Ak. OR Dr. Ursel Müller. BWL III Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

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1 Ak. OR Dr. Ursel Müller BWL III Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

2 Übersicht I. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung II. 1. Was wird gebucht? 2. Wie wird gebucht? 3. Wie wird der Abschluss erstellt? 4. Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten 1. Die Umsatzsteuer 2. Personalkosten 3. Skonto 4. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen 5. Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen 6. Jahresabschluss - Analyse 2

3 II. Besonderheiten / 1. Die Umsatzsteuer Ertragsteuern Verkehrsteuern Substanzsteuern Einkommensteuer Umsatzsteuer Erbschaftsteuer Körperschaftsteuer Versicherungsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer... 3

4 Bedeutende Einnahmequelle Gemeinschaftssteuer Objektsteuer Verkehrsteuer Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug Zahllast für das UN: USt VSt für bestimmten Zeitraum Steuersatz: 19%, ermäßigter Satz: 7% 4

5 Bis : kumulative Allphasensteuer (Steuer auf die Steuer, Kaskadeneffekt) 4 % auf den Bruttopreis Kein Vorsteuerabzug, daher Kumulation Vgl. Beispiel bei Rose, Umsatzsteuer, 16. Aufl. 2006, S. 19 Seit : nicht kumulative Allphasensteuer System gilt inzwischen im gesamten Bereich der EU Vorsteuerabzug vermeidet Kaskadeneffekt, aber Achillesferse des Systems Beispiel 1 zum aktuellen System Unternehmer A aus Trier liefert umsatzsteuerpflichtig Waren an Unternehmer B aus Konz für netto 1.000, A stellt eine Forderung über % USt (= ). Die 19 % USt muß A an das Finanzamt abführen. B zahlt die Rechnung an A. B hat eine Forderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe der gezahlten Umsatzsteuer, wenn er die Waren unternehmerisch verwendet (z.b. weiter verkauft) z.b. Verkauf an den Endverbraucher C für % USt 5

6 Was wird besteuert? Wer ist der Steuerpflichtige? Was bedeutet Vorsteuerabzug? In welchem Rahmen entsteht die Steuerpflicht? Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? 6

7 Was wird besteuert? 1 Abs.1 UStG steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. 2. (weggefallen) 3. (weggefallen) 4. Die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumstzsteuer) 5. Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt 7

8 Wer ist der Steuerpflichtige? 2 Abs.1 UStG Unternehmer, Unternehmen Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. 8

9 Was bedeutet Vorsteuerabzug? 15 Abs.1 UStG Vorsteuerabzug Der Unternehmer kann die folgenden VSt- Beträge abziehen: 1.Die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen UN für sein UN ausgeführt worden sind. Die Ausübung des VSt- Abzugs setzt voraus, dass der UN eine nach den 14, 14a ausgestellt Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. 2.Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein UN nach 1 Abs.1 Nr.4 eingeführt worden sind; 3.Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein UN; 4.Die Steuer für Leistungen i.s.d. 13b Abs.1 die für sein UN ausgeführt worden sind; 5.Die nach 13a Abs.1 Nr.6 geschuldete Steuer für Umsätze die für sein UN ausgeführt worden sind. 9

10 In welchem Rahmen besteht die Umsatzsteuerpflicht? Inland EU- Gebiet Ausland 10

11 Ursprungslandprinzip vs. Bestimmungslandprinzip Welcher Staat bekommt die Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr? o Der Abgangsstaat der wirtschaftlichen Leistung Ursprungsland Prinzip o Der Bestimmungsstaat der wirtschaftlichen Leistung Bestimmungsland Prinzip 11

12 Beispiel 2: Einzelunternehmer A mit Firmensitz im Inland liefert an Einzelunternehmer B (Inland) Waren für % USt Standardfall 1 Beispiel 3: Die AB OHG mit Sitz im Inland liefert an den Privatkunden X Waren für % USt - Standardfall 2 Beispiel 4: Die AB OHG (Inland) kauft Vorprodukte von der Z-SA in Paris für innergemeinschaftlicher Erwerb Beispiel 5: Die AB OHG ( Inland) verkauft Handelswaren an die niederländische XXL AG für innergemeinschaftliche Lieferung Beispiel 6: Die AB OHG ( Inland) kauft Rohstoffe von der in Basel ansässigen Handels AG Import/Einfuhr 12

13 Beispiel 7: Die AB OHG (Inland) verkauft Betriebsleistungen nach China für Export/Ausfuhr Beispiel 8: Der Student Thomas kauft Waren im benachbarten Luxemburg (Benzin, Kaffee, Schokolade) für 80 - Ausnahme vom Bestimmungslandprinzip Beispiel 9: Der Einzelunternehmer A (Inland) kauft für sein UN einen Gebrauchtwagen von einem Nichtunternehmer für keine Rechnung mit USt erlaubt, Erwerb brutto Beispiel 10: Der Facharzt B kauft sich ein neues Ultraschallgerät für seine Praxis für USt - Erwerb brutto, USt sind Kosten Beispiel 11: Die Gemeinde Temmels veranstaltet ein mal pro Jahr ein Weinfest. Umsatz im Durchschnitt USt-Pflicht? Nachhaltigkeit? 13

14 Besteuerungsform Sollbesteuerung als Regelfall Ist- Besteuerung als Ausnahmefall Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung Reformüberlegungen: Reverse Charge 14

15 Sollbesteuerung als Regelfall Unternehmer A verkauft am Waren an den Großhändler B für USt, Forderung gegenüber B über Am liefert A an B die Waren B bezahlt 4 Wochen später Wann muß A die USt an das Finanzamt abführen? Finanzierungsprobleme für wen? 15

