Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle. Personengesellschaft Durchgriffsprinzip
|
|
- Erika Falk
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DER NEUE RECHTSFORMRECHNER Mag. Hannelore Brindl Steuerexpertin, Wirtschaftskammer Wien Mag. Monika Seywald Steuerberaterin, TPA Horwath Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle GmbH Trennungsprinzip Personengesellschaft Durchgriffsprinzip Natürliche Person Versteuerung der Summe aller (max. 7) Einkunftsarten progressiver Steuersatz 1
2 Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Unternehmensgewinn direkt in der GmbH besteuert GmbH 25% KÖSt Gewinn vor KÖSt % KÖST - 25 Gewinn nach KÖSt 75 Gewinnausschüttung: (nochmalige) Besteuerung bei Gesellschaftern Gewinn nach KÖSt 75-25% KESt (von 75) - 18,75 Nettogewinnausschüttung 56,25 25% KESt 25% KESt Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung 43,75% Kapitalertragsteuer = besondere Form der ESt Steuersatz: fix 25% Art der Einhebung: Vor Gewinnausschüttung von der Gesellschaft einzubehalten und abzuführen Endbesteuerungswirkung: Gewinnausschüttung in ESt-Erklärung/- Bescheid nicht berücksichtigt obwohl Einkommen beim Gesellschafter 2
3 Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Gegenseitige Vertragsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind mit steuerlicher Wirkung möglich (Fremdüblichkeit!) z.b.: Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, etc. Gehalt, Honorar, Miete, reduziert KÖSt-pflichtigen Gewinn der GmbH (Betriebsausgabe) Gehalt, Honorar, Miete, ist Einnahme beim Gesellschafter (entsprechende Einkunftsart > ESt) 0% 36,5% 43,2% 50% Gewinnbesteuerung OG, KG Durchgriffsprinzip Personengesellschaft ist kein Steuersubjekt Gewinn wird in der OG/KG nur berechnet ( festgestellt ), den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet und direkt bei diesen besteuert Vertragsverhältnisse zw. Gesellschaft und Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung NICHT MÖGLICH Gewinn der Personengesellschaft lt. EAR od. Bilanz 0% 36,5% 43,2% 50% 0% 36,5% 43,2% 50% ESt ESt 3
4 Steuerbelastung Natürliche Person (EU, OG-,KG-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer) Besteuert wird das hreseinkommen = Summe aller (7) Einkunftsarten Grenzsteuersatz 0% 36,5% 43,2% 50% Einkommen = Σ aller (7) Einkunftsarten Durchschnittssteuersatz 20,4% 33,7% 25% 43,75% Gewinn GmbH Gewinn EU/Pers.Ges Gewinnermittlungsart EU/Pers.Ges. bis Umsatz Freiwillig Bilanzierung oder GmbH: zwingend Bilanzierung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Zufluss-Abfluss-Prinzip EU wenn Vorjahresumsatz < Wahlweise Basispauschalierung Betriebsausgaben pauschal 12% /6% des Umsatzes 4
5 Gewinn GmbH Gewinn EU/Pers.Ges Gewinnfreibetrag GmbH: KEIN GEWINNFREIBETRAG EU/OG-,KG-Gesellschafter 13% Grundfreibetrag für die ersten Gewinn ohne Investitionserfordernis 13%/7%/4,5% investitionsbedingter GewinnFB für Gewinnteile > Maximaler Freibetrag: Beispiel: GmbH: Gewinn lt.bilanz: % KÖSt = Einzelunternehmer: Gewinn GrundFB Investitionsbed.GFB Steuerlicher Gewinn ESt = Entscheidungshilfe EU oder GmbH Ab welchem Gewinn steuerlich günstiger?* Einzelunternehmen steuerlich günstiger GmbH steuerlich günstiger Gewinn Vollthesaurierung (Keine Gewinnausschüttung) Nur ein Teil des Gewinns wird ausgeschüttet volle Gewinnausschüttung EU GmbH EST= % KÖST= EU GmbH ,75% KÖSt + KESt = ESt = * unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages 5
