Bewerbung für eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft - BPLK -

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1 ewerbung für eine Tätigkeit als undesprogrammlehrkraft - PLK - Voraussetzungen und ewerbungsverfahren

2 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 2 Einleitung Sehr geehrte Interessenten, Sie möchten für ein paar Jahre als Lehrerin oder Lehrer im Ausland arbeiten. Dann werden Sie die folgenden Informationen interessieren. Zunächst müssen Sie entscheiden, welches Vermittlungsprogramm für Sie das richtige ist. Das undesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - (ZfA) betreut personell, pädagogisch und finanziell derzeit insgesamt 135 Deutsche Auslandsschulen und bis zu 825 weitere schulische Einrichtungen im Ausland. An diesen Schulen unterrichten von uns vermittelte Lehrkräfte, nämlich die Auslandsdienstlehrkräfte (aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte). die undesprogrammlehrkräfte (noch nicht im innerdeutschen Schuldienst tätige Lehrkräfte oder aus dem innerdeutschen Schuldienst für einen Auslandsschuldienst beurlaubte Lehrkräfte). Zusätzlich unterrichten Lehrkräfte, die als Ortskräfte von den Schulen nach Landesrecht angestellt werden. Daneben beschäftigen die Schulen auch andere pädagogische Mitarbeiter sowie Verwaltungspersonal. Als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) müssen Sie sich auf dem Dienstweg, als undesprogrammlehrkraft (PLK) können Sie sich unmittelbar bei der ZfA bewerben; als Ortskraft (OK) können Sie sich bei der ZfA, aber auch direkt bei einer Schule bewerben. Soweit das Landesrecht dies zuläßt (ADLK) und die in den Merkblättern genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich auch parallel bewerben. Joachim Lauer Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen

3 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 3 Inhaltsverzeichnis Einleitung Voraussetzungen Lehrbefähigungen Einsatzgebiete ewerbungsunterlagen ewerbung Online Auswahlverfahren Auswahl der ewerberinnen und ewerber...7 Auswahl durch Schulleiterinnen/Schulleiter...7 Verfahren...7 Auswahl durch die Zentralstelle...8 Datenlöschung...8 Vermittlungssperre Vorbereitungslehrgang Einkommen Dauer des Auslandsaufenthalts Unterrichtsverpflichtung Zum Schluss undesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Köln Telefon: oder Fax: oder E- Mail: zfa.bewerbung@bva.bund.de Internet:

4 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 4 1. Voraussetzungen Die wichtigsten Voraussetzungen erfüllen Sie dann, wenn Sie zumindest das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Deutschland abgelegt haben (oder vergleichbare, anerkannte Abschlüsse). Achtung: Die ewerbung können Sie bereits vor dem Abschluss des zweiten Staatsexamens einreichen. Sie die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der EU besitzen, sich Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet, Sie bei Dienstantritt noch nicht 59 Jahre alt sind. Weiterhin können sich auch Magister mit Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Linguistik mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache sowie mindestens überdurchschnittlicher Examensnote bewerben. Aus förderungsrechtlichen Gründen können undesprogrammlehrkräfte nicht weltweit in allen Regionalbereichen / Großräumen eingesetzt werden (vgl. Abschnitt 3). Für nichtdeutsche Staatsangehörige der Europäischen Union kann eine Vermittlung auch nur innerhalb der EU-Staaten erfolgen. Eine Vermittlung in andere Staaten ist aus pass-, aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Gründen regelmäßig nicht möglich. 2. Lehrbefähigungen edarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und eifächern wie Geschichte, Geographie, Musik (Anmerkung: Fremdsprachenlehrer werden in der Regel nicht ihre Fremdsprache unterrichten, sondern als Deutschlehrer eingesetzt), mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften/Informatik und in geringerem Umfang an Handelsschullehrern (kaufmännische Ausrichtung) für die duale erufsausbildung. Rund 19% der vermittelten Lehrkräfte sind Lehrerinnen und Lehrer mit einer Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen sowie die Sekundarstufe I. Technische Fachlehrer/innen sowie Sonderschullehrer/innen, die nicht über eine der oben genannten Qualifikationen verfügen, können nicht vermittelt werden.

