Berlin-Müritz-Dömitz
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- Eike Bachmeier
- vor 7 Jahren
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2 DEUTSCHE BINNENWASSERSTRASSEN 3 Berlin-Müritz-Dömitz Mit Schweriner See KARTEN FÜR DIE SPORTSCHIFFFAHRT EDITION MARITIM
3 Das vorliegende Werk ist allein für die Belange der Sportschifffahrt erstellt. Autor und Verlag können für die Richtigkeit der Angaben schon allein auf Grund der Möglichkeiten laufender Änderungen keinerlei Gewährleistung oder Haftung über nehmen. Es entspricht guter seemännischer Praxis, sich für die Reise mit den jeweils aktuellen Unterlagen auszustatten. Alle in den Geltungsbereichen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie der Kollisionsverhütungsregeln verkehrenden Wasserfahrzeuge müssen die»grundregeln für das Verhalten im Verkehr«befolgen, darüber hinaus haben diese insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, welche die Übung der Schifffahrt bzw. der Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falls erfordern. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / / dnb.dnb.de abrufbar. 2., aktualisierte Auflage 2014 ISBN Edition Maritim GmbH, Hamburg Redaktionelle Bearbeitung: Folke Stender, Westensee und Arne Wittkugel, Eckernförde Karten: TEAM GmbH, Herten Fotos im Textteil: Andreas Saal, Lauenburg Fotos im Kartenteil: siehe Nachweis am jeweiligen Foto Lithografie der Fotos: scanlitho.teams GmbH, Bielefeld Umschlag: Buchholz.Graphiker, Hamburg Gesamtherstellung: Print Consult, München Der verwendete Kartenmaßstab 1 : ist bezogen auf 55 Nord. Alle Rechte vorbehalten! Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verlages darf das Werk, weder komplett noch teilweise, reproduziert, übertragen oder kopiert werden, wie z. B. manuell oder mithilfe elektronischer und mechanischer Systeme inkl. Fotokopieren, Bandaufzeichnung und Datenspeicherung. Vertrieb: Delius Klasing Verlag, Siekerwall 21, Bielefeld Tel.: 0521 / 55 90, Fax: 0521 / info@delius-klasing.de
4 Inhalt Vorwort 6 Verkehrsordnungen und zuständige Behörden 7 Bundeswasserstraßen im Geltungs bereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Landeswasserstraßen und sonstige für die Sportschifffahrt zugelassene Gewässer Kennzeichnung 9 Bootsführerscheine 11 Charterbescheinigung Verkehrsbeschränkungen für Gewässer in Berlin 12 Nachtfahrverbot Segelverbot Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Rechtsfahrgebot Lichterführung / Stillliegen Fließrichtung, Kilometrierung, Uferbezeichnung 13 Fließrichtung Kilometrierung Uferbezeichnung Wasserstände, Pegelinformationen 14 Daten der Wasserstraßen 15 Havel-Oder-Wasserstraße (mit Spandauer Havel) 15 Veltener Stichkanal Oranienburger Kanal Ruppiner Gewässer Fehrbelliner Wasserstraße Oranienburger Havel Obere Havel- Wasserstraße (mit Malzer Kanal).. 16 Wentow-Gewässer Templiner Gewässer Lychener Gewässer Müritz-Havel-Wasserstraße Rheinsberger Gewässer Zechliner Gewässer Müritz-Elde-Wasserstraße Stör-Wasserstraße Karten für die Sportschifffahrt ab Seite 20
5 Vorwort Das vorliegende Kartenwerk für Sportbootfahrer stellt die folgenden Gewässer dar: Havel-Oder-Wasserstraße von Berlin bis Liebenwalde, Oranienburger Havel, Oranienburger Kanal, Ruppiner Gewässer, Lindower Gewässer, Malzer Kanal, Obere Havel- Wasserstraße, Wentow-Gewässer, Templiner Gewässer, Lychener Gewässer, Müritz-Havel-Wasserstraße, Rheinsberger Gewässer, Zechliner Gewässer, Quassower Havel, Müritz, Müritz-Elde-Wasserstraße, Stör-Wasserstraße und Schweriner See. 38 farbige Karten im benutzerfreundlichen DIN A4-Format im Maßstab 1 : zeigen detailgetreu: Fluss- und Kanalverlauf mit Kilometrierung; alle n mit Größenangaben, Betriebszeiten und Kontaktdaten; unübersichtliche Abzweigungen, Einmündungen und Kreuzungen sind vergrößert kartiert; Häfen, Marinas oder Anlegestellen für Sportboote sowie Pegel, Fähren und markante Bauwerke an Land oder Einrichtungen sind durch Piktogramme markiert; Kurzbeschreibungen der Häfen, Marinas und Anlegestellen mit Kontaktdaten; Warnungen und Fahrhinweise an Gefahrenstellen; Touristische Hinweise und Informationen zur Geschichte von Orten, Gewässern und Bauwerken; Ein klares Farbsystem mit