Merkblatt: Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt: Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk"

Transkript

1 Merkblatt: Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk VOR AUSBILDUNGSBEGINN: EIGNUNG Vereinbaren Sie unbedingt mit einem Bewerber eine Schnupperlehre. Hierbei können sich beide Seiten am Besten kennen lernen, da ein Ausbildungsverhältnis für jeden Vertragspartner passen muss. Machen Sie mit einem Bewerber einen BGJ-Eingangstest an. Diesen Test stellen wir unseren Mitgliedsbetrieben kostenlos zur Verfügung, um die Qualitäten und Kompetenzen eines Bewerbers besser einschätzen zu können. STUFENAUSBILDUNG IN DER BAUWIRTSCHAFT: AUSBILDUNG IN BAYERN STUFENAUSBILDUNG Die Ausbildung zum Zimmerer in Bayern erfolgt in zwei Stufen und beträgt grundsätzlich 36 Monate: 1. Stufe: Ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr, das BGJ-Zimmerer, mit 12 Monaten. Die sich daran anschließende Fachbildung I, mit ebenfalls 12 Monaten, die im Betrieb, der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte stattfindet. Abschluss: Ausbaufacharbeiter (24 Monaten) 2. Stufe: Daran anschließend folgt die Fachbildung II in weiteren 12 Monate mit der Ausbildung im Betrieb, der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Abschluss: Zimmerer ( = 36 Monate) ANRECHUNG SCHULISCHER VORLEISTUNGEN Bei Hauptschülern ist der Besuch des BGJ-Zimmerer verpflichtenden. Das BGJ-Zimmerer wird im Sinne der Stufenausbildung als erstes Ausbildungsjahr angerechnet. Bei Realschülern ist der Besuch des BGJ-Zimmerer verpflichtenden. Das BGJ-Zimmerer wird im Sinne der Stufenausbildung als erstes Ausbildungsjahr angerechnet. Bei Abiturienten mit allgemeiner oder auch fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung beträgt die Ausbildungszeit zum Zimmerer grundsätzlich ebenfalls 36 Monate. Das BGJ-Zimmerer muss jedoch nicht absolviert werden, da die schulische Vorbildung mit 12 Monaten auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Diese Auszubildenden beginnen also gleich im zweiten Ausbildungsjahr. Der Berufsausbildungsvertrag, den Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder Innung erhalten, ist vor der betrieblichen Ausbildungsbeginn abzuschließen und über die Innung bei der Handwerkskammer einzureichen. BGJ-ZIMMERER Für das BGJ-Zimmerer sollte ein Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag im Zimmererhandwerk abgeschlossen werden. Dieser ist auf unserer Internetseite: unter der Rubrik Bildung, Ausbildung, Merkblätter online eingestellt und kann dort direkt ausgefüllt werden. Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. ACHTUNG: Wird das BGJ-Zimmerer nicht bestanden, erfolgt keine Anrechnung dieser Zeit auf die Ausbildungszeit. Die Lehre beträgt dann volle 36 Monate. In der Regel wird das zweite Ausbildungsjahr wiederholt. SCHULANMELDUNG Alle Auszubildenden melden sich bei der jeweils für den Standort ihres Ausbildungsbetriebs zuständigen Berufsschule an. Die Anmeldefrist für den Berufsschulunterricht ist überwiegend in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Sie erhalten dann die Klasseneinteilung sowie die Beschulungszeiten Ihres Auszubildenden. Seite 1 von 6 Seiten

