DIN Gebäudetreppen. Herzlich willkommen. Vortrag DIN Handwerkskammer Düsseldorf

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1 Herzlich willkommen Vortrag DIN

2 Bundesverband Treppen- und Geländerbau e. V Zweck des Verbandes Förderung und Weiterentwicklung des Treppen- und Geländerbaues Mitwirkung bei Erstellung von Normen und Bauvorschriften Schulung von Treppenherstellern, Architekten und Gutachtern

3 Heinz Lammers Dipl.-Ing.(FH) DIN Gebäudetreppen - 52 Jahre alt - verheiratet 2 Kinder Tischlerlehre Studium in Rosenheim + Hildesheim Betriebsleiter in Möbelwerk Sachbearbeiter im BHKH seit 1993 bei Treppenmeister Leiter technische Entwicklung Mitglied im Normenausschuss DIN Mitglied im Sachverständigenausschuss beim Deutschen Institut für Bautechnik im Vorstand des BVTG Treppenmeister GmbH Emmingerstraße Jettingen Handwerkskammer Düsseldorf

4 neue DIN Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße

5 Recht und Gesetz - öffentliches Recht Landesbauordnung Bauliche Anlagen sind so zu errichten, dass insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet wird. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten - Strafrecht 319 StGB Wer bei Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. - Zivilrecht BGB / VOB Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht

6 6.3.3 Krankentransport DIN Gebäudetreppen alte DIN Bei der Planung und Ausführung der Treppen nach Tabelle 1, Zeile 4, ist sicherzustellen, daß die Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN durch die Rettungsdienste erlauben (siehe Anhang B, Aufzählung b)). Tabelle Gebäudeart Treppenart Nutzbare Treppenlaufbreite min. Treppen- Steigung ** max. Treppen- Auftritt *** min. 1 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen* Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen 3 Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen 4 Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen Alle Gebäude Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen

7 6.3.3 Krankentransport DIN Gebäudetreppen alte DIN Bei der Planung und Ausführung der Treppen nach Tabelle 1, Zeile 4, ist sicherzustellen, daß die Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN durch die Rettungsdienste erlauben (siehe Anhang B, Aufzählung b)). DIN Gebäudetreppen Ausgabe 2011 Gebäude im Allgemeinen Krankentransport Bei notwendigen Treppen ist sicherzustellen, dass die Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN EN 1865 durch die Rettungsdienste erlauben. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Krankentransport Keine Anforderungen zum Krankentransport nach dieser Norm.

8 DIN Gebäudetreppen Tabelle 1 DIN Gebäudetreppen Maße in cm Gebäudeart Treppenart Nutzbare Treppenlaufbreite min. Treppen- Steigung ** max. Treppen- Auftritt *** min. 1 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen* Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen 3 Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen 4 Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen 5 Alle Gebäude Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen * schließt auch Maisonetten-Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein ** aber nicht kleiner als 14 cm *** aber nicht größer als 37 cm

9 Gebäude im Allgemeinen Grenzmaße für nutzbare Laufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Grenzmaße für nutzbare Laufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt Bild 1: Grenzmaße (Fertigmaße im Endzustand) Bild 2: Grenzmaße (Fertigmaße im Endzustand) Treppenart nutzbare Laufbreite Steigung Auftritt Treppenart nutzbare Laufbreite Steigung Auftritt min min max min max min min max min max Einheiten cm mm mm Einheiten cm mm mm baurechtlich notwendige Treppe baurechtlich notwendige Treppe baurechtlich nicht notwendige Treppe (zusätzliche Treppe) baurechtlich nicht notwendige Treppe (zusätzliche Treppe)

10 nutzbare Laufbreite

11 Gebäude im Allgemeinen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Innerhalb eines Laufes dürfen differente Maße der nutzbaren Laufbreite vorliegen. Bei mehrläufigen Treppen sind unterschiedliche nutzbare Laufbreiten zulässig. nutzbare Laufbreite 3 nutzbare Laufbreite 2 nutzbare Laufbreite 2 nutzbare Laufbreite 1 nutzbare Laufbreite 1

12 Steigung / Auftritt

13 alte DIN neue DIN Treppensteigung s Das Maß s wird lotrecht von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe gemessen. 4.2 Treppensteigung s Das Maß s wird lotrecht von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen.

