Partner der Medienbranche für betriebliche + private Vorsorge. Kompakt. Leben, Beruf, Familie.

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1 Partner der Medienbranche für betriebliche + private Vorsorge Kompakt Leben, Beruf, Familie

2 3 Wie kann ich meine Zukunft gestalten? 4 5 Die Presse-Versorgung Unsere Vorteile Versicherbarer Personenkreis Sie haben die Wahl Produkte, Beiträge, Steuer Private Vorsorge PrivatRente FondsRente RiesterRente Klassische Kapitalanlage RiesterRente Fondsgebundene Kapitalanlage BasisRente Fondskonzepte Betriebliche Vorsorge Direktversicherung Presse-Pensionskasse MedienPlan Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeitsvorsorge Hinterbliebenenvorsorge Für den 3. Lebensabschnitt SofortRente PflegePlus Steuerliche Übersicht Glossar 2

3 Wie kann ich meine Zukunft gestalten? Antworten von Dr. Gerhard Falk, Geschäftsführer der Presse-Versorgung Gibt es Rezepte für eine unbeschwerte Zukunft? Das beste Rezept ist, eigenverantwortlich vorzusorgen, und zwar möglichst bald. Wer das Thema Altersvorsorge verschleppt, tut sich keinen Gefallen, da seine Versorgungslücke Jahr für Jahr größer wird. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen, um sie zu schließen. Welche Art der Altersvorsorge wird vom Staat gefördert und wie? Staatliche Zulagen gibt es für die Riester- Rente. Diese werden ab dem Jahr 2008 auf 154 für jeden Ehepartner und 185 für jedes Kind ansteigen. Die Aufwendungen für die BasisRente können vom ersten Euro an als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Abzugsbetrag steigt bis 2025 gleichmäßig um 400 pro Jahr von heute (2007) auf je Ehepartner an. Beiträge für Rentenversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 4 % der jeweiligen Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Dies gilt sowohl für Direktversicherungen als auch für Pensionskassen. Zusätzlich kann steuerfrei ein Betrag von p.a. aufgewendet werden, sofern die Pauschalbesteuerung nach 40 b EStG bislang nicht genutzt wurde. Alle vorerwähnten Rentenarten sind erst im Rentenbezug steuerpflichtig. Welche Produkte bieten Sie an? Wir bieten die gesamte Palette der staatlich geförderten Produkte und darüber hinaus verschiedene Tarife für die private Altersvorsorge. Während die geförderten Produkte in erster Linie dem Rentenaufbau dienen, gibt es bei der privaten Vorsorge vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Wie kann ich meinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten? Aufgrund der bekannten Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung nur durch zusätzliche Vorsorge. Wichtig ist aber auch, sich Gedanken über Risiken bis zum Ruhestand zu machen. Ich möchte hier beispielhaft das Risiko der Berufsunfähigkeit anführen. Durch die Einschränkungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit 2001 bestehen und von denen insbesondere die nach dem Geborenen betroffen sind, gibt es hier dringenden Handlungsbedarf. Wie sicher ist meine Rente bei der Presse-Versorgung? Die Presse-Versorgung steht auf solidem Fundament. Wir haben die Turbulenzen an den Kapitalmärkten Anfang des Jahrtausends ohne größere Blessuren überstanden. Seit über 50 Jahren erfüllt die Presse- Versorgung das Vertrauen, das die Kunden in der Medienbranche in sie gesetzt haben. Bei unserer Gewinnbeteiligung zählen wir nach wie vor zu den Besten im Markt. Können auch Kinder und Lebenspartner abgesichert werden? Allen, die bereits bei der Presse-Versorgung versichert sind, ist es auch möglich, ihre Kinder (bis 18 Jahre) und ihre Lebenspartner über die Presse-Versorgung abzusichern. Für diese Versicherungen gelten selbstverständlich die gleichen günstigen Konditionen wie für die eigene Versicherung. Haben Sie eine Empfehlung? Meine generelle Empfehlung ist, die Vorsorgeplanung nicht auf die lange Bank zu schieben und den Zinseszinseffekt zu nutzen, denn was einem die Zukunft bringt, hängt wesentlich davon ab, was man bereits heute für morgen tut. 3

4 Unsere Vorteile Das Versorgungswerk der Presse hat sich im Laufe seines über 50-jährigen Bestehens zu einer modernen Versorgungseinrichtung für die Kommunikations- und Medienbranche entwickelt. Gesellschafter auf der Arbeitgeberseite sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und auf der Arbeitnehmerseite der Deutsche Journalistenverband und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Gesellschafter verzichten nach der Satzung auf Dividende, sodass alle Überschüsse den Versicherten zugute kommen. Unsere Unternehmensphilosophie stellt den Kunden in den Mittelpunkt, was sich auch in den Vorteilen zeigt: Niedrige Beiträge Durch straffe Verwaltung und effizientes Kostenmanagement ist Ihr Versicherungsschutz bei der Presse-Versorgung besonders günstig. Hohe Gewinnbeteiligung Trotz niedriger Beiträge erwirtschaften wir beachtliche Überschüsse, die voll an die Versicherten weitergegeben werden. Günstige Versicherungsbedingungen Die Versicherungsbedingungen sind den besonderen Erfordernissen und Gefährdungen von Kommunikations- und Medienberufen angepasst. Viele der sonst üblichen Einschränkungen, z. B. bei Strahlenrisiko, inneren Unruhen, Kriegsgefahr im Ausland, gelten nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Kontinuität Falls Sie Ihren Beruf wechseln auch außerhalb der Medienbranche können Sie Ihre Versicherung über die Presse- Versorgung zu den günstigen Konditionen fortsetzen. Es ist für Sie auch möglich, weiterhin neue Verträge über die Presse-Versorgung abzuschließen. Versicherbarer Personenkreis Wir versichern nicht nur Deutschlands Redaktionen. Die Presse-Versorgung ist offen für fast alle Berufe im Kommunikations- und Medienbereich. Berufe - Bildjournalisten - Buchautoren - Buchhändler - Desktop-Publishing-Gestalter - Dokumentare - Film- und Video-Editoren - Gebrauchsgrafiker - Grafikdesigner - Hauptberufliche journalistische Mitarbeiter - Hersteller - Informationsdesigner - Infografiker - Inhaber - Kameraleute - Kommentatoren - Korrespondenten - Kommunikationswirte - Layouter - Lektoren - Mediengestalter - Mitarbeiter in leitender Funktion - Moderatoren - Multimedia-Autoren - Musikjournalisten - PR- und Werbeberater - Pressereferenten - Pressesprecher - Producer - Redakteure - Redaktionsassistenten - Regisseure - Tonberichterstatter - Verleger - Verlagsvertreter - Volontäre - Webdesigner - Werbetexter Arbeitsfelder - Buchhandel - Buchverlage - Digitale Mehrwertdienste - Druckereien und grafische Betriebe - Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Journalisten - Fernsehen - Hörfunk - Informationsdienste - Journalisten-Organisationen - Nachrichten- und Bildagenturen - Online-, Offline-Medien - Pressestellen - Pressegroßhandel - Redaktionsbüros - Verleger-Organisationen - Werbe- und PR-Agenturen - Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Auch ihre Lebenspartner und Kinder sind willkommen. Falls Sie Ihren Beruf hier nicht aufgeführt finden und Sie im Zweifel sind, ob Sie dazugehören, dann fragen Sie einfach bei uns nach. Dies gilt auch für die Versicherbarkeit einer Berufsunfähigkeitsrente. 4

