Brandschutzordnung. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.

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2 Schellingstrasse 24 D T +49 (0) F +49 (0) info@hft-stuttgart.de Brandschutzordnung Stand Alle Angehörigen der Hochschule für Technik sind verpflichtet, gemäß dieser Brandschutzordnung zu handeln, vor allem jeglichen Brandausbruch unverzüglich zu melden. Die Hochschulleitung und der Technische Betriebsleiter sind für einen wirkungsvollen Brandschutz verantwortlich. Sie veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen Maßnahmen und überwachen deren Durchführung. Wichtige Telefonnummern Techn. Betriebsleiter Erich Hitzer Telefon 2657 Sicherheitsfachkraft Klaus Müller Telefon 2846 Mobil Hausmeister Siegbert Schillumeit Telefon 2645 Hausmeister Antonio Quartuccio Telefon 2645 Hausmeister Zivadin Spasojevic Telefon 2645 Hausmeister Klaus Ballmann Telefon 2645 Ersthelfer Bau 1 Silke Fritz Telefon 2669 Ersthelfer Bau 1 Ralf Kleinknecht Telefon 2680 Ersthelfer Bau 1 Dirk Müller Telefon 2678 Ersthelfer Bau 1 Doris Pelzer Telefon 2662 Ersthelfer Bau 1 Antonio Quartuccio Telefon 2645 Ersthelfer Bau 2 Karin Baisch Telefon 2502 Ersthelfer Bau 2 Hildegard Gooss Telefon 2606 Ersthelfer Bau 2 Claudia Metzner Telefon 2743 Ersthelfer Bau 2 Christian Mohl Telefon 2512 Ersthelfer Bau 4 Ursula Weiler Telefon 2564 Ersthelfer Bau 4 Christa Arnold Telefon 2676 Ersthelfer Bau 4 Klaus Müller Telefon 2846 Ersthelfer Bau 5 Romano Bianchi Telefon 2933 Ersthelfer Bau 5 Heinrich Gußmann Telefon 2934 Rettungsdienst Telefon Katharinenhospital Telefon 2780 Feuerwehr Telefon 112 Quelle: Fachhochschule Aachen, Dezernat IV.B, überarbeitet für die HFT, Fachkraft für Arbeitssicherheit Dipl.-Ing. (FH) Klaus Müller 1/4

3 I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zur Panik! Jegliche Hast vermeiden. 2. Brand melden Die Brandmeldung erfolgt, wenn möglich, über Telefon (112) oder über den nächstgelegenen Feuermelder. Die Brandmeldung über Telefon muss mindestens enthalten: a) Wer meldet den Brand? Name des Meldenden b) Wo brennt es? Gebäude, Straße, Hausnummer, Etage, Raum, Zufahrt für die Feuerwehr (falls mehrere vorhanden sind) c) Was brennt? Art und Umfang der Brandstelle (sind Menschen in Gefahr?) Sicherheitsfachkraft/ Technischen Betriebsleiter und/ oder Hausmeister benachrichtigen, Personen in benachbarten Räumen warnen. 3. Alarmsignale beachten Es ist folgendes zu beachten: a) Ruhe bewahren! Nicht mehr telefonieren! Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind, sofort ausschalten. b) Räume verlassen! Vor dem Verlassen des Raumes sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen. Umkleideräume sind nicht mehr aufzusuchen. 4. In Sicherheit bringen - Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren sofort schließen - Das Gebäude über die Treppen verlassen - Auf keinen Fall den Aufzug benutzen (Erstickungsgefahr), sondern im Gefahrenfall den Aufzug sofort verlassen und den Fluchtweg benutzen - Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen - In verqualmten Räumen gebückt oder kriechend gehen. In Bodennähe ist überwiegend noch atembare Luft und bessere Sicht vorhanden. Vorteilhaft ist ein nasses Tuch vor Mund und Nase. - Kann wegen der Verqualmung der Ausgang nicht erreicht werden, den vom Brandherd am weitesten entfernten Raum aufsuchen, Türen schließen. Sich durch Zurufe (z.b. durch offenes Fenster) verständlich machen - Gefährdeten, behinderten oder verletzten Personen beim Verlassen des Gebäudes helfen - Sammelplatz aufsuchen (s. ausgehängter Fluchtwegeplan) 2/4

