18. Aktionstag. StBKWestfalen-Lippe; DATEV eg; alle Rechte vorbehalten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "18. Aktionstag. StBKWestfalen-Lippe; DATEV eg; alle Rechte vorbehalten"

Transkript

1 18. Aktionstag

2 Bestandteile des Rechnungswesens Gewinnermittlung extern Jahresabschluss Betriebliches Rechnungswesen Kostenrechnung intern Stat. Auswertungen Sonstige Informationsquellen Besteuerung Controlling

3 Grundsätze Der Gewinn aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (rechtsformabhängig) Inländische Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer Auf die Umsätze aus Lieferungen und Dienstleistungen des Unternehmers wird i. d. R. Umsatzsteuer erhoben Werden Arbeitnehmer beschäftigt, muss der Unternehmer vom Arbeitslohn i. d. R. Lohnsteuer einbehalten 3

4 Ermittlung des Gewinns entweder durch oder 2. Bilanzierung /doppelte Für wen ist welche Gewinnermittlungsart anzuwenden? 4

5 Verpflichtung zur Bilanzierung/ doppelten 1. Im Handelsregister eingetragene Kaufleute =>Verpflichtung nach Handelsgesetzbuch (HGB), gilt dann auch für die Besteuerung 2. Nicht im Handelsregister eingetragene gewerbliche Unternehmer, nach steuerlichen Vorschriften, wenn entweder Umsatz > EUR oder Gewinn > EUR Keine Bilanzierungs-/ spflicht für Selbständig Tätige (Freiberufler) 5

6 Kaufmann nach Handelsgesetzbuch (HGB) Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. 1 Abs. 2 HGB definiert, was Handelsgewerbe ist: "Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert". Die Kriterien dafür, wann ein Unternehmen "einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert, sind nicht rechtlich normiert. Maßgeblich sind - wo die Kaufmannseigenschaft nicht bereits zwingend aus der Rechtsform des Unternehmens folgt - Kriterien wie Umsatz- und Ertragsstärke, Mitarbeiterzahl, Umfang und Komplexität der Geschäftsvorfälle usw. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Wenn EUR Umsatz und EUR Gewinn pro Geschäftsjahr in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten, dann keine spflicht für Einzelunternehmen. Liegt Kaufmannseigenschaft vor, ist Eintragung in das Handelsregister obligatorisch! 6

7 Freiberufler Abgrenzung zum Gewerbetreibenden Da es an brauchbaren allgemeinen Abgrenzungskriterien fehlt, werden die selbstständigen Tätigkeiten im Gesetz ( 18 EStG) - großteils katalogmäßig - im Einzelnen aufgezählt und auf diese Weise von den gewerblichen Tätigkeiten abgegrenzt. Für die Rechtsanwendung bedeutet dies: Sind die im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale einer selbstständigen Arbeit gegeben, ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebs ( 15 Abs. 2 EStG) zu verneinen. Liegen dagegen die Voraussetzungen für eine selbstständige Arbeit ( 18 EStG) nicht vor, ist die Tätigkeit i. d. Regel als gewerblich einzustufen. Dies ist vor allem für die Grenzfälle von Bedeutung, in denen dem Steuerpflichtigen z. B. die für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Berufszulassung oder die für den betreffenden Beruf erforderliche Ausbildung fehlt. 7

8 Verpflichtung zur Bilanzierung/ doppelten Ergibt sich die Verpflichtung zur nicht nach Handelsrecht, dann Beginn der Verpflichtung: Mit Beginn des Wirtschaftsjahres, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung des Finanzamts folgt, dass die Grenzen (Umsatz und/ oder Gewinn) überschritten sind und zur doppelten übergegangen werden muss. 8

9 Bilanzierungsgrundsätze Bei der Bilanzierung sind soweit sich aus dem Steuerrecht nichts anderes ergibt die Grundsätze ordnungsgemäßer des Handelsrechts zu beachten Ein sachverständiger Dritter ( z. B. Prüfer des Finanzamts) muss sich innerhalb angemessener Zeit anhand der sunterlagen und Aufzeichnungen ein Bild von den Geschäftsvorfällen und der Lage des Unternehmens machen können. Alle Geschäftsvorfälle sind vollständig, richtig, geordnet zu erfassen, so dass sie in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sind. 9

