Das Verbraucherkreditgesetz

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1 Das Verbraucherkreditgesetz Mag. Philipp H. Bohrn Mag. Sandra Siemaszko Fachverband Finanzdienstleister Wien, am

2 Inhalt I. Entstehung & Entwicklung II. Allgemeine Kreditvertragsbestimmungen III. Das Verbraucherkreditgesetz 1. Anwendungsbereich 2. Informationspflichten 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit 4. Rechte des Verbrauchers 5. Gewerblicher Vermögensberater & Kreditvermittlung 6. Leasingunternehmen als spezielle Kreditgeber 7. Sanktionen 8. Übergangsbestimmungen 2

3 I. Entstehung & Entwicklung

4 I. Entstehung & Entwicklung Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie Verbraucherkreditgesetz (VKrG) seit in Kraft Übergangsbestimmungen Begutachtungsverfahren Stellungnahme des Fachverbands Finanzdienstleister (FV FDL) 4

5 II. Allgemeine Kreditvertragsbestimmungen

6 Begriffsdefinition Darlehen Überlassung von Sachen zur freien Verfügung Entgeltlichkeit = Parteienvereinbarung, izw entgeltlich befristet oder unbefristet Kredit Darlehensvertrag über Geld entgeltlich Zinsen (4 % p.a., wenn nichts vereinbart) Verbraucherkredit Kreditvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer 6

7 VKrG versus andere Bestimmungen besteht keine Regelung im Verbraucherkreditgesetz (VKrG) weiterhin allgemeine Bestimmungen des allgemein bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) auf Verbraucherkredite anzuwenden Achtung: VKrG & ABGB = disponibles Recht aber VKrG: keine Änderung zum Nachteil des Verbrauchers Beispiele für Anwendung des ABGB Entgelt: 4 % p.a. Zinsen, wenn nichts anderes vereinbart Kündigung bei befristeten Verträgen 7

8 III. Das Verbraucherkreditgesetz

9 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 1. Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes 9

10 1. Anwendungsbereich Umsetzungsmethodik neues, allgemeines Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ersetzt Regelungen in Bankwesengesetz (BWG) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Verbraucherkreditverordnung 10

11 1. Anwendungsbereich Allgemein Verbraucherkreditverträge Kreditvertrag = entgeltlicher Darlehensvertrag über Geld zwischen Unternehmer & Verbraucher Verbraucherbegriff entspricht Konsumentenschutzgesetz (KSchG) = jemand, für den das Geschäft nicht zum Betrieb des Unternehmens gehört Kreditbegriff nicht nur klassischer Kredit Sonderformen der Kreditierung wie Überziehungsmöglichkeiten, Überschreitungen, Zahlungsaufschübe, sonstige Finanzierungshilfen 11

12 1. Anwendungsbereich nach 4 VKrG Kreditsumme ab Euro 200,- Verbraucherkreditverträge Personal- und Hypothekarkredite an Verbraucher Überziehungsmöglichkeiten Zahlungsaufschübe Leasing 12

13 1. Anwendungsbereich Leasing Leasingform Titel Erläuterung Fall 1 Verpflichtender Erwerb Es handelt sich um eine Finanzierungshilfe, bei der der Verbraucher zum Erwerb der zu finanzierenden Sache verpflichtet ist. Fall 2 Erwerb auf Verlangen Bei dieser Finanzierungsform kann der Unternehmer nach Ablauf des Vertrages vom Verbraucher den Erwerb der Sache verlangen. Fall 3 Restwertrisiko und Recht zum Erwerb Der Verbraucher hat bei Beendigung des Vertrages das Recht, die Sache zu einem bestimmten Preis zu erwerben, und - falls er dieses Recht nicht ausübt - dem Unternehmer dafür einzustehen, dass die Sache den entsprechenden Wert besitzt. Fall 4 Restwertrisiko Der Verbraucher hat dem Unternehmer bei Beendigung des Vertrages für einen bestimmten Wert der Sache einzustehen - ohne dass ihm das Recht eingeräumt wird, die Sache zu erwerben. Quelle: Bohrn/Siemaszko: Das Verbraucherkreditgesetz für Finanzdienstleister, Wien, 2010, S

