Gegenüberstellung Sozialhilfe Mindestsicherung. Rechenbeispiele für Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gegenüberstellung Sozialhilfe Mindestsicherung. Rechenbeispiele für Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark"

Transkript

1 Gegenüberstellung Sozialhilfe Mindestsicherung Rechenbeispiele für Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark Die folgenden Beispiele beruhen auf den vom BMASK und den Ländern veröffentlichen Richtsätzen und Informationen und zeigen die Komplexität der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen, die nicht nur nach Ländern und in einigen Ländern auch nach Bezirken, sondern zudem nach Lebensumständen stark variieren. Eine Reihe von Leistungen wird von den zuständigen Stellen auch erst nach genauer Prüfung des Einzelfalls vergeben. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und die Rechenbeispiele können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Tirol: 1 Alleinstehende: Richtsatz: 459,90 12 x jährl. = 5.518,80 Sonderzahlungen* (halber Richtsatz): 229,95 4 x jährl. = 919,80 Grundsicherung für Kleidung (April -Sept.) max. 165 = 165,00 (Okt.-März) max. 220 = 220, ,60 jährl. 568,63 monatl. (*wenn vor der Sonderzahlung mindestens drei Monate durchgehend Grundsicherung bezogen wurde) Zusätzlich: auf Antrag Zuschuss für Heizung, Miete, Grundausstattung Wohnung, Reparaturen, Renovierungen. Dafür sind keine Pauschalsätze festgelegt. (Mietzinsbeihilfe wird z.b. von der Gemeinde ausbezahlt) Differenz derzeitige Sozialhilfe BMS 733,00-568,63 _ 164,37 * (* tatsächliche Differenz aber geringer, da Zuschüsse für Heizung, Miete, etc. im Betrag der jetzigen Unterstützung nicht berücksichtigt sind) GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 1 von 6

2 Wien: 1 Alleinstehende: Richtsatz: 454 * 12 x jährl. = 5.448,00 Sonderzahlungen**: - Mietbeihilfe (1-2 Personen) x jährl. = 3.264,00 Heizbeihilfe (Jan. bis Dez.) 43 = 516, ,00 jährl. 769,00 monatl. * Alleinstehende, die das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder von der/dem Amtsarzt/ärztin für mindestens sechs Monate für arbeitsunfähig befunden wurden, können eine Dauerleistung beantragen und erhalten dann den erhöhten Richtsatz von 733. ** Sonderzahlungen 2mal jährlich erhalten nur die BezieherInnen der Dauerleistung. Zusätzlich: Im Einzelfall und nach individueller Prüfung übernimmt die Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) auch die Kosten für Bekleidung, Bettwäsche, Hausrat (Möbel, Öfen, Beleuchtungskörper, Geschirr etc.), Instandsetzung der Wohnung und Installationen, Beschaffung einer Unterkunft (Übernahme der Vermittlungsprovision bzw. Mietzinsvorauszahlung), Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension Differenz derzeitige Sozialhilfe BMS 733,00-769,63 _ - 36,63 * * Durch die Nichtharmonisierung der sonstigen Leistungen, wie Heizkostenzuschuss und Wohnkostenzuschüssen, bleibt es dem Land überlassen zusätzliche Zuschüsse zu bezahlen. Außerdem gilt die Vorgabe, dass niemand weniger als mit der jetzigen Regelung bekommen darf. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 6