6 Entscheidungskriterien EU/Pers.Ges. - GmbH Höhe der Gewinne/Verluste Entnahmepolitik : Wieviel soll privat entnommen werden Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Bereitschaft höchstmögliche Investitionen zu tätigen, um höchstmöglichen GewinnFreibetrag geltend zu machen? Zusätzliche Einkunftsarten / mit Gewinnen? mit Verlusten? Steuersparen mit der optimalen Rechtsform Der neue Rechtsformrechner E-Rechnungen an den Bund Alles NEU ab Mag. Monika Seywald MMag. Roland Strauss 6
7 Über TPA Horwath Eines der führenden Beratungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa. 20 Partner und rund 450 Mitarbeiter leben Face-to-Face-Business an 11 Standorten in Österreich. Diese Beratungsqualität können Sie auch von unseren mehr als 500 Kollegen in 10 Ländern Mittel- und Südosteuropas erwarten. In den Bereichen: Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung Seite 35 Stärke & Erfolg: Die TPA Horwath Gruppe 1 Unternehmen. 11 Länder. 26 Standorte Mitarbeiter. Wir bieten an allen Standorten in Mittel- und Südosteuropa einen German & English Desk. An jedem Standort in Mittel- und Südosteuropa können wir Sie zusätzlich zur jeweiligen Landessprache auch in deutscher und englischer Sprache beraten. Seite 36 7
8 Die TPA Horwath Philosophie Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht der Taschenrechner oder Excel-Tabellen, sondern: ein genauer Blick ein feines Gehör der richtige Riecher und ein ehrliches Gespräch. Das ist es, was wir unter Face-to-Face-Business verstehen und Tag für Tag leben. Regional und International. Seite 37 Steuersparen mit der optimalen Rechtsform Was erzähle ich Ihnen heute: Überblick Unternehmensformen Vergleich EU, OG und GmbH Der neue Rechtsformrechner - Beispiel Der neue Rechtsformrechner - Online Seite 38 8
9 Unternehmensformen. Private.. Öffentliche Hand. Einpersonformen Mehrpersonenformen U-er kraft Rechtsform EU GmbH AG Gen GesBR OG (OHG, OEG) KG (KG, KEG) Stille Eintragung ins Firmenbuch kann/muss muss muss muss kann nicht muss muss kann nicht Seite 39 Vergleich: EU, OG (nat. P.), GmbH EU OG (nat. P.) GmbH Firma: frei wählbar ja (eu) ja ja Rechtsformzusatz (eu) (OG) (GmbH) Mindesteinlage nein nein / Alleingesellschafter ja nein ja Fremdgeschäftsführer nein nein ja Seite 40 9
10 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Prokura bei e.u. Haftung unbeschränkt unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch beschränkt mit Stammkapital Eintragungspflicht im Firmenbuch Nein ab Umsatz JA Pflicht zur doppelten BH Nein, ab JA Nein, ab JA Notariatspflicht für Gründung/Abtretg. Nein Nein Seite 41 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Offenlegung Bilanz im Firmenbuch Nein Nein Abweichendes Wirtschaftsjahr ab ab Betriebliche Altersvorsorge Nein Nein Gewinnfreibetrag: 13 % vom Gewinn Nein 1 % Gesellschaftsteuer Nein Nein Seite 42 10
11 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Mindeststeuer (KöSt) Nein Nein Bis 50 % Einkommensteuer 25 % Endbesteuerung für Zinsen, beim Ges. nein Nein 25 % Körperschaftsteuer Nein Nein Seite 43 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH 25 % KESt für Ausschüttg./Entnahm. Nein Nein Sonderbetriebsvermögen Nein Nein Grund, Boden und Gebäude steuerpflichtig, 25 % ab , 25 % ab (in GmbH) Freie Entnahme möglich Gesellschaftsvertrag Nein Seite 44 11
