Leitfaden zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers
|
|
- Bernd Bäcker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers Dies ist ein Leitfaden für Eltern, Angehörige, Bekannte oder Freunde von Menschen mit Behinderungen, die eine gesetzliche Betreuung beantragen oder anregen möchten bzw. müssen und nicht wissen wie da vorzugehen ist. Insbesondere gibt der Leitfaden Adressen und Telefonnummern von Beratungsstellen in Freiburg, die bei Unklarheiten zur Verfügung stehen. Außerdem erklärt er kurz und praktisch den Inhalt des Betreuungsrechts. 1. Weshalb und wann sollte eine Betreuung beantragt werden? Bei Volljährigkeit Ihres Kindes können Sie als Eltern keine Personen- und Vermögenssorge mehr für ihr Kind ausüben. Wenn das volljährige Kind auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, so wird nach Beantragung in einem gerichtlichen Verfahren für bestimmte Angelegenheiten ein Betreuer bestellt. Die Verfahrensdauer beträgt ungefähr 6 Monate. Die Bestellung eines Betreuers kann deshalb ca. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes beantragt oder angeregt werden. 2. Wer wird Betreuer? In der Regel wird eine einzelne Person der Betreuer. Das Betreuungsgericht kann jedoch auch mehrere Personen als Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. Wenn der Volljährige einen Betreuer vorschlägt, soll diesem Wunsch laut Gesetz entsprochen werden, es sei denn, der Vorschlag läuft dem Wohl des Volljährigen zuwider. Der Betreuer kann eine dem Betroffenen nahestehende Person, ein Mitglied eines Betreuungsvereins oder eine sonst ehrenamtlich tätige Person, ein selbstständiger Berufsbetreuer, aber auch der Angestellte eines Betreuungsvereins oder der Beschäftigte der Betreuungsbehörde sein. Eltern, andere Verwandte oder Personen, mit denen der Betroffene in einem Vertrauensverhältnis steht werden bevorzugt als Betreuer bestellt. Ausnahme wäre, wenn der Betroffene eine bestimmte andere Person vorschlägt, die bereit und ge- 1
2 eignet ist, die Aufgabe zu übernehmen. Der Wunsch des Betroffenen steht im Vordergrund. 3. Wo und wie wird beantragt und wer beantragt die Betreuung? Die Beantragung ist an das Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht zu richten, in dessen Bezirk sich der Betroffene zur Zeit der Antragstellung hauptsächlich aufhält. Sie kann in einem formlosen schriftlichen Antrag geschehen oder durch persönliches Vorsprechen beim Gericht. Sobald der Antrag gestellt ist, wird das Verfahren eingeleitet. Ein Zurück gibt es ab diesem Punkt nicht mehr. Die Beantragung geschieht durch den betroffenen Volljährigen, es sei denn, er kann seinen Willen nicht äußern. In diesem Fall geschieht die Beantragung durch eine entsprechende Anregung beim Gericht durch Sie als Eltern oder als andere Vertrauenspersonen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Auch wenn der Volljährige geschäftsunfähig ist, kann er den Antrag stellen. Die Bestellung eines Betreuers ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit einer Person. 4. Wer steht während eines Verfahrens zur Beratung zur Verfügung? Beratung, Begleitung und Hilfe wird angeboten vom Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen. An das Betreuungsgericht können sich Betreuer mit Fragen z.b. zum Zivilrecht (z.b. zur jährlichen Rechnungslegung) wenden. Die Betreuungsbehörde ist hingegen der Hauptansprechpartner, wenn es um praktische Fragen geht (z.b. Hinweise auf mögliche Angebote wie z.b. Allgemeiner Sozialer Dienst oder Vermittlung von Heimplätzen). Es werden dort nicht nur rechtliche Fragen der Betreuer geklärt, sondern es wird auch für Einführungs- und Fortbildungsangebote gesorgt, und der Umgang mit den Betroffenen wird besprochen. Die hauptamtlichen Mitarbeiter in Betreuungsvereinen beraten die Betreuer und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. In diesem Sinne bieten die Betreuungsvereine der Stadt Freiburg z.b. Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, sowie Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuern an. Die unten genannten Betreuungsvereine sind für die Stadt Freiburg zuständig. Für Freiburgs Umgebung sind dies andere Betreuungsvereine. Auskünfte darüber können die Be- 2