3 Salzburg: Alleinerzieherin mit zwei Kindern: Wohnort: Stadt Salzburg, Wohnung mit 45 m 2 Richtsatz: für Hauptunterstütze (Alleinerzieherin) 418,5 für Mitunterstütze mit Familienbeihilfe (1. Kind) 155, 50 (2. Kind) 155, ,50 monatlich 14 x jährlich = ,00 (= 851,08 12 x jährlich) Wohnkosten: die Soziahilfe ersetzt die Wohnkosten, wenn diese die höchstzulässigen Wohnkosten (abhängig von der Personenzahl sowie Bezirk) nicht übersteigen. Im konkreten Beispiel darf die Wohnung (3 Personen) nicht größer als 55 m 2 sein. Pro Quadratmeter beträgt in diesem Fall (Stadt Salzburg) der Satz 8,8, also insgesamt 396. Heizscheck: einmal pro Jahr maximal 210 (Wert 2009) Sonderzahlungen: sind zweckgebunden für Heizung und Bekleidung zu verwenden. Unterstützung insgesamt: 851,08 (Richtsätze) x 12 = , (Mietbeihilfe) x 12 = 4.752, x 1 = 210,00 Jährlich ,96 Monatlich 1.264,58 BMS: Alleinerzieherin: 733,00 (100 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 1. Kind: 131,94 (18 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 2. Kind: 131,94 (18 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 996,88 * (* Das Land kann eine höhere Leistung bzw. Zuschüsse für Heizung Miete, etc. zahlen) Gegenüber der jetzigen Sozialhilfe in der Höhe der Richtsätze beträgt die Differenz bzw. die Mehrleistung durch die BMS 145,8. Werden die Heiz- und Mietbeihilfen hinzugerechnet, können durch die jetzigen Leistungen 267,7 mehr bezogen werden als durch den Mindeststandard, den die BMS vorgibt. Das Land kann jedoch zusätzliche Zuschüsse für Heizung, Miete, etc. erbringen. Außerdem gilt die Vorgabe, dass niemand weniger, als in der jetzigen Regelung bekommen darf. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 3 von 6

4 Oberösterreich: Alleinerzieherin mit zwei Kindern, Mietwohnung, Wohn-Nutzfläche 45 m², Wohnungskosten 300 : Richtsatz: für Hauptunterstütze (Alleinerzieherin) 569, 50 für Mitunterstütze mit Familienbeihilfe (1. Kind) 160, 40 (2. Kind) 160, , x jährlich = 12464,20 (= 1038,68 12 x jährlich) Wohnbeihilfe kann in Oberösterreich beantragen, wer ein Einkommen hat, das unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Berechnung erfolgt hochkomplex mittels Gewichtungsfaktoren. Für einen Haushalt mit 3 Personen (1 Erwachsener, 2 Kinder) darf das Einkommen maximal 1.760,67 betragen. Die Wohnungsbeihilfe beträgt maximal 3,50 pro m 2 und beträgt für das Rechenbeispiel: Weitere Beihilfen: Weitere Beihilfen können gewährt werden für Übersiedlung, Adaptierung der Unterkunft, Installationen, Anschaffung oder Instandhaltung des erforderlichen Hausrats, wie Öfen, sonstige Heizgeräte, Mobiliar, Beleuchtungskörper, Geschirr sowie Haus- und Bettwäsche, bis zur tatsächlichen Höhe, Beihilfen zum Ankauf des erforderlichen Heizmaterials bis zu 350 Euro jährlich, Beihilfen zur Anschaffung der erforderlichen Bekleidung. Anstelle von Beihilfen können auch Gutscheine oder Sachleistungen gewährt werden. Unterstützung insgesamt: 1038,68 x 12 = , Wohnbeihilfe x 12 = 1.890,00 Jährlich = ,20 Monatlich = 1.196,18 * (* Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann noch etwas darüber liegen, wenn weitere Beihilfen ausgezahlt werden. ) BMS: Alleinerzieherin: 733 (100 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 1. Kind: 131,94 (18 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 2. Kind: 131,94 (18 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) 996,88 * (* Das Land kann eine höhere Leistung bzw. Zuschüsse für Heizung, Miete, etc. zahlen) Gegenüber der jetzigen Sozialhilfe in der Höhe der Richtsätze beträgt die Differenz bzw. die ist die monatliche BMS um 41,80 geringer. Wird die Mietbeihilfe hinzugerechnet, erhöht sich dieser Unterschied auf 199,30. Das Land kann jedoch zusätzliche Zuschüsse für Heizung, Miete, etc. erbringen. Außerdem gilt die Vorgabe, dass niemand weniger, als in der jetzigen Regelung bekommen darf. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 4 von 6