5 Sie haben die Wahl Produkte Merkmale Beiträge Steuer Private Vorsorge PrivatRente Lebenslange Rentenzahlung mit Kapitaloption Flexible Leistungsphase Versteuerung (siehe Seite 6) Gegebenenfalls Beitragsrück- mit dem Ertragsanteil erstattung bei Tod Ohne oder nach dem staatliche Förderung Halbeinkünfteverfahren FondsRente Lebenslange Rentenzahlung (siehe Seiten 18/19) (siehe Seite 7) Todesfallschutz versicherbar Flexible Anlagestrategien RiesterRente Lebenslange Rentenzahlung frühestens Mit Versteuerung (siehe Seite 8/9) ab dem 60. Lebensjahr Zulagenförderung in vollem Umfang Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % möglich (siehe Seiten 18/19) Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) BasisRente Lebenslange Rentenzahlung frühestens Mit Versteuerung (siehe Seite 10) ab dem 60. Lebensjahr Sonderausgaben- in vollem Umfang Risikoschutz für Hinterbliebene abzug (siehe Seite 18) Flexible Leistungsphase Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Aber Keine Leistung bei Kündigung Kein Kapitalwahlrecht Betriebliche Vorsorge Direktversicherung Lebenslange Rentenzahlung frühestens Steuerfrei Versteuerung (siehe Seite 12) ab dem 60. Lebensjahr in vollem Umfang und Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % möglich (siehe Seite 18) Presse-Pensionskasse Beitragsrückzahlung möglich (siehe Seite 13) Portabilität Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Hartz IV MedienPlan Sondertarife unter dem Dach des Steuerfrei (siehe Seite 13) MedienPlans. Alle Mitarbeiter von Unternehmen der Medienbranche können bessere Konditionen erhalten Zusatzversicherungen für private/betriebliche Vorsorge Berufsunfähigkeits- Übernahme der Beitragszahlung Leistungen aus den vorsorge Berufsunfähigkeitsrente Zusatzversicherungen (siehe Seite 14) Keine Verweisung auf andere Berufe werden analog besteuert wie die zugehörige Hinterbliebenenvorsorge Lebenslange Rente für Hinterbliebene/Partner Hauptversicherung (siehe Seite 15) im Falle des Todes des Versicherten Leistungen bei Unfalltod Für den 3. Lebensabschnitt SofortRente Lebenslange Rentenzahlung Ohne Versteuerung gegen Einmalbeitrag Rentengarantie staatliche Förderung mit dem Ertragsanteil (siehe Seite 16) Rückzahlung nicht verbrauchten Kapitals oder nach dem Halbeinkünfteverfahren PflegePlus Pflegerente (siehe Seiten 18/19) gegen Einmalbeitrag Unfallschutz (siehe Seite 17) Kapitalerhalt 5

6 Private Vorsorge PrivatRente Zusätzliche Vorsorge ist heute nötiger denn je. Daran zweifelt niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vor Augen führt. Geld für den Ruhestand, wann und wie Sie es brauchen, sichern Sie sich mit der PrivatRente der Presse- Versorgung. Monat für Monat erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Rente garantiert und so lange Sie leben. Das hierfür erforderliche Kapital können Sie durch laufende Beitragszahlung oder gegen Einmalbeiträge aufbauen. PrivatRente mit laufender Beitragszahlung Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie einen bestimmten Betrag für Ihre PrivatRente. Bis zum Beginn der Rentenzahlung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beiträge und damit Ihre spätere Rente zu erhöhen. Die Zuzahlung kann bis zu pro Jahr betragen. gegen Einmalbeitrag Falls Sie jetzt über einen größeren Geldbetrag verfügen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rentenzahlung wünschen, ist die PrivatRente gegen Einmalbeitrag das Richtige für Sie. Den Rentenbeginn legen Sie gemäß Ihrer Zukunftsplanung fest. Die Versteuerung der PrivatRente erfolgt mit dem Ertragsanteil (siehe Seiten 18/19). Flexible Leistungsphase Den bei Vertragsabschluss geplanten Rentenbeginn können Sie bis zu fünf Jahre vorziehen oder um bis zu fünf Jahre hinausschieben. Zuwachs Oftmals ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitrag für die gewünschte Rente noch nicht ausreichend oder Ihre Ansprüche werden höher. Dem können Sie durch die Vereinbarung des so genannten Zuwachses vorbeugen. Jahr für Jahr erhöhen sich nach einem von Ihnen gewählten Verfahren Versicherungsleistung und Beitrag. Dadurch können Sie sowohl die Inflation ausgleichen als auch Ihren späteren Lebensstandard verbessern. Einmalige Kapitalzahlung Wenn Sie zum Ablauf der Versicherung einen größeren Kapitalbetrag benötigen, können Sie sich einen Teil des für die Rente gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Sofern Sie bereits 60 Jahre sind und der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat, unterliegen die anteiligen Erträge dann dem Halbeinkünfteverfahren (siehe Seite 19). Was kostet eine Rente* von im Monat? Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung: vor Rentenbeginn Beitragsrückzahlung einschließlich der erreichten Überschussanteile ab Rentenbeginn 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten Eintrittsalter Monatlicher Beitrag Frau Mann 25 Jahre 157,65 144,18 35 Jahre 283,39 258,72 45 Jahre 554,67 506,06 Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Beispielrechnung. * Hinweis zur Überschussbeteiligung Überschusssystem: Tarifbonus Überschussverwendung: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2007 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben. 6

