Der Beurteilungsbereich der Sonstigen Mitarbeit (SoMi)

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1 Der Beurteilungsbereich der Snstigen Mitarbeit (SMi) I Präambel: Rechtliche Grundlagen, Anlässe und Frmen der Snstigen Mitarbeit Rechtliche Grundlagen laut Schulgesetz NRW Zum Beurteilungsbereich der SMi gehören alle in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen ( 15), wie z. B. die Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, kurze Vrträge, aber auch Zusammenfassungen vn Unterrichtsergebnissen bzw. der wesentlichen Teile einzelner Unterrichtsabschnitte der Stunde, ferner Stundenprtklle, Diskussinsprtklle, in den Naturwissenschaften zudem das Versuchsprtkll und die Präsentatin vn Versuchsergebnissen (z. B. in kurzen Vrträgen), die Gruppenarbeit, Arbeitsmappen, auch besndere Lernleistungen, praktische Arbeiten, insbesndere in Fächern, wie beispielsweise Kunst und Musik, ferner in allen Fächern auch die Präsentatin der Ergebnisse der Mitarbeit an Prjekten. Grundlegende Kriterien der Leistungsbeurteilung Bei der Leistungsbewertung ist insbesndere zu achten auf Qualität und Kntinuität der Beiträge, den Gebrauch der Fachsprache, insbesndere den sicheren Umgang mit den erlernten Grundbegriffen. Neben der inhaltlichen Leistung wird mithin auch die Darstellungsleistung beurteilt. Eine Leistung, die selbst Grundkenntnisse vermissen lässt bzw. in diesem Bereich erhebliche Mängel aufweist, entspricht dem Ntenbereich ungenügend bzw. mangelhaft. Ausreichend ist eine Leistung, die im Ganzen nch den Anfrderungen entspricht und zumindest auf der Ebene der Reprduktin einfache Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stff im Wesentlichen richtig wiedergibt. Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage, einfache Fakten und Zusammenhänge auch zu verknüpfen mit Kenntnissen des Stffes der gesamten Unterrichtsreihe, entspricht diese Leistung einem Befriedigend. Leistungen, die ein höheres Maß an kritischer Reflexin zeigen, mithin auch Prblembewusstsein, und Kenntnisse, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen und zu einer eigenen Beurteilung vn Sachverhalten führen, die ferner in einer klaren, differenzierten Fachsprache präsentiert werden, entsprechen der Nte gut der sehr gut. Über diese Grundlagen der Leistungsbeurteilung werden die SchülerInnen zu Beginn eines Halbjahres infrmiert (vgl. 13), sdass die Kriterien für alle transparent sind. Fachspezifische Ergänzungen werden ggf. in den Fachknferenzen erarbeitet. Dazu gehört beispielsweise auch die Dkumentatin der ben frmulierten Kriterien anhand vn Beispielen. 1

