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1 Herausgeber u. verantwortlich: Josef Schätzl, 1. Bürgermeister Jahrgang 34 Internet: Ausgabe / Gruß an die Urlaubsgäste Ein herzlicher Willkommensgruß all unseren Gästen! Ich begrüße Sie im Namen der Gemeinde Ruderting recht herzlich im Passauer Land als willkommene Gäste und Besucher. Gleichzeitig dürfen wir Sie mit unserem Rudertinger Gemeinde Nachrichtenblatt umfangreich informieren. Zu diesem Dienst am Bürger gehört natürlich auch der Service unserer Gemeindeverwaltung und Touristinformation mir ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ihnen gerne weiterhelfen. Genießen Sie den Besuch unserer Dörfer mit all ihren Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten, niederbayerische Herzlichkeit und Gastfreundschaft, die kulturelle Vielfalt und lebendigem Brauchtum. Wenn es Ihnen bei uns gefallen hat, sagen Sie es bitte weiter. Sollten Sie etwas vermissen, so lassen Sie es uns wissen. Mit freundlichen Grüßen aus Ruderting Josef Schätzl, 1. Bürgermeister Verkauf von Baugrundstücken Die Gemeinde Ruderting kann folgende Grundstücke zum Kauf anbieten: Wohngebiet Rudertinger Feld Erweiterung Fl. Nr. 463/8 833 qm (57.553,96 ) Fl. Nr. 463/9 870 qm (60.112,87 ) Gewerbegebiet Ebental Fl. Nr. 2375/ qm Nähere Auskünfte erteilt Herr Rauch (T Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung in Passau Die nächsten Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung (AVF) finden am Donnerstag Donnerstag Donnerstag jeweils von Uhr im alten Rathaus in Passau, 2. St. Zi. 204, statt. Telefonverbindung unter der Handy-Nummer: 0171 /

2 Ruderting /2005 Veröffentlichung von Glückwünschen und standesamtlichen Nachrichten Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Veröffentlichung von Glückwünschen und standesamtlichen Nachrichten nur dann, wenn einer Veröffentlichung seitens der Betroffenen zugestimmt wird. Das Standesamt informiert! Trauungstermine Trauungstermine während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können jederzeit vereinbart werden. Samstagstrauungen in Absprache mit dem Standesbeamten gegen eine Sondergebühr von Die Eheschließung ist vorher anzumelden. Das Standesamt gibt gerne Auskunft, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind. Ihr Standesamt Ruderting Standesamtliche Nachrichten Eheschließungen: Geburten: Sterbefälle: Kölbl Irmengard Ruderting Trasham 83 im 74. Lebensjahr DIE GEMEINDE RUDERTING GRATULIERT und übermittelt hiermit allen, die im Monat April ihren Geburtstag oder ein Ehejubiläum feiern können, die herzlichsten Glückwünsche

3 Ruderting /2005 Gemeinderat aktuell Nachrichten über Themen im Gemeinderat Gemeinderatsitzung vom 31. März 2005 Der Gemeinderat beschloss den Haushaltsplan für das Kalenderjahr Im Vorfeld leistete der Finanzausschuss bereits Sisyphusarbeit. Jeder Haushaltsansatz wurde auf Einsparungspotential geprüft, trotzdem kann die Gemeinde Ruderting erstmals seit Bestehen des kommunalen Haushaltsrechts keine Zuführung zum Vermögenshaushalt leisten. Der Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt beträgt Die Einnahmen der Gemeinde Ruderting aus der Schlüsselzuweisung gehen 2005 dramatisch zurück. Gleichzeitig steigt für die Gemeinde die Kreisumlage. Diese Haushaltspositionen ergeben ein Defizit von rund , das nur durch drastische Einsparungen auf den Restbetrag von gemindert werden konnte. Das heißt, die Investitionen beschränken sich heuer auf ein Minimum. Nur die nicht aufschiebbaren Maßnahmen, wie der 2. Abschnitt der Turnhallensanierung können heuer durchgeführt werden. Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2005 nicht vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt 2005 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit , der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von (Haushalsvolumen 2005 damit 3,6 Millionen ). Die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B bleiben unverändert, der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde von bisher 310 Prozentpunkten auf 330 Prozentpunkten (Landkreisniveau) angehoben. Laut Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 ist aber bereits im Jahr 2006 wieder ein ausgeglichener Haushalt der Gemeinde Ruderting zu erwarten. Die Wanderkarte Ruderting soll neu aufgelegt werden. Satz und Layout wurden an den Grafiker Stefan Hoffmann, Ruderting vergeben. Den Auftrag für den Druck dieses Faltplanes erhielt die Druckerei Richard Rothe, Passau. Zum Schutz der Jugendlichen hat sich der Gemeinderat entschlossen, anlässlich von Feierlichkeiten und Festveranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Einrichtungen den Ausschank und den Verkauf von Alcopops zu verbieten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft. Nächster Abgabetermin für Veröffentlichungen in den Rudertinger Gemeinde-Nachrichten ist spätestens der Berichte, Beiträge usw. können nur noch digital angenommen werden. Später eingegangene Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden! (auf Diskette oder per info@ruderting.de) Verbrennen holziger Gartenabfälle Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Ruderting dürfen Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten können (holzige Gartenabfälle), insbesondere Reisig, Zweige und Äste, in trockenem Zustand auf den Grundstükken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Verbrennen ist in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 15. September bis 15. November jeden Jahres zulässig und zwar an Werktagen von Uhr bis Uhr.

