Absturzsicherung. DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau. Thorsten Sell Tel: Mobil: Mail:
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- Swen Busch
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1 DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: Mobil: Mail:
2 Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Verhältnis Unfallart - Kosten 80,0% 61,1% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% 2,3% 8,3% 41,8% 3,0% 14,1% 36,3% 11,1% 8,5% 13,5% Häufigkeit Unfall Anteil der Gesamtkosten
3 Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Tödliche Arbeitsunfälle (bei betrieblicher Tätigkeit) für den Zeitraum bis Sonstige; 16 Maschinenunfall; 3 herabfallende / kippende Teile; 15 Absturz; 40 An- und Überfahren; 5
4 Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Tödliche Absturzunfälle für den Zeitraum bis Sonstige; 10 Dach; 12 Leiter / Hebebühne; 8 Gerüst; 10
5 Beispiele zum Unfallgeschehen Tödlicher Unfall bei Dacharbeiten Arbeiten: Unfallhergang: Unfallart: Absturzhöhe: Unfallursache: Vorbereitung der Wärmeisolierung Beim Beräumen der Dachfläche wurden größere Stapel mit Schaltafeln von der Dachfläche entfernt. Dabei diente die untere Schaltafel jeweils als Abdeckung einer Lichtkuppelöffnung. Der hinten gehende Herr X trat beim Vorwärtsgehen unbemerkt in die freigewordene Deckenöffnung. Absturz 10 m zu frühzeitige Entfernung der Schutznetze und fehlende mechanische Befestigung der provisorischen Abdeckung
6 2. Beispiele zum Unfallgeschehen Schwerer Unfall Pfählung bei Sturz von Gerüst Arbeiten: Unfallhergang: Unfallart: Unfallfolge: Unfallursache: Aufbau eines Fassadengerüstes Herr X nahm Gerüstteile auf der 2. Lage in ca. 3m Höhe an, als er das Gleichgewicht verlor. Er stürzte auf einen Zaunpfahl (Durchmesser 60mm). Absturz Pfählungsverletzung. Der Zaunpfahl drang links auf Höhe der unteren Rippen ein und trat rechts unterhalb der Achsel wieder aus. Beim Aufbau des Gerüstes wurde das vorhandene MSG nicht verwendet.
7 ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten 11/ /2014 Herbst / /2015 ASR A2.1 (ohne Kap. 8) ASR A2.1 (mit Kap. 8) Entwürfe ArbStättV & BetrSichV Entwurf ArbStättV auf Eis Neue BetrSichV in Kraft ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ; Ausgabe: November 2012 zweite Änderung im April 2014 durch Kapitel 8 Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen Vorgaben des Kapitel 8 im Detail nicht deckungsgleich mit den Vorgaben der UVV Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38 [früher: BGV C 22]) Werte zu den Absturzhöhen beider Vorschriften haben den Charakter von Grenzwerten spätestens bei deren Überschreitung sind Schutzmaßnahmen zu treffen
8 Einschub Baustelle UVV Bauarbeiten Vorschrift gilt für Bauarbeiten Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. ArbStättV Verordnung gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, ASR A2.1, Kapitel 8 Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen
9 Einschub Baustelle Die Baustelle wird im staatlichen Regelwerk nur in den RAB 10 beschrieben: Baustelle - Änderung des konstruktiven Gefüges sowie die Änderung oder der Austausch wesentlicher Bauteile - auch im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten keine Baustelle - einfache Instandhaltungs- sowie einfachen Reparaturarbeiten - laufende Bauunterhaltungsmaßnahmen geringen Umfangs, Austausch von Bodenbelägen, Arbeiten an der Heizung, Badrenovierungen, Verfüllen von Rissen
10 ArbStättV Stand (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. ( regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig ) Zeit- Begriff in der Begründung entfällt
11 Grenzwerte bedingen en nach 12 BGV C 22 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m unabhängig von der Absturzhöhe: an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an und über Wasser 2
