EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

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1 EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 12. Dezember 2013, Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni Budget Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung 2.2 Steuerfüsse 2.3 Information Finanzplan 3. Diverses ********************************************

2 - 2 - Bemerkungen und Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2013 liegt während den Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Traktandum 2 Budget Laufende Rechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung Erläuterungen zur Rechnungslegung öffentlicher Haushalte Die Rechnungslegung der Baselbieter Einwohnergemeinden orientiert sich am 'Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2)' der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz ( 165 Abs. 2 des Gemeindegesetzes). Dies gilt erstmals für das vorliegende Budget Um Vergleiche mit dem Budget des Vorjahres anstellen zu können, musste dieses auf die neuen Konto-Nummern umgeschlüsselt werden. Die Rechnung 2012 hingegen wurde nicht umgeschlüsselt und enthält deshalb keine Werte. Nachstehend erfolgen einige Erklärungen zur Rechnungslegung öffentlicher Haushalte welche dem besseren Verständnis der Gemeinderechnungslegung dienen sollen. Der zweite Teil enthält allgemeine Bemerkungen des Gemeinderates zum Budget und im dritten Teil erfolgen schlussendlich Bemerkungen zu wesentlichen Budgetabweichungen auf Kontostufe. Erfolgsrechnung Die Erfolgsrechnung entspricht im Wesentlichen der Erfolgsrechnung aus der Privatwirtschaft. Sie enthält den laufenden Aufwand und Ertrag eines Kalenderjahres. Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag entspricht dem Saldo (Aufwandüberschuss = Verlust; Ertragsüberschuss = Gewinn). Bei der Budgetierung bildet die Entwicklung des Saldos eines der wesentlichen Elemente für die Festlegung des Steuerfusses. Investitionsrechnung Der wesentliche Unterschied zur Rechnungslegung eines Privatunternehmens ist die zusätzlich geführte Investitionsrechnung. Die Investitionsrechnung umfasst die Ausgaben und Einnahmen für Sachwerte, die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und mehrjährig genutzt werden können (Verwaltungsvermögen). Ausgaben erfolgen für den Erwerb, die Erstellung oder die Sanierung von Verwaltungsvermögen. Einnahmen resultieren aus der Veräusserung von Verwaltungsvermögen, Überträgen vom Verwaltungsins Finanzvermögen oder aus Beiträgen Dritter (Bsp. Anwänderbeiträge). Die Nettoinvestitionen sind als Verwaltungsvermögen zu aktivieren. Sie unterliegen anschliessend der Abschreibungspflicht.

