Inhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23

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2 Inhaltsverzeichnis Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11 Wer darf und wer muss bilanzieren? 11 Was verlangt das Finanzamt von Bilanzierenden? 12 Was hat die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Bilanz zu tun? 13 Was ist die Besonderheit der Gewinn- und Verlustrechnung? 15 Wie wird der Ertrag in der Bilanz bzw. G+V erfasst? 17 Weitere Erträge 17 Die Aufwendungen erfassen, sobald die Lieferung oder Leistung erbracht ist 18 Wie wird der Aufwand in der Bilanz bzw. G+V erfasst? 18 Behandlung von Anlagevermögen und Warenvorräten 19 Weitere Aufwendungen, für die noch keine Rechnungen vorliegen 20 Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 23 Was verlangt das Finanzamt von Einnahme-Überschussrechnern? 24 Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung? 25 Behandlung von Anlagevermögen 26 Ausnahmen bei regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben 26 Die eingenommene Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer-Erstattungen des Finanzamts erhöhen den Gewinn 28 Weitere Betriebseinnahmen 29 Die gezahlte Vorsteuer sowie Umsatzsteuer-Zahlungen an das Finanzamt mindern den Gewinn 30 Umgang mit Gutschriften und Nachlässen 31 Umsatzsteuerpflicht ja oder nein? 33 Was verlangt das Finanzamt von Unternehmen? 34 Umsatzsteuerpflicht 36 Umsatzsteuerfreiheit 37 Die Ausnahme beim Export ins Ausland 37 Weniger Arbeit bei umsatzsteuerfreien Umsätzen 38 Der Umsatzsteuersatz 19 % 38 Der ermäßigte Umsatzsteuersatz 7 % 39 Die Durchschnittssteuersätze 5,5 % und 10,7 % 41 5

3 Inhaltsverzeichnis Umsatzsteuer und Vorsteuer mit dem Finanzamt abrechnen 43 Umsatzsteuer abführen beim Verkauf 43 Rechnungen an ausländische Kunden 44 Vorsteuer abziehen beim Einkauf 44 Vorsteuerabzug beim Einkauf für ausländische Kunden 45 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 46 Umsatzsteuererklärung 47 Fristverlängerung bei monatlicher Abgabe 48 Fristverlängerung bei vierteljährlicher Abgabe 49 Belege sortieren bei der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 51 Belege auf verschiedene Stapel sortieren 51 Kassenbelege zusätzlich im Kassenbericht erfassen 53 Was ist zu tun, wenn Geld in der Kasse fehlt? 54 Kundenrechnungen sortieren 55 Eingangsrechnungen sortieren 55 Rechnungen, die über ein privates Konto gezahlt wurden 57 Belege, die nachträglich auftauchen 57 Belege sortieren bei der Einnahme-Überschussrechnung 59 Welcher Beleg wurde wie gezahlt? 59 Belege auf verschiedene Stapel sortieren 60 Wann ist ein Kassenbericht erforderlich? 61 Belege nach Datum sortieren und ablegen? 62 Kontoauszüge ablegen pro Bankkonto 63 Rechnungen hinter die Kontoauszüge heften 64 Rechnungen, die über ein privates Konto gezahlt wurden 65 Barbelege, die nachträglich auftauchen 65 Die Bilanz mit einem Buchführungsprogramm 67 Welche Daten müssen Sie eingeben? 67 Konten für Kundenrechnungen 68 Konten für Eingangsrechnungen 70 Hinweis zur Kontenauswahl 71 Kundenrechnungen erfassen 72 Eingangsrechnungen erfassen 73 6

