Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Pflegetagebuches

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Pflegetagebuches"

Transkript

1 Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Pflegetagebuches Hinweis: Wir wissen, dass wir mit dieser sehr ausführlichen und detailreichen Erläuterung Ihnen ggf. den Spaß am Pflegetagebuch etwas nehmen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass nur ein sehr sorgfältig ausgefülltes Pflegetagebuch dazu dient, die vorhandene Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes (s. Durchblick, S. 9ff.) zu ermitteln. Am linken Rand des Pflegetagebuchblattes sind die sogenannten Zeitorientierungswerte aufgeführt. Diese werden nur zu Grunde gelegt, wenn der Gutachter die Notwendigkeit einer Vollübernahme (s. Durchblick, S. 37f.) ermittelt. Da nur der minimal notwendige Hilfebedarf berücksichtigt wird, wird immer überprüft, ob sich der Pflegebedürftige wenn auch nur minimal an der Verrichtung beteiligen kann. Dadurch wird sofern die Beteiligung des Pflegebedürftigen an der Verrichtung möglich ist dann in dem jeweiligen Bereich nur eine Teilübernahme mit reduziertem Zeitbedarf berücksichtigt. Grundsätzlich sollte immer die Form der aktivierenden Pflege praktiziert werden, wonach der Pflegebedürftige - entsprechend seinen Möglichkeiten - weitestgehend einbezogen wird. Dies bedeutet in der Praxis häufig, dass die Anleitung um eine Verrichtung sinnvoll durchführen zu können und die Beaufsichtigung als Durchführungskontrolle, erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als die Vollübernahme durch die Pflegeperson und daher die am linken Rand vermerkten Zeitorientierungswerte überschritten werden können. Deshalb sollte dies auch so dargestellt und nicht etwa kommuniziert werden, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und alles komplett übernommen werden müsse, denn dieses würde ja erheblich schneller gehen und daher weniger Pflegezeit in Anspruch nehmen! Die pflegestufenrelevanten Verrichtungen, die zur Ermittlung des Pflegebedarfes berücksichtigt werden, unterteilen sich in vier Bereiche 1. Körperpflege 2. Ernährung 3. Mobilität 4. Hauswirtschaft Der letzte Bereich kann in diesem Zusammenhang unberücksichtigt bleiben, da der Gutachter hier einen pauschalen Zeitwert zuerkennt. 1. Körperpflege Grundsätzlich wird jedem Pflegebedürftigem einmal pro Tag eine Ganzkörperwäsche (das heißt Waschen des gesamten Körpers mit Seife o. ä.) zuerkannt. Diese kann wahlweise am Becken, im Bett, in Dusche oder Wanne erfolgen. Wird beispielsweise zweimal pro Woche gebadet, wird die Grundpflege am Becken nur fünfmal pro Woche berücksichtigt. Beim Vorliegen triftiger Gründe, wie starkem Schwitzen oder einer Inkontinenz, kann zusätzlich täglich eine (in Extremsituationen auch mehrmalige) Teilwäsche Oberkörper und/oder Unterkörper bewertet werden. Dies muss dem Gutachter mitgeteilt und schlüssig begründet werden. 1

2 Die Intimhygiene im Zusammenhang mit den Toilettengängen oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterialien wird unter diesen Punkten und nicht bei der Körperpflege berücksichtigt! Eine weitere Teilwäsche bezieht sich auf Hände/Gesicht. Diese Verrichtung betrifft das Waschen der Hände (des Pflegebedürftigen) nach Toilettengang bzw. vor der Nahrungsaufnahme. (Kann das Bad nicht aufgesucht werden, muss unter Umständen jeweils eine Waschschüssel bereitgestellt und entsorgt werden, dies entspricht der Hilfeleistung = Unterstützung) Im Fall, dass das Essen schwierig ist nd gekleckert wird, kann auch nach der Nahrungsaufnahme diese Verrichtung notwendig sein. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Hilfeleistung ist immer, dass der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, die Verrichtung selbständig durchzuführen. Das kann daran liegen, dass die Bewegungsfähigkeit nicht ausreicht und daher eine Teilübernahme z.b. beim Waschen der Füße und des Rückens erforderlich ist. Es kann aber auch Hilfe in Form von Anleitung und Beaufsichtigung erforderlich sein, weil dem Betroffenen die mentale Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit einer Verrichtung fehlt, obwohl die körperliche Bewegungsfähigkeit ausreichend wäre (z.b. bei Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung). Ein anderer Grund für die notwendige Beaufsichtigung ist sicherheitsgebende Präsenz bei Sturzneigung, Kurzatmigkeit aufgrund von Herz- oder Lungenschwäche. Der Gutachter überprüft anhand verschiedener Übungen ob eine körperliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorliegt. Hierzu dient der Nacken- und Schürzengriff. Dazu wird aufgefordert, die Hände hinter dem Nacken und im Rücken zu verschränken. Ist dies durchführbar, wird ohne Erklärung zur Notwendigkeit von Beaufsichtigung und/oder Anleitung nur ein auf die Teilübernahme reduzierter Hilfebedarf berücksichtigt, daher sollte man den Gutachter im Falle der Notwendigkeit dieser Hilfeleistung darauf hinweisen. Bestandteil der Körperpflege ist immer das Abtrocken und die Hautpflege, sowie das Herrichten und Wegräumen der notwendigen Utensilien. Zur Körperpflege gehören weiter auch das Waschen der Haare (nicht jedoch das Legen von Frisuren), die Zahnpflege hier auch das Reinigen einer evtl. Prothese, sowie die Mundhygiene insgesamt bis zu dreimal täglich sowie das Rasieren (auch der Damenbart bei Frauen) und das Kämmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass auch minimale Hilfe, z.b. das Öffnen einer Zahnpastatube oder das Bereitstellen einer Waschschüssel, eine Hilfeleistung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes darstellt. In diesem Fall wäre das jeweils die Hilfeform der Unterstützung. Grundsätzlich nicht wird das Schneiden von Finger- und/oder Fußnägeln berücksichtigt, da dies nicht regelmäßig (einmal wöchentlich) stattfindet. Wissenswert ist weiter, dass alle Fortbewegungen, die erforderlich sind um z.b. ins Badezimmer zu kommen oder in Wanne oder Dusche zu steigen, nicht zu der jeweiligen Verrichtung zu zählen sind, sondern in den Bereich der Mobilität gehören und dort unter Stehen, Gehen oder Ähnlichem aufzuführen sind. 2