7 Private Vorsorge Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie mit Auszahlungsoption Kapital Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung ab Rentenbeginn: 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten Anlagestrategie: Chance (100 % Aktienfonds) Monatsbeitrag: 100 Monatliche Gesamtrente*, Fondszins von 6 % Eintrittsalter Frau Mann Garantiekapital bei Erleben 25 Jahre 690,55 753, Jahre 365,21 399, Jahre 181,21 198, * Hinweis zur Überschussbeteiligung - in Aufschubdauer: Fondsanlage - im Rentenbezug: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2007 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben. Ihre Vorteile auf einen Blick Professionelles Fondsmanagement Variables Risikoprofil Individuell wählbare Anlagestrategien FondsRente Mit der FondsRente der Presse-Versorgung haben Sie die Möglichkeit, durch Eigeninitiative eine attraktive lebenslange Zusatzrente zu erwirtschaften, indem Sie selbst vorgeben, in welche Fonds die Beiträge angelegt werden sollen. So funktioniert die FondsRente der Presse-Versorgung Schon mit Ihrem ersten Beitrag für Ihre FondsRente erwerben Sie Anteile an ertragsstarken Investmentfonds. Mit allen folgenden natürlich auch. Aus dem Wert aller Fondsanteile bei Rentenbeginn errechnet sich die Höhe Ihrer lebenslangen garantierten Rente. Ihr Temperament entscheidet über Chance und Risiko Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis entsprechend können Sie zwischen zwei Grundtypen wählen: FondsRente und FondsRente mit Garantie Bei der FondsRente mit Garantie bleiben auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge für die Altersvorsorge erhalten, gleichgültig wie sich die von Ihnen ausgewählten Fonds entwickeln. Sie gehen also nur ein begrenztes Risiko ein und können doch von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Garantien nicht brauchen, dann ist die FondsRente das richtige Produkt für Sie. Dabei sparen Sie die Kosten für die Beitragsgarantie, was bei sonst gleichen Bedingungen zu höheren Erträgen führt. Wenn Sie sich für dieses Produkt entscheiden, sollten Sie sich jedoch ziemlich sicher sein, dass Sie die Entwicklung der Kapitalmärkte gut und treffsicher einzuschätzen vermögen. 7

8 Private Vorsorge Der Staat zahlt mit: RiesterRente Klassische Kapitalanlage Wer kann die RiesterRente abschließen? Alle, die von den Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rente betroffen sind. Das sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige (z. B. freie Journalisten/Publizisten), die in der Künstlersozialkasse versichert sind, sowie deren Ehepartner, auch wenn diese nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören. Die Förderung setzt sich zusammen aus direkten Zulagen bzw. Steuervorteilen. Wenn Sie die Mindesteigenleistung zahlen, die abhängig ist von Ihrem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen, erhalten Sie vom Staat die Zulagen in voller Höhe (siehe Tabelle), andernfalls werden diese proportional verringert. Für Bezieher höherer Einkommen (über ) ist vom Staat ein steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag (siehe Tabelle) festgesetzt. Die Beiträge sind nicht in voller Höhe selbst aufzubringen, da die staatlichen Zulagen angerechnet werden. Vor allem Familien und Alleinerziehende werden von der Förderung profitieren, denn der Staat belohnt sie mit einer weiteren Zulage für jedes Kind. Ihr Beitrag und die staatliche Zulage Um in den Genuss der vollen staatlichen Zulage zu kommen, müssen Sie mindestens den geforderten Prozentsatz (siehe Tabelle) Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen. Zahlen Sie weniger, wird auch die staatliche Zulage entsprechend gekürzt. Auf jeden Fall sollten Sie den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag voll ausschöpfen. Der Steuervorteil ist schon bei relativ niedrigen Steuersätzen größer als die staatliche Zulage. Beginn der Rentenzahlung Die erste Rentenzahlung können Sie bis zu fünf Jahre vor dem vereinbarten Ablauf anfordern. Als frühesten und spätesten Rentenbeginn legt der Gesetzgeber das 60. bzw. 75. Lebensjahr fest. Was passiert bei Tod? Für den Todesfall vor Rentenbeginn lässt der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zu: 1. Die Auszahlung des gebildeten Kapitals abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen an Ihre Hinterbliebenen. 2. Die Übertragung des gesamten Kapitals ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners. Im Falle Ihres Todes nach Rentenbeginn zahlen wir die garantierten Renten an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit. Alles steuerfrei? Sämtliche Kapitalerträge während der Ansparphase kommen steuerfrei Ihrem Vorsorgevermögen zugute. Mit Beginn der Auszahlungsphase unterliegen die Zahlungen aus Ihrer RiesterRente allerdings Ihrem individuellen Steuersatz. Der ist dann in der Regel niedriger als im Arbeitsleben. Die Zulagen-Förderung nach Riester Ihr Anteil Jahr Mindesteigenleistung in % des Steuerlich abzugsfähiger Vorjahres-Bruttoeinkommens Höchstbetrag % ab %

