Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene

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1 Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene Expertenwissen zu Aufzeichnungspflichten, Gewinnermittlungsarten, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Auslands-Warenverkehr, Bewertungsvorschriften, u.v.m. Doris Carius

2 Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene. Expertenwissen zu Aufzeichnungspflichten, Gewinnermittlungsarten, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Auslands-Warenverkehr, Bewertungsvorschriften, u.v.m. Autorin: Doris Carius, Dozentin für Finanzbuchführung Hier prüfen Sie, ob es aktuelle Änderungen zu diesem Buch gibt: Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Buch? 1. Auflage, Druckversion vom , POD-11.1 Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, Stuttgart Redaktion: Maria Balk, M. A. Layout, Satz und Druck: Educational Consulting GmbH, Ziegelhüttenweg 4, Ilmenau Printed in Germany EduMedia GmbH, Stuttgart Alle Rechte, insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Verlag haftet nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen. Internetadresse: ISBN

3 Lernen leicht gemacht! Für Ihren optimalen Lernerfolg enthält dieses Buch Basiswissen: verständliche Texte, hilfreiche Grafiken und Tabellen Beispiele: Anwendungsszenarien aus der Berufspraxis Wissenskontrollfragen: das erworbene Wissen wiedergeben Übungen: das erworbene Wissen anwenden Glossar: die wichtigsten Fachbegriffe auf einen Blick Anhang: Formulare, Übersichten und Lernhilfen Gesetzestexte: die wichtigsten Gesetze als Beilage zum Buch Kontenrahmen: Übungs- und Lehrkontenrahmen basierend auf DATEV NEU Lern-Videos online: Nutzen Sie die kostenfreien Lern-Videos auf unserem YouTube-Kanal. Die zu diesem Lehrbuch passenden Videos finden Sie nach Kapiteln sortiert in unserer übersichtlichen Zugriffs-Liste: Was Sie wissen sollten... Damit unsere Unterrichtsmaterialien lebendig und lesbar bleiben, haben wir in dem vorliegenden Band auf Wortungetüme wie LeserInnen u. ä. verzichtet und stattdessen die männliche Form verwendet. Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, liebe Leserin. Sie sind selbstverständlich ebenso gemeint, wenn wir z.b. von dem Unternehmer oder dem Kaufmann sprechen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir in unseren Übungen und Beispielen keine real existierenden Umsatzsteueridentifikations- und Steuernummern verwenden. Daher finden Sie in unseren Praxisszenarien und Belegen Steuernummern im Musterformat " ".

4 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) Aufbewahrungspflichten Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Gewinnermittlungsarten Die Gewinnermittlungsarten Einnahmenüberschussrechnung Betriebsvermögensvergleich Buchen auf Konten Bestandskonten Erfolgskonten Warenkonten Umsatzsteuerkonten Privatkonten Kontokorrentkonten (Personenkonten) Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Beschaffung von Waren, Stoffen und Fertigteilen Buchen unfertiger und fertiger Erzeugnisse/Leistungen Jahresabschluss Inhalte des Jahresabschlusses Bilanz Elektronisch zu übermittelnde Steuererklärungen und die E-Bilanz Die Gliederung der Bilanz gemäß 266 HGB Gewinn- und Verlustrechnung Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß 275 HGB Bilanzierungsgrundsätze Allgemeine Vorschriften Ansatzvorschriften Allgemeine Bewertungsgrundsätze gemäß 252 Abs. 1 HGB

5 I Inhaltsverzeichnis 4 Sachliche und zeitliche Abgrenzung Sachliche Abgrenzungen Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Buchungsbeispiele zur aktiven Rechnungsabgrenzung Damnum / Disagio Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) Buchungsbeispiele zur passiven Rechnungsabgrenzung Sonstige Forderungen Buchungsbeispiele zu Sonstigen Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten Buchungsbeispiel zu Sonstigen Verbindlichkeiten Behandlung der Vorsteuer Buchungsbeispiele zur Behandlung der Vorsteuer Abschluss der Umsatzsteuerkonten Umsatzsteuer Steuerpflichtige Umsätze steuerfreie Umsätze Wichtige Begriffe Unternehmer Inland Steuersatz und Bemessungsgrundlage Soll- und Ist-Besteuerung Die Besteuerung des Kleinunternehmers Kleinunternehmerregelungsverzicht Besteuerungszeitraum und -verfahren Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft Vorsteuerabzug Nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge Berichtigung des Vorsteuerabzugs Bedeutung der Rechnung zum Buchen der Vorsteuer Umsatzsteuerrechtliches Ausland Inland Ausland

