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1 113 Riverside Drive P.O.Box Nairobi 00100, Kenia Tel.: ( ) RK /1 Stand: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM Allgemeine Informationen Sofern auf dem Visum nichts anderes vermerkt ist, berechtigt ein Schengen-Visum zu Reisen in allen Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn). Die maximale Aufenthaltsdauer im Schengenraum beträgt 90 Tage in einem 6-Monatszeitraum, der mit der ersten Einreise in den Schengenraum beginnt. International zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Auslandsvertretung des Schengen Staates, in dem Ihr Hauptreiseziel, d. h. der Hauptreisezweck, liegt; somit nicht zwangsläufig der Staat, über den die Einreise in den Schengenraum erfolgt! Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist daher möglich, dass Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen gebeten werden, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher eine Kopie Ihrer Visumunterlagen Reisekrankenversicherung und etwaige Verpflichtungserklärung im Original auf die Reise mitnehmen. BITTE BEACHTEN SIE: EINE ÄNDERUNG DER BEANTRAGTEN AUFENTHALTSDAUER UND DES GÜLTIGKEITSZEITRAUMS DES VISUMS IST NACH ANTRAGSTELLUNG NICHT MEHR MÖGLICH: IN DIESEM FALL IST (NACH ERNEUTER TERMINVEREINBARUNG) EIN NEUER ANTRAG INKLUSIVE ALLER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZU STELLEN. BITTE PRÜFEN SIE DAHER VOR ANTRAGSTELLUNG DIE VON IHNEN EINGETRAGENEN REISEDATEN. Vorzulegende Unterlagen Für die Bearbeitung des Visumantrages sind einzureichen: eigenhändig unterschriebener Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig) sowie eine Kopie der Identitätsseite 1 sorgfältig elektronisch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Online-Antragsformular sowie eine Zusatzerklärung. Das Online-Antragsformular ( 1 aktuelles, biometrische Passbilder (weitere Informationen unter: Bearbeitungsgebühren Reisekrankenversicherungsnachweis gültig in allen Schengen-Staaten für den beantragten Zeitraum im Original und eine Kopie (Erläuterungen siehe weiter unten auf diesem Merkblatt) weitere antragsbegründende Unterlagen entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck, siehe die Auflistung auf unserer Homepage unter All_20about_20Visa/008 visa downloads en/008 visa downloads en.html mit den beizubringenden antragsbegründenden Unterlagen für die Erteilung von Visa zur Geschäftsreise Visa zur Besuchsreise Visa zur Touristenreise Visa zur Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen Visa zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen Visa zur medizinischen Behandlung

2 Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge innerhalb der von uns angegebenen Regelbearbeitungszeit bearbeitet werden können. Unvollständig vorgelegte Anträge können grundsätzlich nicht entschieden und angenommen werden. Bitte stellen Sie daher die genannten Unterlagen sorgfältig zusammen. Die Aufzählung der Antragsvoraussetzungen in den Informationsblättern, bei schriftlichen Anfragen vor Antragstellung an die Visastelle oder am Telefon kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell unter Würdigung der Gegebenheiten im Einzelfall und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben entschieden wird. Die Botschaft behält sich vor, nach Prüfung des Antrags ergänzende Unterlagen nachzufordern, wie auch von der Vorlage einzelner Dokumente abzusehen. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, weitere nicht ausdrücklich angeforderte Unterlagen, die aus Ihrer Sicht Ihren Antrag stützen, vorzulegen. Bei Antragstellern unter 16 Jahren muss der Antrag von allen Erziehungsberechtigten (i. d. R. also beiden Elternteilen) unterschrieben werden. Bei Antragstellern über 16 aber unter 18 Jahren müssen der Minderjährige und alle Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben. Alle minderjährigen Antragsteller benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese bei Antragstellung nicht persönlich mit dem minderjährigen Antragsteller vorsprechen, ist die Zustimmung in notariell beglaubigter Form (Affadavit) vorzulegen. In einzelnen Fällen kann die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten dennoch notwendig werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Antragstellung unabhängig vom Reisezweck kein verbindlich gekauftes Flugticket erforderlich ist. Wir empfehlen daher allen Reisenden den Kauf/die verbindliche Flugbuchung erst nach Erhalt des erforderlichen Visums. Bitte beachten Sie, dass ein verbindlich gekauftes Flugticket weder einen Anspruch auf Erteilung des benötigten Visums