9 Private Vorsorge RiesterRente Fondsgebundene Kapitalanlage Nervenkitzel mit Garantie Ein wenig Nervenkitzel aber mit Netz und doppeltem Boden bietet Ihnen unsere FondsRente mit staatlicher Förderung. Wenn Sie im Alter noch viel vorhaben, können Sie mit dieser Vorsorgeform direkt an den Ertragschancen und Risiken des Kapitalmarkts teilhaben und so gegebenenfalls eine höhere Rente erwirtschaften. Das kann in unruhigen Zeiten nervösen Gemütern den Schlaf rauben. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen aber, dass Aktienanlagen auf lange Sicht überdurchschnittliche Renditen erzielen können. Und ins Bodenlose können Sie mit der FondsRente nicht fallen. Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind Ihnen als Garantiekapital für Ihre lebenslange Rente sicher. Das Garantiekapital bei Erleben ist eine der wesentlichen Auflagen (des Gesetzgebers) für die Förderung fondsgebundener Rentenversicherungen. Chance und Risiko Ihre Anlagestrategie Schon mit Ihrem ersten Beitrag zur Fonds- Rente erwerben Sie Anteile an ausgesuchten Investmentfonds. Zuvor müssen Sie allerdings Ihre persönliche Anlagestrategie festlegen. Renditeerwartung und Risiko stehen in direktem Verhältnis zueinander, oder platt ausgedrückt: Wer viel will, kann auch viel verlieren. Festverzinsliche Wertpapiere (kurz: Rentenpapiere) unterliegen ihrer Natur gemäß nur geringen Kursschwankungen. Ihre Rendite resultiert im Wesentlichen aus ihrer Verzinsung. Der Renditevorsprung von Aktienanlagen basiert in erster Linie auf Kursgewinnen, also Wertschwankungen nach oben. In Zeiten der Volksaktie ist es eine Binsenweisheit, dass es auch mal nach unten gehen kann. Je nach Wahl Ihrer Anlagestrategie, das heißt der Aufteilung Ihres Vorsorgevermögens, ergibt sich ein entsprechendes Risikoprofil, das zu Ihnen passen sollte. Maximale Rendite bei minimalem Risiko gibt es nur im Märchen. Wer nicht zu tief in die Materie einsteigen will, kann zwischen fünf standardisierten Anlagestrategien wählen und auf das professionelle Management unserer ausgesuchten Investmentfonds bauen (siehe Seite 11). Bis dass der Tod... alles steuerfrei? Für den Todesfall vor oder nach Rentenbeginn sowie für die steuerliche Behandlung gelten für die FondsRente die Ausführungen der RiesterRente als klassische Kapitalanlage (siehe Seite 8). Bei der FondsRente sind Ihnen die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen als Garantiekapital für Ihre lebenslange Rente sicher.... und Riesters Beitrag Die staatlichen Zulagen steigen parallel zu den Eigenleistungen an Jahr Grundzulage für Zulage für jeden Ehepartner jedes Kind ab

10 Private Vorsorge BasisRente Das Alterseinkünftegesetz bietet die Möglichkeit, Beiträge zu einer Rentenversicherung als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen. Diese Rentenversicherung wird als BasisRente bezeichnet. Sie unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch, dass ihre Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlageverfahren finanziert werden. Die Absetzbarkeit der Beiträge ist jedoch damit verknüpft, dass die BasisRente in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Als Sonderausgaben absetzbar sind in der Endstufe im Jahr ( bei zusammen veranlagten Ehegatten). Im Jahr 2007 können 64 % der Aufwendungen für eine BasisRente steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Anteil erhöht sich bis 2025 um jeweils 2 %-Punkte pro Jahr (siehe Seite 18). Beispielsweise werden bei einem Aufwand von im Jahr als Sonderausgaben anerkannt. Versicherte Altersrente Der Sonderausgabenabzug der Beiträge setzt voraus, dass die versicherte lebenslange Rente frühestens ab dem Alter 60 Jahre gezahlt wird, die Ansprüche nicht vererblich, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sind und bei Kündigung keine Leistung fällig wird, statt der Rente keine Kapitalzahlung erfolgt. Hinterbliebenenversorgung Für den Todesfall kann mitversichert werden eine Rente für den hinterbliebenen Ehegatten bis zur Höhe der Altersrente, für jede minderjährige Waise in Höhe von 20 % der versicherten Altersrente, zahlbar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Vollwaisen erhalten 40 %). Kapitalerhalt Damit die eingezahlten Beiträge bei Tod vor Rentenbeginn nicht verloren sind, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Rückzahlung der Beitragssumme an die gesetzlichen Hinterbliebenen sicherstellt. Diese Zusatzversicherung wird allerdings steuerlich nicht gefördert. Berufsunfähigkeitsvorsorge Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann mitversichert werden Befreiung von der Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente, Berufsunfähigkeitsrente bis zur Höhe der Altersrente. Flexibilität Abhängig von der finanziellen Situation lässt sich der laufende Beitrag erhöhen/ absenken mit entsprechender Erhöhung/Minderung 1 der versicherten Rente. Bei Heirat kann nachträglich die Hinterbliebenenrente mitversichert werden. Waisenrenten können nachträglich eingeschlossen werden. 1 Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr. Zuwachs Mit der Vereinbarung einer laufenden Beitragsanpassung, z. B. in Höhe der jährlichen Veränderung des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung (mindestens jedoch um 5 % p. a.), sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsschutz mit den steigenden Lebenshaltungskosten mitwächst. Beiträge Die Beitragszahlung ist sowohl periodisch als auch als Einmalbeitrag möglich. Die BasisRente* im Alter 65 bei einem Monatsbeitrag von 100 Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung ab Rentenbeginn: 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten Eintrittsalter Frau Mann 25 Jahre 632,75 692,98 35 Jahre 350,89 384,78 45 Jahre 177,31 194,53 Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Beispielrechnung. * Hinweis zur Überschussbeteiligung Überschusssystem: Tarifbonus Überschussverwendung: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2007 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben. 10