5 Kärnten: Ehepaar, beide beziehen Sozialhilfe, jeweils arbeitsunfähig bzw. Altersgrenze für eine Alterspension ist erreicht: Richtsätze: für den/die Hauptunterstütze/n 341,00 für den/die Mitunterstütze/n 250,00 Zuschlag aufgrund Arbeitsunfähigkeit Zuschlag aufgrund Pensionsalter 71,00 (Hauptunterstütze) 73 (Mitunterstützter 735 monatlich (14 x pro Jahr) jährlich (857,50 12 x jährlich) Der Bedarf an der Neuerwerbung von Kleidung und Hausrat ist anlassbezogen zu überprüfen und nicht in den Richtsätzen enthalten. Ebenso wenig ist in den Richtsätzen der Bedarf an Unterkunft und Beheizung enthalten. Dieser zusätzliche Bedarf wird entweder zweckgebunden über die Sonderzahlungen oder in Form von (pauschalierten) Beihilfen oder Zuschüssen gedeckt. BMS: für (Ehe) Paare 150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes = (12 x jährl.) Im Vergleich zur jetzigen Höhe der Sozialhilfe (ausschließlich auf Grundlage der Richtsätze) bringt die BMS 241,5 mehr als die bisherige Leistung. Nicht beachtet sind Zuschüsse und Beihilfen, die in den Richtsätzen nicht enthalten sind und anlassbezogen ausbezahlt werden. Es ist also anzunehmen, dass die Differenz tatsächlich niedriger ist. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 5 von 6

6 Steiermark: Ehepaar, beide beziehen Sozialhilfe, jeweils arbeitsunfähig bzw. Altersgrenze für eine Alterspension ist erreicht: Richtsätze: für den/die Hauptunterstütze/n 492,00 für den/die Mitunterstütze/n 329, monatlich (14 x pro Jahr) Energiekostenzuschuss (Feb u Aug.) 47 (2 x pro Jahr) Gesamt jährlich ( 965,66 12 x) Wohnbeihilfe: Die Wohnbeihilfe in der Steiermark hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Je nach Höhe des Einkommens wird ein zumutbarer Anteil von der Maximal-Beihilfe abgezogen. Für das Rechungsbeispiel beträgt die monatliche Wohnbeihilfe 229 Weitere Unterstützung: Auch die Kosten für die Unterkunft (Miete minus Wohnbeihilfe) werden in einem vertretbaren Ausmaß übernommen. Außer für den Lebensunterhalt können Sie für folgende Ausgaben Sozialhilfe beantragen: Wohnungsanmietung, Grundausstattung der Wohnung, Reparaturen, Renovierungen, Begräbniskosten, Krankenhilfe, Unterstützung für Schwangere und Wöchnerinnen Unterstützung insgesamt: 965,66 12 x = ,00 229,00 Wohnbeihilfe x 12 = 2.748,00 Jährlich = ,00 Monatlich = 1.194, 67 * (* Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann noch etwas darüber liegen, wenn weitere Beihilfen ausgezahlt werden. ) BMS: für (Ehe) Paare 150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes = (12 x jährl.) Im Vergleich zur jetzigen Höhe der Sozialhilfe (ausschließlich auf Grundlage der Richtsätze und des Energiekostenzuschusses) bringt die BMS 133,34 mehr als die bisherige Leistung. Nicht beachtet sind die Wohnungsbeihilfe und weitere Unterstützungen. Wird die Mietbeihilfe eingerechnet ist die bisherige Leistung um 95,67 höher als die BMS. Das Land kann jedoch zusätzliche Zuschüsse für Heizung, Miete, etc. erbringen. Außerdem gilt die Vorgabe, dass niemand weniger als mit der jetzigen Regelung bekommen darf. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 6 von 6

Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich

Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich Simone Leitgeb / Verein DOWAS Innsbruck Bundestagung obds; Juni 2012 Bestimmungen zur Mindestsicherung sind geregelt im: jeweiligen LANDESGESETZ

Mehr

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung Sozialausschuss TOP 8 Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung 10. März 2009 1 * Was ist das und wo ist es geregelt? Ausbildungsförderung (BAföG) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE www.noe.gv.at Stand: 01. 05. 2015

der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE www.noe.gv.at Stand: 01. 05. 2015 der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE Stand: 01. 05. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher,

Mehr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von Hartz-IV-Empfängern. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese

Mehr

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten

Mehr

SOZIAL. INFORMATION gemäß 33 WMG zum Antrag auf MINdestsicheruNG MA40

SOZIAL. INFORMATION gemäß 33 WMG zum Antrag auf MINdestsicheruNG MA40 1 Magistratsabteilung 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Tel.: +43 (1) 4000 8040 www.wien.at Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Zuerkennung der Mindestsicherung sind im Wiener Mindestsicherungsgesetz

Mehr

Anlage Statistik zur Art. 15a B-VG Vereinbarung

Anlage Statistik zur Art. 15a B-VG Vereinbarung 188/ME XXIII. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Erläuterungen 1 von 11 Anlage Statistik zur Art. 15a B-VG Vereinbarung Es sollen gesamtösterreichische, bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige

Mehr

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? 64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? sich jedoch um einen unabweisbaren Bedarf handeln also einen solchen, der keinen Aufschub duldet. In 24 Absatz 1 SGB II heißt es: 24 Absatz 1 SGB II Kann

Mehr

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Soziale Dienste-Verordnung geändert wird

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Soziale Dienste-Verordnung geändert wird Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Soziale Dienste-Verordnung geändert wird Auf Grund des 22 Abs 5 und 6 des Salzburger Sozialhilfegesetzes (SSHG), LGBl Nr 19/1975, in

Mehr

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl.

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl. Richtlinien des Fachbereichs Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) 1. Allgemeines 1.1

Mehr

MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG?

MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? Vortrag im Depot 29.8.2012 Martina Kargl (Caritas der ED Wien / DIE ARMUTSKONFERENZ) KARGL: MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? Depot, 29.8.2012 1 EINLEITUNG Die

Mehr

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen erkennen planen handeln Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen I. Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Allgemeine Hinweise Auf die Leistungen besteht

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit

Mehr

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV)

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Der Antrag auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann mit dem Formular L1 beim zuständigen Finanzamt oder per Internet (https://finanzonline.bmf.gv.at)

Mehr

Mindestsicherung in Österreich

Mindestsicherung in Österreich Mindestsicherung in Österreich Weiterhin Unterschiede zwischen den Ländern MMag. a Barbara Hauenschild Wien, Oktober 2012 Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung - ÖGPP

Mehr

FAKTEN STATT MYTHEN!

FAKTEN STATT MYTHEN! FAKTEN STATT MYTHEN! BEHAUPTUNG In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) werden massenweise Unsummen ausgezahlt. STIMMT DAS? Wir haben allein in Oberösterreich hunderte Fälle, die mehr als 2000

Mehr

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes)

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) 1) Zuwendungswerber

Mehr

Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe Aktuelle Fragen und Antworten aus der Praxis für die Praxis TOP 4,5, 7 und 8 1. Gesetzliche Grundlagen und Begriffe 2. Fragen zu 2.1 Leistungen nach 39 SGB VIII 2.2

Mehr

( 27, 33 SGB VIII)...