4 Inhaltsverzeichnis Die Umsatzsteuer-Voranmeldung drucken oder übermitteln 74 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung 75 Konten in der richtigen Reihenfolge 76 Kassenbelege erfassen 76 Positionen der Kontoauszüge erfassen 77 Die Einnahme-Überschussrechnung mit einem Buchführungsprogramm 79 Wie arbeiten Buchführungsprogramme? 79 Welche Daten müssen Sie eingeben? 80 Konten für Einnahmebelege und Geldeingänge 81 Konten für Ausgabebelege und Zahlungen 81 Hinweis zur Kontenauswahl 82 Einnahmebelege und Geldeingänge erfassen 83 Ausgabebelege und Zahlungen erfassen 84 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung drucken oder übermitteln 86 Die Einnahme-Überschussrechnung mit oder ohne Formular 86 Hinweis zu den Konten Kasse und Bank 88 Überblick Kontenrahmen 89 Wie ist ein Kontenrahmen aufgebaut? 89 Welche Konten gibt es? 89 Für einen Kontenrahmen müssen Sie sich entscheiden 90 Was zählt zum Anlagevermögen? 91 Was zählt zum Umlaufvermögen? 92 Was zählt zum Fremdkapital? 94 Was zählt zum Eigenkapital? 95 Was zählt zu den Aufwendungen? 97 Was zählt zu den Erträgen? 98 Die Regeln der doppelten Buchführung - Soll an Haben 101 Die Buchführungsregeln für Aktiv- und Passivkonten 103 Bestandskonten eröffnen, darauf buchen und wieder abschließen 103 Zugänge auf Aktiv- und Passivkonten buchen 105 Zugänge und Abgänge auf Aktivkonten buchen 106 Abgänge auf Aktiv- und Passivkonten buchen 107 Zugänge und Abgänge auf Passivkonten buchen 108 Die Buchführungsregeln für Aufwands- und Ertragskonten 109 7

5 Inhaltsverzeichnis Erträge buchen 110 Aufwendungen buchen 111 Von der Inventur über das Inventar zur Eröffnungsbilanz 113 Eine Inventur am Ende jedes Geschäftsjahres 113 Die Ergebnisse der Inventur in die Inventarliste eintragen. 115 Waren- und Materialbestände ermitteln 116 Forderungen überprüfen 117 Die Buchführungsregeln für Anfangsbestände 119 Anfangsbestände von Aktivkonten buchen 120 Anfangsbestände von Debítorenkonten 121 Die Anfangsbestände von Passivkonten buchen 122 Anfangsbestände von Kreditorenkonten 122 Die Eröffnungsbilanz erstellen lassen 123 Buchführungsregeln für Debitoren und Kreditoren 123 Kundenrechnungen buchen Was passiert im Hintergrund? 125 Die Buchführungsregeln 125 Die Eingaberegeln für ein Buchführungsprogramm 126 Von den Konten zum Bericht 128 Buchung auf verschiedene Ertragskonten 129 Zusätzlich zur Bilanz eine Offene-Posten-Liste 131 Nachlässe gesondert ausweisen oder nicht? 133 So werden Kundenrechnungen erstellt 135 Buchungssätze für jede Rechnung vorbereiten 135 Umsatzsteuer abführen - Unterliegen Sie der Soll- oder Ist- Versteuerung? 137 Bei Bargeschäften zum Zeitpunkt des Geldeingangs 137 Bei erhaltenen Anzahlungen bei Geldeingang 138 Bei offenen Schlussrechnungen - bei Geldeingang oder später 138 Wer kann die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen? 139 Der Vorsteuerabzug ist für alle Unternehmen gleich 140 Bilanzierung und Soll-Versteuerung 140 Bilanzierung und Ist-Versteuerung 141 Einnahme-Überschussrechnung und Soll-Versteuerung 143 Einnahme-Überschussrechnung und Ist-Versteuerung 145 8

