INFOARE. Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung. Ausgabe 2/2009

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1 Ausgabe 2/2009 INFOARE Erst- und sowie touristische Beherbergung Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni 1

2 EDITORIAL EDITORIAL Liebe Leserin, lieber Leser Erst- und sowie touristische Beherbergung sind für die Raumentwicklung in Graubünden von eminenter Bedeutung. und touristische Beherbergung generieren jährlich rund 12 Mio. Logiernächte. Rund die Hälfte davon erfolgt in der Parahotellerie. Das ist wichtig für den Tourismus. Es gibt aber auch Kehrseiten, beispielhaft seien die hohen Preise der Erstwohnungen für Einheimische in gewissen Orten angeführt. Richtplan und Werkzeugkasten streben ausgewogene Massnahmenpakete zugunsten einer nachhaltigen volkswirtschaftlichen Entwicklung an. Es geht also nicht nur um einschränkende, sondern auch um fördernde Massnahmen (preisgünstige Erstwohnungen, Hotels, Ferienanlagen, etc.). Wie sollen die touristischen Orte in 15 Jahren aussehen? Wie lebendig werden sie sein? Die Thematik ist anspruchsvoll eine echte Herausforderung! Chara lectura, char lectur Emprimas abitaziuns ed abitaziuns secundaras sco era l alloschament turistic han ina impurtanza eminenta per il svilup dal territori en il Grischun. L alloschament turistic generescha var 12 milliuns pernottaziuns per onn. Circa la mesadad da questas pernottaziuns resulta da la parahotellaria. Quai è impurtant per il turissem. I dat dentant er aspects negativs, per exempel il fatg che las emprimas abitaziuns n èn strusch pli pajablas per la populaziun indigena en tscherts lieus. Il plan directiv ed ils instrumentaris vulan pachets da mesiras equilibradas a favur d in svilup durabel da l economia publica. I na sa tracta pia betg mo da mesiras restrictivas, mabain er da mesiras da promoziun (emprimas abitaziuns favuraivlas, hotels, vitgs da vacanzas e.u.v.). Co duain ils lieus turistics vesair or en 15 onns? Quant vivs vegnan els ad esser? La tematica è pretensiusa ina vaira sfida! Cara lettrice, caro lettore Abitazione primarie, secondarie e alloggi turistici sono di grande importanza per lo sviluppo dal territorio nei Grigioni. Ogni anno, gli alloggi per turisti generano circa 12 mio. di pernottamenti, di cui circa la metà nel settore paralberghiero. Ciò è importante per il turismo. Ci sono però anche aspetti negativi, si pensi ad esempio ai prezzi elevati delle abitazioni primarie per la popolazione locale in certi luoghi. Il Piano direttore e l insieme di strumenti mirano alla creazione di un pacchetto di misure equilibrate a favore di uno sviluppo sostenibile dell economia pubblica. Non si tratta quindi soltanto di misure restrittive, ma anche di misure promozionali (abitazioni primarie, alberghi, villaggi turistici, ecc. a prezzi vantaggiosi). Che aspetto dovranno avere le località turistiche fra 15 anni? Quanto saranno vivi? La tematica è impegnativa una vera sfida! Richard Atzmüller, Leiter Richtplanung und Grundlagen, ARE IMPRESSUM Redaktionsteam: W. Peng, M. Cathomas, P. Spescha-Riedi, M. Bär Mitwirkende dieser Ausgabe: Chr. Zindel, Geschäftsführer BVR R. Atzmüller, ARE Redaktionsadresse: Amt für Raumentwicklung GR INFOARE Grabenstrasse 1, 7001 Chur Tel ; Fax info@are.gr.ch Nachdruck oder Vervielfältigung mit Quellenangaben erwünscht 2