4 Ruderting /2005 Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung in Passau Die nächsten Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung (AVF) finden am Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, jeweils von Uhr im alten Rathaus in Passau, 2. St. Zi. 204, statt. Telefonverbindung unter der Handy-Nummer: 0171 / Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes in der Gemeinde Ruderting Als Dienstleistungsorientierter Betrieb ist das Landratsamt Passau bemüht, noch mehr Kontakt zu den Gemeinden und zu den Bürgern herzustellen. Aus diesem Grund führen die Bauabteilungen des Landratsamtes Sprechtage bei den Gemeinden durch. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass einerseits die Gemeinden noch mehr beraten werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, baurechtliche Probleme zu erörtern, Lösungen zu besprechen und Informationen allgemeiner Art zu geben. Andererseits soll bei diesen Sprechtagen auch den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, ihr Landratsamt vor Ort in Anspruch zu nehmen. Der 5. Sprechtag für die Bürger der Gemeinde Ruderting findet statt am Donnerstag, , ab Uhr im Rathaus Ruderting, Passauer Str. 3, Zimmer Nr. EG/03. Bürger die baurechtliche Probleme oder Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben (wie z.b. Umbau/Anbau/Neubau/Garagenbau/ Carport/ Gartenhäuschen) auf dem Herzen haben können den Sprechtag nutzen. Es wird gebeten, sich bis spätestens bei Herrn Rauch im Bauamt der Gemeinde Ruderting (Tel / Zimmer Nr. 3) anzumelden. Die rechtzeitige Anmeldung erspart Ihnen längere Wartezeiten, außerdem können sich die zuständigen Sachbearbeiter auf ihr Problem vorbereiten, um dann für Beratung und Information zur Verfügung zu stehen. Freihalten von Sichtfeldern bei Einmündungen und Kreuzungen Im Zuge regelmäßiger Straßenkontrollen des Straßenbauamtes Passau muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Sichtfelder einmündender Straßen und Wege nicht im erforderlichen Umfang freigehalten werden. Dadurch entstehen große Verkehrsgefährdungen, die auch Schuld an schweren Unfällen sein können. Bei Privatzufahrten sind die jeweiligen Anlieger für die Freihaltung der Sichtfelder verantwortlich. Die Größen der erforderlichen Sichtfelder werden durch die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Plangleiche Knotenpunkte vorgegeben. Danach gelten für die übergeordneten Straßen folgende, von der zulässigen Geschwindigkeit abhängige, Mindestsichtlängen: Geschwindigkeit auf der übergeordneten Straße Sichtlänge auf der übergeordneten Straße 100 km/h 200 m 80 km/h 135 m 70 km/h 110 m 50 km/h (Ortsbereich) 70 m Diese Sichtlänge muss gegeben sein, wenn sich der Kraftfahrer im Abstand 3 m vom Rand der übergeordneten Straße befindet. Bei Einmündungen öffentlicher Straßen ist ein Abstand von 10 m vom Rand anzustreben

5 Ruderting /2005 RECHTLICHES Nur keinen Streit vom Zaun brechen Zwischen Nachbarn kann es auch aus den unterschiedlichsten Gründen zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Ärger lässt sich jedoch vielfach vermeiden, wenn man Bescheid weiß und bestimmte Regeln beachtet. Pflanzabstände zum Nachbargrundstück In Bayern sind die Abstandsflächen in den Art. 47 bis 52 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und andere Gesetze (AGBGB) geregelt. Danach sind folgende Mindestabstände einzuhalten: für Bäume, Sträucher, Hecken usw. soweit nicht höher als 2 m 0,5 m für Bäume, Sträucher, Hecken usw. soweit höher als 2 m 2,0 m für Bäume, Sträucher, Hecken usw. wenn das Nachbargrundstück 0,5 m Waldfläche ist für Bäume, wenn das Nachbargrundstück über 2 m Höhe 4,0 m landwirtschaftlich genutzt wird Stein- u. Kernobstbäume, sowie Bäume im Hausgarten/Hofraum über 2 m Höhe 2,0 m Keinerlei Mindestabstände brauchen dagegen eingehalten werden bei Gewächsen und Bepflanzungen, die sich hinter Mauern oder sonstigen Einfriedungen befinden und diese nicht überragen. längs von öffentlichen Straßen oder Plätzen gehalten werden. dem Uferschutz, Schutz von Abhängen/Böschungen oder dem Schutz einer Eisenbahn dienen. Diese Abstandsregelungen gelten auch nicht bei Stauden oder einjährigen Pflanzen (z.b. Sonnenblumen). Der Nachbar kann verlangen, dass die gesetzlichen Mindestabstände eingehalten / hergestellt werden (also z.b. Zurückschneiden von Bäumen, die näher als 2 m an der Grenze stehen, auf 2 m Höhe; Entfernen von Bäumen, die den Mindestabstand von 0,5 m nicht einhalten). Allerdings verjährt der Anspruch nach Ablauf von 5 Jahren. Anmeldung von Festen und Veranstaltungen Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass alle öffentlichen Veranstaltungen und Feste anmeldepflichtig sind. Der Antrag ist vom Veranstalter schriftlich und so rechtzeitig bei der Gemeinde (EG, Zi.Nr. 1) einzureichen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung und Verbescheidung möglich ist (mind. 2 Wochen vorher). Er soll nähere Angaben über den besonderen Anlass, die Art der Speisen und Getränke (einschließlich etwaiger für den Ausschank vorgesehener Getränkeschankanlagen) sowie etwaiger damit verbundener Darbietungen (z.b. Unterhaltungs- oder Tanzmusik), die beabsichtigten Betriebszeiten, die Lage und Art der Räume (einschließlich der Fluchtund Rettungswege) sowie über die Person des Antragstellers enthalten ( 2 Abs.1 Satz 2 GastV). Eine nicht rechtzeitige Antragstellung bzw. Erbringung der erforderlichen Angaben und Unterlagen kann dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist. Eine kurzfristige Antragstellung kann daher im Rahmen des durch 12 GastG eingeräumten Ermessens ein sachlicher Grund für eine Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein. J ä g e r p r ü f u n g (2. Termin) Gemäß Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 03. Januar 2005, Nr. R findet der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2005 (2. Termin) landeseinheitlich am Dienstag, den 28. Juni 2005 statt (Beginn: 9:00 Uhr). Hierzu ergehen folgende Hinweise: Prüfungsbewerber können sich bis spätestens 28. April 2005 unter Angabe von Vor- und Zuname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und vollständiger Anschrift (einschließlich Postleitzahl) bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) schriftlich zur Prüfung anmelden, in deren Bezirk sie ihre Wohnung haben oder den Ausbildungslehrgang besucht haben. Anstelle der Kreisverwaltungsbehörde nehmen auch die Gemeinden die Anmeldung zur Prüfung entgegen. Hat ein Bewerber keinen Wohnsitz in Bayern, so hat er sich innerhalb der gleichen Frist bei einer Kreisverwaltungsbehörde desjenigen Regierungsbezirks anzumelden, in dem er die Prüfung ablegen will.

