Gesetzliche Rente, VBL und private Altersvorsorge

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1 Rheinland-Pfalz Gesetzliche Rente, VBL und private Altersvorsorge Seminar Universitätsmedizin Mainz 25. Februar 2014 in Mainz Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 1 Zahlen, Daten, Fakten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 2 (c) Astrid Clauss, DGB 1

2 Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 3 Zahlen zur Rente 52,42 Mio. Versicherte 25,18 Mio. Zahl der Renten durchschnittliche Altersrente Männer 1005 (Regelaltersrente: 751 ) Frauen 508 (Regelaltersrente: 358 ) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 4 (c) Astrid Clauss, DGB 2

3 Faustdaten zur Rente (2013) 1000 beitragspflichtiges Arbeitsentgelt = 0,83 monatliche Rente 100 Beitrag = 529,10 Arbeitsverdienst 100 Beitrag = 0,44 Rentenanspruch 85,05 Mindestbeitrag (freiwillig Versicherte) = 0,37 Rentenanspruch Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 5 Zahlen 35 Jahre Arbeit, um eine Rente über Sozialhilfeniveau zu erreichen Eckrentner (45 Jahre mit durchschnittlichem Einkommen) Heute: 1266,30 Euro brutto Zukünftig: 975 Euro Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 6 (c) Astrid Clauss, DGB 3

4 Gesetzliche Rente Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 7 Rentenberechnung Rentenhöhe gleich Summe der Entgeltpunkte mal Aktueller Rentenwert Beispiel: 45 Jahre x 1 EP= 45 EP x 28,14 = 1266,30 Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 8 (c) Astrid Clauss, DGB 4

5 Wer ist pflichtversichert? Arbeiter und Angestellte Auszubildende Behinderte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Mitarbeiter religiöser Vereinigungen Sozialhilfeempfänger Nicht berufsmäßige Pflege (nahe Angehörige) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 9 Rentenrechtliche Zeiten Beitragszeiten Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten Anrechnungszeiten Zurechnungszeiten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 10 (c) Astrid Clauss, DGB 5

6 Rentenrechtliche Zeiten Beitragszeiten Beiträge auf der Basis von Lohn / Gehalt Lohnersatzleistungen Kindererziehungszeiten Beitragsgeminderte Zeiten zwei oder mehr unterschiedliche Zeiten während 1 Monats Beitragsfreie Zeiten Anrechnungszeiten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 11 Beitragszeiten Zeiten, in denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Pflichtbeiträge Freiwillige Beiträge Kindererziehungszeiten Zeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 12 (c) Astrid Clauss, DGB 6

7 Kindererziehungszeiten Geburten vor Jahr Geburten ab Jahre Bewertung: Während dieser Zeit 100 % des Durchschnittsverdienstes Rentengewinn über 80 Euro (3 x 28,14) Mütterrente in Planung Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 13 Kinderberücksichtigungszeiten Bis das Kind 10 Jahre alt ist Nicht an sich Renten erhöhend Wichtig für Anwartschaftszeiten Bewertung beitragsfreier und Beitragsgeminderter Zeiten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 14 (c) Astrid Clauss, DGB 7

8 Anrechnungszeiten Zeiten ohne Beiträge (während einer versicherungspflichtigen Tätigkeit) Anrechnung auf Wartezeit von 35 Jahren Arbeitsunfähigkeit (nach Ende Lohnfortzahlung und Krankengeld) Schwangerschaft, Schutzfristen Schlechtwettergeld Arbeitslosigkeit Lehrzeiten ohne Beiträge (wegen Schulbesuch und Studium) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 15 Erste Berufsjahre ersten 36 Monate (Beitragszeiten) vor Vollendung des 25. Lebensjahres nur bei tatsächlicher Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Bewertung mit 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen (2014= Euro) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 16 (c) Astrid Clauss, DGB 8

