Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern

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1 Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1

2 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2

3 Vereinsorganisation Grundlage bilden die BGB. Steuerrechtlich wird unterschieden in: Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb 3

4 Ideller Bereich Betrifft alle satzungsentsprechenden Tätigkeiten z.b. Förderung Carsharing Vermeidung Individualverkehr Mitgliederverwaltung Durchführung von Aktionen zum Erreichen der Satzungsziele 4

5 Einnahmen und Ausgaben ideeller Bereich sind steuerfrei Mitgliedsbeiträge Spenden Schenkungen, Erbschaften Sachkosten (Büromaterial usw.) Raumkosten (wenn nicht Büro = Geschäftsbetrieb) 5

6 Mitgliedsbeiträge nicht gemeinnütziger Vereine sind noch steuerfrei, da keine Gegenleistung erfolgt. Voraussetzungen, dass als Mitgliedsbeitrag anerkannt: Satzung bestimmt Art und Höhe der Mitgliederbeiträge. die Satzung sieht einen bestimmten Berechnungsmaßstab vor. die Satzung bezeichnet ein Organ (z. B. Vorstand oder Mitgliederversammlung), das die Beiträge der Höhe nach erkennbar festsetzt. 6

7 Der Zweckbetrieb Vereinsziele nur erreichbar durch Verkauf Unterhalt eines Schießplatzes zum Bogenschießen und Vermietung an Nichtmitglieder Umsätze sind dann eingeschränkt steuerpflichtig Umsatzsteuer 7% 7

8 Geschäftsbetrieb Alle Umsätze sind voll steuerpflichtig Umsatzsteuer 19% Körperschaftsteuer 15% (bis %) Gewerbesteuer Lohnsteuer 8

9 Steuerpflicht im Verein Die wichtigsten Steuern sind: Umsatzsteuer Lohnsteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer 9

10 Umsatzsteuer Besteuerungsgrenze ,- Euro Umsatz pro Jahr darunter Wahlrecht Abführung je nach Zahllast bis 512,- Euro jährlich 516,- bis 6.136,- Euro vierteljährlich ab 6.137,- Euro monatlich 10

11 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Verbrauchsabgabe vom Endverbraucher zu leisten Abgeführt ans Finanzamt vom Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist : jede Lieferung und Leistung, die ein Unternehmer im Inland erbringt. Der Verein ist Unternehmer, wenn er außerhalb des ideellen Bereichs tätig ist (Zweckbetrieb, Geschäftsbetrieb) unentgeltliche Leistungen an Arbeitnehmer Eigenverbrauch Lieferungen und Leistungen von Körperschaften an Mitglieder 11

12 Nicht Umsatzsteuerpflichtig sind: nicht steuerbare Umsätze, z.b. Strafgebühren, Mahngebühren usw. Umsätze ohne Gegenleistung, z.b. Mitgliedsbeiträge Umsätze, die in 4 UStG Nr genannt sind Vermittlung o. Gewährung von Krediten Tätigkeiten als Bausparkassenvertreter unmittelbar dem Postwesen dienende Umsätze innergemeinschaftliche Lieferung / Erwerb 12

13 Vorsteuerabzug umsatzsteuerpflichtige Unternehmer dürfen: Umsatzsteuer, die ihnen andere Unternehmer berechnen, von der abzuführenden USt abziehen. Berechnung: Umsatzsteuer auf eigene Leistungen/Lieferungen - Vorsteuer aus Fremdbelegen = Umsatzsteuerzahllast 13

14 Aufteilen von Vorsteuer Telefonrechnungen ideeller Bereich und Geschäftsbetrieb aufteilen entsprechend Anteilen. Die Vorsteuer muss dann aufgeteilt werden, wenn 10% dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden können. Aufteilungsverfahren Genaue Trennung nach wirtschaftlicher Zuordnung Aufteilung nach dem Verhältnis aller Einnahmen 14

15 Umsatzsteuervoranmeldung Anmeldung bis zum 10. des Monats, der auf den Voranmeldezeitraum folgt bei Fristverlängerung wird die Frist um einen Monat verlängert Bezahlung muss mit der Anmeldung an das Finanzamt erfolgen Meldung erfolgt elektronisch per Elster 15

16 Besteuerung nach vereinnahmtem Entgelt (Istbesteuerung( Istbesteuerung) Umsatzsteuer muss erst abgeführt werden, wenn der Erlös auf dem Konto gutgeschrieben wird (Sollbesteuereung, wenn Leistung erbracht wurde) Bei der Gewinnermittlungsart durch EÜ- Rechnung auf Antrag des Bilanzierers, wenn der Gesamtumsatz nicht mehr als beträgt 16

17 Vorteile der Istbesteuerung Vorsteuer kann sofort gezogen werden wenn Leistung ausgeführt ist und eine Rechnung vorliegt. wenn die Rechnung vorliegt und bezahlt ist, auch wenn die Leistung noch nicht erfolgt ist Umsatzsteuer muss erst abgeführt werden, wenn Kunde bezahlt hat 17

18 Angaben auf Rechnungen Ausstelldatum der Rechnung einmalige fortlaufende Rechnungsnummer nach Steuersätzen / Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelte der Steuersatz und darauf entfallene Steuerbetrag vollständiger Name und Adresse des Empfängers Steuernummer oder UStID 18

19 Menge und Art der Ware bzw Umfang und Art der sonst. Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonst. Leistung wenn Leistung steuerfrei ist, ist auf die Befreiung hinzuweisen 19

20 Kleinbetragsrechnungen Rechnungen bis 150 Euro vollständiger Name und Anschrift Ausstelldatum Menge und Art der gelieferten Gegenstände Entgelt und der dazugehörige Steuersatz bei Steuerbefreiung Hinweis darauf 20

21 Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen Verein ist körperschaftsteuerpflichtig Steuerjahr ist das Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte der Vereine Einkünfte aus Gewerbebetrieb Körperschaftsteuerbefreit: Schenkungen, Erbschaften satzungsmäßig erhobene Mitgliedsbeiträge 21

22 Freibeträge / Freigrenzen Freibetrag auch für nicht gemeinnützige Vereine 3.835,- Euro Freigrenze für gemeinnützige Vereine ,- Euro 22

23 Gewerbesteuer gemeinnützige Vereine zahlen für den Gewerbebetrieb nicht gemeinnützige Vereine zahlen für alle Tätigkeiten mit Ausnahme von Einkünften aus: Ideellem Bereich Vermögensverwaltung Land- und Forstwirtschaft 23

24 Steuerpflichtig ist der Gewerbeertrag. Dauerschulden müssen hinzugerechnet werden. Kürzungen des Gewinns von 1,2% des Einheitswertes des Betriebvermögens. Es gibt einen Freibetrag für alle Vereine von Euro. Gemeinnützige Körperschaften haben einen Freibetrag von Euro. Berechnung vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag 5% mal den Hebesatz der Gemeinde (Mössingen 340%). 24

25 Zusammenfassung Vereine müssen ihre Umsätze bereichsmäßig aufteilen Je nach Art der Einnahmen sind diese steuerfrei, eingeschränkt oder voll steuerpflichtig. Umsatzsteuer ist an umfangreiche formale Regeln gebunden. 25

26 Weitere Informationen (Abo 27,-Euro) Haufe Verlag PraxisLine Der Verein. (CD-ROM 68,- Euro) 26

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