6 Inhaltsverzeichnis I 5.5 Warengeschäfte mit dem übrigen Gemeinschaftsgebiet Innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftliche Lieferung Nachweis und Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ( 17a UStDV ff.) Zusammenfassende Meldung Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Drittlandsgebiet Einfuhr aus einem Drittlandsgebiet Aufzeichnungspflichten Ausfuhr ins Drittlandsgebiet Aus der Buchführung in die Umsatzsteuervoranmeldung Erhaltene und geleistete Anzahlungen Umsatzsteuerliche Regelung zur Anzahlung Erhaltene Anzahlungen Geleistete Anzahlungen Allgemeine Grundsätze zur Bewertung Handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften Bewertung Niederstwertprinzip / Höchstwertprinzip Grundsatz der Maßgeblichkeit Betriebsvermögen Bewertungsmaßstäbe Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Herstellungskosten Beispiele zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Bewertung des Anlagevermögens Das Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Nicht abnutzbares Anlagevermögen Bewertungsvereinfachungsverfahren Festwert

7 I Inhaltsverzeichnis 8.2 Abschreibungen Absetzung für Abnutzung Die planmäßige Abschreibung Eigenschaften der linearen Abschreibung Eigenschaften der degressiven Abschreibung Eigenschaften der Abschreibung nach Maßgabe der Leistung (Leistungs-AfA) Besonderheiten bei Gebäuden Modus der Abschreibung Lineare Abschreibung Übernahme steuerrechtlicher Abschreibungen Sonderabschreibung nach 7g EStG n.f Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzungen (AfaA) Beizulegender Wert Teilwert Abgänge des Anlagevermögens Werterhaltende und werterhöhende Reparaturen Anlageverzeichnis Investitionsabzugsbetrag Bildung / Buchung des Investitionsabzugsbetrages Auflösung des Investitionsabzugsbetrages in der Steuerbilanz Auflösung bei Erwerb des Wirtschaftsgutes Auflösung ohne Erwerb des Wirtschaftsgutes Bewertung des Umlaufvermögens Gliederung und Bewertung des Umlaufvermögens Umlaufvermögen in der Bilanz Bewertung des Umlaufvermögens Börsenpreis und Marktpreis Bewertung der Vorräte Übersicht über das Vorratsvermögen Der Wertansatz Inventurverfahren Bewertung von Forderungen Allgemeine Bestimmungen Einteilung von Forderungen Einwandfreie Forderungen Zweifelhafte Forderungen Uneinbringliche Forderungen

8 Inhaltsverzeichnis I Die Wertberichtigung auf Forderungen Einzelwertberichtigung Pauschalwertberichtigung Beispiele zur Bewertung von Forderungen Bewertung von flüssigen Mitteln Bewertung von Wertpapieren Kapital, Bewertung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen Ausweis des Kapitals in der Bilanz Das Kapital bei Kapitalgesellschaften Kapital im Einzelunternehmen Kapital bei Personengesellschaften Rückstellungen Bewertung von Verbindlichkeiten Anhang Abkürzungsverzeichnis Glossar Sachwortverzeichnis

9 Buchführung In diesem Baustein werden die wichtigsten Grundlagen der Buchführung in kurzer Form wiederholt. Inhalt Buchführungspflicht Aufzeichnungspflicht Die Gewinnermittlungsarten Das Buchen auf Konten 11

