Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte
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- Jens Fischer
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1 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte Im Januar 2012 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, dank eines neuen Urteils gibt es für selbständig tätige Ärzte, die auf Fragen der Infektionshygiene spezialisiert sind, eine Erleichterung: Ihre Leistungen sind umsatzsteuerfrei! Falls Sie - z.b. Familienmitgliedern - Wohnraum verbilligt vermieten, können Sie ab 2012 von den jüngst verabschiedeten gesetzlichen Vereinfachungen profitieren. Im Steuertipp stellen wir Ihnen vergünstigte Lohnextras vor, die Sie Ihren Mitarbeitern zur Motivationssteigerung zuwenden können. Heilbehandlung Ärztliche Hygieneberatung für Krankenhäuser ist umsatzsteuerfrei Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind steuerfrei, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten durchgeführt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unter diese Befreiungsvorschrift auch ärztliche Leistungen im Bereich der Krankenhaushygiene fallen. Den Richterspruch hat ein selbständig tätiger Arzt erstritten, der Arztpraxen und Krankenhäuser in Fragen der Infektionshygiene beriet. Er half bei der Erstellung von Hygieneplänen, bewertete Infektionen und beriet zu den Themen Ausbruchsmanagement und fachgerechte Entsorgung. Darüber hinaus überprüfte er, ob die medizinischen Geräte korrekt gereinigt und desinfiziert wurden und die technischen Anlagen den hygienischen Anforderungen entsprachen. Das Finanzamt gewährte dem Arzt keine Umsatzsteuerbefreiung für seine Umsätze. Der BFH urteilte dagegen, dass infektionshygienische Leistungen eines Arztes als Heilbehandlungsleistungen steuerfrei sind. Ausreichend ist, dass die Leistung des Arztes Teil eines auf Patientenheilung ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus ist. Das trifft auf infektionshygienische Leistungen eines Arztes zu, mit denen die Erfüllung der nach dem Infektionsschutzgesetz bestehenden Verpflichtungen in Krankenhäusern sichergestellt wird. Auch wer dem Patienten indirekt hilft, profitiert also von der Steuerbefreiung! Hinweis: Das Urteil ist für Mediziner erfreulich, die ihre ärztlichen Leistungen nicht unmittelbar am Patienten erbringen, mit ihrer Arbeit aber einen Beitrag zum Gesamtverfahren Heilbehandlung leisten. Nicht steuerbefreit sind al- In dieser Ausgabe þ Heilbehandlung: Ärztliche Hygieneberatung für Krankenhäuser ist umsatzsteuerfrei... 1 þ Erststudium/-ausbildung: Kosten bleiben nur begrenzt absetzbar... 2 þ Versorgungsleistungen: Geänderte Vereinbarungen immer schriftlich begründen!... 2 þ Angehörigenverträge: Vermietung unter Marktniveau... 2 þ Elektronisches Fahrtenbuch: Fahrtzweck darf nachträglich online eingetragen werden... 3 þ Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011: Neuigkeiten zu privaten Erbschaften... 3 þ Erstattungszinsen: Neue Regeln bei der Besteuerung als Kapitaleinnahmen... 3 þ Altersvorsorge: Bei Vertragsabschluss ab 2012 sehen Sparer Geld erst mit þ Steuertipp: Steuerfreie Lohnextras für Mitarbeiter... 4
2 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte 01/12, Seite 2 lerdings Leistungen, die nur in einem losen Bezug zur Heilbehandlung stehen, wie die Reinigung eines Krankenhauses. Erststudium/-ausbildung Kosten bleiben nur begrenzt absetzbar Die Kosten eines Erststudiums und einer erstmaligen Berufsausbildung berücksichtigen die Finanzämter - wenn überhaupt - nur im Rahmen des auf im Jahr begrenzten Sonderausgabenabzugs. Davon abweichend hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Sommer 2011 entschieden, dass die Kosten der erstmaligen Berufsausbildung und des Erststudiums in unbegrenzter Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein können. Jetzt gibt es jedoch eine klarstellende gesetzliche Regelung, nach der die