3 In den Bereich der Körperpflege fällt dagegen der Hilfebedarf in Zusammenhang mit den Toilettengängen. Hierzu zählt nur die unmittelbare Verrichtung einschließlich der anschließenden Intimhygiene, sofern diese nicht eigenständig durchgeführt werden kann, z.b. bei Bewegungseinschränkungen im Schulterbereich oder Schwindel, der das Festhalten mit einer Hand erfordert usw. Zusätzlich wird der Hilfebedarf beim Öffnen und Schließen der Hose, sowie dem sachgerechten Einstecken der Unterwäsche unter der Rubrik: Richten der Bekleidung berücksichtigt, falls erforderlich. Das Wechseln von Inkontinenzprodukten wie Pampers oder Pants sowie kleinen Einlagen muss ebenfalls hier aufgeführt werden. Werden ein Urinbeutel, Anuspraeterbeutel, Urinflasche oder Toilettenstuhl genutzt, gehört die Leerung und Reinigung ebenfalls hierher. 2. Ernährung Hier unterscheidet man zwischen mundgerechter Zubereitung und Aufnahme der Nahrung. Zur mundgerechten Zubereitung gehört nicht etwa das Kochen, sondern einzig Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Mahlzeit, die für einen Gesunden essfertig ist, für den Pflegebedürftigen zu verändern. Dazu zählt das Abschneiden von Krusten oder Teilen einer Scheibe Brot in mundgerechte Häppchen genauso wie das Kleinschneiden von Fleisch oder Pürieren von Mahlzeiten. Gleichfalls in diese Rubrik gehört das Öffnen von Flaschen und Einschenken von Getränken. Zur Aufnahme der Nahrung gehört jede Art der notwendigen Hilfe. Das kann das Anreichen (=Füttern) oder die Aufforderung zum Essen oder Trinken bei reduziertem Durst- und/oder Hungerempfinden sowie die engmaschige Beaufsichtigung bei der Gefahr des Verschluckens, des Schlingens bei Vergessen des Kauens usw. sein. Maßgeblich ist immer die schlüssige Begründbarkeit der Hilfeleistung, und die uneingeschränkte Aufmerksamkeit der Pflegeperson. Sollte diese gleichzeitig selbst essen, wird nur eine auf wenige Sekunden reduzierte Impulsgabe berücksichtigt, da die Pflegeperson mit sich selbst beschäftigt ist. Bei vorhandener PEG-Sonde (zur künstlichen Ernährung) wird der Hilfebedarf unter Sondenkost berücksichtigt. Sollte zusätzlich eine orale Zuführung von Flüssigkeit oder Nahrung stattfinden, muss dies zusätzlich angegeben und berücksichtigt werden. 3. Mobilität Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen bezieht sich nicht nur auf die körperliche Leistung, sondern auch auf die zeitgerechte Entscheidung zu dieser Verrichtung. Bei demenziell, psychisch erkrankten oder geistig behinderten Menschen ist häufig eine eigenständige Entscheidung nicht gegeben, da keine Tagesstrukturierung möglich ist. Dann zählt auch die (wiederholte) Aufforderung in Form von Anleitung und Beaufsichtigung (als Durchführungskontrolle) dazu. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass diese Verrichtung in der Regel nicht nur zweimal täglich (morgens und abends) anfällt, sondern auch vor und nach dem Mittagsschlaf, sowie vor und nach nächtlichen Toilettengängen. Die Verrichtung Umlagern bezieht sich auf den Lagerungswechsel im Bett, bei überwiegend bettlägerigen Personen, die sich aus eigenem Antrieb nicht selbständig im Bett umdrehen können. Dies ist häufig in der Nacht (im zwei oder drei Stunden 3