( 27, 33 SGB VIII)... STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Auf dem Weg zur Familienarbeitszeit

Auf dem Weg zur Familienarbeitszeit Auf dem Weg zur Familienarbeitszeit Mehr Partnerschaftlichkeit und Zeit für Familie Plus Elternzeit Für: eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gutes Leben mit Kindern gute Chancen von Müttern

Mehr

Beilage 1: Regelung Kostenbeitrag Tageszentrum PLUS

Beilage 1: Regelung Kostenbeitrag Tageszentrum PLUS Beilage 1: Regelung Kostenbeitrag Tageszentrum PLUS UK: 76898 1. Tageszentrum PLUS Diese Regelung richtet sich an alle BezieherInnen der Leistung des Projektes Tageszentrum PLUS, angeboten durch die FSW

Mehr

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein

Mehr

Insgesamt keine Verbesserungen für Sozialhilfebezieher durch Hartz IV

Insgesamt keine Verbesserungen für Sozialhilfebezieher durch Hartz IV Insgesamt keine Verbesserungen für Sozialhilfebezieher durch Hartz IV Die Bundesregierung argumentiert, Hartz IV verbessere die materielle Lage der Sozialhilfebezieher, weil künftig Vermögen großzügiger

Mehr

Ausgleichszulage PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Ausgleichszulage PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Ausgleichszulage 8 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

"Sozialhilfe - nein danke?"

Sozialhilfe - nein danke? "Sozialhilfe - nein danke?" Empirische Daten zur Nicht-Inanspruchnahme berechtigter Sozialhilfe (2003) Pressekonferenz 11. Juli 2007 Michael Fuchs Gliederung Leistungsbeschreibung Sozialhilfe Bezieher

Mehr

4. Mai Mindestsicherung. Ich weise darauf hin, dass alle meine Infos, trotz gewissenhafter Recherchen ohne Gewähr erfolgen!

4. Mai Mindestsicherung. Ich weise darauf hin, dass alle meine Infos, trotz gewissenhafter Recherchen ohne Gewähr erfolgen! 4. Mai 2018 Mindestsicherung Ich weise darauf hin, dass alle meine Infos, trotz gewissenhafter Recherchen ohne Gewähr erfolgen! Quellen: Peter Resetarits und Diverse: Mein großer Rechtsratgeber Linde Verlag,

Mehr

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Inhaltsübersicht - Sozialgesetzbuch II oder XII ( Hartz IV oder Sozialhilfe)?

Mehr

Mindestsicherung. Im besonderen für den Bereich des Landes Wien

Mindestsicherung. Im besonderen für den Bereich des Landes Wien Mindestsicherung Im besonderen für den Bereich des Landes Wien Quellen: Peter Resetarits und Diverse: Mein großer Rechtsratgeber Linde Verlag, 4. Auflage, Wien, 2014 BM für Justiz: Alles was Recht ist,

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.

Mehr

Sozialhilfe in Deutschland

Sozialhilfe in Deutschland Sozialhilfe in Deutschland 2010 Statistisches Bundesamt Was beschreibt die Sozialhilfestatistik? Die Sozialhilfe schützt als letztes Auffangnetz vor Armut, sozialer Ausgrenzung sowie besonderer Belastung.

Mehr

Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017)

Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017) Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017) 1. Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Unterstützung

Mehr

Welche Verschlechterungen würde die Umsetzung der Mindestsicherung Neu für die KlientInnen sozialer Organisationen bringen?

Welche Verschlechterungen würde die Umsetzung der Mindestsicherung Neu für die KlientInnen sozialer Organisationen bringen? Welche Verschlechterungen würde die Umsetzung der Mindestsicherung Neu für die KlientInnen sozialer Organisationen bringen? Fallbeispiel 1 Personenkreis: Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Bundesland:

Mehr

Entwurf. Kundmachung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Höhe der Mindeststandards der

Entwurf. Kundmachung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Höhe der Mindeststandards der Entwurf Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom... über die Höhe der Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und von prozentuellen Beträgen davon im Jahr 2013 Auf Grund der 6 Abs

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung

Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (unselbständige Beschäftigung)

Mehr

Leistungen im Rahmen der Familienpflege nach 27 ff. KJHG 8.5.6. Richtlinien

Leistungen im Rahmen der Familienpflege nach 27 ff. KJHG 8.5.6. Richtlinien Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Löhne über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen der Familienpflege als Hilfe zur Erziehung nach 27 ff KJHG 1 Definition, gesetzliche Grundlage, Geltungsbereich