11 Private Vorsorge Fondskonzepte Unsere Anlagestrategien Bei FondsRenten können Sie Ihre individuelle Anlagestrategie festlegen. Der Kursverlauf von festverzinslichen Wertpapieren (im Branchenjargon: Rentenpapiere) ist innerhalb einer schmalen Bandbreite recht genau vorhersehbar. Ihre Rendite entsteht im Wesentlichen aus ihrer Verzinsung. Der deutliche Renditevorsprung, den Aktien in den letzten Jahrzehnten hatten, basiert hauptsächlich auf Kursgewinnen. Prognosen auf die Kursentwicklung von Aktien sind aber spekulativer und damit risikobehafteter als bei Rentenpapieren. Mit der Aufteilung Ihrer Beiträge auf die beiden Anlagefelder bestimmen Sie Ihr individuelles Risiko-Profil. Hierfür stehen Ihnen ausgewählte Einzelfonds zur Verfügung, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Falls Sie sich jedoch lieber mit Ihrem Job als mit Geldgeschäften befassen, haben wir für Sie standardisierte Anlagestrategien ausgearbeitet: Anlagestrategie Stabilität Sie streben mit Ihren Beiträgen eine eher gleichmäßige Entwicklung Ihrer Anlage an? Dann bietet Ihnen diese Anlagestrategie durch den überwiegenden Anteil an in Euro lautenden verzinslichen Wertpapieren die passende Lösung. Durch Beimischung von Aktien (ca. 15 %) internationaler Unternehmen besteht darüber hinaus Spielraum für das Erzielen höherer Renditen. Anlagestrategie Ertrag Ihre Sparbeiträge werden zu 50 % in europäische Rentenpapiere mit einer stetigen, aber moderaten Wertentwicklung investiert. Die andere Hälfte fließt in europäische Standardaktien. Der Aktienanteil sorgt für Ihr Rendite-Plus, der Rentenanteil für Ihren ruhigen Schlaf in Zeiten schwankender Aktienkurse. Anlagestrategie Wachstum Sie denken langfristig und möchten die besseren Renditechancen von Aktien für Ihre Altersvorsorge stärker nutzen? Das höhere Risiko schreckt Sie nicht, aber ein kleines Sicherheitspolster aus Rentenpapieren kann nicht schaden? Bei der Anlagestrategie Wachstum fließen 75 % Ihrer Sparbeiträge in erstklassige in- und ausländische Aktien. Ein Viertel geht in Rentenpapiere, die in Euro oder in anderen europäischen Währungen nominiert sind. Anlagestrategie Chance Sie trauen sich etwas und Ihre Maxime heißt no risk, no fun? Dann sollten Sie auf einen Anteil an Rentenpapieren verzichten. Bei der Anlagestrategie Chance werden Ihre Sparbeiträge in sorgfältig ausgewählte wachstumsstarke Titel internationaler Aussteller angelegt. Anlagestrategie Zielfonds Diese Fonds zielen darauf ab, bis zu ihrem jeweiligen Zieldatum Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Dazu investiert das Fondsmanagement nicht nur in Fonds namhafter Anbieter, die in Aktien, Anleihen, Immobilien und Rohstoffen anlegen. Auch Direktanlagen in Einzelwerte, Zertifikate und andere Finanzinstrumente gehören zum Anlageuniversum. Mix it Wenn Sie Ihren Anlagetyp irgendwo dazwischen finden, können Sie die verschiedenen Anlagestrategien und Einzelfonds für Ihre Feinabstimmung natürlich auch miteinander kombinieren. Auf jeden Fall sorgt professionelles Management dafür, dass die Renditechancen des Kapitalmarkts Ihrem Typ entsprechend bestmöglich wahrgenommen werden. Flexibles Fondskonzept Im Rahmen der aufgezeigten Anlagemöglichkeiten bieten wir einen kostenlosen Service: Während der Anlagedauer können Sie die prozentuale Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf die Anlagestrategien verändern oder sich für andere Einzelfonds entscheiden. Aktives Ablauf-Management In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn bieten wir das aktive Ablauf- Management an. Der bis dahin vorhandene Kapitalwert wird stufenweise in Anlagestrategien mit geringerem Risiko umgeschichtet. So können größere Kursschwankungen des dann aktuellen Wertes weitgehend vermieden werden. Natürlich ist dieser Service für Sie kostenlos. 11

12 Betriebliche Vorsorge Direktversicherung Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Eine Direktversicherung kann nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die aufzuwendenden Beiträge sind steuerfrei, die zufließende Leistung ist deshalb in vollem Umfang zu versteuern. Bei einer Direktversicherung ist es möglich, Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenrente mitzuversichern. Nach den gesetzlichen Vorschriften liegt der Direktversicherung ein Rententarif zugrunde. Bei Ablauf besteht jedoch die Möglichkeit, zwischen einer lebenslänglichen Altersrente und einer einmaligen Kapitalleistung zu wählen. Entgeltumwandlung Nach 3 Nr. 63 EStG können in eine Direktversicherung Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag (im Jahr 2007 = ) ist bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. Zusätzliche Beiträge von bis zu pro Jahr ebenfalls steuerfrei sind möglich, sofern die Pauschalbesteuerung nach 40 b EStG nicht in Anspruch genommen wird. Der Betrag von ist jedoch sozialabgabenpflichtig innerhalb der jeweiligen Bemessungsgrenzen. Direktzusage vom Arbeitgeber Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Direktzusage, dann kann er die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Für die Höchstbeträge gelten die gleichen Regeln wie für die Entgeltumwandlung mit dem Unterschied, dass vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherungen dauerhaft sozialversicherungsfrei sind (mit Ausnahme der ). Mann, 35 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerklasse III), Jahreseinkommen Aufwand Jährlicher Aufwand (4 % BBG ) bis 65 abzüglich Steuerersparnis Jährlicher Nettoaufwand Leistungen ab Alter 65 Garantierte jährliche Altersrente Jährliche Rente aus Überschussbeteiligung * Hinweis zur Überschussbeteiligung Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2007 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben.

