DAS ZOM II DER DÜSSELDORFER UNIVERSITÄTSKLINIK VERBINDET SICHERHEIT UND HOHE AUFENTHALTSQUALITÄT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS ZOM II DER DÜSSELDORFER UNIVERSITÄTSKLINIK VERBINDET SICHERHEIT UND HOHE AUFENTHALTSQUALITÄT"

Transkript

1 Ingenieure für Brandschutz MODERNER BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN DAS ZOM II DER DÜSSELDORFER UNIVERSITÄTSKLINIK VERBINDET SICHERHEIT UND HOHE AUFENTHALTSQUALITÄT Dipl.-Ing. Petra Winkler, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Der Neubau des Zentrums für Operative Medizin II (ZOM II) ist gegenwärtig die größte Baumaßnahme auf dem Gelände des Universitätsklinikums Düsseldorf. Der Entwurf für den Neubau des Klinikums stammt vom Architekturbüro Heinle, Wischer und Partner. Die Bauarbeiten sollen bis Anfang 2009 fertiggestellt werden. Das ZOM II führt die Kliniken der Neurochirurgie, HNO-Heilkunde, Augenheilkunde sowie die Hautklinik funktional und baulich zusammen. Mit dem Neubau werden wichtige klinische Funktionen zentralisiert und die dezentralen Kliniken vernetzt. Damit können die Patienten noch besser und effizienter versorgt werden. Rechtliche Grundlagen Das ZOM II ist ein Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbau) in Düsseldorf, Nordrhein- Westfalen, das dem Krankenhausstatus unterliegt. Für die brandschutztechnische Beurteilung muss deshalb neben der Landesbauordnung (BauO NRW) auch die Krankenhausbauverordnung (KhBauV) zugrunde gelegt werden. Die KhBauV stammt aus dem Jahr Das Regelwerk kann den heutigen Ansprüchen an moderne Krankenhäuser nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Heutzutage bieten Krankenhäuser den Patienten eine offene, wohnliche Atmosphäre und eine persönliche Betreuung. Gleichzeitig besteht der Anspruch, das bisherige Sicherheitsniveau beizubehalten bzw. zu erhöhen. Für die brandschutztechnische Beurteilung von Kliniken sind neben den gesetzlichen Regelungen außerdem weitere Besonderheiten von entscheidender Bedeutung: In Kliniken halten sich viele Personen auf, die zumeist ortsunkundig und überwiegend auf fremde Hilfe angewiesen sind. Demgegenüber steht eine begrenzte Zahl an Pflegepersonal, das vor allem während der Nachtstunden auf ein Minimum reduziert ist. Im Brandfall muss daher anders als bei Bränden in anderen öffentlichen Gebäuden die Feuerwehr die Personenrettung erheblich unterstützen oder sogar vollständig übernehmen. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Hauptsitz: Rotherstraße Berlin Phone +49 (0) Fax +49 (0) Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän, Dipl.-Ing. Karsten Foth Beirat: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser, Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert Bankverbindung: Deutsche Bank P+G AG BLZ Konto-Nr IBAN-Nr. DE Swift-Code: DEUTDEDBBER Ust-IdNr. DE

2 Bei der Planung der Brandschutzmaßnahmen für das ZOM II galt es, die heutigen Anforderungen an die Nutzung und das Sicherheitsniveau von Krankenhäusern einerseits und die veralteten, jedoch baurechtlich noch gültigen KhBauV andererseits zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept entwickelt, mit dem die allgemeinen Schutzziele des 17 der BauO NRW sichergestellt werden: 1. der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, 2. bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und 3. wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Für das Brandschutzkonzept des ZOM II wurden auch wissenschaftlich basierte Ingenieurmethoden eingesetzt. Abb. 1: Legende zum Visualisierten Brandschutzkonzept ZOM II Angaben zum Gebäude In den oberirdischen Geschossen des ZOM II findet der Krankenhausbetrieb statt. Es sind 316 Bettenplätze geplant. In den beiden unterirdischen Geschossen sind Nebenräume wie Personalumkleiden, Lager- und Technikräume, RLT-Zentralen und Medienkanäle vorgesehen. Das ZOM II setzt sich aus vier Bauteilen mit vier bzw. fünf Vollgeschossen (Ebene 0 bis 3 bzw. Ebene 0 bis 4) zusammen. Die Bauteile sind ab der Ebene 2 durch einen Abstand von ca. 23 m räumlich voneinander getrennt und ausschließlich durch Stahl-Glas-Brücken miteinander verbunden. Lediglich die zweigeschossige Eingangshalle, die sich über die Ebenen 0 und 1 erstreckt, verbindet alle Bauteile miteinander. Seite 2 von 11