3 - 3 - Abschreibungen Mittels Abschreibungen wird der Entwertung getätigter Investitionen Rechnung getragen, und es wird eine angemessene Selbstfinanzierung (Cash Flow) der Gemeinde sichergestellt. Jede Anlage des Verwaltungsvermögens wird einer bestimmten Anlagekategorie zugeteilt und über die festgelegte (kategorisierte) Nutzungsdauer hinweg linear abgeschrieben (planmässige Abschreibungen). Stellt man fest, dass eine Anlage weniger lang als ihre kategorisierte Nutzungsdauer genutzt werden kann, muss die Nutzungsdauer verkürzt werden und es sind zusätzlich zu den planmässigen, ausserplanmässige Abschreibungen zu tätigen. Diese ausserplanmässigen Abschreibungen stellen sicher, dass die Anlage bei Erreichen der (verkürzten) Nutzungsdauer auf Null abgeschrieben ist. Für Investitionen, welche vor dem Inkrafttreten von HRM2, d.h. vor dem 1. Januar 2014 getätigt wurden, gelten gemäss der Übergangsregelung so genannte fixdegressive Abschreibungssätze. Allgemeiner Haushalt Dieser umfasst alle über allgemeine Steuern (und nicht-zweckgebundene Gebühren) zu deckenden Aufgabenbereiche des Gemeinwesens: Die Summe dieser Aufwand- und Ertragsposten in der Erfolgsrechnung machen das Jahresergebnis aus, welches bei einem positiven Saldo das Eigenkapital der Gemeinde erhöht bzw. bei einem negativen Saldo vermindert. Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen sind diejenigen Bereiche im Aufgabenspektrum der Gemeinde, welche verursachergerecht durch separate Gebühren finanziert werden müssen (nicht durch Steuern). Von Gesetzes wegen sind als Spezialfinanzierung die Wasserversorgung (Funktion 7101), die Abwasserbeseitigung (7201) sowie die Abfallbeseitigung (7301) zu führen. Weitere Spezialfinanzierungen kann die Gemeinde selber auf der Grundlage eines Reglements bestimmen (z.b. Antennenanlage). Verwaltungsinterne Leistungen sind als interne Verrechnungen auszuweisen, wenn sie für oder durch Spezialfinanzierungen erfolgen. Um die Querfinanzierung dieser Bereiche durch allgemeine Steuermittel zu verhindern, werden die entsprechenden Funktionen im Rahmen des Rechnungsabschlusses 'neutralisiert' und ihr Saldo mit dem Kapitalkonto der jeweiligen Spezialfinanzierung verrechnet. Aufwand und Ertrag der Spezialfinanzierung sind damit gleich hoch, die Funktionen der Spezialfinanzierungen sind saldoneutral. Das Gesamtergebnis der Rechnung ist deshalb gleich dem Ergebnis des allgemeinen Haushalts. Gemäss 28 der Gemeinderechnungsverordnung ist die Erfolgsrechnung hinsichtlich wesentlicher Veränderungen gegenüber dem Budget des Vorjahres sowie hinsichtlich wesentlicher, ungebundener Ausgaben zu erläutern. Bei der Investitionsrechnung sind die grösseren Beträge zu erläutern. Jede Gemeinde definiert für sich den Begriff 'wesentlich'. Diese Definition sollte im Sinne der Stetigkeit möglichst unverändert belassen werden. Sinnvoll ist die Definition einer Regelung mit kumulativ zu erfüllenden Kriterien. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass Abweichungen um mehr als 10 % und mindestens CHF 10' erläutert werden.

4 - 4 - Allgemeine Bemerkungen Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 64' ab (Vorjahr CHF 48' Ertragsüberschuss). Die Aufwandseite einer Gemeinderechnung besteht grösstenteils aus gebundenen Ausgaben. Diese Ausgaben sind zwingend und können nicht beeinflusst werden. Spürbare Mehrkosten sind beispielsweise bei den Lehrerbesoldungen zu verzeichnen aufgrund zusätzlicher Pensen. Lediglich ein geringer Teil der Ausgaben kann noch beeinflusst werden. Dieser Bereich wurde bei der Budgetberatung sorgfältig geprüft und bei den im Budget enthaltenen Ausgabenposten handelt es sich denn auch um sinnvolle und notwendige Ausgaben. Bei den Erträgen stellen die Steuereinnahmen den entscheidenden Budgetposten dar. So wichtig diese Einnahmen sind, so schwer sind sie auch zu berechnen, da nur gesicherte Zahlen aus der Vergangenheit zur Verfügung stehen. Beim vorliegenden Budget beispielsweise konnten für die Berechnungen die Steuerrechnungen 2012 und diejenigen des Steuerjahres 2013, welche bereits definitiv eingeschätzt sind, beigezogen werden. Den Steuerrechnungen 2012 liegen die Einkommen des Jahres 2011 zugrunde. Mit wenigen Ausnahmen sind die Steuern 2012 definitiv eingeschätzt. Dies zeigt, dass nur für die Einkommen des Jahres 2011 Sicherheit besteht. Für einen Teil des Jahres 2012 sowie für das ganze Jahr 2013 müssen deshalb bezüglich der Einkommen Annahmen getroffen werden. Sodann erfolgt auf dieser unsicheren Basis die Steuerberechnung für das Budget Dies soll aufzeigen, mit welchen Schwierigkeiten die Budgetierung von Steuereinnahmen verbunden ist. Die verschiedenen Berechnungen, welche angestellt worden sind, zeigen aber übereinstimmend auf, dass auch weiterhin mit zunehmenden Steuereinnahmen gerechnet werden darf. Eine weitere Unsicherheit stellt der Finanzausgleich dar. Hier befindet sich unsere Gemeinde in der etwas unangenehmen Situation, dass sie bei nur geringfügigen Änderungen von einer Geber- zu einer Nehmergemeinde bzw. umgekehrt werden kann. Dies ist im Rechnungsjahr 2013 der Fall. Bei der Budgetierung wurde noch mit einem Beitrag gerechnet. Die definitive Berechnung im Sommer ergab aber, dass Arisdorf einen Beitrag zu leisten hatte. Aufgrund der vorhandenen Angaben könnte nun für das Jahr 2014 wiederum mit einem kleinen Beitrag zu unseren Gunsten gerechnet werden. Da aber zurzeit noch nicht bekannt ist, wie sich die Steuersituation gesamthaft bei allen Gemeinden entwickeln wird, hat der Gemeinderat beschlossen, im Budget keinen Beitrag einzusetzen. Bei der Spezialfinanzierung Wasserversorgung ist seit einigen Jahren eine erfreuliche Entwicklung festzustellen da meistens positive Resultate ausgewiesen werden können. Für das Budget 2014 wird ebenfalls mit einem Ertragsüberschuss von CHF 57' (Vorjahr CHF 43'700.--) gerechnet. Bei der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 103' (Vorjahr CHF 128'200.--) budgetiert. In Anbetracht des sehr hohen Eigenkapitals dieser Spezialfinanzierung sind negative Resultate ohne weiteres verkraftbar. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von