6 Inhaltsverzeichnis Eingangsrechnungen buchen Was passiert im Hintergrund? 147 Die Buchführungsregeln 147 Die Eingaberegeln für ein Buchführungsprogramm 148 Von den Konten zum Bericht 150 Die Aufwandskonten und die Steuersätze 151 Zusätzlich zur Bilanz eine Offene-Posten-Liste 153 Nachlässe gesondert ausweisen oder nicht? 155 So werden Bestellungen und Eingangsrechnungen erfasst 156 Buchungssätze für jede Rechnung vorbereiten 157 Der Vorsteuerabzug und die einwandfreie Eingangsrechnung 159 Rechnungen am Jahresende buchen ohne Vorsteuerabzug 161 Vorsteuer umbuchen bei Rechnungseingang 162 Vorsteuerabzug aus offenen Rechnungen am Jahresende 163 Was ist bei der Zahlung im Folgejahr zu beachten? 163 Rechnungen über 150 Euro inkl. Umsatzsteuer 165 Rechnungen bis 150 Euro inkl. Umsatzsteuer 166 Eine Rechnung oder Gutschrift für geleistete Anzahlungen 167 Rechnungskorrektur 169 Nachträgliche Vereinbarung? 170 Geldeingänge und Zahlungen buchen - Was passiert im Hintergrund? 171 Hinweis für Einnahme-Überschussrechner 171 Verwenden Sie Debitoren- und Kreditorenkonten? 172 Die Buchführungsregeln für Geldeingänge 172 Die Eingaberegeln für ein Buchführungsprogramm 173 Begleichung einer offenen Forderung buchen 174 Sonstige Geldeingänge buchen 175 Von den Konten zum Bericht 176 Die Buchführungsregeln für Zahlungen 177 Die Eingaberegeln für ein Buchführungsprogramm 178 Begleichung einer offenen Verbindlichkeit buchen 179 Sonstige Zahlungen buchen 180 Von den Konten zum Bericht 181 9

7 Inhaltsverzeichnis Bauleistungen Die Umsatzsteuer und die Bauabzugsteuer 183 Was sind Bauleistungen und was nicht? 183 Was bedeutet die Steuerschuldumkehr? 184 Welche Unternehmen sind von der Steuerschuldumkehr befreit? 186 Bauleistungen beim Rechnungsaussteller 186 Bauleistungen beim Rechnungsempfänger 187 Freistellungsbescheinigung beantragen 189 Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor 189 Bauabzugsteuer beim Rechnungsaussteller 191 Bauabzugsteuer beim Rechnungsempfänger 193 Rechnungen buchen bei Geschäften mit dem EU-Ausland 195 Lieferung oder sonstige Leistung 196 Warenverkauf an das EU Ausland, innergemeinschaftliche Lieferung 199 Leistungen für das EU Ausland 200 Zusammenfassende Meldung 201 Wareneinkauf im EU-Ausland, innergemeinschaftlicher Erwerb 202 Leistungen aus dem EU-Ausland 204 Nachträgliche Erstattung ausländischer Vorsteuer 206 Rechnungen buchen bei Geschäften mit dem Nicht-EU-Ausland 207 Lieferung oder sonstige Leistung 208 Warenverkauf an das Drittland 210 Leistungen für das Drittland 212 Wareneinkauf aus dem Drittland 214 Leistungen aus dem Drittland 216 Nachteil ausländische Umsatzsteuer 217 Stichwortverzeichnis