3 treuungsvereine der Stadt Freiburg, die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht erteilen. 5. Der Ablauf des Verfahrens 1. Das Verfahren beginnt mit der Betreuungsanregung oder mit dem Antrag des Menschen mit Behinderung. 2. Es folgt die Bekanntgabe gegenüber dem Menschen mit Behinderung, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. 3. Ist der Mensch mit Behinderung nicht in der Lage, seine Interessen selbst wahrzunehmen, wird durch das Betreuungsgericht ein Verfahrenspfleger bestellt, der den Mensch mit Behinderung während des Verfahrens unterstützt, d.h. ihm die einzelnen Verfahrensschritte erklärt oder dem Betreuungsgericht seine Wünsche und Interessen unterbreitet, so dass diese ins Verfahren einfließen können. Als Verfahrenspfleger kommen Vertrauenspersonen aus dem Familien-, Freundesund Bekanntenkreis in Frage sowie Mitarbeiter von Betreuungsvereinen, Sozialarbeiter oder Rechtsanwälte. 4. Zum Verfahren gehört auch eine persönliche Anhörung des Menschen mit Behinderung durch das Betreuungsgericht. Der Betreuungsrichter soll sich durch einen unmittelbaren Eindruck, den er sich in der üblichen Umgebung des Menschen mit Behinderung verschafft, hinreichend über die Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung informieren. Falls der Mensch mit Behinderung jedoch dem Besuch des Betreuungsrichters widerspricht, findet die Anhörung in den Amtsräumen statt. Der Verfahrenspfleger muss bei der Anhörung anwesend sein. 5. Zum Verfahren wird auch ein Sachverständiger hinzugezogen, der nach einer persönlichen Anhörung ein Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit, den Umfang der Betreuung sowie die voraussichtliche Dauer der Hilfsbedürftigkeit erstellt. 6. Weiterhin wird ein ärztliches Gutachten erstellt. 7. Falls notwendig, werden dann die Ergebnisse der Anhörungen und der Gutachten mit dem Menschen mit Behinderung erörtert. 8. Zuletzt folgt dann die Bekanntmachung der Entscheidung des Gerichts gegenüber dem Menschen mit Behinderung, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der Betreuungsbehörde. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht mündlich verpflichtet und erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Aus der Urkunde ergibt sich, für 3
4 welche Aufgabenkreise der Betreuer bestellt und für welchen Zeitraum die Urkunde gültig ist (vgl. Anhang). 9. Wird ein Betreuer bestellt und ist dieser nicht ein Elternteil, so muss er bezahlt werden. Wichtig ist hierbei die Vermögensgrenze zu beachten. Bei vorhandenem Vermögen, muss der Betreuer anteilig selbst bezahlt werden. 6. Das Betreuungsgesetz Am 1. Januar 1992 ist die Betreuung an die Stelle der bisherigen Vormundschaft und der Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige getreten. Seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes kann niemand mehr entmündigt werden. Betreuung bedeutet, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang (Festlegung von Aufgabenkreisen) für sie handelt. Bereiche, welche die betroffenen Personen noch eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst erledigen können und wofür sie einen gesetzlichen Betreuer benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Die Gesetzesänderung brachte für die betroffenen Personen sowie für die Betreuer viele Vorteile. Die Menschen mit Behinderung sind durch die Bestellung eines Betreuers zum Beispiel nicht mehr automatisch vom Rechtsverkehr ausgeschlossen (z.b. vom Abschluss von Geschäften, Errichtung von Testamenten, Heirat). Auch das Wahlrecht behält der Betreute, sofern nicht eine umfassende Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten erfolgt ist. Im Gegensatz zur früheren Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft darf die Betreuung nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach 5 Jahren muss über eine Aufhebung oder Verlängerung entschieden werden. Die Betreuer haben außerdem bessere Beratungsmöglichkeiten und das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers ist wesentlich unbürokratischer, so dass mehr Personen dazu bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen. 7. Welche Aufgabenkreise es gibt Im vorherigen Abschnitt wurde bereits erwähnt, dass sich eine Betreuung auf bestimmte Aufgabenkreise beschränken kann. Im Gesetz wird nicht direkt festgelegt, welche Aufgabenkreise es gibt, welche es nicht gibt und was diese Aufgabenkreise an Tätigkeiten für den Betreuer beinhalten und was sie ausschließen. Allerdings werden im Betreuerausweis, den der Betreuer erhält, die Aufgabenkreise aufgelistet für 4