10 1 Basis: Buchführung 1.1 Buchführungspflicht 238 HGB; 140, 141 AO Befreiung von der Buchführungspflicht gemäß 241a HGB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 238, 239 HGB; 146 AO Verstöße und Konsequenzen Nach dem Handelsrecht 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Hiervon ausgenommen sind Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als ,00 Umsatzerlöse und ,00 Jahresüberschuss aufweisen. Bei einer Neugründung ist der Kaufmann nicht buchführungspflichtig, wenn die vorgenannten Grenzen am ersten Abschlussstichtag nicht überschritten werden. Die vorgenannte Umsatzgrenze entspricht den unter 275 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 1 HGB ausgewiesenen Umsätzen und der Jahresüberschuss entspricht dem handelsrechtlichen Gewinn. Das Steuerrecht 140 AO verpflichtet jeden zur Buchführungspflicht, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen (z.b. HGB) Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat. Darüber hinaus regelt 141 AO das jeder gewerbliche Unternehmer, der nach Feststellung der Finanzbehörden folgende Grenzen übersteigt, buchführungspflichtig ist: Umsätze (einschließlich steuerfreier Umsätze), von mehr als ,00 im Kalenderjahr oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als ,00 im Wirtschaftsjahr Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als ,00 im Kalenderjahr Selbstbewirtschaftete Land- und forstwirtschaftliche Fläche mit einem Wirtschaftswert ( 46 BewG) von mehr als ,00. Bedeutende Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind unter anderem: Keine Buchung ohne Beleg. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Bücher und Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen. Abkürzungen/ Symbole sind zu erläutern. Eintragungen und Aufzeichnungen sind vollständig, richtig und zeitgerecht zu erfassen sowie sachlich geordnet zu buchen. Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen. Eintragungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist (kein Radieren, Unleserlichmachen oder Überschreiben). Bücher, Aufzeichnungen sowie die dazugehörenden Unterlagen (z.b. Belege) sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Bei Aufzeichnungen auf Datenträgern muss gewährleistet sein, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Verstöße gegen die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können unter anderem zu folgenden Konsequenzen führen: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn) durch die Finanzbehörden ( 162 AO). Geld- oder Freiheitsstrafe, wer z.b. Jahresabschlüsse unrichtig wiedergibt oder verschleiert ( 331 HGB, 379 ff. AO). Im Insolvenzfall können Verstöße gegen die GoB Strafverfolgung (Freiheitsstrafe) nach sich ziehen ( 283 StGB). 12

11 Basis: Buchführung Aufzeichnungspflichten Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Buchführung und Aufzeichnungen. Der buchführungspflichtige Unternehmer erfüllt die Aufzeichnungspflichten in der Regel im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung. die Aufzeichnungspflicht ist Bestandteil der Buchführungspflicht Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sowie Nichtkaufleute (Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater usw.) können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG). Sie sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ihre Aufzeichnungspflicht bezieht sich nicht auf alle Geschäftsvorfälle, sondern nur auf bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen. Unabhängig davon, ob jemand zur Buchführung verpflichtet ist oder nur eine Überschussrechnung (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) erstellt, sind die Aufzeichnungspflichten stets zu erfüllen Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich aufgezeichnet werden. Gewerbliche Unternehmer müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen. nach der Abgabenordnung (AO) Gewerbliche Unternehmer müssen den Warenausgang gesondert aufzeichnen, sofern die Ware erkennbar zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist. Aufzeichnung der Bemessungsgrundlage für Lieferungen und Leistungen. Trennung der Umsätze nach Steuersätzen. nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) Aufzeichnungen zu bestimmten Betriebsausgaben im Sinne des 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 5 und 7 EStG, z.b. Aufwendungen für Geschenke, Aufwendungen für Bewirtung. nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) Aufbewahrungspflichten 257 HGB; 146, 147 AO Bücher und sonstige Aufzeichnungen sind geordnet aufzubewahren. Die Bücher und sonstigen Aufzeichnungen müssen steuerrechtlich im Geltungsbereich der AO geführt und aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten sind Bestandteil der GoB Die Eintragungen müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist lesbar sein. 10-jährige Aufbewahrungspflicht gilt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen sowie die Buchungsbelege (z.b. Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen, Bankauszüge, Kassenberichte, Gehaltslisten, Prozessakten). 6-jährige Aufbewahrungspflicht gilt für die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe, für die Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe sowie für sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 13