10 Gewinnermittlungszeitraum/ Aufbewahrungsfristen Gewinnermittlungszeitraum = Grundsätzlich das Kalenderjahr Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr in bestimmten Fällen auf Antrag möglich Aufbewahrungsfristen: Unterlagen zur Gewinnermittlung: Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung von Bedeutung: 10 Jahre 6 Jahre 10

11 Einnahmen- Das Steuerrecht erlaubt denjenigen Unternehmern, die nicht zur / Bilanzierung verpflichtet sind, die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durch eine sogenannte: Einnahmen-. Angaben müssen auf dem amtlichen Vordruck Anlage EÜR erfolgen. Bei Unternehmen mit einem Umsatz < ,- EUR/Jahr reicht eine formlose Gewinnermittlung aus. Achtung: Es besteht die Möglichkeit, freiwillig die Methode der doppelten / Bilanzierung zu wählen! 11

12 Aufbau der Einnahmen- Die Einnahmen- ist im Ergebnis eine einfache Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach folgendem Schema: Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben = Gewinn/ Verlust Die Ermittlung der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben erfolgt nach rein steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften 12

13 Steuerrechtlicher Grundsatz: Zufluss-/Abflussprinzip Maßgeblich für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben ist grds. der Zeitpunkt des Geldflusses Beispiel: Der Unternehmer hat seine Leistung erbracht und stellt eine Rechnung am an seinen Kunden. Der Kunde bezahlt die Rechnung am (Geldeingang beim leistenden Unternehmer). Der Geldeingang ist als Betriebseinnahme im Jahr 2014 zu erfassen. Hier ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zur Bilanzierung! 13

14 Aufzeichnungsgrundsätze bei Einnahmen-: Belegsammlung mit gruppenweiser Zusammenstellung von Einnahmen / Ausgaben i. d. R. ausreichend Für umsatzsteuerliche Zwecke: Nettoentgelt, Umsatzsteuer u. Gesamtbetrag müssen einzeln aufgezeichnet werden Gewerbliche Unternehmen müssen Wareneingang und Warenausgang jeweils getrennt aufzeichnen (wenn Ware an anderen gewerbl. Unternehmer zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch geliefert wird) Entnahmen und Einlagen sind gesondert aufzuzeichnen Geordnete Aufzeichnung im Sinne einer ist aber ggf. sinnvoll eigener Überblick über Geschäftsentwicklung 14

15 Begriff der planmäßige, lückenlose und ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens 15

16 Gewinnermittlung (steuerlich) Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres./. Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres = Gewinn (steuerpflichtiger Gewinn) Bei spflichtigen oder bei Gewerbetreibenden, die freiwillig Bücher führen, ist grds. das Betriebsvermögen anzusetzen, welches nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer ermittelt wurde. Privat veranlasste Vorgänge bleiben unberücksichtigt Daher müssen Entnahmen hinzugerechnet, Einlagen abgezogen werden. 16

17 Bei Beginn der Verpflichtung zur Bilanzierung / doppelten muss eine Inventur durchgeführt werden! Begriff der Inventur: Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und aller Schulden des Unternehmens an einem bestimmten Stichtag (Eröffnung eines Unternehmens; Ende eines jeden Wirtschaftsjahres) durch Zählen, Messen oder Wiegen. 17

18 Resultat der Bilanz Begriff Bilanz: Zusammenstellung des Inventars Verzicht auf Einzelangaben über Art, Menge und Einzelwerte gruppenweise Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung: 242 (1) HGB, 140, 141 AO Zeitpunkt der Erstellung : innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit (= 6 Monate) 243 Abs. 3 HGB Kapitalgesellschaften ( 264 Abs. 1 HGB) für große und mittelgroße Gesellschaften 3 Monate, für kleine Gesellschaften 6 Monate nach Bilanzstichtag steuerlich: innerhalb eines Jahres 18