Mehr

Gericht Entscheidungsdatum Geschäftszahl

Gericht Entscheidungsdatum Geschäftszahl 02.12.2014 Gericht Landesverwaltungsgericht Wien Entscheidungsdatum 02.12.2014 Geschäftszahl VGW-141/053/5803/2014 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 6 Text IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien

Mehr

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Der Landtag hat am 02. Juni 2010 das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Am

Mehr

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und

Mehr

Bedarfsorientierte Mindestsicherung der Bundesländer im Jahr 2014

Bedarfsorientierte Mindestsicherung der Bundesländer im Jahr 2014 Soziale Fragen Bedarfsorientierte Mindestsicherung der Bundesländer im Jahr 2014 KURT PRATSCHER Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wird durch pauschalierte Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Eingang: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Bitte geben Sie an, für welche Person (Kind / Jugendliche

Mehr

Stipendienantrag Experiment e.v.

Stipendienantrag Experiment e.v. Ich/Wir beantrage/n hiermit eine finanzielle Unterstützung zur Mitfinanzierung der Kosten, die für die Teilnahme meines/unseres Kindes am Schüleraustauschprogramm entsteht. Name des/der Teilnehmers/in:

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrat Reinhold Entholzer am 29. Jänner 2016 zum Thema Faktencheck: Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich Die bedarfsorientierte

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenzen (Werte 2015) Tägliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 Z 1 ASVG: Monatliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs

Mehr

Hartz & Co. mit HIV erleben

Hartz & Co. mit HIV erleben Hartz & Co. mit HIV erleben REGELLEISTUNG zur Sicherung des Lebensunterhalts ODER Bedarfsdeckung per Gesetz? Regelleistung Im SGB II und SGB XII erhält die betroffene Person oder Familie monatlich neben

Mehr

20,6 % der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

20,6 % der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht Pressemitteilung vom 5. November 2015 407/15 20,6 % der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht Anteil EU-weit bei 24,4 % WIESBADEN 20,6 % der Bevölkerung in Deutschland das

Mehr

II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.

II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. 06.03.2014 Gericht Landesverwaltungsgericht Wien Entscheidungsdatum 06.03.2014 Geschäftszahl VGW-141/058/22146/2014 Text IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Koprivnikar

Mehr

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at.

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at. BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH Antworten auf die wichtigsten Fragen Stand: März 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN

Mehr

A N T R A G auf Gewährung von Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Steiermärkisches Sozialhilfegesetz 1998, LGBL. Nr. 29/1998 i.d.g.f.

A N T R A G auf Gewährung von Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Steiermärkisches Sozialhilfegesetz 1998, LGBL. Nr. 29/1998 i.d.g.f. (Absender) An die Bezirkshauptmannschaft Hartberg Sozialreferat - Leistungsgewährung Rochusplatz 2 8230 Hartberg A N T R A G auf Gewährung von Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes Steiermärkisches

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz

Mehr

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,

Mehr

3 Berechnung des zumutbaren und anrechenbaren Wohnungsaufwandes für Mietwohnungen

3 Berechnung des zumutbaren und anrechenbaren Wohnungsaufwandes für Mietwohnungen Bundesland Steiermark Titel Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird (Wohnbeihilfenverordnung) Stammfassung: LGBl. Nr. 122/2006

Mehr

A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom

A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA I/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/224 A N S U C H E N zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal

Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat, Geschäftsführerin work&life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Frauen und das neue Pensionskonto

Frauen und das neue Pensionskonto Frauen und das neue Pensionskonto GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Meistens denken wir nicht an die Pension, wenn wir im Arbeitsprozess stehen. Die Pension ist oft noch so weit weg. Das neue Pensionskonto und die

