C Übergangstarife. VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. AVV Aachener Verkehrsverbund

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1 Übergangstarife 1 Übergangstarif VRR/AVV Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grund sätz lich der NRW-Tarif. In dem nachfolgend dargestellten Bereich gelten davon abweichend (als Kragentarif) bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen AVV und VRR ausgewählte Fahr aus weise des AVV. Für die Nutzung der grenzüberschreitenden Buslinien gelten zusätzlich nachfolgende Regelungen: 017: Bei Nutzung dieser VRR-Linie werden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Mön chen gladbach und Wegberg die Fahrausweise nach dem VRR-Verbundtarif bis zur Endhaltestelle dieser Linie anerkannt. 408/414 /418: Bei Nutzung dieser AVV-Linien werden im grenzüberschreitenden Ver kehr die Fahrausweise nach dem AVV-Verbundtarif bis zur jewei ligen Endhalte stelle der Linien anerkannt. SB 81: Auf der Linie SB 81 gelten im grenzüberschreitenden Verkehr aus schließlich die Fahrausweise des Kragentarifs. Im Übrigen gelten die Bestim mun gen nach Geltungsbereich des Kragentarifs Nettetal/ Brüggen VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Hückelhoven Wassenberg Wegberg Niederkrüchten Schwalmtal Mönchengladbach Linnich Erkelenz AVV Aachener Verkehrsverbund 1

2 1.2 Tarifliche Regelung für grenzüberschreitende Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifes Allgemeines Für die gemäß im Kragentarif gültigen Fahrausweise bleiben die zugrunde liegenden Tarif grund - sätze des AVV erhalten. Es gelten die Tarif be stim mungen des AVV. Für die bei Fahrten auf der VRR-Linie 017 anerkannten VRR-Fahrausweise bleiben die zugrundeliegenden Tarif grund sätze des VRR erhalten. Es gelten die Tarif be stim mungen des VRR Fahrausweise In dem unter Punkt 1 dargestellten Bereich gelten bei verbund grenz über schrei tenden Fahrten die nachfolgenden Fahrausweise des AVV: K Einzel-Ticket Erwachsene K 4Fahrten-Ticket Erwachsene K Einzel-Ticket Kinder K 4Fahrten-Ticket Kinder K Tages-Ticket (1 Person) K Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen) K Wochenkarte für Erwachsene K Monatskarte für Erwachsene K Monatskarte für Erwachsene im Abonnement K Wochenkarte für Azubi/Schüler K Monatskarte für Azubi/Schüler K Schülerjahreskarte K Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt K Zuschlag 1. Klasse Wochenkarte K Zuschlag 1. Klasse Monatskarte K Zuschlag 1. Klasse Monatskarte im Abonnement 2

3 1.2.3 Fahrpreisbestimmung/Preisstufen Für die Fahrpreisbestimmung sind den zum Kragen tarif erreichbaren Tarif ge bieten/stammgebieten nachfolgende Preis stufen zugeordnet. Es gelten die in der nachstehenden Tabelle genannten Fahr preise. Führt der Fahrweg über Tarifgebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Kra gentarifs, gilt für die gesamte Fahrt relation der NRW-Tarif. VRR- Tarifgebiet AVV- 20 Net te tal/ Brüg gen 30 Schwalm tal 50 Mönchen glad bach 60 Nie der krüch ten Stammgebiet Erkelenz 4Ü 4Ü 3Ü 3 3Ü / 4Ü 1 Wegberg 3Ü 3Ü/4Ü 1 3Ü 2, 4 2Ü/4Ü 1, 5 Wassenberg 4Ü 4Ü 3Ü 3Ü / 4Ü 1 Hückelhoven 4Ü Linnich 4Ü 1) Über Mönchengladbach gilt die höhere Preisstufe. 2) Auf der VRR-Linie 017 gilt zusätzlich der VRR-Tarif. 3) Zwischen dem AVV-Stammgebiet Erkelenz (Kurzstreckenzonen 40 und 41) und der Haltestelle Wanlo Kreuz in der VRR-Wabe 506 gel ten grund sätz lich die Fahrpreise der Preisstufe 2Ü. Zwischen der AVV-Kurzstrecken zone 41 und der Haltestelle Wanlo Kreuz in der VRR-Wabe 506 gel ten im Bar tarif die Fahrpreise der Preisstufe 1Ü. 4) Zwischen der Haltestelle Rath-Anhoven in der AVV-Kurzstreckenzone 46 und der Haltestelle Hilderather Straße in der VRR-Wabe 508 gilt im Bar tarif die Preisstufe 1Ü. 5) Zwischen der AVV-Kurzstreckenzone 47 und der Haltestelle Nieder krüchten-lindbruch in der VRR-Wabe 600 gilt im Bartarif die Preis stufe 1Ü. 3

4 Fahrpreise im Bereich des Kragentarifs Stand: 1. April 2010 Preise in Euro AVV/VRR-Kragentarif Tickets/Preisstufe 1Ü 2Ü 3Ü 4Ü Einzel-Ticket Erwachsene 2,35 3,10 4,65 7,30 4Fahrten-Ticket Erwachsene 8,20 10,80 16,00 25,20 je Fahrt (2,05) (2,70) (4,00) (6,30) Einzelfahrt Einzel-Ticket 1 Kinder 1,35 1,75 2,60 4,10 4Fahrten-Ticket 1 Kinder je Fahrt 5,40 (1,35) 7,00 (1,75) 10,40 (2,60) 16,40 (4,10) Tages-Ticket (1 Person) ganztägig 9,20 12,15 15,20 Minigruppen-Ticket (max. 5 Pers.) werktags ab 9.00 Uhr; samstags, sonn- oder feiertags ganztägig 13,00 17,80 21,50 Erwachsene Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 24,30 36,70 47,30 Erwachsene Monatskarte Kalendermonat 73,40 103,30 141,50 Erwachsene Monatskarte Abo mind. 12 Kalendermonate 61,17 86,08 117,92 Auszubildende Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 18,25 27,55 35,50 Auszubildende Monatskarte Kalendermonat 55,05 77,50 106,15 Auszubildende Monatskarte im Abo mind. 12 Kalendermonate 52,30 73,63 100,84 Schülerjahreskarte nur für Schulwegfahrten 567,00 798, ,35 Zuschl. 1. Kl. DB Einzelfahrt Einzelfahrt 1,55 2,35 3,65 Zuschl. 1. Kl. DB Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 12,15 18,35 23,65 Zuschl. 1. Kl. DB Monatskarte Kalendermonat 36,70 51,65 70,75 Zuschl. 1. Kl. DB Monatsk. Abo mind. 12 Monate 30,60 43,00 59,00 1 Gilt für Kinder unter 15 Jahren; Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. 4

