Verhinderung von medizinischer Diskriminierung im Krankenhaus
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- Maya Otto
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1 Verhinderung von medizinischer Diskriminierung im Krankenhaus Herbert Herbst Campus Urstein,
2 Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H 2
3 LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 3
4 Quelle: Welt der Biologie, Zugriff: LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 4
5 Ein System, in dem alle Teile so nah wie möglich einem Kollektiv entsprechen, ist nicht für die Zukunft gerüstet. Sie brauchen Vielfalt! (Hengstschläger 2014, S. 13) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 5
6 Illustration: H. P. Jansen LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 6
7 Definition Diskriminierung ist eine ungleiche bzw. schlechtere Behandlung ohne Rechtfertigung, die sich benachteiligend auf die betroffene Person auswirkt. Diskriminierung ist auch, wenn Personen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Diskriminierung kann direkt an eine Person gerichtet sein, aber auch indirekt (Antidiskriminierungsstelle Stadt Salzburg, Zugriff ) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 7
8 Definition: Rassistische Diskriminierung Sind sämtliche Ungleichbehandlungen, Äußerungen oder Gewalttaten, die bewirken (oder mit denen beabsichtigt wird), dass Menschen wegen ihrer äußeren Erscheinung («Rasse») oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion herabgesetzt werden. (Fachstelle für Rassismusbekämpfung 2009, S. 9) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 8
9 Es ist eine Tatsache, dass auch in Spitälern, Kliniken oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens Vorfälle von rassistischer Diskriminierung gegenüber DienstleistungsnutzerInnen [ ] geschehen. (Kilcher & Di Bernado Leimgruber 2008, S. 8) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 9
10 Gesundheitliche Chancengleichheit als moralische Verpflichtung ICN-Ethikkodex: [ ] Pflege wird mit Respekt und ohne Wertung des Alters, der Hautfarbe, des Glaubens, der Kultur, einer Behinderung oder Krankheit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Nationalität, der politischen Einstellung, der ethnischen Zugehörigkeit oder des sozialen Status ausgeübt. (ICN, 2012) Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H 10
11 Gesundheitliche Chancengleichheit als rechtliche Grundlage Gleicher Zugang zu Behandlung und/oder Pflege (Patientencharta) Verpflichtende Sicherstellung der die zweckmäßigen und angemessenen Gesundheitsversorgung aller Patient/inn/en ohne Unterschied: des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art und Ursache der Erkrankung o. Ä. (vgl. BKA) Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H 11
12 Gesundheitliche Chancengleichheit: Recht auf Behandlung und Pflege Berufsrechtliche Verpflichtung zur gewissenhaften Betreuung, aller in Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person 4 GuKG (Pflege) 49 ÄrzteG (Medizin) 11 MTD-G (Medizin-technischer Dienst) 6 HebG (Hebammen) 5 KTG (Kardiotechnik) 14 PthG (Psychotherapie) usw. (vgl. BKA) Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H 12
13 Gesetzliche Grundlage Gleichbehandlungsgesetz: 30. Abs 2: Für das Merkmal der ethnischen Zugehörigkeit gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes für Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung und für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum, sowie für Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung und für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses 1. beim Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, (vgl. BKA) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 13
14 Mögliche Formen rassistischer Diskriminierung von DienstleistungsnutzerInnen (I) Strukturelle, institutionelle, politische und soziale Hindernisse sowie institutionelle rassistische Diskriminierung, z.b.: Informationsmangel Betroffener in Bezug auf präventive und gesundheitsfördernde Angebote psychiatrische und psychosomatische Versorgung Rehabilitationsmaßnahmen fehlende DolmetscherInnen unterlassene Förderung der transkulturellen Kompetenz von Fachpersonen (vgl. Kilcher & Di Bernado Leimgruber 2008) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 14