14 1. Anwendungsbereich 4 Ausnahmen 3-Monats-Laufzeit nicht länger als 3 Monate geringe Kosten Pfandleihe Haftung mit einer Sache Nebenleistung aus Arbeitsverhältnis Kreditvertrag zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer effektiver Jahreszins unter marktüblichen Zins gerichtlicher Vergleich Wohnbauförderung 14

15 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 2. Informationspflichten 15

16 2. Informationspflichten Informationspflichten bestehen: bereits in der Werbung vor Vertragsabschluss bei Vertragsabschluss im Kreditvertrag besondere Informationspflichten bei Fremdwährungskredite Kredite mit Tilgungsträger Leasing 16

17 2. Informationspflicht - 5 Werbung (I) Keine Informationspflicht bei reiner Imagewerbung Bewerbung eines konkreten Kredits: Gesamtkreditbetrag und Sollzinssatz und effektiver Jahreszinssatz und Gesamtkreditkosten + Nebenleistung zb vorausgesetzte Versicherungen klar, prägnant und sichtbar an Hand eines Bsp Leasingverträge: zusätzliche Verpflichtung zur Angabe des Kaufpreises (Barzahlungspreis) Höhe allfälliger Anzahlungen 17

18 2. Informationspflicht - 5 Werbung - Beispiel (II) Hypothekarkreditvermittlung Huber Die beste Hypothekarkreditvermittlung in Vorarlberg Hypothekarkreditvermittlung Maier ,- Euro für 252,- Euro im Monat! 18

19 2. Informationspflicht - 5 Praxisfrage - Werbung (III)? Frage: Ist die Angabe der Informationen in der Werbung im Kleingedruckten möglich? Antwort: Ja, sie muss sich jedoch vom restlichen Text in auffallender Weise unterscheiden. 19

20 2. Informationspflicht - 6 vorvertragliche Informationspflicht (I) Informationen über: Kontaktangaben des Kreditgebers/-vermittlers Merkmale des Kredits Kreditkosten andere Aspekte wie Rücktrittsrecht, vorzeitige Rückzahlung 20

21 2. Informationspflicht - 6 Standardformular Name und Kontaktangaben Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Anschrift Telefon (*) (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) (falls zutreffend) Kreditvermittler Anschrift Telefon (*) (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) [Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] [Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] (*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers. In allen Fällen, in denen falls zutreffend angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist. Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen. 21

22 2. Informationspflicht - 6 Standardformular Wesentliche Merkmale Kreditprodukt 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts Kreditart Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird Bedingungen für die Inanspruchnahme Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten Laufzeit des Kreditvertrags Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit (falls zutreffend) Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden. Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung Barzahlungspreis (falls zutreffend) Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten (falls zutreffend) Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung Sie müssen folgende Zahlungen leisten: [Betrag, Anzahl und Fälligkeit der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen] Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: [Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits] [Art der Sicherheiten] 22

23 2. Informationspflicht - 6 Standardformular Kreditkosten (I) 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. Ist der Abschluss einer Kreditversicherung oder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. [ % fest oder variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz) Zeiträume] [ %. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen] Ja/nein [Falls ja, Art der Versicherung:] Ja/nein [Falls ja, Art der Nebenleistung:] 23

24 2. Informationspflicht - 6 Standardformular Kreditkosten (II) Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit (falls zutreffend) Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. (falls zutreffend) Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) (falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag (falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können (falls zutreffend) Notariatsgebühren Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [ (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet. 24

25 2. Informationspflicht - 6 Standardformular Andere wichtige rechtliche Aspekte Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Vorzeitige Rückzahlung Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. (falls zutreffend) Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu Datenbankabfrage Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft. Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Verlangens nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist. (falls zutreffend) Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte ja/nein [Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß 16 Verbraucherkreditgesetz] Diese Informationen gelten vom bis... 25

26 2. Informationspflicht - 6 vorvertragliche Informationspflicht (II) Leasingverträge: zusätzlich Bekanntgabe von Kaufpreis Restwertrisiko Art der Feststellung des Werts bei Leasingverträge nach dem 4. Fall Kündigungsrecht und Zahlungspflicht bei Kündigung 26