5 - 5 - CHF 1' (Vorjahr CHF 6' Ertragsüberschuss) aus. In diesem Bereich sind verschiedene Unsicherheiten vorhanden, da noch zu wenige Erfahrungswerte betreffend Entschädigung durch den GAF für den Unterhalt der Sammelstelle und die Entschädigung für das Altglas vorhanden sind. Bemerkungen zu den einzelnen Abweichungen ALLGEMEINE VERWALTUNG Unterhalt Gemeindehaus Budget 2013 CHF 25'000 Beim baulichen Unterhalt wird ein geringerer Budget 2014 CHF 15'000 Aufwand erwartet als im Vorjahr. Abweichung CHF 10'000 bzw. 40 % ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT Klein- und Verbrauchsmaterial Feuerwehr Budget 2013 CHF 22'000 Der letztjährige Budgetbetrag war höher, da Budget 2014 CHF 9'000 in diesem Jahr zusätzliches Material ange- Abweichung CHF 13'000 bzw. 59 % angeschafft worden ist. Apparate, Maschinen Feuerwehr Budget 2013 CHF 28'700 Nebst verschiedenen Gerätschaften ist für Budget 2014 CHF 38'900 dieses Jahr auch die Anschaffung von zwei Abweichung CHF 10'200 bzw. 36 % Wasserwehrmodulen vorgesehen. Persönliches Ausrüstungsmaterial Feuerwehr Budget 2013 CHF 10'500 Dieser Budgetposten enthält u.a. die dringend Budget 2014 CHF 37'200 notwendige Anschaffung von persönlichem Abweichung CHF 26'700 bzw. 254 % Ausrüstungsmaterial. Die Rückerstattung dieser Kosten durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung ist nicht budgetiert, da noch keine Zusicherung vorliegt. Schiessanlage Rauschenbächlein Budget 2013 CHF 21'900 Im Betrag des Vorjahresbudgets war u.a. der Budget 2014 CHF 11'800 Ersatz von Scheiben enthalten. Abweichung CHF 10'100 bzw. 46 % BILDUNG Beitrag Kreisschule Primarschule Budget 2013 CHF 1'007'300 Die Kreisschule wird unter HRM2 neu als eige- Budget 2014 CHF 1'123'000 ne Rechnung innerhalb des allgemeinen Haus- Abweichung CHF 115'700 bzw. 11 % halts geführt. Der Beitrag der Gemeinde Arisdorf fällt insbesondere infolge der gestiegenen Lohn-