8 Gewinn ermitteln Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Inhalt Sie wollen Ihren Firmengewinn mit der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und anschließend eine Bilanz erstellen? Lesen Sie in diesem Kapitel, was Sie dabei beachten sollten. Wer darf und wer muss bilanzieren? Welche Besonderheiten sind zu beachten und welche Ausnahmen gibt es? Was ist der Unterschied zwischen G+V und Bilanz und was haben die beiden miteinander zu tun? Wie werden die Erträge und die Aufwendungen erfasst? Wie wirken sich gezahlte Vorsteuer und eingenommene Umsatzsteuer auf die Gewinnermittlung aus? Wie wird mit dem Anlagevermögen und mit Warenvorräten verfahren? Wie werden Aufwendungen verbucht, für die am Jahresende noch keine Rechnungen vorliegen? Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Betriebsvermögensvergleich, Bilanzieren oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Viele Worte, die das Gleiche bedeuten. Hier handelt es sich um eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt. Wer darf und wer muss bilanzieren? Bilanzieren müssen alle Unternehmen, die nach 141 AO zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Alle anderen Unternehmen dürfen jederzeit freiwillig eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Die nachfolgenden Unternehmen sind aufgrund Ihrer Gesellschaftsform zur doppelten Buchführung und damit zur Bilanzierung verpflichtet: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG. Ltd.) sowie alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (GmbH & Co.KG, KG, OHG) 11

9 Gewinn ermitteln Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Folgende Unternehmen sind nur dann zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei Euro und die Gewinngrenze bei Euro. Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über diesen Grenzen liegt. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren Umsatz oder Gewinn darüber liegt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Gewinn darüber liegt oder deren Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Flächen über Euro liegt. Was verlangt das Finanzamt von Bilanzierenden? Bilanzierende sind also zur doppelten Buchführung verpflichtet. Was heißt das? Die doppelte Buchführung verfolgt jede Veränderung in den Werten des Unternehmens. Sie müssen alles erfassen: Ihre Bestände von Vermögen und Schulden bzw. Fremdkapital sowie deren Zugänge und Abgänge. Alle Kundenrechnungen und Geldeingänge sowie alle Eingangsrechnungen und Zahlungen. Die erzielten Umsätze, bezahlte und zu erwartende Ausgaben und vieles mehr. Das Finanzamt erwartet von Ihrem Unternehmen eine Bilanz sowie eine Gewinnund Verlustrechnung. Was ist was? Die Bilanz zeigt die Bestände von Vermögen, Fremd- und Eigenkapital, zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier sehen Sie die Bestände Ihres Unternehmens, zum Beispiel zum 31. Dezember. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt den Gewinn oder den Verlust Ihres Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel des aktuellen Jahres. In der Gewinn- und Verlustrechnung nennt man Betriebseinnahmen Erträge und Betriebsausgaben Aufwendungen. In der Bilanz steht das Vermögen links und das Kapital rechts. In der Gewinn- und Verlustrechnung, auch kurz genannt G+V, stehen die Aufwendungen auf der linken Seite und die Erträge auf der Rechten. 12

10 Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Vermögen Bilanz zum Kapital Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Ihre Bestände + Zugänge Abgänge = aktuelle Bestände Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) Aufwendungen Erträge Ihre Erträge abzüglich Aufwendungen = Gewinn oder Verlust eines Jahres Abb. 1: Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (G+V): Hier sehen Sie die aktuellen Bestände sowie den Gewinn oder Verlust eines Jahres. Was hat die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Bilanz zu tun? Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. In der Praxis spricht man vom Bilanzieren und die G+V wird dabei nicht erwähnt. Woran liegt das? Eine Bilanz ist ein geschlossenes System und alles, was rein und raus geht, wird erfasst. Sie sehen dort Ihr Vermögen und Ihre Schulden. Das Reinvermögen, d. h. das Vermögen abzüglich der Schulden wird hier Eigenkapital genannt. Erwirtschaftet Ihr Unternehmen Gewinne steigt das Eigenkapital, bei Verlusten sinkt es. Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung fließt in das Eigenkapital der Bilanz ein. Mit anderen Worten: die G+V ist ein Bestandteil der Bilanz, gleichzeitig zeigt die G+V, wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Beispiel Stellen Sie sich den Getränkeverkauf auf einem Schulfest vor. Die Getränke werden geliefert und müssen erst nach dem Fest bezahlt werden. Die Kasse startet bei 0 Euro, es ist also kein Eigenkapital vorhanden, die Eltern helfen vorübergehend mit Wechselgeld aus. Nach dem erfolgreichen Verkauf sind in der Kasse 800 Euro. Der Getränkehändler holt das Leergut ab und kassiert 500 Euro für die Getränke. Es verbleiben also 300 Euro in der Kasse. Wir hoch ist der Gewinn? Wie hoch ist das Eigenkapital? Wie sehen Ihre Bilanz und Ihre G+V jetzt aus? 13