5 NRW-Pauschalpreis-Tickets SchöneFahrtTicket NRW für 1 Erwachsenen (Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW für 1 Kind (6 14 Jahre, Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW 16,60 8,30 SchönerTagTicket NRW (werktags ab 9.00 Uhr; sa., so. und feiertags ganztägig) SchöneFerienTicket NRW (Sommerferien) SchöneFerienTicket NRW (übrige Ferien) FahrradTicket NRW Schönes-Wochenende-Ticket 1 Person (Tageskarte) in ganz NRW 26,00* für 5 Personen oder (Groß-)Eltern mit beliebig vielen eigenen (Enkel-)Kindern unter 15 Jahren in ganz NRW Schüler unter 21 und Studenten unter 27 Jahren in den Sommerferien in ganz NRW Schüler unter 21 und Studenten unter 27 Jahren in den übrigen Ferien in ganz NRW ganztägige Mitnahme eines Fahrrades in ganz NRW samstags oder sonntags (max. 5 Erw.) auf der DB-Schiene bundesweit gültig 36,00* 52,00 24,50 4,00 39,00* Sonstige Fahrausweise Fahrrad Einzelfahrt FahrradTicket AVV Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs (entfernungsunabhängig) ganztägige Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs (entfernungsunabhängig) 2,00 3,00 * Im personenbedienten Verkauf bei der DB erhöht sich der Fahrpreis um 2,00 Euro. 5

6 1.3 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des VRR durch geführt, so gilt auch in den AVV-Verkehrs mitteln grundsätzlich der VRR-Verbundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des Kragentarifs werden anerkannt Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des AVV durch geführt, so gilt auch in den VRR-Verkehrs mitteln (Linie 017) grundsätzlich der AVV-Ver bundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des VRR-Verbundtarifs werden aner kannt. 1.4 Auszug aus den AVV-Beförderungsbedingungen und -Tarifbestimmungen Für Fahrausweise des Kragentarifs gelten folgende AVV-Bestimmungen: Kinderaltersgrenzen K Der Kindertarif gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. K Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert Übertragbarkeit K Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar. K Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar. K Monatskarten im Abo sind wahlweise persönlich oder übertragbar erhältlich Mitnahme K Monatskarten für Erwachsene und Monatskarten im Abonnement sind an Werk tagen (montags bis freitags) in der Zeit von Uhr bis Betriebs schluss sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für max. 2 Er wach sene und 3 Kinder unter 15 Jahren gültig (aus genommen Linienbedarfs ver kehre). Für die Mitnahme eines Fahrrades gelten in Verbindung mit Fahrausweisen des AVV die nachfolgend aufgeführten Fahrausweise für Fahrräder: K FahrradTicket AVV Das FahrradTicket AVV berechtigt am jeweiligen Geltungstag bis zum Betriebs schluss zur Mitnahme eines Fahrrades bei beliebig vielen Fahrten im Geltungs bereich des Kragentarifs. K Einzelfahrschein Fahrrad Der Einzelfahrschein Fahrrad berechtigt, unabhängig von der zurück ge leg ten Entfernung, zur einmaligen Mitnahme eines Fahrrades im Gel tungs bereich des Kragentarifs. 6

7 Fahrräder werden in zuschlagfreien Zügen der DB, die im Fahr plan für die Ge päck- und Fahrradbeförderung vorgesehen sind, ohne zeit liche Ein schränkung aus schließlich in den Gepäckwagen oder Gepäckabteilen beför dert. In Zügen ohne Gepäckwagen oder Ge päck abteil können je 2 Fahrräder in den Ein stiegs räumen mitge nommen werden, und zwar: a) montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr und ab Uhr, b) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganz tägig. Im Busverkehr werden Fahrräder nur in hierfür gesondert gekennzeichneten Fahr zeugen montags bis freitags ab Uhr, samstags ab Uhr und sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig befördert. Die Mitnahme von Hunden erfolgt unentgeltlich Geltungsdauer der Einzel- und 4Fahrten-Tickets Einzel- und 4Fahrten-Tickets haben unter Beachtung der jeweiligen Preisstufe gem. 2.3 eine maximale zeitliche Gültigkeit von: K Preisstufe 1Ü: 90 Minuten K Preisstufe 2Ü: 120 Minuten K Preisstufe 3Ü: 180 Minuten K Preisstufe 4Ü: 240 Minuten Rück- bzw. Rundfahrten sind ausgeschlossen Benutzung der 1. Wagenklasse DB AG Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG ist zusätzlich zum Fahr ausweis je Fahrt und beförderte Person ein Zuschlag 1. Klasse-Einzelfahrt des Kragenta rifs zu lösen und bei Fahrtantritt zu entwerten. Für die regelmäßige Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG mit Zeit fahr aus weisen sind die jeweiligen 1. Klasse- Zuschläge des Kragentarifs für Zeitfahr aus weise zu lösen. Die Zuschläge sind mit der entsprech en den Kun denkarte zu ver einigen; die Nummer der Kundenkarte ist zu über tragen. Die Preisstufe des 1.-Klasse-Zuschlags richtet sich nach der mit der DB zu rück gelegten Strecke. 7

8 1.4.6 Sonstiges Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes, in des sen Verkehrsmittel sich der Fahrgast befindet. 1.5 Anschlusstarifierung Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtab schnitt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) soweit vorhanden jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbar verbundes ent wertet werden. Die max. zeitliche Gültigkeit bei Einzel- bzw. 4Fahrten-Tickets verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Besitzt der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschluss fahr aus weis, so kann ein AnschlussTicket gem. NRW-Tarif ab dem letzten Bahn hof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl nach dem Verbundtarif können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG Genhausen) mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nach barver bundes kombi niert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschluss fahraus weis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich. 8