9 Zeiten schulischer Ausbildung Beschränkung auf Fachschulzeiten und Berufs vorbereitende Bildungsmaßnahmen rentensteigernde Anrechnungszeiten sonstige Zeiten ab nur noch unbewertet Übergangszeit (abgestufte Bewertung) Auswirkung = Kürzung um bis zu 59 Euro Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 17 Schulische Ausbildungszeiten (1) max. 8 Jahre als Anrechnungszeit (Schule, Fachschule, Hochschule) Nach 17. Lebensjahr max. 3 Jahre mit Entgeltpunkten (Fachschule) Bewertung: durchschnittlicher Entgeltpunktwert für Zeiten mit versicherungspflichtigem Entgelt Berechnung: Summe EP durch Anzahl der Jahre mit versicherungspflichtigem Entgelt Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 18 (c) Astrid Clauss, DGB 9

10 Schulische Ausbildungszeiten (2) 30 Jahre Beschäftigung 27 Entgeltpunkte (EP) 3 Jahre für Fachschulzeiten durchschnittl. EP = 0,9 (27/30) Je Jahr 0,675 EP (75 % von 0,9) 3 Jahre = 2, 025 EP Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 19 Nachzahlung für Ausbildungszeiten Zeiten nach vollendetem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten gelten auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen Antragstellung bis vollendeten 45. Lebensjahr veränderte Rechtslage = Erstattung der Beiträge Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 20 (c) Astrid Clauss, DGB 10

11 Zurechnungszeiten vor dem 60. Lebensjahr erwerbsgemindert Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr Durchschnitt der erzielten Rentenanwartschaften Ausweitung der Zurechnungszeiten bis 62 in Planung Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 21 Zeiten ohne Arbeit Lücke zählen weder bei der Wartezeit noch für die Höhe der späteren Rente Ausnahmen: Unterbrechungen beitragsfreie Zeiten Zeiten ohne Beitrag, in den ich als versichert gelte Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 22 (c) Astrid Clauss, DGB 11

12 Zeit der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Reha Während Bezug von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld) Pflichtversicherung Nach Ende der Lohnersatzleistungen Anrechnungszeit (gilt für die Wartezeit 35 Jahre) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 23 Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Leistungsbezug Pflichtversicherung kein Leistungsbezug Anrechnungszeit wenn beim AA als arbeitssuchend gemeldet Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 24 (c) Astrid Clauss, DGB 12

13 Zeiten der Teilzeitarbeit Rentenversicherungsbeiträge nach dem Teilzeitentgelt. EP nach dem Teilzeiteinkommen keine Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher (freiwilliger) Beiträge Aufwertung nur bei Kindererziehungszeiten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 25 Zeiten der Pflegetätigkeit seit nicht erwerbsmäßige Pflege von mindestens 14 Stunden/Woche Der zu Pflegende hat Anspruch gegen die Pflegeversicherung Pflichtbeiträge werden von der Pflegekasse gezahlt Beiträge nach zeitlichem Umfang und Grad der Pflegebedürftigkeit Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 26 (c) Astrid Clauss, DGB 13

14 Rente aus Pflegetätigkeit Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 27 Geringfügige Beschäftigung (1) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 28 (c) Astrid Clauss, DGB 14

15 Geringfügige Beschäftigung (2) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 29 Geringfügige Beschäftigung (3) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 30 (c) Astrid Clauss, DGB 15

16 Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 31 Anhebung der Altersgrenzen Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 32 (c) Astrid Clauss, DGB 16

17 33 Rente mit 63 Befristete Ausweitung der Altersrente für die besonders langjährigen Versicherten Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden mehr Zeiten angerechnet als im Normalfall Nur wer vor dem geboren ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Für Geburtsjahrgänge ab bis zum wird die Altersgrenze 63 je 2 Geburtsmonate um 2 Monate angehoben (siehe Tabelle) Für ab 1964 Geborene gilt nur die Rente für die besonders langjährig Versicherten zu den normalen Bedingungen 34 (c) Astrid Clauss, DGB 17

