Zentrale Einrichtungen der Universität

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1 Zentrale Einrichtungen der Universität Universitätsbibliothek Universitätsverlag Telefon: Fax: Internet: Herausgebervertrag zwischen Frau/Herrn Vorname Name: Rechnungsanschrift Straße und Hausnummer: PLZ, Ort: Telefonnummer: (nachstehend Herausgeber genannt) und der Technischen Universität Chemnitz Universitätsbibliothek/Universitätsverlag vertreten durch den Rektor Straße der Nationen Chemnitz (nachfolgend Universitätsverlag genannt) Dienst- u. Paketanschrift: Technische Universität Chemnitz Universitätsbibliothek Universitätsverlag Straße der Nationen Chemnitz GERMANY Postanschrift: Technische Universität Chemnitz Chemnitz GERMANY Bankverbindung: Hauptkasse des Freistaates Sachsen Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE BIC: OSDDDE81XXX

2 1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand ist folgende Publikation des Herausgebers (nachfolgend Publikation genannt): (Print/Online ; Schriftenreihe/Zeitschrift) Titel: ISSN: x-x (2) Das Recht am Titel liegt beim Herausgeber. 2 Aufgaben des Herausgebers Der Herausgeber übernimmt die editorische Betreuung und bestimmt das wissenschaftliche Konzept. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: a) die Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung b) die Auswahl von zur Veröffentlichung geeignet erscheinenden Beiträgen und die Verhandlung mit den Autoren/Autorinnen c) die Organisation der Qualitätssicherung der einzelnen Beiträge, ggf. durch den Review von Fachgutachtern d) die Durchsicht der jeweils endkorrigierten Beitragsmanuskripte und die Freigabe zur Publikation 3 Ausstattung, Beschaffenheit (1) Der Universitätsverlag bestimmt die formale Gestaltung und Ausstattung. Diesbezügliche Wünsche des Herausgebers werden im Rahmen des Corporate Design der Technischen Universität Chemnitz berücksichtigt. (2) Soweit die Publikation Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien enthält, an denen keine Nutzungsrechte bestehen, ist der Herausgeber verpflichtet, vor Durchführung des Vertrages auf eigene Kosten die erforderliche Genehmigung des Urhebers für die Nutzung der Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien durch dessen Verlag und dessen Kooperationspartner einzuholen. (3) Für gedruckte Publikationen gilt zusätzlich: a) Der Herausgeber verpflichtet sich, dem Universitätsverlag ein vollständiges und vervielfältigungsfähiges Manuskript einschließlich der durch ihn zu beschaffenden fremden Text- und/oder Bildvorlagen zu überlassen. b) Das Originalmanuskript der Publikation sowie die durch den Herausgeber beschafften Text- und/oder Bildvorlagen gehen nicht in das Eigentum des Universitätsverlages über. Seite 2 von 5

3 4 Einräumung von Nutzungsrechten Der Herausgeber räumt dem Universitätsverlag die nachfolgenden Rechte ein. Er versichert, dass mit der Veröffentlichung der Dokumente oder deren Teile (z.b. Bilder) keine Rechte Dritter (z.b. Miturheber, Verlage, Drittmittelgeber) verletzt werden. In Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse setzt er die TU Chemnitz hiervon unverzüglich in Kenntnis. Er stellt die TU Chemnitz von etwaigen Ansprüchen frei. (1) Die Nutzungsrechte für Druckausgaben sind in den Verlagsverträgen geregelt. (2) Für elektronische Publikationen gilt: a) das Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken, und zur öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung sowie Sendung; zur Archivierung und zur Vervielfältigung zu diesen Zwecken. Das Recht gilt sowohl für das Dokument als auch die dazugehörigen Metadaten. Das Nutzungsrecht wird sofort / ab einem Jahr nach Veröffentlichung im Buchhandel (Nichtzutreffendes bitte streichen) eingeräumt. b) Die TU Chemnitz ist berechtigt, das Dokument einschließlich der Metadaten an Dritte zu melden und weiterzugeben u.a. im Rahmen nationaler Sammelaufträge, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung. c) Die TU Chemnitz erhält das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität. 5 Leistungen des Universitätsverlages (1) Der Universitätsverlag erstellt den Umschlag. (2) Die Publikation erhält Persistent Identifier. (3) Leistungen, die nicht explizit in den nachfolgenden Absätzen gelistet sind oder die im Laufe des Herstellungsprozesses notwendig werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Kostenerstattung. (4) Für gedruckte Publikationen gilt zusätzlich: a) Der Universitätsverlag organisiert den Druck. b) Der Universitätsverlag organisiert den Vertrieb. (5) Für elektronische Publikationen gilt zusätzlich: a) Der Universitätsverlag sorgt für die elektronische Speicherung, insbesondere in Datenbanken und die öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung b) Der Universitätsverlag sorgt mit der Speicherung der elektronischen Publikation auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek (dnb) für dessen Langzeitarchivierung. Seite 3 von 5

4 6 Nennung des Herausgebers Der Universitätsverlag ist verpflichtet, den Herausgeber wie folgt namentlich zu nennen: 7 Herstellung und Vertrieb der Publikation; Kosten (1) Der Universitätsverlag übernimmt die Gebühren für die ISBN-Beschaffung und die Grundgebühr für die DOI-Vergabe. (2) Für gedruckte Publikationen gilt zusätzlich: a) Zu jedem Einzeltitel der Reihe wird zwischen Universitätsverlag und jeweiligem Autor ein separater Verlagsvertrag geschlossen. Darin sind die Herstellungskosten und der Verkaufspreis geregelt. b) Der Universitätsverlag verpflichtet sich, in angemessenem Umfang den Verkauf der Druckausgabe zu fördern. (3) Für elektronische Publikationen gilt zusätzlich: Es ist eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50,00 Euro an den Universitätsverlag zu entrichten. (Gilt nur, wenn kein separater Verlagsvertrag abgeschlossen wird.) 8 Honorar Der Herausgeber verzichtet auf Honorarforderungen. 9 Freiexemplare Der Herausgeber erhält... Freiexemplare des im Print-on-Demand-Verfahren produzierten Titels. 10 Haftung Der Universitätsverlag übernimmt soweit gesetzlich zulässig keinerlei Haftung insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen und/oder Kosten einer Rechtsverfolgung. Der Herausgeber stellt den Universitätsverlag von Ansprüchen Dritter frei. 11 Laufzeit des Vertrages (1) Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Seine Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Im Übrigen kann es nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. (2) Für die Onlinepublikation ist der Vertrag ab sofort auf unbestimmte Zeit geschlossen. Seite 4 von 5

5 12 Schlussbestimmungen Weiterhin gelten folgende Bestimmungen: (1) Der Herausgeber ist verpflichtet, dem Universitätsverlag für die Vertragslaufzeit aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen. (2) Ergänzend zu diesem Vertrag gilt die Benutzungsordnung für den Universitätsverlag. Im Übrigen findet das Universitätsverlagsgesetz Anwendung mit der Maßgabe, dass Sonderabzüge und Sonderdrucke nicht geschuldet werden. (3) Jede Partei erhält eine von beiden Seiten unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages. (4) Änderungen oder Ergänzungen oder die Kündigung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformvereinbarung selbst. (5) Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit über einen Sachverhalt in diesem Vertrag keine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. (6) Gerichtsstand ist ausschließlich Chemnitz. Für die Technische Universität Chemnitz Universitätsbibliothek/Universitätsverlag Chemnitz, den Herausgeber, den (Unterschrift) Monika Ullmann (Unterschrift) Seite 5 von 5

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