3 SCHWERPUNKTTHEMA Erst- und sowie touristische Beherbergung Der Kanton Graubünden tritt dem unkontrollierten Zweitwohnungsbau mit differenzierten Massnahmen entgegen. Die Bündner Regierung hat die Anpassung des kantonalen Richtplans mit der Thematik Erst- und sowie touristische Beherbergung verabschiedet und für verbindlich erklärt. Bis Mitte 2013 sollen mindestens 35 Bündner Tourismusgemeinden über massgeschneiderte Lösungen verfügen, um die Zweitwohnungsentwicklung gezielt zu lenken. Zur Unterstützung wird den Regionen und Gemeinden ein Werkzeugkasten mit Musterbestimmungen und -gesetzen zur Verfügung gestellt. Einleitung SCHWERPUNKTTHEMA Erstwohnungen, und die touristische Beherbergung sind im Tourismuskanton Graubünden seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. waren auch immer wieder Gegenstand von Vorstössen im Grossen Rat. In der Beantwortung des bislang letzten Vorstosses im Oktober 2007 hat sich die Regierung zugunsten einer gesamtheitlichen und nachhaltigen kantonalen Zweitwohnungspolitik ausgesprochen, welche die unterschiedlichen lokalen Bedürfnisse berücksichtigt. Die damals angekündigte Anpassung des kantonalen Richtplans liegt nun vor. Bei der Diskussion um Erst- und sowie touristische Beherbergung sind folgende Unterscheidungen und damit zusammenhängende Begriffsdefinitionen wichtig: Genutzte Wohnungen Erstwohnungen ohne Verpflichtung als Erstwohnung (altrechtlich) mit Verpflichtung als Erstwohnung (Eintrag Grundbuch) touristisch /privat bewirtschaftet ( warme Betten ) unbewirtschaftet ( kalte Betten ) Abb. 1: Begriffsdefinitionen zu Erst- und 3

4 SCHWERPUNKTTHEMA SCHWERPUNKTTHEMA Entwicklung der im Kanton Graubünden Graubünden verfügte im Jahre 2000 über rund und wies mit 37,1% den schweizweit höchsten Zweitwohnungsanteil auf. befinden sich vor allem in den Tourismusräumen. Im ländlichen Raum liegt der Zweitwohnungsanteil etwa im kantonalen Durchschnitt. Zwischen 1980 und 2000 ist der Zweitwohnungsanteil stabil geblieben. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass von den 1980 bis 2000 total ca erstellten Wohnungen rund sind. Ein Wachstumsschub von 24 % auf 37 % Zweitwohnungsanteil erfolgte zwischen 1970 und Der Anteil der nicht bewirtschafteten am Gesamtbestand der wird gesamtkantonal auf 60 85% geschätzt. Es gibt von Gemeinde zu Gemeinde und zwischen den einzelnen Tourismusräumen sehr grosse Unterschiede. Die nicht bewirtschafteten stellen grundsätzlich ein grosses Potenzial für die Beherbergung dar. Für den Tourismus in Graubünden ist eine Mobilisierung dieses Potenzials von grosser Bedeutung. Aktuelle und genaue Zahlen zu bewirtschafteten und unbewirtschafteten liegen nicht vor. Abb. 2: Entwicklung der im Kanton Graubünden

5 Vor- und Nachteile von sind vor allem in Tourismusräumen und ländliche Räumen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Positive Aspekte sind insbesondere: sind ein wichtiges Segment der touristischen Beherbergung und generieren ca. 6 Mio. Logiernächte, d.h. etwa gleich viel wie die Hotellerie; Regelmässige Zweitwohnungsnutzer leisten einen Beitrag zur Grundauslastung der Tourismusinfrastruktur ausserhalb der Saison; Bau und Unterhalt von tragen zur Beschäftigung in der Bau-, Immobilien- und Treuhandbranche sowie im Tourismusgewerbe bei, insbesondere auch in peripheren Gebieten, wo die Schaffung von Arbeitsplätzen ohnehin sehr eingeschränkt ist; Zweitwohnungseigentümer verlegen gelegentlich ihren Alterswohnsitz und damit den Steuersitz in die Gemeinde ihrer Ferienwohnung; generieren heute ein Steueraufkommen von ca. 72 Mio. Fr. (Einkommens- und Vermögenssteuern). sind jedoch auch mit Nachteilen verbunden, welche die Wertschöpfung reduzieren (Wertvernichtung). Stichworte dazu sind: Hoher Landverbrauch und Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes; Mio. CHF Bau von Besitz von Konsumausgaben der Eigentümer Konsumausgaben der Drittmieter Quelle: Neue Wege in der Zweitwohnungspolitik, Wirtschaftsforum GR 2006 Abb. 3: Jährlich durch induzierte Wertschöpfung in Graubünden Hohe Kosten für die Gemeinden infolge des Ausbaus der Infrastruktur auf eine Spitzenbelegung während weniger Wochen im Jahr; Konkurrenzierung der Hotellerie im Bereich der Übernachtungsmöglichkeiten; Attraktivitätsverlust des Ferienortes zufolge über Monate geschlossener Fensterläden und nicht erneuerter / veralteter Bausubstanz der ; Schwerwiegende Auswirkungen der in den stark touristisch orientierten Regionen wie Oberengadin oder Davos oder anderen Tourismuszentren auf die Erstwohnungen. Die grosse touristische Nachfrage führt zu sehr hohen Boden-, Gebäude- und Mietpreisen. Dies erschwert der einheimischen Bevölkerung den Zugang zum Bodenmarkt oder zwingt sie, ausserhalb der Tourismusorte Wohnsitz zu nehmen und zu pendeln. Die Ausgewogenheit zwischen positiven und negativen Auswirkungen von muss laufend überprüft und sichergestellt werden. Die räumlich sehr unterschiedlichen Verhältnisse in Graubünden erfordern eine differenzierte Betrachtung. Im Hinblick auf eine langfristig ausgerichtete positive volkswirtschaftliche Entwicklung und eine nachhaltige Raumordnungspolitik sind koordinierte und massgeschneiderte Strategien nötig. 5