2 AUSBILDUNGSPLAN Jeder Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden gemäß eines Ausbildungsplanes auszubilden. Die Rahmenlehrpläne befinden sich im Berichtsheft und auf unserer Internetseite: unter der Rubrik Bildung, Ausbildung, Lehrpläne und können dort herunter geladen werden. UNTERSUCHUNG Der Arbeitgeber darf mit der Beschäftigung eines Jugendlichen nur dann beginnen, wenn dieser innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde. Er muss vor Ende des ersten Lehrjahres nachuntersucht werden. Die Befunde sind aufzubewahren. Legt der Jugendliche die Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres nicht vor, so muss der Arbeitgeber den Jugendlichen schriftlich auffordern, die Bescheinigung vorzulegen. Durchschrift an Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Aufsichtsbehörde. Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiter beschäftigt werden, solange die Bescheinigung nicht vorgelegt wurde. JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist bei Beschäftigung eines Jugendlichen im Betrieb auszuhängen (erhältlich im Buchfachhandel). SICHERHEITSKLEIDUNG Die persönliche Schutzausrüstung ist auch den Lehrlingen kostenlos auszuhändigen. Hier erteilt die Bau-BG gern nähere Auskunft. BEI ARBEITSBEGINN BELEHRUNGEN Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren unterweisen. Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich zu wiederholen ( 29 [2] JArbSchG). Vordrucke werden zusammen mit den betrieblichen Aushängen ausgegeben oder auf Anforderung den einzelnen Betrieben zugeschickt. ANMELDEN Der Auszubildende ist bei der Krankenkasse unter Verwendung des gelben Vordruckes Anmeldung und Antrag für Arbeiter anzumelden. Falls der Auszubildende bisher noch nicht versicherungspflichtig war, Erstanmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt ankreuzen und Antrag auf Versicherungsnummer stellen. UNFALLVERSICHERUNG Vom ersten Tag an ist der Auszubildende bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert. BERICHTSHEFT Vollständig geführte Berichtshefte sind eine zwingende Voraussetzung, um zur Zwischen- und Gesellenprüfung zugelassen zu werden. Der Auszubildende ist zu einer regelmäßigen Führung des Berichtsheftes anzuhalten. Der Ausbildungsbetrieb hat die Berichte regelmäßig zu kontrollieren. Die Berichtshefte sind Teil der Ausbildungsmappe, die über die zuständige Innung oder beim Landesinnungsverband angefordert werden kann. AUSBILDUNGSNACHWEISKARTE Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages ist bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Wettinerstrasse 7, Wiesbaden die Ausbildungsnachweiskarte für jeden Auszubildenden anzufordern. Dies erfolgt durch Einsendung des fotokopierten Ausbildungsvertrages. Seite 2 von 6 Seiten

3 AUSBILDUNGSVERGÜTUNG, TARIFLICHE ZUSATZLEISTUNGEN, URLAUB AUSBILDUNGSVERGÜTUNG Die monatliche Ausbildungsvergütung ist tariflich festgelegt. Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe, TV Lohn / West 6. Die Vergütung, die im Ausbildungsvertrag angegeben wird, verändert sich mit der Änderung des Tarifvertrages. Auszubildende haben im BGJ-Zimmerer grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung. Es empfiehlt sich jedoch, einem BGJ-Schüler dennoch eine angemessene Vergütung in den Zeiten seines Praktikums zu gewähren. 13. MONATSEINKOMMEN Die Regelungen zum 13. Monatseinkommen sind tariflich festgelegt. Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe 5. Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis am Stichtag (30. November) bereits seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen besteht, haben einen vollen Anspruch auf das 13. Monatseinkommen. Besteht das Ausbildungsverhältnis am Stichtag noch keine 12 Monate ununterbrochen, so besteht ein Teilanspruch auf das 13. Monatseinkommen, wenn das Ausbildungsverhältnis am Stichtag mindestens für drei Monate ununterbrochen zum Ausbildungsbetrieb besteht. Die Lehrlinge, deren Ausbildung am 1. September oder früher beginnt, erhalten somit bereits in ihrem Einstellungsjahr ein anteiliges 13. Monatseinkommen. VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN Die Regelungen zur Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen sind tariflich festgelegt. Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zu Gunsten der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe, 2 Abs. 2. Auszubildende erhalten einen Pauschalzuschuss zur Vermögensbildung in Höhe von 23,52 pro Monat, wenn der Auszubildende gleichzeitig mindestens 3,07 aus seiner monatlichen Ausbildungsvergütung im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lässt. URLAUB Die Regelungen zum Urlaub von Auszubildenden sind tariflich festgelegt. Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV) Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, 10 Abs. 1 BBTV. Der 24. und 31. Dezember sind ausbildungsfrei, 6 BBTV. Während des Urlaubs haben Auszubildende Anspruch auf ein Urlaubsentgeld in Höhe der Ausbildungsvergütung. Das heißt, diese ist weiter zu zahlen, 11 BBTV. Ferner erhalten sie ein tariflich festgelegtes zusätzliches Urlaubsgeld, 11 BBTV. Dieses beträgt pro Urlaubstag 1,14 % des Urlaubsentgelds, also der gezahlten Ausbildungsvergütung, 11 Abs. 2 BBTV. LOHNSTEUER Auszubildende unterliegen dem Lohnsteuerabzugsverfahren wie alle Arbeitnehmer. SOLZIALVERSICHERUNG Je 50 % Arbeitgeber und Lehrling. KRANKHEIT Laut Ausbildungsvertrag erhält der Auszubildende eine Fortzahlung der Vergütung bis zu sechs Wochen. Seite 3 von 6 Seiten