Kosten keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind und ein Abzug weiter nur als Sonderausgaben möglich ist. Dies gilt sogar rückwirkend ab Die günstige BFH-Rechtsprechung wird damit also ausgehebelt - und zwar mit einem Nichtanwendungsgesetz. Für Studenten, Azubis und alle, die mit ihrer Ausbildung einen konkreten Beruf anstreben, hat das insbesondere zwei negative Folgen: Die Kosten sind jährlich nur in beschränkter Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Beim Ansatz von Werbungskosten oder Betriebsausgaben hätte sich auch ein darüber hinausgehender Betrag mindernd auf das zu versteuernde Einkommen ausgewirkt. Haben Studenten oder Azubis keine Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags (derzeit ) erzielt, verpuffen die Aufwendungen wirkungslos. Denn beim Sonderausgabenabzug gibt es - anders als bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben - keinen Verlustvortrag auf andere Jahre. Immerhin gibt es eine kleine Verbesserung: Der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abziehbaren Kosten wird ab 2012 auf angehoben. Hinweis: Möglich ist der Abzug beruflich veranlasster Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben jedoch, wenn die Ausbildung eine berufliche Fort- oder Weiterbildung - anstelle einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums - darstellt, im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird, mit einer Berufsausbildung nach abgeschlossenem Erststudium zusammenhängt, als Erststudium nach einer abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung durchgeführt wird oder ein Zweitstudium nach einem bereits absolvierten Erststudium darstellt. Versorgungsleistungen Geänderte Vereinbarungen immer schriftlich begründen! Bei einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen überträgt zumeist die ältere Generation Vermögenswerte durch vorweggenommene Erbfolge auf die jüngere. Im Gegenzug verpflichtet sich der Nachwuchs zu lebenslang wiederkehrenden Rentenzahlungen, um die Versorgung der Eltern (oder Großeltern) sicherzustellen. Diese Leistungen können die Kinder als Sonderausgaben abziehen; die Eltern müssen sie versteuern. Da die Eltern im Ruhestand oft eine geringere Steuerprogression haben als der berufstätige Nachwuchs, ergibt sich innerhalb der Familie eine Steuerersparnis. Das gelingt aber nur, wenn der Versorgungsvertrag auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. So dürfen die vertraglich geschuldeten Versorgungsleistungen nicht einfach willkürlich ausgesetzt oder in abweichender Höhe erbracht werden. Sie werden steuerrechtlich selbst dann nicht mehr anerkannt, wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden. Werden die geschuldeten Versorgungsleistungen aufgrund einer Änderung der Verhältnisse nicht mehr erbracht, muss das schriftlich festgehalten werden. Das gilt sowohl bei einer Aussetzung mit anschließender Wiederaufnahme der Zahlungen als auch bei Schwankungen des Zahlbetrags. Mündliche Vereinbarungen berücksichtigt das Finanzamt nicht mehr. Hinweis: Seit 2008 ist bei der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen kein Sonderausgabenabzug mehr möglich. Die günstigen Steuerregeln lassen sich nur noch bei der Übertragung von Betriebsvermögen - z.b. Freiberuflerpraxen - nutzen. Angehörigenverträge Vermietung unter Marktniveau Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Dauer, können Sie auch die laufenden Kosten, die Schuldzinsen und die Abschreibungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt überprüft Ihren Fall nur unter besonderen Umständen auf Liebha-