9 1.6 Fahrausweisvertrieb Die Zuständigkeit für sämtliche vertriebliche Belange obliegt den Verkehrs unter nehmen. 1.7 Fahrgelderstattung Für die Fahrgelderstattung ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem der Fahrausweis gelöst worden ist. Für die Erstattung gelten die jeweiligen Beför de rungs bedingungen. 2 Übergangstarif VRR/VGN 2.1 Grundsätzliches In diesem Übergangstarif ist die Nutzung der Verkehrsmittel der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Gemeinschaftstarifraum der VGN ausgeschlossen. Die dem VRR-Tarif zugrunde liegenden Tarifgrundsätze bleiben auch im Übergang, d. h. in dem Raum, in dem der VRR-Tarif anerkannt wird, erhalten. Einbezogen werden die Preisstufen A, B und. Auf die Einbeziehung der Preisstufe D wird bewusst verzichtet. Ausnahmen sind besondere Regelungen für das SchokoTicket, das BärenTicket, das SemesterTicket und für Fahrten mit der Linie SB80 zwischen Krefeld Uerdingen und Moers, Königlicher Hof. Die in der Preisstufe A festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem 2-Waben-Tarif des VRR. Per Definition werden eine VRR-Wabe und eine VGN-Zone zusammen als Geltungsbereich der Preisstufe A festgelegt. Die in der Preisstufe B festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen ebenfalls dem VRR-Prinzip. Zu einem Zentraltarifgebiet werden weitere VRR- bzw. VGN- Tarifgebiete benannt, in denen eine Fahrt mit VRR-Ticket (Preisstufe B) zulässig ist. Zentraltarifgebiete können nur VRR-Tarfgebiete sein (auch die TG 01,13, 22) sowie zusätzlich die Tarifgebiete 11 Neukirchen-Vluyn und 14 Schermbeck/Hünxe. Darüber hinaus werden in bestimmten festgelegten Preisstufe B-Beziehungen Aufstockungsbeträge zu Zeitkarten erhoben, die dazu dienen, den VGN-Tarif nicht zu unterlaufen. Auch die in der Preisstufe festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem VRR-Prinzip. Zu zwei verkehrlich verbundenen Tarifgebieten werden jeweils benachbarte und verkehrlich verbundene Nachbartarifgebiete zugeordnet. Diese gemeinsamen Zentraltarifgebiete sind VRR-Tarifgebiete einschließlich der TG 01, 13 und 22 sowie zusätzlich die Tarifgebiete 02 Kamp-Lintfort, 03 Wesel, 04 Geldern, 07 Issum/Rheurdt, 09 Voerde, 10 Straelen, 11 Neukirchen-Vluyn, 12 Rheinberg und 14 Schermbeck/Hünxe. Für preisstufenlose Tickets des VRR wie SchokoTicket, SemesterTicket und BärenTicket gelten besondere Bestimmungen. 9

10 2.2 Geltungsbereich Generalisierung Nachstehende Regelungen gelten für den Verkehr zwischen allen VRR-Linien in den VRR-Tarifgebieten: 01 Kerken/Wachtendonk 33 Duisburg Mitte/Süd 05 Dorsten 34 Mülheim an der Ruhr 06 Haltern 33 Essen Mitte/Nord 08 Olfen 36 Bochum 13 Dinslaken 41 Willich 15 Marl 42 Meerbusch 17 Recklinghausen/Herten 43 Düsseldorf Mitte/Nord 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 44 Ratingen/Heiligenhaus 20 Nettetal/Brüggen 45 Essen Süd 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 46 Hattingen/Sprockhövel 22 Moers 50 Mönchengladbach 23 Duisburg Nord 51 Korschenbroich 24 Oberhausen 52 Neuss/Kaarst 25 Bottrop/Gladbeck 53 Düsseldorf Süd 26 Gelsenkirchen 54 Mettmann/Wülfrath 27 Herne 55 Velbert 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 64 Erkrath/Haan/Hilden 31 Viersen 32 Krefeld und VGN-Linien in den VGN-Tarifgebieten (außer Eisenbahnverkehrsmitteln): 01 Kerken/Wachtendonk 11 Neukirchen-Vluyn 02 Kamp-Lintfort 12 Rheinberg 03 Wesel 13 Dinslaken 04 Geldern 14 Schermbeck/Hünxe 07 Issum/Rheurdt 16 Alpen 09 Voerde 22 Moers 10 Straelen 76 Raesfeld Für die Ausstellung von Zeitkarten der Preisstufe B und erkennt der VRR die VGN-Tarifgebiete gemäß Pkt. 2.1 an. 10

11 2.3 Tickets Tickets im Übergangstarif VRR/VGN Im Rahmen dieses Übergangstarifs werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A, B und ausgegeben, und zwar K EinzelTicket K 4erTicket K TagesTicket K GruppenTicket K KombiTicket K FirmenTicket K Ticket1000 als K Monatskarte K Monatskarte im Abonnement K 9 Uhr Monatskarte K 9 Uhr Monatskarte im Abonnement K Ticket2000 als K Monatskarte K Monatskarte im Abonnement K 9 Uhr Monatskarte K 9 Uhr Monatskarte im Abonnement K Zeitkarten im Ausbildungsverkehr als K YoungTicket K YoungTicketPLUS im Abonnement Preisstufenlose VRR-Tickets werden nur ausgegeben als K SchokoTicket K VRR-SemesterTicket K BärenTicket Für SchokoTicket, BärenTicket und SemesterTicket gelten gesonderte Bestimmungen. Im Rahmen dieses Übergangstarifs werden VRR-Fahrausweise als Zusatzfahrausweise ausgegeben und zwar K ZusatzTicket für Anschlußfahrten zu Zeitfahrausweisen innerhalb des VRR, Benutzung der 1. Wagenklasse, bestimmter Buslinien und Fahrradmitnahme. 11

12 2.3.2 Einzelbestimmungen Zu allen Tickets gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs Vertriebliche Merkmale Bei den Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Verkehrsgemeinschaft Nieder rhein werden die üblichen Vertriebswege genutzt Tarifliche Merkmale Es gelten die VRR-Tarifmerkmale. Ein Auszug der wichtigsten Merkmale wird an dieser Stelle kurz wieder gegeben. Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe A Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe B Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe Minuten Kinderaltersgrenzen Jahre Erwachsene ab 15 Jahre Hundemitnahme kostenlos Fahrradmitnahme in Verbindung mit Ticket kostenlos Sonstige Fahrradmitnahme ZusatzTicket Ticket persönlich Ticket wahlweise persönlich oder übertragbar SchokoTicket Nur Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den unter aufgeführten VGN-Tarifgebieten, die im VRR eine Schule besuchen, für die der Schulträger einen Vertrag über die Anwendung des SchokoTickets mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat, sind berechtigt, zusätzlich zur VRR-weiten Gültigkeit, auf dem direkten Weg in den VRR-Raum (und zurück) die Verkehrsmittel der VGN (außer Eisenbahnverkehrsunternehmen) zu benutzen. Der Wohnort in der VGN (Tarifgebietsnummer) wird im Datenchip des Tickets abgelegt und bildet so die Fahrtberechtigung. Nur Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im VRR, die eine Schule in den unter aufgeführten VGN-Tarifgebieten besuchen, für die der Schulträger einen Vertrag über die Anwendung des SchokoTickets mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat, sind berechtigt, zusätzlich zur VRR-weiten Gültigkeit, auf dem direkten Weg aus dem VRR-Raum (und zurück) die Verkehrsmittel der VGN (außer Eisenbahnverkehrsunternehmen) zu benutzen. Der Schulort in der VGN (Tarifgebietsnummer) wird im Datenchip des Tickets abgelegt und bildet so die Fahrtberechtigung BärenTicket Zusätzlich zur VRR-weiten Gültigkeit, gilt das BärenTicket in den unter aufgeführten VGN-Tarifge- 12