19 Schematischer Aufbau i. S. d. 266 HGB, Beispiel Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 1. Grundstücke 2. Maschinen 3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 4. Anzahlungen auf Beteiligungen 6. Wertpapiere B. Umlaufvermögen 1. Waren 2. Anzahlungen auf Forderungen 4. Wechsel 5. Kassen 6. Postgiro 7. Bank C. Rechnungsabgrenzungen A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Gegenüber Kreditinstituten 2. Anzahlungen von Kunden 3. Wechselschulden 4. Sonstige Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungen Passiva

20 Notwendigkeit der Auflösung der Bilanz Gründe: Die Unmöglichkeit, die Bilanz laufend fortzuschreiben und die unnötige Arbeitsbelastung, nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz aufzustellen. Ziele: Möglichkeit: Einzelabsetzung jedes Bilanzpostens mit Ausweis des Anfangsbestandes und aller Änderungen im Laufe eines Wirtschaftsjahres sowie buchmäßige Ermittlung des Bestandes. Fortführung der Anfangsbestände und laufende Darstellung aller Geschäftsvorfälle in Kontenform 20

21 Graphische Darstellung des Kontos oder Soll Haben Soll Haben Soll- Soll- Haben- Haben- Buchungen Buchungen Buchungen Buchungen Saldo Saldo Soll-Saldo Haben-Saldo 21

22 Der Buchungssatz Besonderheit der doppelten : durch ihn kann der Geschäftsvorfall in knapper Form bezeichnet und gekennzeichnet werden. er macht ersichtlich, welche Konten durch den Geschäftsvorfall berührt werden. zur Bildung des Buchungssatzes müssen stets zuerst diese Fragen geklärt werden: a) welche Konten werden durch den Geschäftsvorfall berührt? b) welchen Charakter haben diese Konten (Aktiv- oder Passivkonten)? c) liegt ein Zugang oder ein Abgang auf diesen Konten vor, oder d) sind auf beiden Konten Zugänge oder Abgänge zu buchen! e) auf welche Seite der betreffenden Konten ist daher zu buchen! 22

23 Der Buchungssatz in jedem Buchungssatz wird zuerst das Konto genannt, auf dem im Soll gebucht wird (= Buchung), dann das Konto, auf dem im Haben gebucht wird (= Gegenbuchung), verbunden durch das Wort an Regel daher Soll an Haben da im Soll eines Kontos (mehrerer Konten) immer dieselben Beträge gebucht werden wie im Haben, bestätigt sich der Charakter der doppelten werden durch einen Geschäftsvorfall lediglich zwei Konten berührt, ergibt sich ein einfacher Buchungssatz werden durch den Geschäftsvorfall mehrere Konten betroffen, muss ein zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden ein Buchungstext kann den Buchungssatz erläutern aus einem vorgegebenen Buchungssatz kann geschlossen werden, welcher Geschäftsvorfall ihm zugrunde liegt 23

24 Besteuerung Jeder Unternehmer erhält bei Eröffnung des Betriebes zur steuerlichen Erfassung einen Fragebogen des Finanzamts Bei Gewerbetreibenden erlangt das Finanzamt durch das Gewerbeamt der Gemeinde Kenntnis von der Unternehmensgründung Selbständig Tätige müssen die Aufnahme der Tätigkeit von sich aus beim Finanzamt anzeigen 24

25 Einkommensteuer (ESt) Besteuerungssubjekt = Bemessungsgrundlage = Veranlagungszeitraum = natürliche Personen zu versteuerndes Einkommen des Veranlagungszeitraums Kalenderjahr Das Einkommensteuergesetz kennt folgende (sieben) Einkunftsarten: 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. Selbständige Arbeit 4. Nichtselbständige Arbeit 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung und Verpachtung Gewinneinkunftsarten 7. Sonstige Einkünfte 25

26 Abgrenzung Gewerbebetrieb Selbständige Arbeit Allgemeine Merkmale der Gewinneinkunftsarten: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Selbständige Arbeit (hier: nur Freiberufler) Def.: 18 Einkommensteuergesetz Qualifizierte Berufe Katalogberufe Ähnliche Berufe Gewerbebetrieb Allgemeine Merkmale (s. o.) erfüllt und nicht Land- und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Unerheblich ist es für die steuerliche Einordnung, ob die Betätigung gegen sonstige Gesetze verstößt. 26

