BG-Regel Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten (BGR 131)

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1 BG-Regel Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten (BGR 131) Gerold Soestmeyer Fachausschuss Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Arbeitskreis Beleuchtung, Licht und Farbe

2 Inhalte Aufbau der BGR 131 Abgrenzung zu anderen Regeln und Normen Beleuchtungskonzepte Regelungsinhalte Weiterer Ausblick

3 Wie ist die BGR 131 aufgebaut? Teil 1: Handlungshilfe für den Unternehmer Wa rum 2 Teile? Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung

4 Warum 2 Teile? gemäß Projektbeschreibung 1. BGR 131 soll abschließend sein 2. kein Bezug auf Normen Daraus folgte ein sehr komplexes Regelwerk und dadurch für den Laien schwer lesbar aber der Laie ist der Unternehmer und trägt die Verantwortung

5 Teil 1: Handlungshilfe für den Unternehmer richtet sich an den Unternehmer stellt in anschaulicher Frageform die Grundlagen einer guten Beleuchtung dar erläutert wichtige Kernpunkte zur Planung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen zeigt Möglichkeiten für die Umsetzung praxisnaher Beleuchtungskonzepte alles in einfacher, verständlicher Sprache

6 Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung richtet sich an den Unternehmer aber in Ansprache und Regelungstiefe eher für Kundige - Fachkräfte für AS, Beleuchtungsfachleute einschließlich Beleuchtungsplaner innerhalb und außerhalb eines Unternehmens trägt arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Beleuchtung zusammen konkretisiert, wie die Beleuchtungskonzepte umgesetzt werden können.

7 Teil 1 Teil 2 und regeln nur Beleuchtungserfordernisse hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht produkt- und produktionsbezogene Erfordernisse

8 Arbeits- und Gesundheitsschutz Wer ist zuständig für Regeln? Staat Arbeitsstätten Verordnung Arbeitsstätten-Regeln vorher ASR (Arbeitsstätten-Richtlinien) Berufsgenossenschaften BG-Vorschriften BG-Regeln BG-Informationen Bau- und Ausrüstung / Produkt- und Beschaffenheit sowie sehphysiologischen und produktionsbezogenen Erfordernisse Deutsch Europäisch International

9 Wie auch in der ArbStättV. ausreichende Tageslichtversorgung In Verbindung mit einer Sichtverbindung nach außen

10 Sichtverbindung nach außen Forderung: In Arbeitsstätten, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräume sollte eine Sichtverbindung nach außen gewährleistet sein. Begründung: Die Sichtverbindung nach außen unterstützt das Wohlbefinden (und mehr) und verhindert das Gefühl der Eingeschlossenheit und den so genannten Bunkereffekt. Hinweise, (Beispiele): durchscheinende Flächen, z.b. aus Strukturglas, oder Glasbausteinen, reichen als Sichtverbindung nach außen nicht aus. weitere Informationen in der BG-Information Tageslicht am Arbeitsplatz (BGI 7007 in Vorbereitung). das entsprechende Bauordnungsrecht der Länder ist zu beachten.

11 Wie auch in der ArbStättV. ausreichende Tageslichtversorgung In Verbindung mit einer Sichtverbindung nach außen Weitere Empfehlungen in BGI Tageslicht Sonnenschutzvorrichtungen Blendung, Wärme

12 Welche Bereiche in Arbeitsstätten werden beleuchtet? Die BGR 131 unterscheidet in ihren Beleuchtungskonzepten folgende zu beleuchtende Bereiche: Arbeitsbereich () Umgebungsbereich (UB) Teilfläche (TF) sonstige Bereiche (SB).

13 Arbeitsbereich der räumliche Bereich im Arbeitssystem, in dem die Arbeitsaufgabe verrichtet wird, der sich zusammensetzt aus: den Arbeitsflächen, den Benutzerflächen und allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen

14 13 Größe des Arbeitsbereiches Größe der Flächen nach BGI 5050 Büroraumplanung 1,60 m Arbeitsfläche 0,80 m Arbeitsbereich Benutzerfläche 1,00 m

15 Arbeitsbereich der räumliche Bereich im Arbeitssystem, in dem die Arbeitsaufgabe verrichtet wird, der sich zusammensetzt aus: den Arbeitsflächen, den Benutzerflächen und allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen Umgebungsbereich UB der räumliche Bereich, der sich direkt an einen oder mehrere Arbeitsbereiche anschließt und bis an die Raumwände bzw. an sonstige Bereiche reicht.