13 bieten in kommunalen Verkehrsmitteln. Die Nutzung der Eisenbahnverkehrsmittel ist ausgeschlossen SemesterTicket Besondere Regelungen zur Anerkennung von VRR-SemesterTickets sind in Abschnitt B, Punkt 4.9 erleutert. 2.4 Preise Im Geltungsbereich werden VRR-Tickets der Preisstufen A, B und anerkannt. Preisstufenlose Tickets und Tickets der Preisstufe D haben keine Gültigkeit, außer auf der Line SB80 zwischen Krefeld-Uerdingen und Moers; Königlicher Hof. SchokoTickets, SemesterTickets und BärenTickets gelten im Rahmen der in den Punkten , und definierten Ausnahmen Preistabelle Es gilt die Preistafel des VRR-Tarifs. Darüber hinaus werden in bestimmten, festgelegten Relationen Aufstockungsbeträge für Zeitkarten erhoben. Aufstockungsbeträge zu Preisstufe B: Für Ticket1000 und Ticket ,00 Euro Für FirmenTicket ,00 Euro Für Zeitkarten im Ausbildungsverkehr ,00 Euro Anschlusstarifierung Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtab schnitt im Nachbarverbund jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbar verbundes so weit vorhanden ent wertet werden. Die zeitliche Gültigkeit bei Einzelfahr aus weisen bzw. 4 Fahrten -Karten verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Hat der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschluss fahr ausweis, so kann ein Fahrausweis nach NRW-Tarif ab dem letzten Bahn hof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nach barver bundes kombi niert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. 13

14 Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschluss fahraus weis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich Geltungsbereich Geltungsbereich der Preisstufe A Geltungsbereich der Preisstufe A1 zwischen VRR-Waben und VGN-Zone 050 Dorsten Mitte 144 Schermbeck 210 Kempen 011 Aldekerk 210 Kempen 012 Wachtendonk/Wankum 212 Kempen-Tönisberg 011 Aldekerk 212 Kempen-Tönisberg 074 Rheurdt 212 Kempen-Tönisberg 112 Vluyn 220 Moers Mitte 221 Moers Mitte Geltungsbereich der Preisstufe A2 zwischen VRR-Waben und VGN-Zone 232 Duisburg-Homberg 124 Orsoy 232 Duisburg-Homberg 221 Moers Mitte 234 Duisburg Nord 131 Dinslaken Mitte 242 Oberhausen Nord 131 Dinslaken Mitte 322 Krefeld Nord 223 Moers-Kapellen 334 Duisburg-Rheinhausen 221 Moers Mitte 334 Duisburg-Rheinhausen 223 Moers-Kapellen 14

15 Geltungsbereich der Preisstufe B Fahrausweise der Preisstufe B des VRR-Tarifs werden für Fahrbeziehungen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche ausgegeben: Zentraltarifgebiet bei Zeitfahrausweisen 01 gültig in VRR-Tarifgebieten 01 Kerken/Wachtendonk 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst gültig in VGN-Tarifgebieten 01 Kerken/Wachtendonk 04 Geldern* 07 Issum/Rheurdt* 10 Straelen* Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe 06 Haltern 76 Raesfeld 15 Marl 17 Recklinghausen/Herten 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen Kempen/Grefrath/Tönisvorst 02 Kamp-Lintfort* 22 Moers 07 Issum/Rheurdt 11 Neukirchen-Vluyn 22 Moers* Dinslaken 03 Wesel* 23 Duisburg Nord 09 Voerde 24 Oberhausen 12 Rheinberg* 25 Bottrop/Gladbeck 13 Dinslaken Dorsten 03 Wesel* 14 Schermbeck/Hünxe* 09 Voerde* 13 Dinslaken* 14 Schermbeck/Hünxe 76 Raesfeld 15

16 21 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 07 Issum/Rheurdt 31 Viersen 10 Straelen* 32 Krefeld 11 Neukirchen-Vluyn 41 Willich Moers 02 Kamp-Lintfort* 23 Duisburg Nord 11 Neukirchen-Vluyn* 32 Krefeld 12 Rheinberg* 33 Duisburg Mitte / Süd 16 Alpen* 22 Moers Dinslaken 09 Voerde 22 Moers 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 16 Alpen* 33 Duisburg Mitte/Süd 22 Moers 34 Mülheim an der Ruhr Dinslaken 09 Voerde 23 Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord Dorsten 09 Voerde 13 Dinslaken 13 Dinslaken 15 Marl 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 16

17 32 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers 22 Moers 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 41 Willich 42 Meerbusch Moers 22 Moers 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte /Süd 34 Mülheim an der Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen / Heiligenhaus * Zeitfahrausweise gültig in diesen VGN-Tarifgebieten nur gegen Zahlung eines Aufstockungsbetrages, mit Ausnahme des BärenTickets Geltungsbereich der Preisstufe Zentraltarifgebiet bei Zeitfahrausweisen 01 gültig in VRR-Tarifgebieten 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen gültig in VGN-Tarifgebieten Kempen/Grefrath/Tönisvorst 04 Geldern 01 Kerken/Wachtendonk 31 Viersen 07 Issum/Rheurdt 32 Krefeld 10 Straelen 41 Willich 11 Neukirchen-Vluyn Moers 02 Kamp-Lintfort Duisburg Nord 07 Issum/Rheurdt 32 Krefeld 11 Neukirchen-Vluyn 33 Duisburg Mitte/Süd 12 Rheinberg 16 Alpen 22 Moers 17

18 05 05 Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe Haltern 76 Raesfeld 08 Olfen 15 Marl 17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen Dorsten 03 Wesel Haltern 09 Voerde 13 Dinslaken 15 Marl 14 Schermbeck/Hünxe 17 Recklinghausen/Herten 76 Raesfeld 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe Haltern 76 Raesfeld 15 Marl 17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne Dorsten 09 Voerde Haltern 13 Dinslaken 13 Dinslaken 14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl 76 Raesfeld 17 Recklinghausen/Herten 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 18

