Aktuelle Umsatzsteuer
|
|
- Michael Kneller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Umsatzsteuer Herzlich Willkommen bei der BFS Referent: Gerald Siebel, CIA vereidigter Buchprüfer / Steuerberater Vorstellungsrunde 2 1
2 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern Einführung - Rechtsgrundlagen - Leistungsaustausch - Unternehmereigenschaft - Kooperationen - EU-Leistungen (Bsp.) / Steuerschuldumkehr - Verfahrensrecht: Aktuelle Änderungen 4 2
3 Rechtsgrundlagen Gesetze Verwaltungsanweisungen => UStG => UStDV => MwStSystRL => USt-Anwendungserlass (UStAE) ab => BMF-Schreiben => Verfügungen 5 Rechtsgrundlagen Im Rahmen einer Betriebsprüfung beruft sich ein Verein auf die Steuerbefreiung für eine soziale Leistung nach der MwStSyStRL. Der Betriebsprüfer antwortet, dass nur das deutsche Umsatzsteuergesetz gilt und dort keine Befreiung vorgesehen ist. Wer hat Recht? 6 3
4 Leistungsaustausch Leistungsaustausch ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG): 1. Lieferung / sonstige Leistung 2. gegen Entgelt 3. durch einen Unternehmer 4. im Rahmen seines Unternehmens 5. im Inland 7 Leistungsaustausch Ausnahmen vom Leistungsaustausch Mitgliedsbeiträge Schadenersatz Zuschüsse 8 4
5 Leistungsaustausch Mitgliedsbeiträge - EuGH 2002: Leistungsaustausch, wenn Mitglied die Möglichkeit auf Gegenleistung hat Bsp.: Sportverein - FinVerw.: Grds. kein Leistungsaustausch! Abschnitt 1.4 UStAE Will die EuGH-Rechtsprechung (vorerst) nicht umsetzen! - Problem / Risiko Dachverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege FG München vom : Immer LAT! 9 Leistungsaustausch Zuschüsse echter Zuschuss unechter Zuschuss zusätzliches Entgelt Dritter Leistungsaustausch 10 5
6 Leistungsaustausch Einheitlichkeit der Leistung - Hauptleistung und Nebenleistung(en) - Leistungen gehören wirtschaftlich zusammen - Unteilbarkeit - Nebenleistung stellt keinen eigenen Wert dar Folge - Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung - => beim Steuersatz - => bei der Steuerpflicht Beispiele: Versandkosten, Spesen 11 Einheitlichkeit der Leistung A) Verkauf DVD Versand B) Verkauf Buch Versand Umsatzsteuer? Folie 12 6
7 Unternehmereigenschaft Unternehmer 2 Abs. 1 UStG Voraussetzungen - Gewerbliche / berufliche Tätigkeit nachhaltige Tätigkeit Erzielung von Einnahmen - Selbständigkeit - Gewinnerzielung nicht notwendig 13 Unternehmereigenschaft Kleinunternehmer 19 UStG - Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr <= Gesamtumsatz im laufenden Jahr <= Definition Gesamtumsatz: 19 Abs. 3 - Auf Antrag: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung 5 Jahre Bindungswirkung 14 7
8 Unternehmereigenschaft Der A e.v. hat über Jahre folgende Umsätze: Altenhilfeleistungen (steuerfrei) Kiosk 10 Mio. p.a p.a. Kleinunternehmer? Folie 15 Kooperationen Beteiligung Ambulante Pflegestation A-Verein B-gGmbH 50% 50% ambulante Pflege 16 8
9 Kooperationen Bietergemeinschaft =>Beispiel Bildungmaßnahme: ARGE LAT Bietergemeinschaft LAT LAT LAT Träger A ggmbh Träger B ggmbh Träger C ggmbh 17 EU-Lieferungen Inland Binnenmarkt Drittland Innergemeinschaftliche Erwerb Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhren in das Drittland (stfr.) Folie 18 9
10 EU-Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) Erwerbsschwelle überschritten steuerpflichtig Privatpersonen Innergemeinschaftliche Erwerb Folie 19 EU-Lieferungen Die A-Stiftung liefert ein Buch A) an eine Privatperson in Frankreich B) an ein Unternehmen in Frankreich Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten?