4 Rhythmus) notwendig, da ein permanentes Liegen auf einer Stelle zu Druckgeschwüren (Dekubiti) führen würde. Aber auch bei Lagerungen im Bett, weil nur hier die Inkontinenzmaterialien gewechselt werden können, wird diese Verrichtung berücksichtigt. Die Verrichtung Ankleiden gesamt (GK) bezieht sich auf das (in der Regel) einmal tägliche Anziehen der gesamten Bekleidung. Hierbei sollte man wissen, dass sich der Zeitbedarf aus dem Entkleiden der Nachtkleidung und dem Ankleiden der Tageskleidung ergibt! Auch ist hier zu berücksichtigen, dass die Art der Kleidung maßgeblich den zu berücksichtigenden Zeitbedarf bestimmt. Trägt der Pflegebedürftige beispielsweise einen Schlaf- oder Jogginganzug (adaptierte Kleidung!), ergeben sich hier erheblich geringere Zeiten, als würde dieselbe Person eine Hose mit Reißverschluss, Knopf und Gürtel, sowie ein Hemd oder eine Bluse mit kleinen Knöpfen tragen! Voraussetzung für die Anrechnung als Pflegezeit ist natürlich, dass der Pflegebedürftige einen tatsächlichen Hilfebedarf hat, weil er z.b. Deformierungen an den Fingern, Bewegungseinschränkungen in den Gelenken hat, oder aufgrund mangelnder mentaler Fähigkeiten die Verrichtung nicht sinnvoll (z.b. Unterhose über die Hose) durchführen kann. Wie bei allen anderen Hilfeleistungen unterscheidet man auch hier zwischen U Unterstützung: ist hierbei das witterungsgerechte Herauslegen der Kleidung. TÜ Teilübernahme: fällt an, wenn Teile selbst übernommen werden können, hier zu zählt auch das Entgegenstrecken der Arme oder Beine in bereit gehaltene Kleidungsstücke, um Hemd oder Hose anziehen zu können. VÜ Vollübernahme: wird nur berücksichtigt, wenn der Pflegebedürftige gar keine Mithilfe leisten kann. B Beaufsichtigung: es kann sich um sicherheitsgebende Präsenz handeln, wenn der Pflegebedürftige die Verrichtung zwar selbständig (erschwert) durchführt, aber eine Sturzneigung besteht, oder aufgrund einer Herz- oder Lungenerkrankung massive Atemnot durch Belastung entsteht. Aber auch bei körperlicher Fähigkeit kann diese Hilfeleistung notwendig sein. Um z.b. bei demenzieller Erkrankung im Zusammenhang mit der Anleitung als Durchführungskontrolle zu überprüfen, ob die Kleidungsstücke richtig (das heißt z.b. auf rechts) angezogen werden. A Anleitung: wird in der Regel bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erforderlich, weil diese mental nicht in der Lage sind eine notwendige Verrichtung sinngerichtet durchzuführen. Diese Hilfeleistung kann sowohl verbal sein (Erklären), als auch ein Vorführen bedeuten. In manchen Fällen muss die jeweilige Extremität (Körperteil) berührt oder angestoßen werden um einen Impuls zu setzen, der dann die Bewegung in Gang setzt. Das Entkleiden gesamt findet in der Regel auch einmal pro Tag statt und umfasst neben dem Auskleiden der Tageskleidung das Ankleiden der Nachtkleidung. Eine weitere Hilfeleistung im Bereich des An- und Auskleidens ist häufig im Zusammenhang mit dem Mittagsschlaf (Oberbekleidung) und/oder in Bezug auf Wäschewechsel als Entkleiden/Ankleiden Unterkörper bei Inkontinenz oder starkem Schwitzen erforderlich. Die Verrichtung Gehen ist immer nur verrichtungsbezogen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass jeder Weg zur Toilette, zum Esstisch, zum Bett usw., falls er begleitet werden muss, berücksichtigt wird. Auch hier kann sich der Hilfebedarf auf sicherheitsgebende Präsenz, körperliche Unterstützung oder die Entscheidungsfindung den jeweiligen Ort aufzusuchen beziehen. 4

5 Unter Gehen fällt auch das Schieben eines Rollstuhls, falls dies selbständig nicht möglich ist. Das Stehen ist eine weitere Transferleistung. Hierunter fallen zum Einen das Ein- oder Aussteigen in Wanne und Dusche. Andererseits sind hierunter auch Stellungswechsel bei Rollstuhl- und/oder Toilettenstuhl anzugeben. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, sich auf der Couch aufhält und zur Toilette gebracht werden muss, benötigt Hilfe beim Umsetzen auf den Rollstuhl (1. Stehen). Der Rollstuhl wird ins Bad gefahren (1. Mal Gehen), Hilfe beim Umsetzen auf die Toilette (2. Mal Stehen) und Richten der Bekleidung, Aufstehen von der Toilette (Intimhygiene) und Richten der Bekleidung. Umsetzen in den Rollstuhl (3. Mal Stehen), Zurückfahren ins Wohnzimmer (2. Mal Gehen) und Umsetzen auf die Couch (4. Mal Stehen). Diese eine Verrichtung Toilettengang unterteilt sich also in 9 Einzelverrichtungen und muss so aufgeführt werden, damit der Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf auch voll berücksichtigen kann! Die Verrichtung Treppensteigen wird nur bei Treppenstufen berücksichtigt, die innerhalb der Wohnung liegen, z.b. Einfamilienhaus mit oben liegendem Schlafbereich, oder Stufen (Schwellen) vor Bad oder Ähnlichem. Auch hier ist personelle Unterstützung in Form von Teilübernahme oder Beaufsichtigung und/oder Anleitung erforderlich. Sollte die Treppe den Schlaf- vom Wohnbereich trennen, ist auch hier an einen weitere Hilfeleistung in Verbindung mit dem Mittagsschlaf zu denken. Eine weitere Besonderheit in Zusammenhang mit dem Treppensteigen kann bei vorhandenem Treppenlift gegeben sein! Hier ist anzugeben und zu berücksichtigen, dass evtl. ein Transfer (mit dem Rollstuhl) zur Treppe erforderlich ist, Hilfe beim Umsetzen auf den Lift sowie evtl. eine sicherheitsgebende Begleitung während der Fahrt geleistet werden muss. Unter Umständen muss vor dem Umsetzen nach Erreichen der anderen Ebene, der Rollstuhl herauf- oder runtergetragen werden. Das Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung bezieht sich nur auf medizinisch notwendige Gänge außer Haus, die regelmäßig (mindestens einmal wöchentlich) und auf Dauer (für voraussichtlich mindestens sechs Monate) notwendig sind. Hierzu zählen Arztbesuche, auch bei vier verschiedenen Ärzten innerhalb eines Monats, sowie alle verordneten Therapien wie: Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, Massage oder Ähnliches. Es zählt hierbei die Zeit, die eine Pflegeperson aufwenden muss um den Pflegebedürftigen zur Therapie und zurück zu bringen und - falls erforderlich - auch die Wartezeit. Findet eine Therapie einmal pro Woche statt, und die begleiteten Wege dauern je Strecke 20 Minuten, ergeben sich bei 30 Minuten Therapie insgesamt 70 Minuten als wöchentlicher Hilfebedarf. So muss es auch im Tagebuch aufgeführt werden. Umgerechnet auf den Tag, ergibt dies einen anrechenbaren Hilfebedarf von 10 Minuten, fänden pro Woche zwei Therapien statt, ergäbe dies 20 Minuten. 5

