TP Asphalt-StB 07. Neues Regelwerk Asphalt im Verkehrswegebau. Obering. Ulrich Habermann Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TP Asphalt-StB 07. Neues Regelwerk Asphalt im Verkehrswegebau. Obering. Ulrich Habermann Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v."

Transkript

1 Neues Regelwerk Asphalt im Verkehrswegebau TL AsphaltStB 07 ZTV AsphaltStB 07 TP AsphaltStB 07 1

2 Vorbemerkungen Vom Veranstalter bin ich gebeten worden, das neue Asphaltregelwerk vorzustellen. Dieser Aufgabe komme ich gern nach. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die TL AsphaltStB 07 und die ZTV AsphaltStB 07 bereits mit Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des BMVBS (ARS) Nr. 16 und 17 vom September 2008 eingeführt wurden und seit Oktober 2008 bezogen werden können. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese Regelwerke zumindest in Teilen und grundsätzlich bekannt sind. Weshalb kam es überhaupt zum neuen Regelwerk im Straßenbau? Ursache sind die europäischen Anforderungsnormen im Straßenbau, die in nationales Recht zu überführen waren. Im Asphaltstraßenbau ist das die DIN EN Die Anforderungsnormen finden ihren Niederschlag in den Technischen Lieferbedingungen. In diesem Zusammenhang mussten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien mit angepasst werden. Dabei wurden Erkenntnisse aus der Praxis ebenfalls berücksichtigt. Folie 3 zeigt das neue Regelwerk im Überblick. 2

3 ungebundene Schichten Das neuetechnische Regelwerk für den Verkehrswegebau in Deutschland [Betrachtung ohne Erdbau und ohne Erhaltung (BEA und BEB)] Lieferung einer Gesteinskörnung TL GesteinStB 04 Fassung 07 Europäische Anforderungsnormen Herstellung und Lieferung eines Baustoffgemisches/ Pflaster TL SoBStB 04 (Fassung 07) Deutsche Vertragsbedingungen Herstellung einer Schicht ZTV SoBStB 04 (Fassung 07) Asphalt TL GesteinStB 04 Fassung 07 TL AsphaltStB 07 (TP AsphaltStB 08 ) ZTV AsphaltStB 07 (ZTV BEAStB 2009 in Arbeit) Beton Pflaster TL GesteinStB 04 Fassung 07 TL GesteinStB 04 Fassung 07 TL BetonStB 07 ZTV BetonStB 07 Jahreszahl 07 wegen Notifizierungsverfahren in 2007 vom BMVBS nicht geändert TL PflasterStB 06 ZTV PflasterStB 06 3

4 Europäische Anforderungsnorm Asphalt DIN EN Asphalt Anforderungen (an das Mischgut) Teil 1: Asphaltbeton Teil 2: Asphaltbeton für sehr dünne Schichten Teil 3: Softasphalt Teil 4: Hot Rolled Asphalt Teil 5: Splittmastixasphalt Teil 6: Gussasphalt Teil 7: offenporiger Asphalt Teil 8: Ausbauasphalt Teil 20: Erstprüfung Teil 21: Werkseigene Produktionskontrolle 4

5 KurzÜbersicht zu wesentlichen Änderungen des neuen Asphaltregelwerkes (TL AsphaltStB 07, ZTV AsphaltStB 07, TP AsphaltStB 07) gegenüber altem Regelwerk (ZTV AsphaltStB 01 und ZTVTStB 95/2002) Hinweis: Keine Vollständigkeit und ohne Gewichtung der Reihenfolge Zertifizierte WPK ersetzt Güteüberwachung nach alter TL G AsphaltStB Wechsel von Eignungsprüfungen auf Erstprüfungen/Eignungsnachweise Neue Prüfverfahren für Raum und Rohdichte, dadurch werden bei gleichen Asphaltprobekörpern andere Hohlraumgehalte gemessen. Im neuen Regelwerk durch um 0,5 Vol.% verringerte Hohlraumgehalte berücksichtigt. Änderung/Absenkung der Hohlraumanforderungen für Splittmastixasphalte (sowohl fertige Schicht als auch MarshallProbekörper sowie Toleranz) Wechsel Kategorie E CS anstelle Brechsand vom Prüfsieb 5,0 mm auf 5,6 mm vom Füllersieb 0,09 mm auf 0,063 und 0,125 mm PSV als Kategorie, nicht mehr Mittelwert, daher Anforderung um 2 Punkte abgesenkt 5

6 Mindestbindemittelgehalt immer umgerechnet auf eine Gesteinsrohdichte von 2,65 g/cm 3 Änderungen in der Korngrößenverteilung für Splittmastixasphalte für Asphaltbinderschichten Weitere (zusätzliche) Toleranzen für Korngrößenverteilung (Füller 0,063 und0,125 mm, Geänderte Toleranzen für Korngrößenverteilung bei MA (Grobkornanteil) Forderung nach (neuem) Spurbildungsversuch für Asphaltbinderschichten und SplittmastixasphaltDeckschichten TP Asphalt Teil 22 Dynamische Stempeleindringtiefe für Gussasphalte S ist anzugeben (TP Asphalt Tab. 9) Anforderung an Rückstellung am extrahierten PmB geändert (4.1 und Tab. 16 ZTV Asphalt) Andere Regelbindemittel als bisher Gussasphalttemperatur max. 230 C mit viskositätsve rändernden Zusätzen In Bauklasse III immer SMischgüter Neue Regelungen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Veränderte Gewährleistungsfristen 6

7 Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen TL AsphaltStB 07 Ausgabe

8 Kennzeichnung der Asphaltmischgutarten und sorten AC für alle Asphaltbetone, nationale Ergänzung für die Untergliederung AC T Asphalttragschichtmischgut AC B Asphaltbinder AC D Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC TD Asphalttragdeckschichtmischgut SMA für Splittmastixasphalt MA PA für Gussasphalt für Offenporigen Asphalt 8

9 Kennzeichnung der Asphaltmischgutarten und sorten Kennzeichnung der Asphaltmischgutsorte obere Siebgröße (D) des im Asphaltmischgut enthaltenen Gesteinskörnungsgemisches Nationale Ergänzung für die Beanspruchung L leichte N normale S besondere 9

10 Beispiele AC 32 T S Asphaltbeton für Asphalttragschichten mit einer oberen Siebgröße von 32 mm, für Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung (bisher: ATS 0/32 CS) AC 16 B N Asphaltbinderschicht mit einer oberen Siebgröße von 16 mm, für Verkehrsflächen mit normale Beanspruchung (bisher: Asphaltbinder 0/16) MA 8 N Gussasphalt mit einer oberen Siebgröße von 8 mm, für Verkehrsflächen mit normaler Beanspruchung (bisher: GA 0/8) 10