11 EU-Leistungen Innergemeinschaftliche sonstige Leistung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) B-2-B steuerpflichtig Privatpersonen B-2-C Innergemeinschaftliche Leistung Folie 21 EU-Leistungen B-2-C: Ort des leistenden Unternehmers B-2-B: Ort des Empfängers - Ausnahmen: Grundstücke Vermietung Beförderungsmittel Künstlerische, unterrichtende Leistungen u.a. Restaurationsleistungen Beachte: Steuerschuldumkehr 13b UStG Ab Juli 2010: Abgabe der ZM vierteljährlich nach 18a UStG bis zum 25. ten des Folgemonats 22 11
12 Steuerschuldumkehr Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren) 13b UStG Empfänger schuldet Umsatzsteuer Anwendung: - EU-Leistungen - NEU: Reinigungsleistungen 13 b (2) Nr. 8 UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Folie 23 Verfahrensrecht 1. Umsatzsteuervoranmeldungen 18 UStG Fälligkeit: 10. Tag des Folgemonats Vollständigkeitsgebot Folie 24 12
13 Verfahrensrecht 1. Der A e.v. gibt seine USt-VA Mai am mit folgenden (richtigen) Werten ab: USt: , VoSt: 9.000, Zahllast: [Hinweis: Keine Dauerfristverlängerung] >Verfahrensrechtliche Folgen? 2. Abwandlung: Wie Fall 1, nur der UN gibt zusätzlich am eine korrigierte USt-VA wie folgt ab: USt: , VoSt: 9.500, Zahllast: > Folgen? 25 Verfahrensrecht Steuerstrafrecht NEU: 371 Abs. 2 Nr. 3 AO Keine Selbstanzeige möglich, wenn der Hinterziehungsbetrag je Tat überschreitet Ggf. 398a AO Absehen von Strafverfolgung bei Zahlung von 5% der hinterzogenen Steuer (als Buße!) Strittig: Kompensationsverbot bei der USt? Folie 26 13
14 Verfahrensrecht a) Der A e.v. gibt seine USt-VA Mai nicht ab. Am erstattet er eine ordnungsgemäße Selbstanzeige mit folgenden Werten: USt: , VoSt: ; Zahllast: >Verfahrensrechtliche Folgen b) Wie wäre der Fall, wenn die USt-VA am 11. Juni abgegeben worden wäre? - Verspätungszuschlag? - 398a AO? 27 Verfahrensrecht Fazit: a) Steuererklärungen unbedingt fristgerecht abgeben! b) Sofern nicht möglich, immer begründete Fristverlängerungsanträge nach 109 AO stellen c) Dies gilt auch für (USt-)VA Folie 28 14
15 Noch Fragen??? 29 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern 30 15
16 Ausgangsfall Altenhilfe e.v. betreibt Altenpflegeheime und ist als gemeinnützig anerkannt Altenhilfe e.v. ist zu 100% Gesellschafter von zwei Tochtergesellschaften - Ambulante Dienste ggmbh erbringt ambulante Altenund Krankenpflegeleistungen - Service GmbH erbringt Reinigungsleistungen an den Altenhilfe e.v. und Dritte Folie 31 Organträger Altenhilfe e.v. Ambulante Dienste ggmbh Service GmbH Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 32 16
17 Organkreis Organträger Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 33 Umsatzsteuer-Organschaft Der A e.v. hat eine Tochtergesellschaft S GmbH, die Reinigungsleistungen an den Verein erbringt. Es liegt eine USt-Organschaft vor. S GmbH berechnet für ihre Leistungen an A monatlich Umsatzsteuer? Folie 34 17
18 Umsatzsteuer-Organschaft - Rechtsgrundlagen: - 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Organschaft) - Art. 11 MwStSystRL (Mehrwertsteuergruppe) Die Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). 35 Umsatzsteuer-Organschaft 4 Voraussetzungen: Beteiligte sind Unternehmer Organgesellschaften sind - Finanziell - Wirtschaftlich - Organisatorisch in den Organträger eingegliedert. Folie 36 18
19 Umsatzsteuerlicher Unternehmensbereich Organträger Finanz-Holding = Kein UN Führungs- oder Funktions-Holding = UN Keine Organschaft! Organschaft! BMF ; Abschnitt 2.3 UStAE 37 Umsatzsteuerlicher Unternehmensbereich Führungs- und Funktionsholding: Finanzamt: Für eine Umsatzsteuer-Organschaft müssen zwingend entgeltliche Leistungen vom Organträger an die Organgesellschaft erbracht werden! Z.B. - Buchhaltung - Personalverwaltung - technische Leistungen - Geschäftsführung - u.ä. NEU EuGH-Urteil vom : Nicht nötig!? 38 19
20 Voraussetzung Umsatzsteuer-Organschaft 1. Finanzielle Eingliederung 2. Wirtschaftliche Eingliederung 3. Organisatorische Eingliederung Folie 39 Finanzielle Eingliederung Organträger muss die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft bestimmen können - i.d.r. Beteiligung am Stammkapital > 50% Folie 40 20
