Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -
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- Leander Junge
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1 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorsorgeservice aus Sicht des Notariats Dr. Helga KAISER und Dr. Astrid LEOPOLD Stattegg, 9. Juni 2015 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. 2 1
2 Warum Vorsorgevollmacht? Zahl der demenzkranken Personen hat sich in den letzten 100 Jahren verzehnfacht Mehr als Österreicher sind über 75 Dzt. ca Sachwalterschaften (steigende Tendenz) Subsidiarität der Sachwalterschaft Frage der Privatautonomie / Selbstbestimmungsrecht Ich entscheide wer, wann, was Voraussetzung: Hohes Vertrauen zum Bevollmächtigten 3 Die Praxis Privatautonomie: wer vertritt mich und in welchen Bereichen Kündigung von beiden Seiten jederzeit möglich Rechnungslegung Aber: KEINE gerichtlichen Genehmigungen 4 2
3 Vorsorgevollmacht Vorteile einer Vorsorgevollmacht Sie bestimmen selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchführen darf Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen Und vor allem: Sie bestimmen das alles rechtzeitig, bevor jemand für Sie entscheiden muss 5 Vorsorgevollmacht Vorteile einer Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Die Gerichte können innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht und ob daher z.b. ein Sachwalter überhaupt bestellt werden muss Das spart Zeit, unnötige Wege und auch Kosten. Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt ist und gültig ist. Derzeit gibt es im ÖZVV über Registrierungen. 6 3
4 Patientenverfügung Ablehnung bestimmter Behandlungsformen infolge Krankheit oder Unfall im vorhinein Konkrete Formulierung wichtig Inhalt kann nicht Verlangen einer bestimmten Behandlungsmethode sein Ablehnung von Organspende ist nicht Inhalt 7 Arten der Patientenverfügung Verbindliche Patientenverfügung Nur unter Mitwirkung eines Arztes UND eines Juristen (Notar, RA, Patientenanwalt) möglich Auf 5 Jahre begrenzt, danach automatisch beachtliche Patientenverfügung Beachtliche Patientenverfügung Kann vom Arzt beachtet werden, muss aber nicht Handschriftlich zu Hause bei den Unterlagen verwahrt 8 4
5 Welche Aufgaben haben Arzt und Rechtsberater Vorher zum Arzt! Beratung vor Errichtung einer Patientenverfügung Klärung von Detailwünschen Erläuterung der Möglichkeiten Errichtung Registrierung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats durch den Notar 9 Das Patientenverfügungsregister der österreichischen Notare Seit 1. Juli 2007 in Betrieb Kooperation mit Österreichischem Roten Kreuz Abfragemöglichkeit der Krankenanstalten per Hotline des Roten Kreuzes 24 Stunden täglich 365 Tage im Jahr Derzeit sind knapp Patientenverfügungen registriert 10 5
6 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Volljährige, nicht geschäftsfähige Österreicher nächste Angehörige: Kinder, Eltern, Ehegatten (gemeinsamer Wohnsitz), Lebensgefährten (seit mind. drei Jahren) Vorliegen eines ärztlichen Attests nur für eingeschränkten Wirkungskreis 11 Wirkungskreis Abschluss und Erfüllung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens Abschluss und Erfüllung von Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Gerichten und Behörden Vertretungsbefugnis bei einfachen medizinischen Behandlungen Verfügung über Geldmittel des Betroffenen bis zur Grenze von ca ,-- (erhöhtes Existenzminimum) 12 6
7 Sachwalterschaft Ablauf ohne Vorsorgevollmacht Im Allgemeinen wird dann im Falle der Geschäftsunfähigkeit vom Gericht ein Sachwalter bestellt (Dauer der Bestellung zwischen drei und sechs Monaten; Clearing-Stelle) Sachwalter erledigt im Namen der Person, für die er bestellt ist die Rechtsgeschäfte, für die er vom Gericht beauftragt ist Wird häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen beantragt 13 Sachwalterschaft Wer wird Sachwalter? Familienangehörige, Vereine, Hauptberufliche Tätigkeit des Sachwalters IMMER unter gerichtlicher Kontrolle Was kann der Besachwaltete weiter selbst entscheiden: alles, was nicht von Sachwalterschaft betroffen ist; höchstpersönliche Angelegenheiten Rechte des Besachwalteten: Antrag bei Gericht betreffend Kontrolle seiner Sachwalterschaft 14 7
8 Geschäftsfelder der Notarin Immer wenn es um klare Verhältnisse geht bei Haus, Grundstück, Wohnung Familienrecht Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Schenkung, Übergabe und Erbschaft Testament Mediation / Schlichtung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 15 Resümee Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und Sicherheit: Sachwalterschaft 16 8
9 Resümee Individuelle rechtliche Beratung ist bei jeder Art der rechtlichen Vorsorge (Vollmacht, Testament und Patientenverfügung) unverzichtbar Um rechtzeitig Vorsorgen zu können muss man über die konkreten Ansprüche, die individuelle Situation und die Rechtslage Bescheid wissen Lassen Sie sich rechtzeitig von Ihrem Notar über die für Sie besten Gestaltungsmöglichkeiten beraten Ein Notar ist immer in Ihrer Nähe 17 Bitte um Ihre Fragen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18 9
10 19 10
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