2 II. Die Teilbereiche der Snstigen Mitarbeit Rechtliche Grundlagen und Beurteilung 1. Die Beurteilung vn Präsentatinen Die Präsentatin vn Arbeitsergebnissen als Teilbereich der SMi wird in den Richtlinien der S II ausdrücklich betnt (vgl. 4.3). Dazu gehören z. B. die flgenden Teilbereiche: Prtklle, Referate snstige Präsentatinsleistungen swie die Mitarbeit in Prjekten. Diese Arbeitsfrmen dienen der Wissenschaftsprpädeutik des Unterrichts an Gymnasien, der selbständiges Arbeiten und die Bewältigung kmplexerer Aufgabenstellungen (vgl. z. B. Richtlinien Deutsch S. 37ff, Philsphie S. 23 ff, Religin S. 29 ff.) frdert. In diesem Zusammenhang betnen die Richtlinien die Bedeutung des Referats, da es besnders geeignet sei zum Erlernen studienvrbereitender Arbeitstechniken (Richtlinien Philsphie S. 70). Die Präsentatin als Teilbereich der SMi in der SI wird auch in den Kernlehrplänen betnt, und zwar, z. B. im Fach Deutsch, zur Verarbeitung vn Infrmatinen und zur Vrbereitung kurzer Referate, die in einem mündlichen Vrtrag anhand vn Stichpunkten durch Präsentatinstechniken und Begleitmedien vermittelt werden sllten. Auch das Prtkll dient in der S I der Präsentatin vn Arbeitsergebnissen (vgl. Kernlehrplan Deutsch S. 59). Beurteilungskriterien sind in diesem Zusammenhang die in der Präsentatin nachgewiesenen fachlichen und methdischen Kenntnisse. Zu beurteilen ist ferner immer die sprachliche Darstellungs- und die Verstehensleistung (vgl. Richtlinien Deutsch S. 69, kath. Religin S. 70 f), die Selbständigkeit der Reflexinsund Darstellungsleistung swie die Sprachliche und fachterminlgische Präzisin (Richtlinien Philsphie S. 69). Zentrale Beurteilungskriterien sind, insbesndere bei Referaten, die selbständige Beschaffung und Verarbeitung sinnvller Materialien swie deren themenbezgene Auswertung (vgl. Richtlinien Philsphie S. 71), die klare Gliederung, der funktinale Einsatz vn Medien (vgl. Richtlinien kath. Religin S. 69), die Sicherheit und Selbständigkeit der Beurteilung dargelegter Zusammenhänge (vgl. Richtlinien Deutsch S. 69), die intentins- und adressatengerechte Präsentatin. Bei Prtkllen sind insbesndere die flgenden Kriterien zu beurteilen: Die Gliederung, die sachliche Richtigkeit, die Auswahl und Zurdnung vn Aussagen zum Unterrichtsgegenstand bzw. zum Verlauf des Unterrichts der auch des Versuchs. Grundsätzlich sind auch in diesem Bereich die in der Präambel genannten Grundlagen der Leistungsbewertung gültig. 2

3 2. Die Beurteilung vn mündlichen Unterrichtsbeiträgen Die mündlichen Unterrichtsbeiträge bilden einen zentralen Baustein der Beurteilung im Bereich der snstigen Mitarbeit. Es gelten die in der Präambel genannten Grundlagen und Kriterien der Leistungsbewertung. Im Flgenden werden diese Kriterien knkretisiert: Der Schüler / die Schülerin arbeitet freiwillig nicht im Unterricht mit. Seine / ihre Äußerungen nach Auffrderung sind falsch der nur teilweise richtig. Dies entspricht einer nicht ausreichenden Leistung. In diesem Zusammenhang ist generell zu beachten, dass es in der Sekundarstufe II eine Bringschuld der Schülerinnen und Schüler gibt, dass es als nicht mehr Aufgabe des Lehrers / der Lehrerin ist, mündliche Beiträge der stilleren Schüler einzufrdern. Vielmehr sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, hne Auffrderung vn sich aus im Unterricht mitzuarbeiten. Gelegentlich bis regelmäßig arbeitet der Schüler / die Schülerin freiwillig im Unterricht mit. Seine / ihre Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stffgebiet und sind richtig der im Wesentlichen richtig. Gelegentlich verknüpft der Schüler / die Schülerin diese Fakten und Zusammenhänge mit Kenntnissen des Stffes der gesamten Unterrichtsreihe. Die sprachliche Darstellung ist angemessen. Dies entspricht einer angemessenen der zufrieden stellenden Leistung. Der Schüler / die Schülerin arbeitet häufig freiwillig im Unterricht mit. Er / sie versteht schwierige Sachverhalte und rdnet sie in den Gesamtzusammenhang des Themas ein. Er / sie erkennt das in Frage stehende Prblem, kann dabei zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem unterscheiden, leistet eigenständige gedankliche Beiträge zur Prblemlösung und kmmt zu einer sachgerechten und ausgewgenen Beurteilung. Es sind Kenntnisse vrhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen. Fachbegriffe werden krrekt verwendet, die sprachliche Darstellung ist klar und differenziert. Dies entspricht einer guten Leistung. 3. Die Beurteilung vn Hausaufgaben Die Vergabe vn Hausaufgaben durch die Lehrkraft ergänzt die schulische Arbeit, Hausaufgaben können dazu dienen, den Lernstff des Unterrichts einzuprägen, einzuüben und anzuwenden; vrbereitend genutzt werden, zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer Aufgabe dienen, helfen Lernvrgänge selbstständig zu rganisieren. Hausaufgaben berücksichtigen die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und können vn diesen selbstständig gelöst werden. 3