27 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (vereinfacht): Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten + Hinzurechnungsbetrag - Verlustausgleich = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustvor- bzw. Rücktrag - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen - Freibeträge, z. B. für Kinder = zu versteuerndes Einkommen 27

28 Einkommensteuertarif Steuern fallen nur an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Steuersatz steigt innerhalb der Progressionszone in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Ab bestimmten Grenzen ist der Steuersatz proportional ab 2014 Grundfreibetrag (ledig) 8.004,- EUR 8.130,- EUR 8.354,- EUR Eingangssteuersatz 14% 14% 14% Spitzensteuersatz 42% 42% 42% Anwendung ab ,- EUR ,- EUR ,- EUR 28

29 Vorauszahlungen Während des Veranlagungszeitraums sind Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Jahressteuer, verteilt auf vier Quartale zu entrichten. In der Regel bemessen sich die Vorauszahlungen nach der Einkommensteuer des letzten veranlagten Jahres. Die Vorauszahlungen im Eröffnungsjahr werden in der Regel nach den Angaben im Fragebogen zur Betriebseröffnung festgesetzt! Anpassungsanträge seitens des Steuerpflichtigen sind unterjährig möglich bzw. ggf. sogar zwingend erforderlich!! Vorauszahlungstermine der Einkommensteuer: 10. März Juni September Dezember 29

30 Jahressteuererklärung Abgabe grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres Ausnahme: bei Erstellung durch Steuerberater z. Zt. bis 31. Dezember des Folgejahres 30

31 Lohnsteuer als Sondererhebungsform der Einkommensteuer Von jeder Lohnzahlung an Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber die Lohnsteuer (auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Abgabe einer sog. Lohnsteuer-Anmeldung (Achtung: nur noch auf elektronischem Wege) bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer- Anmeldezeitraums Anmeldezeitraum: in der Regel monatlich, bei geringen Beträgen vierteljährlich oder jährlich Achtung: Sozialversicherungsbeiträge! Besonderheiten gelten bei geringfügig Beschäftigten => Siehe: (Internetseiten der zuständigen Knappschaft Bahn See) 31

32 Körperschaftsteuer (KSt) Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften und gilt für alle Kapitalgesellschaften. Die KSt erstreckt sich auf alle Einkunftsarten der Kapitalgesellschaften. Beginn der Steuerpflicht: Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, frühestens mit Beginn der nach außen gerichteten Tätigkeit Steuersatz: 15% Veranlagungszeitraum: Kalenderjahr Achtung: Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt hier ausschließlich durch Betriebsvermögensvergleich 32

33 Vorauszahlungen Während des Veranlagungszeitraums sind Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Jahressteuer, verteilt auf vier Quartale zu entrichten. In der Regel bemessen sich die Vorauszahlungen nach der Körperschaft-steuer des letzten veranlagten Jahres. Die Vorauszahlungen im Eröffnungsjahr werden in der Regel nach den Angaben im Fragebogen zur Betriebseröffnung festgesetzt! Anpassungsanträge seitens des Steuerpflichtigen sind unterjährig möglich bzw. ggf. sogar zwingend erforderlich!! Vorauszahlungstermine der Körperschaftsteuer: 10. März Juni September Dezember 33

34 Jahressteuererklärung Abgabe grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres Ausnahme: bei Erstellung durch Steuerberater z. Zt. bis 31. Dezember des Folgejahres 34

35 Verhältnis Kapitalgesellschaft Anteilseigner Sofern der Anteilseigner gleichzeitig angestellter Geschäftsführer seiner Kapitalgesellschaft ist, erzielt er insoweit er hierfür eine Vergütung bekommt, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Arbeitnehmer Der bei der Kapitalgesellschaft verbleibende Gewinn unterliegt im Falle der Ausschüttung an den/ die Anteilseigner dort nochmals der Einkommensbesteuerung. Hier entsteht dem Grunde nach eine Doppelbesteuerung, da die vorherige Gewinnbesteuerung auf der Ebene der Gesellschaft (Körperschaftsteuer) auch im Ausschüttungsfall bestehen bleibt. Seit 2009 gilt die sog. Abgeltungssteuer, d. h. die Ausschüttung wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung grds. mit 25% belastet! Hiervon gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen dann das sog. Teileinkünfteverfahren gilt (teilw. Wahlrecht). 35