6 SCHWERPUNKTTHEMA SCHWERPUNKTTHEMA Ziele und Vorgaben des kantonalen Richtplans an die Regionen und Gemeinden Der kantonale Richtplan verfolgt drei wichtige Ziele: a) Stärkung der Kernwirtschaft des Tourismus (nachhaltige Entwicklung). b) Vergrösserung des Angebots an preisgünstigen Erstwohnungen. c) Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung und bessere Auslastung des Zweitwohnungsbestandes. Der kantonale Richtplan formuliert folgende Vorgaben an die Regionen und Gemeinden: Neue, unbewirtschaftete auf einen Drittel bis die Hälfte reduzieren Zur Lenkung der Entwicklung von neuen unbewirtschafteten werden gesamtkantonal folgende Zielvorgaben formuliert: Der jährliche Zuwachs an unbewirtschafteten wird pro Tourismusraum auf eine Zielgrösse von 30-50% der im Durchschnitt in den letzten 5 10 Jahren entstandenen unbewirtschafteten beschränkt. Die Ermittlung und Festlegung der konkreten Zielgrösse (zwischen 30-50%) pro Tourismusraum sowie die Verteilung des entsprechenden Gesamtwertes auf die einzelnen Gemeinden, welche Massnahmen in der Ortsplanung ergreifen müssen, ist Aufgabe der Regionen. Dabei können die Regionen tourismusraumspezifische und kommunale Besonderheiten berücksichtigen. Diese Besonderheiten werden in der regionalen Richtplanung zuhanden der Genehmigung durch die Regierung angeführt, falls die Zielgrösse den Wert von 30% der bisherigen Entwicklung an unbewirtschafteten übersteigt. Für Gemeinden, die bereits Kontingentierungen oder andere Massnahmen eingeführt haben, wird auf eine Ausgangslage Bezug genommen, die derjenigen Entwicklung an unbewirtschafteten entspricht, die ohne Kontingentierung oder andere Massnahmen mutmasslich eingetreten wäre. Der regionale Richtplan kann vorsehen, dass die Gemeinden unbewirtschaftete, welche nachgewiesenermassen zwingend zur (Quer-) Anz. ZW Finanzierung von touristischen Beherbergungsprojekten oder von Projekten für preisgünstigen Erstwohnraum benötigt werden, von der Kontingentspflicht befreien können, sofern sich die unbewirtschafteten in einem untergeordneten Umfang bewegen und soweit die Jahreskontingente dafür nicht ausreichen. Voraussetzung ist, dass es sich um Projekte von besonderer regionaler Bedeutung handelt und die Gemeinden dafür eine projektbezogene Nutzungsplanung durchführen. Kriterien für die besondere regionale Bedeutung werden im regionalen Richtplan definiert. Die Gemeinden übernehmen das ihnen von der Region zugewiesene Kontingent in ihre Ortsplanung und erlassen die für Abb. 4: Erstrebenswerte Entwicklung bei den 6