21 Organisatorische Eingliederung Organträger muss in der tatsächlichen Geschäftsführung seinen Willen umsetzen können Organgesellschaft darf keinen eigenen Handlungsspielraum haben In der Regel Personalunion zwischen der Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft Kein unabhängiger Geschäftsführer bei der Organgesellschaft! NEU: A 2.8 (7) (11) UStAE BMF Folie 41 Organisatorische Eingliederung BMF - in aller Regel personelle Verflechtung - Kein eigener Wille bei der Organgesellschaft - Nicht ausreichend: Mitarbeiter des Organträgers ist nur Prokurist bei der Organgesellschaft - Personenidentität von nicht geschäftsführenden Gremien reicht nicht aus (GV, Beirat) - Nicht ausreichend: Büroüberlassung, Verwaltungsleistung durch Organträger - Nicht ausreichend: Berichterstattung 42 21
22 Organisatorische Eingliederung Anwendung - Grds. auf alle offenen Fälle - Stpfl. können sich bei Organschaften, die vor dem begonnen wurden, für Leistungen bis zum auf die alte Rechtsauffassung berufen. - Ab gilt die verschärfte Fassung BMF IV A 2 O 2000 vom Organisatorische Eingliederung Beispiel 1: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 44 22
23 Organisatorische Eingliederung Beispiel 2: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Hr. Schulze Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 45 Organisatorische Eingliederung Beispiel 3: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Hr. Schulze Prokurist: Hr. Müller Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 46 23
24 Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang B ggmbh GF: Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 47 Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang Sachbearbeiterin: Fr. Ming B ggmbh GF: Fr. Ming Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 48 24
25 Wirtschaftliche Eingliederung Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, tätig ist. Sie kann bei deutlicher Ausprägung der finanziellen und organisatorischen Eingliederung bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft auf Grund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere braucht dann die Organgesellschaft nicht vom Organträger abhängig zu sein. Folie 49 Wirtschaftliche Eingliederung Für die Frage der wirtschaftlichen Verflechtung kommt der Entstehungsgeschichte der Tochtergesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu - Die Unselbständigkeit braucht nicht daran zu scheitern, dass sie einen Teil ihrer Leistungen auf dem freien Markt absetzt. - Ist eine Produktionsgesellschaft zur Versorgung eines bestimmten Marktes gegründet worden, kann ihre wirtschaftliche Eingliederung auch dann gegeben sein, wenn zwischen ihr und dem Organträger Lieferungen nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht vorkommen. A 2.8 UStAE Folie 50 25
26 Wirtschaftliche Eingliederung BFH: Unwesentliche Leistungen (Buchhaltung) an die Tochtergesellschaft ist nicht ausreichend! Organträger Buchführung [downstream] Organgesellschaft Keine wirtschaftliche Eingliederung 51 Umsatzsteuer-Organschaft Beachte - Organträger => alle Rechtsformen - Organgesellschaft => nur GmbH Abgrenzung zur KSt-Organschaft Erhebliche Haftungsrisiken für OT und OG bei Insolvenz - Haftung nach 73 AO [OG] - Rückzahlung von Vorsteuern [OT] 52 26
27 Umsatzsteuer-Organschaft Rechtsfolgen - Nur 1 Unternehmer => d.h. nur 1 Steuererklärung - Keine Umsatzsteuer zwischen Organträger und den Organgesellschaften Aktuell: EuGH (Urteil vom ) hat entschieden, dass auch nichtsteuerpflichtige Personen in eine MwSt-Gruppe einbezogen werden können - Auswirkungen? 53 Umsatzsteuer-Organschaft Servicegesellschaften = Gestaltungsmissbrauch 42 AO? GF Service GmbH Management Verein 51% Dienstleister 49% Kritisch: OFD Karlsruhe Krankenhausreinigung Folie 54 27
28 Noch Fragen??? 55 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern 56 28
29 Steuerbefreiungen [Auszug] Deutsches Recht v 4 Nr. 14 UStG [NEU] Krankenhäuser etc. v 4 Nr. 16 UStG [NEU] Altenheime etc. v 4 Nr. 18 UStG Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege v 4 Nr. 23, 25 USt [NEU] Jugendhilfe & Freizeitmaßnahmen v 4 Nr. 28 UStG Verkauf Anlagevermögen EU-Recht vart. 132 Abs 1 MwStSystRL 57 Steuerbefreiungen Krankenhaus Altenhilfe + Behindertenhilfe Kinder- und Jugendhilfe Bildungsleistungen Übrige soziale Leistungen Krankenbeförderung Vermietung Personalgestellung Zweckgemeinschaften [Unionsrecht] Speisen und Getränke 58 29
