Geschäftsbericht Sozialamt
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- Annegret Burgstaller
- vor 8 Jahren
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1 Geschäftsbericht Sozialamt Leipzig 2010
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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Aufgabenbereich des Sozialamtes 6 2. Orientierungsdaten zur Haushaltsentwicklung Sozialamt 2008 bis Sozialpolitische Aufgabenfelder nach Ausgaben 2007 bis Sozialpolitische Aufgabenfelder nach dem kommunalen Zuschuss 2007 bis Leistungen des Sozialamtes Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche Versicherungsamtsangelegenheiten und Unterhaltssicherungsbehörde Lohn- und Gehaltsarchiv Schuldnerberatung Förderung von Vereinen und Verbänden Offene Seniorenhilfe Leipzig-Pass und Leipzig-Pass-Mobilcard Leistungen nach dem SGB II Sozialplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen Sozialplanung Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen 30 Anhang 32 Organigramm Sozialamt 39 3
4 IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Martina Kador-Probst, Sozialamt der Stadt Leipzig Titelbild: Alexey Klementiev, Layout und Satz: Druck: Zentrale Vervielfältigung der Stadt Leipzig Redaktionsschluss: Juni 2011 Weitere Informationen zum Leistungsspektrum des Sozialamtes, zu Öffnungszeiten und Ansprechpartnern sowie Publikationen sind im Internet unter erhältlich. 4
5 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, mit dem vorliegenden Geschäftsbericht können wir Ihnen einen kompakten Überblick zur Entwicklung des Leistungsspektrums des Sozialamtes 2008 bis 2010 vorlegen. Auch 2010 waren die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und hier insbesondere die Kosten der Unterkunft, die die Kommunen übernehmen, der größte Ausgabenposten. Ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben ist im Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches XII, für das die Kommune die umfassende Verantwortung hat, zu verzeichnen. Dies betrifft vor allem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Diese Entwicklung verdeutlicht nicht nur die nach wie vor angespannte Arbeitsmarktsituation der Stadt Leipzig in 2010, sie verdeutlicht auch den Anstieg älterer Personen, deren Einkommen oder Rente nicht ausreicht, um sich notwendige soziale Leistungen zu finanzieren. Die Stadt Leipzig entwickelte mit dem Leipzig-Pass und der darauf basierenden Leipzig-Pass-Mobilcard sozialpolitische Instrumente, um die Teilhabemöglichkeiten einkommensbenachteiligter Menschen zu fördern. Diese Angebote werden sehr stark in Anspruch genommen, wie Sie auf Seite 25 nachlesen können. Der Stadtrat beschloss Ende 2010 eine Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard bis zum Jahr Das Sozialamt organisierte federführend drei Veranstaltungen im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die Sie auf den Seiten 30 und 31 nachlesen können und deren Dokumente auf der Internetseite des Sozialamtes eingestellt sind. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für ihre Arbeit danken. Ein besonderer Dank gilt auch den vielen Engagierten in den Vereinen und Verbänden und unseren Kooperationspartnern. Ich wünsche Ihnen wieder interessanten Lese- und Diskussionsstoff und freue mich über Hinweise und Empfehlungen für unsere Arbeit. Ihre Martina Kador-Probst Amtsleiterin 5
6 1. Aufgabenbereiche des Sozialamtes Das Sozialamt erbringt eine Vielzahl sozialer Leistungen. Dazu zählen sowohl wirtschaftliche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), als auch beratende und sozialpädagogische Leistungen insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen. Einen hohen Stellenwert haben Leistungen im Rahmen des SGB II, welche durch die ARGE erbracht und von der Kommune finanziert werden. Dies sind die Kosten der Unterkunft, einmalige und flankierende Leistungen. Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Untere Eingliederungs- und Unterbringungsbehörde für Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Versicherungsamtsangelegenheiten Im Jahr 2010 waren 242 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt, weitere 287 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in der ARGE Leipzig tätig. Das Sozialamt besteht aus 6 Abteilungen (Organigramm vgl. Anlage): Beratung und Antragsbearbeitung zu Leistungen für Zivil- und Wehrdienstleistende (Unterhaltssicherung) Betreuungsbehörde Abteilung Verwaltungsangelegenheiten Wirtschaftliche Sozial- und Migrantenhilfe Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld. Hilfen im Rahmen des SGB II (Kosten der Unterkunft sowie flankierende Leistungen; Kostenübernahme Schuldnerberatung) Wohngeld Beratung, Unterstützung, persönliche Hilfe bei Wohnungslosigkeit Das Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche: Notunterbringung wohnungsloser Personen Information und Beratung zu grundsätzlichen und rechtlichen Fragen der Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) Bearbeitung von Anträgen auf Leistungsgewährung nach dem SGB XII in den Bereichen: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe in anderen Lebenslagen (u. a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten) Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Wohnungsvermittlung Erstellung des Leipziger Mietspiegels Entscheidung zur Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX Entscheidung zum Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG) Gewährung freiwilliger Leistungen (z.b. Leipzig- Pass) 6
7 Weitere Aufgaben mit Querschnittsfunktion sind Offene Seniorenarbeit /Beratungsstelle Wohnen und Soziales für Senioren und Menschen mit Behinderungen / Seniorentelefon Sozialplanung, Sozialberichterstattung, Benchmarking, Statistik, Erhebungen zur Pflegeinfrastruktur, Altenhilfeplanung, Behindertenhilfeplanung Haushaltsplanung, -vollzug und -kontrolle Materielle und technische Sicherstellung für alle Bereiche des Sozialamtes Lohn- und Gehaltsarchiv Programm-Management, IT-Koordination 7
8 2. Orientierungsdaten zur Haushaltentwicklung 2.1 Sozialamt 2008 bis 2010 Planstellen 489, , ,145 davon ARGE Leipzig 278, , ,500 Einnahmen und Ausgaben in Euro Gesamteinnahmen ohne Sonderlastenausgleich Sonderlastenausgleich Gesamtausgaben Zuschuss Sozialamt Allgemeine Sozialverwaltung Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundsicherung nach d. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sozialpsychiatrische Hilfen Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße Gewährleistungswohnungen Sonstige Unterbringung Zuschüsse an Vereine und Verbände/ einschl. Tag der Begegnung, Seniorentag u. ä Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen Quelle: Sozialamt Abteilung 50.1 Der überwiegende Teil der jährlichen Ausgaben betrifft die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und hier insbesondere die Kosten der Unterkunft. Von 2009 zu 2010 verringerte sich der Betrag um 4 Millionen Euro von 164 Millionen auf 160 Millionen Euro. Dagegen ist im Leistungsbereich des SGB XII ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben vor allem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (um ca. 1,1 Millionen Euro), der Hilfe zur Pflege (um ca Euro) und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (um ca Euro) zu verzeichnen. Insgesamt stiegen die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB XII in 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4 Millionen Euro. 8
9 2.2 Sozialpolitische Aufgabenfelder des Sozialamtes nach den Ausgaben 2008 bis 2010 Quelle: Haushaltrechnung Leipzig Die mit Abstand höchsten Ausgaben fallen weiterhin im Aufgabenbereich Grundsicherung nach dem SGB II an. In allen sozialpolitischen Aufgabenfeldern des Sozialamtes waren im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben zu verzeichnen. Die größte Ausgabensteigerung gab es bei Der Zuschuss bei den Sozialausgaben blieb gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 konstant. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß 46 Abs. 6 ff. SGB II orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben und ist maßgeblich von der Entwickder Umlage an den überörtlichen Sozialhilfeträger Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV). Auf die Ursachen der Ausgabensteigerung bei den Leistungen nach dem SGB XII wird in den einzelnen Kapiteln näher eingegangen. 2.3 Sozialpolitische Aufgabenfelder des Sozialamtes nach dem kommunalen Zuschuss 2008 bis 2010 Quelle: Haushaltrechnung Leipzig lung der Bedarfsgemeinschaften bundesweit geprägt. Für 2010 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 23 % zu Grunde gelegt (2008 = 28,6 %, 2009 = 25,4 %). Der städtische Zuschuss blieb somit trotz sinkendem Bundesanteil und sinkender Ausgaben gleich. 9