6 Ruderting /2005 Helmpflicht für Roller- und Mopedfahrer! In letzter Zeit wird immer mehr beobachtet, dass jugendliche Rollerfahrer keinen Helm tragen. Nach 21 a Absatz 2 Straßenverkehrsordnung müssen die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen. Wir weisen neben den gesetzlichen Bestimmungen vor allen Dingen bei einem Sturz auf die Gefahr von erheblichen Kopfverletzungen bzw. Verletzungen mit Todesfolge hin. Vernünftige Roller u.- Mopedfahrer -tragen Helm! Probleme mit den Quads, Roller, Mopedfahrer, und den Reitern auf den Wanderwegen Mit Bedauern muss die Gemeinde feststellen, dass die Wanderwege rund um Ruderting von einigen Quad- und Rollerfahrern als Rennstrecken missbraucht werden. Insbesondere auf den Naherholungsverbindungen (Rathaus-Tennisplatz und Matthias-Koller-Straße- Tennisplatz) ist dieser Fahrzeugverkehr ein lästiges Übel. Bekanntlich wurden diese Wege erst kürzlich neu hergestellt, das heißt, dass die notwendige Festigkeit der Wege noch nicht vorhanden ist und daher auf den Wegstrecken bereits größere Schäden festzustellen sind. Im Übrigen ist das Befahren dieser Wege mit Kraftfahrzeugen (außer notwendige landwirtschaftliche Nutzung) verboten. Die Gemeinde wird gegen die Übeltäter künftig vorgehen. Auch das Reiten auf diesen Wegstrecken ist nicht erlaubt. Gegen Verstöße wird künftig ohne Nachsicht vorgegangen. Manöveranmeldungen: Im Bereich des Landkreises Passau findet eine Übung mit folgenden Übungsmerkmalen statt: Übungsart: Rahmenlage Taktikausbildung großräumiger PAH-Einsatz im Rahmen der Fliegerischen Aus- und Weiterbildung 2005 Übungszeitraum: a) vom b) vom c) vom d) vom e) vom Übungsraum: SCHWABACH 32U PV 4865 KALLMÜNZ 32U QV 1650 NEUBURG v. WALD 33U UQ 1070 BAD BERNECK 32U PA 9247 ZEIL 32U PA 1542 MAIBACH 32U NA 8450 BAD NEUSTADT 32U NA 8676 MEININGEN 32U PB 0004 SAALFELD 32U PB 6813 GRENZE TSCHECHIEN 33U TR 9279 bis PASSAU - 33U UP 8582 entlang Grenze ÖSTERREICH bis 33T UN 4492 TROSTBERG 33T UP 1822 RAUBLING 33T TN 8498 HOFOLDING 32T QU 0118 TAUFKIRCHEN 33U TP 8859 MOOSBURG 32U QU 1772 ALLER- SHAUSEN 32U PU 9276 THEISSING 32U PV 8910 NÖRDLINGEN 32U PV 1012 Übungsart: Nachtortientierungsmarsch Übungszeitraum: Übungsraum: LEOPRECHTING (33 U UP ) WOTZMANNSDORF (33U UP ) OBERILZMÜHLE (33U UP ) SALZWEG (33U UP ) Übungsart: Oberpfalz 1 Übungszeitraum: Übungsraum: Freyung (33U UQ 93 07) Passau (33U UP 85 81) Regensburg (33U TQ 8533) Schwandorf (33U TQ 89 68) Oberviechtach (33U UQ 13 81) Regen (33U UQ 62 25) Der Bevölkerung ist nahezulegen, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten, ggf. sind die Bewohner abgelegener Gehöfte und die Jagdberechtigten gesondert zu verständigen. In der Bekanntmachung oder sonst in geeigneter Weise ist auf die Gefahren hinzuweisen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass zur Schadensabwicklung die Gemeinde Auskünfte erteilt (Art. 58 GO- ) und Anträge auf Ersatzleistungen von Manöverschäden entgegennimmt.

7 Ruderting /2005 Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Gemeinsame Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern vom 20. Oktober 2004 Az.:200 L 7833 b 16 und der Regierung der Oberpfalz Az.: Die Regierung von Niederbayern und die Regierung der Oberpfalz erlassen auf Antrag der Forstdirektion Nieder-bayern-Oberpfalz gemäß 5 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl I S. 971), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. August 2002 (BGB1 I S. 3082), und gemäß 2, 3, 4 und 6 der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern (BayRS L), zuletzt geändert durch 7 der Verordnung vom 3. April 2001 (GVB1 S. 177), folgende Bekanntmachung: 1. Gefährdungs- und Befallsgebiete Die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, werden in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärt ( 3 Abs. 1 der Landesverordnung). Diese Anordnung gilt nicht für den Bereich des Nationalparks Bayerischer Wald. 2. Überwachung Die in Nr. 1 zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wälder und Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September mindestens einmal monatlich auf Käferbefall zu kontrollieren ( 6 Abs. 2 der Landesverordnung). 3. Anzeige Bei Borkenkäferbefall haben die jeweiligen Eigentümer und Nutzungsberechtigten sofort die zuständige untere Forstbehörde zu verständigen ( 6 Abs. 2 der Landesverordnung). 4. Bekämpfung Auftretende Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten sachkundig (Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987, BGB1 I S. 1752, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 7. Mai 2001, BGBl I S. 865) nach guter fachlicher Praxis ( 2a Abs. 1 PflSchG) und sachgemäß nach dem Stand der Technik (Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer in den nichtstaatlichen Waldungen in der jeweils gültigen Fassung) unverzüglich sachgemäß und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen ( 4 Abs. 1 der Landesverordnung). 5. Erklärung Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort lagernder Walderzeugnisse haben spätestens innerhalb eines Monats nach In- Kraft-Treten dieser Anordnung gegenüber der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären, dass sie die vorgeschriebene Bekämpfung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Unterbleibt eine solche Erklärung, so kann die zuständige untere Forstbehörde die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers oder Nutzungsberechtigten durchfuhren oder durch einen Dritten durchführen lassen ( 4 Abs. 3 der Landesverordnung). In diesem Falle hat der Eigentümer und Nutzungsberechtigte die Bekämpfung zu gestatten und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten ( 4 Abs. 3 und 4 der Landesverordnung). 6. Sofortige Vollziehung 6.1 Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nummern 1-5 der Bekanntmachung wird angeordnet. 6.2 Begründung: Die Anordnung des Sofortvollzugs nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGB1 I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2004 (BGB1 I S. 2198), ist im öffentlichen Interesse geboten. Bei mangelhaft oder nicht durchgeführter Kontrolle, ggf. bei Unterlassung einer ordnungsgemäßen Bekämpfung besteht die Möglichkeit einer Massenvermehrung der Nadelholzborkenkäfer in den betroffenen Gebieten. Eine Massenvermehrung führt zu einer bestandsbedrohenden Gefahr für die Nadelwälder. Auch ist eine einheitliche Schädlingsbekämpfung aus den genannten Gründen erforderlich. 7. Vollstreckungsbehörde Diejenigen Kreisverwaltungsbehörden, auf deren Gebiet die Zwangsmittel angewendet werden müssen, werden gemäß Art. 30 Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstrekkungsgesetzes (BayRS I) ersucht, den erforderlichen Verwaltungszwang durchzuführen. Die Kreisverwaltungsbehörden sind insofern Vollstreckungsbehörden. 8. In-Kraft-Treten und Geltungsdauer Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Sie gilt bis 31. Dezember Hinweis: Wer der Bekanntmachung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, kann gemäß 40 Abs. 1 Nrn. 1a und 2a und Abs. 2 PflSchG in Verbindung mit 7 der Landesverordnung mit einer Geldbuße bis zu belegt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regierung der Oberpfalz, Regensburg, Emmeramsplatz 8 oder bei der Regierung von Niederbayern, Landshut, Regierungsplatz 540, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidpiatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs. erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Regierung von Niederbayern Dr. Walter Zitzelsberger, Regierungspräsident Regierung der Oberpfalz Dr. Wilhelm Weidinger, Regierungspräsident

