Kreisqualifikation 2016 zur Ermittlung der Teilnehmer an den überkreislichen Qualifikationsrunden zur Serie
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- Irma Böhler
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1 Kreisqualifikation 2016 zur Ermittlung der Teilnehmer an den überkreislichen Qualifikationsrunden zur Serie Die Qualifikationsrunden des Handballkreises Lippe werden wie folgt ausgeschrieben und durchgeführt: 1. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Satzung des HV Westfalen in der jeweils gültigen Fassung Ordnungen des DHB mit den dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV in den jeweils gültigen Fassungen die DB 2015/16 des HBKL 2. Spieltermine / Spielplan Die offiziellen Spielpläne sind bzw. werden rechtzeitig im SIS veröffentlicht und sind verbindlich: 2.1. männliche Jugend A Spieltag in Augustdorf, Witex-Halle ab 12:30 Uhr und in Stukenbrock, Halle am Hallenbad, 10:00 Uhr Einlass jeweils ½ Std. vor Turnierbeginn TSV Bösingfeld FC Stukenbrock HSG Augustdorf/H. JSG SchloßNeuhaus/Sennelager Handball Bad Salzuflen SG Handball Detmold Spielzeit: 2 x 12 Minuten ohne Seitenwechsel, 2 Minute HZ-Pause 2.1. weibliche Jugend A Spiel am in Oerlinghausen, Halle Schulzentrum (2249), Anpfiff Uhr, Einlass ab Uhr TSV Oerlinghausen TuS Leopoldshöhe Spielzeit: 2 x 30 Minuten, 10 Minuten Halbzeit Allgemein. [1]
2 2.2 männliche Jugend B Spieltag ist am und in Bösingfeld, Halle Hackemack (2215) ab Sa Uhr, und So 10:30 Uhr HSG Handball Lemgo 2 Handball Bad Salzuflen TSV Bösingfeld HSG Blomberg-Lippe TV Horn-Bad Meinberg e.v. TuS Müssen/Billinghausen HSG Augustdorf/H. Spielzeit: 2 x 10 Minuten, ohne Seitenwechsel, 1 Minute HZ-Pause 2.2. weibliche Jugend B am in Oerlinghausen Halle Schulzentrum(2249) ab Uhr, Einlass ab Uhr SG Handball Detmold TuS Müssen/Billinghausen Spielzeit: 2 x 25 Minuten, 10 Minuten HZ-Pause 2.3 männliche C-Jugend Spieltag in Oerlinghausen Halle Schulzentrum (2249) ab Uhr, Einlass ab Uhr HSG Handball Lemgo SG Handball Bad Salzuflen (zurückgezogen am ) TuS Müssen/B. TSV Oerlinghausen Spielzeit: 2 x 20 Minuten, 8 Minuten Halbzeit 2.3 weibliche C-Jugend Spieltag in Müssen Halle Sporthalle Billinghausen (2218) ab Uhr, Einlass ab Uhr HSG Blomberg-Lippe TuS Müssen-Billinghausen TSV Oerlinghausen Spielzeit: 2 x 20 Minuten, 8 Minuten Halbzeit Allgemein. [2]
3 2.4 Änderungen des Spielmodus Der Jugendausschuss des HBKL ist berechtigt, den Spielmodus kurzfristig zu ändern. 3. Qualifikationsregelungen Sollten sich Änderungen im Bereich der Bonusplätze ergeben, so ist der Jugendausschuss des HBKL berechtigt, die Aufstiegsregelungen dahingehend zu ändern. 3.1 weibliche A-Jugend HSG Blomberg-Lippe Bonusplatz JHBL HSG Blomberg-Lippe 2 Westfalenmeister wb - Bonusplatz für die OL TSV Oerlinghausen /TuS Leopoldshöhe Der Sieger dieses Spiels richtet als Lippe 1 am 23./ ein Turnier aus. Der Verlierer spielt als Lippe 2 am gleichen Wochenende im HBK Euregio. 3.2 männliche A-Jugend HSG Handball Lemgo 1 Bonusplatz JHBL Die Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertplatzierten der Kreisvorqualifikation nehmen an den Qualifikationsturnieren zur Oberliga/Landesliga teil. Lippe 1 richtet am Wochenende 07/ ein Turnier aus. Lippe 2 muss in den HBK Euregio 07/ Lippe 3 muss in den HBK Minden 07/ Lippe 4 muss in den HBK Münster 07/ Lippe 5 + Lippe 6 verbleibt auf Kreisebene. Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 07/ weibliche B-Jugend Das Spiel dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1: HSG Blomberg-Lippe vom HBKL für die OL-Qualifikation gesetzt Lippe 2: richtet am Wochenende 21/ ein Turnier aus Lippe 3: muss am Wochenende 21/ in den HBK Euregio Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 21./ Allgemein. [3]