4 ERSTATTUNGSLEISTUNGEN AN DEN AUSBILDUNGSBETRIEB Die Regelungen über die Erstattung der Ausbildungsvergütung durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft sind tariflich festgelegt. Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe, Abschnitt II Erstattungen von Ausbildungsvergütungen Grundsätzlich ergibt sich folgende Rückerstattung der Ausbildungsvergütung nach BBTV 19 ff: 1. Ausbildungsjahr: Keine Rückerstattung (BGJ-Zimmerer). 2. Ausbildungsjahr: Rückerstattung in Höhe von 10 x der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres. 3. Ausbildungsjahr: Rückerstattung in Höhe von 6 x der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbildungsjahres. Jeweils zuzüglich 20 % als Ausgleich für die vom Arbeitgeber zu leistenden Sozialaufwendungen. ERSTATTUNG DER ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSKOSTEN DURCH DIE ULAK Die Regelungen über die Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft sind tariflich festgelegt. Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV) Abschnitt III Erstattungen von überbetrieblichen Ausbildungskosten Danach erstattet die ULAK den Ausbildungsbetrieben: 1. die an die überbetriebliche Ausbildungsstätte zu zahlenden Gebühren, 2. die Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung bei Internatsunterbringung während der überbetrieblichen Ausbildung, 3. sowie die Fahrtkosten, die der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling für die Fahrt zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu zahlen hat. ACHTUNG: Bei entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen des Lehrlings besteht kein Erstattungsanspruch des Ausbildungsbetriebes gegenüber der ULAK! BERUFSSCHULE UND ÜBERBETRIEBLICHE UNTERWEISUNG Die Ausbildungsvergütung ist für die Dauer des Berufsschulunterrichtes, sowie dem Besuch der überbetrieblichen Ausbildung, fortzuzahlen. Für jede vom Lehrling schuldhaft versäumte Beschäftigungsstunde (z. B. unentschuldigtes Fehlen) kann die Ausbildungsvergütung um 1/173 gekürzt werden. Dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung! Siehe 2 Abs. 2 BBTV. Dem Auszubildenden sind die Fahrtkosten von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu erstatten. ACHTUNG: Keine Erstattung der Fahrtkosten von der Wohnung zur Berufsschule! PRÜFUNGEN PRÜFUNGSGEBÜHREN Die Prüfungsgebühren sind vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen. ZWISCHENPRÜFUNG Im 2. Lehrjahr wird die Zwischenprüfung abgenommen. Der Auszubildende muss an der Zwischenprüfung teilnehmen, da die Teilnahme Vorraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung ist. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist für die Zulassung zur Gesellenprüfung nicht notwendig. Die Zwischenprüfung informiert den Ausbildungsbetrieb über den Leistungsstand des Auszubildenden. Seite 4 von 6 Seiten