15 Mögliche Formen rassistischer Diskriminierung von DienstleistungsnutzerInnen (II) Sprachbarrieren Worst Case: Unter-, Über-, Fehlversorgung Rassistische Diskriminierung durch Fachpersonen Unterlassung von Informationen oder Leistungen o unbewusst: durch fehlende Kompetenz o willentlich: (subtile) Äußerungen, latente Abwehrhaltung Die Grenzen sind fließend! (vgl. Kilcher & Di Bernado Leimgruber 2008) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 15
16 Beispiel für offene rassistische Diskriminierung durch Fachpersonen Beispiel 1, Türkin: Ich bin in einem Krankenhaus [ ] gelegen. Ich habe von der Schwester eine Infusion bekommen, die mir nach einiger Zeit ziemlich wehtat. Da habe ich geläutet, um dies zu sagen. Die Krankenschwester kommt sehr verärgert ins Zimmer und tut so, als ob sie mich nicht versteht. Sie legt den Polster auf meinen Kopf und sagt: Seien Sie ruhig und schlafen Sie jetzt. Ich war von diesem Verhalten so eingeschüchtert, dass ich mich nicht mehr zu läuten traute. Da ich aber so starke Schmerzen hatte, läutete ich doch noch einmal und erlebte dasselbe zum zweiten Mal. Ich habe versucht, mit den Schmerzen zu schlafen, aber es gelang mir nicht Daher habe ich noch einmal geläutet. Gott sei dank [sic] kam diesmal eine andere Krankenschwester ins Zimmer. Ich zeigte ihr meine Hand. Sie war entsetzt und hat die Nadel entfernt. Sie sagte, dass die Schwester falsch gestochen hat und ich dadurch Schmerzen bekommen habe. (Migrare 2005, S ) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 16
17 Beispiel für offene rassistische Diskriminierung durch Fachpersonen Beispiel 2, Georgier: Über die Grundversorgung wird für den nächsten Kontrolltermin eines Klienten im Krankenhaus ein Dolmetschbedarf angekündigt, da bisher seine offensichtliche Sprachbarriere nicht berücksichtigt wurde und er offene Fragen habe, die er dadurch noch nicht stellen konnte. Für den Termin wird ein Dolmetschdienst organisiert und die betroffene Organisationseinheit darüber informiert. Nach dem Termin erkundigt sich die Grundversorgung warum kein Dolmetschdienst hinzugezogen wurde. Auf Intervention beim behandelnden Arzt teilt dieser mit, dass für diese Krankheitsbild keine Kommunikation notwendig sei und der Patient keine Fragen gehabt habe LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 17
18 Beispiel für negative Beeinflussung durch Vorannahme (Kulturalisierung) Beispiel 3, Griechin: Beschwerde der Angehörigen: Meine Mutter wurde in der Notaufnahme aufgenommen. Sie hatte einen Bandscheibenvorfall erlitten und wirklich starke Schmerzen gehabt. Ansonsten hätte sie sich überhaupt nichts anmerken lassen. Vor Schmerzen hat sie aber an diesem Tag in der Notaufnahme vor sich hin gestöhnt. Das hat ein Krankenpfleger bemerkt und mit einem Augenzwinkern Ja, ja. Wir kennen das. Griechen. Die schreien immer gleich so laut. Morbus mediterraneus. gesagt. (Herbst & Wesselman 2012) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 18
19 Maßnahmen gegen Diskriminierung von DienstleistungsnutzerInnen Rahmenbedingungen schaffen und in die Unternehmensstrategie aufnehmen (top down) Anpassung der Unternehmensleitbilder, Richtlinien usw. Sorgfältige Rekrutierung von Führungskräften (Einstellung in Hinblick auf Migration) Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Annäherung Förderung der Gesundheitskompetenz von MigrantInnen Vielfältige Teams fördern (vgl. Saladin 2009) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 19
20 Maßnahmen gegen Diskriminierung von DienstleistungsnutzerInnen Migrationsspezifische Analysen, Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung Organisatorische Verankerung auf Leitungsebene (Fachverantwortliche Person) Anpassung der bestehenden Dienstleistungen zur gesundheitlichen Chancengleichheit Interdisziplinäre Fallbesprechungen Aufbau und Gestaltung von fachspezifischen Fortbildungsschwerpunkten Zusammenarbeit und Vernetzung zu Organisationen und Institutionen im Migrationsbereich Aufbau eines Dienstes für Sprach- und Kulturvermittlung (vgl. Herbst 2015) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 20