Pflegetagebuch Dokumentationshilfe zur richtigen Einstufung bei der Pflegeversicherung

Pflegetagebuch Dokumentationshilfe zur richtigen Einstufung bei der Pflegeversicherung Dokumentationshilfe zur richtigen Einstufung bei der Pflegeversicherung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.v. Selbsthilfe Demenz www.deutsche-alzheimer.de Sehr geehrte

Mehr

Hilfemaßnahmen bei Mukoviszidose

Hilfemaßnahmen bei Mukoviszidose Einzutragen sind die Hilfestellungen, die regelmäßig täglich anfallen. Für jede Hilfeleistung ist die Zeitdauer im Tagesdurchschnitt anzugeben. Pflegebedürftige/r... geb. am:... Pflegeperson:... A. Grundpflege

Mehr

Einlage zum Pflegetagebuch

Einlage zum Pflegetagebuch Einlage zum Pflegetagebuch Daten des Pflegebedürftigen Name Vorname Geb.-Datum: Anschrift : Strasse, Nr. Postleitzahl, Ort - 2 - BIP-Kreishaus, Stand. 01.01.2015, 6. Auflage Kurt-Schumacher-Allee 1 45657

Mehr

Ergänzende Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung

Ergänzende Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung 1 Ergänzende Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung 1. Einleitung Für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem

Mehr

Pflegetagebuch. Service-Material

Pflegetagebuch. Service-Material Pflegetagebuch Ein Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Gutachterinnen und Gutachtern gleichermaßen. Es ist ein wichtiges Instrument, um bei der Begutachtung durch den Medizinischen

Mehr

Ihr Pflegetagebuch. Erforderliche Hilfe bei: Körperpflege. Darm- und Blasenentleerung PFLEGETAGEBUCH. Waschen: Ganzkörperwäsche Teilwäsche.

Ihr Pflegetagebuch. Erforderliche Hilfe bei: Körperpflege. Darm- und Blasenentleerung PFLEGETAGEBUCH. Waschen: Ganzkörperwäsche Teilwäsche. Ihr Pflegetagebuch. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein so genanntes Pflegetagebuch. Dieses Tagebuch dient dazu, die Tätigkeiten, die für Ihre Pflege aufgewendet werden, möglichst genau zu dokumentieren.

Mehr

Ambulantes Pflegezentrum Nord ggmbh Tel / Pflegetagebuch. Muster

Ambulantes Pflegezentrum Nord ggmbh Tel / Pflegetagebuch. Muster Pflegetagebuch Bei der Einstufung in die Pflegeversicherung spielt die benötigte Zeit für die Hilfeleistungen die zentrale Rolle. Unser Pflegetagebuch kann dabei helfen, diese Zeiten zu dokumentieren.

Mehr

Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein

Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Stand 01.07.2009 1 Vorwort: Die im Folgenden aufgeführten Leistungskomplexe

Mehr

1. Persönliche Angaben.

1. Persönliche Angaben. 1. Persönliche Angaben. Kontaktperson : Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße/ Hausnummer: PLZ und Ort: Postfach: Telefonnummer (Haus): Telefonnummer(Mobil): Telefonnummer (Arbeit): Email: Art Verwandtschaft

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

Mehr

Escher: Pflege zu Hause und im Heim

Escher: Pflege zu Hause und im Heim Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe Escher: Pflege zu Hause und im Heim von Regine Blasinski 1. Auflage 2009 Escher: Pflege zu Hause und im Heim Blasinski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Lebenshilfe-Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung

Lebenshilfe-Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung Lebenshilfe-Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung Körperpflege: l. Waschen * Am Waschbecken (morgens, abends, vor u. nach den Mahlzeiten und Toilettengängen) Haare waschen Föhnen Hautpflege

Mehr

Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen

Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen Der erste Schritt zum Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig ist der Betroffene dann,

Mehr

Das Pflegetagebuch. Pfl egeberater.org

Das Pflegetagebuch. Pfl egeberater.org Das Pflegetagebuch Pfl egeberater.org Pflegetagebuch Warum? Wofür? Inhalte eines Pflegetagebuchs Eine Hilfe zur Zuordnung in die richtige Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse ist

Mehr

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dieses per Post, Fax oder per E-Mail an unsere Agentur zurück.

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dieses per Post, Fax oder per E-Mail an unsere Agentur zurück. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dieses per Post, Fax oder per E-Mail an unsere Agentur zurück. Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Name der Kontaktperson: Vorname der Kontaktperson:

Mehr

I. Allgemeine Angaben

I. Allgemeine Angaben Thomas Jastram Telefon: 02104 832 75 07 Nordstr. 99 Fax: 02104 95 77 323 D-40822 Mettmann Email: info@pflege-profi24.de Bitte fühlen Sie das Formular aus und senden dieses per Post, Fax oder per E-Mail

Mehr

Das Pflegetagebuch. Warum? Wofür? PFLEGEKASSE

Das Pflegetagebuch. Warum? Wofür? PFLEGEKASSE Das Pflegetagebuch Warum? Wofür? Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Grundlage der sozialen Pflegeversicherung und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen für die Anerkennung

Mehr

Das Vorbereiten und Aufräumen des unmittelbaren Arbeitsbereiches ist Bestandteil jedes Einsatzes.