18 35 Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 36 (c) Astrid Clauss, DGB 18

19 Vertrauensschutz Geburtsjahrgänge bis keine Änderungen keine Änderung, wenn vor Altersteilzeit vereinbart ab kein Vertrauensschutz Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 37 Altersrente für langjährig Versicherte 65 Jahre (Anhebung ab 2014) 35 Versicherungsjahre alle rentenrechtlichen Zeiten zählen vorzeitige Inanspruchnahme (63) mit Abschlägen ist möglich (max. 14,4%) Vertrauensschutz vor geboren vor Altersteilzeit vereinbart Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 38 (c) Astrid Clauss, DGB 19

20 Altersrente für Schwerbehinderte(1) anerkannte Schwerbehinderung 50% Geburt vor abschlagsfreie Rente mit 63 Rente ab 60 möglich mit Abschlägen Geburt ab abschlagsfreie Rente mit 65 (stufenweise Anhebung) Rente ab 62 möglich mit Abschlägen Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 39 Altersrente für Schwerbehinderte(2) Vertrauensschutz vor dem schwerbehindert vor dem geboren vor dem Altersteilzeit Vertrauensschutz vor dem geboren am schwerbehindert abschlagsfreie Rente mit 60 Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 40 (c) Astrid Clauss, DGB 20

21 Erwerbsminderungsrente weniger als 3 Stunden erwerbsfähig = Vollrente zwischen 3 und 6 Stunden erwerbsfähig = Teilrente aber: Arbeitsmarkt verschlossen = Vollrente über 6 Stunden erwerbsfähig = keine Rente Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 41 VBL Betriebsrente des öffentlichen Dienstes Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 42 (c) Astrid Clauss, DGB 21

22 Betriebliche Altersvorsorge 1. Direktzusage 2. Unterstützungskasse 3. Direktversicherung 4. Pensionskasse 5. Pensionsfonds mit Riester-Förderung möglich Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 43 Punktemodell Die Höhe der Betriebsrente hat keinen direkten Bezug zum letzten Einkommen Jedes Jahr der Beschäftigung wird entsprechend dem Einkommen in Versorgungspunkte umgerechnet und berücksichtigt Keine Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente Wesentliche Unterschiede zum alten Zusatzversorgungssystem Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 44 (c) Astrid Clauss, DGB 22

23 Berechnung im Punktemodell 1/12 des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts durch das Referenzentgelt ( 1000) mal Altersfaktor (Verzinsung) (Tabelle) gleich Versorgungspunkte (VP). Versorgungspunkte mal Messbetrag ( 4) gleich Betriebsrente Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 45 Beispielrechnung für ein Jahr Jahresentgelt: /12 = : (Referenzentgelt) x 1,3 (Altersfaktor bei 45 Lj)= 3,25 VP 3,25 VP x 4 (Messbetrag) = 13 Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 46 (c) Astrid Clauss, DGB 23

24 Soziale Komponenten Elternzeit (VP nach 500 Entgelt) Zusätzliche Punkte bei Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 60. Lj. ATZ mit 90 % des Entgelts Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 47 VBL - Möglichkeiten VBL Klassik Pflichtversicherung für Beschäftigte der Länder Umlagefinanzierung mit Eigenanteil der Beschäftigten VBL Extra freiwillige zusätzliche Altersvorsorge auf der Basis des Punktemodells Riester-Förderung ist möglich Entgeltumwandlung ist möglich VBL Dynamik freiwillige zusätzliche Altersvorsorge fondsgebundene Rentenversicherung Riester-Förderung ist möglich Entgeltumwandlung ist möglich Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 48 (c) Astrid Clauss, DGB 24