4 3.4 männliche B-Jugend HSG Handball Lemgo 1 vom HBKL für die OL-Qualifikation gesetzt Die zwei Erstplatzierten sind direkt für die Landesliga qualifiziert. Lippe 2 hat einen Direktplatz Landesliga Lippe 3 hat einen Direktplatz Landesliga Lippe 4 muss am WE 07/ nach Gütersloh Lippe 5, Lippe 6 + Lippe 7 verbleibt auf Kreisebene 3.5 weibliche C-Jugend Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1 ist direkt in der Oberligavorrunde Lippe 2 richtet am Wochenende 21./ ein Turnier aus Lippe 3 fährt in den HBK Gütersloh 21/ Die 1. Runde Oberligaqualifikation findet am 21./ statt. 3.6 männliche C-Jugend Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1 und Lippe 2 sind für die Oberliga direkt qualifiziert. Lippe 3 richtet am Wochenende 21/ ein Turnier aus. Lippe 4 muss am Wochenende 21./ nach HBK Münster gestrichen Spielberechtigung/Altersklassen Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler der A-Jugend, die am oder später geboren sind, sofern sie das Jugendspielrecht besitzen, und der B-Jugend, die am oder später geboren sind, sowie der C-Jugend, die am oder später geboren sind. 5. Spieltechnische Bestimmungen 5.1. Spielleitung Die spieltechnische Leitung der Spiele obliegt den im Anhang bekannt gegebenen Staffelleitern. Allgemein. [4]
5 5.2 Spielzeiten Die Regelungen des Team-Time-Out (TTO) finden in den Qualifikationsturnieren KEINE Anwendung. Bei dem Entscheidungsspiel findet die Team-Time-Out-Regelung Anwendung Spielwertung Bei Punktgleichheit wird wie folgt verfahren: 2 Mannschaften: a) direkter Vergleich b) Ist dieser Vergleich unentschieden ausgegangen, wird die besser platzierte Mannschaft durch 7m-Werfen gemäß Kommentar zur Regel 2:2 ermittelt. 3 Mannschaften und mehr: Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, wird anhand der von diesen Mannschaften gegeneinander ausgetragenen Spiele eine gesonderte Tabelle erstellt. In dieser Tabelle erfolgt die Wertung in folgender Reihenfolge: a) nach dem Punktverhältnis b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz c) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Anzahl der erzielten Tore d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore nach der besseren Tordifferenz aus allen Spielen des gesamten Turniers. e) ist auch diese Tordifferenz gleich, erfolgen im Anschluss an das Turnier 7m- Werfen der Mannschaften gemäß Kommentar zur Regel 2:2 Bei Entscheidungsspielen: a) 1 x 2 x 5 Minuten Verlängerung b) Bei unentschiedenen Spielstand erfolgt ein 7m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2 5.4 Spielzeitmessung/Hinausstellungen Die Spielzeitmessung erfolgt durch die öffentliche Hallen-Zeitmessanlage. Ist eine solche Zeitmessanlage nicht vorhanden, erfolgt die Spielzeitmessung durch eine für alle Beteiligten öffentlich ablesbare Tischstoppuhr. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch den Zeitnehmer. Die Hinausstellungszeiten sind mit Hilfe der öffentlichen Zeitmessanlage bzw. der Tischstoppuhr zu kontrollieren. Der Zeitpunkt des Beginns der Hinausstellungszeit ist schriftlich vom Sekretär, gut einsehbar für den Zeitnehmer, festzuhalten. Darüber hinaus hat gem. Regel 18:2 der Zeitnehmer bei Hinausstellungen eine Karte mit dem Ende der Hinausstellungszeit und der entsprechenden Spielernummer zu erstellen und für alle Beteiligten auf dem Zeitnehmertisch deutlich sichtbar aufzustellen. Der Zeitnehmer hat danach nur noch das korrekte Eintreten zu überwachen. Die Z/S-Ausstattung für das Team-Time-out (sofern zugelassen) wie auch die Handzettel für die Hinausstellungen stellt der ausrichtende Verein/Heimverein. Bei Disqualifikationen sind in der entsprechenden Spalte des Spielberichts die genaue Spielzeit, Bericht J oder N und der Spielstand einzutragen. Allgemein. [5]