30 Krankenhaus Folie 59 Krankenhaus 4 Nr. 14 UStG [NEU ab 2009] - Heilbehandlungen im Bereich Humanmedizin - Krankenhausbehandlungen u.a., von folgenden Einrichtungen: KH nach 108 SGB V Zentren nach 95 SGB V / 115 SGB V Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach 111, 111a SGB V Einrichtungen zur Geburtshilfe, 134a SGB V Hospize, 39a Abs. 1 SGB V - Einrichtungen zur integrierten Versorgung 140a SGB V - sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Einrichtungen nach a) oder b) sind, gegenüber ihren Mitgliedern - Therapeutisches Reiten/Physiotherapeuten è BFH Ambulante Palliativversorung 37b SGB V è OFD FFM Ambulante Rehabiltationsleistungen 40, 111 SGB V èbmf NEU è OFD Frankfurt a.m. vom
31 Altenhilfe + Behindertenhilfe 61 Altenhilfe + Behindertenhilfe 4 Nr. 16 UStG [NEU ab 2009] SGB V Krankenpflege - 72, 77 SGB XI häusliche Krankenpflege, Heimpflege - 32, 42 SGB VII Krankenpflege, Haushaltshilfe - 111, 142 SGB IX Eingliederungshilfe - 75 SGB XII Altenhilfe - NEU: Betreuungen nach 1896ff BGB NEU: 25%-Klausel Vergütung von Sozialkassen 62 31
32 Altenhilfe + Behindertenhilfe Steuerfreie Leistungen: - Altenheime - Altenpflegeheime - Ambulante Pflegedienste - Betreutes Wohnen è NEU: BFH Integrationsfachdienste - Frühförderstellen Leistungen müssen typisch und unerlässlich sein Folie 63 Altenhilfe + Behindertenhilfe Nicht steuerbefreit sind z.b. - Entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränke an Bewohner / Mitarbeitende / Dritte - Automatenumsätze - Betrieb einer Cafeteria / Kiosk - Überlassung von Fernsehgeräten / Telefonen - Vermietung von Gästezimmern (Ausnahme möglich!) - Entgeltliche Parkplatzüberlassung an Besucher/MA - PKW-Gestellung an Mitarbeitende zur privaten Nutzung OFD Frankfurt/Main è OFD Karlsruhe
33 Altenhilfe + Behindertenhilfe Der A e.v. betreibt ein Altenheim. Für die Pflege der Bewohner erhält er 100 pro Tag/Bewohner. In diesem Betrag sind 5 für Getränke an die Bewohner enthalten. Außerdem verkauft er in einem Kiosk weitere Getränke an die Bewohner für 1 die Flasche. Umsatzsteuer? Folie 65 Kinder- und Jugendhilfe Folie 66 33
34 Kinder- und Jugendhilfe Jugendhilfe SGB VIII NEU 2008 EU-Recht 4 Nr. 23, (1) h) und i) MwStSystRL 67 Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG [NEU ab 2008] - Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ( 11ff SGB VIII) - Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 ff SGB VIII) - Angebote von Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder ( 22 bis 25 SGB VIII) - Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen ( 27 bis 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung ( 41 SGB VIII) - die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42 SGB VIII) 68 34
35 Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG NEU: BMF Steuerfrei ist auch die (selbständige) pädagogische Leitung einer Jugendhilfeeinrichtung nach 45 SGB VIII, wenn der Träger über eine Betriebserlaubnis verfügt. Voraussetzung: Die pädagogische Leitung wird in der Betriebserlaubnis namentlich erwähnt. 69 Kinder- und Jugenhilfe 4 Nr. 23 UStG [NEU ab 2008] - Beherbergung, Beköstigung etc. von Kindern/Jugendlichen durch Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für die Säuglingspflege aufnehmen - Nicht: Leistungen nach SGB VIII è siehe 4 Nr Beispiele: Kindergärten Kindertagesstätten Schülerheime Ausbildungseinrichtungen - Nicht: Betreiber einer Schulcafeteria 70 35
36 Kinder- und Jugendhilfe Ganztagsangebote in Schulen Mitwirkung freier Träger an Ganztagsschulangeboten unterrichtsergänzende Veranstaltungen : steuerfrei 4 Nr UStG Verpflegung steuerfrei, wenn 4 Nr. 23 UStG OFD Rheinland Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Essenlieferung durch Förderverein ist steuerpflichtige Leistung BFH (Zweckbetrieb 7%) Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW OFD Münster mit Fallbeispielen 71 Bildungsleistungen/Beschäftigung Folie 72 36
