Zusammenfassung ausgewählter Abkürzungs- und Zitierregeln
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- Horst Berg
- vor 7 Jahren
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1 Zusammenfassung ausgewählter Abkürzungs- und Zitierregeln nach Friedl/Loebenstein, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln 7 (2012) für das Handout der Arbeitsgemeinschaft LVA-Nr Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte (LVA-Leiter: Dr. Andreas Hölzl) 1 Datenbanken für Literatur- und Rechtsquellenrecherche Aleph JKU Österreichischer Verbundkatalog Internationale Onlinekataloge zb Karlruher Virtueller Katalog: Einstieg wie KUSSS-Login 2 1
2 Zitieren der verwendeten Literatur im Handout Wörtliche Übernahme von Textstellen: exakte Nennung der Fundstelle in der Fußnote im Text das wörtliche Zitat kursiv und unter Anführungszeichen setzen Verwendung wörtlicher Zitate nur im Ausnahmefall Inhaltliche Übernahme von Textstellen: jede der Literatur entnommene Information muss durch Angabe der Fundstelle im Literaturverzeichnis belegbar sein Internet als Quelle: grundsätzlich gebundene Bücher und Fachzeitschriften als Hauptliteraturquelle verwenden wissenschaftlich fundierte Internetseiten ergänzend zulässig Wikipedia oder andere durch jedermann beliebig veränderbare Internetquellen nicht zulässig Der gesamte aus anderen Werken übernommene Inhalt Ihrer Arbeit muss durch Literaturzitate belegbar sein! Nur von Ihnen persönlich gewonnene Erkenntnisse bedürfen keines Zitats! 3 Plagiate Plagiat = fremde (wissenschaftliche) Leistungwird als eigene Leistung dargestellt wörtliche Wiedergabe ohne Angabe der Quelle inhaltliche Wiedergabe ohne Angabe der Quelle ungeprüfte Übernahme einer Fußnote (Verschweigen eines Subzitats) Offensichtlich plagiierte Arbeiten können nicht positiv beurteilt werden! 4 2
3 Selbständige Werke AutorInnen nur Nachname mehrere AutorInnen mit Schrägstrich trennen kursiv Titel des Werkes Band römische Ziffer Auflage arabische Ziffer hochgestellt Erscheinungsjahr in Klammer Seite oder Randziffer Zitat in Fußnote:Vgl Floßmann, Österreichische Privatrechtsgeschichte 6 (2008) 23. Angabe im Literaturverzeichnis: Floßmann, Österreichische Privatrechtsgeschichte 6 (2008) 5 Sammelwerke mehrere selbständige Beiträge verschiedener AutorInnen in einem Buch AutorIn des Beitrages kursiv Titel des Beitrages in HerausgeberIn + (Hrsg) kursiv Titel des Sammelwerks Auflage Erscheinungsjahr in Klammer Seite, auf der der Beitrag beginnt Zitierte Seitein Klammer Zitat in Fußnote: Vgl Lehner, Von der bürgerlich-patriarchalen zur partnerschaftlichen Ehe, in Floßmann/Lehner (Hrsg), Frau Recht Gesellschaft 2 (1986) 11 (13). Angabe im Literaturverzeichnis: Lehner, Von der bürgerlich-patriarchalen zur partnerschaftlichen Ehe, in Floßmann/Lehner (Hrsg), Frau Recht Gesellschaft 2 (1986)
4 Kommentare Autor/in zum betreffenden Paragraphen (wenn es mehrere AutorInnen gibt) kursiv in Herausgeber/in des Kommentars kursiv Titel des Kommentar bzw des kommentierten Gesetzes Jahr des Erscheinens in Klammer Rz Zitat in Fußnote Vgl Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG(2009) 6 Rz 17. VglAicherin Rummel, ABGB (2000) 16 Rz4. Angabe im Literaturverzeichnis Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG(2009) Rummel, ABGB (2000) 7 Beiträge aus dem HRG Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Campuszugang unter: AutorIn des Beitrags Titel des Beitrags HRG Bandangabe in römischen Ziffern Auflage in arabischen Ziffern (ab der zweiten Auflage) Spaltenangabe abgekürzt mit Sp in arabischen Zahlen gegebenenfalls f bzw ff (plus Leerzeichen) Zitat in Fußnote: Vgl Lipp, Einkindschaft, HRG I², Sp 1296 ff (1298). Angabe im Literaturverzeichnis: Lipp, Einkindschaft, HRG I², Sp 1296 ff 8 4
5 Beiträge in Zeitschriften AutorIn des Beitrags Titel des Beitrages/des Aufsatzes Bezeichnung der Zeitschrift idr abgekürzt nach AZR Jahrgang nicht in Klammer Seite, auf der der Beitrag/Aufsatz beginnt Zitierte Seitein Klammer Zitat in Fußnote: Vgl F. Bydlinski, Paradoxer Geheimnisschutz post mortem? JBl 1999, 553 (556f). Angabe im Literaturverzeichnis: F. Bydlinski, Paradoxer Geheimnisschutz post mortem? JBl 1999, Rechtsvorschriften Legalabkürzung oder Kurzbezeichnung Publikationsorgan idr BGBl, LGBl, RGBl, StGBl falls erforderlich, Staat voranstellen (zb drgbl, oölgbl) Teil des Publikationsorgans in römischen Ziffern bei BGBl ab 1997 (zb BGBl I) Jahrgang Schrägstrich oder Nummer der Rechtsvorschrift oder Seite bei Novellierungen, die für das Zitat relevant sind: idgf idf BGBl... Beispiele: DSG 2000 BGBl I 1999/165 Pfandbriefgesetz drgbl I 1927, 492 ABGB JGS 1811/
6 Online-Zitierregeln AutorIn Titel gegebenenfalls Seite, wenn das Dokument zb als PDF-Dokumentin Seiten untergliedert ist vollständige Internetadresse in Klammern das Datum, zu dem die Internetseite aufgerufen wurde Hirschauer, Über szientische Tarnungen medizinischer Zuständigkeitsprobleme, 11 Abkürzungen für Paragraphen und dgl für Paragraph:, für Artikel: Art für Absatz: Abs für Zahlen/Ziffern: Z für Buchstaben: lit Nach den Zeichen folgt k e i n Punkt 12 6
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