27 2. Informationspflicht - 6 vorvertragliche Informationspflicht (III) Fremdwährungskredit alle betragsmäßigen Angaben auch in Euro grafische Darstellung Wechselkurs- und Zinsrechtsänderungsrisiko Schwankungsneigung der fremden Währung Bsp Tilgungsträger (TT) Vergleich Ratenkredit Garantieaufklärung grafische Darstellung über Wertentwicklung des TT %mäßige bzw betragsmäßige Darstellung der Kosten des TT 27

28 2. Informationspflicht - 6 vorvertragliche Informationspflicht (IV) Wann? rechtzeitig keine Bindung! Zweck: Vergleich der Angebote Entscheidung Wie? gs: Verwendung des Standardformulars Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz Download: verpflichtend ab Zusatzinformationen gesondertem Dokument 28

29 2. Informationspflicht - 6 Praxisfragen - Tilgungsträgerkosten? a) Frage: Müssen auch Kosten, die dem Kreditgeber oder Kreditvermittler nicht bekannt sind, einberechnet werden? Antwort: Nur jene Kosten sind offen zu legen, die bekannt sind. Auf Kosten, deren Höhe nicht bekannt ist, ist hinzuweisen. b) Frage: Sind die Kosten einer fondsgebundenen Lebensversicherung offenzulegen? Antwort: Ja, wenn sie als Tilgungsträger verwendet wird. 29

30 2. Informationspflicht - 6 ivm 27 Effektivjahreszinssatz 27: Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags aus. Kurzerläuterung (Exkurs folgt): Gesamtkreditbetrag = erhaltener Betrag des Kreditgebers Gesamtkosten = Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag entstehen Merkformel: Gesamtbetrag = Gesamtkreditbetrag + Gesamtkosten 30

31 2. Informationspflicht - 6 ivm 2 Abs 5 Exkurs: Gesamtkosten des Kredits (I) Gesamtkosten sind sämtliche Kosten, die der Verbraucher bezahlen muss und dem Kreditgeber bekannt sind: Zinsen, Provisionen etwa für die Vermittlung des Kredits, Abgaben und Kosten jeder Art, Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag, insbesondere Versicherungsprämien, jene Vertragskosten/Nebendienstleistungskosten, die vom Kreditgeber geforderte Voraussetzung dafür sind, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird einzig ausgenommen: Notariatsgebühren 31

32 2. Informationspflicht - 6 ivm 27 Exkurs: Gesamtkosten des Kredits (II) für Berechnung des Effektivzinssatzes: Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher maßgebend Ausnahmen: jene Kosten, die bei Nichterfüllung entstehen oder Kosten des Kaufpreises, die der Kreditkunde beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon zu tragen hat, ob es sich um ein Bar- oder ein Kreditgeschäft handelt 32

33 2. Informationspflicht - 6 ivm 27 Effektivjahreszinssatz Im effektiven Zinssatz enthalten sind: Kosten für die Führung eines Kontos es sei denn, die Eröffnung des Kontos ist fakultativ (verkürzt) Annahme für unbekannte zukünftige Entwicklung: Sollzinssatz und die sonstigen Kosten bleiben bei der ursprünglichen Höhe bzw bis zum Ende des Kreditvertrags gleich bestehen 33

34 2. Informationspflicht Praxisfragen zu Effektivjahreszinssatz? a) Frage: Muss die KFZ-Haftpflichtversicherung in den effektiven Jahreszinssatz einberechnet werden? Antwort: Unserer Meinung nach überwiegen die Argumente gegen die Einberechnung der KFZ- Haftpflichtversicherung. b) Frage: Sind die Kosten des Tilgungsträgers im effektiven Jahreszinssatz einzuberechnen? Antwort: Unserer Ansicht nach ja, da die Gesamtkosten des Kredits auch die bekannten Kosten der Nebendienstleistungen beinhaltet. 34

