Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

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1 Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; Potsdam Tel.: Mail to:

2 Arbeitssicherheitsgesetz Land kommt mit Errichtung des Kompetenzzentrums (KSG) seinen Bestellpflichten nach KSG errichtet zum als Landeseigener überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) gemäß Kabinettbeschluss ASiG wird untersetzt durch DGUV-Vorschrift 2 der UKBB als gesetzlicher UVT des Landes Brandenburg KSG ist als Stabsstelle im Landesamt für Arbeitsschutz angesiedelt

3 Wir gewährleisten seit die sicherheitstechnische Betreuung aller Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung Die betriebsärztliche Betreuung wird schrittweise nach einem Stufenkonzept sichergestellt. Handlungsgrundlage: AV ASiG Regelt Pflichten der Dienststellen und Pflichten des Kompetenzzentrums Enthält Hilfestellung für die Berechnung der Einsatzzeiten

4 Pflichten der Dienststellen: die Leitungen der Dienststellen sind für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich (!) finanzielle Mittel wurden zum LAS aus den Einzelplänen der Ressorts umgesetzt nach Vorgaben der DGUV V2 werden die Einsatzzeiten für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ermittelt (Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt) Vereinbarungen zur Untersetzung: Jahresplan Dienststellen beteiligen SiFa und Betriebsarzt am ASA, der gemäß ASiG 4mal jährlich tagt; sie berufen die Sitzungen ein und erstellen die Protokolle dazu KSG bekommt Informationen und alle Auskünfte, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind

5 Pflichten des KSG: arbeitet mit der Dienststelle zusammen gemäß des gesetzlichen Auftrages und des festgeschriebenen Aufgabenkatalogs (benennt zuständige SiFa) stellt sicher, dass das eingesetzte Personal über die entsprechende Fachkunde verfügt gewährleistet Zusammenarbeit zwischen SiFa und BA sichert (möglichst) die Teilnahme am ASA berät und unterstützt bei der Bedarfsermittlung und Aufteilung der Einsatzstunden dokumentiert geleistete Zeiten in geeigneter Form Anlage 4 AV ASiG berichtet der Dienststelle jährlich über die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben erstellt einen jährlichen Bericht über Schwerpunkte und Erkenntnisse aus der Betreuungstätigkeit (Veröffentlichung im Intranet der Landesverwaltung)

6 Arbeitsschutzorganisation: Die Verantwortung liegt bei der Dienststellenleitung ( 3 ArbSchG) Übertragung der Verantwortung Obere Dienststellenleitung Mittlere Führungsebene Untere Führungsebene Beratung und Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit ( 6 ASiG) Freiwillig Beauftragte z. B. Brandschutz Mitarbeiter Geforderte Beauftragte z. B. Ersthelfer, SiBe

7 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ( 6 ASiG): Unterstützung und Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (PSA) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

8 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Durchführung des Arbeitsschutzes beobachten: Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme, Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch überprüfen Arbeitsstätten begehen, festgestellte Mängel mitteilen, Maßnahmen vorschlagen und auf ihre Durchführung hinwirken auf die Benutzung der PSA achten Unfallursachen ermitteln und auswerten auf sicheres Verhalten der Beschäftigten hinwirken über Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren belehren (nicht unterweisen!!) bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

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