19 05 05 Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe Haltern 76 Raesfeld Marl 17 Recklinghausen/Herten 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 01 Kerken/Wachtendonk 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 01 Kerken/Wachtendonk Moers 02 Kamp-Lintfort Duisburg Nord 04 Geldern 33 Duisburg Mitte/Süd 07 Issum/Rheurdt 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 11 Neukirchen-Vluyn 16 Alpen 22 Moers 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 02 Kamp-Lintfort 31 Viersen 04 Geldern 32 Krefeld 07 Issum/Rheurdt 41 Willich 10 Straelen 11 Neukirchen-Vluyn 16 Alpen Dinslaken 03 Wesel Duisburg Nord 09 Voerde 24 Oberhausen 12 Rheinberg 25 Bottrop/Gladbeck 13 Dinslaken 14 Schermbeck/Hünxe 19

20 11 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 02 Kamp-Lintfort 22 Moers 07 Issum/Rheurdt 31 Viersen 10 Straelen 32 Krefeld 11 Neukirchen-Vluyn 41 Willich 22 Moers Kempen/Grefrath/Tönisvorst 02 Kamp-Lintfort Moers 07 Issum/Rheurdt 23 Duisburg Nord 11 Neukirchen-Vluyn 32 Krefeld 12 Rheinberg 33 Duisburg Mitte/Süd 16 Alpen 22 Moers Moers 02 Kamp-Lintfort Duisburg Nord 03 Wesel 32 Krefeld 11 Neukirchen-Vluyn 33 Duisburg Mitte/Süd 12 Rheinberg 16 Alpen 22 Moers Dorsten 03 Wesel Dinslaken 09 Voerde 23 Duisburg Nord 12 Rheinberg 24 Oberhausen 13 Dinslaken 25 Bottrop/Gladbeck 14 Schermbeck/Hünxe 76 Raesfeld Dinslaken 03 Wesel Moers 09 Voerde 23 Duisburg Nord 12 Rheinberg 24 Oberhausen 13 Dinslaken 25 Bottrop/Gladbeck 14 Schermbeck/Hünxe 33 Duisburg Mitte/Süd 16 Alpen 34 Mülheim an der Ruhr 22 Moers 20

21 13 13 Dinslaken 03 Wesel Duisburg Nord 09 Voerde Oberhausen 12 Rheinberg 25 Bottrop/Gladbeck 13 Dinslaken 33 Duisburg Mitte/Süd 14 Schermbeck/Hünxe 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 07 Issum/Rheurdt Schwalmtal/Niederkrüchten 10 Straelen 31 Viersen 11 Neukirchen-Vluyn 32 Krefeld 41 Willich 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 07 Issum/Rheurdt Schwalmtal/Niederkrüchten 10 Straelen 31 Viersen 11 Neukirchen-Vluyn 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 07 Issum/Rheurdt 22 Moers 10 Straelen 31 Viersen 11 Neukirchen-Vluyn 32 Krefeld 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 41 Willich 42 Meerbusch 21

22 21 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 01 Kerken/Wachtendonk Kempen/Grefrath/Tönisvorst 07 Issum/Rheurdt 31 Viersen 10 Straelen 32 Krefeld 11 Neukirchen-Vluyn 41 Willich 42 Meerbusch 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst Dinslaken 02 Kamp-Lintfort Moers 09 Voerde 23 Duisburg Nord 11 Neukirchen-Vluyn 24 Oberhausen 12 Rheinberg 32 Krefeld 13 Dinslaken 33 Duisburg Mitte/Süd 16 Alpen 34 Mülheim an der Ruhr 22 Moers Kempen/Grefrath/Tönisvorst 02 Kamp-Lintfort Moers 11 Neukirchen-Vluyn 23 Duisburg Nord 12 Rheinberg 32 Krefeld 16 Alpen 33 Duisburg Mitte/Süd 22 Moers 41 Willich 42 Meerbusch Moers 02 Kamp-Lintfort Duisburg Nord 11 Neukirchen-Vluyn 24 Oberhausen 12 Rheinberg 32 Krefeld 16 Alpen 33 Duisburg Mitte/Süd 22 Moers 34 Mülheim an der Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 22

23 23 13 Dinslaken 09 Voerde Moers 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 16 Alpen 25 Bottrop/Gladbeck 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord Dinslaken 09 Voerde Moers 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 16 Alpen 25 Bottrop/Gladbeck 22 Moers 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus Dinslaken 09 Voerde Moers 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 16 Alpen 33 Duisburg Mitte/Süd 22 Moers 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 45 Essen Süd 23

24 24 05 Dorsten 09 Voerde Dinslaken 13 Dinslaken 15 Marl 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord Dinslaken 09 Voerde Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 45 Essen Süd Dinslaken 09 Voerde Duisburg Nord 13 Dinslaken 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 45 Essen Süd 46 Hattingen/Sprockhövel 55 Velbert 24

25 25 05 Dorsten 09 Voerde Dinslaken 13 Dinslaken 15 Marl 17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum Dorsten 09 Voerde Dinslaken 13 Dinslaken 15 Marl 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 45 Essen Süd 46 Hattingen/Sprockhövel 55 Velbert Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers Moers 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 41 Willich 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 25

26 32 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers Moers 31 Viersen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 41 Willich 42 Meerbusch 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst Kempen/Grefrath/Tönisvorst 22 Moers Moers 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 41 Willich 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst Moers 22 Moers Duisburg Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 45 Essen Süd 26

27 33 22 Moers 22 Moers Duisburg Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 52 Neuss/Kaarst 53 Düsseldorf Süd 54 Mettmann/Wülfrath 64 Erkarth/Haan/Hilden Moers 22 Moers Duisburg Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 45 Essen Süd 54 Mettmann/Wülfrath 55 Velbert Darüber hinausgehende Fahrbeziehungen Für Fahrten, die über den unter , und definierten Gültigkeitsbereich hinausgehen, sind Binnenverkehrsfahrausweise der jeweiligen Übergangsverkehrspartner in Anspruch zu nehmen. 2.5 Sonstige Bestimmungen Für Fahrgelderstattung ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem der Fahrausweis gelöst wurde. Für die Erstattung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen. 27