37 Bildungsleistungen/Beschäftigung 4 Nr. 21 UStG vschul- oder Bildungszweck versatzschule, allgem. oder berufsbildende Einrichtung vbescheinigung der Landesbehörde, dass auf einen Beruf oder eine vor einer j.p.d.ö.r. abzulegende Prüfung vorbereitet wird Beispiele vbundesagentur für Arbeit vberufsförderungsmaßnahmen versatzschulen (EFG) vwfbm 4 Nr. 22 UStG vgemeinnützige Einrichtung vvorträge, Kurse etc. vwissenschaftlich / belehrend veinnahmen müssen überwiegend die Kosten decken Beispiele vberufsfortbildung vseminare, Kurse, Fachtagungen, Studienreisen v OFD Rheinland Bildungsleistungen/Beschäftigung Für die Steuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG ist es erforderlich, dass die Einnahmen überwiegend die Kosten decken. In einer Einrichtung betragen die Einnahmen daraus Wie hoch müssen die zugehörigen Kosten mindestens sein, damit die Steuerfreiheit greift? Wieviel Prozent Umsatzrendite dürfen maximal erwirtschaftet werden um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden? 74 37
38 Bildungsleistungen/Beschäftigung Betreuungsleistungen einer Arbeitsförderungsgesellschaft Tenor Sozialpädagogische Betreuungsleistungen einer berufsbildenden Einrichtung sind neben den Ausbildungsleistungen nach 4 Nr. 21 UStG ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Beispiele solcher Leistungen BFH üfahrgelegenheiten für die Teilnehmer ükinderbetreuung üdrogen-, Schuldnerberatung etc. 75 Bildungsleistungen/Beschäftigung Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung steuerfrei!? Tenor Umsätze aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung die nach 37a SGB III an das beauftragende Arbeitsamt erbracht und abgerechnet werden, sind nach EU-Recht steuerfrei. [soziale Leistung] Unterstützung bei der Stellensuche Erstellung von Bewerbungsunterlagen Vor- und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen Training berufsunabhängiger Fähigkeiten zur Arbeitsaufnahme FG Berlin/Brandenburg > Revision beim BFH! 76 38
39 Bildungsleistungen/Beschäftigung Integrationskurse nach 43 AufenthG sind steuerfrei Sprachkurse etc. Steuerfrei nach 4 Nr. 21 a UStG Vom Bundesamt für Migration zugelassene Kursträger NEU: BMF > Abschnitt Abs. 3a UStAE 77 Bildungsleistungen/Beschäftigung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB III sind steuerfrei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III Weiterbildungsmaßnahmen nach 85, 97 SGB III Sowie berufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach 33 Satz 3-5 ivm 421q SGB III, 61, 61a SGB III, SGB III bzw. 421s SGB III soweit Förderung durch ARGE bzw. BA ( 6 SGB II) NEU: BMF > Abschnitt Abs. 3 UStAE 78 39
40 Bildungsleistungen/Beschäftigung Verpflegung bei Seminaren nicht steuerfrei nach 4 Nr. 22 UStG - NEU: BFH , V R 12/10 - Ausnahme: Geringfügige Verpflegungsleistungen Getränke Plätzchen Obst Finger-Food? - Steuersatz? 19% [lt. BFH ] Folie 79 Übrige soziale Leistungen Folie 80 40
41 Übrige soziale Leistungen Art. 132 (1) lit. g) MwStSystRL: die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen der Altenheime, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen; 81 Soziale Leistungen Art. 132 Abs. 1 lit. g) MwStSystRL Leistungen der Sozialfürsorge/ sozialen Sicherheit + Einrichtung mit sozialem Charakter Steuerbefreiung! 82 41
42 Übrige soziale Leistungen Wohlfahrtspflege 4 Nr. 18 UStG - amtlich anerkannter Wohlfahrtsverband - gemeinnütziger Zweck nach Satzung - Leistung muss unmittelbar den begünstigten Personen zugute kommen - Entgelt muss geringer sein, als bei Erwerbsunternehmen für die gleiche Leistung [Abstandsgebot] 83 Soziale Leistungen Steuerfreie Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 lit. g): - Haus-Notruf-Dienste BFH a Abs. 2 Zivildienstgesetz BFH Sozialpädagogische Betreuungen BFH Betreutes Wohnen (Pauschale) BFH Betreuungsvereine BFH Folie 84 42
43 Krankenbeförderung Folie 85 Krankenbeförderung Krankentransporte - Kranke, verletzte Personen - Behinderte - Besondere Fahrzeuge èsteuerfrei 4 Nr. 17 UStG Krankenfahrten - Arztfahrten etc. - Kein besonders hergerichtetes Fahrzeug - Vgl. Taxi è steuerpflichtig è i.d.r. wig = 19% è7% nach 12 II Nr.10 (Personenbeförderung) Folie 86 43
44 Krankenbeförderung Spezielle Einrichtungen für den Transport von Kranken und Verletzten können u.a. auch - eine Bodenverankerung für Rollstühle - eine Auffahrrampe sowie - eine seitlich ausfahrbare Trittstufe sein. NEU: BMF ; A 4.17 UStAE Folie 87 Vermietung Folie 88 44