Das Vorbereiten und Aufräumen des unmittelbaren Arbeitsbereiches ist Bestandteil jedes Einsatzes. Präambel Die gewählten Leistungen richten sich nach den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen, dem Pflegebedarf sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der an der Pflege beteiligten Personen.

Mehr

Bedarfsanalyse Seniorenbetreuung für

Bedarfsanalyse Seniorenbetreuung für Bedarfsanalyse Seniorenbetreuung für Senior/in Name (Nachname, Vorname) Wohnort (PLZ, Ort) Straße (Straßenname, Hausnummer) Telefon (Vorwahl, Nummer) E-Mail Adresse Kontaktperson (falls nicht identisch

Mehr

Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017

Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Präambel Die gewählten Leistungen richten sich nach den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen, dem Pflegebedarf sowie den Möglichkeiten

Mehr

Pflegetagebuch. Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige

Pflegetagebuch. Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige Pflegetagebuch Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige Liebe Angehörige, lieber Angehöriger des erkrankten Menschen, mit der Pflege eines erkrankten Menschen haben Sie eine anspruchsvolle

Mehr

Erläuterungen. LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis in Euro. 2a Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 210 8,88

Erläuterungen. LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis in Euro. 2a Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 210 8,88 1 Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 370 15,65 /Abendtoilette außerhalb 2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) des Bettes 3. An- / Auskleiden inkl. Wechseln

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Ihr Pflegetagebuch

kranken- und pflegeversicherung Ihr Pflegetagebuch kranken- und pflegeversicherung Ihr Pflegetagebuch Vorwort Liebes Mitglied der Knappschaft, liebe Pflegeperson, um Leistungen der Pflegeversicherung gewähren zu können, muss zu nächst festgestellt werden,

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport 2. Seniorenpolitische Fachtagung Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 8.10.2015 Berlin Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit

Mehr

Sie haben sich bei unserer Bosch BKK nach den Leistungen der Pflegeversicherung erkundigt. Gerne informieren wir Sie darüber.

Sie haben sich bei unserer Bosch BKK nach den Leistungen der Pflegeversicherung erkundigt. Gerne informieren wir Sie darüber. BKK-Pflegeversicherung Ihre Versichertennummer: Sie haben sich bei unserer Bosch BKK nach den Leistungen der Pflegeversicherung erkundigt. Gerne informieren wir Sie darüber. Die Pflegebedürftigkeit orientiert

Mehr

LEITLINIEN. Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung gewährten Leistungen

LEITLINIEN. Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung gewährten Leistungen LEITLINIEN Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung gewährten Leistungen Stand 01. Januar 2014 1 1. EINLEITUNG 3-4 2. AKTIVITÄTEN DES TÄGLICHEN LEBENS 5-46 3. UNTERSTÜTZENDE MAßNAHMEN 47-56 4.

Mehr

Alzheimer Gesellschaft

Alzheimer Gesellschaft Pflegetagebuch nach Verrichtungen, Stand: Aug. 2010 / Seite 1 von 7 Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e.v. Pflegetagebuch 1 (nach Verrichtungen) Dieses Pflegetagebuch soll bei der Vorbereitung auf den Besuch

Mehr

Mit dem Pflegetagebuch gut vorbereitet zur Pflegestufe

Mit dem Pflegetagebuch gut vorbereitet zur Pflegestufe Mit dem Pflegetagebuch gut vorbereitet zur Pflegestufe Ein Pflegetagebuch sollten Sie führen, wenn der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ansteht. Die Mitarbeiter des MDK überprüfen,

Mehr

LK 1 Erstbesuch. Punktzahl 600. LK 2 Folgebesuch. Erhebung des geänderten Pflegebedarfs, sonst wie LK1. Punktzahl 300

LK 1 Erstbesuch. Punktzahl 600. LK 2 Folgebesuch. Erhebung des geänderten Pflegebedarfs, sonst wie LK1. Punktzahl 300 LK 1 Erstbesuch Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich ergebenden Kosten Informationen über Hilfsmittel und Pflegemittel Auskunft über Inhalt

Mehr

I Allgemeine Angaben. Pflege und Seniorenbetreuung 24 Std. Zu Hause. Kontraktperson Name der Kontraktperson Vorname der Kontraktperson Geburtsdatum

I Allgemeine Angaben. Pflege und Seniorenbetreuung 24 Std. Zu Hause. Kontraktperson Name der Kontraktperson Vorname der Kontraktperson Geburtsdatum I Allgemeine Angaben Kontraktperson Name der Kontraktperson Vorname der Kontraktperson Geburtsdatum Straße, Hausnummer Adresse Postleitzahl Ort Postfach Telefonnummer mit Vorwahl (Privat) Telefonnummer

Mehr

Ein Engagement der betapharm. Pflegetagebuch. für 7 Tage. Alexander Raths_fotolia.com

Ein Engagement der betapharm.  Pflegetagebuch. für 7 Tage. Alexander Raths_fotolia.com Ein Engagement der betapharm www.betacare.de Pflegetagebuch für 7 Tage Alexander Raths_fotolia.com 1 Inhalt Wie wird Pflegebedürftigkeit geprüft? 2 Wann bekommt man eine Pflegestufe? 3 Wie können Sie sich

Mehr

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Ein Pflegetagebuch sollten Sie führen, wenn der Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDK)

Mehr

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen

Mehr

Pflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim

Pflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim Pflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim Pflegelotsen GbR, Malsburgstraße 4, 34119 Kassel Telefon: 0561-56030018 - info@pflegelotsen.com - www.pflegelotsen.com Pflege - Betreuung - Zuhause - 24 Stunden