12 1 Basis: Buchführung Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten können durch formelle und materielle Mängel verletzt werden. formelle und materielle Mängel Unter die formellen Mängel fallen z.b. das Fehlen von Belegen, die nicht zeitnahe Erfassung von Buchungen, die nicht vorschriftsmäßige Aufzeichnung von Warenein- und -ausgängen, die nicht oder fehlerhaft durchgeführte Inventur und das Nichteinhalten der Aufbewahrungsfristen. Unter die materiellen Mängel fallen z.b. die nicht vollständige Ausführung oder das Fehlen von Buchungen und Konsequenzen Sowohl nach Handelsrecht wie auch nach Steuerrecht kann die Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten folgende Konsequenzen nach sich ziehen: Schätzung der Besteuerungsgrundlage, Zwangsgelder, Bußgelder und sogar Freiheitsstrafe. 1.3 Gewinnermittlungsarten Die Gewinnermittlungsarten Gewinnermittlungsarten die falsche Bewertung von Bilanzpositionen. Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Betriebsvermögensvergleich 4 Abs. 1 EStG bzw. 5 EStG Einfache Buchführung (Einnahme-Ausgabe-Prinzip) Doppelte Buchführung Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust - Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres Eigenkapital am Schluss des vorangeg. Wirtschaftsjahres Abb.: Gewinnermittlungsarten + private Entnahmen - private Einlagen = Gewinn oder Verlust + Erträge - Aufwendungen = Gewinn oder Verlust 14

13 Basis: Buchführung Einnahmenüberschussrechnung Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher führen, können ihren Gewinn durch die Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln (= Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG). Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Unternehmens zufließen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei der Überschussrechnung sind die Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind, und Betriebsausgaben in dem Wirtschaftsjahr abzusetzen, in dem sie bezahlt worden sind. Dies bezeichnet man als Zu- und Abflussprinzip (Ausnahme: wiederkehrende Erträge und Aufwendungen innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag). Das gilt auch für Vorschüsse, Teilund Abschlagszahlungen. Die im Wirtschaftsjahr vereinnahmte Umsatzsteuer, gezahlte Vorsteuer und abgeführte Umsatzsteuerzahllast stellen Einnahmen bzw. Ausgaben dar. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei Einnahmenüberschussrechnung gilt das Geldflussprinzip Mindestgrundlage für die Einnahmenüberschussrechnung ist die "einfache" Buchführung. Die einfache Buchführung kennzeichnet sich dadurch, dass alle Geschäftsvorgänge in chronologischer Ordnung ohne eine entgegengesetzte Doppelbuchung aufgezeichnet werden. Bei der Bank werden 119,00 für Telefon abgebucht. Bei der einfachen Buchführung werden die Telefongebühren und die Vorsteuer aufgezeichnet, nicht die Bankbuchung. Beispiel Telefongebühren Natürlich ist es möglich, in der Praxis auch vielfach angewendet, eine Einnahmenüberschussrechnung auf Grundlage der doppelten Buchführung zu erstellen Betriebsvermögensvergleich Unternehmer, die aufgrund handelsrechtlicher und/oder steuerrechtlicher Vorgaben zur Buchführung verpflichtet sind, ermitteln ihren Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) und die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung). Während bei der Einnahmenüberschussrechnung das Zu- und Abflussprinzip besteht, werden beim Betriebsvermögensvergleich die Geschäftsfälle zum Zeitpunkt der Entstehung gebucht (z.b. werden Ausgangsrechnungen gebucht, wenn diese geschrieben werden und nicht erst, wenn der Kunde zahlt). bei Betriebsvermögensvergleich gilt das Entstehungsprinzip Buchführungspflicht Buchführungspflicht gem. HGB Keine Buchführungspflicht nach HGB, aber nach 141 AO Freiwillige Führung von Büchern und Abschlüssen Gewinnermittlung Gewinnermittlung gem. 5 Abs. 1 EStG, 238 ff. HGB (Betriebsvermögensvergleich) Gewinnermittlung gem. 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) Gewinnermittlung gem. 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) Für die Erstellung des Betriebsvermögensvergleiches verpflichtet 242 HGB den Kaufmann, seine Aufzeichnungen im System der "doppelten" Buchführung zu erstellen. Im Gegensatz zur einfachen Buchführung erfolgt die Aufzeichnung der Zahlungs- und Leistungsvorgänge unter Verwendung von Bestands- und Erfolgskonten mit dem Ergebnis, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. 15