6 - 6 - kosten (zusätzliche Pensen) höher aus als im Vorjahr. Löhne Lehrkräfte Primarschule Budget 2013 CHF 896'400 Dies entspricht der budgetierten Erhöhung der Budget 2014 CHF 1'037'700 Löhne. Abweichung CHF 141'300 bzw. 16 % Beiträge der Kreisschule Primarschule Budget 2013 CHF 1'161'600 Entsprechend dem gestiegenen Aufwand sind Budget 2014 CHF 1'316'200 auch die Beiträge der beteiligten Gemeinden Abweichung CHF 154'600 bzw. 13 % Arisdorf und Hersberg höher. Unterhalt Schulanlage Budget 2013 CHF 39'300 Im Hinblick auf die vorgesehene Gesamtsanie- Budget 2014 CHF 0 rung und Erweiterung der Schulanlage ist für Abweichung CHF 39'300 bzw. 100 % den baulichen Unterhalt kein Betrag mehr im Budget berücksichtigt worden. Abschreibungen Budget 2013 CHF 84'400 Es handelt sich hier um die planmässige Ab- Budget 2014 CHF 63'000 schreibung aller Sachwerte im Bereich Bildung. Abweichung CHF 21'400 bzw. 25 % GESUNDHEIT Gemeindebeiträge Alters- und Pflegeheime Budget 2013 CHF 130'000 Aufgrund von Berechnungen und im Hinblick auf Budget 2014 CHF 156'800 die Erhöhung der Normkosten musste dieser Abweichung CHF 26'800 bzw. 21 % Budgetposten erhöht werden. SOZIALE SICHERHEIT Ergänzungsleistungen IV-Renten Budget 2013 CHF 130'800 Gemäss Empfehlung des Statistischen Amts Budget 2014 CHF 106'000 soll für das Jahr 2014 mit einem Betrag von Abweichung CHF 24'800 bzw. 19 % CHF 65 pro Einwohner gerechnet werden. Ergänzungsleistungen AHV-Renten Budget 2013 CHF 130'900 Gemäss Empfehlung des Statistischen Amts Budget 2014 CHF 176'100 soll für das Jahr 2014 mit einem Betrag von Abweichung CHF 45'200 bzw. 35 % CHF 108 pro Einwohner gerechnet werden. VERKEHR Löhne Werkhofpersonal Budget 2013 CHF 197'900 Durch die Festanstellung eines dritten Mitar-