3 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte 01/12, Seite 3 berei - wenn Sie die Wohnung etwa Verwandten zu einem Preis unterhalb des Marktniveaus überlassen. Bisher mussten Sie in solchen Fällen belegen, dass langfristig gesehen ein Überschuss der reduzierten Mieteinnahmen über die Kosten möglich ist. Ab 2012 entfällt die Überschussprognose und es gibt neue gesetzliche Vorgaben: Beträgt die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, werden die auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten generell und ohne Prüfung einer Überschussprognose anteilig gekürzt; zwischen 66 % und 99,9 % der ortsüblichen Miete, wird grundsätzlich eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt; eine Prognoserechnung ist nicht nötig und die Werbungskosten zählen zu 100 %. Hinweis: Diese Änderungen gelten auch für vor 2012 abgeschlossene Mietverträge. Elektronisches Fahrtenbuch Fahrtzweck darf nachträglich online eingetragen werden Mit einem elektronischen Fahrtenbuch können alle Fahrten automatisch bei Beendigung jeder Fahrt mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst werden. In der Praxis herrscht Unsicherheit, ob ein solches Fahrtenbuch zeitnah geführt ist, wenn der Fahrer den Fahrtanlass erst nachträglich in einem Webportal einträgt. Die Finanzverwaltung hat klargestellt: Bei einem elektronischen Fahrtenbuch ist die nachträgliche Eintragung des Fahrtzwecks in einem Webportal zulässig. Dabei muss dokumentiert sein, wer die nachträgliche Eintragung im Webportal wann vorgenommen hat. Für das Merkmal zeitnahe Eintragung/zeitnahes Führen des Fahrtenbuchs wird keine Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen getroffen. Hier wird wie bisher anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft, ob das Merkmal zeitnah erfüllt ist. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Neuigkeiten zu privaten Erbschaften Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 veröffentlicht. Richtlinien binden zwar nur die Finanzämter, bieten aber eine verlässliche Orientierung im Umgang mit dem Fiskus. Im Privatbereich wird unter anderem Folgendes neu geregelt: Lässt der potentielle Erbe in Erwartung seines Erbes auf eigene Kosten Baumaßnahmen an der Immobilie des Erblassers durchführen oder zahlt er auf dessen Lebensversicherung Prämien ein, gehören seine Eigenleistungen später nicht zum steuerpflichtigen Erwerb. Da seit 2009 bei allen Vermögensarten generell der Verkehrswert angesetzt wird, muss bei gemischten Schenkungen keine Rechnung unter Einbeziehung des niedrigeren Steuerwerts im Verhältnis zum höheren Marktpreis mehr durchgeführt werden. Die Schenkung eines vollständig sanierten und renovierten Gebäudes gilt erst mit Abschluss der Arbeiten als ausgeführt. Dieser Zeitpunkt ist auch Stichtag für die Bewertung. Treffen die Beteiligten eine Vereinbarung etwa über eine von den Erbanteilen laut Testament oder gesetzlicher Regelung abweichende Teilungsanordnung, wirkt sich das auf mehrere Steuerbefreiungen aus. Durch eine Erbauseinandersetzung ändert sich bei ihnen zwar die Bemessungsgrundlage, nicht aber die Zuordnung der erworbenen Vermögensgegenstände zum jeweiligen Erben. Verbindlichkeiten sind nicht nur bis zur Höhe des positiven Vermögens, sondern vollständig abziehbar. Dadurch lässt sich auch negatives Vermögen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zur Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer berücksichtigen. Private Einkommensteuerschulden und -erstattungsansprüche des Erblassers aus dem Sterbejahr gelten nicht als Nachlassschuld bzw. Forderung. Schulden und Erstattungen vor dem Todesjahr werden aber als Nachlassverbindlichkeit und Forderung berücksichtigt. Hinweis: Die Richtlinien enthalten auch ausführliche Erläuterungen zu geerbten Familienwohnheimen. Wir beraten Sie gerne zu der hierfür 2009 eingeführten Steuerbefreiung. Erstattungszinsen Neue Regeln bei der Besteuerung als Kapitaleinnahmen Steuererstattungen verzinst das Finanzamt mit 6 % jährlich. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2009 begann die Verzinsung damit ab dem Bis Mitte 2010 waren Gerichte und Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass Erstattungszinsen Kapitaleinnahmen sind, die der Abgeltung-