14 1 Basis: Buchführung 1.4 Buchen auf Konten Im Rahmen dieses Bandes werden im Folgenden die wichtigsten Kontenarten unterschieden: Bestandskonten, Erfolgskonten, Warenkonten, Umsatzsteuerkonten und Privatkonten Bestandskonten aus der Bilanz abgeleitet Die Bestandskonten werden aus der Bilanz abgeleitet. Entsprechend der Bilanzseite unterscheidet man zwischen den Aktivkonten und den Passivkonten. Bei den Buchungen über die Bestandskonten ist das Saldierungsverbot ( 246 Abs. 2 HGB) zu berücksichtigen, das besagt, dass Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite saldiert werden dürfen. S Aktivkonto H S Passivkonto H Eröffnungsbilanzwert (EB) - Minderungen (Abgänge) - Minderungen (Abgänge) Eröffnungsbilanzwert (EB) + Mehrungen (Zugänge) Schlussbilanzwert (SB) Schlussbilanzwert (SB) + Mehrungen (Zugänge) Abb.: Bestandskonten Erfolgskonten Erträge und Aufwendungen Erträge und Aufwendungen werden in der Buchführung über die so genannten Erfolgskonten gebucht. Die Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals. Erträge erhöhen und Aufwendungen mindern das Eigenkapital. Bei den Buchungen über die Erfolgskonten ist das Saldierungsverbot ( 246 Abs. 2 HGB) zu berücksichtigen, das besagt, dass Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert werden dürfen. S Aufwandskonto H S Ertragskonto H Aufwendungen Minderungen von Aufwendungen Minderungen von Erträgen Erträge Abschluss über GuV Abschluss über GuV Abb.: Warenkonten Warenkonten Im Warenbereich untergliedern sich die Konten in drei Bereiche: Waren (Bestand) (= Bestandskonto) Wareneinkauf Erlöse (= Erfolgskonto) (= Erfolgskonto) weitere Unterkonten Zu den Erfolgskonten werden weitere Unterkonten angelegt für: Bezugsnebenkosten bzw. weiterberechnete Versandspesen, Transportkosten etc., Skonti, Nachlässe und Rabatte, Bestandsveränderungen. 16

15 Basis: Buchführung Umsatzsteuerkonten Aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt eine Trennung zwischen der vom Unternehmen geschuldeten Umsatzsteuer und der von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Vorsteuer. Die an das Finanzamt abgeführte oder zurückerhaltene Umsatzsteuer aufgrund abgegebener Voranmeldungen wird nochmals separat gebucht. Buchführungstechnisch wird untergliedert in: Vorsteuer, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervorauszahlungen, Abgrenzungskonten zur Umsatzsteuer. gesetzliche Vorgaben buchführungstechnische Untergliederung Privatkonten Die Privatkonten sind Unterkonten des Eigenkapitals. In der Buchführung unterscheidet man Privatentnahmen, Privateinlagen und unentgeltliche Wertabgaben. Unterkonten des Eigenkapitals Buchungen über Privatkonten beeinflussen das Eigenkapital, nicht aber den Erfolg des Unternehmens Kontokorrentkonten (Personenkonten) In der Buchführung unterscheidet man zwischen Hauptbuch und Nebenbuch. Die Sachkonten werden dem Hauptbuch und die Personenkonten (Kontokorrentkonten) dem Nebenbuch zugeordnet. Wenn in einem Unternehmen alle Rechnungen und Zahlungen direkt auf den Sachkonten Forderungen a.ll und Verbindlichkeiten a.ll gebucht würden, ginge nach kurzer Zeit die Übersicht über die offenen Posten (noch nicht bezahlten Rechnungen) verloren. Die Personenkonten untergliedern und erläutern praktisch die Forderungen a.ll und die Verbindlichkeiten a.ll, z.b.: Sachkonto Personenkonto (= Debitorenkonto) 1400 (1200) Forderungen a.ll Adam, Wolf Adebar, Petra Bollinger GmbH Sachkonto Personenkonto (= Kreditorenkonto) 1600 (3300) Verbindlichkeiten a.ll Autohaus Zeltinger GmbH Breuer, Michael Bast, Holger Bucht der Unternehmer über Personenkonten, hat er bei einer EDV-geführten Buchführung die Möglichkeit, sich die sogenannte Offene-Posten-Auswertung (OPOS-Liste) aufzurufen. In dieser Liste werden alle noch offenen Rechnungen aufgezeigt. Je nach Software kann an dieser Stelle auch der Mahnstatus mit angezeigt werden. 17