11 Verwendung von Asphaltgranulat möglich für alle Asphaltbetone (AC) und Gussasphalt eingeschränkt möglich auch bei SMA!!! ausgeschlossen für Offenporigen Asphalt 1. Bestimmung der maximal möglichen Zugabemengen in Abhängigkeit von der Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates (s. Anhang D der TL Asphalt StB) 2. Bestimmung der maximal verarbeitbaren Zugabemenge in Abhängigkeit der maschinentechnischen Möglichkeiten des Mischwerkes Der kleinere der beiden Werte der Zugabemenge ist maßgebend! 11

12 Konformitätsnachweis TL Asphalt StB 07 Zusammensetzung Eigenschaften Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Überwachung Zertifizierung Hersteller Hersteller PÜZ Konformitätserklärung 12

13 Beispiel: 0123 FGSVAsphaltmischwerk, 4711 Köln BPR00234 EN Splittmastixasphalt für Verkehrsflächenbefestigungen SMA 11 S 25/5555 A Korngrößenverteilung (Siebdurchgang) Siebdurchgang bei 16 mm Siebdurchgang bei 11,2 mm Siebdurchgang bei 8 mm Siebdurchgang bei 5,6 mm Siebdurchgang bei 2 mm Siebdurchgang bei 0,063 mm 100,0 M.% 95,0 M.% 60,0 M.% 40,0 M.% 25,0 M.% 10,0 M.% Bindemittelgehalt 6,7 M.% Hohlraumgehalt 2,8 Vol.% Hohlraumfüllungsgrad 82 % proportionale Spurrinnentiefe 4 % Temperatur des Mischgutes 150 bis 190 C Wasserempfindlichkeit Widerstand gegen Abrieb durch Spikereifen Bindemittelablauf KLF KLF KLF 13

14 Erstprüfung muss für jede Zusammensetzung eines Asphaltmischgutes vor der ersten Verwendung durchgeführt werden gilt für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ist an Asphaltmischgut durchzuführen, das im Labor hergestellt wurde für die Durchführung ist keine Anerkennung nach RAP Stra mehr erforderlich dient als Nachweis dafür, dass die Anforderungen der TL AsphaltStB erfüllt werden enthält keinen Nachweis der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck (Bauvertrag) 14

15 Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ZTV AsphaltStB 07 Ausgabe

16 Tabelle 1 Zweckmäßige Asphaltmischgutart und Asphaltmischgutsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung Bauklasse/ Flächenart SV und I AC 22 B S AC 32 T S II AC 16 B S AC 22 T S AC 11 D S III AC 16 B S IV (AC 16 B N) AC 32 T N V AC 22 T N VI Rad und Gehwege AC 32 T N AC 22 T L Erläuterungen Einsatz nicht vorgesehen ( ) nur in Ausnahmefällen AC 11 D N AC 8 D N AC 16 T D AC 8 D L AC 5 D L SMA 11 S SMA 8 S (SMA 8 N) (SMA 8 N) (SMA 5 N) MA 11 S MA 8 S MA 5 S (MA 11 N) (MA 8 N) (MA 5 N) (MA 5 N) Asphalttragschicht Asphaltbinderschicht Asphalttragdeckschicht Asphaltbeton Deckschicht aus Splittmastix asphalt Gussasphalt Offenporigem Asphalt PA 11 PA 8 16

17 Tabelle 2 Zweckmäßige Bindemittelart und Bindemittelsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung Bauklasse/ Flächenart Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht Asphalttragdeckschicht Asphaltbeton Splittmastixasphalt Gussasphalt Deckschicht aus Offenporigem Asphalt SV und I II III 50/70 (30/45) 25/ /45 (10/4065) 25/ / /70 25/ /5555 (50/70 20/30 (10/4065) 20/30 (25/5555) 40/10065 IV 70/100 (50/70) 50/70 50/70 (70/100) 50/70 V VI Rad und Gehwege 70/100 70/100 50/70 70/100 70/100 70/100 30/45 Erläuterungen Einsatz nicht vorgesehen ( ) nur in Ausnahmefällen 17

18 Eignungsnachweis Der AN hat die Eignung der vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemische nachzuweisen (Bezug: ATV DIN Abschn , 2.2.1) Angaben zur Zusammensetzung des Asphaltmischgutes und zu den im Rahmen der Erstprüfung durchgeführten Prüfungen Erklärung des Auftragnehmers über die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck Die Angaben sind maßgebend für die Ausführung und Abnahme der Bauleistungen 18

19 Gussasphalt (Hintergrundinfo zu Änderungen bezüglich Temperatur und Zusätze) Grenzwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen seit 1997 in Deutschland Seit 2000 Grenzwert 10 mg/m³ Grenzwert bei Walzasphalt eingehalten, bei Gussasphalt nicht (je nach Arbeitsplatz 60 mg/m³) Grenzwert für Gussasphaltarbeiten bis ausgesetzt Zu hohe Expositionen bei Einbautemperaturen 240 C Seit 1. Januar 2008: Geeignete maschinentechnische Maßnahmen beim Einbau, oder Begrenzung der Herstell u. Einbautemperatur auf max. 230 C 19

20 Tabelle 5: Niedrigste und höchste Temperatur des Asphaltmischgutes in C* ) Art und Sorte des Bindemittels im Asphaltmischgut Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten, Asphaltbinder, Asphalttragschichtmischgut, Asphalttragdeckschichtmischgut Splittmastixasphalt Gussasphalt Offenporiger Asphalt 20/ bis / bis bis / bis bis / bis bis /10065** ) / bis bis / bis bis bis 230 * ) Die unteren Grenzwerte gelten für das Asphaltmischgut bei Anlieferung auf der Baustelle, die oberen Grenzwerte gelten für das Asphaltmischgut bei der Herstellung und beim Verlassen des Asphaltmischers bzw. des Silos ** ) Zusätzlich sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Hinweis: Mit ARS 10/2008 hat das BMVBS auf die Besonderheiten zur Reduzierung der Höchsttemperaturen im Juni 2008 bereits hingewiesen (RS BFA GUS Nr. 3 vom 11. Juni 2008) 20