Mehr

Leistungskomplexe für Leistungen ab

Leistungskomplexe für Leistungen ab Leistungskomplexe für Leistungen ab 01.01.2015 Komplexgebühr bei mind. 4 Leistungen aus LK101 107 Leistungskomplex 100 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken

Mehr

Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013

Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013 Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade Berlin 12. 06. 2013 Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer: Dr. med. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger Roddestr. 12

Mehr

BRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst

BRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst Übersicht der Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen im Sinne des SGB XI Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen inkl. Hautpflege

Mehr

Fragebogen zum Einzug

Fragebogen zum Einzug 1 von 8 Fragebogen zum Einzug Sehr geehrte/r Frau/Herr Sie ziehen zum im Aktiva Annazentrum ein. Dieser Einzug ist mit einigen Veränderungen, vielleicht auch Fragen und Ängsten für Sie und Ihre Angehörigen

Mehr

Der Johanniter-Pflegedienst Eine Information der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Berlin/Brandenburg

Der Johanniter-Pflegedienst Eine Information der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Berlin/Brandenburg Eine Information der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Berlin/Brandenburg Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurden erst 1995 eingeführt. Grundlage für die Inanspruchnahme

Mehr

Pflegetagebuch. 1. Tag. Fortsetzung auf der nächsten Seite! Zwischensumme Seite 1 =

Pflegetagebuch. 1. Tag. Fortsetzung auf der nächsten Seite! Zwischensumme Seite 1 = Sehr geehrte Pflegeperson(en), Pflegetagebuch Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen helfen, zur richtigen Einstufung in der Pflegeversicherung zu gelangen. Bevor Sie mit dem Eintragen beginnen, lesen Sie bitte

Mehr

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben

Mehr

Preisliste grundpflegerischer Leistungen nach SGB XI

Preisliste grundpflegerischer Leistungen nach SGB XI Preisliste grundpflegerischer Leistungen nach SGB XI Gültig ab: 01.03.2015 Leistungskomplex 1 Kleine Körperpflege Teilwaschen einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück bzw. Transfer der Waschutensilien

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Preis (Durchschnitt) 1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege

Mehr

Pflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name:

Pflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: BAHN-BKK Pflegekasse Pflegetagebuch vom bis 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich versichere,

Mehr

Merkblatt -Pflegeversicherung-

Merkblatt -Pflegeversicherung- Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich

Mehr

Pflegetagebuch. Impressum. Zeitraum: Stand: November 2004 ...

Pflegetagebuch. Impressum. Zeitraum: Stand: November 2004 ... Impressum Stand: November 2004 Sozialverband Deutschland e.v. (SoVD) Modellprojekt Patientenberatung Stralauer Straße 63 10179 Berlin Pflegetagebuch Zeitraum: vom:. bis:. für: Name, Vorname:. Redaktion:

Mehr

Pflegetagebuch. Zur Vorbereitung auf die Begutachtung

Pflegetagebuch. Zur Vorbereitung auf die Begutachtung Zur Vorbereitung auf die Begutachtung Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder er sich bereits in Bearbeitung befindet, ist es unbedingt zu empfehlen ein Pflegetagebuch zu führen.

Mehr

Wichtige Informationen zum Pflegetagebuch

Wichtige Informationen zum Pflegetagebuch Wichtige Informationen zum Pflegetagebuch Um sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz MDK, vorzubereiten empfehlen wir das Führen eines Pflegetagebuches. Die Hilfestellungen

Mehr

Übersicht und Preise der Leistungskomplexe

Übersicht und Preise der Leistungskomplexe LK 1 = Ganzwaschung 17,22 1 Waschen, Duschen, Baden 2 Mund- Zahn- und Lippenpflege 3 Rasieren 4 Hautpflege 5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6 Nagelpflege 7 An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von

Mehr

MODUL 1: MOBILITÄT. Folie 1. Stand:

MODUL 1: MOBILITÄT. Folie 1. Stand: Folie 1 Stand: 16.08.2016 1-1 Folie 2 Stand: 16.08.2016 1-2 Folie 3 Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen/zu

Mehr

Anforderungsprofil für die Betreuung

Anforderungsprofil für die Betreuung Seite 1 1. Allgemeine Angaben zur betreuten Person/en Vorname: Straße, Nr. : Telefon: Nachname: PLZ/ Ort: Handy: 2. Allgemeine Angaben zur Kontaktperson Vorname: Straße, Nr. : Telefon: E-Mail: Nachname:

Mehr

Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden.

Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden. Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden. 1. ANGABEN ZUR ANSPRECHPERSON Ist die Ansprechperson

Mehr

Grundpflege nach SGB XI

Grundpflege nach SGB XI Grundpflege nach SGB XI LK1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23-29 Waschen, Duschen, Baden Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden

Mehr

Zuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a

Zuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a Morgen- / Abendtoilette Leistungskomplex 1a 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken 2. Hilfe beim An- und/oder Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund-

Mehr

1. Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben 1. Allgemeine Angaben Kontaktperson Name der Kontaktperson Vorname der Kontaktperson Geburtsdatum Strasse und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer privat Telefonnummer Büro Telefonnummer mobil E-mail

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis 1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 410 17,83 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege LK 2,

Mehr

Pflegetagebuch richtig nutzen

Pflegetagebuch richtig nutzen Pflegetagebuch richtig nutzen In Ihrem Pflegetagebuch notieren Sie für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen alle Maßnahmen, die die Pflege Ihres Angehörigen betreffen, minutengenau. Über die Länge der

Mehr

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung Mobilität Positionswechsel im Bett Umlagern [2-3] Umlagern [2-3] Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen Aufstehen/Zubettgehen [1-2] Einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen

Mehr

Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege

Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte

Mehr

PFLEGETAGEBUCH INFORMATIONEN UND DOKUMENTATION

PFLEGETAGEBUCH INFORMATIONEN UND DOKUMENTATION Pflege in besten Händen PFLEGETAGEBUCH INFORMATIONEN UND DOKUMENTATION Pflegetagebuch Nutzen und Anwendung Pflegebedürftig kann jeder werden im hohen Alter, aber auch in jungen Jahren, beispielsweise durch

Mehr

IVTS e.v., Wittentalstr. 34, 79346 Endingen. B = Beaufsichtigung. Körperpflege: Tätigkeit Ü A B Minuten je Insgesamt je Morgen

IVTS e.v., Wittentalstr. 34, 79346 Endingen. B = Beaufsichtigung. Körperpflege: Tätigkeit Ü A B Minuten je Insgesamt je Morgen Morgendliche Hilfen Körperpflege: Tätigkeit Ü A B Minuten je Ins je Morgen am Waschbecken Zahnpflege Zahncreme dosieren Zähne putzen Ernährung (Frühstück): Tätigkeit Ü A B Minuten je Ins je Morgen Mundgerechte

Mehr

LK Beschreibung Einschränkungen Preis. LK Beschreibung Einschränkungen Preis

LK Beschreibung Einschränkungen Preis. LK Beschreibung Einschränkungen Preis 1a 1b 1c 1d 1e 1f 1g 1h 1i Lagern o Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen oder Sitzen Hilfe beim An- und Auskleiden o Auswahl der Kleidung o Die Hilfe beim An- und Auskleiden o Ggf. An-

Mehr

Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege

Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Bitte nachfolgende Daten eingeben EUR Preis des Leistungskomplexes 15 (Hausbesuchspauschale):

Mehr

Vergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015

Vergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015 Vergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015 Nr. Leistungsart Inhalte Preis 01 Ganzwaschung 1.Waschen, Duschen, Baden 2.Mund, Zahn - und Lippenpflege 3.Rasieren 4.Hautpflege 5.Haarpflege(Kämmen,ggf.Waschen)

Mehr

PPD Privater Pflege- Dienst GmbH Südbahnstr. 1-32584 Löhne

PPD Privater Pflege- Dienst GmbH Südbahnstr. 1-32584 Löhne Leistungskomplexe ( Abrechnungsmodule ) der Pflegekassen LK 1 Ganzwaschung 18,78 1 Waschen, Duschen, Baden 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3 Rasieren 4 Hautpflege 5 Haarpflege (Kämmen. Waschen) 6 Nagelpflege

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab Leistungskomplex 1a Morgen- / Abendtoilette Inhalt 1: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken Inhalt 2: Hilfe beim An- und/oder Auskleiden Inhalt 3:

Mehr

Pflegetagebuch. IX. Muster für ein Pflegetagebuch. Vorname und Name des/der Pflegebedürftigen:... Geburtsdatum:... Straße, Hausnummer:...

Pflegetagebuch. IX. Muster für ein Pflegetagebuch. Vorname und Name des/der Pflegebedürftigen:... Geburtsdatum:... Straße, Hausnummer:... IX. Muster für ein Pflegetagebuch Pflegetagebuch Vorname und Name des/ Pflegebedürftigen:......................................................... Geburtsdatum:.........................................................

Mehr

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.

Mehr

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Es empfiehlt sich, für die Dauer von 2-3 Tagen genau zu notieren, welche Hilfen die Pflegeperson wann

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungskatalog der Pflegeversicherung (NRW) Leistungskomplex Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungsart Leistungsinhalte 1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für unsere Kunden

Leistungen der Pflegeversicherung für unsere Kunden Leistungen der Pflegeversicherung für unsere Kunden Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Grundlage für die Inanspruchnahme von deren Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Einstufung

Mehr

Mobile Pflegedienst Abrechnungsfähige Pflegeversicherungsleistungen (Modulsystem) IK - Nr.: 460 539 395

Mobile Pflegedienst Abrechnungsfähige Pflegeversicherungsleistungen (Modulsystem) IK - Nr.: 460 539 395 Der Punktwert des Leistungsgebers beträgt: 0,0390 Modul / Zeit Leistungsart Leistungsinhalt täglich bei Bedarf Ganzwaschung 1 Waschen, Duschen,Baden 2 Mund,- Zahn- u. Lippenpflege Ist in einem Einsatz

Mehr

Pflegetagebuch. Häusliche Pflege. KKF-Verlag

Pflegetagebuch. Häusliche Pflege. KKF-Verlag Pflegetagebuch Häusliche Pflege Pflegetagebuch für Name, Vorname, Geburtsdatum Anschrift Die Pflege wird durchgeführt von: A B C Aufzeichnungen von bis (7 Kalendertage) Name der Person, die das Pflegetagebuch

Mehr

Leistungskomplexe Inhalt Beispiel Punkte Euro Anmerkung

Leistungskomplexe Inhalt Beispiel Punkte Euro Anmerkung Leistungskomplexe Inhalt Beispiel Punkte Euro Anmerkung Leistungskomplex 1 ca. 45 Minuten Leistungskomplex 2 ca. 20 Minuten Leistungskomplex 3 ca. 17 Minuten Erstbesuch 1. Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs.

Mehr

Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de

Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de Ambulanter Krankenpflegedienst Kaminsky Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de Preisliste (1) Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege: jährlich 1.550 Euro

Mehr

Preisliste SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz gültig ab: 01.05.2015 Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe

Preisliste SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz gültig ab: 01.05.2015 Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe Seite 1 von 5 Preisliste SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz gültig ab: 01.05.2015 Hinweise zur Abrechnung der e Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene

Mehr

weil ich da nicht alleine bin. Leistungen der Pflegeversicherung für Sie

weil ich da nicht alleine bin. Leistungen der Pflegeversicherung für Sie weil ich da nicht alleine bin. Leistungen der Pflegeversicherung für Sie Stand April 2015 Unsere Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurde erst 1995 eingeführt.