5 GESELLENPRÜFUNG Im 3. Lehrjahr wird die Gesellenprüfung abgenommen. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Gesellenprüfung erhält der Ausbildungsbetrieb von seiner zuständigen Innung. Die Anmeldung ist form- und fristgerecht an die Innung zurückzusenden (Ausschlussfristen!). Die genauen Prüfungstermine werden Ihnen dann mitgeteilt. VERKÜRZUNG DER LEHRZEIT, VORZEITIGE ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG Die Ausbildungszeit kann auf Antrag verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht. Eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung erfolgt, wenn überdurchschnittliche Leistungen des Auszubildenden in der Berufsschule vorliegen (Noten besser als 2,5) und der Ausbildungsbetrieb die Leistungen des Auszubildenden mit mindestens gut bestätigt. In jedem Fall muss die vorzeitige Zulassung frühzeitig bei der zuständigen Handwerkskammer mit einem entsprechenden Vordruck beantragt werden (Ausschlussfristen beachten). Eine vorzeitige Gesellenprüfung kann dann in der Regel bei Innungen abgelegt werden, die eine sogenannte Winter Gesellenprüfung abhalten. Diese findet Ende Januar Anfang Februar des Jahres statt. BESTANDENE GESELLENPRÜFUNG Die Ausbildungszeit endet automatisch mit dem Datum der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gegenüber dem Auszubildenden. Es ist unerheblich, was ursprünglich als Ausbildungsende in dem Ausbildungsvertrag eingetragen war. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich. Aufgrund der Rechtsprechung darf das Prüfungsergebnis nicht mehr direkt dem Betrieb mitgeteilt werden. Dieser muss hierfür bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Eine wichtige Neuerung gilt seit dem 03. Mai 2013 für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2013 enden. Will der Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernehmen, so hat er dies spätestens vier Monate vor der vereinbarten Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. Ansonsten ist ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet, das nicht vor Ablauf von sechs Monaten durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Siehe Tarifvertrag zur Übernahme von Auszubildenden im Baugewerbe. Das Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes hierzu kann unter bei der Rubrik Bildung, Ausbildung, Tarifverträge herunter geladen werden. NICHT BESTANDENE GESELLENPRÜFUNG Besteht der Auszubildende die Gesellenprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Der Auszubildende muss dieses Verlangen unverzüglich äußern. Unverzüglich bedeutet dabei in einem Zeitraum von ca. 8 bis 14 Tagen nach der Prüfung, mindestens jedoch bis zum Datum des, im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsende. Der Ausbildungsbetrieb muss diesem Verlangen stattgeben. Die Gesellenprüfung darf binnen Jahresfrist maximal zweimal wiederholt werden. Die Ausbildungsvergütung ist für die Zeit der Ausbildungsverlängerung fortzuzahlen. Stellt der Auszubildende keinen Antrag auf Ausbildungszeitverlängerung, endet die Ausbildungszeit mit Ablauf des Datums im Ausbildungsvertrag. Seite 5 von 6 Seiten

6 KÜDIGUNG DES AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSES WÄHREND DER PROBEZEIT Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. NACH DER PROBEZEIT Der Lehrling kann auch nach Ablauf der Probezeit seinerseits mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten nur aus einem wichtigen Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht mehr zumutbar ist. Die Gerichte legen hier sehr strenge Maßstäbe an! ACHTUNG: Je weiter die Ausbildungszeit fortgeschritten ist, desto schwieriger wird der Nachweis einer solchen Entscheidung. Folglich ist kurz vor Ablauf einer vereinbarten Ausbildungszeit eine Kündigung in aller Regel nicht mehr begründbar. Verbandsservice Aus- und Fortbildung Martin Paul Gorchs 089 / / mgorchs@zimmerer-bayern.com Seite 6 von 6 Seiten

Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk

Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk Checkliste für Ausbildungsbetriebe im Zimmererhandwerk www.zimmerer-ausbildung.de 1. Vor Ausbildungsbeginn Eignung: Vereinbaren Sie unbedingt mit einem Bewerber eine Schnupperlehre. Hierbei können sich

Mehr

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz 2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen ... und dem/der Auszubildenden. wird der folgende Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf ...

Ausbildungsvertrag. zwischen ... und dem/der Auszubildenden. wird der folgende Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf ... Ausbildungsvertrag zwischen Ausbilder/Firma:... und dem/der Auszubildenden Name:... Vorname:... Wohnort:... geb. am:... in:... Schulabschluss:... gesetzlich vertreten durch:... wird der folgende Vertrag

Mehr

Leitfaden für Ausbildungsbetriebe

Leitfaden für Ausbildungsbetriebe Leitfaden für Ausbildungsbetriebe Häufigsten Fragen bei der Erstausbildung Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Fachkräftemangels wird das Thema Ausbildung immer wichtiger. Wer jedoch noch nie oder

Mehr

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge)

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Tarif- und Arbeitsrecht Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Ausbildungsvergütungen 2011/2012 Urlaub für Auszubildende Stand: ab August 2011 Unternehmer-Service Maler- und Lackiererhandwerk Exklusiv

Mehr

-im Folgenden "Ausbilder" genannt- -im Folgenden "Auszubildender" genannt-

-im Folgenden Ausbilder genannt- -im Folgenden Auszubildender genannt- Berufsausbildungsvertrag Zwischen der Firma -im Folgenden "Ausbilder" genannt- und Frau/Herrn -im Folgenden "Auszubildender" genannt- geboren am..., wohnhaft in..., gesetzlich vertreten durch..., wohnhaft

Mehr

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011 Seite 1 von 5, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende (Lehrlinge) für das Metallbauerhandwerk, Feinwerkmechanikerhandwerk