7 die Umsetzung erforderlichen ergänzenden Vorschriften. Sofern und soweit die Gemeinden bereits über entsprechende Regelungen verfügen, passen sie diese an die regionale Richtplanung an. Bei der Ausscheidung neuer Bauzonen wird in der Ortsplanung sichergestellt, dass darin nur Erstwohnungen und bewirtschaftete entstehen. Der regionale Richtplan kann vorsehen, dass die Gemeinden bei Vorliegen von tourismusraumspezifischen und kommunalen Besonderheiten in untergeordnetem Umfang auch unbewirtschaftete zulassen können. Auswirkungen auf bestehende altrechtliche Erstwohnungen berücksichtigen Massnahmen im Bereich der können Auswirkungen auf bestehende Erstwohnungen haben (Verlagerungseffekt innerhalb des Ortes). Der Umnutzungsdruck auf sog. altrechtliche Erstwohnungen kann je nach Örtlichkeit sehr gross sein. Dies ist bei der Festlegung der Ziele und Massnahmen zu berücksichtigen. Der Werkzeugkasten beinhaltet Massnahmen auf Ebene Ortsplanung zum Umgang mit diesem Druck. Bei der Festlegung entsprechender Massnahmen wird darauf geachtet, dass die erwünschte Siedlungserneuerung nicht darunter leidet. Die Regionen sorgen für die teilräumlich differenzierte Auslegeordnung, Zielformulierung und Festlegung der Massnahmen Massnahmen, die ohne Koordination und Abstimmung mit den Nachbarn innerhalb eines Tourismusraumes erlassen werden, erzielen geringere Wirkungen und können zu unerwünschten Ausweicheffekten führen. Die Region sorgt für die überörtliche Planung und Koordination und legt diese verbindlich fest. Der regionale Richtplan erfüllt dabei nachfolgende drei Mindestanforderungen: Touristisches Hauptzentrum Touristisches Zentrum Abb. 5: Umsetzung auf Ebene Region differenziert nach Tourismusräumen 7

8 SCHWERPUNKTTHEMA SCHWERPUNKTTHEMA Auslegeordnung In einem ersten Schritt erfolgt eine Auslegeordnung, bei der mindestens folgende Punkte berücksichtigt werden: Wohnungsbestand, differenziert nach Erst- und, differenziert nach bewirtschaftet und unbewirtschaftet Bettenangebot in der Hotellerie Übersicht Siedlungsgebiet nach Nutzungskategorie und Überbauungsstand Übersicht über bereits getroffene Massnahmen in den Gemeinden Berücksichtigung der Bevölkerungsperspektiven Übersicht und Inhalt über bereits vorhandene touristische Leitbilder / Entwicklungsvorstellungen im Tourismusraum. Zielvorstellungen Im zweiten Schritt werden Zielvorstellungen für die räumliche Entwicklung differenziert nach Tourismusraum verbindlich festgelegt (z.b. Ausrichtung und Zielwerte in Bezug auf Angebot für touristische Beherbergung, Umgang mit bestehenden Baugebietsreserven, Bezeichnung der strategisch wichtigsten Areale / Gebiete für die touristische Beherbergung und touristische Infrastruktur). Massnahmen In einem dritten Schritt werden Massnahmen auf überkommunaler und kommunaler Ebene zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Die Regionen bezeichnen allfällige weitere Gemeinden, welche Massnahmen auf Ebene Ortsplanung zu ergreifen haben, und legen fest, unter wel8 chen Voraussetzungen Gemeinden im Beobachterstatus zu einem späteren Zeitpunkt Massnahmen treffen müssen. Massgeschneiderte Umsetzung durch die betroffenen Gemeinden Auslegeordnung erhobenen Daten nach und informieren die Region. Die Region macht periodisch eine Zielerreichungskontrolle. Sie legt die Erhebungsperiode im regionalen Richtplan fest. Die Region dokumentiert im Verlaufe des Frühjahres den Kanton mit den Daten des vergangenen Jahres. Unter Einhaltung der verbindlichen Zielsetzungen im Tourismusraum und in Abstimmung mit den Nachbargemeinden legen die Gemeinden unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundlagen (Bevölkerungsentwicklung, Bodenund Immobilienpreise, Wirtschaftsstruktur, Bautätigkeit usw.) ihre Ziele und Strategien in der Zweitwohnungspolitik fest und erlassen vorab im Rahmen der Ortsplanung die erforderlichen massgeschneiderten Massnahmen. Sie treffen im Bedarfsfall Vorkehrungen zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Einheimische. Im Bericht zuhanden der Genehmigungsbehörde (Art. 47 RPV) erläutern die Gemeinden die Ziele, Strategien und Massnahmen. Monitoring und Zielerreichungskontrolle durch die Gemeinden und Regionen Die Entwicklung der wird beobachtet. Insbesondere wird zwischen bewirtschaftet und unbewirtschaftet unterschieden. Die Gemeinden führen jährlich die im Rahmen der regionalen Abb. 6: Rocksresort in Laax