16 1 Praxis: Buchführung Praxisübungen Die Lösungen finden Sie unter Aufgabe Beantworten Sie folgende Fragen: a) Britta Hoffmann, Besitzerin eines Schreibwarenladens, hat im Januar 2012 ihr Geschäft eröffnet und für dieses Geschäftsjahr eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt eingereicht. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2013 stellt sie fest, dass sie mit dem Gewinn die Grenze zur Buchführungspflicht überschritten hat. Kann Britta Hoffmann für das Wirtschaftsjahr 2013 nochmals eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt einreichen oder muss sie für 2013 eine Bilanz einreichen? b) Nennen Sie drei Aufzeichnungspflichten, die im Rahmen der doppelten Buchführung automatisch erfüllt werden. c) Welcher Unterschied besteht zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und dem Betriebsvermögensvergleich in Bezug auf die Umsatzsteuer? d) Welcher Unterschied besteht zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und dem Betriebsvermögensvergleich in Bezug auf die Eingangs- und Ausgangsrechnungen? 18

17 Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Das Buchen in Produktionsbetrieben birgt einige Besonderheiten im Warenein- und -ausgangsbereich. Diese werden im folgenden Kapitel vorgestellt. Inhalt Beschaffung von Waren, Stoffen und Fertigteilen Das Buchen unfertiger und fertiger Erzeugnisse/ Leistungen Nutzen Sie 6 kostenfreie Lern-Videos zu diesem Kapitel: 19

18 2 Basis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben 2.1 Beschaffung von Waren, Stoffen und Fertigteilen weitere Untergliederung der Konten erforderlich In Produktionsbetrieben werden, im Gegensatz zum Handelsgewerbe, Produkte hergestellt, be- und verarbeitet. Dies hat zur Folge, dass sowohl im Bereich des Einkaufs wie auch im Bereich der Erlöse eine weitere Untergliederung der Konten erforderlich ist. Einkauf von Rohstoffen = Güter, die als Hauptbestandteil in die Fertigung eines Produktes einfließen Hilfsstoffen = Güter, die zur Fertigung eines Produktes benötigt werden, aber nicht Hauptbestandteil sind. Es sind Bestandteile von untergeordneter Bedeutung, z.b. Leim, Lacke, Nägel und dgl. Betriebsstoffen = Verbrauchsstoffe, die mittelbar und unmittelbar mit der Herstellung von Produkten im Zusammenhang stehen, aber weder den Roh- noch den Hilfsstoffen zugeordnet werden können, z.b. Brennstoffe, Schmier- und Reinigungsmittel bezogenen Fertigteilen = Güter, die als Bestandteil in die Herstellung einer Produktes einfließen, allerdings nicht selbst hergestellt werden Fremdleistungen = Leistungen, die als Bestandteil in die Herstellung einer Produktes einfließen, allerdings nicht selbst erbracht werden (über Subunternehmer) Benötigte Konten 3030 (5130) Einkauf Rohstoffe 3970 (1000) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) 3955 (5885) Bestandsveränderung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3031 (5131) Einkauf Hilfsstoffe 3970 (1000) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) 3955 (5885) Bestandsveränderung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3032 (5132) Einkauf Betriebsstoffe 3970 (1000) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) 3955 (5885) Bestandsveränderung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3050 (5150) Bezogene Fertigteile 3106 (5906) Fremdleistungen 19% VorSt 20