12 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Verdeckte Ausschüttung Nein Nein Anstellungsverhältnis Nein Nein möglich bis 25 % Beteiligg. Sozialversicherung GSVG GSVG ASVG / GSVG Anschaffungskosten für Betrieb oder Anteil abschreibbar / - / / Nein (Ausnahme Gruppenbest.) Zinsen für Ansch.-Kredit abschreibb. / - / / Nein Seite 45 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Volle Besteuerung Liquidationsgewinn Nein Hauptwohnsitz frei, ½-Satz für 60- Jährige, FB Nein Hauptwohnsitz frei, ½-Satz für 60- Jährige, FB Verluste m. a. Ekü ausgleichsfähig Nein Verluste unbegr. vortragsfähig (3 J. E-A-R) (3 J. E-A-R) Gruppenbesteuerung Nein Nein Seite 46 12
13 Vergleich: EU, OG, GmbH EU OG GmbH Ausschüttungen von inl. Tochter-GmbH steuerfrei Veräußerungsgew. Tochter steuerfrei Internationales Schachtelprivileg Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Verkauf/Aufgabe (Steuersatz ca.) 50 % (25 % ab 60 J) 50 % (25 % ab 60 J) 25 % Gewerbeberechtigung EU od. Angestellter Gesellschafter od. Angestellter Gewerberechtl. Geschäftsführer Seite 47 Rechtsformrechner - Beispiel Vergleich Einzelunternehmen, Personengesellschaft und GmbH: Umsatz EUR ; Wareneinkauf, Fremdleistungen u. Fremdpersonal EUR ; sonstige Betriebsausgaben vor GF-Bezug und SV EUR Begünstigte Investitionen für Gewinnfreibetrag EUR Ehepartner als Dienstnehmer bei EU und GmbH - Gehalt EUR pro Monat Beteiligungen bei Personengesellschaft 70 % : 30 % Sozialversicherungsbeiträge auf Basis Werte 2013 berechnet Seite 48 13
14 Rechtsformrechner Beispiel: Ausgangslage EU 12 % BAP EU 13 % GFB Umsatz Betriebsausgaben SV und LSt DN 0 0 SV U Steuer U Netto EK DN 0 0 Netto EK U Netto Gesamt Seite 49 Rechtsformrechner Beispiel: EU mit Dienstnehmer EU 12 % BAP 1 DN EU 13 % GFB 1 DN Umsatz Betriebsausgaben SV und LSt DN SV U Steuer U Netto EK DN Netto EK U Netto Gesamt Seite 50 14
15 Rechtsformrechner Beispiel: OG OG 12 % BAP OG 13 % GFB Umsatz Betriebsausgaben SV und LSt DN 0 0 SV zwei Ges Steuer zwei Ges Netto EK DN 0 0 Netto EK zwei Ges Netto Gesamt Seite 51 Rechtsformrechner Beispiel: GmbH GmbH GF im WV 6 % BAP kein DN GmbH GF im WV 6 % BAP 1 DN GmbH GF im WV 13 % GFB 1 DN GmbH GF im DV 1 DN Umsatz BA SV und LSt DN SV u. LNK GF KöSt, ESt, KeSt Netto EK DN Netto EK Ges Netto Gesamt Seite 52 15
16 Rechtsformrechner Beispiel: Zusammenfassung Ergebnisse Ergebnisübersicht Nettoeinkommen Rang Differenz EU: 12 % BAP - Ausgangslage EU: 13 % GFB - Ausgangslage EU: 12 % BAP, 1 DN EU: 13 % GFB, 1 DN OG: 12 % BAP OG: 13 % GFB GmbH: GF im WV mit BAP, 0 DN GmbH: GF im WV mit BAP, 1 DN GmbH: GF im WV mit GFB, 1 DN GmbH: GF im DV, 1 DN Seite 53 Der TPA Horwath Rechtsformrechner Online Probieren Sie den TPA Horwath Rechtsformrechner einfach selbst aus! Seite 54 16
17 Der TPA Horwath Rechtsformrechner Online Seite 55 Der TPA Horwath Rechtsformrechner Online Seite 56 17
18 Face-to-Face-Business by Mag. Monika Seywald Tel.: monika.seywald@tpa-horwath.com Seite 57 18
Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER
Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER Vortragsinhalt Überblick Rechtsformen unter besonderer Berücksichtigung der GmbH-Regelungen Entscheidungshilfen für eine Rechtsformwahl Motive
MehrRechtsformen für Maschinengemeinschaften
Rechtsformen für Maschinengemeinschaften Foto Günther Kraus Steuerberater und Unternehmensberater bei LBG in Linz Tel.: 0732/655172 mailto: g.kraus@lbg.at Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrVoraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen
Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen:
MehrRechtsformen von Unternehmen