13 Betriebliche Vorsorge Häufig gestellte Fragen Was passiert bei Arbeitgeberwechsel? Sie haben einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen, wenn Sie 30 Jahre alt sind und fünf Jahre versichert waren bzw. bei Entgeltumwandlung von Anfang an. Dieser bleibt Ihnen auch bei einem Ausscheiden erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Versorgung auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers. Sie können (z. B. bei Selbstständigkeit) jedoch den Vertrag auch privat fortführen. Die Höhe des neuen Beitrags legen Sie nach Ihren Möglichkeiten fest. Wir errechnen dann die neuen Versicherungsleistungen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei weiterzuführen. Muss ich für die Leistungen aus der Direktversicherung Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich beitragspflichtig. Sie werden mit anderen Versorgungsbezügen addiert. Die Beitragspflicht gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei Rentenleistungen ist die monatliche Rente für die Beitragsermittlung maßgebend. Bei Kapitalleistungen werden die Beiträge aus einem 120stel des Auszahlungsbetrages zehn Jahre lang erhoben. Kann ich während der Laufzeit die Beitragshöhe verändern? Dies ist in Abstimmung mit dem Arbeitgeber jederzeit möglich. Nach oben sind die Beiträge jedoch durch die bestehenden gesetzlichen Vorgaben begrenzt. Presse-Pensionskasse Der Arbeitgeber schließt mit der Presse-Pensionskasse einen Vertrag ab und vereinbart für seine Mitarbeiter nach festgelegten Grundsätzen Vorsorgeleistungen. Für die steuerliche Behandlung der Beiträge gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Direktversicherung. Als Tarife für die Presse-Pensionskasse stehen wahlweise eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung. MedienPlan Seit dem Alterseinkünftegesetz haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Hierfür bieten wir für den Arbeitgeber die beiden Durchführungswege Direktversicherung und Presse-Pensionskasse an. Konzept Bisweilen reicht die Anzahl der über die Presse-Versorgung versicherbaren Mitarbeiter eines Unternehmens nicht aus, um die Anzahl von zehn zu erreichen, die erforderlich für Sonderkonditionen ist. Daher haben wir das Konzept des Medien- Plans entwickelt, unter dessen Dach die gesamte Belegschaft eines Unternehmens versichert werden kann. Die nicht Pressefähigen (siehe Seite 4) werden im Bestand unserer federführenden Konsortialgesellschaft, der Allianz Lebensversicherungs-AG, versichert. Vorteile Die wesentlichen Vorteile für den Arbeitgeber bei Vereinbarung eines MedienPlans bestehen in niedrigem Verwaltungsaufwand, bedarfsorientierten Lösungen und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, egal ob es sich um eine Pensionskassen- und/oder eine Direktversicherungslösung handelt. Ein weiterer Vorteil sind die dann aufgrund der Sonderkonditionen besseren Leistungen. 13

14 Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeitsvorsorge Denken Sie auch wie die meisten, dass die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit ein Unfall sei? Dies entspricht nur in 10 % der Fälle den Tatsachen. Zu 90 % ist eine Berufsunfähigkeit auf Erkrankungen zurückzuführen. Seit dem gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Renten mehr wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Sie kennt seit 2001 nur noch den Begriff der Erwerbsminderungsrente. Diese ist gestaffelt nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer beispielsweise drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, das heißt 17 % seines letzten Bruttogehaltes. Betroffen hiervon sind die nach dem Geborenen. Sie haben keinen Versicherungsschutz mehr im ausgeübten Beruf und können auf sämtliche Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Berufsunfähigkeit was ist das und welche Leistungen kann ich erhalten? Zunächst soll klargestellt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente von der Presse- Versorgung in keinem Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht. Sie gelten für uns als berufsunfähig, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Für diesen Fall bieten wir folgende Leistungen an: Beitragsbefreiung Plus Es sind für die Dauer der Berufsunfähigkeit keine Versicherungsbeiträge für den laufenden Vertrag mehr zu bezahlen. Die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten bleiben erhalten. Berufsunfähigkeitsrente Plus Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit regelmäßige Rentenzahlungen längstens bis zum vereinbarten Vertragsende. Beitragsbefreiung Plus mit Dynamik In diesem Fall steigen die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten jährlich weiter an, als hätten Sie steigende Beiträge gezahlt. Die Beitragsbefreiung mit Dynamik ist nur möglich, wenn in der Hauptversicherung Zuwachs eingeschlossen ist. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Die beschriebenen Leistungen können Sie sowohl als Zusatzversicherung zu einer bereits bei uns bestehenden Altersvorsorge oder als neuen eigenständigen Vertrag abschließen. Ein selbstständiger Vertrag empfiehlt sich immer dann, wenn Sie bereits anderweitig ausreichend private Vorsorge für das Alter getroffen haben. Ergänzende Berufsunfähigkeitsvorsorge Besteht bereits bei der Presse-Versorgung ein Versicherungsvertrag, dann haben Sie in Verbindung mit diesem separaten Vorsorgebaustein die Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit mitabzusichern. Durchschnittliche monatliche Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung Durchschnittliche Rente pro Monat Frau Mann Bei teilweiser Erwerbsminderung Bei voller Erwerbsminderung Rentenzugänge 2005 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Diagnosegruppen 6,3 % Krankheiten des Nervensystems 1,0 % Krankheiten des Urogenitalsystems 32,3 % Psychische Erkrankungen 18,1 % Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes 6,9 % Krankheiten der Atemwege, der Verdauungsorgane und des Stoffwechsels 9,9 % Sonstige Krankheiten 11,0 % Krankheiten des Kreislaufsystems 14,5 % Krebs 14 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2006