12 Grenzwerte bedingen en nach 12 BGV C 22 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe: an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen 2
13 Grenzwerte bedingen en nach 12 BGV C 22 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen 2 i
14 Grenzwerte bedingen en nach 12 BGV C 22 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe: an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern Hinweis: gilt aufgrund der ASR A2.1 nur noch für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche die Arbeiten müssen von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, die unterwiesen sind die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein Diskussion: engere Textfassung in ArbStättV gedacht für Garagen, etc. -> Unterteilung in einzelne Bauabschnitte soll verhindert werden 5
15 Grenzwerte bedingen en nach 12 BGV C 22 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe: beim Arbeiten an Fenstern und beim Mauern über die Hand Hinweis: aufgrund der ASR A2.1 ist dieser Grenzwert nicht mehr anzuwenden en sind ab 2,00 m Absturzhöhe vorzusehen 2
16 Außer-Kraft-Setzung DGUV Regel Dacharbeiten (ehemals: BGR 203) DGUV Regel Zimmer- und Holzbauarbeiten (ehemals: BGR 214)
17 Neuerscheinung Zusammenführung der Schriften zur: DGUV Information Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
18 Wesentliche Änderungen # Zeit -Begriff entfällt # Anpassung an die Werte der ASR A2.1 # Dachlatten: - seit 2012 CE-Zeichen verpflichtend - Trocken-Sortierung - Verbände Vereinbarung (Verabschiedung am 11. November 2015)
19 Verbändevereinbarung
20 # Dachlatten: - Regelquerschnitte: Querschnitt trocken maßhaltig bei 20 % Messbezugsfeuchte Stützweite - Bsp. Kennzeichnung: Sortierklasse nach DIN : Farbliche Kennzeichnung an einer Stirnseite 30 x 50 mm 80 cm S 10TS rot 40 x 60 mm 100 cm S10TS rot Standsicherheit beachten!
21 Lichtkuppeln und Lichtbänder GS BAU 18 Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Prüfung und Zertifizierung von Bauteilen die bei der Ausführung von Bau- oder Instandhaltungsarbeiten als durchsturzsicher gelten. Aber nicht für Glas! Prüfung der Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln, Lichtbändern und an allgemein bauaufsichtlich zugelassene Dachoberlichtkonstruktionen Produkte sind deutlich erkennbar mit dem Ablaufdatum (Monat/Jahr) zu kennzeichnen.
22 Überarbeitung der DGUV Information Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten Ziel: -> Einarbeitung praxisnaher Beispiele
23 DGUV Information Problematik zwischen 2 m und 3 m Absturzhöhe T-O-P Prinzip
24 Überarbeitung der BGI 5164 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern zur DGUV-I
25 Jährliche Prüfung von Anschlageinrichtungen Änderung: statt Zugversuchen nur noch Rüttelprobe mit maximal 70 Kg durch einen Sachkundigen nach DGUV-G
26 Kellerdeckenproblematik
27 BetrSichV ArbStättV? BetrSichV ArbStättV
28 Entwurfsfassung der ArbStättV vom Definition Arbeitsplätze: Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Beachte! Arbeitsplätze auf Gerüsten nicht nach ArbStättV!!! Gerüste/Leitern nach BetrSichV Spezialrecht vor Allgemeinrecht These: Ein Absturz vom Gerüst ist nicht möglich
29 Fahrgerüste Fahrbare Gerüste (DIN ) Fahrbare Arbeitsbühne (EN 1004)
30 Leitern und Gerüste
31 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung 4 Grundpflichten des Arbeitgebers (2) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
32 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung sind en vorzusehen. ( ) Lassen sich im Einzelfall feste en nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein (zum Beispiel Auffangnetze). Individuelle en für die Beschäftigten sind nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist.