45 Vermietung 4 Nr. 12 UStG Zeitweiser Gebrauch eines Grdst. > Mietvertrag nach BGB > Bestimmbare Grdst.fläche > Ausschließliche Nutzung A UStAE EuGH 2004 bisher nicht in den UStAE umgesetzt! EuGH v Nicht notwendig: Dauerhafte Überlassung! Aber: Ggf. wig statt VV! Ausnahmen: 1. Kurzfristige Beherbergung (Hotel) [NEU: 7% ab 2010] 2. Parkplätze 89 Vermietung Nicht steuerfrei 1. Veranstaltungshalle 2. Gästeunterbringung/Hotel NEU: 7% 3. Betriebsvorrichtungen (auch: Büromöbel etc.) 4. Parkraum (an Mitarbeiter) Steuersatz? Steuerbefreit 1. Saalvermietung 2. Funkmasten 3. langfristige Vermietung z.b. Seniorenheim (NEU: BFH auch Inventar!) 4. übliche Nebenleistungen v Gas, Wasser v Strom v Reinigung (FG München ) 90 45
46 Vermietung Der A e.v. vermietet eine Wohnung im betreuten Wohnen an eine ältere Dame für 800 mtl. Außerdem zahlt die Mieterin für Heizung, Wasser und andere Umlagen 80 mtl. Sie hat einen Tiefgaragenplatz für 50 mtl. angemietet. Umsatzsteuer? 91 Vermietung Optionsmöglichkeit - Steuerfreie Vermietungsleistungen können wie steuerpflichtige Leistungen behandelt werden (Option) - 9 Abs. 2 UStG Mieter ist Unternehmer Mieter nutzt das Grundstück ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze (>95%) - Beachte: Übergangsregelung ( 27 UStG) 92 46
47 Vermietung Eine WfbM-Werkstatthalle wird von einem Investor gebaut und an eine ggmbh vermietet. Aus den Investitionskosten zieht der Investor die Vorsteuern in Höhe von Er vermietet die Halle zu einem Mietzins von zzgl USt. mtl. an die ggmbh. Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? Welche Risiken/Nachteile entstehen bei einem solchen Investorenmodell? 93 Personalgestellung Folie 94 47
48 Personalgestellung Personalgestellung - Grundsätzlich immer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 58 Nr. 3 AO steht nicht entgegen; i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 95 Personalgestellung Steuerfrei sind: Krankenpfleger für ambulante Pflege (1995) Gestellung von Ärzten und Krankenhauspersonal BMF Tz Personal in der Alten- und Behindertenhilfe BMF Tz. 46 Art. 132 Abs. 1 lit. k MwStSystRL FG Rheinland-Pfalz Religiöse Einrichtungen im Bereich Krankenpflege, Sozialfürsorge, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen BAGFW: Personalgestellung im Sozialbereich sollte generell steuerbefreit werden (èengland) 96 48
49 Personalgestellung Der A e.v. betreibt Altenheime. Er stellt eine Krankenschwester einer befreundeten, anderen Einrichtung für deren Altenheim gegen Entgelt von für einen Monat zur Verfügung. Umsatzsteuer? Folie 97 Zweckgemeinschaften Folie 98 49
50 Art. 132 (1) f MwStSystRL Steuerfrei sind - f) Dienstleistungen, die.. Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen, soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, vorausgesetzt, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt; Folie 99 Zweckgemeinschaften Beispiele: - Qualitätspolitik bei Krankenhäusern [EuGH ] - Personalgestellung [BFH ] Folie
51 Zweckgemeinschaften Wie ist das in deutsches Recht umgesetzt? - Nur im Gesundheitsbereich nach 4 Nr. 14 lit. d) UStG auf Praxis und Apparategemeinschaften [A ] - BFH : Personalgestellung an steuerbefreite Gesellschafter Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil EU-Recht nicht umgesetzt! Erhebliches Potenzial hat die Vorschrift! Folie 101 Speisen und Getränke Folie
52 Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung Teil-/Nebenleistung Dienstleistung Hauptleistung Hilfsbedürftige Person Sonstige Person Folie 103 Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung 7% Teil-/Nebenleistung 0% Dienstleistung 19% Hauptleistung BMF Hilfsbedürftige Sonstige Person Person 0% 7% [FinVerw.] 19% [BFH] Folie
53 Speisen und Getränke Der A e.v. betreibt einen Mahlzeitendienst für Senioren (Essen auf Rädern). Dieser liefert für p.a. Essen, davon sind 80% hilfsbedürftige Menschen. Zweckbetrieb? Umsatzsteuer? Vgl. OFD Münster Speisen und Getränke Hinweis: Bis : - Ist die Küche ein Selbstversorgungsbetrieb nach 68 Nr. 2b AO? - 7% Umsatzsteuer - BMF Folie
54 Speisen und Getränke Speisen und Getränke an Mitarbeitende Steuerfrei? 1. Altenhilfe, Krankenhaus, Pflegeheim Nein 19% 2. Behindertenheime i.s. 4 Nr. 16d Nein 19% 3. Jugendhilfe i.s. von 4 Nr. 23, 25 Streitig! 19% (pädagogisches Personal) FG-Urteil 4. Wohlfahrtspflege i.s. 4 Nr. 18 nur als Vergütung 107 Speisen und Getränke Der A e.v. verpflegt seine Mitarbeiter gegen Entgelt (Mittagessen). Die MA bezahlen den Sachbezugswert (3,00 ). Umsatzsteuer? Lohnsteuer?
