Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht. Exekutionsverfahren II. Widerspruch
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- Anneliese Beutel
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1 Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsverfahren II Widerspruch nicht aufsteigend (remonstrativ) Zwei Widerspruchstypen: Alternative zum Rekurs (nach Beschlussfassung) zb gegen Bewilligung einer EV ohne Anhörung (neu) Widerspruch gegen Höhe einer Strafe bei der Unterlassungsexe, wenn der Verpflichtete nicht bereits vor Beschlussfassung einvernommen wurde antizipiertes RM (vor Beschlussfassung) gg Erteilung des Zuschlags gegen Bestand, Rang oder Höhe der angemeldeten Forderung Exekutionsklagen Oppositionsklage ( 35 EO) Impugnationsklage ( 36 EO) Exszindierungsklage ( 37 EO) Pfandvorrechtsklage (Pfandvorrangsklage, 258 Abs 1 EO) Widerspruchsklage Interessenklage 1
2 Oppositionsklage ( 35) Funktion Rechtsschutzziel Einzelwirkungstheorie Gesamtwirkungstheorie Kombinantionstheorie Negative Feststelllungsklage Verbindung mit Aufschiebungsantrag mögl Oppositionsklage (Gründe) Tatsachen, die den materiellen Anspruch aufheben oder hemmen Nova producta Gestaltungsrechte (Irrtum, Gewährleistung, etc) Nachträgliche Aufrechnung Oppositionsklage (Verfahren) Kläger = Verpflichteter Beklagter = Betreibender Zuständigkeit: regelmäßig das Ex-Gericht Eventualmaxime Oppositionsklage und Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des vollstreckbaren Anspruchs Oppositionsklage und Rekurs 2
3 Oppositionsgesuch ( 40 Abs 1) Bescheinigung der Befriedigung oder Hemmung durch Unbedenkliche Urkunden uu Wahl zwischen Klage und Gesuch Keine Kumulation möglich Antrag auf Aufschiebung der Exekution Impugnationsklage ( 36) Funktion Fehlende Voraussetzung für die Vollstreckung Einwendung gegen die Exekutionsbewilligung Wichtigster Rechtsbehelf zur Bekämpfung der Exekutionsbewilligung Rechtsschutzziel Gestaltungsklage (Einzelwirkungstheorie) Negative Feststellungsklage Keine Beschränkung auf nova producta Impugnationsklage (Gründe) Fehlen der Fälligkeit oder der Vollstreckbarkeit des Anspruchs Fehlen der angenommenen Rechtsnachfolge Nichtvorliegen einer Wertsicherungsklausel Exekutionsverzicht oder Exekutionsstundung Fehlen der Exekutionskraft eines Notariatsaktes 3
4 Impugnationsklage (Verfahren) Kläger = Verpflichteter Beklagter = Betreiber Zuständigkeit: regelmäßig das Ex-Gericht Eventualmaxime Keine Beschränkung auf nova producta uu Verbindung mit Aufschiebungsantrag Rekurs Impugnationsgesuch ( 40 Abs 1) Unbedenkliche Urkunden Beschränkung auf die Einwendung des Exekutionsverzichts oder der Exekutionsstundung Dieselben Vorraussetzungen wie beim Oppositionsgesuch Exszindierungsklage ( 37) Eingriff in den Rechtsbereich eines Dritten Sog abgeirrte Exekution Rechtsschutzziel Gestaltungsklage (Einzelwirkungstheorie) Negative Feststellungsklage 4
5 Exszindierungsklage (Gründe) Eigentum Miteigentum Vorbehaltseigentum Sicherungseigentum Pfandrecht Fruchtgenussrecht Obligatorische Herausgabeansprüche hinsichtlich Sachen, die nicht zum Schuldnervermögen gehören Exszindierungsklage (Verfahren) Kläger = Dritte Beklagter = Betreibender uu neben dem Betreiber auch der Verpflichtete Zuständigkeit: regelmäßig Ex-Gericht Keine Eventualmaxime uu Verbindung mit Aufschiebungsantrag Weitere Exekutionsklagen Pfandvorrechtklage Nichtbesitzende Dritte, die ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung haben Feststellung auf besseren Rang des Dritten Widerspruchsklage Meistbotsverteilung Widerspruch streitige Tatumstände (Forderung bereits getilgt) vorläufig keine Ausfolgung des Teils der Verteilungsmasse Interessenklage Nichterfüllungsinteresse keine neue Anspruchsgrundlage 5