14 DIN Gebäudetreppen Ausgabe 2011 Auftritt Auftritt 8 > 8 R 8 R > 8 Auftritt Auftritt 8 > 8

15 Quelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (Stürze auf Treppen sind dritthäufigste Unfallart)

16 Gebäude im Allgemeinen B.2 Austrittsstufen - Beispiele Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Auftritt Auftritt Auftritt Auftritt Unterschneidung

17 Gehbereich / Lauflinie

18 Gebäude im Allgemeinen 8. Anforderungen an Gehbereich, Lauflinie Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen 8.1 Bei nutzbaren Laufbreiten bis 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 2/10 der nutzbaren Laufbreite und liegt in der Mitte der Treppe. 8.2 Bei nutzbaren Laufbreiten größer 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 20 cm und liegt im Abstand von 40 cm von der Innenseite des Handlaufs entfernt. Dies gilt nicht bei Spindeltreppen.

19 DIN Gebäudetreppen Ausgabe Gehbereich und Lauflinie nutzbare Laufbreite 80 cm R R cm nutzbare Laufbreite Bei nutzbaren Laufbreiten bis 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 2/10 der nutzbaren Laufbreite und liegt in der Mitte der Treppe. Bei nutzbaren Laufbreiten größer 100 cm beträgt die Breite des Gehbereiches 20 cm und liegt im Abstand von 40 cm von der Innenseite des Handlaufs entfernt.

20 9.1 DIN Gebäudetreppen alte DIN neue DIN Die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches müssen mindestens 30cm betragen. Bei gewendelten Treppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten entsprechen. Bei unterschiedlichen nutzbaren Laufbreiten innerhalb einer Treppe bildet das kleinere der beiden Abstandsmaße den Radius. Dies gilt auch bei Treppen mit Podesten, bei denen ein Richtungswechsel durch den Benutzer erfolgt.

21 DIN Gebäudetreppen Ausgabe nutzbare Laufbreite 80 cm R 48 R cm nutzbare Laufbreite Bei gewendelten Treppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten entsprechen. Bei unterschiedlichen nutzbaren Laufbreiten innerhalb einer Treppe bildet das kleinere der beiden Abstandsmaße den Radius.

22 9.6 DIN Gebäudetreppen alte DIN neue DIN Die Krümmungsradien der Lauflinie müssen mindestens 30cm betragen. Die Krümmungsradien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des zugehörigen Gehbereiches.

23 DIN Gebäudetreppen 9.6 Gehbereich und Lauflinie Die Krümmungsradien der Lauflinie müssen mindestens 30 cm betragen. DIN Gebäudetreppen Ausgabe Gehbereich und Lauflinie Die Krümmungsradien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des zugehörigen Gehbereiches R 30 R 32 R 32 32

24 Stufenverziehung

25 DIN Gebäudetreppen Ausgabe 2011

26 Gebäude im Allgemeinen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Der Auftritt muss zur Wendelungsecke hin gleichbleibend sein oder stetig abnehmen. Gemessen an der schmalsten Stelle, bei Bolzentreppen in der Bolzenkette. X 1 X 2 X 3 X 4 X 1 X 2 X 3 X 4 X 2 X 1 X 2 X 1 X 3 X 2 X 3 X 2 X X 4 3 X X 4 3

27 Gebäude im Allgemeinen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Im geradläufigen Teil eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelungheraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen. angeordnet werden. Wird bei der Verziehung einer gewendelten Treppe eine allgemein anerkannte handwerkliche Verziehungsregel angewandt, insbesondere Verhältnis-, Winkel- oder Kreisbogenmethode, gelten die Festlegungen nicht. 3,5. a 3,5. a

28 Stufenoberfläche

29 Gebäude im Allgemeinen 7.11 Toleranzen DIN Gebäudetreppen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Die Trittflächen von Stufen und Podesten dürfen durch Bauteile in ihrer Fläche Höhendifferenzen von höchstens 2 mm aufweisen durch z. B. Stufenkantenzusätze. 2 2

30 Quelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (Stürze auf Treppen sind dritthäufigste Unfallart)

31 lichter Stufenabstand

32 Gebäude im Allgemeinen 6.7 Lichter Stufenabstand Das Maß von Öffnungen zwischen Stufen darf in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein und muß den Vorgaben von Bild A3 entsprechen. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen 6.7 Lichter Stufenabstand Keine Anforderungen zum lichten Stufenabstand nach dieser Norm Achtung: In einigen Landesbauordnungen werden Anforderungen gestellt. 12 4

33 Geländer / Umwehrung

34 Gebäude im Allgemeinen Öffnungen in Geländern In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Treppengeländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern erschwert wird, z.b. durch Anordnung einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder ein nach innen (min. 15 cm) gezogener Handlauf. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Öffnungen in Geländern u. Umwehrungen Keine Anforderungen zu Öffnungen im Geländer. Achtung: In einigen Landesbauordnungen werden Anforderungen gestellt.