25 Private Altersvorsorge Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 49 5 Grundregeln für die Altersvorsorge 1. Sparen Sie niemals auf Kredit! 2. Bleiben Sie liquide! 3. Risikoabsicherung geht vor! 4. Bleiben Sie flexibel! 5. Beteiligen Sie Staat und Arbeitgeber am Vermögensaufbau! Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 50 (c) Astrid Clauss, DGB 25

26 Private Altersvorsorge 1. Kapitallebensversicherung 2. Investmentfonds 3. Immobilien 4. Rentenversicherung ( Riester Rente ) 5. Wohneigentum ( Wohn-Riester ) 6. Banksparplan / Fondssparplan mit Riester-Förderung möglich Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 51 Riester-Rente Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Aufwand: 4% der beitragspflichtigen Einnahmen ( max ) Zulagen: Grundzulage: 154 Zulagen je Kind: 185 / 300 * * = Kind nach geboren Berufseinsteiger-Bonus (200 Euro einmalig für unter 25jährige) seit 2008 Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 52 (c) Astrid Clauss, DGB 26

27 Beispiel Familie mit 2 Kindern Jahreseinkommen: Gesamtaufwand: Grundzulage: 308 (2x154) Kinderzulage: 370 (2x185) Eigenaufwand: 522 Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 53 Grundbedingungen Riester (1) Kapitalgarantie Eingezahltes Kapital und Zulagen sind garantiert. Kündigung / Stundung 1/4jährliche Kündigungsmöglichkeit Beitragsstundung ist möglich Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 54 (c) Astrid Clauss, DGB 27

28 Grundbedingungen Riester (2) Kapitalentnahme 30% können zu Beginn der Rentenphase entnommen werden Zahlungen erst ab 60 Erst ab dem 60. Lebensjahr dürfen erste Zahlungen erfolgen Zertifizierung der Anlagemöglichkeit Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 55 Riester-Förderung durch Steuerersparnisse Seit 2008 können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen (geleistete Eigenbeiträge und staatliche Zulagen) steuermindernd geltend gemacht werden auch wenn dies mehr als vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und Erträge steuerfrei. Dieser umfassenden steuerlichen Entlastung in der Ansparphase steht die volle Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase gegenüber (nachgelagerte Besteuerung). Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 56 (c) Astrid Clauss, DGB 28

29 Rürup- Rente oder Basis-Rente Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren Zahlung einer monatlichen Rente Abschluss auf das Leben Rentenbeginn nicht vor dem 60. Lebensjahr Anwartschaft nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar. keine staatliche Förderung aber steuerliche Vorteile (Beträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden) Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 57 Eigenheimrente ( Wohnriester ) Förderung der Tilgungsleistungen über einen zertifizierten Darlehensvertrag (sowohl reiner Darlehensvertrag als auch Kombination Sparvertrag mit Darlehensoption und Vorfinanzierungsdarlehen Entnahme des bereits angesparten geförderten Altersvorsorgekapitals während der Ansparphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohnraum Entnahme des bereits angesparten geförderten Altersvorsorgekapitals zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum. Punkt 1 und 2 gelten für Verwendung nach dem Punkt 3 gilt für Objekte, die vor 2008 angeschafft oder hergestellt wurden Besteuerung jährliche Besteuerung über einen Zeitraum von Jahren (je nach Beginn der Auszahlungsphase, muss zwischen 60. und 68. Lebensjahr liegen) Einmalbesteuerung von 70% des gesamten in der Immobilie gebundenen geförderten Kapitals Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 58 (c) Astrid Clauss, DGB 29

30 Kontakt Astrid Clauss Geschäftsführerin der DGB Region Rheinhessen-Nahe Abteilungsleiterin Öffentlicher Dienst / Beamte Versichertenälteste der DRV Rheinland-Pfalz DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Kaiserstr Mainz Tel.: / Astrid.Clauss@dgb.de Astrid Clauss, DGB Rheinland-Pfalz 59 (c) Astrid Clauss, DGB 30

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