Mehr

Niedersachsen. Metallhandwerk

Niedersachsen. Metallhandwerk IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 012 11 501 013 231 00 Niedersachsen Handwerk: Auszubildende Metallhandwerk Abschluss: 17.03.2003 gültig ab: 01.04.2003 01.08.2003*) kündbar zum: 31.03.2005 TARIFVERTRAG

Mehr

Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Zwischen der/dem Apothekenleiter/in: Ausbildende Apotheke: Apothekenleiter/in: Verantwortliche/r Apotheker/in: Straße Hausnr.: PLZ

Mehr

Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag Wenn dieses Formular als Durchschreibsatz verwendet wird, bitte mit Schreibmaschine in höchster Anschlagsstärke oder in Druckschrift ausfüllen! Berufsausbildungsvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, bei

Mehr

Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag Für die zuständige Stelle Berufsausbildungsvertrag Zwischen der/dem Ausbildenden/Betriebsinhaber/-in Name/Anschrift des Ausbildungsbetriebes und der/dem Auszubildenden Name, Vorname Ortsteil Landkreis

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen von der Anmeldung bis zur Abmeldung von Auszubildenden am (KKB). Wie melde

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Inhalt. Anhang Regelungen nach 9 BBiG für die Durchführung der Berufsausbildung 16. Stand: 5/2005

Inhalt. Anhang Regelungen nach 9 BBiG für die Durchführung der Berufsausbildung 16. Stand: 5/2005 Inhalt 1. Einstellungs- und Ausbildungsberechtigung 2 a) Einstellen und Ausbilden 2 b) Persönliche Eignung 2 c) Fachliche Eignung 2 2. Eignung der Ausbildungsstätte 3 3. Erst- und Nachuntersuchung sowie

Mehr

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Steuerfachangestellte/r Bitte beachten Sie bei dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages

Mehr

H I. Vertragsexemplar für den Ausbildenden (Ausbildungspraxis) Bitte jede Ausfertigung unterschreiben und Rückseite beachten!

H I. Vertragsexemplar für den Ausbildenden (Ausbildungspraxis) Bitte jede Ausfertigung unterschreiben und Rückseite beachten! Vertragsexemplar für den Ausbildenden (Ausbildungspraxis) Bitte jede Ausfertigung unterschreiben und Rückseite beachten! Berufsausbildungsvertrag ( 10 und 11 BBiG) im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

2. Kapitel. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten

2. Kapitel. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten 2. Kapitel Probezeit organisieren, gestalten und bewerten 1 40. Was ist bzw. stellt die Probezeit dar? stellt eine praktische Eignungskontrolle dar Möglichkeit für den Auszubildenden, seine Berufs- und

Mehr

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG Bachelor of Science Zwischen dem Betrieb (Praxisträger) und dem Studierenden wird folgender Studien- und Praxisvertrag zum Bachelor of Science nach dem Studienplan der Berufsakademie

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt. zur Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt. zur Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 II. Rechtsgrundlage 3 III. Berufsausbildungsvertrag 3 1. Vertragsparteien 3 2. Ausbildungsdauer

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG -

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG - Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG - vom 23. August 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag

Mehr

Begleitender Praxisvertrag

Begleitender Praxisvertrag Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in

Mehr

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Mehr

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Teilzeitarbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen

Mehr

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Urlaub 1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 2. Teilurlaubsanspruch 3. Wann entsteht der Urlaubsanspruch? 4. Was passiert, wenn der Auszubildende im Urlaub erkrankt? 5. Urlaubsgewährung

Mehr

AUSGABE 2016. TIPPS für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft. Deutscher Industrie- und Handelskammertag

AUSGABE 2016. TIPPS für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft. Deutscher Industrie- und Handelskammertag AUSGABE 2016 TIPPS für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft Deutscher Industrie- und Handelskammertag 2 TIPPS FÜR BERUFSBEWERBER UND AUSZUBILDENDE IN DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT

Mehr

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2015 - Grundsätzliches Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen, im Krankheitsfall und bei Maßnahmen

Mehr

IHK-Siegel für Ausbildungs exzellenz

IHK-Siegel für Ausbildungs exzellenz IHK-Siegel für Ausbildungs exzellenz Kriterien für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten IHK-Siegel für Ausbildungs exzellenz: Die Kriterien Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (inklusive Auszubildende)