6 Forderungsexekution Exekutionsobjekt: Geldforderungen des Verpflichteten Künftige Forderungen Forderung aus Sparurkunden Drittschuldner (bekannt/unbekannt) Pfändung Doppelverbot (Zahlungs- und Verfügungsverbot) Zweitverbot Rang des Pfändungspfandrechtes Drittschuldneräußerung Ob und inwieweit Forderung anerkannt? Wovon die Zahlungspflicht abhängig ist? Ob auch andere Personen Anspruch erheben? Ob zugunsten andrer ein Pfandrecht an der Forderung besteht? Die bekannt gegebenen Unterhaltspflichten 6
7 Die Verwertung Überweisung an Zahlungs Statt Zessionar Risiko Gewährleistungsrechte Überweisung zur Einziehung Keine Einwendungen gegen Überweisungsgl Keine Abtretungsmöglichkeit nach Pfändung Von einer Gegenleistung abhängig? Doppelte Wirkung der Drittschuldnerzahlung Drittschuldnerklage Die Verwertung Exekutionsführung mehrerer Gläubiger Teilbare Forderungen Unteilbare Forderungen Einziehung durch einen Kurator Pfändungsschutz in der Forderungsexekution Schuldnerschutz Zwingendes Recht Beschränkt pfändbar 7
8 Absolut unpfändbar Aufwandsentschädigung Gesetzliche Beihilfen Familienbeihilfe Beiträge für die Bestattungskosten Gesetzliche Leistungen aus Anlass einer Kindesgeburt Kostenersätze aus der gesetzl Krankenversicherung Leistungen aus dem KriegsopferversorgungsG Leistungen der Tuberkolosenhilfe Ansprüche auf die Arbeitsvergütung nach dem StVG Beschränkt pfändbar Einkünfte aus einem privat- oder öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis Wiederkehrende Vergütungen aus Arbeitsverhältnissen Ruhe-, Versorgungs- und andere Bezüge Leistungen für die Dauer der Arbeitslosigkeit Wiederkehrende Leistungen aus Versicherungsver Gesetzliche Unterhaltsleistungen Leistungen wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit Unpfändbarer Freibetrag Existenzminimum Existenzminimum-Verordnung Allgemeiner Grundbetrag Erhöhter allgemeiner Grundbetrag Unterhaltsgrundbetrag Allgemeiner Steigerungsbetrag Unterhaltssteigerungsbetrag 8
9 Forderungsexekution (sonstiges) Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages Kontenschutz Lohnschiebung und verschleiertes Entgelt Forderungsexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsleistungen Abgrenzung Exe zur Sicherstellung - EV Exe zur Sicherstellung kann nur zur Sicherung von Geldforderungen bewilligt werden erfordert einen Titel, auch wenn dieser noch nicht vollstreckbar auf halbem Weg stehen gebliebene Exe Gl erlangt bedingtes Befriedigungsrecht Exekutionsmittel taxativ aufgezählt ( 374 EO) Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Verpfl ist eine eigene Klage notwendig ( 376 Abs 2) Exe zur Sicherst liegt überwiegend im Wirkungsbereich des RpflG EV zur Sicherung Geldforderungen, aber auch anderen Rechten zulässig kein Titel erforderlich kann vor und während des Erkenntnisverf erlassen werden Gl erlangt kein exekutives Befriedigungsrecht allerdings kann der Effekt mancher EV weit über bloße Sicherung hinausgehen taxative Aufzählung der Exe-mittel nur bei EV zur Sicherung von Geldforderungen Bei der EV werden Schadenersatzansprüche der gefährdeten Partei über Antrag mit Beschluss festgesetzt ( 394 EO) fast immer Richterzuständigkeit (Ausn 382a EO) Zwangsversteigerung Einleitung der Zwangsversteigerung Schätzung der Liegenschaft Versteigerung Meistbotsverteilung 9
10 Überblick Gang des Zwangsversteigerungsverfahrens Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung Bewilligung der Zwangsversteigerung und Anmerkung im Grundbuch Beschreibung und Schätzung der Liegenschaft Festlegung der Versteigerungsbedingungen Versteigerungsedikt Versteigerungstermin und Zuschlag Berichtigung des Meistbots durch den Ersteher Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher Verteilungstagsatzung und Verteilungsbeschluss Ausführung des Verteilungsbeschlusses und Grundbuchsbereinigung 10
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