4 Hausaufgaben können schriftlicher, mündlicher der auch praktischer Art sein. Hausaufgaben sllen zur selbstständigen Arbeit hinführen und daher durchaus im größeren Umfang Unterrichtsvrbereitung leisten; sie beziehen sich auf die Aneignung vn Orientierungswissen, Expertenwissen der die Aufbereitung vn Quellen. Sek. I: Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Die einzelne Hausaufgabe wird dabei in der Regel nicht zensiert. Unter pädaggischen Aspekten sllten Hausaufgaben jedch Anerkennung finden (entspricht Hausaufgaben-Erlass; Stand 2009). Wenn die über Hausaufgaben zu erwerbenden Kenntnisse Vraussetzung für eine erflgreiche Mitarbeit im Unterricht sind und hier die Defizite wegen nicht gemachter Hausaufgaben deutlich werden, kann eine negative Bewertung der defizitären mündlichen Leistung erflgen. Dienen die Hausaufgaben als Vrbereitung für eine Klassenarbeit, s darf die Hausaufgabe nicht bewertet werden. Hausaufgaben, die über einen längeren Arbeitszeitraum erstellt werden, z. B. Lektüretagebücher der andere lektürebegleitenden Hausaufgaben im Fach Deutsch, Arbeitsmappen, die im Unterricht und in häuslicher Arbeit entstehen und den Arbeitsprzess dkumentieren, werden bewertet. Auch Referate der ein mündlicher Vrtrag der Hausaufgabe dürfen bewertet werden. Sek II: Hausaufgaben werden bewertet. Nicht gemachte Hausaufgaben in allen vn SuS selbst zu vertretenden Fällen können wie nicht erbrachte Leistungen bewertet werden, als einer Leistungsverweigerung gleichgestellt werden. 4. Die Beurteilung vn Gruppenarbeit Anmerkungen zur Gruppenarbeit in Richtlinien und Lehrplänen Rechtliche Grundlagen aus den Richtlinien: Die Bedeutung der Gruppenarbeit wird klar herausgestellt: Die Kmpetenzen der Schülerinnen und Schüler sllen kntinuierlich erweitert werden, Ziel sind Selbständigkeit und Selbsttätigkeit bzw. Kperatinsbereitschaft und Teamfähigkeit (Beispiel: Richtlinien Sek II Musik, 1.2 Auftrag) Lernprzesse sllen Gelegenheit für kperative Arbeitsfrmen geben. Je mehr die Ntwendigkeit besteht, eigene Lernerfahrungen und Ergebnisse mit den Prblemlösungen anderer zu vergleichen, zu erörtern, sie dabei zu überprüfen und zu verbessern, dest nachhaltiger ist das Lernen (Beispiel Richtlinien Sek II, 3.3 Gestaltungsprinzipien des Unterrichts). Was wird bewertet? Der Arbeitsprzess Der individuelle Lernzuwachs Das Prdukt der Gruppenarbeit 4

5 Beurteilungsbereich Snstige Mitarbeit in den Lehrplänen (Beispiel Mathematik) Flgende Gesichtspunkte werden im Rahmen der Leistungsbewertung genannt: Es kann bewertet werden, wie und in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler Beiträge zur Arbeit leisten, Beiträge anderer aufnehmen und weiterentwickeln, sich in die Denkweisen anderer einfinden, Aufgaben, wie z. B. Gesprächsleitung, Prtkllführung, Berichterstattung ü- bernehmen, Infrmatinen beschaffen und erschließen, ihre Gruppenarbeit durchführen und rganisieren, ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dkumentieren (vgl. S. 68). 5. Die Beurteilung praktischer Arbeiten In einigen Fächern, beispielsweise in den Fächern Sprt, Kunst, Literatur, gehören auch praktische Arbeiten zur SMi (vgl. Hinweis unter Präambel ). Die Festlegung vn Beurteilungskriterien erflgt in den jeweiligen Fachknferenzen. 5

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