7 - 7 - Budget 2014 CHF 217'800 beiters beim Werkhof mussten die Lohnkosten Abweichung CHF 19'900 bzw. 10 % erhöht werden. Strassenunterhalt Budget 2013 CHF 220'000 Der letztjährige Budgetbetrag war höher da Budget 2014 CHF 180'000 ausserordentliche Reparatur- und Sanierungs- Abweichung CHF 40'000 bzw. 18 % arbeiten zu erbringen waren. Miete Maschinen Budget 2013 CHF 30'000 Der vermehrte Einsatz von gemieteten Maschi- Budget 2014 CHF 50'000 nen und Fahrzeugen bedingt eine Erhöhung Abweichung CHF 20'000 bzw. 67 % dieses Budgetpostens Ersatzabgaben Parkplätze Budget 2013 CHF 0 Die im nächsten Jahr voraussichtlich anfallen- Budget 2014 CHF 120'000 den Ersatzabgaben für Parkplätze müssen Abweichung CHF 120'000 bzw. 100 % buchungstechnisch über die Erfolgsrechnung in den Fonds eingelegt werden. Gleichzeitig wird der Betrag wieder entnommen, da der öffentliche Parkplatz im nächsten Jahr realisiert wird. Auf das Resultat des Budgets hat dies keinen Einfluss. UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Geodaten Wasserversorgung Budget 2013 CHF 40'100 Im letztjährigen Budget war ein Betrag für die Budget 2014 CHF 30'000 Aufbereitung der Leitungskatasterdaten der Abweichung CHF 10'100 bzw. 25 % Wasserversorgung enthalten. Ertragsüberschuss Wasserversorgung Budget 2013 CHF 43'700 Die Einlage in die Spezialfinanzierung entspricht Budget 2014 CHF 57'100 dem Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung Abweichung CHF 13'400 bzw. 31 % Wasserversorgung. Geodaten Abwasserbeseitigung Budget 2013 CHF 28'800 Im letztjährigen Budget waren Beträge enthalten Budget 2014 CHF 12'000 für die Aufbereitung der Leitungskatasterdaten Abweichung CHF 16'800 bzw. 58 % der Abwasserentsorgung sowie die Nachführung des Kanalisationskatasterplans. Laufende Unterhaltsarbeiten Friedhof Budget 2013 CHF 0 Verschiedene Arbeiten auf dem Friedhofareal, Budget 2014 CHF 12'300 welche an Dritte vergeben wurden, werden Abweichung CHF 12'300 bzw. 100 % nun durch das Werkhofpersonal ausgeführt und unter den internen Verrechnungen verbucht.

8 - 8 - Unterhalt Friedhof Budget 2013 CHF 0 In diesem Budgetposten ist u.a. die Räumung Budget 2014 CHF 43'000 eines Grabfeldes enthalten. Abweichung CHF 43'000 bzw. 100 % Beiträge Friedhofunterhalt Budget 2013 CHF 18'400 Da der Gesamtaufwand für den Unterhalt Budget 2014 CHF 35'700 höher ist, sind auch die Beiträge der Gemein- Abweichung CHF 17'300 bzw. 94 % den Giebenach und Hersberg höher. Projektierungskosten Budget 2013 CHF 50'700 Das letztjährige Budget enthielt u.a. einen Be- Budget 2014 CHF 20'000 trag für die Projektierung des Wasserverbunds Abweichung CHF 30'700 bzw. 61 % mit der Gemeinde Kaiseraugst. Geodaten Budget 2013 CHF 50'000 Im letztjährigen Budget waren die Kosten für die Budget 2014 CHF 25'500 Aktualisierung des Strassennetzplanes sowie Abweichung CHF 24'500 bzw. 49 % die Überarbeitung der Zonenplanung Landschaft enthalten. VOLKSWIRTSCHAFT Projektierungskosten Budget 2013 CHF 15'000 Im letztjährigen Budget war das Ingenieurhono- Budget 2014 CHF 0 rar für die Projektierung einer Fernwärmehei- Abweichung CHF 15'000 bzw. 100 % zung enthalten. Abschreibungen Budget 2013 CHF 0 Im Budget 2014 wurde nun erstmals die plan- Budget 2014 CHF 48'800 mässige Abschreibung des Notschlachtlokals Abweichung CHF 48'800 bzw. 100 % berücksichtigt. FINANZEN UND STEUERN Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Personen aktuelles Jahr und Vorjahre Budget 2013 CHF 3'450'000 Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen Budget 2014 CHF 3'550'000 konnten gestützt auf die unter den allgemeinen Abweichung CHF 100'000 bzw. 3 % Bemerkungen erläuterten Berechnungen gesamthaft um CHF 100'000 erhöht werden. Quellensteuern Budget 2013 CHF 60'000 Bei den Quellensteuern kann für das Jahr 2014, Budget 2014 CHF 120'000 wie dies bereits im Rechnungsjahr 2013 der Fall Abweichung CHF 60'000 bzw. 100 % sein wird, mit höheren Einnahmen gerechnet werden.