10 3. Leistungen des Sozialamtes 3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII (Anhang A 1) Entwicklung der Empfänger/-innen und Ausgaben HLU-Empfänger/-innen am des Jahres nach SGB XII Grafiken und Strukturdaten zu den HLU-Empfänger/-innen Entwicklung HLU-Empfänger/-innen Personen Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt Im Jahr 2010 war wieder ein leichter Anstieg der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt zu verzeichnen, wobei die Zahl der Empfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen und damit bei den über 65-Jährigen etwas sank. Bei den Empfänger/-innen über 65 Jahre handelt es sich hauptsächlich um Personen in Einrichtungen, die Anspruch auf Kleidung und einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (sog. Taschengeld) nach 35 Abs. 2 SGB XII haben. Die relativ kleine Gruppe der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht vorwiegend Vorruhestands- Renten oder ist vorübergehend erwerbsgemindert. Zu den erwerbsgeminderten Personen zählen insbesondere Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder mit Suchterkrankungen. Jahr Empfänger/-innen laufender HLU davon weiblich HLU-Empfänger/-innen am des Jahres nach SGB XII Empfänger/-innen laufender HLU außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen davon weiblich Ausländer unter 15 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt 10
11 3.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Anhang A 2) Entwicklung der Empfänger/-innen und Ausgaben Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt Alter. Nach aller Erfahrung verbleibt, wer einmal auf diese Leistungen angewiesen ist, dauerhaft im Leistungsbezug. Der Anteil derjenigen, welche aus dem SGB II in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wechseln, steigt jährlich. Waren es zum Jahresende 2005 noch 74 Personen und Personen, so stieg die Zahl Ende 2010 auf 536 Personen, die nach dem Leistungsbezug SGB II Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Etwas mehr als die Hälfte der Empfänger/-innen ist weiblich. Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres Nach einer Stagnation 2009 stieg die Zahl der Empfänger/- innen 2010 wieder leicht. Personen Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen von Grundsicherung nach dem SGB XII Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres Empfänger/-innen voll erwerbsgemindert über 65 Jahre außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen weiblich Jahr Empfänger/-innen laufender HLU davon weiblich Ausländer Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten auszugehen. Diese Entwicklung ist Folge unterbrochener Erwerbsbiografien und Langzeitarbeitslosigkeit, die die Anwartschaft auf eine Rente verringern. Hinter dem Kreis der heutigen Empfänger/-innen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II verbirgt sich ein hohes Potenzial zukünftiger Empfänger/-innen von Leistungen der Grundsicherung im 3.3 Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII (Anhang A 3) Der Rückgang der Ausgaben von 2007 zu 2008 erfolgte nach einer gesetzlichen Änderung des SGB V (Krankenhilfe), die nicht krankenversicherte Personen einbezog, die zuvor Leistungen nach dem SGB XII erhielten. Die hohe Ausgabensteigerung in 2010 gegenüber 2009 ist technisch bedingt und beruht auf einer Nachzahlung an die AOK plus wurde bei der AOK PLUS ein neues EDV System eingeführt, so dass in dem Jahr keine genaue Abrechnung gegenüber dem Sozialamt erfolgen konnte, sondern lediglich eine Abschlagzahlung. Die 2010 erfolgte Abrechnung enthielt eine Nachzahlung in Höhe von über 2 Mio Euro. 11
12 Für Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. April 2007 durch das Sozialamt gegen Krankheit abgesichert waren, verbleibt die Kostenträgerschaft bis zum Ausscheiden aus dem Leistungsbezug auch weiterhin bei der Stadt Leipzig. Neufälle wird es noch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind. Entwicklung der Empfängerzahlen und Ausgaben Eingliederungshilfe im laufenden Jahr Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Entwicklung der Ausgaben Ausgaben für Hilfe zur Gesundheit im Jahr Ausgaben in Euro Quelle: 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2009 und 2010 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.4 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (Anhang A 4) Das Sachgebiet Eingliederungshilfe berät umfassend und gewährt Leistungen in Bezug auf die heilpädagogische Förderung im Vorschulalter, geeignete Hilfen zur Realisierung einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung bzw. Weiterbildung und Hilfen, ohne die infolge einer Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nicht möglich wäre. Weiterhin werden ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung bei der Auswahl einer geeigneten Wohnform, der Betreuung im gewohnten Umfeld und der Beantragung notwendiger Anpassungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung beraten und unterstützt. Eine wichtige Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die Leistungen möglichst wohnortnah und unter Berücksichtigung der Potentiale der Menschen mit Behinderungen zu erbringen. In Sachsen ist für Leistungen der Eingliederungshilfe der unter 18- und über 65-Jährigen der örtliche Sozialhilfeträger, das Sozialamt Leipzig, zuständig. Für 18- bis unter 65-Jährigen ist der überörtliche Sozialhilfeträger Kommunaler Sozialverband (KSV) Sachsen zuständig. Quelle: 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2009 und 2010 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt Grafiken und Strukturdaten zur Eingliederungshilfe Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe nach Altersgruppen im Jahr Empfänger/-innen bis unter 7 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter Quelle: 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2009 und 2010 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Ort der Leistungserbringung 2009 und 2010 Empfänger/-innen von Leistungen in Einrichtungen von Leistungen außerhalb und in Einrichtungen von Leistungen außerhalb von Einrichtungen Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt Zwei Drittel der Empfänger/-innen erhielten Leistungen in Einrichtungen. Diese stiegen 2010 um ca. 2 % und damit deutlich geringer als die Leistungen außerhalb von Einrichtungen (13 %). Die Ausgaben in der Eingliederungshilfe stiegen seit 2008 zu 2009 um ca Euro und von 2009 zu 2010 um ca Euro. Kinder bis zum 7. und Schüler bis zum 18. Lebensjahr sind die größte Gruppe der Leistungsbezieher/-innen. 12
13 Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe nach Altersgruppen im Jahr Empfänger/-innen Jahr 0 bis unter 7 7 bis unter bis unter Jahre und älter Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb und in Einrichtungen Empfänger/-innen von Leistungen in Einrichtungen Empfänger/-innen von Leistungen außerhalb von Einrichtungen Empfänger/-innen von Leistungen außerhalb und in Einrichtungen Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.5 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Anhang A 5) Entwicklung der Empfängerzahl und Ausgaben der Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege sowie stationäre Pflege für Nichtversicherte und aufstockende Hilfeleistungen für Versicherte. Sie beinhaltet die finanzielle Sicherstellung der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung (Pflegegeld, Kosten für ambulante Pflegedienste oder private Pflegekräfte), soweit eigene Mittel oder vorrangige Leistungen anderer Träger, insbesondere der Pflegeversicherung, hierfür nicht ausreichen. Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 190 Empfänger/-innen bzw. 9 %, wobei der größere Anstieg in der ambulanten Hilfe zur Pflege erfolgte. 13
14 Die Gesamtausgaben stiegen um ca Euro und ergaben sich fast ausschließlich durch den Fallzahlenanstieg in der ambulanten Hilfe zur Pflege. Während bei der stationären Hilfe zur Pflege überwiegend ergänzende Hilfe zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt wird, erfolgt bei der ambulanten Hilfe zur Pflege die Finanzierung fast ausschließlich durch den örtlichen Sozialhilfeträger, so dass sich Fallzahlsteigerungen in dem Bereich kostenseitig entsprechend stärker auswirken. Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege (HzP) im laufenden Jahr Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege (HzP) ambulant und stationär im laufenden Jahr Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr Empfänger/-innen, davon weiblich Ausländer über 65 Jahre ambulant stationär Ausgaben in Euro Quelle: 2008 bis 2010 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.6 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) (Anhang B) Personen Jahr Das AsylbLG bildet eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Für die Hilfeempfänger/-innen kommen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht in Betracht. Sozialhilferechtliche Regelungen werden aber analog bei Personen angewandt, die 48 Monate Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und die ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Das Gleiche gilt Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege (HzP) ambulant und stationär im laufenden Jahr Personen Jahr gesamt stationär ambulant 14