19 Basis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben 2 Buchungsbeispiel für das Buchen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Bilanz zum 01. Januar I. Anlagevermögen I. Eigenkapital II. Umlaufvermögen II. Verbindlichkeiten Vorräte Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe 3970 (1000) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) EBK = Anfangsbestand Endbestand nach Inventur = Gegenbuchung im SBK Bestandserhöhung (Gegenbuchung Konto Bestandsveränderungen) oder Bestandsminderung (Gegenbuchung auf Konto Bestandsveränderungen) 3030 (5130) Einkauf Rohstoffe Einkauf Abschluss über GuV 3031 (5131) Einkauf Hilfsstoffe Einkauf Abschluss über GuV 3032 (5132) Einkauf Betriebsstoffe Einkauf Abschluss über GuV 3955 (5885) Bestandsveränderung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Gegenbuchung bei Bestandsminderung Gegenbuchung bei Bestandserhöhung von Rohstoffen von Hilfsstoffen von Betriebsstoffen von Rohstoffen von Hilfsstoffen von Betriebsstoffen Saldo = Abschluss über GuV 21

20 2 Basis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben 2.2 Buchen unfertiger und fertiger Erzeugnisse/ Leistungen Produktions- und Absatzmengen Werden in einem Produktionsbetrieb hergestellte Erzeugnisse sogleich verkauft, so stellen die als Aufwand gebuchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe den Materialeinsatz für die verkauften Produkte dar. Dies ist in der Regel nicht der Fall, denn in den meisten Produktionsbetrieben werden Produktions- und Absatzmenge in einem Wirtschaftsjahr nicht übereinstimmen. Die Bestandsveränderung dieser Erzeugnisse zwischen dem Anfang und dem Ende eines Geschäftsjahres müssen in der Erfolgsrechnung berücksichtigt werden, damit sich die Kosten eines Geschäftsjahres auf die hergestellten Erzeugnisse und die Umsatzerlöse auf die abgesetzte Menge beziehen. Der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnisse wird zum Bilanzstichtag per Inventur ermittelt und mit den Herstellungskosten bewertet (ohne Gewinnaufschlag). Während bei den Warenkonten die Bestandsveränderung in der Kontenklasse "Wareneingang" gebucht wird, wird die Bestandsveränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse in der Kontenklasse "Erlöse" erfasst. Bei einer Bestandsmehrung wurden im Wirtschaftsjahr mehr fertige / unfertige Erzeugnisse produziert als abgesetzt. Im Falle einer Bestandsminderung wurden im Wirtschaftsjahr mehr Erzeugnisse verkauft als produziert. Im Sachkontenbereich werden zum Buchen der unfertigen Erzeugnisse/ Leistungen und der fertigen Erzeugnisse/ Leistungen nachstehende Konten benötigt: Erzeugnisse / Leistungen Unfertige Erzeugnisse = Produkte, die im Unternehmen noch in der Fertigung stehen Unfertige Leistungen = Leistungen, die noch nicht abgeschlossen sind Fertige Produkte = die im Unternehmen gefertigt wurden, aber noch nicht veräußert sind Benötigte Konten 7050 (1050) unfertige Erzeugnisse (Bestand) 8960 (4810) Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse 7080 (1080) unfertige Leistungen (Bestand) 8970 (4815) Bestandsveränderungen unfertige Leistungen 7095 (1095) In Arbeit befindliche Aufträge 8977 (4818) Bestandsveränderung in Arbeit befindliche Aufträge 7110 (1100) Fertige Erzeugnisse (Bestand) 8980 (4800) Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse 22

21 Basis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben 2 Beispiel für das Buchen der unfertigen Erzeugnisse/Leistungen und der fertigen Erzeugnisse/Leistungen A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Geleistete Anzahlungen Bilanz zum 01. Januar 7050 (1050) unfertige Erzeugnisse (Bestand) EBK = Anfangsbestand (Gegenbuchung Konto 9000) Endbestand nach Inventur = SBK (Gegenbuchung Konto 9100) Bestandserhöhung (Gegenbuchung Konto 8960 (4810) Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse) Bestandsveränderung Bestandsminderung (Gegenbuchung Konto 8960 (4810) Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse) 8960 (4810) Bestandsveränderungen - unfertige Erzeugnisse Gegenbuchung aus Konto 7050 (1050) bei Bestandsminderung Gegenbuchung aus Konto 7050 (1050) bei Bestandserhöhung Hinweis: Die Bestände der unfertigen Leistungen, der in Arbeit befindlichen Aufträge sowie der fertigen Erzeugnisse werden mit den entsprechenden Kontenkombinationen (vgl. Tabelle Seite 22) nach dem gleichen Schema gebucht. 23