4 5. Anweisungen beachten Im Brandfall werden Anweisungen durch das zuständige Personal gegeben. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind deren Anweisungen zu befolgen. 6. Löschversuche unternehmen Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind Entstehungsbrände, soweit möglich mit vorhandenen Selbsthilfeeinrichtungen zu bekämpfen. Dies sind: - Feuerlöscher: befinden sich in den Fluren bzw. in den einzelnen Räumen - Wandhydranten: befinden sich in den Fluren - Löschdecken: befinden sich in besonders gefährdeten Laboratorien - Löschbrausen: befinden sich an den Ausgängen besonders gefährdeter Bereiche (z.b. Chemielabor) Bei Löschversuchen stets beachten: Vorrangig den Brand mit den vorhandenen Handfeuerlöschern und erst dann mit den Nasslöscheinrichtungen bekämpfen. Flüssigkeitsbrände nicht mit Wasser löschen (Gefahr eines Flächenbrandes). Soweit möglich, leicht brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes entfernen. Flammen, bei brennenden Gegenständen, können durch Überwerfen von Decken erstickt werden. Wenn die ersten Löschversuche ohne Erfolg bleiben, Türen und Fenster schließen und die Flucht ergreifen. Brennende Personen nicht weglaufen lassen; notfalls zu Fall bringen und mit Decken oder Tüchern überwerfen. Sollten keine Decken zur Hand sein, Löschversuch mit Pulverlöscher unternehmen. Auf keinen Fall CO2-Löscher dazu einsetzen (Erstickungsgefahr, Kälteschock, Kältebrand) II. Vorbeugender Brandschutz 1. Brände verhüten In allen Räumen, in denen sich leicht brennbare Stoffe befinden, sind das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer und Licht verboten. In Papierkörbe, Mülleimer etc. dürfen keine glimmenden Tabakreste geworfen werden. Elektrische Geräte, wie Kaffeemaschinen etc. sind auf unbrennbare Unterlagen abzustellen, naheliegendes Holzwerk ist gegen Strahlungswärme zu schützen. Die Benutzung von Tauchsiedern mit Thermoschutz und elektrische Kocher sind nur für den Laborbetrieb erlaubt. In Büroräumen sind sie untersagt. Zusatzheizkörper wie Heizlüfter und Ölradiatoren dürfen nicht verwendet werden (Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung). Die Verwendung von Mehrfachsteckern (kurz: Kreuzstecker) ist unzulässig. Nach Dienstschluss ist beim Verlassen der Dienst- und sonstigen Räume die Energiezufuhr (Gas, Elektro, Wasser usw.) an allen darin untergebrachten Geräten und Einrichtungen zu unterbrechen. Ausnahmen hiervon sind für den Dauerbetrieb in speziell dafür zugelassenen Räumen möglich. Die erforderliche Erlaubnis ist beim jeweiligen Laborleiter einzuholen. 3/4

5 Die Sicherheitsvorschriften betreffend Schweiß-, Schneid-, und Lötarbeiten, Umgang, Bereitstellung und Lagerung brennbarer Stoffe; Explosionsgefahr; Laborarbeiten und brennbare Abfälle sind zu beachten. Jeder hat sich darüber zu informieren, wo sich in seinem Arbeitsbereich der nächste Feuermelder und das nächste Feuerlöschgerät befinden. Er hat sich mit der Handhabung der Löscheinrichtung vertraut zu machen und an den entsprechenden Unterweisungen teilzunehmen. Aufgetretene Brandschutzmängel sind unverzüglich dem Technischen Betriebsleiter oder der Sicherheitsfachkraft zu melden. 2. Fluchtwege freihalten Treppenhäuser, Flure, Türen und Notausgänge sind ständig freizuhalten. Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten. Sie dürfen nicht durch Keile, Ketten usw. offen gehalten werden. Das Lagern von brennbaren Materialien in Flucht- und Rettungswegen ist unzulässig. 3. Löscheinrichtungen betriebsbereit halten Feuerlöscheinrichtungen werden in den vorgeschriebenen Zeitabständen (in der Regel alle zwei Jahre) auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft und sind ständig betriebsbereit zu halten. Sie dürfen nicht verstellt oder verdeckt werden. Benutzte Feuerlöscher sind bei der Hausverwaltung abzugeben. III. Verhalten bei sonstigen Notfällen Bei kleineren Verletzungen Ersthelfer (siehe Telefonverzeichnis) aufsuchen. Die Verletzten behandeln und den Vorgang in das Verbandsbuch eintragen, ggf. einen Unfallarzt oder das Katharinenhospital aufsuchen. Bei größeren Verletzungen ist der Notarzt ( ) zu benachrichtigen. Bei Massenunfällen oder Unfall mit Todesfolge sind sofort der Technische Betriebsleiter, die Sicherheitsfachkraft, der Rektor und der Kanzler zu unterrichten. IV. Inkrafttreten Diese Brandschutzordnung tritt mit sofortiger Wirkung (Erscheinungsdatum) in Kraft., den 01. März 2010 Prof. Rainer Franke Rektor 4/4

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