noch auf bevorzugte Bearbeitung begründet. Sonderregelung bezüglich der beizubringenden Unterlagen für Besuchsreisen von Ehegatten und minderjährigen Kindern von deutschen Staatsangehörigen und EU-Staatsangehörigen: Für ein Visum zur Besuchsreise sind grundsätzlich die Voraussetzungen entsprechend dem Merkblatt für Besuchsreisen zu beachten, allerdings gelten folgende Erleichterungen: keine Verpflichtungserklärung, allerdings formlose Einladung, aus der die Aufenthaltsadresse in Deutschland sowie die Übernahme der anfallenden Kosten hervorgehen sollte (enfällt bei Angehörigen von EU-Staatsangehörigen) keine Vorlage einer Reisekrankenversicherung (dennoch empfehlen wir, das mögliche Risiko entsprechend abzusichern) Kopie des Passes (und Aufenthaltstitels sofern in Kenia aufhältig) des deutschen / EU- Staatsangehörigen Kopie der deutschen oder kenianischen Heiratsurkunde bzw. bei minderjährigen Kindern der Geburtsurkunde Nachweise über die wirtschaftliche Verwurzelung sind in der Regel nicht vorzulegen. Es ist allerdings im Interview die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland (Kenia) zu erläutern, da ohne diese ein Schengen-Visum in der Regel nicht erteilt werden kann. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Missverständnissen entsprechende Unterlagen beizufügen (entfällt bei Angehörigen von EU-Staatsangehörigen) Hinweise zur Reisekrankenversicherung Gemäß dem Schengener Visakodex (VK) ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung (RKV) als Voraussetzung für die Visumerteilung für Aufenthalte im Schengenraum erforderlich. Bei Abschluss einer solchen Versicherung sollte geprüft werden, dass die RKV unter anderem nachfolgende Voraussetzungen erfüllt: Die RKV (Einzel- oder Gruppenversicherung) sollte vom Antragsteller im Wohnsitzland, sofern nicht möglich, ersatzweise in einem beliebigen anderen Land oder vom Gastgeber im Zielland abgeschlossen werden. Sie muss etwaige Repatriierung im Krankheitsfall, die Kosten für ärztliche Nothilfe und eine Notaufnahme im Krankenhaus abdecken.

3 Die Mindestdeckung im Schadensfall muss EUR betragen und die Möglichkeit der Beitreibung der Forderungen aus dieser Versicherung muss gegeben sein, z. B. durch eine Geschäftsstelle des Versicherungsträgers in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtenstein. Die RKV muss für das gesamte Schengengebiet sowie für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. In begründeten Einzelfällen, z. B. bei offensichtlich anfälligen Personen, sind hinsichtlich des Umfangs des erforderlichen Versicherungsschutzes auch höhere Anforderungen zu stellen. Sofern die Reise zum Zweck einer medizinischen Behandlung in Deutschland erfolgt, muss über die RKV hinaus gesondert nachgewiesen werden, wie die entstehenden medizinischen Kosten gedeckt werden sollen. Der Nachweis der RKV muss maschinenschriftlich ausgestellt sein und ist grundsätzlich im Original zzgl. einer Kopie bei der Visumantragstellung vorzulegen. Visa können grundsätzlich nur für den Zeitraum erteilt werden, für den ein RKV-Schutz besteht. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Aufenthaltstage sowie der Gültigkeitszeitraum des Visums maximal dem Gültigkeitszeitraum der vorgelegten RKV entsprechen dürfen. Sofern die genauen Reisedaten noch nicht festgelegt sind und das Visum für einen längeren Gültigkeitszeitraum beantragt wird als die beabsichtigte Reiselänge, ist bei der Visumbeantragung ein RKV-Nachweis vorzulegen, der dem gesamten Gültigkeitszeitraum des Visums entspricht. Beispiel: Gültigkeitsdauer des Visums vom , Anzahl der benötigten Aufenthaltstage: 8 Tage. In diesem Fall dürfen Sie sich nur bis zu 8 Tagen innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums in den Schengen-Staaten aufhalten, müssen aber eine RKV für den gesamten Zeitraum vorlegen, um in diesem Zeitraum den konkreten 8- tägigen Aufenthalt im Schengenraum flexibel wählen zu können. Antragstellung, persönliche Vorsprache Bei Einreichung des Antrags direkt in der Visastelle ist unabhängig vom Reisezweck und vom Alter des Antragstellers die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Annahme des Visumantrags beim Honorarkonsulat in Mombasa, wie früher praktiziert, ist nicht mehr möglich. Muss ich für die Antragstellung vorher einen Termin vereinbaren? Wann und wo muss ich den Termin beantragen? a) alle Antragssteller müssen sich einen Termin online vor Antragsstellung vereinbaren unter: All_20about_20Visa/008 online appointme nt en.html Telefonisch oder per Mail können keine Termine vereinbart werden! Sollten Ihnen für den gewünschten Antragszeitraum