Die Großtagespflege in Niedersachsen
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- Ingelore Bruhn
- vor 7 Jahren
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1 Die Großtagespflege in Niedersachsen
2 Definition Werden mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit betreut, so muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein. Ist im Falle der gemeinsamen Nutzung von Räumen durch mehrere Tagespflegepersonen zum Zwecke der Betreuung die vertragliche und persönliche Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson nicht gewährleistet, so handelt es sich um eine Einrichtung.( 15 Abs. 2 AG KJHG)
3 Status der Tagespflegeperson in der Großtagespflege Regelfall selbstständig Problem der persönlichen und vertraglichen Zuordnung ( 15 Abs. 2 AG KJHG) bei einem Anstellungsverhältnis
4 Geeignete Räume Kindgerechte Räume Empfehlung pro Kind mindestens 3 qm, Ruhemöglichkeit Küchenraum (Lebensmittelhygiene) Räume in Kindertageseinrichtungen? Betriebserlaubnis der Einrichtung Räumliche Mindestausstattung (1. DVO-KiTaG)
5 Weitere Vorgaben für geeignete Räume Baugenehmigung, wenn bestehende Gewerberäume oder Wohnräume für Großtagespflege genutzt werden sollen (Nutzungsänderung) Sicherheitsanforderungen/Unfallverhütung Außenanlagen/ Garten bzw. Grünfläche mindestens erreichbar
6 Fachliche Mindest-Qualifikation Betreuung von bis 8 fremden Kindern jede Tagespflegeperson: Qualifikation 160 Stunden DJI-Curriculum/Landesfinanzierung Betreuung von mehr als 8 fremden Kindern mindestens eine Tagespflegeperson: pädagogische Fachkraft ( 15 Abs. 2 AG KJHG)
7 Pädagogische Fachkräfte Beispiele Erzieherin mit staatlicher Anerkennung Sozialpädagogin Gleichwertige Ausbildung
8 Erlaubnis zur Großtagespflege Allgemeiner Erlaubnisvorbehalt ( 43 Abs. 1 SGB VIII) personenbezogen (Abgrenzung zur Einrichtung) Vorlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts der Tagespflegepersonen
9 Was Sie wissen sollten: Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
10 Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagesstätten Krippe Kindergarten Hort Kleine Kindertagesstätte (gemeinnütziger Verein) Sonstige Tageseinrichtung für Kinder insbesondere Kinderspielkreise
11 Kinder im Alter unter drei Jahren Kindergarten Krippe Kleine Kita Spielkreis Sonstige Tageseinrichtung altersübergreifende Gruppe (Reduzierung ab dem 4. Kind) bis 15 Kinder/2 Fachkräfte 10 Kinder/ 1 Fachkraft + Eltern altersübergreifend wenn Fachkräfte; max. halbtags 6-15 Kinder, max. 15 Std. (ab 5. Kind 2 Fachkräfte)
12 Betreuungs- und Öffnungszeiten Gruppen in Tageseinrichtungen beziehen sich immer auf angemeldete Kinder (nicht auf gleichzeitig anwesende Kinder Platzsharing (Krippe/Hort/Kleine Kita) Sonderöffnungszeiten (spätestens bei 5 Kindern unter drei Jahren mit 2. Kraft)
13 Nicht finanzhilfefähig nach KiTaG sind: Sonstige Tageseinrichtung zweite Kraft in Spielkreisen Nicht-Fachkräfte
14 Beratungs- und Erlaubnisverfahren Tageseinrichtungen bedürfen einer Betriebserlaubnis (Fachdienst MK) Erlaubnis bezieht sich auf räumliche und personelle Standards Anspruch auf Beratung bei Planung und Betriebsführung (keine Fachberatung)
15 Mitnutzung von Räumen Allgemein: wenn die laufende pädagogische Arbeit nicht gestört und die Erlaubnis nicht tangiert ist Tagespflege in Kitas Parallele Nutzung: Separate Räume können in Absprache genutzt werden, wenn Standards nach KiTaG nicht eingeschränkt werden (z. B. Außengelände
16 Tagespflege in Kitas Randstunden: Mitnutzung von Räumen ein eigener Raum für Tagespflegepersonen Räume für Kinder (Doppelnutzung nach Vereinbarung) Ergänzung zu Sonderöffnungszeiten (max. 5 Kinder gleichzeitig anwesend) Großtagespflege nicht möglich
17 Probleme und Herausforderungen Sonderöffnungszeiten Finanzhilfe nur bei Fachkräften möglich Randstunden Tagespflege förderfähig Erzieherinnen als Tagespflegekräfte in Randstunden gemeinsame Nutzung (Aufsicht, Standards, päd. Angebote, Absprachen etc.) Vertretung
18 Probleme und Herausforderung beide Angebote fachlich gut anbieten Rechtsanspruch 3-6Jährige in Einrichtung erfüllen Randstunden als flexible Form in Ergänzung nutzen vorrangig bedarfsgerechte Betreuungs- und Öffnungszeiten ausbauen Tagespflege als eigenständiges Angebot mit familiären und persönlichen Bezügen in Ergänzung als flexibles Angebot ausbauen
19 Probleme und Herausforderung Tagespflege nicht als Lückenfüller sondern als wichtiges Angebot nach individuellem Bedarf insbesondere für Kinder unter drei Jahren Zusammenarbeit sinnvoll gestalten ohne von Standards abzuweichen Qualität sichern und weiter entwickeln
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