35 Gebäude im Allgemeinen Geländer neben Treppenläufen und Treppenpodesten Liegt das Geländer neben dem Treppenlauf oder dem Treppenpodest muss das Abstandsmaß 6 cm sein. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Geländer neben Treppenläufen und Treppenpodesten Liegt das Geländer neben dem Treppenlauf oder dem Treppenpodest muss das Abstandsmaß 6 cm sein. Die Unterkante des Geländers muss bei Treppenläufen mindestens so weit heruntergezogen werden, dass sie mit einer gedachten Verbindungslinie von a/2 jeder Stufe zusammenfällt. Bei Treppenpodesten muss der Abstand von der Podestfläche zur Unterkante des Geländers 6 cm sein Liegt die Unterkante des Geländers unterhalb der Trittfläche von Stufe oder Podest, dann muss deren waagrechter Abstand 2 cm sein.

36 Gebäude im Allgemeinen DIN Gebäudetreppen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Geländer über Treppenläufen und Geländer über Treppenläufen und Treppenpodesten Treppenpodesten Liegt das Geländer überdem Treppenlauf, so ist die Unterkante des Geländers so auszubilden, dass zwischen ihr und den Stufen ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm in keiner Lage hindurchgeschoben werden kann. Keine Anforderungen zu Geländern über Treppenläufen und Treppenpodesten. Liegt das Geländer überdem Treppenpodest, so ist die Unterkante so auszubilden, dass zwischen ihr und der Oberkante des Podestes ein lichtes Maß von maximal 12 cm entsteht.

37 Handlauf

38 Gebäude im Allgemeinen Treppenhandlauf DIN Gebäudetreppen Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Treppen müssen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben; dieser ist in einer Höhe von 80 bis 115 cm anzubringen. Die zu greifende Breite des Handlaufes sollte mindestens 2,5 cm und maximal 6 cm betragen. 2,5 cm 6 cm 2,5 cm 6 cm 2,5 cm 6 cm

39 Gebäude im Allgemeinen Höhenversatz Handlauf Treppenhandläufe sollten durchgehend ausgeführt werden. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Höhenversatz Handlauf Treppenhandläufe können in den Ecken im Wendelungsbereich unterbrochen sein. Bei notwendigen Treppen nach Bild 2 muss der lichte Abstand einer Handlaufunterbrechung 5 cm und 20 cm betragen. Dabei darf der Höhenversatz der Handläufe an der Oberkante maximal 20 cm betragen. Die Höhe des ankommenden Handlaufes darf nicht über dem weiterführenden Handlauf liegen. Innerhalb einer Flucht ist ein Seitenversatz nicht zulässig.

40 Podeste

41 alte DIN neue DIN Zwischenpodest Nach höchstens 18 Stufen soll ein Zwischenpodest angeordnet werden.

42 Gebäude im Allgemeinen Anordnung von Zwischenpodesten Nach 18 Steigungen muss bei notwendigen Treppen ein Zwischenpodest als Ruhe-oder Ausweichpodest angeordnet werden. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Anordnung von Zwischenpodesten Keine Anforderungen zur Anordnung von Zwischenpodesten nach dieser Norm. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

43 Gebäude im Allgemeinen DIN Gebäudetreppen Nutzbare Treppenpodestbreite und Podesttiefe Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Die nutzbare Treppenpodestbreite und -tiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite nach Bild 1 (100 cm) bzw. Bild 2 (80 cm) entsprechen. nutzbare Podestbreite 80 cm bzw. 100 cm nutzbare Treppenpodesttiefe 80 cm bzw 100 cm

44 Gebäude im Allgemeinen DIN Gebäudetreppen Nutzbare Treppenpodestbreite und Podesttiefe Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Die nutzbare Treppenpodestbreite und -tiefe muss mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite nach Bild 1 (100 cm) bzw. Bild 2 (80 cm) entsprechen. nutzbare Podestbreite 80 cm bzw. 100 cm R 100 R 80 nutzbare Treppenlaufbreite

45 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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