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5 steuer unterliegen. Entsprechende Nachzahlungszinsen sind aber trotzdem steuerlich nicht abzugsfähig. Dann hat der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings entschieden, dass Steuerzinsen überhaupt nicht mehr zu berücksichtigen sind. Dieses Urteil passte dem Gesetzgeber nicht und so stellte er kurzerhand klar: Im Erstattungsfall handelt es sich weiterhin um steuerpflichtige Kapitaleinnahmen, die in die Steuererklärung gehören, weil vorher kein Steuereinbehalt erfolgt. Hinweis: Auch wenn Sie mit dieser Gesetzesänderung nicht einverstanden sind, müssen wir Ihre Erstattungszinsen zunächst vollständig deklarieren. Danach können wir nur auf Ihren Steuerbescheid warten und dann Einspruch einlegen. Zu diesem Problemfeld sind nämlich mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, in denen er erneut Gelegenheit haben wird, seine Rechtsansicht zu bestätigen. Altersvorsorge Bei Vertragsabschluss ab 2012 sehen Sparer Geld erst mit 62 Bei der privaten Altersvorsorge und bei der betrieblichen Altersversorgung steigt das Mindestrentenalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Diese Anhebung gilt für Verträge bzw. Versorgungszusagen, die ab dem abgeschlossen bzw. erteilt werden. Nur bei einer Unterschrift oder Zusage bis zum bleibt es beim 60. Geburtstag. Betroffen sind zertifizierte Riester-Altersvorsorgeverträge, Rürup-Basisrentenverträge, die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge und Lebensversicherungen. Steuertipp Steuerfreie Lohnextras für Mitarbeiter Sie haben viele Möglichkeiten, Ihrer Belegschaft etwas zuzuwenden, ohne dass hierauf die reguläre Lohnsteuer erhoben wird. Für den Arbeitnehmer bedeutet das ein höheres Nettogehalt. In Betracht kommen beispielsweise Sachbezüge: Wenden Sie Ihren Arbeitnehmern Tankkarten oder Einkaufsgutscheine zu, mit denen diese Güter aus allen Warengruppen oder ihren Benzinbedarf im Wert bis zu einer Freigrenze von 44 monatlich auf Ihre Rechnung beziehen können, werden diese Zusatzleistungen nicht besteuert. Internetpauschale: Sie können die Lohnsteuer mit einem Pauschsatz von 25 % erheben, soweit Sie Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Computer übereignen. Das gilt auch für Zubehör und den Internetzugang sowie für die Internetnutzung. Insoweit hat der begünstigte Arbeitnehmer selbst keine Lohnsteuer mehr zu bezahlen. Fahrtkosten: Einen Pauschsteuersatz von 15 % gibt es für die kostenlose oder verbilligte Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für zusätzlich zum Normalgehalt geleistete Zuschüsse zu den Aufwendungen für diese Pendelstrecke. Die Vergünstigung darf aber nicht den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Kindergartenzuschuss: Die Auszahlung bleibt bis zu dem Betrag steuerfrei, der bei den Eltern für Hort und Betreuung anfällt. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden. Kann der Arbeitnehmer jedoch entscheiden, ob er statt der Lohnzahlung einen Sachbezug haben will, gilt dies nicht mehr als begünstigter geldwerter Vorteil. Denn im Ergebnis führen solche Vereinbarungen dazu, dass dem Arbeitnehmer sein bisheriger Barlohn weiterhin zusteht und er diesen erst anschließend in Sachen umtauscht. Für die Steuerfreiheit bzw. -pauschalierung ist zudem erforderlich, dass die Leistungen nicht unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Gehaltsumwandlung erbracht werden. Beispiel: Sie überlassen Ihren Mitarbeitern monatlich einen Geschenkgutschein über 40, den diese bei einer Einzelhandelskette gegen ein Produkt ihrer Wahl aus dem Sortiment einlösen können. Diese Zuwendung ist steuerfrei. Abwandlung: Jeder Arbeitnehmer kann vor der monatlichen Gehaltszahlung wählen, ob er 44 aufs Konto überwiesen oder als Tankgutschein ausgestellt haben möchte. Hierbei handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
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