Rechtsformen von Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Erwerbsgesellschaft Stille Gesellschaft Handelsgesellschaft Genossenschaften Personengesellschaften
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrDie Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009
Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung
MehrBeispiel zu 2 Abs 8 EStG:
Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrVon der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis
MehrUnternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller
Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung
MehrStiefkind Einnahmen/Ausgaben-Rechnung? Anregungen für ein didaktisches Design für dieses vereinfachte Buchführungssystem
Erster Wiener Wirtschaftsdidaktik-Kongress 7. November 2008, WU Wien Titelmasterformat durch Klicken Stiefkind Einnahmen/Ausgaben-Rechnung? Anregungen für ein didaktisches Design für dieses vereinfachte
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
MehrGEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten
GEWERBESCHEIN Gewerbeschein? Bei individuellen Trainingskonzepten für Einzelpersonen Personal - und Fitnesstrainer bei Verkauf von smoveys Gewerbeschein Handel mit Waren aller Art Kontakt und Anmeldung:
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTSFORMEN
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTSFORMEN Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung ist daher
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber
Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines
Mehr4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II
4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrRechtsträger (zb Einzelfirma, OG, GmbH,...) Betrieb. Produkt. Gesellschaftsrechtliche Aspekte. der Unternehmensgründung. Kontakt
Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung Kontakt Mag. Klaus Schöffmann Notar Alter Platz 22/2 9020 Klagenfurt Telefon +43 (463) 509 508 Email office@notariat-schoeffmann.at Rechtsträger
MehrSteuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited GmbH Gesellschaft mit beschränkter
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrJanuar Februar 2014. Wir beraten Sie gerne: Tel.: +386 (0)40 509 499. www.taxslovenia.com INHALT
Januar Februar 2014 INHALT 1. NEBENBERUFLICHER KLEINUNTERNEHMER 1 2. NEUE EINKOMMENSSTEUERTABELLE UND FREI-BETRÄGE FÜR DAS JAHR 2014 1 In der folgenden Tabelle wird dargestellt, welche Beiträge auf welchen
MehrRechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre
Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,
MehrThe Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht. Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL
The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL The Power of the Crowd Bilanzierung / Steuern Agenda 1 2 3 4 Bilanzierung
MehrSteuerfreie Zukunftssicherung. für die DienstnehmerInnen der Universität Wien. gemäß 3 (1) Zr 15 lit a EStG. Wien, September 2010
Steuerfreie Zukunftssicherung gemäß 3 (1) Zr 15 lit a EStG für die DienstnehmerInnen der Universität Wien Wien, September 2010 Wie hole ich mir tausende Euro vom Finanzamt? keine Lohnsteuer Zukunfts-Vorsorge
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDipl.-Kfm. Sabine Kraan
Mehr Förderung von Betriebsrenten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dipl.-Kfm. Sabine Kraan KlinikRente und bav Beraterin anerkannt von allen Trägern der KlinikRente www.finanzservice-kraan.de i Die
MehrIHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel.
