Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

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1 Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

2 Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz (StB) nur eingeschränkt möglich. Dipl. Finw. T. Teutemacher 2

3 Rückstellungen können ein Hilfsmittel der Bilanzpolitik sein. Bei guter Ertragslage kann Steuerbilanzgewinn gedrückt werden (niedriger Gewinn = niedrige Steuern). Rückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass sie für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Dipl. Finw. T. Teutemacher 3

4 Unterscheiden sich von Verbindlichkeiten, weil diese bereits entstanden und dem Grund, der Höhe und der Fälligkeit nach genau feststehen. Rechnungsabgrenzungsposten, weil auch diese dem Grunde und der Höhe nach bestimmt sind und bereits Zahlungen voraussetzen. Dipl. Finw. T. Teutemacher 4

5 nach Handelsrecht Passivierungsgebot, d.h. Rückstellungen müssen nach 249 HGB gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Dipl. Finw. T. Teutemacher 5

6 nach Handelsrecht Passivierungsgebot, d.h. Rückstellungen müssen nach 249 HGB gebildet werden für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monate nachgeholt werden, 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB. für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird, 249 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 HGB. Dipl. Finw. T. Teutemacher 6

7 nach Handelsrecht Passivierungsgebot, d.h. Rückstellungen müssen nach 249 HGB gebildet werden für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung (aus Kulanz) erbracht werden, 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB. Dipl. Finw. T. Teutemacher 7

8 nach Handelsrecht Passivierungswahlrecht, d.h. Rückstellungen dürfen nach 249 HGB gebildet werden für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr in der Zeit vom bis nachgeholt werden, 249 Abs. 1 S.3 HGB. für ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen, die dem abgelaufenen oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind, 249 Abs. 2 HGB (werden hier nicht näher besprochen). Dipl. Finw. T. Teutemacher 8

9 nach Steuerrecht Grundsätzlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip, d.h. Muss handelsrechtlich eine Rückstellung gebildet werden (Passivierungsgebot), so muss diese auch in der Steuerbilanz passiviert werden. Ausnahme: Steuerliche Sondervorschriften verbieten einen Ansatz! Beachte: 5 Abs. 2 a 4 b EStG, 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, 6a EStG Dipl. Finw. T. Teutemacher 9

10 nach Steuerrecht Beachte: Bei handelsrechtlichen Passivierungswahlrechten unterbleibt eine Passivierung in der Steuerbilanz!! Dipl. Finw. T. Teutemacher 10

11 Einzelfälle Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Die wirtschaftliche Verursachung liegt in der Zeit vor dem Bilanzstichtag. Mit einer Inanspruchnahme ist ernsthaft zu rechnen. Aber diese Verpflichtung ist dem Grund und/oder der Höhe nach ungewiss!! Dipl. Finw. T. Teutemacher 11

12 Buchungssätze: bei Bildung einer Rückstellung: Aufwandskonto an Rückstellung Gewinnauswirkung: gewinnmindernd Dipl. Finw. T. Teutemacher 12

13 Buchungssätze: bei Auflösung einer Rückstellung: Wenn Rückstellung = Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto Wenn Rückstellung > Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Wenn Rückstellung < Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto und periodenfremde Aufwand Dipl. Finw. T. Teutemacher 13

14 Beispiel : Die im Dezember 2007 begonnenen Reparaturarbeiten am betrieblichen Bürogebäude müssen wegen des schlechten Wetters unterbrochen werden. Mitte Februar 2008 werden die Arbeiten wieder aufgenommen und Anfang März werden beendet. Es ist mit Kosten von ,- zu rechnen. Lt. Rechnung vom belaufen sich die Kosten auf a) ,- b) ,- Dipl. Finw. T. Teutemacher 14

15 Lösung : Sowohl in der Handelsbilanz, 249 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 HGB, als auch in der Steuerbilanz, 5 Abs. 1 EStG, muss eine Rückstellung gebildet werden. Buchungssatz im Rahmen des Jahresabschlussbuchungen: an Instandhaltungsaufwand ,- Rückstellungen für Instandhaltungen (Nachholung innerhalb der ersten drei Monate) ,- Dipl. Finw. T. Teutemacher 15

16 Lösung : Buchungssatz 2008 (Auflösung der Rückstellung): Fall a) Rechnungspreis ,- Rückstellungen ,- an So. Verbl ,- und Erträge ,- Dipl. Finw. T. Teutemacher 16

17 Lösung : Buchungssatz 2008 (Auflösung der Rückstellung): Fall b) Rechnungspreis ,- Rückstellungen ,- an So. Verbl ,- und Periodenfremder Aufw ,- Dipl. Finw. T. Teutemacher 17

18 Merke: Ein handelsrechtliches Passivierungsgebot für Rückstellungen gilt auch für die Steuerbilanz! Ausnahme: Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften! Dipl. Finw. T. Teutemacher 18

19 Merke: Ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht für Rückstellungen führt in der Steuerbilanz zu einem Passivierungsverbot! Dipl. Finw. T. Teutemacher 19

20 Merke: Ein handelsrechtliches Passivierungsverbot für Rückstellungen gilt auch für die Steuerbilanz! Dipl. Finw. T. Teutemacher 20

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