28 2.5.1 Anlage zum Übergangstarif VRR/VGN Preisstufe B Diese Anlage zeigt die möglichen Fahrbeziehungen zur Preisstufe B. Sie sind durch Tarifgebietsnummern in den entsprechenden Feldern gekennzeichnet: Für Zeitfahrausweise: 05 = Zentraltarifgebiet (VRR-Preisstufe B) 14 = Zentraltarifgebiet (VRR-Preisstufe B + Aufstockungsbetrag) VGN- Tarif gebiet Kerken/ Wachtendonk Kamp-Lintfort Wesel Geldern Issum/Rheurdt Voerde Straelen Neukirchen- Vluyn Rheinberg Dinslaken Schermbeck/ Hünxe Alpen Moers Raesfeld VRR- Tarif gebiet 01 Kerken/Wachten. donk 01, Dorsten , Haltern , 25 01, , 25 05, 14 05, Dinslaken 13 13, 23, 24, 25 13, 23 13, 23, 24, Marl Recklinghausen/ Herten Nettetal/Brüggen Kempen/Grefrath/ Tönisvorst 01, , 11, 21 01, 21 11, 21 11, Moers 11, , 22 22, , 23 11, 22, 23, 32, Duisburg Nord , 23, , 22, 23 13, 23, , 23 22, 23, Oberhausen 13 13, 23, 24, 25 13, 23 13, 23, 24, , Bottrop /Gladbeck 13 13, 24, , 24, 25 05, Gelsenkirchen Viersen Krefeld , , 32, Duisburg Mitte/Süd 22 23, , 23 23, 24 22, 23 22, 23, 32, Mülheim an der Ruhr 23, , , Essen Mitte/Nord 24, 25 24, Willich Meerbusch Düsseldorf Mitte/ Nord Ratingen/ Heiligenhaus 33 28

29 2.5.2 Anlage zum Übergangstarif VRR/VGN Preisstufe Diese Anlage zeigt die möglichen Fahrbeziehungen zur Preisstufe. Sie sind durch Tarifgebietsnummern in den entsprechenden Feldern gekennzeichnet: VGN- Tarif gebiet Kerken/ Wachtendonk Kamp-Lintfort Wesel Geldern Issum/Rheurdt Voerde Straelen Neukirchen- Vluyn Rheinberg Dinslaken Schermbeck/ Hünxe Alpen Moers Raesfeld VRR- Tarif gebiet 01 Kerken/Wachtendonk _11 11_21 21_32 02 Kamp-Lintfort 22_23 03 Wesel 12_22 13_23 05 Dorsten 13_14 06 Haltern 05_14 05_14 05_25 05_14 05_25 08 Olfen 05_06 05_06 10 Straelen 11_21 21_32 11 Neukirchen-Vluyn 22_23 13 Dinslaken 22_23 22_23 05_14 05_25 13_14 14 Schermbeck/Hünxe 13_23 15 Marl 05_14 17 Recklinghausen/ Herten 18 Oer-Erkenschwick/ Datteln 05_14 05_14 05_25 25_26 05_14 05_25 25_26 25_26 25_26 05_06 05_15 05_06 05_15 20 Nettetal/Brüggen 07_21 11_21 01_21 07_21 07_21 11_21 21_32 21 Kempen/Grefrath/ Tönisvorst 22 Moers 07_11 11_21 21_32 12_22 13_23 23 Duisburg Nord 07_11 07_11 02_22 07_11 11_22 11_21 21_32 11_22 22_32 13_23 07_11 07_21 11_22 22_32 13_14 24 Oberhausen 22_23 22_33 22_23 22_33 05_25 13_14 25 Bottrop/Gladbeck 13_23 23_24 23_33 13_23 23_24 23_33 26 Gelsenkirchen 05_14 27 Herne 24_35 25_26 25_35 24_35 25_26 25_35 05_15 05_26 05_15 05_26 29

30 VGN- Tarif gebiet Kerken/ Wachtendonk Kamp-Lintfort Wesel Geldern Issum/Rheurdt Voerde Straelen Neukirchen- Vluyn Rheinberg Dinslaken Schermbeck/ Hünxe Alpen Moers Raesfeld VRR- Tarif gebiet Schwalmtal/Nieder krüchten 20_21 21_31 20_21 21_31 20_21 21_31 20_21 21_31 31 Viersen 07_21 11_21 01_21 07_21 07_21 11_21 21_32 32_41 32 Krefeld 12_22 01_21 07_21 12_22 23_33 22_23 23_33 33 Duisburg Mitte/Süd 07_11 21_32 12_22 13_23 13_24 07_11 02_22 07_11 11_22 21_32 21_32 13_23 13_24 34 Mülheim an der Ruhr 22_23 22_33 13_23 13_24 22_23 22_33 13_23 13_24 35 Essen Mitte/Nord 13_24 36 Bochum 41 Willich 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/ Nord 21_32 21_41 07_21 11_21 22_32 22_32 01_21 07_21 21_32 21_41 24_35 25_26 25_35 21_32 21_41 21_32 21_41 22_32 22_33 23_33 22_33 13_24 23_24 23_34 22_32 24_35 25_26 25_35 05_25 05_26 13_24 23_24 23_34 23_24 23_34 33_34 05_25 05_26 05_26 05_26 07_21 22_32 22_32 22_32 22_33 23_33 23_33 22_33 23_33 44 Ratingen/Heiligenhaus 22_33 23_33 23_34 24_34 22_33 22_33 23_33 23_34 23_33 23_34 24_34 22_33 23_33 23_34 45 Essen Süd 23_34 24_34 24_35 25_35 23_34 23_34 24_34 24_35 25_35 23_34 23_34 33_34 33_44 46 Hattingen/Sprockhövel 24_35 25_35 24_35 25_35 50 Mönchengladbach 21_31 21_41 21_31 21_41 21_31 21_41 21_31 21_41 32_41 51 Korschenbroich 21_31 21_41 21_31 21_41 21_31 21_41 21_31 21_41 32_41 32_42 52 Neuss/Kaarst 21_41 21_41 21_41 21_41 32_41 32_42 33_43 53 Düsseldorf Süd 33_43 54 Mettmann/Wülfrath 33_43 33_44 55 Velbert 24_35 25_35 24_35 25_35 33_44 64 Erkrath/Haan/ Hilden 33_43 30

31 3 Übergangstarif VRR/VGM Übergangsregelungen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und dem Kooperationsraum 5 (Münsterland-Tarif). 3.1 Anwendung des VRR-Tarifs Tarifsystematik Grundsätzliches Die dem VRR-Tarif zugrunde liegenden Tarifgrundsätze bleiben auch im Übergang, d.h. in dem Raum, in dem der VRR-Tarif anerkannt wird, erhalten. Einbezogen werden die Preisstufen A und B. Die in der Preisstufe A festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem 2-Waben-Tarif. Per Definition werden also jeweils eine VRR-Wabe und mindestens eine Preiszone des Münsterland-Tarifs zusammen als Geltungsbereich der Preisstufe A festgelegt. Die in der Preisstufe B festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen ebenfalls dem VRR-Prinzip. Zu einem Zentral tarifgebiet werden weitere Tarifgebiete/Zonen des Münsterland-Tarifs benannt, in denen eine Fahrt mit dem VRR-Ticket (Preisstufe B) zulässig ist Geltungsbereich/Übergangsraum Nachstehende Regelungen gelten für Verkehrsbeziehungen zwischen den VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten 13 Dinslaken 15 Marl 24 Oberhausen 25 Bottrop / Gladbeck 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/ Nord und folgenden Städten/Gemeinden des Münsterland-Tarifs: 7580 Reken 7590 Heiden 7650 Borken 7690 Raesfeld 31