16 Ist-Besteuerung als Ausnahmefall gilt für - Freiberufler - von der Buchführung befreite Unternehmer und - für andere Unternehmer, deren Jahresumsatz höchstens beträgt (in den neuen Bundesländern bis Ende 2009 noch ) auf Antrag Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten 16

17 Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung! Wann kann der Unternehmer die Vorsteuer aus dem Erwerb der Waren geltend machen? Rechnung nach 14 UStG reicht! unabhängig davon, ob der Verkäufer die USt ordnungsgemäß an das Finanzamt abführt! 17

18 Reverse-Charge Reformvorschlag der Bundesregierung bedeutet Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei allen Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer bei einem Entgelt über bei Lieferungen an den selben Unternehmer über innerhalb eines VZR _Oesterreich_Reverse-Charge.pdf 18

19 Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Beschaffungsgeschäft Bruttorechnungsbetrag 119 Aktivisches BK Waren 100 Aktivisches BK Vorsteuer 19 an Verbindlichkeiten 119 Forderung geg. FA 19

20 Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Absatzgeschäft Bruttorechnungsbetrag 238 abk Forderung 238 an Umsatzertrag 200 an Umsatzsteuerverbindlichkeit 38 20

21 Übungsaufgaben zur USt: 1. Warum bezeichnet man unser USt- System als nicht kummulativ bzw. als Allphasensteuersystem? 2. Verbuchen Sie folgende Vorgänge für den Einzelunternehmer A (Inland): a) A kauft bei der X- AG (Inland) Waren für USt b) A verkauft an den Großhändler XXL (Inland) Handelswaren für USt c) A kauft von der Y- SA in Marseille Handelswaren für d) A verkauft an den Einzelunternehmer B in Belgien Rohstoffe für e) A kauft von der Z- AG in Basel Waren für 3.000; A übernimmt die Einfuhrumsatzsteuer f) A verkauft Handelswaren an die GP- AG in Moskau für

22 2. Personalkosten Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe (Produktionsfaktoren nach Gutenberg) Potentialfaktor Arbeit Arbeits- oder Dienstverträge Dauerschuldverhältnisse ( BGB) Monatliche Abrechnung Bruttoentgelt Nettoentgelt Sozialversicherungsbeiträge 22

23 2. Personalkosten Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung (Stand ) Versicherung Beitragssatz Bemerkung Rentenversicherung (RV) 19,9% Arbeitslosen- 2,8% versicherung (AV) Krankenversicherung (KV) 14,6% Pflegeversicherung (PV) Zusätzlicher Beitrag der Versicherten 0,9% 1,95% Für kinderlose Beitragszuschlag 0,25% 23

24 2. Personalkosten Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die ESt Monatlicher Abzug der LSt durch den AG (800 x 12 Monate) Summe: LSt ESt Erklärung für 01: Einkünfte: Nichtselbständige Tätigkeit: Einkunft aus KapV: Einkunft aus V+V:

25 2. Personalkosten Einnahmen: - Werbungskosten Typische WK = Fahrtkosten 0,30 pro Entfernungs-Km WK- Pauschalen bei den Zinseinnahmen Tatsächliche Ausgaben / Kosten bei V+V Annahme: hier in der Summe Zu versteuerndes Einkommen: a) Bei Zusammenveranlagung: Steuer nach der Splittingtabelle b) Bei getrennter Veranlagung Bereits für 01 gezahlte LSt Abrechnung bei a): Steuererstattung Abrechnung bei b): Steuernachzahlung

26 2. Personalkosten Die Abrechnung und die Verbuchung Beispiel 1: Bruttogehalt: LSt: 20% (Annahme) AN- Anteil SV: 20,525% AG-Anteil SV: 19,625% 26

27 2. Personalkosten 19 Abs.1 Nr.1 EStG: Zu den Einkünften aus nichtselbsständiger Arbeit gehören 1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile... aus gegenwärtiger Beschäftigung 2. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren DL 27

28 2. Personalkosten Beispiel 2: Die Nutzung eines betrieblich PKW durch den Arbeitnehmer Inländischer Listenpreis einschl. Sonderausstattung und USt: Nutzung des PKW für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitstätte, einfache Entfernung: 22 km Nutzung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: 40 Tage im Jahr; einfache Entfernung: 200 km Die Nutzung in der Umsatzsteuer 28

29 Beispiel 3 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (über 44 und bis ) können mit 30 % pauschal vom Arbeitgeber besteuert werden ( 37b EStG). Damit ist die Zuwendung abschließend beim Zuwendungsempfänger besteuert! 29

30 Übungsaufgaben / Personalkosten 1. Für den Monat April sind die Personalkosten noch zu buchen: Die Bruttolöhne betragen Gehen sie bei der LSt vereinfachend von 20% aus. AG-Anteil SV: 19,625%, AN-Anteil SV: 20,525% 2. Gegeben sind folgende Daten: AG- Anteil zur SV = 19,625%; AN- Anteil zur SV = 20,525%; LSt- Satz = 20% Nettolöhne = Wie hoch sind die Bruttolöhne? 3. Der Angestellte Klaus erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Firmenwohnung ohne Entgelt. Die am Ort erzielbare Miete beträgt 300. Die Nebenkosten trägt Klaus selbst. Gehen sie bei der LSt vereinfachend von a) 18%, b)35 % aus und buchen Sie den Sachbezug. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei. 30

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