Texten in rot, schwarz, blau und braun erleichtert die schnelle Informationsgewinnung während der Fahrt. Die in den Karten angegebenen Betriebszeiten der n entsprechen dem Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im Sommer Aktualisierte Betriebszeiten können jährlich dem»nkalender«, der jeweils der Mai-Ausgabe der Zeitschrift BOOTE beiliegt, entnommen werden. Im Textteil finden Sie die Anschriften der für diese Gewässer und Gewässerabschnitte zuständigen Schifffahrtsverwaltungen, die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung des Bootes sowie zu den erforderlichen Fahrerlaubnissen (Sportbootführerschein Binnen und Charterbescheinigung). Wichtig für Planung und Fahrt sind die hier zusammengestellten nautischen Daten der auf den Karten dargestellten Wasserstraßen: Länge, geringste Durchfahrtshöhe fester Bauwerke, Wassertiefe, Zahl der n und die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Außerdem finden Sie eine Tabelle mit den n (soweit vorhanden). Unentbehrlich für Törn und Törnplanung: die Hinweise zu den Bootstankstellen. 6
6 Verkehrsordnungen und zuständige Behörden Bis auf wenige Ausnahmen unterstehen die Binnenschifffahrtsstraßen der Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Verwaltungstechnisch heißen sie deshalb Bundeswasserstraßen. Neben den Bundeswasserstraßen gibt es sogenannte Landesgewässer, die, ihrem Namen entsprechend, der Schifffahrtsverwaltung des jeweiligen Bundeslandes unterstehen. Außerdem gibt es einige schiffbare Gewässer, die sich in kommunalem, genossenschaftlichem oder privatem Besitz befinden. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf den Landes- und sonstigen Gewässern gelten unterschiedliche Verkehrsordnungen, die im Detail von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abweichen können. Es ist deshalb zu empfehlen, sich bei den zuständigen Stellen über die Bestimmungen zu informieren. Dabei soll Ihnen die folgende Behördenübersicht helfen. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sind den Ämtern zugeordnet. Auch sei darauf hingewiesen, dass in etlichen Binnenhäfen Hafenverkehrsordnungen gelten, die von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abweichen können. Im Detail konnten diese Vorschriften hier nicht berücksichtigt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die formalen Zuständigkeiten einzelner Schifffahrtsverwaltungen weit über die Grenzen der tatsächlichen Schiffbarkeit einer Wasserstraße hinausgehen können oder sich gar auf Wasserstraßen erstrecken, die in der Praxis mit normalen Touren-Sportfahrzeugen nicht oder nur sehr begrenzt schiffbar sind. Derartige Gewässer sind in der folgenden Auflistung der Zuständigkeiten zum Teil enthalten, werden aber im Kapitel»Daten der Wasserstraßen«nicht mehr aufgeführt. Bundeswasserstraßen im Geltungs bereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Zuständige Generaldirektion: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost Gerhard-Hauptmann-Straße Magdeburg Zuständige Ämter: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Mehringdamm 129, Berlin Zuständigkeitsbereich: Havel-Oder-Wasserstraße von 0,0 bis 10,58 (Spandauer Havel) mit Tegeler See von 5,1 (Nordende am Tegeler Hafen) bis 0,7 (Einmündung in die Havel-Oder-Wasserstraße bei 3,43). Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde Schneidemühlenweg 21, Eberswalde 7
7 Kennzeichnung Auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung besteht Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet weniger als 20 m lang ist). Rechtsgrundlage ist die»verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen«vom Danach müssen alle Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kw (3 PS) beträgt, und alle Wasserfahrzeuge über 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Amtliche Kennzeichen werden von allen deutschen Wasser- und Schifffahrtsämtern auf Antrag vergeben. Das Kennzeichen besteht aus den Kennbuchstaben des zuteilenden Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen werden. Nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen dürfen auf Bundeswasserstraßen geführt werden, wenn sie vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen anerkannt worden sind. Dazu gehören 9