21 4 Grenzwerte und Toleranzen Die in den ZTV AsphaltStB angegebenen Grenzwerte und Toleranzen beinhalten sowohl die Streuungen bei der Probenahme und die Vertrauensbereiche der Prüfverfahren (Präzision unter Vergleichsbedingungen) als auch die arbeitsbedingten Abweichungen, soweit im Einzelfall keine andere Regelung getroffen ist. 4.1 Asphaltmischgut Der Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels darf die in der Tabelle 16 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Diese Grenzwerte gelten für die sortenreine Verwendung von Straßenbaubitumen oder Polymermodifizierten Bitumen gemäß den TL BitumenStB 07. Bei Gussasphalt, der mit Straßenbaubitumen 20/30 bzw. 30/45 hergestellt wurde, darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel des rückgewonnenen Bindemittels 75 C bzw. 71 C nicht überschreiten. Bei Gussasphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskostitätsverändernden Zusätzen hergestellt wurde, darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel des rückgewonnenen Bindemittels den im Eignungsnachweis angegebenen Erweichungspunkt um nicht mehr als 8 C über oder unterschreiten. Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels um nicht mehr als 8 C über dem im Eigungsnachweis angegebenen resultierenden Erweichungspunkt Ring und Kugel (T R&Bmicx ) liegen. 21

22 Die elastische Rückstellung des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Polymermodifizierten Bindemittels muss bei Walzasphalt mindestens 40 % und bei Gussasphalt mindestens 30 % betragen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Reißen des Fadens, wobei die Ausziehlänge dann anzugeben ist. Bei Gussasphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskositätsverändernden Zusätzen hergestellt wurde, werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen Polymermodifizierten Bindemittels gestellt. Tabelle 16: Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels von Straßenbaubitumen und Polymermodifiziertem Bindemittel. Straßenbaubitumen Polymermodifiziertes Bitumen Sorte Grenzwert für den Erweichungspunkt in C Sorte Grenzwert für den Erweichungspunkt in C 160/ / / / / /10065 * ) 30/45 68 * ) Bezogen auf den Wert des Eignungsnachweises + 8 C 22

23 4.2.2 Verdichtungsgrad und Hohlraumgehalt SMA Bisher (ZTV AsphaltStB 01/05) Verdichtungsgrad > 97 % Hohlraumgehalt < 6,0 % Neu (ZTV AsphaltStB 07) Verdichtungsgrad > 97 % Hohlraumgehalt < 5,0 % Wie geht das um 1 % geringerer Hohlraumgehalt bei gleicher Verdichtungsarbeit? Antwort: Das Mischgut ist mit V max 3,0 (Prüfung am MarhallProbekörper) zu liefern (V min 2,5 für SMA 8S und 11S; 2,0 für SMA 5S und 1,5 für SMA 8 N und SMA 5N) TL Asphalt Abschn Tab. 8 Das bedeutet, es ist keine höhere Verdichtungsarbeit beim Einbau zu leisten. Im Übrigen wirken hier die erwähnten neuen Prüfverfahren für Raum und Rohdichte, d.h. die um 1 % verringerten Hohlraumgehalte gehen mit 0,5 % auf dieses Konto. 23

24 Regelungen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Ebenheit Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird für Unebenheiten der Oberfläche der Asphaltdeckschicht innerhalb einer 4 m langen Messstrecke in Querrichtung ein Wert von 7,0 mm festgelegt. Ein Überschreiten dieses Wertes beweist noch keinen Mangel. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt und der Auftragnehmer zur Beseitigung verpflichtet ist. Bei Flächen mit langsamem Verkehr können für die Abnahme größere Toleranzen für die Ebenheit in Längs und Querrichtung vorgesehen werden, jedoch nicht mehr als 10 mm. Zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird dann kein Wert festgelegt. 24

25 4.2.6 Griffigkeit Die Griffigkeit der fertigen Oberfläche der Asphaltdeckschicht aus Straßen der Bauklassen SV und I bis VI darf für das Seitenkraftmessverfahren (SKM) bei der Abnahme die nachfolgend angegebenen Grenzwerte für den Einzelwert eines 100mAbschnittes um nicht mehr als 0,03 unterschreiten: bei 80 km/h µ SKM = 0,46 bei 60 km/h µ SKM = 0,51 bei 40 km/h µ SKM = 0,56 Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden folgende Werte festgelegt: bei 80 km/h µ SKM = 0,40 bei 60 km/h µ SKM = 0,45 bei 40 km/h µ SKM = 0,49 Ein Unterschreiten der Werte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche beweist noch keinen Mangel. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt und der Auftragnehmer zur Beseitigung verpflichtet ist. Vorstehende Grenzwerte und Werte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche für das Messverfahren SKM gelten nicht für Wohnsammelstraßen, Anliegerstrassen, Fußgängerzonen, befahrbare Wohnwege, Rad und Gehwege sowie für Parkflächen des kommunalen Straßenbaus. 25

26 Behandlung von Mängeln (Abzugsregelungen Text i.s. Anbinder für Anhang A) 6.1 (kursiv) Die Behandlung von Mängeln ist z. B. im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen und Brückenbau (HVA BStB), Abschnitt 3.10 Mängelansprüche geregelt. Der Auftraggeber kann bei Über bzw. Unterschreitungen von Grenzwerten der Einbaudicke, der Einbaumenge, des Bindemittelgehaltes, des Verdichtungsgrades oder der Ebenheit, die einen Sachmangel nach 13 Nr. 1 VOB/B darstellen, dem Auftragnehmer anbieten, im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung die Geltendmachung von Mängelansprüchen ( 13 Nr. 5 VOB/B) vorerst zurückzustellen und dafür als Ausgleich einen Abzug vorzunehmen. Die Höhe des Abzugs bemisst sich nach den im Anhang A angegebenen Abzugsformeln. 26

27 Verjährungsfristen für Mängelansprüche Vollausbau Die Verjährungsfrist beträgt: 5 Jahre für Fahrbahnbefestigungen der Bauklassen SV und I sowie, 4 Jahre für Fahrbahnbefestigungen der Bauklassen II bis VI, wenn diese im Zusammenhang mit der Herstellung des Oberbaus im Vollausbau (nicht stufenweiser Ausbau) eingebaut werden, Sonstige Fälle... Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre für zweischichtigen Aufbau aus Asphaltbinder und Asphaltdeckschicht mit mehr als 11,5 cm Dicke oder mehr als 290 kg/m² Einbaumenge. 27

28 Übergangsregelungen zu den Bauverträgen Für bestehende Bauverträge, die weiter in die Zukunft reichen, bedarf es der Vereinbarung von Übergangsregelungen. Der AA 7.1 der FGSV hat dazu ausgehend von den neuen Rahmenbedingungen für die Lieferung von Asphaltmischgut 6 Fallkonstellationen entwickelt, nach denen eine eventuelle Vertragsanpassung zu beurteilen ist (das BMVBS hat sich dieser Beurteilung und den daraus ergebenden Konsequenzen angeschlossen). Achtung: Keine Vertragsanpassung zur Anhebung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei laufenden Bauverträgen 28