36 Gewerbesteuer Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb Derzeit keine Gewerbesteuerpflicht der Freiberufler Steuerschuldner ist bei Einzelunternehmen der Unternehmer bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag Grundlage für den Gewerbeertrag ist der Gewinn nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz 36

37 Berechnung der Gewerbesteuer Freibetrag von EUR bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften 1. Multiplikation des Gewerbeertrages (abgerundet) mit der Steuermesszahl Steuermesszahl beträgt 3,5% 2. Multiplikation der Steuermesszahl mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (z.b. Dortmund derzeit 485%) Hinweis: Die Gewerbesteuer ist (seit 2008) nicht (mehr) als Betriebsausgabe abzugsfähig! 37

38 Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer (2014) Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens abgerundet (auf volle 100 EUR) EUR EUR abzüglich Freibetrag EUR korrigierter Gewerbeertrag EUR davon EUR x 3,5% = 903 EUR Steuermessbetrag Gewerbesteuerschuld (Dortmund) 903 EUR x 485%= 4.379,55 EUR 38

39 Vorauszahlungen Während des Veranlagungszeitraums sind Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Jahressteuer, verteilt auf vier Quartale zu entrichten. In der Regel bemessen sich die Vorauszahlungen nach der Gewerbesteuer des letzten veranlagten Jahres. Die Vorauszahlungen im Eröffnungsjahr werden in der Regel nach den Angaben im Fragebogen zur Betriebseröffnung festgesetzt! Anpassungsanträge seitens des Steuerpflichtigen sind unterjährig möglich bzw. ggf. sogar zwingend erforderlich!! Vorauszahlungstermine der Gewerbesteuer: 15. Februar Mai August November 39

40 Jahressteuererklärung Abgabe grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres Ausnahme: bei Erstellung durch Steuerberater z. Zt. bis 31. Dezember des Folgejahres 40

41 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Bei Einzelunternehmen und den Anteilseignern einer Personengesellschaft erfolgt eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf den Teil der Einkommensteuer, welcher auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Die Anrechnung beträgt derzeit das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrages Höhe der Anrechnung: Gewerbesteuermessbetrag x 3,8 Im vorangegangenen Beispiel: Messbetrag 903,- EUR x 3,8 = 3.431,- EUR 41

42 Umsatzsteuer (USt) Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens erzielt. In erster Linie sind hier Warenlieferungen oder sonstige Leistungen (Dienstleistungen) gemeint. Voraussetzung: Unternehmereigenschaft Unternehmer ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Steuersatz: Der Steuersatz beträgt 19% (seit , vorher 16%). Für bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. (z. B. für Bücher, Zeitungen, Lebensmittel und auch für die Erbringung einer Beförderungsleistung im Personenverkehr) Steuerbefreiungen: Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Ausfuhrlieferungen und die innergemeinschaftlichen Lieferungen. 42

43 Vorsteuerabzug Vorunternehmer Vorleistung Rechnung zzgl. USt Unternehmer Lieferung/ Leistung Rechnung zzgl. USt Kunde Finanzamt Umsatzsteuer (aus Rg. an Kunden) abzgl. USt aus Rechnung Vorunternehmer (Vorsteuer) = USt-Zahllast 43

44 Voranmeldungszeitraum Verpflichtung zur Abgabe von sog. Voranmeldungen und Leistung von Vorauszahlungen auf die Jahressteuer Existenzgründer (in den ersten zwei Jahren) : monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen Sonst: Voranmeldungszeitraum grundsätzlich Kalendervierteljahr, es sei denn, Steuer für vorangegangenes Kalenderjahr > Euro (ab 2009). monatliche Voranmeldungen Umsatzsteuer des Vorjahres < Euro (ab 2009) Befreiung von Abgabepflicht (Voranmeldungen) möglich 44

45 Voranmeldungsfrist Abgabe grds. bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums Ausnahme: Dauerfristverlängerung Voraussetzung: Anmeldung und Leistung einer sog. Sondervorauszahlung Höhe: 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Jahres Folge: Fälligkeit der Voranmeldungen und Vorauszahlungen verschiebt sich einen Monat nach hinten Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung auf die letzte Jahresvorauszahlung 45