55 Noch Fragen??? 109 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern
56 Steuersatz Steuersatz Regel Ausnahme 19% 7% ermäßigter Steuersatz 111 Steuersatz - Ermäßigter Steuersatz 7% 12 Abs. 2 UStG Bestimmte Lieferungen ülebensmittel üwasser übücher, Zeitungen Eintrittskarten Theater, Konzerte, Museen etc. Eintritt Schwimmbäder, Heilbäder Bestimmte Personenbeförderungen Übernachtung ab 2010 (BMF )
57 Steuersatz - Ermäßigter Steuersatz 7% 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG Leistungen von gemeinnützigen Körperschaften, soweit diese nicht im Rahmen von steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben erbracht werden BFH: Gilt nur für soziale Leistungen / wohltätige Zwecke (enge Auslegung nach EU-Recht) FinVerw.: Für alle Leistungen eines ZB und auch VV! Einschränkung auch bei Zweckbetrieben (WfbM, Integrationsbetrieben): 113 Steuersatz Zweckbetrieb I. nach 65, 66 AO 68 Nr.1a, Nr.2 AO sonstige AO II. ZB verwirklicht lediglich steuerbegünstigte Zwecke III. Leistungen dienen nicht selbst direkt gemeinnützigen Zwecken zusätzliche Einnahmen > 50% der Gesamtumsätze Nein Ja 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (n.f.): 7% 19 %
58 Noch Fragen??? 115 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern
59 Vorsteuern Mehrwertsteuersystem Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Korrektur nach 15a UStG Pauschalierungen 117 Mehrwertsteuersystem 1: Einkauf Vorsteuer Unternehmen Leistung Steuerpflichtig 7% / 19% Unternehmen 2: Einkauf Vorsteuer Leistung Steuerfrei 0%
60 Vorsteuerabzug 1. Der A e.v. betreibt steuerfreie Altenhilfe. Er kauft dafür einen PKW mit AK von zzgl USt. 2. Die B GmbH betreibt einen stpfl. Integrationsbetrieb. Sie kauft dafür einen PKW mit AK von zzgl USt. Vorsteuerabzug? 119 Vorsteuerabzug Voraussetzungen 15 UStG - Unternehmer 2 UStG - Ordentliche Rechnung 14 UStG - Leistung für das Unternehmen (>Sphärentheorie) - Im Inland Folie
61 Vorsteuerabzug Im Jahr 2010 baut die A ggmbh eine Werkstatt. Daraus werden angemessene Vorsteuern von aus der Bau-Rg. geltend gemacht. Im Jahr 2015 kommt die BP und entdeckt, dass in der Rechnung die Steuernummer des Bau- UN fehlt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? 121 Vorsteuerabzug NEU: EuGH-Urteil vom Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung (streitig) Andere Ansicht: FG Rheinland-Pfalz v ! Abwartend: OFD Karlsruhe Vfg. Vom
62 Vorsteuerabzug Besonderheiten zur Rechnung Rechnung 14 UStG Dauerrechnungen elektronische Rechnungen (Fax, ) NEU: erechnungen ab 2011/2012 EDI QES Internes Prüfverfahren BMF vom Vorsteuerabzug Der A e.v. darf Vorsteuern abziehen. Er erhält eine Rechnung über Bürobedarf als Anlage zur als PDF. Der Betrag lautet auf 500 zzgl. 95 USt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich?
63 Vorsteueraufteilung Vorsteuern direkt zurechenbar zu Ausgangsumsätzen Gemeinkosten 0% 100% 15 Abs. 4 BFH Vorsteueraufteilung Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung vfahrleistung PKW vqm/ccm bei Räumen vnutzungszeiten Aufteilung nach Umsatzschlüssel vlaut UStG nur im Ausnahmefall vlaut EU-Recht: Regel vpersonaleinsatz vanzahl Essen Kostenrechnung!
64 Vorsteueraufteilung Der A e.v. ist Organträger und betreibt steuerfreie Altenhilfe. Die Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) betreibt gewerbliche Reinigung. Sie arbeitet zu 50% für A und zu 50% für Dritte gegen stpfl. Entgelt. a) B kauft einen PKW für Brutto b) B kauft ein Reinigungsgerät, dass Sie ausschließlich für die Reinigung bei A einsetzt für Brutto Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? 127 Vorsteueraufteilung Vorsteuer 100% Aufteilung 0% Betriebe > Gärtnerei > Möbel > Malerei > WfbM > Integrationsbetriebe Geschäftsführung & Verwaltung Ideeller/steuerfreier Bereich > Sozialarbeit > Altenhilfe > Krankenhaus > Behindertenhilfe > Jugendhilfe > Bildung- und Qualifizierungsmaßnahm. Vorsteuerabzug Kein Vorsteuerabzug
65 Vorsteueraufteilung Zuschüsse und Vorsteuer Variante 1 Variante Vorsteueraufteilung 1. Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Er erhält dafür steuerpflichte Entgelte von und echte Zuschüsse von Er kauft dafür einen PKW für Brutto Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Daneben (davon unabhängig) betreibt er eine Beratungsstelle mit Zuschüssen. Er kauft einen PKW für Brutto , der zu 80% im Integrationsbetrieb und 20% in der Beratungsstelle genutzt wird. Vorsteuerabzug?