3 Auf dem Bauteil 4 befindet sich in einer Höhe von ca. 23 m ein Helikopterlandeplatz (Heliport). Im benachbarten Bauteil 3 liegt in gleicher Höhe ein Dienstraum für die Hubschrauberbesatzung. In diesem Fall war zu prüfen, ob es sich bei der Klinik um ein Hochhaus handelt. Denn Gebäude, bei denen sich der oberste Aufenthaltsraum in einer Höhe von mehr als 22 m über der angrenzenden Geländeoberfläche befindet, fallen bereits in den Geltungsbereich der Hochhausrichtlinie. Da der Dienstraum nur temporär, gemeinsam mit dem Heliport genutzt wird und nicht für einen längeren Aufenthalt ausgestattet ist, wird er nicht als Aufenthaltsraum im Sinne des Baurechts betrachtet und das Klinikum als Gebäude mittlerer Höhe gemäß BauO NRW und nicht als Hochhaus eingestuft. Feuerwehrumfahrt Bauteil 1 Bauteil 2 Eingangshalle Bauteil 3 Bauteil 4 Heliport Abb. 2: Lageplan ZOM II mit den Bauteilen 1-4 und Heliport (Planausschnitt) Seite 3 von 11

4 Das Gebäude ist vollständig mit den Fahrzeugen der Feuerwehr umfahrbar. Im Zuge der Feuerwehrumfahrt sind Bewegungsflächen für die Feuerwehr angeordnet. Diese sind mit den Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) und den Einspeisestellen für die trockenen Steigleitungen der Treppenräume kombiniert. Risikobetrachtung Im Krankenhaus besteht eine erhöhte Personengefahr im Brandfall. Bei den Patienten handelt es sich hauptsächlich um Personen, die in ihrer Handlungsweise physisch und/oder psychisch eingeschränkt sind. Sie sind größtenteils auf fremde Hilfe angewiesen. Kritische Faktoren, die die Evakuierung von Personen im Gefahrenfall erschweren, sind: Gehbehinderungen, teilweise bis ständige Bettlägerigkeit, unberechenbares Verhalten in Stresssituationen und eine unvertraute Umgebung. Im Brandfall ist meist nicht der mangelnde Feuerwiderstand von Bauteilen, sondern die Rauchentstehung und -ausbreitung im Gebäude problematisch. Deshalb ist das Gebäude in Rauch- und Brandabschnitte zu unterteilen und es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Patienten schnell aus den gefährdeten Bereichen in brandschutztechnisch sichere Bereiche verlegen zu können. Diese Anforderungen an das Rettungskonzept sind neben den dafür erforderlichen baulichen Brandschutzmaßnahmen auch dadurch zu unterstützen, dass Maßnahmen für eine frühzeitige Branddetektion und Alarmierung der Personen im Gebäude (anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen) getroffen werden. Rettungskonzept Horizontale Rettungswege Gemäß KhBauV müssen im Krankenhaus für jeden Aufenthaltsraum mindestens zwei voneinander unabhängige und möglichst in entgegengesetzter Richtung liegende Rettungswege zur Verfügung stehen. Die horizontalen Rettungswege im Gebäude führen aus den einzelnen Räumen über notwendige Flure zu den notwendigen Treppenräumen bzw. im Erdgeschoss direkt ins Freie. Gemäß KhBauV muss mindestens ein notwendiger Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 30 m von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes erreichbar sein. Im ZOM II sind die Rettungswege teilweise bis zu 42 m lang. Gegen die Überschreitung der zulässigen Rettungsweglänge bestehen aus brandschutztechnischer Sicht jedoch keine Bedenken, da das Gebäude über eine flächendeckende Brandmelde- und Alarmierungsanlage verfügt und gesicherte Bereiche in jedem Fall innerhalb von weniger als 30 m erreichbar sind. In allen Bauteilen befindet sich am jeweiligen westlichen sowie am östlichen Ende ein Treppenraum. Da die Treppenräume in unterschiedlichen Brandabschnitten liegen, fällt im Gefahrenfall höchstens der Treppenraum aus, der sich im betroffenen Abschnitt befindet. Der Treppenraum im benachbarten Brandabschnitt steht also in jedem Fall noch für die Rettung zur Verfügung, so dass die Rettungswege damit sichergestellt werden. Seite 4 von 11