6 5.5 Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Kreis-Schiedsrichterwart. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen und Schiedsrichterumbesetzungen sind unzulässig. Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, müssen sich die Mannschaften zunächst auf anwesende neutrale Schiedsrichter einigen. Sind keine neutralen Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Mannschaften auf andere anwesende Schiedsrichter einigen. Sind keine SR anwesend, so regeln die beteiligten Vereine die Durchführung, so dass die Spiele unter allen Umständen ausgetragen werden. Notfalls findet das Spiel unter Leitung von regelkundigen Personen statt. 5.6 Zeitnehmer und Sekretäre Bei den Entscheidungsspielen: Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär. Bei den Turnieren: Der ausrichtende Verein stellt bei allen Spielen den Zeitnehmer, eine der beteiligten Gastmannschaften stellt den Sekretär (im Zweifel die erstgenannte Mannschaft). 5.7 Einladungen Die jeweils im SIS eingetragenen Termine gelten als Einladung für die genannten Vereine. 5.8 Spielkleidung Bei gleicher oder nicht ausreichend unterscheidbarer Spielkleidung ist der zweitgenannte Verein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Im Übrigen muss die Spielkleidung und Ausrüstung der SpielerInnen den Bestimmungen der Internationalen Hallenhandballregeln entsprechen. 5.9 Spielausfall/Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Turnierspiel nicht an, so wird dieses Spiel für die fehlbare Mannschaft mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten als verloren gewertet. Tritt eine Mannschaft zu mehr als einem Spiel aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht an, so scheidet sie aus der Qualifikationsrunde aus und wird für den Spielbetrieb der nächsten Saison in den Kreisspielbetrieb eingegliedert Spielerzahl bei Turnieren Die Mannschaften können im Verlauf eines Turniers bei der A- und B- Jugend bis zu 14 SpielerInnen und bei der C-Jugend bis zu 16 SpielerInnen einsetzen. Allgemein. [6]
7 5.11 Spielberichte Bei Turnierspielen gilt: Jeder Verein füllt vor Turnierbeginn einen Spielbericht (Mannschaftsliste) aus, der von den SR kontrolliert wird. Für jedes Turnierspiel ist gesondert ein Spielbericht ohne Durchschrift auszufüllen, in den nur noch die Rückennummern und Namen der Spieler sowie die Namen der Offiziellen einzutragen sind. Jeder Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben. Bei Einzelspielen gilt: Der Spielbericht ist vollständig mit Durchschrift auszufüllen. Der Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben. Der Heimverein ist für die Versendung der Spielberichte noch am Spieltag an die zuständigen Staffelleiter und an den Schiedsrichterwart verantwortlich Ordnungsdienst/Sanitätsdienst Im Interesse der Spieler/Innen sollten die Vereine um einen Sanitätsdienst bei den Spielen bemüht sein, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung des Rettungsdienstes gewährleisten. Die ausrichtenden Vereine/Heimvereine sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ordnern abzustellen und die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern und Zuschauern zu gewährleisten Ergebnisse Sofort nach Spielende meldet der ausrichtende Verein der Spielleitenden Stelle per die Ergebnisse und die Spielleitende Stelle gibt die Ergebnisse ins SIS ein Zwei Mannschaften in einer Altersklasse Bei Vereinen, die in einer Altersklasse einen Bonusplatz erlangt haben, wird das Spielrecht für die zweite Mannschaft der Altersklasse in der Weise eingeschränkt, dass der Verein vor Beginn der Qualifikationsrunde auf Kreisebene schriftlich acht Spieler zu benennen hat, die für den Einsatz in der 1.Mannschaft vorgesehen sind. Dabei sind Kaderspieler absteigend der Kaderzugehörigkeit (DHB, Regionalverband, Landesverband) aufzuführen. Die benannten Spieler sind für die zweite Mannschaft während der gesamten Qualifikation (Kreis, Bezirk und HV Westfalen) nicht spiel- und teilnahmeberechtigt. Sollte während der laufenden Qualifikationsrunde ein Spieler, der mindestens einem Landesverbandskader angehört, zu dem Verein wechseln, ist auch dieser in der 2. Mannschaft nicht spiel- und teilnahmeberechtigt und hat unverzüglich nachgemeldet zu werden. Bei allen anderen Spielern gelten die Festspielbestimmungen gem. 55 SpO. Diese Regelung ist zwischen Qualifikationsrunden und Meisterschaft betreffend des 55 SpO getrennt zu betrachten. Allgemein. [7]