11 Gewinn ermitteln Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Schulfest Getränke verkauf Vermögen Bilanz zum Kapital Anlagevermögen Umlaufvermögen Durch den Getränkeverkauf steigt der Kassenstand von 0 auf 800, nach Zahlung der Getränke sinkt er um 500 auf 300 Eigenkapital Das Reinvermögen, d.h. Vermögen abzüglich Fremdkapital ergibt 300. Gleichzeitig zeigt die G+V den Gewinn von 300 Fremdkapital Aufwendungen G+V Erträge Getränkeeinkauf 500 Getränkeverkauf 800 Gewinn 300 Abb. 2: Ein erfolgreicher Getränkeverkauf: Dadurch ist das Vermögen und damit auch das Eigenkapital in der Bilanz von 0 Euro auf 300 Euro gestiegen. Die G+V zeigt, wie sich der Gewinn zusammensetzt. Deshalb wird Bilanzieren auch Betriebsvermögensvergleich genannt. Das Reinvermögen bzw. Eigenkapital heißt auch Betriebsvermögen und dieses wird mit dem Vorjahr verglichen. Wie hoch ist es am Jahresende und wie hoch war es zu Beginn des Jahres? Hier in diesem Beispiel ist es um 300 Euro gestiegen und das entspricht genau dem Gewinn. Aber auch Privates kann das Eigenkapital verändern, Privatentnahmen mindern das Eigenkapital, Privateinlagen erhöhen es. Würden Sie 100 Euro aus der Kasse für private Zwecke entnehmen, würden das Kassenvermögen und damit auch das Betriebsvermögen auf 200 Euro sinken. Was nun, ist der Vergleich doch nicht möglich? Oh doch, denn die richtige Formel des Betriebsvermögensvergleichs lautet: Betriebsvermögen zum Euro - Betriebsvermögen zum Euro + Privatentnahmen Euro - Privateinlagen 0 Euro = Gewinn = 300 Euro 14

12 Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Es ist also möglich, auch ohne G+V ein Ergebnis zu ermitteln. Aber das genügt dem Gesetz nicht, es verlangt zusätzlich zur Bilanz eine G+V. Diese zeigt, durch welche Aufwendungen und Erträge der Gewinn oder Verlust entstanden ist. Das alles passiert ganz automatisch, wenn Sie die Regeln der doppelten Buchführung anwenden. Vermögen Bilanz zum Kapital Anlagevermögen Umlaufvermögen Kassenstand sinkt durch die Privatentnahme von 300 auf 200 Eigenkapital Die Privatentnahme mindert das Eigenkapital um Der Gewinn laut G+V bleibt bei Fremdkapital Aufwendungen G+V Erträge Getränkeeinkauf 500 Getränkeverkauf 800 Gewinn 300 Abb. 3: Was Privatentnahmen verändern: Sie mindern den Kassenbestand und damit das Vermögen. Die Privatentnahme mindert auch das Eigenkapital, aber nicht den Gewinn. Was ist die Besonderheit der Gewinn- und Verlustrechnung? In der Gewinn- und Verlustrechnung werden nur Aufwendungen und Erträge erfasst, die wirtschaftlich in das Abschlussjahr gehören, alles andere verbleibt in der Bilanz. Weder der Zahlungszeitpunkt noch das Rechnungsdatum verändern Ihr Ergebnis, es kommt lediglich auf den Rechnungsinhalt an. Erhaltene Anzahlungen von Ihren Kunden oder geleistete Anzahlungen an Lieferanten für noch nicht erbrachte Leistungen verbleiben solange in der Bilanz, bis der Auftrag abgeschlossen ist bzw. die Lieferung oder Leistung erbracht ist. Umgekehrt gilt das auch für sonstige Erträge und Aufwendungen, die bereits gezahlt wurden und wirtschaftlich in Folgejahre gehören. Diese werden in der Bilanz über Rechnungsabgrenzungsposten in Folgejahre transferiert. 15