5 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 5 3. Einsatzgebiete Das Spektrum der schulischen Einrichtungen im Ausland, an denen vermittelte Lehrer unterrichten, ist sehr weit gefächert. Wenn Sie auf unserer Homepage das Auslandsschulverzeichnis aufrufen, erhalten Sie einen Überblick über die Deutschen Schulen. Insbesondere werden undesprogrammlehrkräfte an staatliche Schulen in Mittel-/Osteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) vermittelt. Wir haben die Einsatzgebiete in sieben Großräume eingeteilt, die bei Ihrer ewerbung von edeutung sein werden: Mittel- und Südamerika Südeuropa, Türkei Mittel- und Osteuropa Zentralasien Nahost Fernost Afrika Die größte Chance, im Ausland eine Stelle zu bekommen, haben Sie, wenn Sie sich für möglichst viele Großräume zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie in alle in Absatz 3 aufgeführten Großräume weltweit vermittelt werden möchten. Sollten Sie trotzdem bestimmte Gebiete ausschließen wollen, orientieren Sie sich bitte an den aufgeführten Großräumen, von denen Sie maximal zwei ablehnen können. 4. ewerbungsunterlagen Wenn Sie sich bewerben möchten, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen ausgedruckt auf normalem Druckerpapier: ein ewerbungsanschreiben (bitte nur maschinengeschrieben; gilt auch für tabellarischen Lebenslauf) einen tabellarischen Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)

6 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 6 den ausgefüllten Fragebogen (Verwenden Sie bitte den ewerbungsbogen PLK als Word-Dokument auf unserer Homepage oder die Papierform, die Sie bei uns anfordern können.) beglaubigte Zeugniskopien des ersten und zweiten Staatsexamens oder des Diplomlehrerzeugnisses (bei ewerbern aus der ehemaligen DDR) und weiterer Qualifikationen (Promotion etc.) die unterschriebenen Erklärungen zum Datenschutz und zur dienstlichen Tätigkeit während der letzten fünf Jahre bei verbeamteten oder unbefristet angestellten Lehrkräften eine escheinigung der zuständigen Schulbehörde, daß Sie im Fall einer erfolgreichen Vermittlung im öffentlichen Interesse beurlaubt werden. Wenn es zu einer Vermittlung kommt, werden Sie aufgefordert, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. gegebenenfalls ein Tropentauglichkeitszeugnis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie und Ihre mit ausreisende Familie oder Ihre/Ihr eingetragene/r Lebenspartner/in für einen Aufenthalt im Einsatzland gesundheitlich geeignet sind. Aus diesem Grund bitten wir Sie, bereits bei der ewerbung auch die beigefügten Fragen über Ihren Gesundheitszustand und den Ihrer mit ausreisenden Angehörigen zu beantworten. Schließlich müssen Sie im konkreten Vermittlungsfall noch ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 5. ewerbung Online ewerbungsbögen und Merkblätter stehen auf der Internetseite der Zentralstelle zur Verfügung. Die ewerbungsbögen können entweder am ildschirm ausgefüllt (Word-Dokument) oder nach dem Ausdruck handschriftlich ausgefüllt und als rief versandt werden. Neben der ewerbung in Papierform ist über unsere Homepage eine Online-ewerbung möglich. Nach dem Ausfüllen der Maskenfelder können die ewerbungsdaten Online (mit persönlicher enutzerkennung, Passwortabsicherung und Datenverschlüsselung) in einer Datenbank im undesverwaltungsamt gespeichert werden.

7 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 7 6. Auswahlverfahren Nach Eingang der ewerbung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit, die angegebenen Lehrbefähigungen und die Angaben zur geographischen Einsatzbereitschaft im Hinblick auf die Vermittlungschancen geprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine Vermittlung nicht erfüllt sein, werden wir Ihnen die Unterlagen zurücksenden. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Einladung zum Auswahlverfahren. Dieses Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Verfahren und einem Auswahl- bzw. Vermittlungsgespräch. Fahrt- und Übernachtungskosten, die Ihnen durch das Auswahlverfahren entstehen, tragen wir im Rahmen der gültigen Erstattungssätze. Über den Ausgang des Auswahlverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Erst wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann eine Vermittlung erfolgen. Verbeamtete und fest angestellte Lehrkräfte nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. 7. Auswahl der ewerberinnen und ewerber Auswahl durch Schulleiterinnen/Schulleiter Die Schulleiter/innen der Deutschen Auslandsschulen haben die Möglichkeit, unter Nutzung des Internet direkt auf die ewerberdatenbank der Zentralstelle zuzugreifen und eine/n für ihre Schule geeignete/n ewerber/in zu suchen und auszuwählen (ISAS-Online). Verfahren Die Schule nimmt Kontakt mit den möglichen ewerbern/innen auf. Sie unterbreitet der/dem ewerber/in ggf. ein Angebot. Nach Vorliegen der verbindlichen Zusage der Lehrkraft prüft die Zentralstelle die Auswahl und stimmt dem Abschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu. Erteilt die Zentralstelle keine Zustimmung, werden die Schule und die Lehrkraft davon - ohne Angabe von Gründen - unterrichtet. Ausgewählte Lehrkräfte sind für jede weitere ewerberauswahl gesperrt.