8 6. Wirtschaftliche Bestimmungen: Die Spiele sind Veranstaltungen der Vereine. Bei Turnieren gilt: Die Kosten für die Schiedsrichter tragen die teilnehmenden Vereine zu gleichen Teilen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Turnier durch den ausrichtenden Verein. Dieser bezahlt die SR und belastet die Vereine anteilig. Die Vereine haben die notwendigen Finanzmittel mitzubringen. Die Schiedsrichter sind wie folgt abzurechnen: - pro angefangene 10 Minuten Spielzeit 05,00 - zzgl. Fahrtkosten (Fahrer: 0,30 /km, Mitfahrer: 0,05 /km) Bei Einzelspielen gilt: Die Schiedsrichterkosten tragen beide Vereine jeweils zu 50 %. 7. Rechtliche Bestimmungen 7. 1 Zuständigkeit Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist der Kreisspruchausschuss (KSA) des Handballkreises Lippe zuständig. 7.2 Instanzen Einsprüche sind unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der RO/DHB und der dazu ergangen Zusatzbestimmungen des WHV an den Vorsitzenden des KSA des Handballkreises Lippe (Adresse siehe Anhang) zu richten. Die Einsprüche sind vom Einspruch führenden am Spieltag telefonisch vorab beim KSA- Vorsitzenden und der Spielleitenden Stelle anzukündigen. 7.2 Formen/Fristen/Gebühren In Abänderung der Fristenbestimmungen gemäß 39 RO ist der schriftliche Einspruch so auf den Weg zu bringen, dass er spätestens am zweiten Tag nach dem Turnier beim KSA- Vorsitzenden vorliegt. Geht die Einspruchsschrift später ein, gilt die Einspruchsfrist als verwirkt. Eine Kopie der Einspruchsschrift ist dem gegnerischen Verein direkt zuzusenden. Hinsichtlich der Formen sind die Bestimmungen des 37 RO und hinsichtlich der Kosten/Gebühren die des 44 RO zu beachten. 7.3 Spieltechnische Folgerungen In allen Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziel haben, sind die Entscheidungen nur für die laufende Runde wirksam. Hat die nächste Runde begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich (vgl. 53 SpO/DHB). Allgemein. [8]
9 7.4 Turnierspiele Ein Turnierspiel gilt als ein Spiel im Sinne des 55 SpO (Festspielen). Aktueller Stand: 19. April Sonstige Hinweise Die ausrichtenden Vereine bei Turnieren werden gebeten, einen Verkauf (Getränke, Imbiss) einzurichten. Für die ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Veranstaltung ist der ausrichtende Verein zuständig. Hierzu liegt ein Exemplar dieser Durchführungsbestimmungen (Papierform) in der aktuellsten Fassung vor. Im Namen des Handballkreises Lippe wünsche ich den Spielen einen guten Verlauf und allen Mannschaften sportlichen Erfolg. Christian Bracht Vizepräsident Jugend Gegen diese Ausschreibungen ist der Einspruch - unter Wahrung der Formen und Fristen beginnend am beim KSA-Vorsitzenden (komm.) Niklas Kessler, Orbker Str. 7, Detmold zulässig. Allgemein. [9]
10 VP-Jugend Anschriften Aktueller Stand: 19. April 2016 Christian Bracht Mittelstr Lemgo Tel. p.: / Tel. d.: / Mobil: 0172 / Fax d.: / vp_jugend@handball-in-lippe.de Spielleitende Stellen: ma- / mb-jugend: Rolf Wüstenbecker Am Flüt Lemgo Tel. p.: / Tel. d.: / Mobil: 0176 / rw2505@gmx.de mc- / wc-jugend: Reiner Missling Holbeinweg Detmold Tel. p.: / Mobil: 0152/ staffelleiter_c_jugend@handball-in-lippe.de wa- / wb- Jugend: Karsten Löck Palaisstraße Detmold Tel. p.: / Mobil: 0175 / maedchenwart@handball-in-lippe.de Schiedsrichterwart Uwe Büker Liboriusstraße Borchen Tel. p.: / Tel. d.: / Fax p.: Fax d.: / Mobil p.: 0151 / Mobil d.: 0170 / schiedsrichterwart@handball-in-lippe.de VP-Recht (komm.) (Vorsitzender des KSA) Niklas Kessler Orbker Str. 7 Tel. p.: Mobil : vp_recht@handball-in-lippe.de Detmold VP-Finanzen Thomas Buckoh Detmolder Str. 9 Tel. p.: / vp_finanzen@handball-in-lippe.de Horn-Bad Meinberg Allgemein. [10]
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