32 3.1.3 Tickets Tickets im Übergangstarif Im Geltungsbereich werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A und B anerkannt. VRR-Fahrausweise der Preisstufen und D (mit Ausnahme des SchokoTickets, SemesterTickets und des BärenTickets) haben keine Gültigkeit. Folgende Fahrausweise werden anerkannt: K EinzelTicket (Erwachsene/ Kinder) K 4erTicket (Erwachsene/ Kinder) K TagesTicket K GruppenTicket K Ticket1000 Monatskarte,Ticket2000 Monatskarte K Ticket1000 Monatskarte im Abo, Ticket2000 Monatskarte im Abo K Ticket Uhr, Ticket Uhr K Ticket Uhr im Abo, Ticket Uhr im Abo K FirmenTicket K SchokoTicket (siehe ) K YoungTicket K YoungTicketPLUS K BärenTicket K SemesterTicket Einzelbestimmungen Zu allen Tickets gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs Tarifliche Merkmale Es gelten die VRR-Tarifmerkmale. Ein Auszug der wichtigsten Merkmale wird an dieser Stelle kurz wiedergegeben. Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe A Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe B Minuten Kinderaltersgrenzen Jahre Erwachsene ab 15 Jahre Hundemitnahme kostenlos Fahrradmitnahme in Verbindung mit Ticket kostenlos Sonstige Fahrradmitnahme ZusatzTicket Ticket persönlich Ticket wahlweise: persönlich oder übertragbar 32

33 Anwendung und Geltungsbereich des VRR-SchokoTickets im Kooperationsraum 5 (Münsterland-Tarif) Wohnort im Kooperationsraum 5 (Münsterland-Tarif) Nur Schüler mit Wohnsitz in den Städten/Gemeinden Reken, Heiden, Borken, Raesfeld (Südkreis Borken), die im VRR eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertrag über die Anwendung des SchokoTickets abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur VRR-weiten Gültig keit, auf dem direkten Weg in den VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel im definierten Übergangsraum zu benutzen. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des Münsterland-Tarifs) erfolgt auf dem hip des SchokoTickets. Ohne Eintrag des Wohnortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des Münsterland-Tarifs) auf dem hip des SchokoTickets können die Verkehrsmittel im Tarifraum des Münsterland-Tarifs nicht genutzt werden. Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, aus dem auch der Wohnort des Schülers ersichtlich ist Wohnort im VRR Nur Schüler mit Wohnort in den VRR-Tarifgebieten Dorsten, Dinslaken, Marl, Oberhausen, Bottrop/Gladbeck, Gelsenkirchen und Essen Mitte/Nord, die in den Städten/Gemeinden des Münsterland-Tarifs Reken, Heiden, Borken, Raesfeld (Südkreis Borken) eine allgemein bildende Schule besuchen und für die der Schulträger einen Vertag über die Anwendung des SchokoTickets mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat (auch selbstzahlende Schüler), sind berechtigt, zusätzlich zur VRR-weiten Gültigkeit, auf dem direkten Weg aus dem VRR-Raum (und zurück) alle Verkehrsmittel im definierten Übergangsraum zu benutzen. Das SchokoTicket gilt uneingeschränkt an allen Tagen im angegebenen Monat ohne Zeitbeschränkung. Weiterhin gilt es auch an allen NRW-Ferientagen. Der Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des Münsterland-Tarifs) erfolgt auf dem hip des SchokoTickets. Ohne Eintrag des Schulortes (Stadt/Gemeinde-Nummer des Münsterland-Tarifs) auf dem hip des SchokoTickets können die Verkehrsmittel im Tarifraum des Münsterland-Tarifs nicht genutzt werden. Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, aus dem auch der Wohnort des Schülers ersichtlich ist Preise Im Geltungsbereich werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A und B anerkannt. VRR-Fahrausweise der Preisstufe und D haben keine Gültigkeit (Ausnahme: SchokoTicket, SemesterTicket und BärenTicket). Es gilt die VRR-Preistafel in ihrer jeweils gültigen Fassung. 33

34 Preisstufenmatrix Geltungsbereich der Preisstufe A VRR-Wabe Zone Münsterland-Tarif Waben-Nr. Zonen-Nr. Dorsten-Rhade 058 Raesfeld 7690 Dorsten-Rhade 058 Marbeck (Bf.)/Grütlohn 7652 Dorsten-Lembeck 059 Klein-Reken Geltungsbereich der Preisstufe B VRR-Tarifgebieten Geltungsbereich mit Städten/Gemeinden des Münsterland-Tarifs Zentraltarifgebiet 05 Dorsten 7580 Reken 25 Bottrop/Gladbeck 13 Dinslaken 7590 Heiden 15 Marl 7650 Borken 24 Oberhausen 7690 Raesfeld 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 34

35 3.1.5 Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. 3.2 Anwendung des Münsterland-Tarifs Geltungsbereich Haltern am See (5060) Von Haltern am See gilt der Münsterland-Tarif in das gesamte Netz Münsterland und umgekehrt. Er wird innerhalb von Halten am See für Verbindungen in das Netz Münsterland und umgekehrt auch in allen VRR-Verkehrsmitteln anerkannt. Für Verbindungen innerhalb von Haltern am See gilt nur der VRR-Tarif Dorsten/Marl Der Münsterland-Tarif wird bis zum Endpunkt der nachstehenden Linien angewendet. Eine Durchtarifierung über die Endpunkte der nachstehend aufgeführten Linien hinaus ist nicht vorgesehen. Linie Kurs-Buch-Nr. Linienverlauf Verbundgrenze 716 Lembeck Lembeck, Busbahnhof Dorsten Raesfeld, Ortskern Dorsten Rhade, Hakenweg R73 Lembeck Lembeck, Busbahnhof Für den Binnenverkehr VRR gelten die Bestimmungen und Fahrpreise des VRR. Für Fahrten nach 3.1 gilt auch auf den vorgenannten Linien der VRR-Tarif. 35