5 die der Betreuer bestellt wird. Wenn die Bedeutung der Aufgabenkreise unklar ist, ist es ratsam sich an das Gericht, die Betreuungsbehörde oder die Betreuungsvereine zu wenden, um beraten zu werden. Aufgabenkreise können sein (vgl. Anlagen, Betreuerausweis): - Bestimmung des Aufenthaltes - Entscheidung über (Zwangs-) Medikation - Besorgung aller Vermögensangelegenheiten - Entscheidung über Fixierungsmaßnahmen - Entgegennahme und Öffnen der Post - Wohnungsangelegenheiten - Vertretung vor Ämtern und Behörden etc. 8. Was kommt auf mich als Betreuer zu? Dem Erfahrungsbericht der Mutter einer 18jährigen Tochter mit geistiger Behinderung zufolge zieht sich das Verfahren lange hin und kann für die Antragsteller oder Antragsanreger zuweilen als unangenehmer Eingriff in den persönlichen Lebensraum empfunden werden. Betreuungsrichter, Verfahrenspfleger oder Sachverständige haben die Aufgabe herauszufinden, ob Sie als Eltern oder sonstige Vertrauenspersonen des betroffenen Menschen als Betreuer in Frage kommen. Das hat zur Folge, dass fremde Personen zu Ihnen nach Hause kommen, um sozusagen festzustellen, dass Sie ein Dach über dem Kopf haben und verantwortungsbewusst genug sind, um eine Betreuung zu übernehmen. Es ist die Pflicht des Betreuers, den Betreuten persönlich zu betreuen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Betreuer pflegerische Leistungen oder beispielsweise die Haushaltsführung übernehmen soll. Dies sind soziale Dienstleistungen, die der Betreuer zu organisieren hat, wenn es zu seinem Aufgabenbereich gehört. "Persönliche Betreuung" bedeutet, dass sich die Betreuung nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken soll, sondern auch das persönliche Gespräch zwischen dem Betreuer und dem Betreuten einschließt. Dies ist wichtig, um über die Wünsche und den Willen und die Entwicklung der persönlichen Situation informiert zu sein. Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht einmal jährlich über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten berichten. Wann der Bericht fällig ist, wird im Allgemeinen bei der Anordnung der Betreuung festgelegt. Der Bericht soll 5
6 Angaben über den Gesundheitszustand des Betreuten, seinen Aufenthalt, sein familiäres und sein soziales Umfeld, sowie die Notwendigkeit weiterer Betreuung enthalten. Für besonders wichtige Angelegenheiten im Bereich der Personensorge (z.b. Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge oder der Aufenthaltsbestimmung) enthält das Gesetz besondere Vorschriften, wenn es um wichtige Entscheidungen geht wie z.b. Heilbehandlungen, ärztlicher Eingriff oder Unterbringung. In manchen Fällen kann das Handeln des Betreuers sogar an betreuungsgerichtliche Genehmigungen gebunden sein. Wurde dem Betreuer eine Angelegenheit aus dem Bereich der Vermögenssorge übertragen, so muss zunächst ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten erstellt werden. Jährlich muss dann auch eine Abrechnung an das Vormundschaftsgericht geschickt werden, die zusammen mit dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse abgegeben werden kann. Hier werden zwischenzeitliche Einnahmen und Ausgaben in einen Abrechnungsvordruck eingetragen. Es wird dem Betreuer empfohlen, sich persönlich bei den Banken des Betreuten als sein gesetzlicher Betreuer vorzustellen. Ebenso sollte Kontakt mit den Rententrägern, der Pflegeversicherung, dem Sozialamt, Gläubigern und Schuldnern und dem Arbeitgeber des Betreuten aufgenommen werden. 9. Mehr über das Betreuungsrecht Vom Justizministerium Baden- Württemberg gibt es die Broschüre Das Betreuungsrecht Praktische Hinweise für Betreuer. Sie kann als pdf ausgedruckt werden oder kostenlos online bestellt werden: 6
7 ANHANG: 7
Michael Herzog 2011 09. Sozialamt
Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine
MehrWas bedeutet eigentlich Betreuung und wen kann sie betreffen?
Das Betreuungsrecht Das Rechtsgebiet der Betreuung ist in den 1896 1908 k BGB geregelt und verhältnismäßig neu. Seit dem 1.1.1992 ist es Teil des BGB und ersetzt die bis dahin geltenden Regelungen für
MehrVorsorge Eine Sorge weniger! Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorge Eine Sorge weniger! Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Worum geht es? 1. Grundsätze und Formen der gesetzlichen Betreuung 2. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3.
MehrVorsorge und Betreuung
Vorsorge und Betreuung Jeder kann einmal in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln zu können. Im Folgenden sind verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge beschrieben. - 44
MehrIhr Recht Gut vertreten!
Ihr Recht Gut vertreten! Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge bei psychischer Erkrankung im Alter Referent: Holger Koch, Dipl. Soz.arb, M.A. VERANSTALTUNGSTITEL 14.10.2013 2 Inhalte 1. Gesetzliche
MehrII. 14 Betreuungsrecht
II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende
Mehrauremar - Fotolia.com Die Vorsorgevollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Vorsorgevollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Vorsorgevollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Unverhofft kommt oft. Wer vorsorgt,
MehrWer braucht einen rechtlichen Betreuer? Unter welchen Voraussetzungen wird eine Betreuung angeordnet?
Betreuungsrecht wen geht es an? Keiner von uns weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten als Erwachsener selbstständig zu regeln. Der Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung
MehrBGB 1896 Voraussetzungen BGB 1897 Bestellung einer natürlichen Person
BGB 1896 Voraussetzungen (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen,
MehrPatientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde
Wie die Patientenverfügung weiterhilft... Mit der Patientenverfügung - gegebenenfalls in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht - haben Sie die Möglichkeit in gesunden Tagen festzulegen, wie die behandelnden
MehrDie gesetzliche Betreuung
Das derzeit gültige Betreuungsgesetz (BtG) ist zum 01.01.1992 in Kraft getreten und löste damit das über 100-jährige Vormundschaftsrecht im Erwachsenenbereich ab. Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl
MehrBetreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.
Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht
MehrArbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine
Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft- Kreis e.v. Kämischhof - Erftstadt-Gymnich Das Betreuungsrecht Inhalt Grundlagen des Betreuungsrechts
MehrPatientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Nachlese zum Vortrag Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Eine Krankheit oder ein schwerer Unfall können jederzeit dazu führen, dass Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden
MehrTEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht
TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht Margrit Kania Betreuungsrecht, Überörtliche Betreuungsbehörde Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 25. April 2013 1
MehrVorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung
Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Achim Lange Landratsamt Bodenseekreis 1 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit
MehrAnregung zur Bestellung eines Betreuers
Vorname Name Straße / Nr. PLZ Ort Telefonnummer Amtsgericht - Betreuungsgericht Anregung zur Bestellung eines Betreuers Sehr geehrte Damen und Herren, ich rege an, für Herrn/Frau Vorname, Name, Geburtsdatum,
MehrVollmacht & Verfügung BASISWISSEN
Vollmacht & Verfügung BASISWISSEN Persönliche Vorsorge ist wichtiger denn je Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen,
MehrInformationen zur rechtlichen Betreuung
Informationen zur rechtlichen Betreuung Vorwort In unserer schnelllebigen Zeit gibt zunehmend Menschen, die es aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr schaffen, im Alltag allein
MehrLarissa Schumacher. Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers
Larissa Schumacher Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers 1 Larissa Schumacher / Fall Larissa S. 24 Jahre alt, mittelgradig geistig behindert,
MehrRechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)
Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur
MehrDas Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des
MehrBezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde Fahrplan 1. Grundlagen des Betreuungsrechts 2. Statistische Betrachtung der Entwicklung
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt
D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Mehrauremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Betreuungsverfügung Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Es passiert immer wieder.
MehrHinweise zum Betreuungsrecht
Hinweise zum Betreuungsrecht Allgemeines Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfebedürftigen Person muss ggf. auch ihre Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann mittels einer förmlichen
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrBetreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was sollte ich wissen?
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was sollte ich wissen? www.justiz.nrw.de Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen,
MehrInformatIonen für migrantinnen und migranten
DIE RECHTLICHE BETREUUNG Mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht Rheinallee 97 101 55118 Mainz Telefon 06131 967-260 www.lsjv.rlp.de DEUTSCH überreicht durch InformatIonen für migrantinnen und migranten
MehrBetreuung - wer, wie, wann in welcher Form?
Schön, dass alles geregelt ist! in welcher Form? Vortrag für den 12. Kölner Vorsorgetag durch RAG ad Harald Reske!1 zur Person: Der Referent ist heute als Rechtsanwalt zugelassen und in einer Kanzlei mit
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 2
Sachwalterschaft Inhaltsverzeichnis Wer sind wir?......................... Seite 3 Was bieten wir an?....................... Seite 5 Was ist Sachwalterschaft?.................... Seite 7 Was tun Sachwalterinnen
MehrVorlage Vorsorgevollmacht
c/o Forest Finance Service GmbH Eifelstr. 20 D-53119 Bonn Telefon: 0228 943778-16 Telefax: 0228 943778-20 Vorlage Vorsorgevollmacht E-Mail: info@finalforest.de www.finalforest.de Haben Sie sich schon Gedanken
MehrAufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten
Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen
MehrDie rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung Wenn ein Volljähriger sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, muss
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was?
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was? 1. Was heißt eigentlich rechtliche Betreuung? Es gilt der Grundsatz des BGB, dass jede volljährige Person selbst
MehrSynopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers
1 Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom 18.7.2012 (Betreuungsrecht) - E. Ewers Bislang gültiger Text (Artikel 1) FamFG: 279 Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen
MehrInformationsblatt. Vorsorge. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. I. Überblick
Informationsblatt Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung I. Überblick Uns allen ist es wichtig selbstbestimmt zu leben. Niemand gefällt es, wenn andere für einen entscheiden
MehrVoraussetzungen und Verfahren Amtsgericht Tübingen
Freiheitsentziehende Maßnahmen Unterbringung Zwangsbehandlung Voraussetzungen und Verfahren Unterbringung Betreuter gegen seinen Willen in geschlossener Einrichtung nicht nur kurzfristig In welchen Fällen
Mehreine Betreuerin/einen Betreuer zu bestellen, weil die/der Betroffene insbesondere folgende Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann:
(bitte nachfolgende Angaben in jedem Fall vollständig ausfüllen) Name: Vorname: Anschrift: Telefon: priv./dienstl. Anschrift des zuständigen Amtsgerichtes (siehe Infoblatt): An das Amtsgericht Straße PLZ
MehrBetreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen www.justiz.nrw Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Auch wenn man solche
MehrHerzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf
Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf 1 Thema Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 2 Betreuen statt Bevormunden
MehrPsychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention
Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,
MehrQuerbe(e)t. Rheinland-Westfalen-Lippe Diakonischer Fachverband der Betreuungsvereine. Ausgabe Nr. 12 Frühjahr 2012
Rheinland-Westfalen-Lippe Diakonischer Fachverband der Betreuungsvereine Querbe(e)t Infobrief Ehrenamt Rechtliche Betreuung Ausgabe Nr. 12 Frühjahr 2012 www.diakonie-rwl.de Querbe(e)t, Ausgabe 12 - Frühjahr
MehrFachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht
Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist
MehrMecklenburg Vorpommern. Justizministerium. Das Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
Mecklenburg Vorpommern Justizministerium Das Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht Herausgeber: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Puschkinstr. 19-21, 19055 Schwerin
MehrEhrenamtliche Hilfe Vorsorgevollmacht
Die örtliche Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern stellt sich vor Ehrenamtliche Hilfe Vorsorgevollmacht Betreuung Betreuung Die wesentlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde: Unterstützung
MehrBetreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht. www.bmj.de. Informationskarte Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Ort: Informationskarte Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Name, Vorname: Telefonnummer: Straße: Ich habe eine Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Geburtsdatum und -ort: Herausgeber: Bundesministerium
MehrB undes m i n i s t e r i u m d e r Jus t i z. Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
B undes m i n i s t e r i u m d e r Jus t i z Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht 3 Vorwort Diese
MehrMerkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer
Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer Das Amtsgericht Betreuungsgericht hat Sie zur Betreuerinnen bzw zum Betreuer bestellt. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen kurzen allgemeinen Überblick über Ihre
MehrWeiterführende Literaturhinweise... 10
Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen... 10 Weiterführende Literaturhinweise... 10 I. Was ist eine Betreuung und wie unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von der Vollmacht und der Patientenverfügung?...
MehrVollmacht. Bodenseekreis. Kreisseniorenrat. Ich, Vorname, Name. geboren am, wohnhaft Adresse. erteile hiermit Vollmacht an:
Bodenseekreis Kreisseniorenrat Vollmacht Ich, Vorname, Name (Vollmachtgeber/in) geboren am, Geburtsdatum in Geburtsort wohnhaft Adresse Telefon Fax E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: Vorname, Name (bevollmächtigte
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 270/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die
MehrHFH Stammtisch Stuttgart, Manuela Laouani
HFH Stammtisch Stuttgart, 09.02.2017 Manuela Laouani 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 2 Pflegebedürftigkeit 3 Die neuen 5 Pflegegrade 4 Einleitung der gesetzlichen Betreuung 5 Ziele des Betreuungsrechts
MehrHerzlich Wil kommen!
Herzlich Willkommen! Vorstellen des Schulungsablaufes Modul 1 / 17.09.13 Einführung / Gesetzliche Grundlagen, Voraussetzungen für (M. Sturm / B. Krick) Modul 2 / 24.09.13 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrVorsorgevollmacht. Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Vorsorgevollmacht Wenn Sie eines Tages altersbedingt oder aus sonstigen Gründen krank, gebrechlich oder betreuungsbedürftig werden sollten und deswegen eine Person
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht -
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorsorgeservice aus Sicht des Notariats Dr. Helga KAISER und Dr. Astrid LEOPOLD Stattegg, 9. Juni 2015 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie,
MehrMustervorlage: Vorsorgevollmacht
: Vorsorgevollmacht Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und
Mehr18 werden mit Behinderung
18 werden mit Behinderung -Vorsorgevollmacht -gesetzliche Betreuung Jutta Hertneck-Rechtsanwältin In den Ziegeläckern 8 in 71332 Waiblingen kanzlei@hertneck.com Rechtsanwältin Jutta Hertneck - 2016 1 Vollmacht
MehrBundesministerium der Justiz Betreuungsrecht Seite 1 von 34. Das Betreuungsrecht (Stand: September 2001)
Bundesministerium der Justiz Betreuungsrecht Seite 1 von 34 Das Betreuungsrecht (Stand: September 2001) Bundesministerium der Justiz Betreuungsrecht Seite 2 von 34 Diese Information ist für Betreuer, betreute
MehrDer betreute Mensch als Patient
Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
MehrRatsuchende Person. Berater: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Information Beratung (zusätzl. Beratungsprotokoll) Weitervermittelt
Ratsuchende Person Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Berater: Name, Vorname: BV Information Beratung (zusätzl. Beratungsprotokoll) Weitervermittelt Es wurde informiert zu Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrKölner Vorsorgetag Harald reske
Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrSKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern
Persönliches Budget in der Praxis So möchte ich in Zukunft leben,! Eine Anleitung für behinderte Menschen und Ihre ehrenamtlichen BetreuerInnen (BudgetassistentInnen) Was ist ein persönliches Budget? Das
MehrSKM Katholischer Verein für soziale Dienste
SKM Katholischer Verein für soziale Dienste Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache Formular zum Ausfüllen Eine Information Ihres Betreuungsvereins SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht
MehrAktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden
Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.
MehrVorsorgevollmacht. Ich (Name des Vollmachtgebers) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten)
Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers) bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Telefon: mich in allen nachfolgend angekreuzten oder angegebenen Angelegenheiten zu vertreten. Meine
MehrDer betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin
Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des
MehrInformationsveranstaltung: Patientenvorsorge
Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen
MehrVorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
MehrPatientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht 1. Können meine Verwandten / mein Partner für mich entscheiden, wenn ich das selbst nicht mehr kann? Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung
MehrSynopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom
Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung
MehrIch, (Vollmachtgeber/in)
Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse
MehrLebenshilfe Nordrhein-Westfalen. Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung. - Schriftreihe Lebenshilfe NRW - Gemeinsam Zusammen Stark
Lebenshilfe www.lebenshilfe-nrw.de www.lebenshilfe.tv Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung - Schriftreihe Lebenshilfe NRW - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung,
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni
MehrUnd was kommt dann? Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Und was kommt dann? Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung Anja Beyrle-Silano, CC Sozialer Dienst, AOK-Bezirksdirektion Südlicher-Oberrhein Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung Demographischer Wandel
MehrInformationen für Menschen mit Behinderung
Nadja Rister Informationen für Menschen mit Behinderung Schwer-Behinderten-Ausweis und Nachteils-Ausgleich Seite - 1 - von 15 1. Der Schwer-Behinderten-Ausweis Seite 2 2. Der Nachteils-Ausgleich Seite
MehrRechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament
Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben
MehrVorsorgende Verfügungen
Vorsorgende Verfügungen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht Informationsmaterial Heft Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrBetreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1901.html = = Betreuungsrecht, hier komplette Kopie in Word.
BGB 1896 1908 = Betreuungsrecht, vom 1.1.1992, im Nov. 2016 noch aktuell gültig. H70624 1 Betreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1901.html = 1896 1908 = Betreuungsrecht, hier
MehrDie Betreuungsverfügung
Die Was ist das? In der benennt der volljährige Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen
MehrGeneralvollmacht - Vorsorgevollmacht
Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus
MehrSatzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.
Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.2011 1 1 Name und Sitz I. Der Verein führt den Namen Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. kurz
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011
MehrGleiches gilt zudem im Verhältnis Eltern zu ihren erwachsenen Kindern und umgekehrt.
Danke..., ich darf Sie auch von meiner Seite begrüßen und mich vorneweg noch ganz kurz mit einem Satz selbst vorstellen, ich bin Verwaltungsbeamter und seit 2002 für die Betreuungsbehörde beim LRA BB verantwortlich.
MehrVorsorgevollmacht. mit integrierter Betreuungsverfügung. Hiermit erteile ich als Vollmachtgeber/in:
Vorsorgevollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung Hiermit erteile ich als Vollmachtgeber/in: Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ/Wohnort Telefon ohne Zwang und aus freiem Willen folgende
Mehr4. Heimbeirätinnen sollen eine Bewohnerversammlung durchführen. Dort berichten sie über ihre Arbeit.
Gesetz das in Baden Württemberg sagt, wer Heimbeirätin* werden kann, wie eine Heimbeirätin gewählt werden und welche Rechte und Aufgaben die Heimbeirätin haben 1 Aufgaben der Heimbeirätin (1) Das Gesetz
Mehrauremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche
MehrVorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr
MehrBetreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen
Betreuungsrecht Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Was ist Betreuung? Betreuung wird eigentlich in einem
MehrVorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung
Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Constanze Maag Landratsamt Bodenseekreis 1 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Jeder von uns kann durch Unfall,
MehrPsychisch kranke Menschen im Recht
Psychisch kranke Menschen im Recht Ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter in psychiatrischen Einrichtungen Rolf Marschner BA L A N C E buch + medien verlag Marschner Psychisch kranke Menschen
MehrVorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gesetzliche Betreuung aus medizinischer Sicht
Dr. Michael Hess Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gesetzliche Betreuung aus medizinischer Sicht Die alten Griechen hatten einen fragwürdigen Spruch: Wen die Götter lieben, lassen sie früh sterben.
MehrIndividualberatung in Notsituationen
SOS-ber atung SRK Individualberatung in Notsituationen Not hat viele ursachen Nach wie vor ist die wirtschaftliche Situation in der Schweiz angespannt. Immer mehr Menschen geraten in Not. In der Schweiz
MehrAnregung zur Bestellung eines Betreuers
Anregung zur Bestellung eines Betreuers An das Amtsgericht Haßfurt - Betreuungsgericht - Zwerchmaingasse 18 97437 Haßfurt Name, Vorname:... Straße und Haus Nr.:... PLZ und Ort:... TelefonNr., FaxNr.:...
MehrRatgeber Betreuungsrecht
Beck-Rechtsberater im dtv 5604 Ratgeber Betreuungsrecht Hilfe für Betreute und Betreuer von Prof. Dr. Walter Zimmermann Der Autor, Dr. Walter Zimmermann, ist Vizepräsident des Landgerichts Passau, Honorarprofessor
Mehr