5 Patientenzimmer Verbindungsgang zum Nachbarbauteil Nachweis der horizontalen Bettenverlegung Abb. 3: Darstellung der Rettungswege zum notwendigen Treppenraum sowie Flächen für die horizontale Bettenverlegung (Planausschnitt Bauteil 3, Ebene 3) Seite 5 von 11

6 Vertikale Rettungswege Die vertikalen Rettungswege im Gebäude sind baulich sicherzustellen. Als vertikale Rettungswege dienen notwendige Treppen im Treppenraum. Die nutzbare Treppenlaufbreite muss mindestens 1,50 m betragen. Alle Türen, die am Treppenraum liegen und/oder ins Freie führen, müssen für den Rettungsfall ausreichend breit sein. Da über die Treppenräume kein Bettentransport stattfindet, wird für die Treppenraumzugangstüren nur eine lichte Breite von 1 m vorgesehen. Die Ausgänge aus den Treppenräumen führen z. T. in die Innenhöfe zwischen den Bauteilen. Um von hier aus den Rettungsweg weiter bis auf die internen Verkehrsflächen des Grundstücks sicherzustellen, führen Durchgänge durch das Gebäude. Diese stellen einen Bestandteil der Ausgänge aus den Treppenräumen ins Freie dar. Hinsichtlich des Brandschutzes werden deshalb an die Durchgänge dieselben Anforderungen wie an die Treppenräume gestellt. Horizontale Bettenverlegung In einem Krankenhaus ist davon auszugehen, dass sich nicht alle Patienten selbsttätig retten können. Es wird angenommen, dass in den Bereichen der Normalpflege ca. 30 % der Bettenplätze mit Liegendkranken, die nicht selbständig gehen können, belegt sind. Diese Personen müssen im Bett oder über Tragen transportiert werden. Ein großer Teil der verbleibenden 70 % sind bedingt gehfähig und müssen daher im Rettungsfall begleitet bzw. unterstützt werden. Patienten der Intensivpflege sind zu 100 % als nicht gehfähig einzuschätzen. Um die Patienten zu retten, ist eine schnelle horizontale Verlegung in den nächsten Rauchabschnitt und dann weiter in den nächsten Brandabschnitt erforderlich. Die für die horizontale Bettenverlegung erforderlichen Flächen werden im Brandschutzkonzept nachgewiesen (Abbildung 3). Heliport Kommt es auf der Landeplattform zu einem Brand, können die Personen über die Brücke zum Dienstraum im Bauteil 3 und weiter über den dortigen Treppenraum fliehen. Daneben existiert noch ein unabhängiger Rettungsweg: Von der Landeplattform aus führt eine Treppe auf das Dach des Bauteils 4, über das dann der östliche Treppenraum des Bauteils zu erreichen ist. Seite 6 von 11

7 Landeplattform Brücke Dienstraum Abb. 4: Grundriss Heliport und Brücke zum Dienstraum (Planausschnitt Bauteile 3 und 4, Ebene 5) Bauliche Brandschutzmassnahmen Brandabschnitte Gemäß KhBauV sind Brandabschnittslängen bis zu 50 m und einer maximalen Brandabschnittsfläche von bis zu m² zulässig. Jedes Pflegegeschoss muss in mindestens zwei Brandabschnitte unterteilt sein. Größere Brandabschnitte können außerhalb von Pflegebereichen gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert und aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken bestehen. Beim ZOM II gibt es Brandabschnittslängen von bis zu 58 m. In diesem Fall sind die Brandabschnittsflächen jedoch deutlich kleiner als m² und damit aus brandschutztechnischer Sicht unbedenklich. Türen in Brandwänden dürfen gemäß KhBauV innerhalb von notwendigen Fluren dicht- und selbstschließend (dts) sein, wenn die angrenzenden Wände in einem Bereich von 2,50 m beidseitig der Tür feuerhemmend und öffnungslos ausgeführt sind. Da dts-türen allerdings nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, werden beim ZOM II stattdessen feuerhemmende und rauchdichte Türen (T 30-RS) verwendet. So wird sowohl der erforderliche Raumabschluss als auch der erforderliche Rauchschutz sichergestellt. Seite 7 von 11