16 Teilfläche TF Ein Bereich für die spezielle Tätigkeiten innerhalb des Arbeitsbereiche Sonstige Bereiche SB z.b. Lagerbereiche, Verkehrswege, größere Hallenbereiche ohne Arbeitsplätze, bzw. nur für einen gelegentlichen Aufenthalt

17 Welche Beleuchtungskonzepte gibt es? 1 Raumbezogene Beleuchtung 2 Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung T F T F UB Teilflächenbezogene Beleuchtung 3

18 Beleuchtungskonzept BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten Arbeitsbereich TF Teilfläche UB Umgebungsbereich SB Sonstige Bereiche 1 2 UB 3 TF TF TF TF UB UB TF TF SB z. B. Verkehrsweg TF SB z. B. Anlagen mit Fernbedie nungen 4

19 Beispiel für die Anordnung der Bereiche Teilfläche Umgebungsbereich Arbeitsbereich

20 nur wenige Beleuchtungsstärken Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Umgebungsbereich Arbeitsbereich regelmäßiger Aufenthalt über einen längeren Zeitraum wenn 500 Lux empfohlen z.b. Büro nicht regelmäßiger Aufenthalt über einen längeren Zeitraum 300 Lux 500 Lux 200 Lux 200 Lux 300 Lux 200 Lux

21 Beispiele: Sonstige Bereiche Verkehrsflächen und Flure Treppen, Rolltreppen und Fahrbänder Fahrwege mit Personenverkehr Fahrwege ohne Personenverkehr Anlagen mit Fernbedienungen Anlagen mit gelegentlichen manuellen Eingriffen Lagerflächen Pausenräume Sanitärräume Bereiche mit niedrigen Anforderungen an die Sehaufgabe, z.b. Wartungsgänge, Stellflächen in Parkhäusern Wartungswert 100 Lux 150 Lux 150 Lux 50 Lux 50 Lux 150 Lux 100 Lux 100 Lux 200 Lux 50 Lux

22 Blendungsbegrenzung Leuchtdichteverteilungen Farbwiedergabe und Lichtfarbe Gleichmäßigkeiten Weitere Regelungen und Empfehlungen Kontraste Licht und Gesundheit Planung und Errichtung Instandhaltung und Wartung Prüfung und Messungen Beispiele

23 Handlungshilfen und Informationen BGI Tageslicht BGI Lichtmanagement / Dynamik BGI Beleuchtung im Büro BGI Sonnenschutz im Büro BGG Grundsätze für die Ausbildung von Sachkundigen BGI Arbeitsplätze im Freien und auf Baustellen /entfällt BGR Optische Sicherheitsleitsysteme

24 PRESSEMITTEILUNG BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

25 Weitere Entwicklung Arbeitsstätten-Regel Beleuchtung zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung Beschluss: Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Projektumsetzung: Kooperationsmodell auf der Basis der BGR 131 2

26 Wo finden Sie die BGR 131?

27 Vielen Dank

28

29 Konzeptbeispiel Büro BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten 28 Gültige Regelwerke ASR 7/3, DIN BGR 131 LASI LV 41, DIN EN 12464

30 Beleuchtungsstärken für ASR 7/3 BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten 29 Mittelwert: 500 Lux (400 Lux) Minimalwert: 300 Lux auch nach BGR 131 möglich

31 Beleuchtungsstärken für BGR 131 (arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ) BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten 30 Arbeitsbereich Mittelwert: 500 Lux Minimalwert: 300 Lux Umgebungsbereich Mittelwert: 300 Lux Minimalwert: 150 Lux

32 Beleuchtungsstärken für LASI LV 41 (DIN EN 12464) 31 Bereich der Sehaufgabe Mittelwert: 500 Lux Beleuchtungsniveau nach ASR 7/3 wird weit unterschritten Minimalwert: 250 Lux Unmittelbarer Umgebungsbereich Mittelwert: 250 Lux Minimalwert:? Lux Arbeitsraum Mittelwert: 200 Lux Minimalwert:? Lux

33 Beleuchtungskonzept für BGR 131 (arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ) BGR Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten 32 LASI LV 14 EN Mehrere Bereiche der Sehaufgabe BGR 131 werden zusammengefasst zu Arbeitsbereichen

34 Arbeitsbereich nach BGR 131 (z. B. Industrie) Größe und Lage des Arbeitsbereiches Arbeitsbereiche überdecken Arbeitsfläche (Bereiche der Sehaufgabe) Nutzerfläche Lagerfläche Umgebungsbereich Flächen aus der Betriebsprojektierung

Die BG-Regel "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" besteht aus zwei Teilen Teil 1: Handlungshilfen für den Unternehmer (BGR 131-1

Die BG-Regel Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten besteht aus zwei Teilen Teil 1: Handlungshilfen für den Unternehmer (BGR 131-1 BGR 131-1 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Handlungshilfen für den Unternehmer Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) (10/2006;

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