29 Fall 1 Ausgangssituation: Problemstellung: Lösungsansatz: Anmerkung: Bauvertrag nach altem Regelwerk Asphalteinbau in 2008 Prüfungen (Kontrollprüfungen, zusätzl. Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen) werden in 2009 durchgeführt. Grundlage für die Durchführung der Prüfungen? Sämtliche Prüfungen sind nach den alten Prüfnormen durchzuführen, d.h. alte Siebgrößen und Ausführungen wie bisher Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt auf Grundlage des Vertrages, d.h. nach altem Regelwerk. Im Prüfauftrag ist anzugeben, welche Prüfnorm zu Grunde zu legen ist. Das Formular sollte diese Angabe bereits einfordern. (Das tatsächliche Einbaudatum kann ggf. zur Orientierung dienen). Bei fehlender Angabe soll die Prüfstelle nachfragen. Auch in Hinblick auf Schadensfälle sind die alten Prüfverfahren langfristig vorzuhalten. 29

30 Fall 2 Ausgangssituation: Bauvertrag nach altem Regelwerk Asphalteinbau in oder vor 2008 sowie Abnahme in oder vor 2008, Ablauf der Verjährungsfrist nach Lösungsansatz: Wie Fall 1, Prüfungen sind nach den alten Prüfnormen durchzuführen. Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt auf Grundlage des Vertrages, d.h. nach altem Regelwerk. 30

31 Fall 3 Ausgangssituation: Problemstellung: Lösungsansatz: Bauvertrag nach altem Regelwerk Asphalteinbau in 2009 Es wird Asphaltmischgut nur noch nach TL AsphaltStB 07 geliefert. Das bedeutet u.a. neue Bezeichnungen neue Prüfnormen WPK/Erstprüfung geänderte Anforderungen an die Zusammensetzung Welche Grenzwerte und Toleranzen gelten für das Asphaltmischgut, welche Anforderungen für die fertige Schicht? Komplette Umstellung des Bauvertrages auf das neue Regelwerk für Asphalt. Dieses erfordert eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gegebenenfalls erforderlicher Mehraufwand ist nachzuweisen. Wenn im Bauvertrag die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gesondert aufgeführt ist, ändert sich diese nicht. Dieser Lösungsansatz berücksichtigt die Forderung der VOB/B 4 und 13, dass die Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen ist. 31

32 Fall 4 Ausgangssituation: Bauvertrag nach altem Regelwerk Asphalteinbau teils in 2008 und teils in 2009 Problemstellung: Kombination aus Fall 1 und Fall 3 Lösungsansatz: Einbau in 2008 (siehe Fall 1) Prüfung der in 2008 eingebauten Asphaltschichten erfolgt nach den alten Prüfnormen. Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt auf Grundlage des Vertrages, d.h. nach altem Regelwerk. Einbau ab 2009 (siehe Fall 3) Anpassung des Bauvertrages gemäß Fall 3 Anmerkung: Im Prüfauftrag ist anzugeben, welche Prüfnorm maßgeblich ist. 32

33 Über diese zuvor genannten vier können weiter u.a. folgende Fälle auftreten: Fall 5 Ausgangssituation: Ausschreibungsveröffentlichung nach Einführung des neuen Regelwerkes, aber noch mit Bezug zum alten Regelwerk. In der Leistungsbeschreibung wird das alte Regelwerk zu Grunde gelegt Lösungsansatz a): Fall a) Sachverhalt wird vor Submission festgestellt (z.b. durch Hinweis eines Bieters nach VOB/A 9). Nachsendung von Unterlagen zur kompletten Umstellung auf das neue Regelwerk. Lösungsansatz b): Fall b) Sachverhalt wird nach Submission (vor Vergabe) festgestellt. In dieser Phase sollte nichts Weiteres veranlasst werden. Erst nach der Vergabe erfolgt die Anpassung wie in Fall 3 beschrieben. 33

34 Fall 6 Ausgangssituation: Ausschreibungsveröffentlichung nach Einführung des neuen Regelwerkes, aber noch mit Bezug zum alten Regelwerk. In der Ausschreibung werden die neuen Regelwerke zu Grunde gelegt, aber die alten STLKTexte (alte Benennungen/Bezeichnungen) verwendet. Lösungsansatz a): Fall a) Sachverhalt wird vor Submission festgestellt (z.b. durch Hinweis eines Bieters nach VOB/A 9). Nachsendung von Unterlagen zur Korrektur. Lösungsansatz b): Fall b) Sachverhalt wird nach Submission (vor Vergabe) festgestellt. In dieser Phase sollte nichts Weiteres veranlasst werden. Mit der Vergabe erfolgt die Korrektur 34

35 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 35

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07 5 Inhaltsübersicht Einführung 1 Allgemeines 11 2 Von den TV bit zu den ZTV Asphalt-StB oi 11 3 Einfluss europäischer Richtlinien auf das nationale Regelwerk 14 4 Die ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB

Mehr

Asphalt Kontrollprüfung. Kommunalstraßenregelung

Asphalt Kontrollprüfung. Kommunalstraßenregelung Asphalt Kontrollprüfung gemäß Kommunalstraßenregelung (Landkreisregel) für Verkehrsflächen 1 Kontrollprüfung Asphalt gemäß - ZTV Asphalt- StB 07/13 - ZTV LW 99/01 Änderung und Ergänzung 2007/11 Asphalt-Kommunalstraßenregelung-LE

Mehr

Die neuen ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB 07

Die neuen ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB 07 VSVI-M-V Seminar: Asphaltstraßenbau 27.03.2008 in Linstow Die neuen ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB 07 Dipl.-Ing. Volker Beratender Ingenieur von der Oldbg.-IHK öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Erstprüfung und Eignungsnachweis Erstprüfung und Eignungsnachweis Bedeutung für den Bauvertrag A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten

Mehr

Aktuelle Herausforderungen an die Asphaltbauweise und Lösungsansätze

Aktuelle Herausforderungen an die Asphaltbauweise und Lösungsansätze Aktuelle Herausforderungen an die Asphaltbauweise und Lösungsansätze Auswirkungen u.a. von europäischer Normung, Kolloquium für Fortgeschrittene im Straßenwesen Inst. f. Straßen- und Eisenbahnwesen, Universität

Mehr

Erfahrungen mit neuen Regelwerken im Straßenbau

Erfahrungen mit neuen Regelwerken im Straßenbau PEBAPrüfinstitut für Baustoffe GmbH Köpenicker Landstraße 280, 12437 Berlin Tel.: (030) 63 95 80-0 Fax: (030) 63 95 80-50 1 Prof. Dr.-Ing. D. Großhans Erfahrungen mit neuen Regelwerken im Straßenbau ZTV