Mehr

Führen von Ausbildungsnachweisen

Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 3. Dezember 2013 für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum Berufsausbildungsvertrag

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum Berufsausbildungsvertrag Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrie Name und Anschrift mit Tel-Nr. (ggf. Stempel und E-Mail)

Mehr

Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *)

Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden

Mehr

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Nummer: 06402.056 Datum: 2007-03-20 Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 118 29.06.20072007-06-29 Klassifikation: Entgelt-TV Fachbereich: Elektrohandwerk Tarifgebiet:

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen

Mehr

Praktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in 10825 Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und

Praktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in 10825 Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und Praktikumsvertrag Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche 52 in 10825 Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und dem/der Studenten/in der HWR Berlin Matrikelnummer E-Mail-Adresse

Mehr

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) H-FOS-01 Seite 1 von 5 Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel) (begleitende sozialpädagogische Fachkraft) (PLZ,

Mehr

Berufsausbildungsvertrag ( 10,11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Name, Vorname Zwischen der ausbildenden Praxis/Klinik (Ort der Ausbildung): (Stempel)

Berufsausbildungsvertrag ( 10,11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Name, Vorname Zwischen der ausbildenden Praxis/Klinik (Ort der Ausbildung): (Stempel) An Tierärztekammer Dieser Berufsausbildungsvertrag wurde in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unter folgender Nummer eingetragen: m. d. B. um Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Mehr

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen erkennen planen handeln Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen I. Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Allgemeine Hinweise Auf die Leistungen besteht

Mehr

Kapitel 3 Finanzielle Unterstützung während der Berufstätigkeit

Kapitel 3 Finanzielle Unterstützung während der Berufstätigkeit Kapitel 3 Finanzielle Unterstützung während der Berufstätigkeit Der Staat fördert Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Ferner unterstützt er Arbeitnehmer

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

1.2 Der Berufsausbildungsvertrag

1.2 Der Berufsausbildungsvertrag 1.2 Der Berufsausbildungsvertrag Grundlage für jedes Ausbildungsverhältnis ist ein privatrechtlicher Vertrag, der zwischen dem Ausbildenden (= der Ausbildungsbetrieb) und dem Auszubildenden (bei Minderjährigen

Mehr

IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität. Bewerbungsbogen für Ausbildungsunternehmen

IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität. Bewerbungsbogen für Ausbildungsunternehmen IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität Bewerbungsbogen für Ausbildungsunternehmen IHK-Siegel für exzellente Ausbildungsqualität Die Kriterien Im Unternehmen müssen alle Pflicht-Kriterien nachgewiesen

Mehr

Berufsausbildungsvertrag. Berufsausbildungsvertrag 1

Berufsausbildungsvertrag. Berufsausbildungsvertrag 1 Berufsausbildungsvertrag 1 Zwischen der Firma...(im Folgenden "Ausbildender") und Frau/Herrn...(im Folgenden "Auszubildender") geb. am...wohnhaft... gesetzl. vertr. durch... 2 wohnhaft... wird nachstehender

Mehr

Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag Blatt : Für die Handwerkskammer Eingangsvermerk der Handwerkskammer Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsvertragsnummer: Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Mehr

1 Die Berufsausbildung im dualen System 1 1.1 Die Ausbildung gilt etwas! 2 1.2 Leitlinie für die Ausbildung: Die Ausbildungsordnung

1 Die Berufsausbildung im dualen System 1 1.1 Die Ausbildung gilt etwas! 2 1.2 Leitlinie für die Ausbildung: Die Ausbildungsordnung INHALTSVERZEICHNIS 1 Die Berufsausbildung im dualen System 1 1.1 Die Ausbildung gilt etwas! 2 1.2 Leitlinie für die Ausbildung: Die Ausbildungsordnung 3 1.3 Die Inhalte der Ausbildung 3 Der betriebliche

Mehr

Mainz Merkblatt Stand 01.10.2013

Mainz Merkblatt Stand 01.10.2013 Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Straßenverkehrsgesetz erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.