9 Resorts / Tourismusresidenzen mit bewirtschafteten Die Realisierung von Resorts / Tourismusresidenzen mit bewirtschafteten entspricht grundsätzlich den Zielsetzungen des Richtplans. Je nach angestrebtem Angebot werden die natürlichen und infrastrukturellen Standortanforderungen unterschiedlich gewichtet. Der kantonale Richtplan legt dazu Kriterien fest. Durchführung und Abschluss der Arbeiten Die Regionen erarbeiten gestützt auf Art. 17 KRG bis 2011 zusammen mit den Gemeinden die regionale Richtplanung. Die in den Leitüberlegungen aufgeführten Zielsetzungen und Grundsätze werden im Sinne von Mindestanforderungen berücksichtigt. Die Regionen sind verantwortlich für das Monitoring und die Zielerreichungskontrolle auf regionaler Ebene. Werkzeugkasten Ein zentrales Element für die Umsetzung des kantonalen Richtplans ist der Werkzeugkasten, der zeitgleich mit dem Richtplan verabschiedet worden ist. Darin sind Begriffe definiert, Vorgehensweisen skizziert sowie über ein Dutzend Einzelmassnahmen (wie z.b. Kontingentierungsmodelle, abgaberechtliche Massnahmen etc.) beschrieben und mit Mustervorschriften konkretisiert. Die im kantonalen Richtplan aufgeführten Gemeinden sowie die von der Region bezeichneten weiteren Gemeinden erlassen im Rahmen der Ortsplanung bis Mitte 2013 Regelungen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus im Sinne der Ziele und Grundsätze der Richtplanung. Sie bedienen sich dabei wenn immer möglich der Instrumente aus dem Werkzeugkasten. Im Bericht nach Art. 47 RPV wird aufgezeigt, wie die Ortsplanung mit den Grundsätzen der Richtplanung vereinbar ist und wie sie mit allfälligen Massnahmen abgaberechtlicher oder sonstiger Natur koordiniert ist. Der Werkzeugkasten richtet sich insbesondere an die Gemeinden: Er unterstützt die Behörde bei der Behandlung der Zweitwohnungsthematik bzw. im Umgang mit dem Zweitwohnungsbestand und/oder bei Massnahmen zur Förderung der Erstwohnungen. Er enthält Definitionen, auf welche die Massnahmen und Mustertexte des Werkzeugkastens ausgerichtet sind. Er dient der Erarbeitung eigener, massgeschneiderter Lösungen, indem verschiedene, bewährte Werkzeuge mit ihrem Zielerfüllungsgrad und ihrer Wirksamkeit mit Mustertexten dargestellt sind. Kommt eine im kantonalen Richtplan aufgeführte Gemeinde oder eine weitere, durch die Region bezeichnete Gemeinde der Richtplanung bis Mitte 2013 nicht oder nur ungenügend nach, behält sich die Regierung den Erlass einer Ersatzordnung vor. Der Werkzeugkasten gliedert sich in drei Teile und die Anhänge A bis C, welche Muster für Auflagen, Bewilligungen und weitere Grundlagen enthalten. 9

10 SCHWERPUNKTTHEMA SCHWERPUNKTTHEMA Teil I Einführung 1. Einleitung 2. Definitionen 3. Aufgaben der Regionen 4. Aufgaben der Gemeinden Werkzeugkasten Teil II Werkzeuge 1. drei strategische Massnahmen 2. vier Massnahmenbereiche 3. Umgang mit Druck auf EW Teil III Muster 1. Diverse Einzelmuster (Kombinationen) 2. all inclusive Version ca. 25 Seiten ca. 25 Seiten ca. 100 Seiten Abb. 7: Aufbau und Gliederung des Werkzeugkastens Teil I - Einführung Teil I beschreibt die Probleme, Bedeutung, Vor- und Nachteile von sowie Ziele und Stossrichtung für den Erlass des kantonalen Richtplans. Er definiert die Begriffe und umschreibt die Aufgaben und das Vorgehen der Regionen und Gemeinden. 10 Teil II - Werkzeuge Teil II des Werkzeugkastens stellt die wichtigsten Instrumente zur Förderung bewirtschafteter Betten, zur Beschränkung der Zweitwohnungsentwicklung, zur Förderung der Erstwohnungen sowie zur Einführung unterstützender abgaberechtlicher Möglichkeiten dar. Er unterscheidet zwischen: Strategischen Massnahmen A, B und C (vgl. nebenstehende Seite) Einzelmassnahmen nach Massnahmenbereichen 1, 2, 3 und 4 Massnahmen D zur Verminderung des Drucks auf altrechtliche Erstwohnungen. Die Massnahmen des Werkzeugkastens können je nach spezifischer Problemstellung und Zielsetzung in unterschiedlicher Kombination eingesetzt werden. Teil III - Muster Im Teil III sind die Musterbestimmungen und Mustergesetze aufgeführt. Sie können nach Bedarf von den Gemeinden in ihre Baugesetze übernommen werden.