8 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft 8 Auswahl durch die Zentralstelle Für bestimmte Schulen - insbesondere für staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - erfolgt die Auswahl durch die Zentralstelle. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Zentralstelle Datensätze ausgewählter Lehrkräfte - zeitlich befristet - sperren, so dass die Datensätze für diesen Zeitraum nur der Zentralstelle zur Verfügung stehen. Datenlöschung Datensätze werden nach 3 Jahren gelöscht, wenn eine Vermittlung nicht erfolgt ist. Vermittlungssperre Sollten Sie Ihre verbindliche Zusage, eine konkrete Stelle anzutreten, im Nachhinein zurücknehmen, werden Sie von dem Zeitpunkt der Absage an für die Dauer von 12 Monaten für eine weitere Vermittlung gesperrt. 8. Vorbereitungslehrgang Während eines einwöchigen Vorbereitungslehrgangs, der in der Regel in Köln stattfindet, werden Sie auf den Auslandseinsatz vorbereitet. Die Fortführung der Vorbereitung erfolgt am Einsatzort. 9. Einkommen Das Einkommen setzt sich aus zwei verschiedenen Faktoren zusammen, nämlich aus dem Ortsgehalt und der Zuwendung des undesverwaltungsamtes. Das Ortsgehalt zahlt Ihnen die Schule, an der Sie tätig sein werden. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Informationen erhalten Sie von der Schule und von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Die Höhe der Grundzuwendung, die das undesverwaltungsamt gewährt, richtet sich nach der Lehrbefähigung und liegt zurzeit bei 2.170,- (Grund- und Hauptschule), 2.320,- (Sekundarstufe I) und 2.470,- (Sekundarstufe II). Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für Ehepartner (200,- ) und Kinder zwischen 120,- und 160,- pro Person sowie ein Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung. Zusätzlich werden einmalige Leistungen (z.. Übersiedlungspauschale, Überbrückungszuwendung) gewährt. Die geltenden Richtlinien finden Sie im Internet auf unserer Homepage auf der Seite Finanzielle Regelungen für PLK, Richtlinie VII.

9 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft Dauer des Auslandsaufenthalts In der Regel schließen Sie den Arbeitsvertrag für zwei Jahre ab, es sei denn, die Schule bietet nur Einjahresverträge an. Mit unserer Zustimmung und der Zustimmung der Schule können Sie diesen Vertrag im Zwei- bzw. Einjahresrhythmus grundsätzlich bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren verlängern. 11. Unterrichtsverpflichtung Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bei einer Dauer von 45 Minuten beträgt: Grund- und Hauptschullehrer/innen Realschullehrer/innen Gymnasiallehrer/innen 28 Wochenstunden 26 Wochenstunden 24 Wochenstunden Sonderregelungen a) Entsendeprogramm MOE / GUS 25 Wochenstunden 45 Minuten (außer Deutsche Schulen und Spezialabteilungen) b) Entsendeprogramm Türkei, Anadolu-Schulen 25 Wochenstunden 45 Minuten c) Istanbul Lisesi Sondervereinbarung PLK und ADLK 25 Wochenstunden 45 Minuten (gemäß Personalstatut von 1986 i. V. m. den türkischen Verträgen) An allen anderen schulischen Einrichtungen ist die Stundenverpflichtung der PLK und ADLK entsprechend der Lehrbefähigung mit 24, 26 und 28 Stunden zu je 45 Minuten (s. o.) festgesetzt. Darüber hinaus ist die Wahrnehmung besonderer Aufgaben (z.. Fortbildung, etreuungsaufgaben an Ganztagsschulen, längerfristige Vertretung, schulorganisatorische Verpflichtungen etc.) entsprechend den schulischen und pädagogischen Erfordernissen im Umfang von jeweils einer weiteren Wochenstunde verpflichtend. Über den Einsatz entscheidet die Schulleitung.

10 Informationen zur ewerbung als undesprogrammlehrkraft Zum Schluss... Schuljahresbeginn ist im Allgemeinen der 1. September; im südlichen Afrika und Teilen Südamerikas beginnt das Schuljahr in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 1. März. Ein Ortskraftvertrag kann nicht nachträglich in den Vertrag einer undesprogrammlehrkraft umgewandelt werden. itte berücksichtigen Sie, dass ein gemeinsamer Aufenthalt nicht verheirateter Lebenspartner wegen entsprechender Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen schwierig sein kann und in Einzelfällen ausgeschlossen ist. Wir erwarten, dass Sie die Sprache Ihres Gastgeberlandes, sofern Sie sie nicht bereits beherrschen, in angemessener Zeit erlernen. Handelt es sich um eine besonders schwierige Sprache, sollten Sie sich ausreichende Kenntnisse der dort verwendeten europäischen Verkehrssprache und zumindest Grundkenntnisse der Landessprache aneignen. itte denken Sie unbedingt daran, uns Änderungen Ihrer Anschrift und sonstiger Personaldaten (z.. Ihres Familienstandes) gegebenenfalls unter eifügung der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen. Änderungen Ihrer beruflichen Stellung oder Sachverhalte, die der estätigung durch den Dienstherrn bedürfen, müssen auf dem Dienstweg mitgeteilt werden. Stand:

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