35 2. Informationspflicht - 9 Zwingende Angaben in Kreditverträgen gesetzlich vordefinierte zwingende Angaben in Kreditverträgen entsprechen vorvertraglichen Informationspflichten plus Tilgungsplan Kündigungsmöglichkeiten Achtung! Ziffer 5: verbundener Kreditvertrag Barzahlungspreis Bei der Nennung des Barzahlungspreises sollte klargestellt werden, dass dies kein verbundener Kreditvertrag ist. 35

36 2. Informationspflichten Exkurs: Verbundener Vertrag (I) Verbundener Vertrag = dient zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen oder bildet mit finanziertem Vertrag wirtschaftliche Einheit Wirtschaftliche Einheit = wenn der Kredit dem Verbraucher vom Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer gewährt wird wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringers bedient wenn im Kreditvertrag ausdrücklich die spezifischen Waren oder die Erbringung einer spezifischen Dienstleistung angegeben sind wenn der Kreditgeber und der Warenlieferant oder Dienstleistungserbringer im Rahmen dieser Finanzierung zueinander in eine vertragliche Beziehung treten oder miteinander wegen derartige Finanzierungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen 36

37 2. Informationspflichten Exkurs: Verbundener Vertrag (II) Bedeutung im Verbraucherrecht Rücktritt über Warenkauf führt zu Rücktritt des Kreditvertrags ohne Entschädigung des Kreditgebers, mit Ausnahme: Zahlungen an öffentliche Stellen Leasingverträge keine unmittelbare Anwendung laut erläuternden Bemerkungen (zu 26 VKRG) Analogie ist jedoch möglich 37

38 2. Informationspflicht Exkurs: Verbundener Vertrag (III) Bedeutung für gewerblichen Vermögensberater Besonderheit: ausdrücklich auf Rechte des Verbrauchers hinzuweisen Mitteilung, dass Verbraucher Recht hat die Befriedigung des Kreditgebers zu verweigern, wenn Einwendungen aus Rechtsverhältnis zu Lieferanten oder Dienstleistungserbringer vorhanden 38

39 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit 39

40 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit - 7 Begriff Überprüfung ausdrücklich festgelegt Kreditwürdigkeit? = Fähigkeit des Verbrauchers seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag vollständig zu erfüllen ex-ante-betrachtung keine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz Mittel des Verbrauchers - Belastungen Pflichten aus Kreditvertrag Einkommen Sparbuch? Drittsicherheiten? Pflichten Dritter? Existenzminimum Miete laufende Kredite geplante Kredite? Rückzahlung des Kredits 40

41 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit - 7 Informationen & Pflichten Woher Informationen? freie Entscheidung des Kreditgebers direkt von Verbraucher (zb Lohnnachweis)! aus zur Verfügung stehenden Datenbank Pflichten? Hinweispflicht bei erheblichen Bedenken bei Ablehnung auf Grund von Datenabfrage Offenlegung des Ergebnisses & Angaben in Datenbank bei Verletzung: Verwaltungsstrafe 41

42 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit - 7 Praktische Überlegungen Überlegungen: Schutzzweck der Norm? Schaden bei Verbraucher? Tipp bei gewollten Kreditvertragsabschluss trotz Bedenken: weitere Verhandlungen Sicherheiten erhöhen 42

43 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit - 7 Praxisfrage? Frage: Ist die Hinweispflicht erfüllt, wenn folgende Klausel unterschrieben wird? Antwort: Ich habe meine schlechte Vermögenslage zur Kenntnis genommen. Nein, es ist die genaue Datenbankabfrage offen zu legen. 43

44 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit Exkurs: Scoring (I) technisch ausgedrückt = mathematisch-statistisches Verfahren für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens praktisch gesehen = Wert, der aus vergangenen Daten eine Prognose über künftiges Verhalten ermöglichen soll Zulässige Daten? abstrakt: alle, die für eine Prognose geeignet sind konkret: Einkommen, laufende Kredite Zahlungsverhalten, Exekutionen Beruf, Ausbildung Wohnadresse, Familienstand 44