Mehr

Bundesteilhabegesetz ab

Bundesteilhabegesetz ab Herzlich willkommen! Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2017 Einkommen und Vermögen Was ändert sich wann? Für wen? Ulrike Tofaute, Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.v., Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel 1 Heranziehung

Mehr

GEMEINDE - NACHRICHTEN

GEMEINDE - NACHRICHTEN zugestellt durch Post.at Ausgabe 59 August 2009 GEMEINDE - NACHRICHTEN ABLESUNG WASSERZÄHLER: Es wird ersucht, den Stand der Wasseruhren im Zeitraum vom 15.9. 30.9.2009 selbst abzulesen und dann der Gemeinde

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

HAUSHALTE UND FAMILIEN

HAUSHALTE UND FAMILIEN HAUSHALTE UND FAMILIEN Nächste Aktualisierung: Juni 2016 Privathaushalte werden immer kleiner Haushalte 2013 nach Größe mit 2 Personen 36,0% mit 3 Personen 14,0% mit 4 Personen 10,0% mit 5 und mehr Personen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4356 19. Wahlperiode 23.10.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom 16.10.09 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Heizung modernisieren zum Nulltarif. Service und Garantie über die gesamte Laufzeit.

Heizung modernisieren zum Nulltarif. Service und Garantie über die gesamte Laufzeit. Erdgas Heizung modernisieren zum Nulltarif. Service und Garantie über die gesamte Laufzeit. 1. Angebot einholen Rundum einfach. In drei Schritten zu ErdgasKomfort. Sie haben bereits ein Angebot eines Heizungsfachmanns

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38700 Telefax: (43 01) 4000 99 38700 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-242/035/RP02/156/2018-1

Mehr

Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer

Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2016 1 Inhaltsverzeichnis 0 Zusammenfassung...3 1 Vorbemerkung...4 2 Wichtige gesetzliche Bestimmungen...4 2.1 Bund-Länder-Vereinbarung...4

Mehr

122. Artikel 1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird - Wohnbeihilfenverordnung

122. Artikel 1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird - Wohnbeihilfenverordnung 122. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006 mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt (Wohnbeihilfenverordnung) und die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz

Mehr

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es?

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?... 14 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle?... 16 Erwerbsfähigkeit Muss ich arbeiten können,

Mehr

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landratsamt Böblingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landkreis Böblingen S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 19. November 1984 in der Fassung

Mehr

Antrag auf Heizkostenzuschuss 2016

Antrag auf Heizkostenzuschuss 2016 Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen Michael-Gaismair-Str. 1 6020 Innsbruck Tel. 0512/508/3692 oder 3693, Fax 0512/508/742635 E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at

Mehr

informiert über AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung finden Sie

informiert über AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung finden Sie Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung

Mehr

Geld für Alleinerziehende

Geld für Alleinerziehende Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme und fürhlen sich vom Staat allein gelassen. Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss sogar mit weniger als

Mehr

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Welche Sozialleistungen gibt es für Arbeitnehmerinnen + Arbeitnehmer? Wohngeld = Zuschuss zur Miete Abhängig von Einkommen

Mehr

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses), Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die

Mehr

Wiener Mindestsicherung Dauerleistung und Rückversicherung

Wiener Mindestsicherung Dauerleistung und Rückversicherung Dauerleistung und Rückversicherung Fachbereich Mindestsicherung Oktober 2015 Folie 1 Gesetzliche Grundlagen 15a B-VG Vereinbarung Landesgesetze Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) ab 1.9.2010 Wiener Mindestsicherungsgesetz

Mehr

4.10.2012. Martina Kargl

4.10.2012. Martina Kargl Bedarfsorientierte t Mindestsicherung i in den Bundesländern: MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? Tagung Armut in NÖ 4.10.2012 Martina Kargl (DIE ARMUTSKONFERENZ) KARGL: MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG?