8 Eingangshalle In Krankenhausneubauten wird die Eingangshalle oft als Atrium gestaltet, um eine offene, einladende Atmosphäre zu erzeugen. Aus brandschutztechnischer Sicht sollte auf diese Bereiche ein besonderes Augenmerk gelegt werden, da sie häufig mehrere Brand- oder Rauchabschnitte miteinander verbinden. Hier sind vor allem Maßnahmen zu planen, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sowie die anwesenden Personen im Gefahrenfall frühzeitig alarmieren. Die Eingangshalle im ZOM II verbindet alle Bauteile (d. h. vier Brandabschnitte) und zwei Geschosse miteinander. Um die daraus resultierenden Risiken zu kompensieren, wurden folgende brandschutztechnische Maßnahmen vorgesehen: vollflächige Sprinklerung der Eingangshalle, RWA-Öffnungen im Dach zur Rauch- und Wärmeableitung in Verbindung mit einer Unterteilung der Halle in Rauchabschnitte (durch im Brandfall abrollbare Rauchschutzvorhänge); zur Funktionsfähigkeit der Rauchableitung wurde ein entsprechender Nachweis mit Hilfe von Ingenieurmethoden durchgeführt, flächendeckende Brandmelde- und Alarmierungsanlage im Gebäude, keine Führung fremder Rettungswege über die Eingangshalle und rauchdichte Abtrennung zur Galerie mit Wänden bzw. Rauchschutzvorhängen, um die Rettungswege für die Personen auf der Galerie sicherzustellen. Aufgrund dieser Maßnahmen wird die Nutzung der Eingangshalle nicht eingeschränkt. Ebenso ist eine brandlastarme Ausstattung nicht erforderlich. Galerie Eingangshalle Luftraum Eingangshalle Abb. 5: Eingangshalle als Luftraum mit vollflächiger Sprinklerung (Planausschnitt Bauteile 3 und 4, Ebene 1) Seite 8 von 11

9 Dächer Das Tragwerk der Dächer des ZOM II wird feuerbeständig ausgebildet. Die Bedachungen müssen Flugfeuer und strahlender Wärme widerstehen und die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen. Das Dach der Eingangshalle, das intensiv begrünt wird, ist ohne weiteren Nachweis als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme zu bewerten, da die Begrünung regelmäßig bewässert und gepflegt wird und eine dicke Substratschicht vorhanden ist. Die Dächer der einzelnen Bauteile werden mit einer Extensivbegrünung (niedrig wachsende Pflanzen, z. B. Gras, Sedum, Eriken) ausgestattet. Diese können ebenfalls als harte Bedachung angesehen werden, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden, hinsichtlich: Dicke und Beschaffenheit der Substratschicht, Ausbildung der Brandwände im Dachbereich und Abständen zu Öffnungen in der Dachfläche bzw. zu Wänden mit Öffnungen. Das Dach auf Bauteil 4 bildet die Landeplattform des Heliports. Um eine Ausdehnung von auslaufendem, brennendem Kerosin auf andere Gebäudeteile zu verhindern, müssen alle Entwässerungsöffnungen in der Plattform mit Flammenschutzsperren ausgestattet bzw. in massiver feuerbeständiger Bauart innerhalb des Gebäudes abgetrennt werden. Eine flüssigkeitsdichte Aufkantung ringsum den Landeplatz in Höhe von 5 cm verhindert außerdem, dass brennendes Kerosin über den Rand der Landeplattform auf darunter liegende Gebäudeteile gelangen kann. Offene Schwesternstützpunkte Um die Patienten zeitgemäß zu betreuen, werden offene Leitstellen in den notwendigen Fluren eingerichtet. Da die offenen Leitstellen Brandlasten in den notwendigen Fluren darstellen, werden sie mit lokalen Wassernebellöschanlagen ausgestattet. Dadurch kann ein Brand noch im Entstehungsstadium detektiert und gelöscht und die Rauchentstehung so weit wie möglich eingedämmt werden. Der Wassernebel hat außerdem die positive Eigenschaft, Rauch zu binden und auszuwaschen. Das Auslösen der Löschanlage erfolgt automatisch über Rauchmelder oder manuell über Handfeuermelder. Zusätzlich gibt es in unmittelbarer Nähe der Leitstellen ein mindestens 1 m² großes Fenster, das ins Freie führt und so den entstehenden Rauch auf kurzem Wege abführt. Das Fenster öffnet sich automatisch, sobald die Wassernebellöschanlage ausgelöst wird. Seite 9 von 11