45 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit Exkurs: Scoring (II) Probleme: Datenquelle und qualität schlichte Erfassungs- und Übertragungsfehler unterschiedliche Verfahrensmethoden zb Insolvenzverfahren = standardisiert vergleichbar Inkassoverfahren nicht standardisiert nicht vergleichbar Status quo keine rechtliche Grundlage in Ö ev Angleichung an deutsche Rechtslage ( 28b BDSG) 45

46 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit Exkurs: Scoring (III) - 28b BDSG Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Betroffenen erhoben oder verwendet werden, wenn 1. die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswertes genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind, 2. im Fall der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts durch eine Auskunftei die Voraussetzungen für eine Übermittlung der genutzten Daten nach 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung der Daten nach 28 vorliegen, 3. für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, 4. im Fall der Nutzung von Anschriftendaten der Betroffene vor Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist; die Unterrichtung ist zu dokumentieren. 46

47 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit Exkurs: 28 Abs 2 DSG Widerspruchsrecht = Betroffener hat Recht, dass seine Daten aus öffentlich registrierten Daten gelöscht werden OGH-Entscheidung (6 Ob 41/09m) Bonitätsdaten = öffentlich zugängliche Daten Widerspruch = Löschung aus öffentl. reg. Datenbank erlaubt weiterhin die Verwendung, da keine Löschung aus interner Datenbank = notwendig für Tätigkeit der Kreditauskunfteien/Wirtschaft VKrG stellt klar, dass das Widerspruchsrecht bei DSK registrierten Informationsverbundsystemen nicht anzuwenden ist kein Widerspruchsrecht bei KKE & Warnliste aber nicht: Scoring bzw Tätigkeit der Kreditauskunfteien OGH- Entscheidung 47

48 3. Prüfung der Kreditwürdigkeit Exkurs: 28 Abs 2 DSG Widerspruchsrecht 28. (1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen acht Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassen. (2) Gegen eine nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datenanwendung kann der Betroffene jederzeit auch ohne Begründung seines Begehrens Widerspruch erheben. Die Daten sind binnen acht Wochen zu löschen. (3) 27 Abs. 4 bis 6 gelten auch in den Fällen der Abs. 1 und 2. 48

49 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 4. Rechte des Verbrauchers 49

50 4. Rechte des Verbrauchers - 12 ivm 26 Abs 3 Rücktrittsrecht Allgemeines Rücktrittsrecht 14tägig ohne Angaben von Gründen keine Form Keine Entschädigung für Kreditgeber Entschädigung Kreditvermittler? Rücktritt vom Kreditvertrag = Rücktritt von anderen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag vereinbart worden sind Leasingverträge: keine Anwendung auf Sonderbestimmungen ( 26 Abs 1 Z 3, 4) 50

51 4. Rechte des Verbrauchers - 15 ivm 26 Abs 3 Kündigung durch Verbraucher Auf unbestimmte Zeit geschlossene Kreditverträge jederzeit zu kündigen keine Verrechnung für Kündigung Kündigungsfrist nur vertraglich, maximal einen Monat Leasingverträge: keine Anwendung auf Sonderbestimmungen ( 26 Abs 1 Z 3, 4) 51

52 4. Rechte des Verbrauchers - 16 ivm 26 Abs 4 bis 7 vorzeitige Rückzahlung Vorzeitige Rückzahlung jederzeitige sofortige Rückzahlung max 1 % Entschädigung des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages Leasingverträge: entweder vorzeitiger Erwerb oder Kündigung Trennung laufzeitunabhängige Kosten und laufzeitabhängige Kosten 52

53 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 5. Gewerblicher Vermögensberater & Kreditvermittlung 53

54 5. Gewerbliche Vermögensberatung Kreditvermittlung Kreditvermittlung = Bankgeschäft Ausnahme von Konzessionspflicht für Gewerblichen Vermögensberater Personal- & Hypothekarkredite Immobilienmakler Hypothekarkredite neu in 136a GewO: Klarstellung, dass alle Vorarbeiten zur Kredit- & Finanzierungsvermittlung dem Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung unterliegen (Abs 1 Z 2 lit b), und Kreditvermittler Informationspflichten des VKrG unterliegt (Abs 1a) 54