8 Bootsführerscheine Auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes (Bundeswasserstraßen) und den meisten Landes- und sonstigen Schifffahrtsstraßen besteht in folgenden Fällen Führerscheinpflicht: Für das Führen von Booten mit weniger als 15 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kw (15 PS) angetrieben werden, ist der Sportbootführerschein Binnen vorgeschrieben. Auf den Gewässern im Bundesland Berlin besteht zudem die Führerscheinpflicht (SBF Binnen) für Segelboote mit mehr als 3m 2 Segelfläche. Zum Führen von Sportbooten ab 15 m und weniger als 25 m Länge und einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kw (15 PS) ist auf dem Rhein das Sportpatent, auf den sonstigen Binnenschifffahrtsstraßen das Sportschifferzeugnis erforderlich. Charterbescheinigung Ab 1. Mai 2004 können Charterboote bis 15 m Länge mit bis zu 12 Personen an Bord, deren Höchstgeschwindigkeit auf 12 / h begrenzt ist, mit der sogenannten»charterbescheinigung«in festgelegten Gewässern gefahren werden. Voraussetzung für diese Charterbescheinigung, die vom Charterunternehmen ausgegeben wird, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens dreistündigen praktischen und theoretischen Einweisung durch das Charterunternehmen. Die Charterbescheinigung gilt u. a. für folgende in diesem Buch beschriebenen Gewässer und Gewässerabschnitte: Müritz-Elde-Wasserstraße von Dömitz ( 0,95) bis Buchholz ( 180,0) einschließlich der Stör-Wasserstraße, von der Abzweigung aus der Müritz-Elde-Wasserstraße bis Hohen Viecheln am Schweriner See ( 44,7). Müritz-Havel-Wasserstraße von 0,0 bis 31,18 mit Haupt- und Nebenstrecken. Obere Havel-Wasserstraße von Liebenwalde ( 43,95) bis Hafen Neustrelitz ( 94,4) mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken. Für den Schweriner See und bestimmte Seenstrecken der Müritz-Elde-Wasserstraße (Plauer See, Müritz) gelten Beschränkungen wie z. B. Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne, Fahrverbot ab Windstärke 4, alle Personen müssen Rettungswesten tragen etc. 11
9 Verkehrsbeschränkungen für Gewässer in Berlin Nachtfahrverbot In Berlin besteht u. a. auf dem Tegeler See und dem Nordteil des Nieder Neuendorfer Sees (ab 10 der Havel-Oder-Wasserstraße) für Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr ein Fahrverbot. Segelverbot Auf Kanälen ist das Segeln grundsätzlich verboten. Als Kanal gilt u. a. auch die Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung ( 0,0) bis zur Spandauer Zita delle ( 1,0). Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge: Rechtsfahrgebot Kleinfahrzeuge müssen auf Kanälen, in engen Fahrwassern und auf unübersichtlichen Gewässerabschnitten grundsätzlich rechts fahren. Lichterführung / Stillliegen Kleinfahrzeuge brauchen bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn sie an genehmigten Liegestellen liegen. Unbemannte Kleinfahrzeuge dürfen nur an genehmig - ten Liegestellen liegen. 12
10 Daten der Wasser straßen Oranienburger Kanal Von der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße bis Kreuzkanal / Ruppiner Kanal Länge: 8 n: 1 Pinnow 1,5 Havel-Oder-Wasserstraße (mit Spandauer Havel) Von der Spreemündung Spandau / Beginn Untere Havel- Wasserstraße bis Einmündung Obere Havel-Wasserstraße / Malzer Kanal Länge: 40,5 n: 1 Spandau 0,6 Geringste Durchfahrtshöhe: 4,7 m Wassertiefe: mind. 2,3 m Zulässiger Tiefgang: 2,0 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 12 / h von 0 bis 10,2; 9 / h ab 10,2 Tankstellen am Wasser: 1,2 RU: Berlin-Spandau, Schiffsservice Berlin. Diesel. Ganzjährig Mo Fr 07:30 16:00 Uhr; Sa 08:00 12:00 Uhr. Telefon ,3 RU: Hohen Neuendorf, Marina Havelbaude. Diesel, Super per Kanister : täglich nach Absprache. Telefon und Geringste Durchfahrtshöhe: 3,2 m Wassertiefe: ca. 1,6 m Zulässiger Tiefgang: 1,3 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: keine Ruppiner Gewässer Von der Mündung in den Oranienburger Kanal über Lindow bis Seebeck Länge: 71,4 n: 4 Tiergarten 2,0 Hohenbruch 7,1 Altfriesack 29,1 Altruppin 45,4 Geringste Durchfahrtshöhe: 3,2 m Wassertiefe: ca. 1,3 m Zulässiger Tiefgang: 1,0 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 8 / h; auf Seen 12 / h; auf dem Ruppiner See 25 / h Tankstellen am Wasser: Keine Veltener Stichkanal Von der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße bis Hafen Velten Länge: 8 n: keine Geringste Durchfahrtshöhe: 4,5 m Zulässiger Tiefgang: 1,9 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: keine 15