10 Fenster zur Rauchableitung ins Freie Offene Leitstelle mit Wassernebellöschanlage Abb. 6: Offene Leitstellen (Planausschnitt Bauteil 2, Ebene 0) Anlagentechnische Brandschutzmassnahmen Die frühe Erkennung eines Brandes, die unverzügliche Information des Pflegepersonals und die schnelle Alarmierung der Feuerwehr sind entscheidend für eine erfolgreiche Personenrettung und Brandbekämpfung im Krankenhaus. Im ZOM II wird daher flächendeckend eine Brandmeldeanlage, bestehend aus automatischen und nichtautomatischen Meldern, vorgesehen. Die Brandmeldeanlage leitet den Alarm direkt an die Leitstelle der Düsseldorfer Feuerwehr weiter, wodurch diese unverzüglich alarmiert ist. Die Auslösung der Brandmeldeanlage führt brandabschnitts- und ebenenweise zur Ansteuerung einer Alarmierungsanlage. Um Panik zu vermeiden, ist in den Patientenbereichen ein stiller Alarm vorgesehen. Die Mitarbeiter werden über Rufempfänger ("Pieper") mit Klartextanzeige alarmiert. Zusätzlich zur "Pieper"-Alarmierung werden alle Telefone innerhalb der Stützpunkte über eine vordefinierte Ansage und außerdem über eine den Klingelruf ergänzende optische Anzeige verständigt. Seite 10 von 11

11 Fazit In Krankenhäusern besteht im Brandfall eine erhöhte Personengefahr, denn ein Großteil der anwesenden Personen kann sich nicht selbständig in Sicherheit bringen, sondern ist teilweise oder vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Aus diesem Grund ist es oberste Priorität, einen Brand frühzeitig zu erkennen sowie das Personal und die Feuerwehr unverzüglich zu alarmieren. Um Personenschäden zu vermeiden, müssen die Patienten in kurzer Zeit aus den gefährdeten Bereichen in andere Brand- und Rauchabschnitte verlegt werden können. Das Brandschutzkonzept muss die entsprechenden Voraussetzungen hierfür schaffen. Die Krankenhausbauverordnung (KhBauV) stellt eine Verordnung dar, die den Anforderungen an moderne Krankenhäuser nicht mehr gerecht wird. Beim ZOM II ist es durch einen schutzzielorientierten Ansatz und die Anwendung wissenschaftlich basierter Ingenieurmethoden gelungen, ein Brandschutzkonzept zu entwickeln, das einerseits ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet und andererseits die Aufenthaltsqualität mit einbezieht und eine angenehme Atmosphäre für die Patienten schafft. Dennoch wäre ein überarbeitetes und bundesweit einheitliches Regelwerk wünschenswert, das dem aktuellen Stand der Technik angepasst ist und die heutigen nutzungstechnischen Anforderungen an Krankenhäuser berücksichtigt. Außerdem sollte auch der Bau und Betrieb von Pflegeheimen rechtlich geregelt werden, indem diese beispielsweise den Krankenhausbauvorschriften zugeordnet werden. Eine Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung (BbgKPBauV) ist erstmalig im Jahr 2003 in Brandenburg eingeführt worden. In den übrigen Bundesländern werden Kliniken weiterhin auf der Grundlage der inzwischen veralteten KhBauV geplant. Seite 11 von 11

BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN SICHERHEIT VS. BEHAGLICHKEIT?! Einleitung

BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN SICHERHEIT VS. BEHAGLICHKEIT?! Einleitung Ingenieure für Brandschutz BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN SICHERHEIT VS. BEHAGLICHKEIT?! Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher und Dipl.-Ing. Petra Winkler, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Einleitung Bauteil

Mehr

Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e): Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

HHP Sachverständige Nord/Ost

HHP Sachverständige Nord/Ost 7. AKG-Fachtagung Neue Normen im Krankenhausbau: Lüftung und Brandschutz HHP Sachverständige Nord/Ost Funktionsgerechte Konzepte Brandschutz im Krankenhausbau Dr. Ing. Rüdiger Hass http://www.hhp-nord-ost.de

Mehr

Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Baugrundstück (Straße, Haus-Nr.)