15 für minderjährige Kinder, soweit dies auch für mindestens einen Elternteil zutrifft. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden in analoger Anwendung des SGB XII die dort vorgesehenen Leistungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Umfangs gewährt. Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen nach AsylbLG Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am des Jahres Entwicklung der Empfänger/-innen und Ausgaben Empfänger/-innen von Regelleistungen Ausgaben in Euro Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt Nach einem Rückgang der Zahl der Empfänger/-innen nach dem AsylbLG bis 2008 stieg diese 2009 wieder, ebenso stiegen die Ausgaben. Da die Wartezeit für den Anspruch auf die Leistungen analog dem SGB XII 48 Monate beträgt, erhalten Neuzugänge vorrangig Sachleistungen, die mit geringeren Kosten verbunden sind. Entsprechend fällt die Kostensteigerung trotz Zuwachs an Leistungsberechtigten geringer aus. Der Anteil weiblicher Empfänger/-innen beträgt etwas weniger als ein Drittel. Jahr Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am des Jahres Empfänger/-innen von Regelleistungen davon weiblich Empfängerhaushalte Quelle: bis 2009 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2010 interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.7 Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) (Anhang C) Schwerpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht. Konkret bedeutet dies, bei Betreuungsanregungen oder Betreuungsüberprüfungen die zugrunde liegenden Sachverhalte festzustellen, zu beurteilen und Empfehlungen auszusprechen. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Vereins- und Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht. Außerdem erfolgen Beratungen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und es besteht die Möglichkeit der Beglaubigung. Das zum in Kraft getretene 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz brachte für die Betreuungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Beratung in Bezug auf die Patientenverfügung. 15
16 Der mit der Einführung einer neuen Software verbundene Datenabgleich konnte 2010 abgeschlossen werden. Eine weitere Zielsetzung 2010 war eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Rahmen wurden 15 Informationsveranstaltungen bei Beratungsstellen, Vereinen/Verbänden, ambulanten/stationären sozialen Einrichtungen zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten durchgeführt. Entwicklung ausgewählter Fallzahlen Jahr Erstverfahren Wiederholungsverfahren Allgemeine Beratungen Beratung zu Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung Quelle: Sozialamt jeweils Dezember des Jahres Wohngeld Die Bundeswohngeldstatistik für das Jahr 2010 wird erst im Herbst 2011 vorliegen, nachdem der Geschäftsbericht des Sozialamtes veröffentlicht wurde. Insofern werden folgend nur die Bearbeitungszahlen 2010 aufgenommen und die Wohngeldstatistik bis 2009 ist nochmals zur Information enthalten sanken die Antrags- und Bearbeitungszahlen, nachdem diese 2009 aufgrund der Novellierung des Wohngeldgesetzes (WoGG) zunächst gestiegen waren, da sich viele Antragsteller eine Bewilligung erhofften ist der Anteil der Bewilligungen höher als Infolge der 2009 durchgeführten Organisationsuntersuchung in der Abteilung Wohngeld (vgl. Geschäftsbericht 2009, S. 19) wurden 4,82 Stellen 2010 zugeführt. Damit konnte die Zahl der unbearbeiteten Anträge deutlich gesenkt werden. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Erstverfahren geringfügig und die der Wiederholungsverfahren sank um 257. Die Zahl der aktuellen Betreuungen sank um 400, die der Neuverfahren bei Gericht und der Behörde sank um ca. 10 bis 20 Verfahren. Aktuelle Betreuungen Neuverfahren Gericht / Behörde Quelle: Sozialamt 522/ / /646 Mit der Wohngeldnovellierung 2009 wurde das Wohngeld allgemein erhöht und ein sog. Heizkostenzuschuss eingeführt. Daraus resultiert die hohe Steigerung des Wohngeldes je Zahlfall von 96 (2008) auf 144 (2009). Die Erhöhung auf 147 in 2010 kann als relativ normale Entwicklung angesehen werden, da die Wohnkosten z.b. aufgrund steigender Nebenkosten kontinuierlich etwas steigen. Seit August 2010 beteiligt sich die Abteilung Wohngeld an einem Benchmarkvergleich mehrerer Wohngeldbehörden im Freistaat Sachsen. Ein Ergebnis des vergleiches ist, dass in der Abteilung Wohngeld 2010 eine monatlich Be Zugang Anträge abschließend bearbeitete Anträge unbearbeitete Anträge am Monatsende Zahlfälle Wohngeld Quelle: Sozialamt, Abteilung Wohngeld 16