8 Ruderting /2005 Bekanntmachung über Höhenmessungen des Bayerischen Landesvermessungsamts Das Bayerische Landesvermessungsamt führt in diesem Jahr grundlegende Höhenmessungen(Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung, weil Höhenpunkte nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Arbeiten notwendig sind. So sind genaue Höhenfestpunkte z.b. auch für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern und trigonometrischen Messungen erforderlich. Für diese und eine Reihe weiterer Arbeiten hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem Bayerischen Landesvermessungsamt der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten. Die Nivellements des Landesvermessungsamtes dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zeit keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das Bayerische Landesvermessungsamt keine Nivellements durch. In bestimmten Zeitabständen müssen Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können. Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenfestpunkt wird die Höhenlage über dem Meeresspiegel (Normalnull) durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekanntgegeben. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom (BayRS F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Die Höhenfestpunkte sind nach Möglichkeit vor Beschädigung zu schützen und erkennbar zu halten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das Bayerische Landesvermessungsamt oder das zuständige Vermessungsamt möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Bayerisches Landesvermessungsamt, Alexandrastraße 4, München Internet: poststelle@blva.bayern.de Telefon : (089) , Fax : (089)

9 Ruderting /2005 April 2005 Veranstaltungskalender Samstag, Kurz-Tschechischkurs im Pfarrheim Uhr Dienstag, Arbeitskreis Zukunft Uhr Rathaus Donnerstag, Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes, ab Uhr im Rathaus VdK Vortrag Betreuungsvollmacht ab Uhr LG Müller Samstag, Kurz-Tschechischkurs im Pfarrheim Uhr Sonntag, Fahrt ins Blaue Bayer. Wald Verein Preisschafkopf CSU Zur Alten Post ab (Einschreibung ab Uhr) Mai 2005 Sonntag, Frühschoppen SKV Landgasthof Zum Müller Dienstag, Maiandacht und Bittgang Ilzkreuz Mittwoch, Weinfest FC Ruderting Donnerstag, Weinfest FC Ruderting Freitag, Weinfest FC Ruderting Dienstag, Jahreshauptvers. Frauenbund Landgasthof Zum Müller Donnerstag, Wallfahrt mit Ilzern (von Ilz nach Maria Zell) bis Juni 2005 Sonntag, Frühschoppen SKV Gasthof Zur alten Post Freitag, Sonnwendfeuer Montags-Stammtisch Freitag, Sonnwendfeuer in Gastorf Bayer. Wald- Verein Samstag, Schulfest Juli 2005 Samstag, Imkerfest in Trasham Sonntag, Frühschoppen SKV Landgasthof Zum Müller Sonntag, Pfarrfest Samstag, Konzert im Schulhof Sonntag, Bergmesse am Klettergarten Samstag, SKV Sommerfest Gasthof Zur alten Post Einladung zum Arbeitskreis Zukunft Nächstes Treffen 19.April 2005 um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ruderting

10 Ruderting /2005 Apotheken-Notdienst Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um Uhr und endet am darauf folgenden Tag Uhr Freitag Apotheke am Markt Tiefenbach Samstag u. Sonntag 16.u Hubertus Apotheke Eging Montag Sonnen Apotheke Fürstenstein Dienstag Hofmark Apotheke Aicha v.w. Mittwoch Dreiburgen Apotheke Tittling Donnerstag Sonnen Apotheke Salzweg Freitag Sankt Ulrich Apotheke Büchlberg Samstag u. Sonntag 23.u Ludwigs Apotheke Eging Montag Ruperti Apotheke Salzweg Dienstag Marien Apotheke Hutthurm Mittwoch Rosen Apotheke Ruderting Donnerstag Apotheke am Markt Tiefenbach Freitag Hubertus Apotheke Eging Samstag u. Sonntag u Sonnen Apotheke Fürstenstein Montag Hofmark Apotheke Aicha v.w. Dienstag Dreiburgen Apotheke Tittling Mittwoch Sonnen Apotheke Salzweg Donnerstag Sankt Ulrich Apotheke Büchlberg Freitag Ludwigs Apotheke Eging Samstag u. Sonntag 07.u Ruperti Apotheke Salzweg Montag Marien Apotheke Hutthurm Dienstag Rosen Apotheke Ruderting Mittwoch Apotheke am Markt Tiefenbach Donnerstag Hubertus Apotheke Eging Freitag Sonnen Apotheke Fürstenstein Samstag u. Sonntag 14.u Hofmark Apotheke Aicha v.w. Montag Dreiburgen Apotheke Tittling Ärztedienst Rettungsleitstelle Passau: Telefon: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Telefon: Treffen der Selbsthilfegruppe für Krebspatientinnen und Krebspatienten jeden 2. Samstag im Monat, von bis Uhr. Die Termine: u im Kath. Pfarrzentrum (Konferenzraum) Kirchweg 12, Tittling. Auskünfte unter Tel.:08504 / Handy : 0160 / Ursula Kowenz, Färbergasse 9, Tittling Orthopädische Praxis Dr. med. W. Bötsch Arzt für Orthopädie / Ambulante Operationen Chirotherapie / Arzt für Arbeits- u. Schulunfälle Passauer Str. 17, Ruderting, Tel, / Wir machen Urlaub vom bis Vertretung: jeder niedergelassene Orthopäde i. d. Umgebung o. Dr. Clarenz, Dr. Schmid, Hauzenberg, Tel /