11 Strategische Massnahmen (Siedlungs-/Tourismusraumentwicklung) A Strategische Umzonung bzw. Einzonung (nicht projektbezogen) B Projektbezogene Umzonung bzw. Einzonung C Aktive Baulandpolitik (Landerwerb, Landtausch, Um- bzw. Einzonungen mit Regelung der Verfügbarkeit, befristete Einzonung, Vorkaufsrecht u.a.) Einzelmassnahmen (oder Kombination) 1 Förderung Beherbergungsbetriebe und bewirtschaftete 2 Lenkung 3 Förderung Erstwohnungen 4 Abgaben Zone für touristisch bewirtschaftete Speziallösung für Hotel- und hotelähnliche Betriebe Nutzungsprivilegierung für Hotel- und hotelähnliche Betriebe Anreize zur Bewirtschaftung von ZW (Befreiung von Kontingentierung/ Plafonierung, reduzierter Zweitwohnungssteuersatz) Lex Koller (differenzierte Quoten) Einfache Kontingentierung Differenzierte Kontingentierung Differenzierte Kontingentierung mit Lenkungsabgabe Kontingentierung mit Lenkungsabgabe und Versteigerung - projektgebunden - projektungebunden Plafonierung Gebiete mit Verbot von unbewirtschafteten Erstwohnungsanteilsregelung Zone für Ortsansässige Lenkungsabgabe Zweitwohnungssteuer D Umgang mit Druck auf altrechtliche Erstwohnungen Abb. 8: Übersicht über die Strategieansätze und Massnahmen 11

12 MITTEILUNGEN ARE Richtplanung, Grundlagen und Berichterstattung MITTEILUNGEN ARE Richtplanung Genehmigungen durch den Bund Folgende Richtplan-Änderungen wurden durch den Bund genehmigt: Ergänzung UNESCO-Welterbe Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina Anpassung Parc Ela und Skigebiet Savognin, Region Mittelbünden. Aufgrund der noch offenen Perimeter-Frage zum Parc Ela wurde dieser als Zwischenergebnis genehmigt. Weitere Infos: Richtplan-Anpassungen abgeschlossen Laufende Arbeiten in der Richtplanung Auf kantonaler Ebene lag der Schwerpunkt bei der Themenstellung Erst- und sowie touristische Beherbergung (Richtplan und Werkzeugkasten, vgl. Schwerpunktthema dieser Ausgabe). Diverse regionale Richtplanungen wurden von der Regierung genehmigt. Als Beispiele seien die Vorlagen Prättigauer Alpen sowie Resorts in der Region Surselva angeführt. Laufend wurden Anpassungen der regionalen Richtplanung zusammen mit den betroffenen Regionen erarbeitet, die sich aufgrund geänderter Verhältnisse, neuer Aufgaben oder gesamthaft besserer Lösungen ergeben. Weitere Infos: Dienstleistungen Richtplanung Stand der regionalen Richtplanung Grundlagen Grundlagen Richtplanung Siedlung In den Grundlagen Richtplanung Siedlung ist das gesamte Siedlungsgebiet des Kantons erfasst. Das Siedlungsgebiet wird unterschieden nach Gebietstypen, Stand der Überbauung und der Erschliessung. Die Grundlagen Richtplanung Siedlung sind eine Weiterentwicklung der Grundlagen Siedlungsentwicklung, die im Zusammenhang mit der Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat erarbeitet wurden. Die Weiterentwicklung wurde möglich mit einer besseren Methodik und neu vorhandenen Daten des geographischen Informationssystems (GIS). Die Grundlagen Richtplanung Siedlung sind von Bedeutung für überkommunale/regionale sowie kantonale Überlegungen. Dateneinsicht sowie die Tabelle der Ergebnisse ist einsehbar unter Dienstleistungen Richtplanung Grundlagen Richtplanung Grundlagen Richtplanung Siedlung Dateneinsicht, -dokumentation und -bezug unter verfügbare Daten Datenkatalog. Berichterstattung Bericht Raumentwicklung und Raumordnung in Graubünden 2009 Gemäss eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) haben die Kantone das Bundesamt für Raumentwicklung alle vier Jahre über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen zu orientieren. Mit dem Bericht Raumentwicklung und Raumordnung in Graubünden 2009 kommt das ARE diesem Auftrag nach. Bei den Änderungen zum Richtplan geht es einerseits um thematische Ergänzungen (z.b. Agglomerationsprogramm Chur und Umgebung) und andererseits um Anpassungen bei räumlichen Festlegungen (z.b. Regionalparks). Hinsichtlich der Grundlagen wurde in den letzten Jahren gestützt auf den Genehmigungsbeschluss des Bundesrates zum Richtplan Graubünden ein Schwerpunkt zum Thema Siedlung gesetzt. Zudem wurde ein Monitoring und Controlling zum Richtplan erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze: Die Konzentration von Bevölkerung und Wirtschaft hat markant zugenommen, und zwar einerseits im Bündner Rheintal und entlang der Hauptverkehrsachsen und andererseits in den grossen Tourismuszentren. Im ländlichen Raum ist die Bevölkerung überaltert; Tendenz steigend. An den wichtigsten Arbeitsstandorten sind grosse Flächen teilweise für wenig wertschöpfungsstarke Branchen grossflächig überbaut worden. 12