IHK - Gründertag Steuern und Buchführung 18.2.2009 Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. 0831-52184-17 Vorbereitung auf die Unternehmensgründung Was ist bei
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrWir benötigen lediglich einige Daten, die Sie einfach mitteilen können. Bitte beantworten Sie zunächst, für welche Leistungen Sie sich interessieren:
Wir benötigen lediglich einige Daten, die Sie einfach mitteilen können. Bitte beantworten Sie zunächst, für welche Leistungen Sie sich interessieren: Finanzbuchhaltung Lohn- /Gehaltsabrechnung Jahresabschluss
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrWien - NR 33. Salzachstrasse. Wohnhaus Salzachstraße. Chancen nützen
Wien - NR 33 Wohnhaus Salzachstraße Chancen nützen Salzachstrasse Wien 20, Salzachstraße 42 Dachgeschossausbau, Lifteinbau uvm. Wenige Gehminuten zur Donauinsel Beste Verkehrsanbindungen mit Auto, U-Bahn
MehrGesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG
Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrVergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1
Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrViertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur
MehrDie Lösung des Steuer- Puzzles
Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das
MehrSteuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrWir benötigen lediglich einige Daten, die Sie einfach beantworten können.
Wir benötigen lediglich einige Daten, die Sie einfach beantworten können. Bitte beantworten Sie zunächst, für welche Leistungen Sie sich interessieren: Finanzbuchführung Lohnabrechnung Jahresabschluss
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Das Abkommen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich des Abkommens Das Abkommen gilt für (natürliche und juristische) Personen,
MehrCheckliste für Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben als Gesellschafter einer Personengesellschaft
für als Gesellschafter einer Personengesellschaft Die Ergebnisse einer Personengesellschaft werden einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter von dem für die Gesellschaft zuständigen Betriebsfinanzamt
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrErfolgreich selbständig zwischen Planung und Wirklichkeit. Impulsvortrag Unternehmensgründung In Zusammenarbeit mit
Erfolgreich selbständig zwischen Planung und Wirklichkeit Impulsvortrag Unternehmensgründung In Zusammenarbeit mit Unternehmensgründung? Ganz Einfach! Idee Eventuell GmbH gründen (zum Notar gehen) Bei
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrJe früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung.
S V R e n t e n v e r s i c h e ru n g Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Wie Sie die magere gesetzliche
MehrGesellschafter-Geschäftsführer: Überblick und Gestaltungstipps für die Praxis
Gesellschafter-Geschäftsführer: Überblick und Gestaltungstipps für die Praxis Alles ist möglich gilt abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel
Änderungen zum Jahreswechsel Fernand Dupont, Wirtschaftskammer Wien Änderungen zum Jahreswechsel / Fernand Dupont Steuerliche Änderungen 2013 Stabilitätsgesetz 2012 Abgabenänderungsgesetz 2012 Einkommensteuer
MehrPersönliche Angaben: II. Einkommen und Beruf: Nur für Angestellte! Hinweise wenn Sie unsicher mit dem Ausfüllen sind: Vor- und Zuname (u.
Angaben des Schuldners zur Schuldenanalyse Bitte alles sehr genau angeben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, bitte in der rechten Spalte einen Vermerk machen. Wir werden dann telefonisch mit Ihnen die
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XI Abbildungsverzeichnis...XII Tabellenverzeichnis... XIII Formelverzeichnis... XIV
VI Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XI Abbildungsverzeichnis...XII Tabellenverzeichnis... XIII Formelverzeichnis... XIV 1. Besonderheiten in der Gastronomie... 1 2. Rechtsformen in Österreich...
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrErtragsteuerlicher Belastungsvergleich
Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
Mehrrechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen
Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrUNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN
UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN - was Sie (steuer)rechtlich unbedingt beachten sollten! Am Beginn einer Unternehmensgründung steht zumeist eine Idee und die effektive Umsetzung derselben. Es ist daher zuallererst
MehrSteuerrechtliche Behandlung der bkv
Steuerrechtliche Behandlung der bkv Wichtige Hinweise zur AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bkv) Stand: Januar 2015 Steuerrechtliche Behandlung der AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrBetreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e
Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte
Mehr