Mehr

Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung

Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung Leitfaden Prüfungen Prüfungsarten Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung Zwischenprüfung überwiegend vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres Ermittlung des Ausbildungsstandes Zulassungsvoraussetzung

Mehr

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist

Mehr

Vertrags-Set PTA. Bestell-Nr. 121100023. M u s t e r

Vertrags-Set PTA. Bestell-Nr. 121100023. M u s t e r Vertrags-Set PTA Bestell-Nr. 121100023 Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Ausbildung in der Apotheke (Vor- und Zuname) hat nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts in der Zeit vom geboren

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

zusätzlich zum Berufsausbildungsvertrag der Steuerberaterkammer München

zusätzlich zum Berufsausbildungsvertrag der Steuerberaterkammer München Allgemeine Hinweise zum Muster-Bildungsvertrag Verbundstudium zusätzlich zum Berufsausbildungsvertrag der Steuerberaterkammer München ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb

Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb Eingang Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb Hohenzollernstraße 47 49 66117 Saarbrücken Postfach 10 13 31 66013 Saarbrücken 06 81/58 09-1 19/1 20/2 00 www.hwk-saarland.de Nr.

Mehr

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag 1 2 Ihre HWK-Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte. Die Handwerkskarte erhalten Sie nach Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle. Das Geburtsdatum

Mehr

GA BAB Seite 1 (06/2014) 69. Änderungen

GA BAB Seite 1 (06/2014) 69. Änderungen GA BAB Seite 1 (06/2014) 69 Aktualisierung, Stand 06/2014 Wesentliche Änderungen GA 69.2.3 und GA 69.2.4 Änderungen Änderungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246)

Mehr

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name

Mehr

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag 1 2 Ihre HWK-Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte. Die Handwerkskarte erhalten Sie nach Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle. Das Geburtsdatum

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.

Mehr

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit und zur Teilzeitausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt

Mehr

Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014

Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014 Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014 Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte/Poliere Redaktionelle Leitung: RA Harald Schröer, Berlin Herausgeber: Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V. ~RUdOlf

Mehr

Ausbildungsnachweis Berichtsheft über die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Notarfachangestellten

Ausbildungsnachweis Berichtsheft über die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Notarfachangestellten Ausbildungsnachweis Berichtsheft über die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Notarfachangestellten des/der Auszubildenden Name: Vorname: Geburtstag: Wohnort: Ausbildungsberuf: Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Förderung der Ausbildungsreife mit Unterstützung von SOKA-BAU auf der Grundlage des 18 Abs. 2 BBTV

Förderung der Ausbildungsreife mit Unterstützung von SOKA-BAU auf der Grundlage des 18 Abs. 2 BBTV Förderung der Ausbildungsreife mit Unterstützung von SOKA-BAU auf der Grundlage des 18 Abs. 2 BBTV - Pilotprojekt Berufsstart Bau - Mit der Änderung des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe

Mehr

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten in Rheinhessen

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten in Rheinhessen Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten in Rheinhessen Christoph Wollek Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Rheinhessen 117er Ehrenhof 3a 55118 Mainz November 2013 Bezirksärztekammer Rheinhessen

Mehr

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich Rahmentarifvertrag Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - - Tarifverbund Süd - und der IG Metall wird folgender vereinbart: R a h m e n t a r i f v e r t r a g 1 Geltungsbereich

Mehr

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten Anlage 6 Merkblatt für den Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung der fortgewährten Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst oder dem Dienst im Katastrophenschutz 1. Das Bayerische Feuerwehrgesetz

Mehr

Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit

Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit 1. Allgemeines zur Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit Grundsätzlich muss die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit (z.b. 3 Jahre)

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende der Technischen Universität Darmstadt in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-TU Darmstadt BBiG)

Tarifvertrag für Auszubildende der Technischen Universität Darmstadt in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-TU Darmstadt BBiG) Tarifvertrag für Auszubildende der Technischen Universität Darmstadt in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-TU Darmstadt BBiG) vom 23. April 2010 Zwischen der Technischen Universität

Mehr

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten

Mehr

Informationen für Ausbildungsbetriebe des Kälteanlagenbauer-Handwerks. Die Ausbildung nach dem dualen System gliedert sich in 3 Teilbereiche:

Informationen für Ausbildungsbetriebe des Kälteanlagenbauer-Handwerks. Die Ausbildung nach dem dualen System gliedert sich in 3 Teilbereiche: Sächsische Innung der Kälte- und Klimatechnik Sächsische Kältefachschule Informationen für Ausbildungsbetriebe des Kälteanlagenbauer-Handwerks Gliederung 1. Allg. Informationen 2. Überbetriebliche Lehrunterweisung

Mehr

Haken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe -

Haken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe - Haken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe - Katrin von Balluseck RECHTSANWÄLTIN Keine Haken keine Ösen durch... I. Ordnungsgemäße Begründung des