Mehr

Leitfaden Ausschreiben von Asphaltarbeiten

Leitfaden Ausschreiben von Asphaltarbeiten Der neue Leitfaden Ausschreiben von Asphaltarbeiten Dipl.-Ing. André Täube Deutscher Asphaltverband (DAV) e.v. Schieffelingsweg 6, 53123 Bonn Tel.: 0228 / 97 96 5-0, Fax: 0228 / 97 96 5-11 E-Mail: t@asphalt.de

Mehr

913-I. Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

913-I. Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 913-I Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007, Fassung 2013, ZTV Asphalt-StB 07/13 Bekanntmachung der Obersten

Mehr

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anlage D.2.1 Dezember 2009 EF Asphalt 09/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Mehr

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 DIN 1996 TL G Asphalt StB TP A-StB ALP A-StB M Eignungsprüfungen

Mehr

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S )

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S ) Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S. 1203 ) Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (Einführung

Mehr

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07 Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anhang D.2.9 Juni 2011 EF Asphalt 2011/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Mehr

Die neuen TL Asphalt und ZTV Asphalt Neuerungen aus Sicht der Straßenbauverwaltung

Die neuen TL Asphalt und ZTV Asphalt Neuerungen aus Sicht der Straßenbauverwaltung Die neuen TL Asphalt und ZTV Asphalt Neuerungen aus Sicht der Straßenbauverwaltung BOR Gernot Rodehack 23. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbauseminar 28. März 2007 ertragsverhältnis bisher Auftraggeber

Mehr

Das künftige Technische Regelwerk im Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07

Das künftige Technische Regelwerk im Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07 Das künftige Technische Regelwerk im Asphaltstraßenbau TL und ZTV Asphalt-StB 07 A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf Europäische Normung Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Mehr

EIN JAHR mit der neuen TL Asphalt 07 ZTV Asphalt 07 TP Asphalt 07

EIN JAHR mit der neuen TL Asphalt 07 ZTV Asphalt 07 TP Asphalt 07 VSVI BERLIN / BRANDENBURG ASPHALT-SEMINAR Berlin EIN JAHR mit der neuen TL Asphalt 07 ZTV Asphalt 07 TP Asphalt 07 1 ZTVASPHALT IM MITTELPUNKT DER NEUEN REGELWERKE Struktur des Technischen Regelwerkes

Mehr

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau ZTV T-StB 95 Ausgabe 1995 /

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 05.11.2012 Az.: IID9-43415-004/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen

Mehr

WPK der Asphalthersteller - Bedeutung für Einbauer und Verwaltung. Dipl.-Ing. A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf

WPK der Asphalthersteller - Bedeutung für Einbauer und Verwaltung. Dipl.-Ing. A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf WPK der Asphalthersteller - Bedeutung für Einbauer und Verwaltung Dipl.-Ing. A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf Stationäre Mischwerke müssen sich durch Zuverlässigkeit auszeichnen. Sie müssen

Mehr

Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken

Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken 29. Regenstaufer Asphalt- und Strassenbauseminar Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken Dipl.-Ing. Stefan Leitner Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt

Mehr

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 EF Asphalt 2013/HE Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen - zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 für den Bereich von Hessen Mobil - - Stand: 06.02.2014 1. Einleitung Die EF Asphalt 2013/HE sind unter www.mobil.hessen.de

Mehr

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön KONTROLLPRÜFUNGEN WARUM UND WIE? dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Labor MAUCH-GLÄSER GmbH Neuhöfer Straße 23, 21107 Hamburg Tel. 040 / 75 66 19 25, Fax 040 / 75 66 19 26 Qualitätssicherung

Mehr

- Leise Autos. - Reifen. - Strassenoberflächen

- Leise Autos. - Reifen. - Strassenoberflächen - Leise Autos - Reifen - Strassenoberflächen Entwicklungen und Revision der VSS-Normen in Abstimmung mit der europäischen Normen Hans Peter Bucheli Implenia Bau AG Belagsbau + Produktion Entwicklungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung

Mehr

Vertragsveränderungen zur ZTV Asphalt StB 07 und deren Auswirkungen / Umsetzungen

Vertragsveränderungen zur ZTV Asphalt StB 07 und deren Auswirkungen / Umsetzungen Vertragsveränderungen zur ZTV Asphalt StB 07 und deren Auswirkungen / Umsetzungen Ergebnisse aus dem AK 7.1.4 Vertragliche Regelungen - Dauerhaftigkeit Qualitätsinitiative Asphalt Können Anpassungen des

Mehr

EF Asphalt 2017/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2017 / Hessen. zu den ZTV/TL Asphalt-StB 07/13

EF Asphalt 2017/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2017 / Hessen. zu den ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 EF Asphalt 2017/HE Ergänzende Festlegungen Asphalt 2017 / Hessen - zu den ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 für den Bereich von - - Stand: 01.03.2017 1. Einleitung Die EF Asphalt 2017/HE sind unter www.mobil.hessen.de

Mehr

Das künftige Technische Regelwerk. Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07

Das künftige Technische Regelwerk. Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07 Das künftige Technische Regelwerk im Asphaltstraßenbau TL und ZTV Asphalt-StB 07 Dr.-Ing. Hutschenreuther GmbH 2009 Europäische Normung Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 29.08.2016 Az.: IID9-43434-001/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen,

Mehr

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung 1 Anforderungen an moderne Fahrbahnbeläge aus Asphalt 2 Lebensdauer von Asphaltdeckschichten in Europa 3 Lebensdauer von Asphaltdeckschichten im Vergleich Quelle:

Mehr

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern BOR Dipl.-Ing.Univ. Gernot Rodehack Vortragsinhalt Gültiges Regelwerk Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Technische Lieferbedingungen

Mehr

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Erlasse im Jahr 2014 Erlasse in Bearbeitung 2 Erlasse 2014 Schichten ohne Bindemittel AV

Mehr

Kontrollprüfungen Warum und wie? IFTA

Kontrollprüfungen Warum und wie? IFTA Kontrollprüfungen Warum und wie? Dipl.-Ing. Michael Gehrke Lüschershofstr. 71-73 45356 Essen Quelle: Duden Quelle: WeltOnline 2 Wie wird die Qualität gesichert? Zur Sicherung der Qualität müssen alle Elemente

Mehr

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen 21. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbau-Seminar am 13.04.2005 in Regenstauf, Jahnhalle Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen Dipl.-Ing. A. Riechert INSTITUT DR.-ING. GAUER Ingenieurgesellschaft

Mehr

Universität Siegen. Diplomarbeit. Thema:

Universität Siegen. Diplomarbeit. Thema: Diplomarbeit Thema: Untersuchung des Verformungsverhaltens von Asphaltbefestigungen in Abhängigkeit von der Qualität der geleisteten Verdichtungsarbeit Betreut durch: Prof. Dr.- Ing. G. Steinhoff Fachbereich

Mehr

Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis?

Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? VSVI Berlin Brandenburg 23. Januar 2018 Dipl. Wirt.-Ing. Christoph Meurer Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? 100 % Photo ABP Photo Alensys 0-60

Mehr

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung FGSV 797 B Beispiele für eine Leistungserklärung nach Anhang III der EU-BauPVO und die zugehörige CE-Kennzeichnung für die Lieferung von Asphaltmischgut nach der Normenreihe EN 13108 Beispiele für die

Mehr

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18 Referat 49 München, 18.03.2019 Az.: 49-43415-4-3 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-B Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL

Mehr

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau 1 Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Straßenbau Brücken- / Ingenieurbau 2 AV ZTV Asphalt-StB 07 und AV TL Asphalt-StB 07 weiterhin

Mehr

Dauerhafte Asphaltbefestigungen herstellen

Dauerhafte Asphaltbefestigungen herstellen Qualität im Asphaltstraßenbau Dauerhafte Asphaltbefestigungen herstellen Seminarveranstaltung der VSVI Berlin-Brandenburg Frankfurt (Oder) 24. Januar 2012 Dipl.-Geol. Bernd Dudenhöf er ASPHALTA Prüf -

Mehr

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendungen

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendungen SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendungen TPA GmbH Sebastian Lorenz Peutestraße 51 20539 Hamburg Tel.: 040/20208-3449 Fax: 040/20208-3446 sebastian.lorenz@tpaqi.com 1 Anforderungen Hohe Verformungsbeständigkeit

Mehr

Regelwerke für Ländliche Wege

Regelwerke für Ländliche Wege Geplant & Gebaut Damit ländliche Wege über eine lange Nutzungsdauer verfügen, sollten die Asphaltschichten möglichst dicht und lexibel sein FOTO: ALE UNTERFRANKEN, WÜRZBURG Regelwerke für Ländliche Wege

Mehr

Umsetzung der europäischen Normung in deutsches Regelwerk für den Straßenbau. Asphaltbauweisen. Inhalte Erfahrungen

Umsetzung der europäischen Normung in deutsches Regelwerk für den Straßenbau. Asphaltbauweisen. Inhalte Erfahrungen 1 Umsetzung der europäischen Normung in deutsches Regelwerk für den Straßenbau Asphaltbauweisen Inhalte Erfahrungen Inhouse-Schulung BVG Unternehmensbereich Straßenbahn Berlin 23. Februar 2010 2 Inhalt

Mehr

Lärmmindernde Asphaltbeläge im kommunalen

Lärmmindernde Asphaltbeläge im kommunalen Lärmmindernde Asphaltbeläge im kommunalen Straßenbau SMA-LA und LOA 5D (Lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschicht) Herbert Lukas Pusch Bau GmbH & Co. KG Gliederung: 1. Konzept geräuscharmer Beläge 1.1

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Verkehrswegebau Prof. Dr.-Ing. M. Radenberg Modulprüfung Verkehrswegebau Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen Freitag, den 1.3.2013 15:15 17:15 Uhr Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Umgang mit Abweichungen vom Bauvertrag

Umgang mit Abweichungen vom Bauvertrag VSVI Hessen e.v. Hessen e.v. Asphaltstraßentag 23. Januar 2013, Friedberg Umgang mit Abweichungen vom Bauvertrag Dipl.-Ing. Volker Beratender Ingenieur von der Oldbg.-IHK öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Lärmreduzierung im kommunalen Bereich

Lärmreduzierung im kommunalen Bereich Lärmreduzierung im kommunalen Bereich Die neuen Merkblätter der FGSV 25. November 2014 Ulrich Lüthje Entstehung von Verkehrslärm Lärmquellen Straßenverkehrslärm Motor und Antriebsstrang Reifen und Fahrbahn

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 11.11.2014 Az.: IID9-43415-005/97 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von

Mehr

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung 1 Anforderungen Hohe Verformungsbeständigkeit Gute Griffigkeit Erhöhte Nutzungsdauer Geringere Erhaltungskosten Geringe Rissbildungsneigung Lärmminderung Fahrkomfort

Mehr

Erhaltungsbauweisen nach. ZTV BEA-StB. Bauliche Erhaltung Asphaltbauweisen

Erhaltungsbauweisen nach. ZTV BEA-StB. Bauliche Erhaltung Asphaltbauweisen ZTV BEA-StB Linstow, 17.04.2018 Erhaltungsbauweisen nach ZTV BEA-StB Bauliche Erhaltung Asphaltbauweisen BARTH ASPHALTBERATUNG BERLIN Dipl.-Ing. Rudolf Barth ZTV BEA-StB Linstow, 17.04.2018 Einleitung

Mehr

Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften

Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften 1 Aufgaben des ländlichen Wegebaues - Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Gemeinden des ländlichen Raumes - Verbesserung

Mehr

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe von Straßenausbaustoffen Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Verkehrswegebau Prof. Dr.-Ing. M. Radenberg Modulprüfung Verkehrswegebau Bachelorstudiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Montag, den 20.09.2010 9:15 10:15

Mehr

Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen

Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen Kolloquium Vermeidung von Straßenschäden in Kommunen am 23.11.2011, INSTITUT FÜR STRASSEN- UND EISENBAHNWESEN (ISE) KIT Universität des

Mehr

Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut in Mecklenburg-Vorpommern

Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut in Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut in Mecklenburg-Vorpommern Stand: 28. August

Mehr

GKG MINERALOEL HANDEL Stuttgart

GKG MINERALOEL HANDEL Stuttgart Vorschläge für die Texte von Nebenangeboten mit SüBit VR 35 als Niedrig temperatur walz asphalt oder Niedrigtemperaturgussasphalt AC B (Asphaltbinder) nach TL Asphalt-StB 07/ZTV Asphalt-StB 07 AC 22 BS

Mehr

Wiederverwendung von Asphalt

Wiederverwendung von Asphalt Wiederverwendung von Asphalt Deutscher Asphaltverband e.v. DAV-Infoveranstaltung Gliederung Begriffe Geschichte Rechtliche Rahmenbedingungen Technisches Regelwerk Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung / Ausblick

Mehr

Wiederverwendung von Asphalt

Wiederverwendung von Asphalt Wiederverwendung von Asphalt Deutscher Asphaltverband e.v. JRS-Seminar am 16.02.2012 in Zakopane Gliederung Begriffe Entwicklung Technisches Regelwerk Wirtschaftlichkeit Besonderheiten Zusammenfassung

Mehr

Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen

Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen Dr.-Ing. Richard Bosl Staatliches Bauamt Regensburg Gliederung 1. Vorwort 2. Bauvertragliche Regelungen 3. Kontrollprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung

Mehr

Stand des Regelwerkes bei neuen Asphaltbauweisen

Stand des Regelwerkes bei neuen Asphaltbauweisen Stand des Regelwerkes bei neuen Asphaltbauweisen Baudirektor Dipl.-Ing.Univ. Gernot Rodehack Neue Asphaltbauweisen Lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten aus SMA LA aus AC D LOA E LA D Asphaltdeckschichten

Mehr

Ergänzende Regelungen zur Gewinnung und Verwendung von Asphaltgranulat (Ausbauasphalt) in Asphaltschichten

Ergänzende Regelungen zur Gewinnung und Verwendung von Asphaltgranulat (Ausbauasphalt) in Asphaltschichten Seite 1 von 8 Ergänzende Regelungen zur Gewinnung und Verwendung von Asphaltgranulat (Ausbauasphalt) in Asphaltschichten 1 Fräsen von Asphaltflächen Fräsleistungen sind grundsätzlich als schichtenweises

Mehr

Neues im Technischen Regelwerk

Neues im Technischen Regelwerk PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbH Köpenicker Landstraße 280, 12437 Berlin Tel.: (030) 63 95 80-0 Fax: (030) 63 95 80-50 1 Prof. Dr.-Ing. D. Großhans Neues im Technischen Regelwerk (ZTV Asphalt- StB

Mehr

Einführung ZTV A-StB 97/06 Ausgabe 1997 / Fassung 2006

Einführung ZTV A-StB 97/06 Ausgabe 1997 / Fassung 2006 Einführung ZTV A-StB 97/06 Ausgabe 1997 / Fassung 2006 mit überarbeiteten Verbindlichen Regelungen für die endgültige Wiederherstellung von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach Aufgrabungen vom 30. März

Mehr

Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG. IFM-Straßenbau-Seminar IfM Leipheim

Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG. IFM-Straßenbau-Seminar IfM Leipheim Änderungen und Ergänzungen der Technischen Lieferbedingungen und Vertragsbedingungen für Asphalt und für Schichten ohne Bindemittel in Bayern und Baden-Württemberg Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung

Mehr

913-I. Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007, Fassung 2013, TL Asphalt-StB 07/13

913-I. Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007, Fassung 2013, TL Asphalt-StB 07/13 913-I Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007, Fassung 2013, TL Asphalt-StB 07/13 Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen

Mehr

Recyclingbaustoffe im Straßenbau

Recyclingbaustoffe im Straßenbau Recyclingbaustoffe im Straßenbau Möglichkeiten, Vorteile und Rahmenbedingungen für den Einsatz Inhalt Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) Gesetze, Richtlinien und ergänzende Festlegungen Beispiele

Mehr

Ihr Werk Täfertingen Prüfungen im Rahmen der freiwilligen Güteüberwachung von Gesteinskörnungen für Asphalt, 1. Fremdüberwachung 2016

Ihr Werk Täfertingen Prüfungen im Rahmen der freiwilligen Güteüberwachung von Gesteinskörnungen für Asphalt, 1. Fremdüberwachung 2016 IfM Institut für Materialprüfung 89340 Leipheim, Maximilianstr. 15 Beratung, Forschung und Materialprüfung in den Fachbereichen: Baustoffe Geotechnik Umwelttechnik Andreas Thaler & Co. Kies- und Sandwerk

Mehr

Asphaltanwendungen in der Praxis, neue Regelwerke DAV-Informationsveranstaltung am in Bonn

Asphaltanwendungen in der Praxis, neue Regelwerke DAV-Informationsveranstaltung am in Bonn Asphaltanwendungen in der Praxis, neue Regelwerke DAV-Informationsveranstaltung am 06.11.13 in Bonn Prof. Dr.-Ing. Volker Rauschenbach 1 Anpassungen Regelwerk Asphaltbauweise Veranlassung Anforderungen

Mehr

Wiederverwendung von Asphalt

Wiederverwendung von Asphalt Wiederverwendung von Asphalt Deutscher Asphaltverband e.v. 25.01.2012, Schloss Spindlhof OBB-Seminar "Straßenbautechnik", Regenstauf Gliederung Begriffe Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen Technisches

Mehr

Die Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen

Die Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen Die Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen - Aktuelle Entwicklungen - Teil 1 Dipl.-Ing. Hermann Lammen Heijmans Oevermann GmbH Asphaltbauweisen 2010 Teil 2 Dipl.-Ing. Stefan Pichottka ABE Baustoffprüf-

Mehr

Arbeitsgruppe Betonbauweisen FGSV. Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton

Arbeitsgruppe Betonbauweisen FGSV. Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton ForschungsgeseJlschafl für Slraßen- und Verkehrsweseng Arbeitsgruppe Betonbauweisen FGSV Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton TP Beton-StB

Mehr

Wiederverwendung von Asphalt

Wiederverwendung von Asphalt Wiederverwendung von Asphalt Deutscher Asphaltverband e.v. 31.01.2012, Filderhalle, Leinfelden-Echterdingen VSVI Baden-Württemberg: Seminar "Asphaltstraßenbau" Gliederung Begriffe Entwicklung Rechtliche

Mehr

Einführung / Überblick zu den RStO 12

Einführung / Überblick zu den RStO 12 Einführung / Überblick zu den RStO 12 Frohmut Wellner 1 Einführungskolloquium zur RStO 25. April 2013 im Theater am Tanzbrunnen, Köln Die RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen

Mehr

Erweichungspunkt Ring und Kugel

Erweichungspunkt Ring und Kugel Prüfverfahren Bitumenhärte Erweichungspunkt Ring und Kugel Einheit: C Seminar 2012 Seite 1 Prüfverfahren Bitumenhärte Nadelpenetration Namensgeber für Bitumen Einheit: 1 / 10 mm Seminar 2015 Seite 2 Prüfungen

Mehr

Lärmreduzierung im kommunalen Bereich

Lärmreduzierung im kommunalen Bereich Die neuen Merkblätter der FGSV Jan Jähnig Inhalt Erstellung des Vortrages mit Unterstützung von Kerstin Gärtner, Kerstin Westermann und Andreas Otto Folie 2 Einleitung Folie 3 Merkblätter und Empfehlungen

Mehr

Bautechnische Darstellung geräuschmindernder Fahrbahnbeläge

Bautechnische Darstellung geräuschmindernder Fahrbahnbeläge Bautechnische Darstellung geräuschmindernder Fahrbahnbeläge Infotag Geräuschmindernde Fahrbahnbeläge in der Praxis Berlin, 16. März 2011 Dipl.-Geol. Bernd Dudenhöfer ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 05.11.2012 Az.: IID9-43432-002/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung

Mehr

Walzasphaltstraßen. Anforderungen und Prüfergebnisse aus Sicht. einer Prüfstelle

Walzasphaltstraßen. Anforderungen und Prüfergebnisse aus Sicht. einer Prüfstelle Walzasphaltstraßen Anforderungen und Prüfergebnisse aus Sicht einer Prüfstelle Informationsveranstaltung der Qualitätsgemeinschaft Städtischer Straßenbau e.v. (QGS) 19. September 2011 Dipl.-Geol. Bernd

Mehr

Zusätzliche Bitumenprüfungen nach ARS 11/2012

Zusätzliche Bitumenprüfungen nach ARS 11/2012 nach ARS 11/2012 A. Riechert Institut Dr.Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Übersicht über Bitumenprüfungen Nadelpenetration Merkmal oder Eigenschaft Erweichungspunkt Ring und Kugel Verformungsverhalten

Mehr

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Kommission Kommunale Straßen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen R1 ZTV A-StB 12 Ausgabe

Mehr

Gliederung des Vortrags:

Gliederung des Vortrags: 14. Baustoff-Recycling-Tag am 6. Oktober 2011 in Filderstadt-Bernhausen RC-Baustoffe im Straßen- und Wegebau aus Sicht der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg produktneutrale Ausschreibung Ministerialrat

Mehr

Prüfzeugnis Nr StB/16

Prüfzeugnis Nr StB/16 Güteüberwachung Kies, Sand, Splitt und Recycling-Baustoffe Niedersachsen-Bremen e.v. - Prüfstelle - 1. Ausfertigung Güteüberwachung KSSR - Prüfstelle - Schulze-Delitzsch-Str.25, 30938 Großburgwedel HB

Mehr

Ausbildung von Nähten und Fugen in der Praxis

Ausbildung von Nähten und Fugen in der Praxis Ausbildung von Nähten und Fugen in der Praxis Dipl.-Ing. Volker Schäfer Beratender Ingenieur von der Oldbg.-IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asphaltbauweisen im Verkehrswegebau

Mehr

Baustoffeingangsprüfungen

Baustoffeingangsprüfungen Baustoffeingangsprüfungen A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer A. Riechert / 1 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen:

Mehr

Die RStO 12 - Änderungen für die Asphaltbauweise

Die RStO 12 - Änderungen für die Asphaltbauweise Die RStO 12 - Änderungen für die Asphaltbauweise André Täube Gliederung Anlass Änderungen für die Asphaltbauweise in den RStO 12 Änderungen für die Asphaltbauweise durch die RStO 12 2 Anlass Richtlinien

Mehr

Die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen verbessern

Die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen verbessern QUELLE: BILDWERT FOTOLIA.COM Die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen verbessern Der Beitrag erläutert, welche Maßnahmen zur Erstellung und Verbesserung zuverlässiger Asphaltstraßen in den letzten Jahren

Mehr

Anforderungen an RC-Baustoffe und deren Überwachung

Anforderungen an RC-Baustoffe und deren Überwachung Anforderungen an RC-Baustoffe und deren Überwachung Veranstaltung Stoffstrommanagement Bau- und Abbruchabfälle Impulse für Rheinland-Pfalz Ludger Benson Baustoffüberwachungsverein Kies, Sand und Splitt

Mehr

DSH-V lärmmindernd und griffig,

DSH-V lärmmindernd und griffig, Info-Veranstaltung: Asphaltanwendungen in der Praxis 20. Oktober 2011, Bremen DSH-V lärmmindernd und griffig, eine Bauweise nicht nur für die Straßenerhaltung Dipl.-Ing. Volker Beratender Ingenieur von

Mehr

Straßenoberbau Siegen, im März Prof. Dipl.-Ing. Andreas Bracher, Prof. Dipl.-Ing. Günter Wolf

Straßenoberbau Siegen, im März Prof. Dipl.-Ing. Andreas Bracher, Prof. Dipl.-Ing. Günter Wolf II März 2009 Straßenoberbau 12.57 Vorwort Die 18. Auflage der Bautabellen für Ingenieure ist seit August 2008 auf dem Markt, es wurde der neueste Stand der Normung und bautechnischer Entwicklungen berücksichtigt.

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 10.11.2008 Az.: IID9-43435-002/08 Auskunft erteilt: Herr Rodehack Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit

Mehr

DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 Anlage 1 Technische Regelwerke DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 191 DIN EN 1425 DIN EN 142 DIN EN 1428

Mehr

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng Kommission Kommunale Straßen FGSV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV A-StB 12 Ausgabe

Mehr

Performance von Asphalt. Performance von Asphalt

Performance von Asphalt. Performance von Asphalt Kolloquium Performance von Asphalt 28.11.2012, 2012 ISE Karlsruhe Performance von Asphalt Motivation heute und morgen Dr.-Ing. Heinrich Els Dr. Heinrich Els ISE Kolloquium Performance von Asphalt 28. November

Mehr

Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser

Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser www.ifbgauer.de Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser Dr.-Ing. Michael Schmalz Institut Dr.-Ing. Gauer Sonderangebot 1 km Asphaltstraße geeignet für schwerste Beanspruchung. hochwertigste Materialien,

Mehr

Formblatt zur Erfassung von Untersuchungsstrecken gem. BMVBS-ARS 18/2010 Projekt/Kennziffer +) : Erfassung von Untersuchungsstrecken für neue oder weiterentwickelte Baustoffe, Bauweisen und Bauverfahren

Mehr

Der richtige Asphalt am richtigen Platz

Der richtige Asphalt am richtigen Platz ZuB Ingenieurgesellschaft für Zuschlag- und Baustofftechnologie mbh dav-informationsveranstaltung 24. November 2010 in Frankfurt/M ASPHALT in seiner FUNKTION und GESTALTUNG Quelle: asphaltberatung Quelle:

Mehr

XX. Weimarer Straßenbau und Baustoffsymposium

XX. Weimarer Straßenbau und Baustoffsymposium XX. Weimarer Straßenbau und Baustoffsymposium Weitere Wege beim Einsatz von Asphaltgranulat Bauhaus-Universität Weimar 22. März 2018 www.abdnb.bayern.de Inhalt Asphaltgranulat?? Wohin damit?? XX. Weimarer

Mehr

Neues zu Regelwerk und Forschung in der FGSV-Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen

Neues zu Regelwerk und Forschung in der FGSV-Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen Neues zu Regelwerk und Forschung in der FGSV-Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen Asphaltstrassentag am 21.01.2015 der VSVI Hessen in Friedberg Dr.-Ing. Thomas Wörner 1 Inhaltsangabe Organigramm der FGSV Grundlagen

Mehr