11 Fehrbelliner Wasserstraße Von der Mündung in die Ruppiner Gewässer bis Fehrbelliner Wehr Länge: 17,5 n: 1 Hakenberg 8,9 Geringste Durchfahrtshöhe: 3,3 m Wassertiefe: ca. 1,3 m Zulässiger Tiefgang: 1,0 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 8 / h Tankstellen am Wasser: keine Oranienburger Havel Von der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße bis ehem. Sachsenhausen (zerstört) Länge: 3,6 n: keine Geringste Durchfahrtshöhe: 4,0 m Wassertiefe: ca. 1,6 m Zulässiger Tiefgang: 1,4 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: Keine Obere Havel- Wasserstraße (mit Malzer Kanal) Von der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße bis Neustrelitz Länge: 97 n: 11 Wassertiefe: 1,6 1,8 m Zulässiger Tiefgang: 1,4 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 9 / h Tankstellen am Wasser: 16,3 LU: Zehdenick, Marina Zehdenick. Diesel, Super : täglich 08:30 20:00 Uhr : täglich 10:00 17:00 Uhr. Telefon ,1 RU: Mildenberg, Marina Neuer Hafen am Ziegeleipark. Diesel : täglich 08:00 20:00 Uhr; sonst kein Betrieb oder nach Absprache. Telefon und ,0 LU: Wesenberg, Marina Wesenberg. Diesel, Super : täglich 09:00 18:00 Uhr; sonst kein Betrieb. Telefon ,6 LU: Neustrelitz, Marina Santana-Yachting. Diesel, Super per Kanister : täglich 09:00 20:00 Uhr; sonst auf Anfrage. Telefon: Wentow-Gewässer Von der Mündung in die Obere Havel-Wasserstraße bis Seilershof Länge: 11, davon noch 9 schiffbar bis vor Dannenwalde n: 1 Marienthal 0,4 Geringste Durchfahrtshöhe: 4 m (3,5 m für Kl. Wentowsee in Dannenwalde) Wassertiefe: ca. 1,4 m Zulässiger Tiefgang: 1,2 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: keine Liebenwalde 45,3 (Malzer Kanal) Bischofswerder 4,5 Zehdenick 15,9 Schorfheide 32,6 Zaaren 36,1 Regow 42,1 Bredereiche 47,8 Fürstenberg 60,7 Steinhavel 64,3 Wesenberg 81,7 Vosswinkel 88,0 Geringste Durchfahrtshöhe: 4 m 16
12 Templiner Gewässer Von der Mündung in die Obere Havel-Wasserstraße bis Zaarsee Länge: 22 n: 2 Kannnenburg 3,6 Templin 13,3 Geringste Durchfahrtshöhe: 4 m bis Templin (3,6 m zum Fährsee) Wassertiefe: ca. 1,4 m Zulässiger Tiefgang: 1,2 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: keine Lychener Gewässer Von der Mündung in die Obere Havel-Wasserstraße bis Lychen Länge: 8,3 n: 1 Himmelpfort 0,3 Geringste Durchfahrtshöhe: 3,7 m Wassertiefe: ca. 1,2 m Zulässiger Tiefgang: 1,0 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 6 / h Tankstellen am Wasser: Km 7,4 RU: Lychen Stadtsee, MBS. Diesel : Täglich 09:00 18:00 Uhr : auf Anfrage, sonst kein Betrieb. Telefon: Müritz-Havel-Wasserstraße Von der Mündung in die Obere Havel-Wasserstraße bis zur Mündung in die Müritz-Elde-Wasserstraße Länge: 32 n: 4 Strasen 2,7 Canow 9,5 Diemitz 13,2 Mirow 22,2 Geringste Durchfahrtshöhe: 4,0 m Wassertiefe: ca. 1,6 m Zulässiger Tiefgang: 1,4 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 9 / h Tankstellen am Wasser: keine 17
13 Rheinsberger Gewässer Von der Mündung in die Müritz-Havel-Wasserstraße / Kleiner Pälitzsee bis Rheinsberg einschließlich Dollgowsee Länge: 13,3 n: 1 Wolfsbruch 2,4 Geringste Durchfahrtshöhe: 3,7 m Wassertiefe: ca. 1,6 m Zulässiger Tiefgang: 1,4 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 9 / h; auf Seen 25 / h Tankstellen am Wasser: 2,7 RU: Kleinzerlang, Marina Wolfsbruch. Diesel, Benzin : täglich 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr; sonst auf Anfrage. Telefon und Länge: 8,2 n: keine Geringste Durchfahrtshöhe: 3,1 m Wassertiefe: ca. 1,2 m Zulässiger Tiefgang: 1,0 m Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 9 / h; auf Seen 12 / h Tankstellen am Wasser: keine Müritz-Elde-Wasserstraße Von der Mündung in die Elbe (Dömitz) bis Buchholz Länge: 183,8 n: 17 Zechliner Gewässer Von der Einmündung in die Rheinsberger Gewässer / Tietzowsee bis Flecken Zechlin 18
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