36 3.2.2 Tickets Es gelten alle in den Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifs aufgeführten Tickets Fahrpreisberechnung Es gelten die in der Fahrpreistafel des Münsterland-Tarifs dargestellten Preisstufen und Fahrpreise. Der Fahrpreis (Preisstufe) wird ohne Berücksichtigung der Grenze zwischen dem Tarifraum Münsterland und dem VRR ermittelt. Die Tarifzonen im VRR-Bereich sind dem Handbuch für den Münsterland-Tarif zu entnehmen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die Bestimmungen des Münsterland-Tarifs. 3.3 Anschlusstarifierung Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtab schnitt im Nachbarverbund jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbar verbundes so weit vorhanden ent wertet werden. Die zeitliche Gültigkeit bei Einzelfahr aus weisen bzw. 4 Fahrten -Karten verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Hat der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschluss fahr ausweis, so kann ein Fahrausweis nach NRW-Tarif ab dem letzten Bahn hof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nach barver bundes kombi niert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschluss fahraus weis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich. 36

37 4 Übergangstarif VRR/VRL Übergangsregelungen zwischen dem Kooperationsraum 4 (Ruhr-Lippe-Tarif) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 4.1 Anerkennung des VRR-Tarifs Tarifsystematik/Grundsätzliches Die dem VRR-Tarif zugrunde liegenden Tarifgrundsätze bleiben auch im Übergang, d. h. in dem Raum, in dem der VRR-Tarif anerkannt wird, erhalten. Einbezogen werden alle Preisstufen. Die in der Preisstufe A festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem 2 Waben-Tarif. Per Definition werden also jeweils eine VRR-Wabe und mindestens eine Preiszone des Ruhr-Lippe-Tarifs zusammen als Geltungsbereich der Preisstufe A festgelegt. Die in den Preisstufen B und festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen ebenfalls dem VRR-Prinzip. Zu einem bzw. zwei Zentraltarifgebieten werden weitere Tarifgebiete/Zonen des Ruhr-Lipppe-Tarifs benannt, in denen eine Fahrt mit dem VRR-Ticket (Preisstufe B/) zulässig ist. Die in der Preisstufe D festgelegten Verkehrsbeziehungen umfassen den gesamten VRR-Verbundtarifraum sowie alle Tarifgebiete/Zonen des Ruhr-Lippe-Tarifs im fest definierten Tarifkragen Geltungsbereich/Übergangsraum Nachstehende Regelungen gelten für Verkehrsbeziehungen zwischen allen VRR-Tarifgebieten und folgenden Städten/Gemeinden des Ruhr-Lippe-Tarifs: 2150 Schwerte 2190 Lünen 2390 Kamen 2400 Bergkamen 2480 Holzwickede 2490 Unna 37

38 Gesamtraum VRR und Tarifkragen Ruhr-Lippe-Tarif 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg 01 Kerken/ Wachtendonk 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 50 Mönchengladbach 41 Willich 72 Jüchen 32 Krefeld 51 Korschenbroich 42 Meerbusch 61 Grevenbroich 23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd 52 Neuss/ Kaarst 63 Rommerskirchen 43 Düsseldorf Mitte/Nord 62 Dormagen 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 53 Düsseldorf Süd 05 Dorsten 25 Bottrop/ Gladbeck 44 Ratingen/ Heiligenhaus 73 Langenfeld/ Monheim 06 Haltern 45 Essen Süd 46 Hattingen/ 54 Mettmann/ Wülfrath 35 Essen Mitte/Nord 15 Marl 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 74 Solingen Olfen Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten Herne 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 55 Sprockhövel Velbert 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld Wuppertal Wuppertal West Ost 75 Remscheid 26 Gelsenkirchen astrop- Rauxel 29 Waltrop 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2190 Lünen 58 Hagen VRL 38 Dortmund Ost 2400 Bergkamen 2390 Kamen 2480 Holzwickede 2150 Schwerte 2490 Unna Tickets Tickets im Übergangstarif VRR/VRL Im Geltungsbereich werden folgende VRR-Fahrausweise aller Preisstufen anerkannt: K EinzelTicket (Erwachsene/Kinder) K 4erTicket (Erwachsene/Kinder) K TagesTicket K GruppenTicket K Ticket1000 Monatskarte, Ticket2000 Monatskarte K Ticket1000 Monatskarte im Abo, Ticket2000 Monatskarte im Abo K Ticket Uhr, Ticket Uhr K Ticket Uhr im Abonnement, Ticket Uhr im Abonnement K FirmenTicket K SchokoTicket (siehe besondere Regelung unter ) 38

39 K YoungTicket K YoungTicketPLUS K BärenTicket K SemesterTicket K ZusatzTicket Die Anerkennung von KombiTickets ist zurzeit ausgeschlossen Einzelbestimmungen Für alle Tickets gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs Tarifliche Merkmale Es gelten die VRR-Tarifmerkmale. Ein Auszug der wichtigsten Merkmale wird an dieser Stelle kurz wieder gegeben. Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe A Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe B Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe Minuten Geltungsdauer (Einzel- und 4erTicket) Preisstufe D Minuten Kinderaltersgrenzen Jahre Erwachsene ab 15 Jahre Hundemitnahme kostenlos Fahrradmitnahme in Verbindung mit Ticket kostenlos Sonstige Fahrradmitnahme ZusatzTicket Ticket persönlich Ticket wahlweise: persönlich oder übertragbar Anwendung des VRR-SchokoTickets im Kreis Unna Wohnort im Tarifraum Ruhr-Lippe Nur Schüler mit Wohnsitz in den Städten/Gemeinden Schwerte, Lünen, Kamen, Bergkamen, Holzwickede und Unna, die im VRR eine allgemein bildende Schule besuchen, sind berechtigt, zusätzlich zur VRRweiten Gültigkeit, alle Verkehrsmittel im definierten Übergangsraum zu benutzen. Voraussetzung hierfür ist ein Vertrag zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen. Schüler mit Wohnsitz im Tarifraum Ruhr-Lippe, die eine allgemein bildende Schule im Tarifraum Ruhr- Lippe besuchen, erhalten kein SchokoTicket. 39

40 Wohnort im VRR Nur Schüler mit Wohnort im VRR, die in den Städten/Gemeinden Schwerte, Lünen, Kamen, Bergkamen, Holzwickede und Unna eine allgemein bildende Schule besuchen, sind berechtigt, zusätzlich zur VRRweiten Gültigkeit, alle Verkehrsmittel im definierten Übergangsraum zu benutzen. Voraussetzung hierfür ist ein Vertrag zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen Anschlusstarifierung Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtab schnitt im Nachbarverbund jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbar verbundes so weit vorhanden ent wertet werden. Die zeitliche Gültigkeit bei Einzelfahr aus weisen bzw. 4 Fahrten -Karten verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Hat der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschluss fahr ausweis, so kann ein Fahrausweis nach NRW-Tarif ab dem letzten Bahn hof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nach barver bundes kombi niert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschluss fahraus weis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich Preise Es gelten die Preise der jeweils aktuell gültigen VRR-Preistafel analog. 40

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