15 Zusatzversicherungen Hinterbliebenenvorsorge Vorsorge für die Hinterbliebenen Sie haben sich für eine Altersrente entschieden, wollen aber für den Todesfall Ihre Angehörigen versorgt wissen. In diesem Fall empfehlen wir den Einschluss einer Hinterbliebenenrente in Ihren Altersrentenvertrag. Im Todesfall zahlen wir eine lebenslange Rente an Ihren Ehe- / Lebenspartner. Die Höhe der Rentenleistung kann von Ihnen selbst festgelegt werden (max. bis zur Höhe Ihrer Altersrente). Mit Ausnahme der RiesterRente ist der Einschluss der Hinterbliebenenrente in allen Vertragsarten möglich. Zudem kann in der BasisRente eine Waisenrente mitversichert werden. Die Waisenrente wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (in Berufsausbildung) gezahlt. Einmalige Kapitalleistung Alternativ zur Hinterbliebenenrente bieten wir Ihnen bei PrivatRenten und Fonds- Renten den Einschluss einer einmaligen Kapitalzahlung im Todesfall an. Die Hinterbliebenen erhalten hierbei eine einmalige Kapitalzahlung, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Welche Variante für Ihre Angehörigen die günstigere ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Leistungen bei Unfalltod Ist dieser Baustein zusätzlich in Ihrer Altersvorsorge mitvereinbart, zahlen wir bei Tod durch Unfall vor Beginn der Rentenzahlung im Rahmen der PrivatRente (siehe Seite 6) eine einmalige Kapitalleistung in Höhe der 12-fachen jährlichen Garantierente steuerfrei aus. Ist dieser Baustein im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge vereinbart, wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen diese Kapitalleistung in eine zusätzliche steuerpflichtige Rente umgewandelt. 15

16 Für den 3. Lebensabschnitt SofortRente Bei einer SofortRente erhalten Sie ab dem nächsten Monatsersten zuverlässig Ihre lebenslange Rente. Finanziert wird sie durch eine einmalige Beitragszahlung z. B. aus der Ablaufleistung Ihrer Kapitalversicherung oder auch aus anderen Mitteln. Der Vorteil Ihrer SofortRente: Wenn Sie Ihr Kapital selber anlegen und regelmäßig für Ihren Lebensunterhalt Beträge entnehmen, ist von vornherein absehbar, dass das Geld irgendwann zu Ende geht. Ihre SofortRente jedoch erhalten Sie garantiert lebenslang, und sie erhöht sich noch im Rahmen der regelmäßigen Überschussbeteiligung. Außerdem bietet Ihnen diese private Rentenversicherung die individuelle Gestaltung Ihrer Hinterbliebenenvorsorge. So kann die Rente im Falle Ihres Todes ganz oder teilweise auf Ihren Partner übergehen. Vereinbart werden kann auch die Rückzahlung des durch die Rentenzahlung nicht verbrauchten Teils Ihrer Kapitaleinlage. Beispiel Besteuerung bei Verrentung Auch der Gesetzgeber hat die entscheidende Bedeutung der zusätzlichen Absicherung durch eine private Rente erkannt und fördert diese daher durch niedrige Besteuerung. Beispielsweise muss ein 65-Jähriger aus einer Rente von seinem zu versteuernden Einkommen nur 180 zurechnen, worauf dann wiederum sein persönlicher Steuersatz angewendet wird. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 20 % zahlt er nur 36 Steuern, von seiner Bruttorente in Höhe von verbleiben ihm demnach 964. Ihre Vorteile auf einen Blick Garantierte lebenslange Rente Individuelle Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes Geringe Besteuerung 16

17 Für den 3. Lebensabschnitt PflegePlus Schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung werden künftig mehr und mehr Menschen pflegebedürftig. So schätzt etwa das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 von heute 2 Mio. auf über 3 Mio. und bis 2050 auf etwa 4 Mio. steigen wird. Neben dem Risiko, pflegebedürftig zu werden, wird auch die Finanzlücke unterschätzt, die zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten klafft. Beispielsweise kostet die Betreuung im Pflegeheim für einen Schwerpflegebedürftigen (Pflegestufe II) im Mittel pro Monat davon werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt, die Differenz muss der Betroffene selbst tragen. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von rund acht Jahren ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von rund , die der Pflegebedürftige bzw. sein Partner oder die Kinder tragen müssen. Wir haben daher das Produkt PflegePlus in unser Angebot aufgenommen, mit dem sich gegen einen Einmalbeitrag, z. B. aus einer abgelaufenen Kapitalversicherung, die Finanzierungslücke zumindest teilweise schließen lässt. Neben der Sicherheit einer lebenslangen Pflegerente bietet das Produkt zusätzliche Leistungen bei einem Unfall (innerhalb der ersten sechs Jahre der Vertragslaufzeit) und sichert den Erhalt des eingezahlten Kapitals. PflegePlus ist ein Vermögensbaustein, der in keinem Depot fehlen sollte. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt aus steuerlichen Gründen 12 Jahre (Besteuerung). Wenn bis zum Ende der Laufzeit keine Leistungen fällig geworden sind, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zzgl. Gewinnbeteiligung zurück. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die Todesfallleistung aus dem Vertrag. Ihre Angehörigen haben folglich durch den Abschluss von PflegePlus einen Sicherheitsgewinn für den Fall der Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit. Es ist auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich, einen Anschlussvertrag abzuschließen, wofür z. B. die Ablaufleistung verwendet werden kann. Ihre Vorteile auf einen Blick Kapitalanlage mit garantiertem Kapitalerhalt Absicherung einer lebenslangen Pflegerente Zusätzliche Leistungen bei Unfall in den ersten sechs Jahren der Vertragslaufzeit Absicherung einer lebenslangen Rente bei Unfall mit einer Invalidität von mindestens 70 % Einmalzahlung bei Unfall bereits ab 20 % Invalidität Todesfallleistung bei Unfalltod 17