Mehr

Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln

Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln Mit vorformulierten Musterzeugnissen Ratgeber Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln Die Zeugnisarten Definition»Arbeitszeugnis«Ein Arbeitszeugnis ist die

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G. für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R

A R B E I T S V E R T R A G. für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R A R B E I T S V E R T R A G für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R zwischen Frau / Herrn in (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) und Frau /Herrn in (Name der Arzthelferin

Mehr

TVAöD Allgemeiner Teil mit den Vorschriften des Besonderen Teils BBiG. - Durchgeschriebene Textfassung der VKA - Inhaltsverzeichnis

TVAöD Allgemeiner Teil mit den Vorschriften des Besonderen Teils BBiG. - Durchgeschriebene Textfassung der VKA - Inhaltsverzeichnis TVAöD Allgemeiner Teil mit den Vorschriften des Besonderen Teils BBiG - Durchgeschriebene Textfassung der VKA - Stand: 1. Januar 2010 Zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner

Mehr

Anlage zum Berufsausbildungsvertrag für den Auszubildenden Betrieblicher Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Name des Ausbildungsbetriebes Vorname, Name des Ausbilders

Mehr

Muster eines. Arbeitsvertrages

Muster eines. Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2005 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 6 vom 28. März 2015 Zwischen

Mehr

Arbeitsvermittlungsvertrag

Arbeitsvermittlungsvertrag Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler

Mehr

Tarifvertrag über die Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk (TV Berufsbildung) vom 4. Juli 2015

Tarifvertrag über die Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk (TV Berufsbildung) vom 4. Juli 2015 Tarifvertrag über die Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk (TV Berufsbildung) vom 4. Juli 2015 Zwischen dem der und der Bundesverband Gerüstbau e.v., Rösrather Straße 645, 51107 Köln, Bundesinnung für

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Gültig für Personen, die in kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben nach dem Berufsbildungsgesetz

Gültig für Personen, die in kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben nach dem Berufsbildungsgesetz Forstwirtschaft Ausbildungstarifvertrag TVAöD-Wald VKA Gültig für Personen, die in kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Forstwirt ausgebildet werden

Mehr

Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (Anlage 5a zur AVO)

Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (Anlage 5a zur AVO) Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (Anlage 5a zur AVO) (VO vom 27.Juni 2008, ABl. 2008, S. 359, geändert durch VO vom 7.August 2009,

Mehr

Musterausbildungsvertrag. Erklärungen zu Seite 1

Musterausbildungsvertrag. Erklärungen zu Seite 1 Musterausbildungsvertrag Erklärungen zu Seite 1 1 Zwischen Hier die Ausbildungspraxis eintragen. Geben Sie eine/n zuständige/n Ausbilder/in innerhalb der Praxis an, wenn mehrere Zahnärzte gemeinsam tätig

Mehr

Neuerungen / Änderungen durch das Notfallsanitätergesetz

Neuerungen / Änderungen durch das Notfallsanitätergesetz Neuerungen / Änderungen durch das Notfallsanitätergesetz Zu 1 Abs. 1 Führen der Berufsbezeichnung Die Berufsbezeichnung ändert sich in Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter. In der Gesetzesbegründung

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

3.3.2 Dauer der Lehrzeit

3.3.2 Dauer der Lehrzeit Seite 1 3.3.2 3.3.2 3.3.2.1 Festsetzung der Lehrzeit Die wird mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in einer Lehrberufsliste (siehe 3.1.2) festgesetzt. Dabei sind folgende

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Rahmentarifvertrag für die Auszubildenden

Rahmentarifvertrag für die Auszubildenden Zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Baden-Württemberg e. V. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Stuttgart wird folgender

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R /

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R / Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R 2 0 1 7 / 2 0 1 8 Die Prüfungsanmeldung zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch die/den

Mehr

Vor Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden:

Vor Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden: 5.28. Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit 5.28.1. Allgemeines Grundsätzlich muß die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit (z.b. 3 Jahre) eingehalten werden. Vertraglich können

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin. SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.de Rundschreiben Nr. 01/2015 An alle Betriebe des Baugewerbes

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Mehr

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX.

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX. Dreiseitiger Vertrag zwischen geb. am: wohnhaft: - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - und XXX - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und der KARENT Beratungs- und Vermittlungs- GmbH, Präambel - im folgenden

Mehr