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR DEN BERLINER HAUPTBAHNHOF

BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR DEN BERLINER HAUPTBAHNHOF Ingenieure für Brandschutz DER GRÖSSTE BAHNHOF EUROPAS BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR DEN BERLINER HAUPTBAHNHOF Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Dipl.-Ing. (FH) Architektin Anja Wieser; Dipl.-Ing. Wolfram Dratwa

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen Bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung 50 LBauO: besondere Anforderungen oder Erleichterung Vorschrift in RLP:

Mehr

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

Mehr

Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden

Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Genehmigungsfähigkeit higkeit an

Mehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr FloRett 2014 Messe & Kongress ROBÜ Planungsbüro für Brandschutz GmbH Unstrutweg 1 70806 Kornwestheim Tel.: 0 71 54 / 18 53 99 Email: info@robue-brandschutz.de

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutzkonzept zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen gemäß 3, 4 u. 9 der Bauprüfverordnung NRW für Vorhaben nach 68 Abs.

Mehr

Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...

Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S... Rechtliche Grundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Rechtliche Grundlagen Feuerschutzgesetz - FSHG I. Abschnitt - Aufgaben

Mehr

Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften

Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Demenzkranke Feucht Wohngemeinschaft für 9 Demenzkranke 9 Bewohnerzimmer

Mehr

Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg

Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Maßnahmen, die zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden dienen Vorbeugender Brandschutz Abwehrender

Mehr

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Erläuterungen

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Erläuterungen Fachkommission Bauaufsicht Projektgruppe Brandschutz MSchulbauR Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Fassung April 2009 Erläuterungen

Mehr

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN?

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Ingenieure für Brandschutz DIE UE BERLIR BAUORDNUNG WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher,

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen 251. Sitzung der FK Bauaufsicht Anlage 12/2 Entwurf Stand 14. Mai 2004 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

Mehr

Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein

Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungskonzepte Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Erstellt von Aribert Herrmann 24.03.2010 Fachdienst Bauen und Wohnen Zusammenhänge

Mehr

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 08.01.2016 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Bauherrin / Bauherr

Mehr

Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen.

Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen. Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen Seite 1 , 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder seit 1995 BF Chemnitz bis 2004 im Einsatzdienst Ausbildung

Mehr

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Baurecht Dipl.-Ing. Klaus Schäfer Prüfingenieur für Bautechnik VPI Wettbachstraße 18 71063 Sindelfingen Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden

Mehr

brandnews fire-qs FDS Usergroup hhp-akademie Einkaufen im Alexa Projekt-News

brandnews fire-qs FDS Usergroup hhp-akademie Einkaufen im Alexa Projekt-News EIns.08 brandnews fire-qs FDS Usergroup hhp-akademie Einkaufen im Alexa Projekt-News MODERNER BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN Portrait Harald Niemöller Editorial Editorial Herzlich Willkommen zur ersten

Mehr

Neue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel. Dipl.-Ing. Lutz Krüger

Neue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel. Dipl.-Ing. Lutz Krüger Neue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel Dipl.-Ing. Lutz Krüger Agenda Evakuierung Räumung Grundlagen Räumung gestern und heute Beispiele für Räumungskonzepte Fazit

Mehr

Die neue LBO 2010. Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: 03.05.2010 - Handschel

Die neue LBO 2010. Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: 03.05.2010 - Handschel www.lfs-bw.de N:\Web\LBO\LBO.pdf Die neue LBO 2010 Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: 03.05.2010 - Handschel Urheberrechte: 2010, Bruchsal. Alle Rechte vorbehalten LANDESFEUERWEHRSCHULE Die neue

Mehr

Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse

Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse Bad Sassendorf, 03.11.2011 1 Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen Handreichung der Brandschutzdienststellen im

Mehr

Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO

Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Inhalte Vorlesung: Begriffe Gebäudeklassen Schutzziele in der Bauordnung Anforderungen an Baustoffe und Bauteile Brandwände / Brandabschnitte 1 Baulicher

Mehr

Vom 26. April 2007 Az.: 5-2615.5/25

Vom 26. April 2007 Az.: 5-2615.5/25 Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung I. Anwendungsbereich II. Begriffe Vom 26. April

Mehr

Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht

Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht Auf die Vielfalt der unterschiedlichen landesbaurechtlichen Anforderungen kann in diesem Beitrag nicht genau eingegangen werden. Während

Mehr

Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine

Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf Entwurf für eine Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit

Mehr

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sitzungsergebnis Oktober 2014 Aktualisiert Mai 2015 (Punkt 2.) Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege

Mehr

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge 38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)

Mehr

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sitzungsergebnis Oktober 2014 Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen (2014-4) Neben

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche.

Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche. Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche. IWL Logistiktag, Ulm 12. Juni 2015 Dipl. Ing. Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart Ein Unternehmen

Mehr

Bei Durchgang lichte Höhe $ 2m

Bei Durchgang lichte Höhe $ 2m Flächen für die Feuerwehr Nach DIN 14090 Für die Feuerwehr ist von öffentlichen Verkehrsflächen aus eine ausreichende Zu- oder Durchfahrt, zu Gebäuden geringer Höhe ein ausreichender Zu- oder Durchgang

Mehr

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005)

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005) (Auszug aus MLAR, Stand 11.005) 7 ACHTUNG! Bitte die LAR der einzelnen Bundesländer beachten! GELTUNGSBEREICH für Leitungsanlagen: - in notwendigen Treppenräumen, - in notwendigen Fluren, - in Räumen zwischen

Mehr

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen?

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? 2 HBauO Begriffe Absatz 3 Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? Ein Gebäude ist als freistehend einzustufen, wenn es zu den Grundstücksgrenzen

Mehr

Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr

Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr Stadt Sankt Augustin Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung Vorbeugender Brandschutz Stand 05-2012 Merkblatt Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr 1 Allgemein Bauliche Anlagen

Mehr

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Peter Krüger 26. Februar 2015 - Hamburg Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Erfahrungen und Erkenntnisse Brandschutztage Fa. Dätwyler / PUK Agenda Grundlagen Brandlasten Brandfortleitung

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger

Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Vorab! Die Feuerwehr kann in Sonderbauten mit vielen Menschen die Personenrettung nicht sicherstellen; sie ist darauf angewiesen,

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Bayerische Bauordnung: BayBO

Bayerische Bauordnung: BayBO Landesrecht Freistaat Bayern Bayerische Bauordnung: Kommentar von Dr. Herbert Schwarzer, Helmut König 4., überarbeitete Auflage Bayerische Bauordnung: Schwarzer / König schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Neue Brandschutzkonzepte aus der Praxis

Neue Brandschutzkonzepte aus der Praxis Neue Brandschutzkonzepte aus der Praxis Am Beispiel der Staatsbibliothek Berlin Unter den Linden Brandschutzkonzepte Feuerwehrpläne Flucht & Rettungspläne Brandsimulation Statik & Konstruktion Inhalt 1.

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Räumungskonzepte von Krankenhäusern und Seniorenheimen

Räumungskonzepte von Krankenhäusern und Seniorenheimen Räumungskonzepte von Krankenhäusern und Seniorenheimen Dipl.-Ing. Lutz Krüger Vorwort In Krankenhäusern und Seniorenheimen halten sich viele geschwächte und eingeschränkte Personen auf, die vielfach und

Mehr

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich

Mehr

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund - Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Brandoberrat Dipl. Ing (FH) Peter

Mehr

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für das Internationale Begegnungszentrum (IBZ), Emil-Abderhalden-Str. 7a in 06108 Halle (Saale). Verantwortlichkeit Verantwortlich für den vorbeugenden

Mehr

Merkblatt. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Merkblatt. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Merkblatt Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Flächen für die Feuerwehr sind Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Sie dienen der Feuerwehr zur schnellen und sicheren Durchführung

Mehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese

Mehr

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV Gesünder Arbeiten in Niedersachsen 6. September 2012

Mehr

Realisiert wird der rund 16 Millionen Euro teure Neubau von der Seehafen Kiel GmbH. Die Fertigstellung ist für 2010 geplant.