17 arbeitungsquote von 86 Fällen je Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Richtwert des Sächsischen Staastministeriums des Innern vom : 60 Fälle je VZÄ) zu verzeichnen war sowie eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 48 Kalendertagen je Antrag. Damit liegt die Abteilung Wohngeld über dem Durchschnittswert aller teilnehmenden Wohngeldbehörden und nimmt im direkten Vergleich einen Platz im ersten Drittel ein. 3.9 Soziale Wohnhilfen Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Obdach-/Wohnungslosigkeit droht, wenn die monatliche Miete nicht regelmäßig oder unvollständig gezahlt wird. Für bedürftige Personen kann im Einzelfall und zur Abwendung eines drohenden Räumungsurteils eine einmalige finanzielle Hilfe als Darlehen gewährt werden Fälle Verhinderung von Wohnungslosigkeit im Jahr Verhinderung von Wohnungslosigkeit Räumungsklagen Mitteilungen des Amtsgerichtes Zwangsräumungen Mitteilungen der Gerichtsvollzieher Quelle: Sozialamt Quelle: Sozialamt, Abteilung Wohngeld Entwicklung und Struktur der Empfängerzahlen 2008 und 2009 (Übernahme aus Geschäftsbericht 2009) Haushalte insgesamt 9.495* * Nichterwerbstätige davon Arbeitslose davon Rentner/-innen Pensionäre Erwerbstätige davon Arbeitnehmer/-innen davon Selbstständige Ø mtl. Wohngeld/HH in Euro Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen. Daten für 2010 liegen noch nicht vor. (*Abweichungen zu den Angaben in der Grafik auf Seite 16 entstehen durch die dortige Angabe des Jahresmittelwertes) Konnte ein drohender Wohnungsverlust nicht verhindert werden, ist ggf. eine vorübergehende Notunterbringung erforderlich. In Leipzig stehen zur kurzzeitigen Unterbringung von wohnungslosen Personen Gemeinschaftsunterkünfte (Übernachtungshäuser für alleinstehende Männer und Frauen) und Gewährleistungswohnungen zur Verfügung. Beratung und persönliche Hilfe zur Überwindung der im Zusammenhang mit akuter Wohnungslosigkeit stehenden Schwierigkeiten werden durch Sozialarbeiter/-innen der Beratungsstelle Vier Wände angeboten, ebenso wie Maßnahmen des ambulant betreuten Wohnens für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Seit vielen Jahren engagieren sich verschiedene Vereine/ Verbände in der Wohnungslosenhilfe, z.b. beim ambulant betreuten Wohnen, in Tagesaufenthalten für wohnungslose Menschen, im Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen und in der Notschlafstelle für obdachlose suchtkranke Menschen Wohnberechtigungsscheine und Wohnungsbelegungsrechte (Anhang D) Entsprechend den Bestimmungen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes, des Wohnraumförderungsgesetzes und des Mietwohnungsbauprogramms des Freistaates Sachsen gibt es vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine (WBS). 17
18 Beantragte Wohnberechtigungsscheine (WBS) Neubeantragung WBS davon Singelhaushalte davon Rentnerhaushalte Single mit Kind Familien Ehepaare Lebensgemeinschaften schwerbeschädigte Personen obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Haushalte Haushalte mit SGB II oder SGB XII-Leistungsbezug Quelle: Sozialamt Die Sicherung und Kontrolle der Wohnungsbelegungsrechte inkl. festgelegter Sanktionsmöglichkeiten bildet die Grundlage zur Unterbringung hilfsbedürftiger Haushalte. Aktive Belegungsbindungen über das Sächsische Belegungsrechtsgesetz bestehen vornehmlich im Bestand der städtischen Wohnungsgesellschaft LWB GmbH mit ca Wohnungen. Zum verfügte die Stadt außerdem noch über nachfolgend aufgeführte Belegungsbindungen: Entwicklung Wohnbelegungsrechte und Mietpreisbindung 2008 in WE* 2009 in WE* 2010 in WE* Mietwohnungsbauprogramm Teil C Städtebauförderung der Stadt Leipzig Investitionsvereinbarung mit der LWB Mietwohnungsbauprogramm Erlass Belegungsrechte über das Stadtplanungsamt Belegungsrechte über das Grundstücksverkehrsamt Vereinbarungen aus Eingemeindungen Mietpreisbindung entsprechend Förderung Teil B II Quelle: Sozialamt *WE - Wohneinheiten 2011 endet die Laufzeit der Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbestand. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auf Basis des Wohnungspolitischen Konzeptes i.v.m. dem Wohnraumförderungsgesetz neue stadtweite und bestandsspezifische Belegungsbindungen mit den Wohnungsmarktakteuren vereinbart werden, da allein über den Wohnungsbestand der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) mbh die Erfüllung der Unterbringungsaufgabe nicht garantiert werden kann. 18
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