18 Steuerliche Übersicht Private Vorsorge 1. Beiträge aus versteuertem Einkommen ohne staatliche Förderung (PrivatRente, FondsRente, SofortRente) a) Bei Rentenzahlung Alter bei Beginn der Zu versteuernder Rentenzahlung: Ertragsanteil: b) Bei einmaliger Kapitalzahlung 60 bis % % % % 65 bis % % Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, Mindestendalter 60 Jahre In allen anderen Fällen Halbeinkünfteverfahren Versteuerung der Kapitalerträge in vollem Umfang 2. Beiträge aus versteuertem Einkommen mit staatlicher Förderung a) RiesterRente mit Zulagenförderung Staatliche Förderung durch Zulagen Günstigerprüfung bei Einkommensteuererklärung (siehe Seite 19) Versteuerung der Leistungen in vollem Umfang b) BasisRente mit Sonderausgabenabzug Sonderausgabenabzug ansteigend von 60 % auf 100 % (2005) + 2 %-Punkte p.a. (2025) Maximaler Betrag: Ledige , Verheiratete (ggf. kürzt sich der Abzugsbetrag um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung) Versteuerung der zufließenden Renten analog der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigend von 50 % 80 % bis 100 % (2005) + 2 %-Punkte p.a. (2020) + 1 %-Punkt p.a. (2040) Betriebliche Vorsorge Beiträge aus unversteuertem Einkommen Bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, zuzüglich einem Betrag von 1.800, sofern 40 b EStG bisher nicht genutzt wurde. Versteuerung der Leistungen in vollem Umfang (Rente oder Teilkapital) 18

19 Glossar Halbeinkünfteverfahren Wird aus einer Rentenversicherung die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags verlangt, erfolgt die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Der Steuer unterliegt die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Kapitalzahlung und der Summe der auf sie eingezahlten Beiträge. Voraussetzung für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ist, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden und der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat. In allen anderen Fällen ist die obige Differenz in vollem Umfang steuerpflichtig. Günstigerprüfung Die staatliche Förderung der RiesterRente erfolgt durch Zulagen je Ehepartner und je Kind. Zusätzlich findet im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung dann eine Günstigerprüfung statt (analog Kindergeld). Im ersten Schritt wird hierbei die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für die RiesterRente festgestellt. Danach wird die Einkommensteuerhöhe ermittelt nach Abzug der Gesamtaufwendungen für die RiesterRente (Eigenbeitrag und Zulagen). Ist die Differenz der ermittelten Einkommensteuerbeträge höher als die gewährten Zulagen, vermindert sich die zu zahlende Einkommensteuer um diesen Betrag. 3 Nr. 63 EStG Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt durch die Steuerfreistellung der Beiträge, die im 3 Nr. 63 EStG geregelt ist. Steuerfrei bleiben Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung/West (2007 = ) zuzüglich bis zu Die zusätzlichen können nicht beansprucht werden, wenn schon eine nach 40 b EStG pauschalversteuerte Firmendirektversicherung besteht. Als Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist festgelegt, dass als Auszahlungsform eine lebenslange Rente vorgesehen sein muss und die Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis stammen. Portabilität Portabilität bedeutet das Recht des Arbeitnehmers, bei Arbeitgeberwechsel seine Firmendirektversicherung oder seine Versorgung über eine Pensionskasse zu seinem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Bedingung ist, dass der neue Arbeitgeber die Versorgung in der gleichen Weise bzw. wertgleich weiterführt. Dies ist auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen oder einer anderen Pensionskasse möglich. Übertragen wird das bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebildete Kapital (Deckungskapital) der Versicherung. Die Übertragung ist für den Versicherten steuerfrei. Kapitaloption Bei der Zukunftsrente und im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann statt der Auszahlung einer Rente für eine einmalige Kapitalzahlung optiert werden. Bei der Privatrente ist eine Option für bis zu 100 % des gesamten Kapitalbetrags möglich, bei der RiesterRente und der betrieblichen Altersversorgung lassen sich bis zu 30 % kapitalisieren. Bei der PrivatRente ist der Auszahlungsbetrag nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Mindestdauer zwölf Jahre, Alter im Bezugszeitpunkt mindestens 60 Jahre) gegeben sind. Bei der Direktversicherung und der Pensionskasse gilt der gesamte Kapitalbetrag als zu versteuerndes Einkommen. Ertragsanteil Der Ertragsanteil ist ein bestimmter, vom Bundesfinanzministerium festgelegter Prozentsatz, der multipliziert mit dem Zahlbetrag einer Rente den zu versteuernden Anteil ergibt. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Rentenart (z. B. Berufsunfähigkeits- oder Altersrente) und vom Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente. Er bleibt für die weitere Dauer des Rentenbezugs bestehen. 19

20 Weitere Informationen erhalten Sie im Internet. Dort können Sie auch eine individuelle Beispielrechnung anfordern. Gerne nehmen wir Ihre Wünsche auch telefonisch entgegen. Versorgungswerk der Presse GmbH Wilhelmsplatz Stuttgart GV Z0 (01V) Telefon 0711/ Telefax 0711/ info@presse-versorgung.de Herausgeber: Versorgungswerk der Presse GmbH, Stuttgart projektgruppe.de

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