21 Nutzen für Gesundheitsunternehmen Verbesserung der Versorgung von MigrantInnen generelle Verbesserung der Qualität hinsichtlich der PatientInnenorientierung höheren Mitarbeiterzufriedenheit, da Versorgungsleistungen reibungsloser, effektiver und sozial kompetenter geleistet werden können Steigerung der Leistungsfähigkeit und Motivation bei den Beschäftigen Zunahme der Innovationskraft Rufverbesserung (vgl. Europäische Kommission 2003, Droste et al. 2015) LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 21
22 Maßnahmen gegen medizinische Diskriminierung am Landeskrankenhaus Dolmetschdienste o o o o o Hausinterner Dolmetschdienst Videodolmetsch 24-Std.-Telefondolmetsch Externe Dolmetschdienste Spitalwörterbuch MigrantInnen-Sprechstunde Interreligiöser Gebetsraum Ritueller Waschraum / Verabschiedungräume Sensibilisierungsmaßnahmen (Klinikkonferenzen, FB-Schwerpunkt) MultiplikatorInnen (Pflege) Vernetzung und Förderung der Gesundheitskompetenz von MigrantInnen o o GesundheitslotsInnen Salzburg SALUS Lehrgang Kommunales Dolmetschen im Gesundheitswesen LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 22
23 Initiativen im DACH-Raum Übergeordnetes Ziel: Allen PatientInnen gleichberechtigt Zugang und hochwertige Behandlung ermöglichen - unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache, sozioökonomischen Lage und Gesundheitskompetenz. Migrant Friendly Hospitals (EU-Projekt 2004) Das kultursensible Krankenhaus (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, D) Swiss Hospitals for Equity (Bundesamt für Gesundheit, CH) Österreich? LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 23
24 Hans-Walter-Vavrovsky Dialogpreis LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 24
25 Vielen Dank! Mille grazie! Thank you! Hvala lijepa! Köszönöm szépen! Merci beaucoup! Çok teşekkür ederim! Hartstikke bedankt! Kiitos paljon! Ευχαριστώ πολύ! Muito obrigado! Kontakt: Herbert Herbst Kontaktstelle für Dolmetschdienste / Interkulturelle Versorgung Assistent der Pflegedirektion Uniklinikum Salzburg Landeskrankenhaus Müllner Hauptstraße 48 A-5020 Salzburg h.herbst@salk.at Tel.: +43 (0) Dect.: +43 (0) Fax: +43 (0) Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H 25
26 Literatur Antidiskriminierungsstelle Stadt Salzburg (2016): Was bedeutet Diskriminierung? Online: Zugriff: 10. Mai Bundeskanzleramt (BKA) (o.j.): Rechtsinformationssystem. Online: Zugriff: Droste, M., Gün, A. K., Kiefer, H., Koch, E., Naimi I., Reinecke, H., Wächter, M., Wesselman, E. (2015): Das kultursensible Krankenhaus. Ansätze zur interkulturellen Öffnung. Hsg. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundeskanzleramt. 3. Auflage. Berlin. Europäische Kommission (2003): Kosten und Nutzen personeller Vielfalt in Unternehmen. Untersuchung zu den Methoden und Indikatoren für die Messung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der personellen Vielfalt in Unternehmen. Brüssel. Hengstschläger, M. (2014): Die Durchschnittsfalle. Individualität und Vielfalt als Erfolgskonzept für die Zukunft. Keynote beim 10. tts Knowledge Transfer Forum, S Mai 2014, Heidelberg. Herbst, H., Wesselman, E. (2012): Migration und Gesundheit: Warum beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit diesem Thema?, WS 12. KTQ-Forum 19./ , Berlin. Herbst, H. (2015): Gesundheitsversorgung zwischen Flucht und Migration. In: 3. Newsletter ANP, Ausgabe: 11-12/2015. Linz. International Council of Nurses (ICN) (2012): Code of Ethics for Nurses. Deutsche Übersetzung (2013) durch den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Online: Zugriff: ]. Kilcher, A., Di Bernardo Leimgruber, N. (2008): Rassistische Diskriminierung im Spital verhindern. Ein Handbuch für Institutionen des Gesundheitswesens. Schriftenreihe der SGGP, No. 92. Zürich. Migrare Zentrum für MigrantInnen OÖ. (2005): Miteinander statt Ausgrenzung. Strategien gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegenüber ArbeitsmigrantInnen in OÖ. Linz. Saladin, P. (Hsg.) (2009): Diversität und Chancengleichheit. Grundlagen für erfolgreiches Handeln im Mikrokosmos der Gesundheitsinstitutionen. Dritte, unveränderte Auflage. Bern LANDESKRANKENHAUS SALZBURG Universitätsklinikum der PMU Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H. 26
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