33 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Stand der Technik PSAgA nur in Ausnahmefällen
34 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS sind grundsätzlich weiterhin gültig Die Änderungen aus der neuen BetrSichV sind auch in den TRBS zu berücksichtigen. TRBS werden sukzessive überarbeitet
35 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
36 Gefährdungsbeurteilung Überprüfung Veränderungen der Arbeitsbedingungen neue Informationen (Erkenntnisse Unfallgeschehen, etc.) Dokumentation Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Abweichungen von Regeln/Erkenntnissen Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung (Datum) vgl. 3 GB Eine fehlende Dokumentation ist bußgeldbewährt! Vereinfachte Vorgehensweise : Bezugnahme genügt als Dokumentation! (z.b. bei Regelausführung) vgl. 3 (4)
37 Baurecht Was passiert, wenn ich nicht zugelassene Gerüstsysteme erwerbe und verwende?
38 Gerüste und Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen Bauliche Anlagen, die aus Bauprodukten hergestellt werden i.s. des Baurechts (mit Ausnahme im Bundesland Bayern) Technische Arbeitsmittel i.s. der BetrSichV Keine Bauprodukte i.s. der Bauprodukten-Richtlinie
39 Gerüste ohne bauaufsichtliche Zulassung 22 MBO: Bauprodukte bedürfen einer Bestätigung ihre Übereinstimmung mit - technischen Regeln, - allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Die Bestätigung der Übereinstimmung erfolgt durch - Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder - Übereinstimmungszertifikat Es gibt nur 6 (5) Prüf- und Zertifizierungsstellen, die vom DIBt akkreditiert sind -> Zertifikate anderer Prüfinstitute (z.b. TÜV Polska ) sind nicht dabei, somit dürfen diese Gerüste in Deutschland nicht bereitgestellt werden!
40 Gerüste ohne bauaufsichtliche Zulassung Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Gerüstbauteile mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass ein Übereinstimmungszertifikat vorliegt, Gerüstbauteile ohne das Ü-Zeichen verwendet, Arbeits- und Schutzgerüstsysteme ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden.
41 Baurecht Verwendungszulassungen von Gerüstsystemen Bsp.: Gerüstsystem Schätzchen Zulassung des Systems lief Ende des Jahres aus (keine Verlängerung von Seiten des Herstellers) Beantragung einer Verwendungszulassung durch z. B einen Gerüstersteller Von Verwendern wird jetzt in erforderlicher Gefährdungsbeurteilung die Maßnahmen zum Auf-, Um- und Abbau des Gerüsts in Form von Betriebs- bzw. Montageanweisungen unter Bezugnahme der Original AuV festgelegt.
42 DIBt - Zulassungsverzeichnis
43 DIBt - Zulassungsverzeichnis
44 Schwerer Leiterunfall
45 Leitereinsatz Einsatz von Leitern weitestgehend vermeiden Alternativen prüfen (Podestleitern, o.ä.) Leiterzubehör verwenden Maximaler Höhenunterschied: 5 m!
46 Innenliegender Leitergang Treppenturm Richtig, aber schwer zu verkaufen!!!
47 Versuch einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Maler WDV-Arbeiten (Dauer 10 Wochen) Dachdecker Dachsanierung (Dauer 4 Wochen) Annahme [Nutzung des Zugangs/Tag/Person] 8 x 12 x 8 x 12 x Anzahl der Beschäftigten (im Mittel) Anzahl der Nutzung des Zugangs [pro Tag] Dauer der Arbeiten [AT] Gesamtanzahl der Auf-/Abstiege Auf-/Abstiegszeit pro Lage [+12 Sekunden/Lage] sec - ohne Material!! -
48 Versuch einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Anzahl der Beschäftigten (im Mittel) Anzahl der Nutzung des Zugangs [pro Tag] Dauer der Arbeiten [AT] Gesamtanzahl der Auf- /Abstiege Auf-/Abstiegszeit pro Lage [+12 Sekunden/Lage] Maler WDV-Arbeiten (Dauer 10 Wochen) Dachdecker Dachsanierung (Dauer 4 Wochen) Annahme [Nutzung des Zugangs/Tag/Person] 8 x 12 x 8 x 12 x
49 DACHS bauforumplus.eu
Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt
Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: 0511 987-509 Mobil: 0173 691381 Mail: thorsten.sell@bgbau.de ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten
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