46 Soll- / Ist-Besteuerung Die Steuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) berechnet. Es kommt nicht darauf an, ob der Kunde bereits bezahlt hat. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ausführung der Leistung. Abweichend hiervon kann auf Antrag die so genannte Ist-Besteuerung angewendet werden. In diesem Fall erfolgt die Abführung der Umsatzsteuer nach den vereinnahmten, also zugeflossenen Entgelten. Hierzu müssen jedoch alternativ bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Gesamtumsatz im Vorjahr oder im Jahr der Gründung < Euro Unternehmer von spflicht befreit Angehörige von freien Berufen 46

47 Jahressteuererklärung Abgabe grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres Ausnahme: bei Erstellung durch Steuerberater z. Zt. bis 31. Dezember des Folgejahres 47

48 Rechnungsausstellung Ein Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, ist berechtigt bzw. auf Verlangen des belieferten Unternehmers verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Für den Leistungsempfänger ist eine Rechnung insbesondere deshalb von Bedeutung, weil er nur dann die darin ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen kann. 48

49 Sonderfall Kleinunternehmer-Regelung Bei Unternehmen, deren Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich Euro einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht übersteigt, wird von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer erhoben. Entsprechendes gilt für Jahre nach der Gründung, wenn folgende Doppelbedingung erfüllt ist: Umsatz im Vorjahr Im laufenden Jahr Umsatz < Euro < Euro Vorteile der Kleinunternehmerregelung ergeben sich in der Regel, wenn die Leistungen an Endverbraucher erbracht werden. Hier ist die Umsatzsteuer generell ein zusätzlicher Kostenbestandteil für den Kunden. 49

50 Kleinunternehmer müssen beachten Es darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden Es darf keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen werden Die Kleinunternehmerregelung kann nachteilig sein, z. B. wenn in der Anfangsphase eines Betriebes hohe Investitionen getätigt werden. Deshalb kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Folge des Verzichts: Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen Vorsteuerabzug Dieser Verzicht sollte allerdings gut überlegt werden, da er für fünf Jahre bindet. 50

Buchführung, Aufzeichnungspflichten, Steuern für Existenzgründer

Buchführung, Aufzeichnungspflichten, Steuern für Existenzgründer Gründertag der Startercenter Hellweg, Aufzeichnungspflichten, Steuern für Existenzgründer Referent: Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt Ulrich Hesse Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Gewinnermittlung / Jahresabschluss

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS

Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen

Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für

Mehr

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Mehr

November 2010. Dipl. Oec. StB Helmut Holler, StB Dipl. Kff. Viola Holler, StBin. Aus Zahlen Zukunft entwickeln

November 2010. Dipl. Oec. StB Helmut Holler, StB Dipl. Kff. Viola Holler, StBin. Aus Zahlen Zukunft entwickeln Existenzgründer und Steuern November 2010 Holler & holler Steuerberatungsgesellschaft mbh Womit muss ich rechnen? Dipl. Oec. StB Helmut Holler, StB Dipl. Kff. Viola Holler, StBin Aus Zahlen Zukunft entwickeln

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Existenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn

Existenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn Existenzgründerinfos nderinfos zur Besteuerung Finanzamt Paderborn 1 Inhaltsübersicht Selbständigkeit und Finanzamt Steuern - Wer zahlt wann? Steuerarten Wer kann (Klein-)Unternehmer sein? Welche Voraussetzungen

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 2 An das Finanzamt Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Eingangsstempel oder -datum 3 4 5 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen

Mehr

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert. I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische

Mehr

Steuerliche Grundlagen für Existenzgründerinnen & Existenzgründer. Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbb

Steuerliche Grundlagen für Existenzgründerinnen & Existenzgründer. Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbb Steuerliche Grundlagen für Existenzgründerinnen & Existenzgründer Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbb 1 www.finanzamt.de 2 Sinn und Zweck des Fragebogens 1. steuerliche Erfassung

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23

Inhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23 Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11 Wer darf und wer muss bilanzieren? 11 Was verlangt das Finanzamt von Bilanzierenden? 12 Was hat die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Bilanz

Mehr

Wie umgehe ich Steuerfallen? So starten Sie ohne Ärger mit dem Finanzamt

Wie umgehe ich Steuerfallen? So starten Sie ohne Ärger mit dem Finanzamt Wie umgehe ich Steuerfallen? So starten Sie ohne Ärger mit dem Finanzamt Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 60 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen?