Mehr

Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages/Abschluss des Pflegevertrages

Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages/Abschluss des Pflegevertrages Anlage 1 zum Pflegevertrag Leistungskatalog SGB XI - Leistungsbeschreibung Grundpflege 1. Erstgespräch durch eine Pflegefachkraft Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Die Anamnese erfolgt hier im Sinne

Mehr

Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen. Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein

Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen. Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein 1 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege

Mehr

Vordruck: Pflegetagebuch

Vordruck: Pflegetagebuch Das Führen eines Pflegetagebuches hilft Ihnen dabei, zu erkennen, welche Pflegestufe einem Pflegebedürftigen zugeordnet werden könnte. Eine detaillierte Dokumentation der täglich notwendigen Pflegehandlungen

Mehr

Beschreibung der Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pfl ege nach SGB XI durch die Diakonie Sozialstation Büchen-Lauenburg

Beschreibung der Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pfl ege nach SGB XI durch die Diakonie Sozialstation Büchen-Lauenburg Beschreibung der Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pfl ege nach SGB XI durch die Diakonie Sozialstation Büchen-Lauenburg Leistungskomplex 1 Kleine Morgentoilette mit Hilfe Wir helfen Ihnen beim

Mehr

Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung Stand 01.01.2012 Vertrag 89 SGB XI vom 29.11.2011

Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung Stand 01.01.2012 Vertrag 89 SGB XI vom 29.11.2011 1 A Lagern 2,41 Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen oder Sitzen 1 B Hilfe beim An- und Auskleiden 2,41 Auswahl der Kleidung die Hilfe beim An- und Auskleiden ggf. An- und Ausziehtraining

Mehr

Manuela Füller Krankenschwester Auditorin Dozentin Autorin für FH Hamburg, Raabe Verlag Teamkoordinatorin MDK Bayern Verbund Mainfranken

Manuela Füller Krankenschwester Auditorin Dozentin Autorin für FH Hamburg, Raabe Verlag Teamkoordinatorin MDK Bayern Verbund Mainfranken Herzlich Willkommen Manuela Füller Krankenschwester Auditorin Dozentin Autorin für FH Hamburg, Raabe Verlag Teamkoordinatorin MDK Bayern Verbund Mainfranken Die Soziale Pflegeversicherung Die Soziale Pflegeversicherung

Mehr

Vergütungssystematik. ambulanter Leistungen. im Sinne des

Vergütungssystematik. ambulanter Leistungen. im Sinne des neue Anlage 1 ab 01.04.2011 zur Vereinbarung gem. 89 SGB XI vom 19.01.2011 incl.zuschlagssätze für die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe ab 01.01.2011 mit

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23-29 2 Teilwaschung 3 LK 1, 15a - 21, 23-29 Ausscheidungen LK 16-21, 23-28 4

Mehr

INFO-Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie

INFO-Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie INFO-Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie www.kcgeriatrie.de Instrument: Barthel-Index Es ist nachfolgend die Lang- und Kurzfassung des Hamburger Einstufungsmanuals zum Barthel-Index eingestellt,

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungs -komplex Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23-29 2 Teilwaschung 3 LK 1, 15a - 21, 23-29 Ausscheidungen LK 16-21, 23 28

Mehr

Gesetzlich und fair: BESA. Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem

Gesetzlich und fair: BESA. Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem Gesetzlich und fair: BESA Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem für Pflege- und Behandlungsleistungen in den Altersheimen der Stadt Zürich Amt für Altersheime der Stadt Zürich Walchestrasse

Mehr

Module - Leistungskomplexe

Module - Leistungskomplexe Tel.: 02821 43801 / Fax: 02821 81922 Abrechnungsmodule Pauschalen 01 - Ganzwaschung 16,81 3 410 170 22 min 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mundpflege, Zahnpflege und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege.

Mehr

Geburtsdatum: vollstationäre Pflegeeinrichtung Sonstiges... ADRESSE (falls abweichend) ... MDK - BERATUNGSSTELLE:...

Geburtsdatum: vollstationäre Pflegeeinrichtung Sonstiges... ADRESSE (falls abweichend) ... MDK - BERATUNGSSTELLE:... PFLEGEKASSE: (Adresse) (Name) (IK) VERSICHERTE(R): männl. weibl. UNTERSUCHUNGSORT Name, Vorname Privatwohnung Geburtsdatum: vollstationäre Pflegeeinrichtung Sonstiges... Straße PLZ, Ort Telefon: BEHANDELNDE(R)

Mehr

Pflege ist Familiensache

Pflege ist Familiensache Pflege ist Familiensache Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt. Für die Angehörigen bedeutet das einen Einsatz rund um die Uhr: Die eigenen Grenzen sind schnell erreicht. Die

Mehr

Angaben zur Pflegesituation

Angaben zur Pflegesituation 1. Angaben zur Kontaktperson: Nachname: Straße: Telefon (zu Haus): Telefon (mobil): Fax: Angaben zur Pflegesituation Vorname: PLZ/Ort: Telefon (Arbeit): E-Mail: Verwandtschaftsgrad: (zwischen der zu betreuenden

Mehr

Seite 1 gültig ab: 01.01.2007 Leistungskatalog Manus. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0,033

Seite 1 gültig ab: 01.01.2007 Leistungskatalog Manus. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0,033 Seite 1 gültig ab: 01.01.2007 Leistungskatalog Manus Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige

Mehr

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) 3.

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) 3. Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) Abrechnungsschlüssel Leist- Abrechnungsungs- positions- Leistungsart Leistungsinhalte

Mehr

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen 1. Kleine Morgen-/ Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwasche inklusive Hautpflege und

Mehr