13 Personelles Die Agglomeration Chur, die Regionalzentren und die Tourismuszentren haben eine immer grössere Bedeutung für die Raumentwicklung erhalten. Die Bauzonenflächen sind in den letzten zwei Jahrzehnten insgesamt nahezu stabil geblieben. Der Überbauungsgrad hat jedoch stark zugenommen. Sowohl das Bettenangebot der Zielkonforme Entwicklung Konzentration von Bevölkerung und Arbeitsplätzen auf die Agglomerationen / städtischen Räume respektive auf die geeigneten Arbeitsstandorte Zusehends Verdichtung nach innen und relativ hoher Überbauungsgrad in den Agglomerationen / städtischen Räumen Siedlung und Verkehr insgesamt gut aufeinander abgestimmt Fruchtfolgeflächen sind vermehrt in Landwirtschaftszonen gesichert, Kontingent von Hektaren bleibt gewahrt Positive Signale betreffend Veränderungen in der Landschaft: In den letzten Jahren konnte eine Zunahme von Einzelbäumen, Hecken und offenen Bachläufen verzeichnet werden Erreichbarkeit von den wirtschaftlichen Ballungsräumen im Mittelland nach Graubünden, aber auch die Erreichbarkeit innerhalb Graubündens hat sich verbessert Hotellerie wie auch das vermietbare Bettenangebot in der Parahotellerie haben stak abgenommen. Die haben stark zugenommen. Graubünden verfügte im Jahr 2000 über rund und wies mit 37,1% den schweizweit höchsten Zweitwohnungsanteil auf. Vergleich Ziele im Richtplan 2000 mit der tatsächlichen Entwicklung: Nicht zielkonforme Entwicklung Flächenverbrauch ist nach wie vor hoch; weitere Zunahme des Flächenverbrauchs pro Kopf Bauzonen konnten nicht stabil gehalten werden, jedoch nur geringe Zunahme Siedlungsgestaltung ist für einen Tourismuskanton ungenügend Regionale und überkommunale Abstimmung bei bedeutenden Nutzungen ist verschiedentlich ungenügend Grundversorgung im ländlichen Raum ist gefährdet Betten und Logiernächte in der Hotellerie sind tendenziell rückläufig. Starke Zunahme der Landwirtschaftliche Nutzflächen nehmen markant ab; Gründe sind die Ausdehnung des Waldes und der Siedlungen sowie der Bau neuer Infrastrukturen Anne-Katrin Signer, geboren 1986 in Schwerin (D) und aufgewachsen in Igis-Landquart, arbeitet seit dem 1. Oktober 2009 als Praktikantin beim ARE. Sie hat ihr Studium zur Umweltingenieurin an der ZHAW Wädenswil abgeschlossen. Toni Broder, geboren 1984 in Sargans, hat am 1. August 2009 als Praktikant beim ARE begonnen. Seit 1. Oktober ist er als Kreisplaner festangestellt. Er ist der Nachfolger von Michael Heiserholt, der seine Tätigkeit beim ARE auf Ende September 2009 beendet hat. Andri Foppa, geboren 1982 und aufgewachsen in Felsberg, ist seit dem 1. Oktober 2009 als Praktikant in der Abteilung Richtplanung und Grundlagen tätig. Er hat sein Studium zum Geograph an der Universität Bern im Herbst 2008 abgeschlossen. Hinweis: Der Bericht Raumentwicklung und Raumordnung in Graubünden 2009 kann unter Dokumentation/Publikationen heruntergeladen werden. 13

14 MITTEILUNGEN BVR MITTEILUNGEN BVR Vernehmlassungen zu Sachthemen Die BVR nahm Stellung zur Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes des Kantons und vertrat dabei die Interessen der Gemeinden. Verschiedene Gemeinden konnten gestützt auf die Auslegeordnung der BVR eine eigene Lagebeurteilung vornehmen und entsprechend Stellung beziehen. Die BVR äusserte sich hinsichtlich der Aufgabenbereiche der Regionalverbände, Beitragszahlungen des Kantons an Projektvorleistungen und der Delegation von Aufgaben vom Kanton an die Regionalverbände oder die Gemeinden. Die BVR beschäftigt sich zudem intensiv mit der Beurteilung des neuen Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (EKNHG). Im Wissen, dass das Bundesrecht diesen Bereich mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen stark regelt und für den Kanton nur wenige Spielräume offen bleiben, fällt die Beurteilung der Vorlage doch sehr kritisch aus. Die Vernehmlassung ist seit Anfang Dezember 2009 offiziell verabschiedet und auf der Internetseite der BVR aufgeschaltet. Die BVR beschäftigte sich auch laufend mit dem Prozess zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Nachdem die Vernehmlassung im Jahre 2009 äusserst kritisch ausgefallen ist und der Bund nun eine Kommission der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren (BPUK) mit der Bearbeitung einer angepassten Teilrevision des RPG beauftragt hat, beschäftigt sich die BVR im Rahmen ihrer Möglichkeiten laufend mit den sich stellenden Sachfragen. 14 Umsetzung KRG Die BVR hat sich entschieden, im Jahre 2009 eine Überprüfung und Aktualisierung des Musterbaugesetzes 2007 anzugehen. Verschiedene Inputs von Seiten von Interessengruppen, Gemeinden und Fachpersonen sind bereits eingegangen und werden derzeit in einer Arbeitsgruppe behandelt. Ziel ist ein aktualisiertes Musterbaugesetz Grigioni Italiano Sämtliche Gemeinden aus den italienischsprachigen Südtälern haben sich in der piattaforma di scambio (Austauschplattform) organisiert und entwickeln darin gemeinsame Baugesetze, Reglemente und Hilfsmittel für den Gebrauch in den Bauämtern und im Bauwesen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die dritte Phase dieses Entwicklungsprojektes, welches massgeblich vom Amt für Raumentwicklung unterstützt und von der BVR administrativ begleitet wird. Internetseite Derzeit wird die Internetseite der BVR neu aufgesetzt. Die erweiterten Funktionen erlauben den Aufbau und den Betrieb eines internen Bereiches. Die BVR ist interessiert an Rückmeldungen zum vorhandenen Angebot und nimmt gerne konstruktive Kritik entgegen. Der Bereich FAQ (häufig gestellte Fragen) zum Kantonalen Raumplanungsgesetz wurde von der BVR schrittweise ergänzt. Diese Dienstleistung steht allen Nutzern der Internetseite der BVR zur Verfügung. Beratungen und Beurteilungen Im Jahr 2009 hat die BVR rund 20 Beratungen von Gemeinden und privaten Mitgliedern in Bau- und Planungsfragen behandelt. Diese Dienstleistung ist den Mitgliedern vorbehalten und kann für erste fachspezifische Beurteilungen und Beratungen in Anspruch genommen werden. Die BVR nimmt in solchen Fällen oft eine Vermittlerrolle ein und empfiehlt den Betroffenen in der Regel, Einigung anzustreben. In einzelnen Fällen konnte diese Zielsetzung erreicht werden und die Betroffenen verdankten die Vermittlertätigkeit der BVR. Tagungen und Projekte Die BVR unterstützte die Tagung Innovatives Wohnen 50+ der Pro Senectute vom 4. November 2009 in Chur. Die Bevölkerungsgruppe 50+ nimmt in der Schweiz tendenziell zu. Das Bewusstsein in dieser Altersgruppe, prospektiv die zweite Lebenshälfte vorzubereiten mittels spezieller, flexibler Wohnformen, ist bemerkenswert. Die Nachfrage nach diesen Wohnformen wird zukünftig zunehmend den Wohnungsmarkt beeinflussen. Die BVR begeleitet das Interreg-Projekt CAPAcities, welches sich mit den kleinen alpinen Zentren und deren Entwicklungsmöglichkeiten beschäftigt. Der Lead für das Projekt ist in der Region Lombardei. Der Kanton Graubünden nimmt am Projekt teil und die BVR leistet aktiv Support, insbesondere in der Qualitätssicherung. Ergebnisse zum Projekt werden per Ende 2010 erwartet.

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