11 Ruderting /2005 Veranstaltungskalender: Sonntagsbrunch alle 14 Tage mit Kinderbetreuung Wer möchte sonntags nicht alleine mit seinen Kindern frühstücken, sondern in netter Gesellschaft anderer Alleinerziehender? Ab 11Uhr treffen wir uns in den Räumlichkeiten der ESG am Dietrich-Bonhoeffer- Platz 3, Ecke Heilig-Geist-Gasse, in Passau. Für Getränke und Semmeln sorgt gegen einen Unkostenbeitrag der VAMV und jeder bringt etwas zum Dazu (Aufstrich, Beilagen, Obst, Kuchen o.ä.) mit. Ab April wird als neuer Service Kinderbetreuung während des Brunchs angeboten, so dass die Eltern in Ruhe essen und reden können! Nächste Termine sind der , , , Muttertagsausflug mit Christian Schönbauer Zum Muttertag am 8.Mai schenken wir uns einen gemeinsamen Ausflug. Christian Schönbauer, ein erfahrener Wanderführer vom Bayerischen Wald-Verein, hat sich eine kindergerechte Route überlegt und begleitet uns. Der Brunch findet an diesem Sonntag nicht statt, stattdessen picknicken wir unterwegs! (Selbstversorgung). Es geht nach Vilshofen und wir wandern im Vilstal. Es wird ca. 2-3 Stunden mit Pausen gegangen. Es ist auch für kleinere Kinder und Kinderwägen (Radweg) geeignet. Anschließend können wir ins Cafe im Kloster Schweiklberg einkehren. Treffpunkt: Uhr Parkplatz Kachlet (Regensburgerstr.) Jahresausflug am zum Bergwerk und zur Sommerrodelbahn in Bodenmais. Dieses Jahr ist wieder ein großer Ausflug mit Bus geplant. Wir werden nach Bodenmais zum Silberberg fahren. Dort kann man das Bergwerk besichtigen, die Sommerrodelbahn runtersausen und die Wald- und Abenteuerspielplätze besuchen. Einen Vorgeschmack könnt ihr im Internet bekommen. Warme Jacken für den Bergwerkbesuch mitnehmen! Die Kosten für die Busfahrt betragen für Mitglieder 5 (Kinder frei) und für Nichtmitglieder 12,50. Der Komplettpreis für Bergwerk, Seilbahnfahrt und Rodelabfahrt kostet in der Gruppe 8 für Erwachsene und 5 für Kinder (bis einschl. 15 Jahren) Treffpunkt: Sonntag, , 9.00 Uhr P&R beim Bschütt-Parkplatz, Anmeldung bis 29.Mai im VAMV Büro (Tel ) Beratungsangebot Sylvia Lange, langjährige ehemalige Frauenbeauftragte des Arbeitsamts Passau, bietet für Ratsuchende frauenspezifische Beratung und Information an. Somit können wir wieder eine qualifizierte Beratung für Hilfesuchende anbieten. Die Beratung findet im Büro des VAMV statt und ist kostenlos. Tel. Terminvereinbarung unter 0851/43129 ist erforderlich. Neuwahlen des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung Auf der Mitgliederversammlung im Februar wurde Wiltrud Stark in ihrem Amt als Vorsitzende bestätigt. Monika Niedereder, bisherige Beisitzerin und Geschäftstellenleiterin wurde als zweite Vorsitzende gewählt. Neu im Vorstand als Beisitzerin ist Helga Schwarzer, Irmgard Maier übernimmt weiterhin die Finanzangelegenheiten und Valeria Kovac sowie Hans Bauer sind als Beisitzer mit im neuen Vorstand. Die Planungen des neuen Vorstandes sind verstärkt gemeinsame Ausflüge in die Natur anzubieten. Dies ist eine gute Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und sich gleichzeitig zu erholen. Veranstaltungskalender: Sonntagsbrunch alle 14 Tage mit Kinderbetreuung Wer möchte sonntags nicht alleine mit seinen Kindern frühstücken, sondern in netter Gesellschaft anderer Alleinerziehender? Ab 11Uhr treffen wir uns in den Räumlichkeiten der ESG am Dietrich-Bonhoeffer-Platz 3, Ecke Heilig-Geist-Gasse, in Passau. Für Getränke und Semmeln sorgt gegen einen Unkostenbeitrag der VAMV und jeder bringt etwas zum Dazu (Aufstrich, Beilagen, Obst, Kuchen o.ä.) mit. Ab April wird als neuer Service Kinderbetreuung während des Brunchs angeboten, so dass die Eltern in Ruhe essen und reden können! Nächste Termine sind der , , , Auf dem Foto sind von rechts nach links folgende Personen: Monika Niedereder, Wiltrud Stark, Helga Schwarzer, Irmgard Maier, Felix Stark, Hans Bauer (nicht im Bild Valeria Kovac).

12 Ruderting /2005 Bücherei Ruderting im Pfarrzentrum am Kirchplatz geöffnet: Sonntag und Mittwoch Uhr Unser Angebot Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie in unserer Bücherei viele Zeitschriften ausleihen können? AUTO, MOTOR UND SPORT (für Autointeresserte) - PC (für Computerfreaks) - SCHÖNER WOHNEN (mit Gestaltungsideen für Ihr Heim) - ELTERN und ELTERN FOR FAMILY(für Eltern mit kleinen oder größeren Kindern) - SELBST IST DER MANN (Tips und Anleitungen für Heimwerker) - PM oder GEO oder NA- TIONAL GEOGRAPHICS ( mit allgemein interessierenden Artikeln) - GEO SAISON (für Leute, die gerne verreisen) - COLORFOTO (für alle, die sich mit Fotografie beschäftigen) - TEST (die zuverlässige Verbraucherinformation) - SCHÖNER BAYERISCHER WALD (unsere Heimat kennen lernen) Unser Schaukasten im Treppenhaus des Pfarrzentrums Unser Land Bayern Wir haben viele neue Bücher über unsere Heimat Bayern und das angrenzendene Böhmen gekauft. Schade, wenn sie nur im Regal stehen würden. Deshalb wollen wir sie Ihnen noch einmal präsentieren. Vielleicht stöbern Sie auch einmal in unserem Regal Heimat Bayern. Sie finden sicher viel Interessantes, was man über unser Land und unsere Heimat wissen sollte. Zum Schluss noch einmal die gute Nachricht Auf Wunsch unserer Leser dauert ab sofort die Leihfrist 6 Wochen. Erst wenn Sie diese Frist überschreiten, erheben wir Mahngebühr. LEBENSQUALITÄT das heißt doch in Ruderting kann man sich wohl fühlen und alle schätzen das auch!