66 Vorsteuerkorrektur VoSt-Korrektur nach 15a UStG 1. Jahr 2. Jahr N. Jahr Anteil Nutzung steuerpflichtig Anteil Nutzung steuerfrei Gebäude t Jahr der Anschaffung Korrekturzeitraum nach 15a 131 Vorsteuerkorrektur Korrekturzeitraum Gebäude Änderung der Verhältnisse innerhalb von 10 Jahren? andere Wirtschaftsgüter Änderung der Verhältnisse innerhalb von 5 Jahren? VoSt-Berichtigung VoSt-Berichtigung
67 Vorsteuerpauschalierung Spezielle Pauschalierung ( 23 a UStG) Allgemeine Pauschalierung ( 23 UStG) 1. Gemeinnützigkeit 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. stpfl. Brutto-Umsatz von max im Vj. 1. Bestimmte Branchen 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. max. Umsatz von im Kj. Vorsteuer beträgt 7% des stpfl. Umsatzes (Antrag >5J.) Vorsteuer variiert je nach Branche 133 Noch Fragen???
68 Praxistipp Jährliche Dokumentation der Umsätze [Muster] Fibu-Konto Zuschuss Spenden etc. 4 Nr Nr. 16 7% 19% , , ,00 5, , , , , ,00 500, , , ,00 270, , ,00 200, ,00 Folie 135 The End
69 Kontakt Gerald Siebel, StB/vBP Geschäftsführer Abmeyer Siebel GmbH Steuerberatungsgesellschaft Schürmannstr. 25a Essen Tel.: Fax: Folie
Aktuelle Umsatzsteuer
Aktuelle Umsatzsteuer Herzlich Willkommen bei der BFS Referent: Gerald Siebel vereidigter Buchprüfer / Steuerberater Vorstellungsrunde 2 Agenda 1. Grundlagen 2. Unternehmer, Organschaft, Kooperationen
MehrEin Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrSteuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos
Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrVereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer
Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern durch Schulfördervereine
Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern durch Schulfördervereine 1. Auswirkungen des BFH-Urteils vom 12.02.2009 ( BStBl 2009 II S. 677) Der BFH hat mit Urteil
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
MehrFinanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen
1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
MehrAbschnitt I: Umsatzsteuer allgemein
Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrUmsatzsteuerrecht. Universität Trier 2. Stunde WS 2014/15. Prof. Dr. Henning Tappe
Umsatzsteuerrecht Universität Trier 2. Stunde Umsatzsteuerrecht 1 C 3 Leitprinzipien und SystemaKk 25» Die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ist frakkonierte Allphasen- NeOo- Steuer Umsatzsteuer
Mehr64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?
64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrLeistungsausgangsseite: Verkauf
1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrSteuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten
Steuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten Folie Nr. 1 Kernaufgaben der Hochschulen Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung Grundständige Studiengänge ( 10 HRG) Postgraduale
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrBesteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012
1 Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 2 Vereinstätigkeit und Steuern a.) Ideelle Vereinstätigkeit (steuerfrei)
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
Mehr13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?
13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger
MehrGrundstücke und Umsatzsteuer Messebauer, Messeumsätze
Messebauer, Messeumsätze Ein Seminar für Mandatsträger und qualifizierte Mitarbeiter? Ihr Mandant kauft oder verkauft ein Grundstück;? Ihr Mandant vermietet ein Grundstück;? Ihr Mandant erstellt oder repariert
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrBUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38
BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrSportverein - Steuerberater
Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrKleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrDATEV-Seminar. Kamiran Rashid. Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal
DATEV-Seminar Kamiran Rashid Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal Kamiran.rashid@yahoo.de Agenda der heutigen Veranstaltung Wiederholung
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrArbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011
Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur, der sie in
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
Mehr1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße
MehrSitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
MehrAnlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht
Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige
MehrAKTUELLES STEUERRECHT 2015 ZUR UMSATZSTEUER
AKTUELLES STEUERRECHT 2015 ZUR UMSATZSTEUER Mit Prof. Helmut Karg TEIL I Aus dem Inhalt Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bezüglich der Umsatzsteuer durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrWorkshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren
Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren Leitung/Moderation: Matthias Winkler (SH+C) Triesen/Liechtenstein, 19. November 2011 1 Einführung in das Thema
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrSpenden vs. Sponsoring
MTV INFO Spenden vs. Sponsoring 1 Einführung Die Unterstützung durch Mittel von Privatpersonen und Firmen gewinnt bei der Umsetzung unseres Vereinszweckes und daraus abgeleiteten Veranstaltungen und Projekten
MehrReisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)
MehrDer Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine
Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
MehrAktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.
Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMeine erste Rechnung mit Umsatzsteuer
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Die gesetzlichen Grundlagen das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Neben der nationalen Gesetzgebung hat auch,
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrMerkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrBauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG
Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG 1. Steuerschuldnerschaft bei "Bauleistungen" Grundsätzlich schuldet nach dem Umsatzsteuergesetz der Unternehmer die Umsatzsteuer, der den Umsatz
Mehr