9 - 9 - Ertragssteuern juristische Personen aktuelles Jahr Budget 2013 CHF 200'000 Diese Steuereinnahmen wurden leicht nach Budget 2014 CHF 180'000 unten korrigiert. Abweichung CHF 20'000 bzw. 10 % Kapitalsteuern juristische Personen aktuelles Jahr Budget 2013 CHF 120'000 Bei diesen Einnahmen kann von einer leichten Budget 2014 CHF 135'000 Ertragssteigerung ausgegangen werden. Abweichung CHF 15'000 bzw. 12 % Verzugszinsen Budget 2013 CHF 30'000 Die Einnahmen aus den Verzugszinsen dürften Budget 2014 CHF 40'000 in Anbetracht der letzten Jahre wiederum höher Abweichung CHF 10'000 bzw. 33 % ausfallen. Kompensationszahlung Budget 2013 CHF 7'000 Die Kompensationszahlung als Nachfolgezah- Budget 2014 CHF 44'000 lung für die Beiträge an die Sekundarschulbau- Abweichung CHF 37'000 bzw. 529 % entspricht nun der effektiven Höhe, nachdem im letzten Jahr noch eine Verrechnung stattfand mit zu viel bezahlten Beträgen in den vergangenen Jahren. Sonderlastenabgeltung Budget 2013 CHF 231'400 Aufgrund der voraussichtlich tieferen Gesamt- Budget 2014 CHF 166'500 zahl an Schülern erfolgt auch eine entsprechen- Abweichung CHF 64'900 bzw. 28 % de Reduktion dieser Sonderlastenabgeltung. Finanzausgleich Budget 2013 CHF 150'000 Die Gründe, welche dazu geführt haben, keinen Budget 2014 CHF 0 Finanzausgleich zu budgetieren, sind unter den Abweichung CHF 150'000 bzw. 100 % allgemeinen Bemerkungen aufgeführt. INVESTITIONSRECHNUNG Der Kredit für die Erstellung eines öffentlichen Parkplatzes wurde bereits an der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2012 genehmigt Es handelt sich hierbei um die erwarteten Ersatzbeiträge für Parkplätze Der Kredit für den Ersatz eines Teilstücks der Wasserleitung in der Hauptstrasse wurde bereits an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2013 genehmigt.

10 Hierbei handelt es sich um die erwarteten Anschlussbeiträge der Spezialfinanzierung Wasserversorgung Der Kredit für die Erstellung der Regenwasserkanalisation Hauptstrasse Süd wurde bereits an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2013 genehmigt Hierbei handelt es sich um die erwarteten Anschlussbeiträge der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung. Das detaillierte Budget kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Der Gemeinderat beantragt, dem Budget 2014, enthaltend die Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde sowie die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, mit den vorliegenden Ergebnissen zuzustimmen 2.2 Steuerfüsse Aufgrund der unsicheren Entwicklung in den nächsten Jahren - insbesondere was die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden anbelangt - sollten die Steuerfüsse für das nächste Jahr beibehalten werden. Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfüssen für das Jahr 2014 wie folgt zuzustimmen: 59,0 % Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen 4,5 % Ertragssteuern für juristische Personen 2,75 Kapitalsteuern für juristische Personen 2.3 Information Finanzplan Es handelt sich hier lediglich um eine Information über die finanzielle Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren. Über dieses Geschäft wird nicht abgestimmt. Der Gemeinderat

11 Bemerkungen und Anträge der Rechnungsprüfungskommission zum Budget 2014 Das Budget 2014 wurde erstmals aufgrund des Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM 2) erstellt. Die RPK begrüsst das neue Modell, weil es zu mehr Transparenz führt. Nach eingehender Besprechung des Budgets mit Gemeindepräsident A. Kämpfen, Gemeindeverwalter R. Bertschin und Finanzverwalterin S. Keller haben wir uns von der gewissenhaften Budgetierung überzeugt. Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, dem Budget 2014 und den Anträgen des Gemeinderates zuzustimmen. Die Rechnungsprüfungskommission Urs Jaisli Mirta Kuni Hansjörg Schärli Theodor Röösli Arisdorf, 4. November 2013

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