Realisiert wird der rund 16 Millionen Euro teure Neubau von der Seehafen Kiel GmbH. Die Fertigstellung ist für 2010 geplant. Ingenieure für Brandschutz DER SCHWEDENKAI In Kiel wird ein hochmodernes Terminalgebäude gebaut Von Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Buhl, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Neben dem Norwegenkai und dem

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

Rettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

Rettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH)

Mehr

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten City Arkaden Wuppertal Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2014 Teil 2-02- SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen

Mehr

Fachartikel. Sicher in Sicherheit 1/8. Aufzüge für die Personenrettung nutzen

Fachartikel. Sicher in Sicherheit 1/8. Aufzüge für die Personenrettung nutzen Aufzüge für die Personenrettung nutzen Sicher in Sicherheit Die Neufassung der VDI-Richtlinie 6017 sieht einige Neuerungen vor. Der jetzige Entwurf rät dazu, in Wohnhäusern automatische Brandmeldeanlagen

Mehr

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Forderungen der en an als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Musterbauordnung September 2012 Definitionen: Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen

Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen Wirkprinzipprüfung Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken Dipl.-Ing. Jens Küchen Agenda Gültigkeit/Grundlage Die Prüfverordnung PrüfVO NRW, Änderung 11.10.2014 Auszüge aus den Prüfgrundsätzen Definition Wirkprinzipprüfung

Mehr

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese einsetzen zu können, werden Feuerwehrzufahrten sowie

Mehr

Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136

Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136 Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und

Mehr

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer Brandschutz Welche Ziele sollten Sie erreichen? Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen wird die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert. Alle Personen können sich im Brandfall rechtzeitig

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Information. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03

Information. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03 Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Februar 2009 Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Brandschutz in Krankenhäusern Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-01- Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Die Landesbauordnung NRW ist mit allen ihren Vorschriften aus einer Norm für Wohnungsbauten entstanden.

Mehr

Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO

Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff Ausgabe 04/2016 Gültig seit 01. 01. 2016 Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK

Mehr

Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer

Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe

Mehr

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL

Mehr

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes

Mehr

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Denkmalschutz./. Brandsicherheit?

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten -

Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Umsetzung

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen: 17. Wahlperiode Drucksache 17/2977 03.06.2016 Der Vorsitzende mehrheitlich mit SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung vom 1. Juni 2016 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

STELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3

STELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3 STELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3 von der Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Merkblatt. zur Einführung der. Rauchmelderpflicht NRW. Vorbeugender Brandschutz. Merkblatt zur Einführung der Rauchmelderpflicht in NRW

Merkblatt. zur Einführung der. Rauchmelderpflicht NRW. Vorbeugender Brandschutz. Merkblatt zur Einführung der Rauchmelderpflicht in NRW Vorbeugender Brandschutz Merkblatt zur Einführung der Rauchmelderpflicht in NRW Merkblatt zur Einführung der Rauchmelderpflicht in NRW Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, 1. April

Mehr

Brandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen

Brandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen ALB Fachtagung 13.03.2014 Universität Hohenheim Ferkelerzeugung Brandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen Erstellt von Aribert Herrmann Datum 13.03.2014 Fachdienst Bauen und Wohnen

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Brandschutz rund um den Aufzug Carolin Schmitz Dipl.-Ing. Architektin Projektleiterin Brandschutz Sachverständige vorbeugender Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Agenda

Mehr

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Kommentar zur Musterbauordnung von Prof. Messer und Thorsten Häßler Definitionen: Nutzungseinheiten Unter einer Nutzungseinheit versteht man ein oder mehrere Aufenthaltsräume, die von einem Nutzer so genutzt

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein Hilfe für die Erstellung von Alarmplänen/Brandschutzordnungen Erstellt in Zusammenarbeit mit den Provinzial Versicherungen, der Gemeindefeuerwehr

Mehr

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage Stellplatznachweis Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage Allgemein Gemäß 51 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) müssen bei der Errichtung von baulichen

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. (GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen )-

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. (GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen )- Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen )- Vom 4. September 1989 (GVBl. 1989 S. 327 ; 22.07.2004 S. 263) Auf Grund des 71 Abs. 2 Satz 2 sowie der 87 und

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Seminar Notfallmanagement. Teil 5: Risikoanalyse

Seminar Notfallmanagement. Teil 5: Risikoanalyse Seminar Notfallmanagement Teil 5: Risikoanalyse Der Weg zum Schutzkonzept Gefährdungen durch Naturereignisse, Terror oder Sabotage Risikobewertung Überprüfung Risikoanalyse Festlegen der Schutzziele Schutzkonzept

Mehr

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume 5 Zusätzliche

Mehr

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie

Mehr