keine freien Terminfenster angezeigt werden, sind die zur Verfügung gestellten Kapazitäten bereits ausgebucht. Eine Terminbuchung ist immer nur für eine Person gültig. b) Frequent Traveller können Ihr Schengen-Visum unabhängig vom Reisezweck ohne Termin Montags von 14 Uhr bis 16 Uhr beantragen. Als Vorraussetzung gilt, dass man in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa oder ein Jahresvisum mit mehreren Einreise hatte und mit diesen mindestens zweimal nach Deutschland/ Schengen gereist ist. c) Buchung von Gruppenterminen Gruppemtermine werden nur für Gruppen mit einer Größe ab 10 Personen vergeben. Bitte wenden Sie sich per Mail mit der Bitte um einen Gruppenvorsprachetermin an die Visastelle. Eine Antragstellung früher als 3 Monate vor dem geplanten Reiseantritt ist nicht möglich. Die Visastelle muss aufgrund der gesetzlichen Regelungen Anträge, die früher eingereicht werden (auch wenn es sich nur um wenige

4 Tage handelt), zurückweisen. In diesem Fall sind eine erneute Terminbuchung und eine erneute Vorsprache in der Visastelle für die Antragstellung erforderlich. Antragsformular Das Antragsformular für ein Schengen-Visum finden Sie auf der Internetseite: oder unserer Internetseite All_20about_20Visa/008 visa downloads en/008 visa downloads en.html Visumgebühren Die zum aktuellen Tageskurs in Kenian Shilling zu zahlende Visumgebühr beträgt EUR 60. Kinder unter 6 Jahren sind von der Visumgebühr befreit, die Visumgebühr für Kinder ab 6 und unter 12 Jahren beträgt EUR 35. Bei den Visumgebühren handelt es sich um Verwaltungsgebühren, die auch im Fall einer Visumablehnung nicht zurückerstattet werden können. Die Gebühr kann bar oder mit einer internationalen Kreditkarte der Anbieter Visa oder Mastercard entrichtet werden. Bearbeitungsdauer Bei vollständigen Antragsunterlagen, benötigt die Botschaft unabhängig von dem gewählten Verfahren für die Antragseinreichung im Regelfall 3 5 Arbeitstage für die Antragsbearbeitung, die aber auch in Hochzeiten bis 15 Arbeitstage betragen kann. Während dieser Zeit können Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden. Sofern Unterlagen nachgefordert werden oder ein (weiteres) Interview erforderlich sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Bitte beachten Sie, dass es während der Hauptreisemonate zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Passabholung Passabholung in der Visastelle Botschaft: Die Passabholung bieten wir ausschliesslich mittwochs von Uhr bis Uhr an. An anderen Tagen oder zu anderen Uhrzeiten ist keine Passabholung möglich. Wenn Sie eine erneute Anreise und Wartezeiten bei Abholung vermeiden möchten, empfehlen wir den sicheren Versand Ihres Reisepasses mit der Visumentscheidung über den Dienstleister G4S. Die hierzu erforderlichen Lieferscheine sind vor der Botschaft von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr an einem G4S-Schalter erhältlich WICHTIG - Nach Erhalt des Visums: Die Richtigkeit der Antragsdaten und Angaben sind vom Antragsteller bei Antragsannahme ausdrücklich zu bestätigen. Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar bei dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Gültigkeitsbereich und Gültigkeitsdauer des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem sind Foto und die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens zu kontrollieren. Etwaige Fehler sind der Visastelle unverzüglich mitzuteilen. Die Visastelle der Botschaft haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaft erstellten Visaetiketten (z. B. falsches Foto, Schreibfehler beim Namen, falsche Gültigkeitsdaten etc.) entstehen. Mein Antrag ist abgelehnt worden. Was kann ich tun? Bei einer Remonstration wird Ihr Antrag erneut geprüft und entschieden. Remonstrieren können nur der Antragsteller oder von diesem schriftlich Bevollmächtigte. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und der Visastelle im Original vorzulegen. Eine Remonstration ist nur schriftlich per Brief oder Fax möglich, die Einreichung per ist nicht ausreichend. Für die Einleitung des Remonstrationsverfahrens genügt grundsätzlich die Bitte um erneute Überprüfung der Entscheidung. Wir empfehlen jedoch dringend, in dem Remonstrationsschreiben auf die mitgeteilten Ablehnungsgründe einzugehen und ggf. entsprechende zusätzliche Unterlagen zusammen mit dem Remonstrationsschreiben einzureichen..

5 Bitte beachten Sie, dass Remonstrationsverfahren grundsätzlich eine Mindestbearbeitungsdauer von 4 Wochen haben. ********** Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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