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Regelsätze in der Sozialhilfe

Regelsätze in der Sozialhilfe Regelsätze in der Sozialhilfe ( 20 SGB II, 28, 28a SGB XII) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden, oder die mit ihrer Erwerbsstelle ihren Lebensunterhalt

Mehr

RICHTLINIEN über Ehrungen im Bereich der Gemeinde Breuna

RICHTLINIEN über Ehrungen im Bereich der Gemeinde Breuna RICHTLINIEN über Ehrungen im Bereich der Gemeinde Breuna Erster Abschnitt Seniorennachmittag/Ehrungen 1 Seniorennachmittage Die Gemeinde Breuna führt Seniorennachmittage für das gesamte Gemeindegebiet

Mehr

Ein Blick in Österreichs Wohnräume und -träume Eine repräsentative Online-Befragung über die aktuelle Wohnsituation, Veränderungen und die

Ein Blick in Österreichs Wohnräume und -träume Eine repräsentative Online-Befragung über die aktuelle Wohnsituation, Veränderungen und die Ein Blick in s Wohnräume und -träume Eine repräsentative Online-Befragung über die aktuelle Wohnsituation, Veränderungen und die Finanzierung Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank und Sparkassen und s

Mehr

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1 Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite Hier sieht man die erste Seite eines Jobcenterbescheides. Oben links ist der Name des Empfängers bzw. des Mitgliedes der Familie / Bedarfsgemeinschaft,

Mehr

Offene Fragen im Pflegebereich die Antworten der SPÖ Niederösterreich

Offene Fragen im Pflegebereich die Antworten der SPÖ Niederösterreich Offene Fragen im Pflegebereich die Antworten der SPÖ Niederösterreich 1. Oktober 2007 Die Pflege ist auch in Niederösterreich eine der größten Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt. Viele wesentliche

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) - Auszug -

Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) - Auszug - 1 Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) 1. Einleitung: - Auszug - Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch I. Nachtrag zur E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Lorsch ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund

Mehr

Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer

Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2014 1 Zusammenfassung: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wird durch pauschalierte Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Salzburger Mindestsicherungsgesetz geändert wird

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Salzburger Mindestsicherungsgesetz geändert wird Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Mindestsicherungsgesetz geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Das Salzburger Mindestsicherungsgesetz, LGBI Nr 63/2010, zuletzt geändert durch

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 23 Absatz 3 SGB II. Einmalige Bedarfe

Verwaltungsanweisung zu 23 Absatz 3 SGB II. Einmalige Bedarfe Verwaltungsanweisung zu 23 Absatz 3 SGB II Einmalige Bedarfe 1. Allgemeine Ausführungen Nach 20 Abs. 1 wird der gesamte Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen für Mehrbedarfe

Mehr

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Viele ältere Menschen haben im Rentenalter nicht genug Geld zum Leben. Vermögen ist keines vorhanden und die Rente reicht hinten und vorne nicht. Andere

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 03.04.2018 Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung

Mehr

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009 Stadt Friedrichshafen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009 Die Stadt Friedrichshafen gewährt

Mehr

Wohnungsvergaberichtlinien

Wohnungsvergaberichtlinien Wohnungsvergaberichtlinien (Beschluss des Gemeinderates vom 29.3.1995) 1.) Geltungsbereich: Die im Vergabebereich der Stadtgemeinde Salzburg stehenden Mietwohnungen sind an Wohnungswerbende zu vergeben,

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 43 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Rz 43.2: Klarstellung, welche Forderungen gemäß 43 aufgerechnet werden können. Kapitel 2 (neu): Darlegung der Voraussetzungen für

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 8.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom. November 995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

Notwendiger Lebensunterhalt Heizungs- und Warmwasserkosten 29-3-3 29 SGB XII

Notwendiger Lebensunterhalt Heizungs- und Warmwasserkosten 29-3-3 29 SGB XII Suchbegriffe: Heizungskosten, Warmwasserkosten Seite: 1 Die hier durchgehend verwendete männliche Form gilt auch für Frauen. Inhaltsverzeichnis 1. Abzug des Warmwasseranteils aus der monatlichen Vorauszahlung

Mehr

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen

Mehr