13 Ruderting /2005 Volksschule Ruderting Schule erleben - Begabungen entfalten - Leben bewältigen Nachrichten aus der Schule Es könnte zur Tradition werden - dass Palmbuschen - Binden in der Schule! Auf jeden Fall waren die Kinder - und auch viele Eltern - begeistert bei der Sache. Unter Mithilfe der Lehrkräfte wurden Palmzweige zu ansehnlichen Buschen gebunden und mit Bändern und Äpfeln verziert. Und als sich am Palmsonntag die Prozensionsteilnehmer an der Schule versammelten, trugen die Kinder stolz ihre Busche zur Kirche. Die Vereinskinis 2005 sind aus Ruderting Der Förderverein der Volksschule Ruderting setzte sich knapp gegen den FC Aldersbach durch. Die Gemeinde Ruderting gratuliert sehr herzlich zum grandiosen Erfolg beim Ratespiel von unserradio. Günter Kampf, Retlaw Hüttemann, Alois Bredl und Rolf Oberneder wurden am 01. April 2005 Vereinskinis Wir sind stolz auf die Teilnehmer und auf den Verein der Freunde und Förderer der Volksschule Ruderting e.v. Zugleich freuen wir uns, dass der Erlös aus dem von der Wolferstetter-Brauerei und unserradio großzügig gesponserten Vereinsfest unserer Schule und unseren Kindern zu Gute kommen soll. Die Gemeinde Ruderting bietet natürlich alle Unterstützung bei der Planung und Organisation dieses Vereinsfestes an. Das Fest (Festzelt für 1000 Personen, Spitzenband usw.) soll am 24. September 2005 auf dem Festplatz beim Sportgelände steigen. Schon heute laden wir alle Rudertingerinnen und Rudertinger sehr herzlich zum Besuch dieser Veranstaltung ein. Auf dem Bild (PNP vom ) Retlaw Hüttemann (hinten v.l.), Alois Bredl, Wolferstetter-Chef Georg Huber), Günter Kampf (vorne v.l.)mit Vereinskini-Vorgänger Dr. Otto Wiederer, Freyung und Moderator Martin Gruber:

14 Ruderting /2005 Ortsverband Ruderting: Vorstand Meszaros Alfred, Lusenstr.17, Ruderting Tel Vorstand Moritz Johann, Schmidt Otmar Einladung zur Informations-Veranstaltung zum Thema Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Durch Vollmacht, Betreuungs- bzw. Patientenverfügung Am Donnerstag, den ab 19 Uhr Im Gasthof Buchner/ Müller in Ruderting Richteer Utz vom Amtsgericht Passau wird die Probleme darstellen und erläutern.. Anschließend ist Gelegenheit zur Diskussion gegeben Eingeladen sind alle VdK Ortsverbands-Mitglieder. Ebenso alle interessierten Gemeindebürger. Der Besuch ist kostenfrei. Gez./Der OV-Vorstand Umwelttipp Passau, den Sekunden Ruhe gegen die Umweltplage Lärm 15 Sekunden Ruhe um Uhr Unter diesem Motto findet am 20. April 2005 zum zehnten Mal der internationale Tag gegen Lärm statt. Deutschland beteiligt sich seit 1998 daran, dieses Jahr heißt die Devise... ich bin doch nicht laut. Es empfiehlt sich, diesen Tag zum Anlass zu nehmen, die oft ständige Einwirkung von Geräuschen ob freiwillig oder gezwungenermaßen - sowie Ruhepausen bewusst wahrzunehmen, außerdem sich selbst als Verursacher von Lärm zu überprüfen. - Um auf Gefahren durch die Belastung durch Schalleinwirkung aufmerksam zu machen, finden bundesweit Aktionen statt wie Ausstellungen, Vorträge, Hörtests, Beratungen,..., z.b. in Schulen, Unis, Gesundheitsämtern, Museen, Unternehmen, Vereinen. Musik wird störend oft empfunden, dieweil sie mit Geräusch verbunden reimte bereits Wilhelm Busch. Lärm ist nicht nur lästig, ein Störfaktor, sondern hat zunehmend (akut oder chronisch) gesundheitsschädliche Auswirkungen. Gehörschäden können auch durch laute Musik entstehen ob in der Disko oder über Kopfhörer; Kinder sind durch manches Spielzeug gefährdet. Lärmschwerhörigkeit bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu. Lärm kann folgende negative Auswirkungen verursachen: Stress, Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrations- und Kommunikationsstörungen, verringertes Lernvermögen bei Kindern, Herz-Kreislauferkrankungen, Schwerhörigkeit (z. Zt. 14 Millionen Bundesbürger), Tinnitus (ca. 3 Millionen Bundesbürger über 10 Jahre), eingeschränkte Erholung und Entspannung. Es gibt vermeidbaren und weniger oder nicht vermeidbaren Lärm. Straßenverkehrslärm lässt sich teilweise durch niedrigere Geschwindigkeit oder durch Umsteigen vermindern. Jeder einzelne sollte es sich zur Aufgabe machen, Lärm nach Möglichkeit zu vermeiden. Monika Pinzel Weitere Informationen: VerbraucherService Bayern im KDFB e.v. Ludwigsplatz 4/I Passau Tel.: Fax.: P R E S S E M I T T E I L U N G

15 Ruderting /2005 Die Bayerische Wald-Vereins Sektion Ruderting-Neukirchen vorm Wald lädt herzlich ein zum mitmachen: Nichtmitglieder und Feriengäste sind immer willkommen! Die BWV-Sektions-Vorstandschaft bedankt sich herzlich bei allen Besucher/innen unseres Hoagartns aaf Josefi. Mit dem zahlreichen Besuch und dem herzlichen Applaus haben Sie allen Akteuren eine große Freude bereitet. Sonntag, 24. April, 6:30 Uhr, Buchbauer-Parkplatz Fahrt ins Blaue Die Fahrt führt uns in einen Kulturpark der Sinne, durch eine wildromantische Wolfsschlucht, auf eine imposante Burg und zu einer sauguatn Einkehr. Reiseleitung: Walther von der Sitt. Fahrpreis für Bus: 14,--, ohne Essen und Eintritte - Anmeldung erforderlich bis Donnerstag, , bei: Walter u. Gertraud von der Sitt, Tel / ************** Dienstag, 3. Mai, 19:30 Uhr: Dorfkapelle Fischhaus: Ökumenische Maiandacht und Bittgang zum Ilzkreuz i. Z. mit der Pfarrei St. Josef Ruderting und der evang. Gemeinde Tiefenbach. Anschließend gemütliches Beisammensein im Gasthaus Ilzstuben. **************** Mittwoch, Montag, 31. Mai 2005: Fahrt nach Ilz a. d. Ilz zur gemeinsamen Wallfahrt von Ilz nach Maria Zell Mit einer Gruppe der Feuerwehr aus unserer Partnergemeinde wollen wir ca. 158 km wallfahren vom Südosten der Steiermark nach Norden in insgesamt 4 Etappen. Für Interessenten, die sich nicht die gesamte Strecke zutrauen, bestünde evtl. die Möglichkeit, ein paar Tage in Ilz zu verbringen und dann die letzte Etappe von der Passhöhe Niederalpl nach Maria Zell, ca. 25 km (der schönste Streckenabschnitt!) mitzugehen. Anmeldungen bis spät. 20. April 2005 bei Reinhart Jungwirth, Tel /2239 Sonntag, 29. Mai 2005, Abfahrt 8:00 Uhr Wandern mit den Nachbar-Sektionen in Hauzenberg Programm: 10 Uhr: Messfeier, 11:15 Uhr: Führung durch das neueröffnete Granitzentrum, 12:30 Uhr: Mittagessen im Granitzentrum mit anschl. Sitzweil, 14 Uhr: alternativ: Wanderung um den Königsee. - Wir bilden Fahrgemeinschaften. Anmeldung erforderlich bei: Georg Jungwirth, Tel /1843 Wichtige Informationen aus dem Kindergarten an alle Eltern! Auch wir sind von den sinkenden Kinderzahlen betroffen! Zum jetzigen Zeitpunkt reichen die Kinderzahlen nicht aus im September dieses Jahres vier Gruppen halten zu können! Dies würde Personalabbau und drei komplett belegte Gruppen ( Kinder) zur Folge haben. Diese Situation, zu wenig Anmeldungen in zwei Gruppen, ermöglicht es uns aber in den betroffenen Gruppen Kinder ab 2 Jahren zu betreuen. Mindestbetreuungszeit wären 15 Stunden in der Woche, Kosten 54 Beitrag plus 3,50 Spielgeld = 57,50. Ab dem erreichten dritten Lebensjahr wird das Kind als volles Kindergartenkind gezählt. Bei Interesse bitte im Kindergarten bis 30. April melden unter , Frau Eder. Mit freundlichem Gruß, K. Eder, Leitung