13 Stichwortverzeichnis A Aktiva 103 Aktivkonten 103, 106, 119 Aktiv-Passivmehrung 105 Aktiv-Passivminderung 107 Aktivtausch 106 Anfangsbestände 88, 103, 119 Anlage EÜR 24, 26, 87 Anlagevermögen 19, 26, 91, 115 Anzahlungen Akontorechnungen 138 Bilanz mit G+V 15 Einnahme-Überschussrechnung 25 Umsatzsteuer 160, 167 Artikel 135, 156 Aufwandskonten 109 Aufwendungen 12, 18, 96, 97 Ausfuhrlieferungen 38, 44, 210 Ausfuhrnachweise 207 Ausland 195, 207 Drittland 209, 213 EU-Ausland 198 Ausländische Vorsteuer nachträgliche Erstattung 206 B Bankkonto (s. Kontoauszüge) 171 Barbelege 61, 83, 137 Bauabzugsteuer 189 beim Rechnungsaussteller 191 beim Rechnungsempfänger 193 Bauleistungen 183, 187 Bauabzugsteuer 189 Freistellungsbescheinigung 189 Rechnungsaussteller 186 Rechnungsempfänger 187 Umsatzsteuer 184 Belege sortieren Bilanz mit G+V 51 EÜR 59 Bestandskonten 103 Bestandsveränderungen 20 Betriebsausgaben Bilanz mit G+V 18 Einnahme-Überschussrechnung 30 Betriebseinnahmen Bilanz mit G+V 16 Einnahme-Überschussrechnung 28 Betriebsvermögen 14, 118 Betriebsvermögensvergleich 14 Bilanz 12, 15, 22, 75, 101, 129, 150, 176, 181 Buchführung 83 Buchführungspflicht 11 Buchführungsprogramm 67, 79, 102, 127, 148, 173 Buchungssatz 102, 126, 148 D Dauerfristverlängerung 48 Debitorenkonten 69, 123, 131 Dienstleistungen 196, 208 doppelte Buchführung 11, 71, 101 Drittland

14 Stichwortverzeichnis E EB-Werte 119 Eigenkapital 12, 22, 95, 110, 115 Einfuhrumsatzsteuer 207 Eingangsrechnungen 18, 55, 63, 70, 147 Einnahme-Überschussrechnung 23, 87, 143 einwandfreie Rechnung 164 Erfolgskonten 109 erhaltene Anzahlungen 15, 25, 138 Eröffnungsbilanz 119 Erträge 12, 16, 96, 98 Ertragskonten 109, 129 EU-Ausland 198 Export ins Ausland 37, 210 F Fahrkarten 167 Forderungen 17, 69, 117, 125 Freistellungsbescheinigung 189 Fremdkapital 12, 22, 94, 118 G G+V 12, 96, 109, 140 Geldeingänge 77, 81, 171 Buchungssatz 172 Ertrag buchen 175 Forderung begleichen 174 geleistete Anzahlungen 15, 25, 138, 160, 167 Geschäftsvorfall 101, 125, 147, 171 Gewinn- und Verlustrechnung 12, 15, 22, 129, 150, 176, 181 Gutschrift schreiben 167 Gutschriften Einnahme-Überschussrechnung 31 Gutschriften an Kunden 133 Gutschriften von Lieferanten 154 H Haben 71, 101 Honorargutschrift 165 I ID-Nr 195 Import 214 innergemeinschaftliche Lieferung 38, 44, 199 innergemeinschaftlicher Erwerb 202 Inventarliste 115 Inventur 113 Ist-Versteuerung 139, 141, 145 K Kapital 12, 118 Kassenbelege 52, 76, 171 Kassenbericht 53, 61 Kleinbetragsrechnung 166 Kleinunternehmer 33, 41 Kontenplan 89 Kontenrahmen 89 Kontoauszüge 21, 56, 63, 76, 83 Kreditorenkonten 70, 123, 152 Kundenrechnungen 55, 63, 68, 71, 125 L Leistungen aus dem Drittland 216 Leistungen aus dem EU-Ausland 204 Leistungen für das Drittland 212 Leistungen für das EU Ausland