55 5. Gewerbliche Vermögensberatung Kreditvermittlung als Nebenrecht Nebenrecht = Möglichkeiten, Leistungen anderer Gewerbe zu erbringen, die eigene Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen Achtung: Kreditvermittlung = Bankgeschäft, kein Gewerbe daher grundsätzlich kein Nebenrecht 55

56 5. Gewerbliche Vermögensberatung Kreditvermittlung als Nebenrecht - Ausnahmen Betrieb eines Leasingunternehmens = freies Gewerbe Leasingvermittlung von Leasingunternehmen möglich, nicht gewerblichem Vermögensberater vorbehalten bei Finanzierungsvermittlungen, die nicht BWG unterliegen Nebenrecht möglich, aber Produktvorschriften zu beachten (Versicherungs- und Wertpapiervermittlungsrecht) Finanzielles Interesse des Kreditvermittlers muss jedenfalls im Vordergrund sein 56

57 5. Gewerbliche Vermögensberatung Informationspflichten als Kreditvermittler! Hinweis auf Umfang der Befugnisse Kreditmakler oder gebundener Kreditvermittler Verpflichtung zur schriftlichen Festlegung des Entgelts vor Vertragsabschluss Mitteilung der Höhe des Entgelts an Kreditgeber zur Berechnung des effektiven Jahreszinses Einhaltung der Informationspflichten 57

58 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 6. Leasingunternehmen als spezielle Kreditgeber 58

59 6. Leasingunternehmen 26 Abs 1 Fälle - Wiederholung Leasingform Titel Erläuterung Fall 1 Verpflichtender Erwerb Es handelt sich um eine Finanzierungshilfe, bei der der Verbraucher zum Erwerb der zu finanzierenden Sache verpflichtet ist. Fall 2 Erwerb auf Verlangen Bei dieser Finanzierungsform kann der Unternehmer nach Ablauf des Vertrages vom Verbraucher den Erwerb der Sache verlangen. Fall 3 Restwertrisiko und Recht zum Erwerb Der Verbraucher hat bei Beendigung des Vertrages das Recht, die Sache zu einem bestimmten Preis zu erwerben, und - falls er dieses Recht nicht ausübt - dem Unternehmer dafür einzustehen, dass die Sache den entsprechenden Wert besitzt. Fall 4 Restwertrisiko Der Verbraucher hat dem Unternehmer bei Beendigung des Vertrages für einen bestimmten Wert der Sache einzustehen - ohne dass ihm das Recht eingeräumt wird, die Sache zu erwerben. Quelle: Bohrn/Siemaszko: Das Verbraucherkreditgesetz für Finanzdienstleister, Wien, 2010, S

60 6. Leasingunternehmen Zusätzliche Pflichten Zusätzliche Angaben Zusatzangabe Werbung vorvertraglich Kreditvertrag Barzahlungspreis x x x Restwertrisiko x x Wertfeststellung x x Kontomitteilung bis spätestens Summe geleisteter Zahlungen, Belastungen & aushaftende Salden per

61 6. Leasingunternehmen Rücktritt möglich bei Fall 1: Verpflichtenden Erwerb Fall 2: Erwerb auf Verlangen nicht möglich bei Sonderbestimmungen Fall 3: Restwertrisiko plus Recht auf Erwerb Fall 4: Restwertrisiko Ausschluss = Erfolg durch Lobbying des FV FDL, da individuell abgestimmter Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer Rücktritt wäre nachteilig und unverhältnismäßig 61

62 6. Leasingunternehmen Kündigung rechtlich gesehen: Fall 1 + 2: jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Fall 3 + 4: Einhaltung der allgemeinen Kündigunsfrist von einem Monat praktisch gesehen: Bestimmung in AGB da dispositives Recht: andere Vereinbarung möglich, aber Frist für Verbraucher darf nicht länger als einen Monat betragen, denn generell: keine Schlechterstellung des Verbrauchers ( 3 VKrG) 62