22 2 Praxis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Praxisübungen Die Lösungen finden Sie unter Aufgabe Buchen Sie für die Schreinerei Holzhammer folgende Geschäftsfälle: a) Kauf von Sperrholz in Höhe von 2.500,00 zzgl. 19% USt 475,00 = 2.975,00 auf Ziel Soll anm Haben b) Für den Transport der Eichenbretter erhält Holzhammer vom Spediteur eine Rechnung in Höhe von 420,00 zzgl. 19% USt 79,80 = 499,80. Soll anm Haben c) Kauf von diversen Kleinmaterialien (Schrauben, Dübel, etc) in Höhe von 500,00 zzgl. 19% USt 95,00 = 595,00 auf Rechnung Soll anm Haben d) Im Baumarkt werden Zollstöcke und Pinsel für 95,20 erworben. Die Rechnung wurde bar bezahlt. Auf der Quittung wurde die Umsatzsteuer mit Stempelaufdruck einschl. 19% USt ausgewiesen. Soll anm Haben e) Holzhammer erwirbt eine neue Kreissäge im Wert von 2.850,00 zzgl. 19% USt 541,50 = 3.391,50 auf Rechnung. Soll anm Haben 24

23 Praxis: Besonderheiten bei Produktionsbetrieben 2 f) Holzhammer hat für einen Kunden Heizkörperverkleidungen beim Subunternehmer Ziller herstellen lassen. Er erhält von Ziller eine Rechnung in Höhe von 6.300,00 zzgl. 19% USt 1.197,00 = 7.497,00. Soll anm Haben g) Zum Jahresabschluss sind die Bestandsveränderungen zu buchen. Wert lt. Eröffnungsbilanz Wert lt. Inventur Rohstoffe , ,00 Handelsware 2.350, ,00 Unfertige Erzeugnisse , ,00 Soll anm Haben h) Dachdeckermeister Ziegel hat im Dezember den Auftrag erhalten, das Dach eines Mehrfamilienhauses neu einzudecken (Auftragsvolumen ,00 zzgl. Umsatzsteuer). Am Bilanzstichtag, dem , hat er das Dach zu 50 % fertiggestellt. Die bisher angefallenen Herstellungskosten wie Aufwand für Ware, Arbeitnehmer, usw. betragen 4.300,00. Wie ist dieser Sachverhalt in der Bilanz auf den zu bewerten und zu buchen? Welche Buchung ist in 2015 vorzunehmen, wenn der Auftrag abgeschlossen ist? Soll anm Haben Buchung zum : Buchung in 2015, wenn Auftrag abgeschlossen ist: 25

24 Ebenfalls im Verlag erschienen. Up-To-Date FiBu und Lohn Bleiben Sie auch weiterhin auf dem Laufenden. Die Up-To-Date-Broschüren Finanzbuchhaltung und Lohn und Gehalt informieren Sie jährlich über aktuelle Gesetzesänderungen. Alle wichtigen Rechtsstandsänderungen sind übersichtlich zusammengestellt und anhand von Beispielen erklärt. Business Coach Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Finanzbuchhaltung für Einsteiger 22, Finanzbuchhaltung für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen 24, Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene 22, Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene - Übungsbuch mit Lösungen 24, Finanzbuchhaltung mit Lexware 22, Up-To-Date Finanzbuchhaltung 9, Einnahmenüberschussrechnung - EÜR 22, Lohn und Gehalt für Einsteiger 22, Lohn und Gehalt für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen 24, Lohn und Gehalt für Fortgeschrittene 22, Lohn und Gehalt für Fortgeschrittene - Übungsbuch mit Lösungen 24, Lohn und Gehalt mit Lexware 22, Up-To-Date Lohn und Gehalt 9, Kostenrechnung für Einsteiger 22, Controlling für Einsteiger 22, Controlling für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen 16, Bilanzierung für Einsteiger 24, Bilanzierung für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen 16, Steuern im Unternehmen 24, Finanzierung für Firmen 22, Finanzierung für Firmen - Übungsbuch mit Lösungen 16, Personalmanagement für Einsteiger 22, Personalmanagement für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen 22, * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf

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