16 Ruderting /2005 Kindergarten-Förderverein Ruderting e.v. Anerkannter gemeinnütziger Verein 1. Vorstand: Rupert Veit, Duringer Str. 15, Ruderting, Tel.: Vorstand: Odin Kühnhakl, Alois-Muttenhammer-Str. 21A, Ruderting, Tel.: Jahre Kindergarten-Förderverein Ruderting e.v. Im Jahr 1995 beschlossen Eltern in Ruderting den Kindergarten in Form von Geld- und Sachspenden, aber auch durch ihre Mithilfe bei Veranstaltungen tatkräftig zu unterstützen. Sie gründeten einen eingetragenen Verein, den Kindergarten-Förderverein Ruderting e.v. Aus Anlass dieses Jubiläums möchten wir die gesamte Bevölkerung unserer Gemeinde hiermit ganz herzlich einladen, Programmablauf: am Sonntag, den 24. April mit uns 10 Jahre Kindergarten-Förderverein zu feiern! 9:30 Uhr Familiengottesdienst in der Pfarrkirche gestaltet vom Kindergarten 10:30 Uhr Sektempfang im Pfarrheim, anschließend Frühschoppen (Weißwurstfrühstück, Schöberlsuppe etc.) 11:30 Uhr Offizieller Teil: Ehrung der Gründungsmitglieder Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft Spenden an den Kindergarten - Förderverein e.v. bitte auf das Konto bei der Sparkasse Passau, Zweigstelle Ruderting, BLZ Bei Zuwendungen ab 50,- an unseren gemeinnützigen Verein wird Ihnen am Ende des Jahres eine Spendenquittung zugestellt! SKV-Ruderting unsere nächsten Termine: Sonntag Frühschoppen im Landgasthof Müller Samstag Friedensmaiandacht beim Aussichtsturm in Ebersberg Veranstalter BSB Treffpunkt Uhr beim Vereinslokal in Uniform wir bilden Fahrgemeinschaften Samstag Reservistenwettbewerb in Kirchberg v.w genaues wird noch bekannt gegeben Sonntag Jahre 6er Gemeinschaft, Festakt in Kirchberg v.w. Abfahrt Vereinslokal (Fahrgemeinschaften) gez. Die Vorstandschaft Boxsparte Ruderting Einladung zum Boxvergleichskampf BS Ruderting ASV Cham beide Vereine angereichert mit ostbayer. u. österr. Spitzenboxern am Samstag, 07. Mai 2005 von Uhr anl. der Passauer Maidult im Dult-Stadl - Eintritt frei!

17 Ruderting /2005 Einladung Am Sonntag, 01. Mai 2005, um Uhr, veranstaltet die Sparte Tennis auf der Tennisanlage einen Tag der offenen Tür mit Schnupperstunde für alle Tennisinteressierten zur Saisoneröffnung Programm Sichtung für Kinder und Jugendliche, ab Uhr Schleiferlturnier, ab Uhr. Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Abschluss mit einer abendlichen Grillfeier. Eingeladen sind alle tennisinteressierten Mitglieder und Nichtmitglieder der Sparte Tennis. Die Spartenleitung Wichtige Hinweise: Zurzeit läuft die Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze. Alle Mitglieder der Sparte Tennis sind eingeladen, mitzuhelfen. Koordination: Josef Wimmer, Tel /1495, oder 08509/ Weitere Informationen im Internet unter Die Sparte Tennis besucht am Samstag, 23. April 2005 die BMW-Open in München. Gäste sind herzlich willkommen. Abfahrt mit dem Zug um Uhr in Passau-Hauptbahnhof. Für Fahrgemeinschaften: Treffpunkt um Uhr beim Parkplatz Einkaufsmarkt Buchbauer. Verbandsrunde 2005 Juniorinnen, 1. Spieltag auf der Tennisanlage Ruderting, am Samstag, , um Uhr, gegen TC Untergriesbach, Herren I, 1. Spieltag auf der Tennisanlage Ruderting, am Sonntag, , um Uhr, gegen TC Vilshofen II. zum Preisschafkopf (ohne Oberwertung - Wenz wird gespielt) zu Gunsten der Jugendarbeit in Ruderting am Sonntag, den 24. April 2005 um Uhr (Einschreiben ab Uhr) im Gasthof Zur alten Post, Ruderting Pächter Jürgen Kusser 1. Preis 2. Preis 3. Preis 300,00 150,00 75,00 sowie weitere wertvolle Sachpreise. Einsatz: 10,00 Auf Ihren Besuch freuen sich der CSU Ortsverband Ruderting und Schirmherr Bürgermeister Josef Schätzl

18 Ruderting /2005 unsere nächsten Termine: Frauenbund Jahreshauptversammlung Uhr Maiandacht in der Pfarrkirche Uhr Beginn der Jahreshauptversammlung Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Kassenbericht 4. Tätigkeitsbericht Mutter-Kind-Gruppen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Grußworte Pfr. Markus Krell 7. Grußworte Bgm. Josef Schätzl 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge , Uhr, Bezirksmaiandacht in Thyrnau Wir bilden Fahrgemeinschaften. Abfahrt um Uhr bei Edeka-Markt Buchbauer. Vorankündigung: , Uhr, Maiandacht bei Fam. Breinbauer , Stiegenwalfahrt nach Mariahilf Spenden: Rumänienhilfe 300,00 Solwodi 100,00 Donum Vitae 100,00 Fonds für Frauen 125,00 Friedensdorf International 150,00 SOS Kinderdorf 150,00 KJG Kindergruppen 75,00 Nachhilfestudio und Hausaufgabenbetreuung (Fast) alle Fächer für Schüler aller Schularten Unterrichtsräume in der Schule Ruderting Kinderschachkurs jeden Dienstag Uhr bis Uhr Noch vor Pfingsten: Computer-Einsteigerkurs: Grundlagen Windows, Word, Internet Info und Termine: Christian Kneitz Schalterner Straße Passau Tel.: christian@kneitz.com Besonderes Angebot: In den Pfingstferien Intensivkurse zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen an den weiterführenden Schulen Schülerförderung Kneitz