1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? Besteuerung von Nebentätigkeiten Inhalt 1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer und wie wird

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Dem Staat das Seine? Steuern und Abgaben

Dem Staat das Seine? Steuern und Abgaben Dem Staat das Seine? Steuern und Abgaben Vortrag am 26.10.2009 Referent: Axel Pape Gründungsforum Region Göttingen Dipl.-Kfm. Friedrich-W. Beckmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Axel Pape Wirtschaftsprüfer

Mehr

Brückner Beier Socher Ritter

Brückner Beier Socher Ritter Brückner Beier Socher Ritter 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Steuerrecht für Existenzgründer Ablauf Rechtsform

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der

Mehr

3. Habe ich von meinen Voraussetzungen eine Chance > Ausbildung > persönliche Fähigkeiten (Durchhaltevermögen, Flexibilität,

3. Habe ich von meinen Voraussetzungen eine Chance > Ausbildung > persönliche Fähigkeiten (Durchhaltevermögen, Flexibilität, Phasen der Existenzgründung 1. Idee, ich mache mich selbständig > Produkt oder Dienstleistung 2. Habe ich vom Markt her eine Chance > wie ist Marktsituation? > Konkurrenten 3. Habe ich von meinen Voraussetzungen

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Finanzamt Sonnenort, Postfach 9999, 9999 Sonnenort Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 3 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen)

Mehr

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt

Mehr

Selbstständig als Informations-Broker interna

Selbstständig als Informations-Broker interna Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Existenzgründertag Weinheim 13.11.2012 www.kanzlei-dr-may.de

Existenzgründertag Weinheim 13.11.2012 www.kanzlei-dr-may.de Steuerrecht für Existenzgründungen Wer wir sind eine hochqualifizierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen seit über 60 Jahren in Weinheim Weinheims erster

Mehr

Hochschule und was dann? Selbst ist die Frau!

Hochschule und was dann? Selbst ist die Frau! Hochschule und was dann? Selbst ist die Frau! Erfolgreich selbstständig mit einer wissensorientierten Dienstleistung Info-Nachmittag, 13. November 2008, Trier So geht das! Was Sie bei (Rechts( Rechts-)Formen

Mehr

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax.

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Herzlich willkommen!

Mehr

Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen?

Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen? Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen? Freiberuflich oder gewerblich? Am Anfang steht die Frage: Welcher Einkunftsart unterliege ich? Einkommensteuerrecht (EStG): 7 Einkunftsarten. Merkmal einer

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters. Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de.

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de. Das Rechnungswesen 1 Für das Anlagevermögen ist ein Anlageverzeichnis anzulegen, das auch eine Abschreibungsübersicht enthalten muss. Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise vom Ergebnis des Unternehmens

Mehr

Aufbruch 2015 Das Forum für junge Unternehmen 6. Steuerplanung für Existenzgründer 28.08.2015

Aufbruch 2015 Das Forum für junge Unternehmen 6. Steuerplanung für Existenzgründer 28.08.2015 Aufbruch 2015 Das Forum für junge Unternehmen 6. Steuerplanung für Existenzgründer 28.08.2015 Dipl. Kauffrau Elisabeth Merten Steuerberaterin Nirmerstraße 2b 52525 Heinsberg berater@e-merten.de Inhalt

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Selbstständig als Coach interna

Selbstständig als Coach interna Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 1 An das Eingangsstempel oder -datum 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zum Unternehmen (lt. Handelsregister)

Mehr

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...

Mehr

Die Besteuerung der Imker

Die Besteuerung der Imker Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

IHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel.

IHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. IHK - Gründertag Steuern und Buchführung 18.2.2009 Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. 0831-52184-17 Vorbereitung auf die Unternehmensgründung Was ist bei

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 3 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

Mehr

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status 1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr