Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke. Markus Illgas

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1 Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke Markus Illgas Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla bdla-fachsprecher Bautechnik und Normenwesen Alfred Ulenberg & Partner Broekhuysener Feld Straelen Telefon: ( )

2 Übersicht DIN- / EN-Normen Publikationen der FLL Neuerscheinungen der FGSV Arbeits- und Merkblätter der DWA Gütezeichen der RAL Sonstiges Die Zusammenstellung der im vergangenen Jahr neu oder überarbeiteten Normen und Regelwerken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Ausgabe 2009 Zeitablauf Beschluss des Vorstandes des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusse (DVA) über die Neufassung Veröffentlichung der VOB 2009 im Bundesanzeiger Verabschiedung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundeskabinett Beratung und Beschluss der VgV im Bundesrat mit Änderungsvorschlägen Bundeskabinett stimmt den Änderungswünschen des Bundesrates zu Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

3 VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Fachtechnisch überarbeitet; Normenverweise aktualisiert: ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Erdarbeiten Wasserhaltungsarbeiten Entwässerungskanalarbeiten Drän- und Versickerarbeiten Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Rohrvortriebsarbeiten Betonwerksteinarbeiten Abdichtungsarbeiten Zurückgezogen: ATV DIN Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 1 Geltungsbereich Ausgabe 2006 Ausgabe 2010

4 ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile 2.3 Einstufung in Boden- und Felsklassen Begriffe nichtbindige, schwachbindige und bindige sind entfallen %-Angaben wurden durch den Begriff Masseanteil ergänzt Bezeichnungen der Korngrößenfraktionen wurde an die Bennennungen und die Korngrößen der DIN EN ISO angepasst Beispiel: ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 3 Ausführung 3.1 Allgemeines Neue Abschnitte: Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe 4 Abs. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei - ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes, - ungeeigneten Witterungsbedingungen (siehe Abschnitt 3.11) Abweichungen der Oberflächen von den Sollmaßen dürfen bis Bodenklasse 5 an keiner Stelle mehr als 10 cm und für Felsklassen 6 und 7 an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsräume nach DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten soweit bei Gräben für Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen nach DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen dürfen nicht unterschritten werden.

5 ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 3 Ausführung 3.1 Allgemeines Ergänzung: Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen... Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der Auftraggeber unverzüglich durchzuführen. Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 3 Ausführung 3.6 Einbauen und Verdichten Früher 3.7, wobei die Abschnitte und3.7.8 gestrichen worden sind:

6 ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen Roden, Aufnehmen und seitliches Lagern einzelner Sträucher bis 2 m Höhe und einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über dem Erdboden, sowie der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt bisher Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistung erforderlichen Treppen oder Wege in den Böschungen Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung oder Güte von Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach Abschnitt 2.2, soweit sie vom Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden. ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.2 Besondere Leistungen

7 ATV DIN Erdarbeiten Abschnitt 5 Abrechnung 5.3 Hinterfüllen und Überschütten Bei der Ermittlung des Raummaßes für Hinterfüllungen und Überschüttungen werden abgezogen - Baukörper über 1 m 3 Einzelgröße - Leitungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt größer 0,1 m Einbau und Verdichten Bei Abrechnung nach Raummaß werden abgezogen - Baukörper über 1 m 3 Einzelgröße Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Durchdringungen über 1 m 2 Einzelgröße abgezogen Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der längsten eingebetteten Leitung zugrunde gelegt. ATV DIN Bisher ATV Dränarbeiten, jetzt ATV Drän- und Versickerarbeiten

8 ATV DIN Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Abschnitt wurde umfangreich erweitert, insbesondere mit den Punkten: 2.1 Anforderungen 2.2 Prüfung von Stoffgemischen Gesteinskörnungen Stoffgemische für Dränarbeiten Stoffgemische für Versickerarbeiten ATV DIN Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen... gilt nicht für Pflasterdecken und Plattenbeläge, die ohne Drän- und Tragschichten auf Bauwerken gebettet sind. Für begrünbare Beläge gelten die Anforderungen der Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen. Für Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind, können als Bettungsstoffe und zum Füllen von Fugen auch Gesteinskörnungsgemische 0/2 mm, 1/3 mm oder 2/5 mm verwendet werden. Ausführlich nachzulesen auf der bdla-homepage im Mitgliederbereich / Archiv der Bauleitergespräche.

9 ATV DIN Abdichtungsarbeiten Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile ATV DIN Abdichtungsarbeiten Abschnitt 3 Ausführung Neue Punkte: Bewegungsfugen des Bauwerks müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden Sind systembedingte Voranstriche als Haftbrücke aufzubringen, dürfen nur Voranstrichmittel auf Lösemittel- oder Emulsionsbasis verwendet werden Dampfsperren sind aus Bitumen-Schweißbahnen G 200 S 4 nach DIN : , Tabelle 3, herzustellen. 3.7 Abdichtung unter Intensivbegrünungen Die Abdichtung ist einlagig mit Kunststoff-Dichtungsbahnen PVC-P nach DIN : , Tabelle 3, mindestens 1,5 mm dick, auszuführen. Die verwendeten Bahnen müssen wurzel- und rhizomfest sein.

10 ATV DIN Abdichtungsarbeiten Abschnitt 5 Abrechnung Es wird nicht mehr alles übermessen, sondern auch etwas abgezogen!

11 DIN Bauwerksabdichtung Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse Die DIN Bauwerksabdichtungen besteht aus: Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarbeiten Teil 2: Stoffe Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung Teil 5: Abdichtung gegen von nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung Teil 6: Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung Teil 8: Abdichtung über Bewegungsfugen Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse Teil 10:Schutzschichten und Schutzmaßnahmen DIN Bauwerksabdichtung Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse Die Norm gilt für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und Abschlüssen von Abdichtungen insbesondere auch gegen nichtdrückendes Wasser einschließlich der Abdichtung unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN Sie wurde durch den Abschnitt 6.2 Übergänge von Abdichtungen im erdberührten Bereich auf Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ergänzt.

12 DIN Dachabdichtungen Abdichtungen für nicht genutzte Dächer Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze Teil 2: Stoffe Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen Teil 4: Instandhaltung Die Norm gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für nicht genutzte Dächer aus bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Stoffen bei Neubauten sowie für Instandhaltung und Dacherneuerung. Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen. Sie gilt nicht für Abdichtung von genutzten Dachflächen wie Terrassen, Parkdecks und intensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN )

13 DIN Barrierefreies Bauen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ersatz für DIN : Für die Verkehrs- und Außenanlagen soll eine neue Norm erarbeitet werden. Bis zu deren Veröffentlichung gilt die DIN : , Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen weiter. Änderungen Inhalte grundlegend überarbeitet und umstrukturiert Sensorische Anforderungen neu aufgenommen Schutzziele aufgenommen Arbeitsstätten aus dem Abschnitt 1 gestrichen

14 DIN EN Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten Die Norm ist im Dezember 2010 erschienen und ersetzt die Ausgabe September Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für Skateeinrichtungen zur Benutzung mit Inline-Skates Rollschuhen Skateboards oder ählichen Rollsportgeräten Sowie BMX-Fahrrädern in unbeaufsichtigten Bereichen fest. Die Norm enthält Anforderungen an Werkstoffe Gestaltung und Konstruktion Sicherheitsbereiche Kennzeichnungen Herstellerinformationen Benutzerhinweise

15 DIN EN Frei zugängliche Multisportgeräte Die Europäische Norm gilt für standortgebundene frei zugängliche Multisportgeräte und Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis, Tischtennis, Volleyball und Multisport-Bereiche. Sie legt Anforderungen, einschließlich Sicherheitsanforderungen, sowohl für das Gerät, als auch für dessen Aufstellung, Inspektion und Wartung fest. Sie gilt nicht für Spielplatzgeräte nach DIN EN Frei zugängliche Rollsportgeräte nach DIN EN Fitness-Pfade Künstliche Kletteranlagen Strandgeräte Bodenflächen Örtliche Umgebungsbedingungen, sowie Einrichtung außerhalb des Multisportgeräte Normenportal Architektur

16 Norm-Entwurfs-Portal Colmantstraße Bonn Telefon: Fax: Homepage:

17 FLL Neuerscheinungen im Jahr 2010 Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie RSM 2011 Regel-Saatgut-Mischungen Rasen Musterleistungsverzeichnis Pflege und Instandhaltungsarbeiten Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen An Lyskirchen Köln Telefon: Fax: koeln@fgsv.de Homepage:

18 FGSV Neuerscheinungen im Jahr 2011 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten Arbeitspapier Reflexionseigenschaften von Gesteinskörnungen und Oberflächen aus Asphalt Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau - Teil B 11.3 Eignungsprüfung bei Bodenverbesserungen mit Bindemittel Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall Theodor-Heuss-Allee Hennef Telefon: info@dwa.de Homepage:

19 DWA Neuerscheinungen im Jahr 2011 DWA-A 111 Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen DWA-M (Entwurf) Dichtungssysteme im Wasserbau Teil 1: Erdbauwerke DWA-M 551 Audit Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet DWA-M 607 Altgewässer - Ökologie, Sanierung und Neuanlage DWA-M 610 Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. Siegburger Straße Sankt Augustin Telefon: Fax: RAL-Institut@RAL.de Homepage:

20 RAL Neuerscheinungen im Jahr 2011 RAL-GZ 248: Baupflege RAL-GZ 501/4: Aufbereitung von Böden - nichtkontaminiert RAL-GZ 503: Bodenverfestigung und Bodenverbesserung im konstruktiven Erdbau RAL-GZ 505: Friedhofsanlagen RAL-GZ 511: Metallhüttenschlacken RAL-GZ 961: Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kannälen RAL-GZ 962: Kabelleitungstiefbau Sonstiges SLG Betonverband Straßen, Landschaft, Garten e.v. Schloßallee Bonn Tel / Fax: 0228 / Homepage: Pflasterdecken regelgerecht herstellen - unter Berücksichtigung der ATV DIN Neu Rutschhemmung von geschliffenen Betonwaren für Außenbereiche

21 Sonstiges Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik Theresienstraße Aachen Tel.: 0241 / Fax: 0241 / info@aibau.de Homepage: Sonstiges Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Seite dem 01. März 2010 in Kraft. An Stelle der frühren Rahmengesetzgebung, nun eine Vollregelung und legt somit bundesweit verbindliche Mindeststandards für den Habitatenschutz fest. 39 (5) 2. Es ist verboten Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen,... Frage: Was sind gärtnerisch genutzte Grundflächen?

22 Sonstiges Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Begriff ist analog zum Pflanzenschutzrecht auszulegen, d.h. Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Eine gärtnerische Nutzung ist Vorraussetzung, welche insbesondere auf die Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzerzeugnissen oder auf vergleichbare intensive gärtnerische Gestaltung zu ästhetischen Zwecken (Ziergarten) ausgerichtet ist. In diesem Sinne auch Hausgärten und Kleingartenanlagen. Grünflächen, Parkanlagen und sonstige Außenanlagen wie Sportplätze, Böschungen und Straßengräben werden in diesem Sinne lediglich gärtnerisch gepflegt. Die Ausschlussfristen sind daher weiterhin zu beachten. Sonstiges Entwurf Grundwasserverordnung (GrwV) Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung. Deutliche Verschärfungen gegenüber den EU-rechtlichen Vorgaben der Grundwasserrahmenrichtlinie. Diese schlägt den Mitgliedstaaten bei insgesamt 9 Stoffen Mindestanforderungen in Erwägung zu ziehen, der Entwurf zur GrwV setzt für insgesamt 48 Stoffe Schwellenwerte fest. Einsatz von Recyclingstoffen für Vegetations- und Kultursubstraten wird praktisch verhindert. Keine Tennenbeläge bei Sportanlagen. Schwellenwerte der GrwV liegen teilweise noch weit unter den Anforderungen nach LAGA Z0. Die GrwV soll zunächst auf die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie beschränkt werden.

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