19 Ruderting /2005 Schulprobleme? >Sind die Hausaufgaben ein täglicher Kampf? >Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Kind überfordert ist? >Macht Ihnen die schulische Laufbahn Ihres Kindes Angst? Aufgrund meiner reichhaltigen Erfahrungen als Heilpädagogin und angehende Legasthenietherapeutin kann ich Ihnen Hilfe anbieten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind suchen wir um Lösungen zu finden. Bei Interesse Rufen Sie mich bitte an. Renate Fastnacht Honorar nach Vereinbarung Hochfeldstr Fürstenstein Liebe Sportfreunde, nachdem in den meisten Nachbargemeinden bereits seit Jahren die Möglichkeit besteht das Sportabzeichen zu erwerben, will nun auch der FC Ruderting in Zusammenarbeit mit dem Projekt Nahversorgung dies in unserer Gemeinde anbieten. Alle Interessenten, die noch in diesem oder im nächsten Jahr das Sportabzeichen machen wollen, können sich bei der Gemeinde, bei Herrn Helmut Raab, melden. Vorab können Informationen in der Gemeinde (Plakataushang) entnommen werden oder im Internet unter -sportabzeichen.de FC Haben Sie einzelne, von Ihnen nicht mehr benötigte Gläser (Limonade, Cocktail, Longdrink, Wein, Schnaps oder Cognac), Kaffee- Haferl, Teller oder Besteckteile. Bringen Sie diese bitte an den Spieltagen zum Kiosk am Fußballplatz. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, bitte bei Liebl, Tel: 2118 anrufen. Der FC Ruderting bedankt sich im Voraus! LEBENSQUALITÄT das heißt doch einander kennen und wir nützen alle Gelegenheiten einander kennen zu lernen

20 Ruderting /2005 FC Ruderting AH Einladung zum 15. Familienwandertag am Sonntag, den 01.Mai 2005 Treffpunkt: 9.45 Uhr auf dem Parkplatz Buchbauer Abfahrt: Uhr (Wir bilden Fahrgemeinschaften) Unser Ziel ist der Ausflugs-Gasthof Zur Platte Wir fahren über die Straußbrücke zur Speerwies. Dort Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz der Firma Richter und Frenzel. Von dort wandern wir über schöne Wald- bzw. Forstwege durch den Neuburger Wald zur Platte. Die Wanderzeit beträgt ca. eine Stunde und die Strecke ist von jeden bequem zu schaffen. Allein für den herrlichen Ausblick von der 500 m hoch gelegenen Platte in den Bayerischen Wald, auf die schneebedeckten Alpengipfel sowie auf die Domstadt Passau lohnt sich diese Wanderung. Im schönen Biergarten oder im Restaurant, je nach Witterung, nehmen wir gemeinsam das Mittagessen ein. Nach Kaffee und Kuchen wandern wir wieder zurück zu den Autos. Den Zeitpunkt des Abmarsches legen wir an Ort und Stelle fest. Die Nichtwanderer, die nur zum Mittagessen zur Platte fahren, sollten ca Uhr vor Ort sein. Wer nur am Mittagessen teilnimmt und nicht wandert, sollte mich wegen der Teilnehmerzahl und der Fahrgelegenheit bis spätestens 30. April 2005 unbedingt verständigen. Raab Franz (08509/1865) Bei schlechter Witterung wird diese Wanderung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wir wünschen viel Spaß und einen schönen Tag. Am Freitag, den 22. April 2005 wird das Festzelt für das 31. Weinfest aufgestellt. Beginn Uhr. Auch an den folgenden Tagen sind viele Arbeiten zu erledigen, um das Festzelt in gewohnter Manier auszuschmücken. Die Mitglieder der AH werden hiermit um Ihre Mithilfe gebeten. Sepp und Franz LEBENSQUALITÄT das heißt doch in Ruderting kann man sich wohl fühlen und alle schätzen das auch!

21 Ruderting /2005 Weinfest Der FC Ruderting gibt sich die Ehre, Sie zum 31. Weinfest im Festzelt am Sportgelände herzlich einzuladen. P r o g r a m m : Mittwoch, 04. Mai Uhr Partytime im Festzelt mit der Top-Gruppe band 8 Let us entertain you! Die Band, bestehend aus 5 Top-Musikern und der Sängerin Patrizia Will quirlig, sexy und stimmgewaltig versteht es, durch richtigen musikalischen Mix mit brandaktuellen Hits aus den Charts, Mega-Oldies oder Party- Knallern den Nerv der Zeit zu treffen. Sie wurde mit dem Fachmedienpreis als beste deutsche Pop-, Rock-, Partyband 2003 ausgezeichnet. Eintritt: 5 Euro 17.00Uhr Donnerstag, 05. Mai 2005 Fußball-Bezirksliga Ost: FC Ruderting- Eging am See Uhr Stimmung im Festzelt, Tag der Vereine und Betriebe mit der bekannten und beliebten Kapelle MOONLIGHT S Erleben Sie einen schönen und gemütlichen Festabend bei angenehmer Lautstärke, einer schmackhaften Brotzeit und einem guten Tropfen Wein. Die Moonlights treffen den richtigen Ton für die jungen Besucher, das Mittelalter und die ältere Generation. Eintritt: 2 Euro Freitag, 06. Mai Uhr Power im Festzelt mit der erfolgreichen internationalen Pop-Coverband Joe-Williams-Band Diese Profiband absolviert bis zu 140 Auftritte im Jahr und ist der Garant für eine perfekte Show, die anmacht und begeistert. Durch die Besetzung mit 6 Musikern und einer tollen Sängerin wird jedes Musikteil perfekt interpretiert. Die Joe-Williams-Band sorgt seit Jahren für eine tolle Stimmung im Weinzelt des FC Ruderting. Eintritt: 5 Euro Tischreservierungen bei Wilfried Buchberger 08509/93207 o. 0170/ Der FC Ruderting freut sich über Ihren Besuch im Weinzelt am Sportgelände.

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