15 Stichwortverzeichnis M Mehrwertsteuer 33 N Nachlässe erhaltene 154 gewährte 133 nachträgliche Vereinbarung 168 O OP-Liste 132, 153 OP-Verwaltung 131, 152 P Passiva 103 Passivkonten 103, 108, 119 Passivtausch 108 permanente Inventur 114 Privateinlagen 14, 54, 96 Privatentnahmen 14, 96 R Rabatte erhaltene 154 gewährte 133 Rechnungen bis 150 Euro 166 Rechnungen über 150 Euro 165 Rechnungsabgrenzungsposten 15 Rechnungsaussteller 165 Rechnungsdatum 159 Rechnungseingang 159 Rechnungsempfänger 165 Rechnungskorrektur 168 Reinvermögen 14, 115 Rückstellungen 20 S Saldenvortrag Debitoren 121 Saldenvortrag Kreditoren 122 Saldenvortrag Sachkonten 120 Schlussbestände 104 Schulden 115 Sechs-Monats-Frist 168 SKR SKR Soll 71, 101 Soll-Versteuerung 138, 140, 143 Sondervorauszahlung 48 Steuerschuldumkehr 165, 183, 184 Steuerschuldumkehr befreit 186 Stichprobeninventur 116 Stichtagsinventur 114 T Taxiquittungen 166 T-Konten 101 U Umlaufvermögen 92, 116 Umsatzsteuer 33, 36 abführen 34, 43 ausländische 217 Bauleistungen 184 Bilanz mit G+V 17 Einnahme-Überschussrechnung 28 Umsatzsteuer nicht fällig 142 Umsatzsteuerbetrag 46 Umsatzsteuererklärung 43, 47, 137 Umsatzsteuerfreiheit 37, 38 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 195 Umsatzsteuerpflicht

16 Stichwortverzeichnis Umsatzsteuersatz 19 % 38 Umsatzsteuersatz 7 % 39 Umsatzsteuer-Voranmeldung 43, 46, 74, 86, 129, 137 V Verbindlichkeiten 18, 147 vereinbarte Entgelte 140 vereinnahmte Entgelte 140 verlegte Inventur 114 Vermögen 12, 115 Vorräte 116, 147 Bilanz mit G+V 20 Einnahme-Übrschussrechnung 25 Vorsteuer 33 Bilanz mit G+V 18 Einnahme-Überschussrechnung 30 Vorsteuer abziehbar 162 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 161 Vorsteuer nicht abziehbar 163 Vorsteuerabzug 34, 43, 140, 159, 160 W Waren 116, 147 Bilanz mit G+V 20 Einnahme-Überschussrechnung 25 Wareneinkauf im Drittland 214 Wareneinkauf im EU-Ausland 202 Warenlieferungen 196, 208 Warenrücklieferung 133 Warenverkauf an das Drittland 210 Warenverkauf an das EU-Ausland 199 Warenwirtschaftsprogramme 135, 156 Z Zahlungen 77, 82, 171, 177 Aufwand buchen 180 Buchungssatz 177 Verbindlichkeit begleichen Tages-Frist 27 Zollämter 207 Zusammenfassende Meldung

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