63 6. Leasingunternehmen Vorzeitige Rückzahlung Leasingform Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Vorzeitige Rückzahlung Der vorzeitige Erwerb des Leasingobjektes gilt als vorzeitige Rückzahlung. Macht der Verbraucher von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch, kann der Unternehmer dennoch darauf bestehen, dass der Verbraucher die Sache erwirbt. Man spricht dann vom vorzeitigen Objekterwerb. Wenn der Unternehmer dies allerdings nicht verlangt, dann handelt es sich um eine vorzeitige Rückstellung. Während sich beim vorzeitigen Objekterwerb die Zahlungspflicht in Bezug auf die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten mindert, kann bei der vorzeitigen Rückstellung ein höherer Sachwert verlangt werden. Es gilt: der Verbraucher hat bei der vorzeitigen Rückzahlung zu erklären, ob er auch die Sache erwerben möchte. Die laufzeitabhängigen Kosten verändern sich dementsprechend. Hier ist keine vorzeitige Rückzahlung möglich, aber dafür können diese Verträge jederzeit gekündigt werden. Der Unternehmer kann allerdings jene Zahlungen verlangen, die auch bei Leasingverträgen nach Fall 2 und 3 angefallen wären. Quelle: Bohrn/Siemaszko: Das Verbraucherkreditgesetz für Finanzdienstleister, Wien, 2010, S

64 6. Leasingunternehmen Verbundener Vertrag? Wiederholung (I) Verbundener Vertrag = dient zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen oder bildet mit finanziertem Vertrag wirtschaftliche Einheit Besonderheit Hinweispflicht auf Rücktrittsrecht Rücktritt von Kreditvertrag bedeutet auch Rücktritt vom verbundenen Vertrag Recht zur Verweigerung der Befriedigung des Kreditgebers, wenn Einwendungen aus Rechtsverhältnis zu Lieferanten oder Dienstleistungserbringer 64

65 6. Leasingunternehmen Verbundener Vertrag? (II) keine unmittelbare Anwendung laut erläuternden Bemerkungen (zu 26 VKRG) Begründung: Verbraucher tritt mit Lieferanten des Leasingobjekts nicht selbst in eine vertragliche Beziehung nur mit Leasinggeber direkt Vertrag Analogie ist jedoch möglich 65

66 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 7. Sanktionen 66

67 7. Sanktionen VKrG Verwaltungsübertretung bis Euro ,- spezifisch: Vertragskorrekturen nach 9 Abs 5 Verschiebung des Wirksamkeitsbeginns bei Änderungen des Sollzinssatzes 11 Abs 1 Zivilrecht: Irrtum, Arglist, Schadenersatz 67

68 Kreditauskunfteien Leasing Gewerbliche Vermögensberater Versteigerer WPF & WPDL Zahlungsinstitute Pfandleihunternehmen Finanzdienstleistungsassistenten 8. Übergangsbestimmungen 68

69 4. Übergangsbestimmungen Sonderregelung für Vorvertragliche Informationspflichten Inhalt Das Standardformular und Verwendung von Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger ist bis nicht zwingend anzuwenden. Die Informationen können auch auf andere zumutbare Weise erfolgen. Zwingende Angaben Die zwingenden Angaben auf Papier oder dauerhaften Datenträger treten erst ab Kraft. Formfreiheit soll in dieser Zeit allerdings nur insoweit gelten, als nicht andere Formvorschriften gegeben sind. Rücktritt Der Rücktritt ist bis auch möglich, wenn die Informationen formfrei mitgeteilt wurden. Verträge über Zahlungsaufschübe oder sonstige Finanzierungshilfe Tilgungsplan und Kontoauszug Die Informationspflicht ist bei Verträgen über Zahlungsaufschübe oder sonstiger Finanzierungshilfe erfüllt, wenn sie spätestens zusammen mit der Lieferung der Ware auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird (bis ). Die Bestimmungen betreffend den Tilgungsplan und den Kontoauszug sollen erst ab Anwendung finden. Dann allerdings auch für Verbraucherkreditverträge, die bereits ab dem geschlossen worden sind. Quelle: Bohrn/Siemaszko: Das Verbraucherkreditgesetz für Finanzdienstleister, Wien, 2010, S

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