Standards im Radverkehr Einführung in die neuen Regelwerke für Stadt- und Landstraßen

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1 Folie Standards im Radverkehr Einführung in die neuen Regelwerke für Stadt- und Landstraßen Peter Gwiasda Planungsbüro VIA eg

2 Folie Die Hierarchie der Regelwerke der FGSV Die Struktur der Regelwerke der FGSV kennt künftig drei Stufen: Übergeordnete Regelwerke der ersten Stufe befassen sich mit den wesentlichen Straßenkategorien Stadtstraßen, Landstraßen, Autobahnen sowie grundlegenden Planungsfragen wie der Netzgestaltung. Die Regelwerke der zweiten Stufe konkretisieren diese Anforderungen für einzelne Verkehrsarten und Ansprüche wie Fußgänger, Radfahrer, öffentlichem Verkehr, aber auch Parken. Ergänzende Regelwerke der dritten Stufe behandeln Einzelaspekte wie z.b. Fahrradwegweisung oder Fahrradparken.

3 Folie Die Hierarchie der Regelwerke der FGSV RASt 2006 (Stadtstraßen) EFA 2002 (Fußgänger) zum Radverkehr: RAL 2009 (Landstraßen) ERA 2009 Entwurf (Radverkehr) RiLSA 1992/03 (Signalisierung) EAÖ 2003 (ÖPNV) RIN 2008 (integrierte Netzgestaltung) EAR 2004 (Parken)... (weitere)... (weitere) 3. HRaS 2002 (Radverkehr im ländlichen Raum) HSRa 2005 (Signalisierung Radverkehr) Merkblatt Fahrradwegweisung 1998 (Wegweisung) Merkblatt Fahrradparken 2009 (Fahrradparken)

4 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt)

5 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt): Der Gültigkeitsbereich Die RASt gilt für alle Innerortsstraßen und anbaufreie Straßen im Umfeld städtischer Gebiete.

6 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt): Die Grundphilosophie Ausgewogene Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche im Straßenraum Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung des Umfeldes gleichberechtigt neben der Verkehrsfunktion Straßenräume vom ihren Rändern her entwerfen (statt von der Fahrbahn aus).

7 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt): Grundsätze Berücksichtigung des Umfeldes gleichberechtigt neben der Verkehrsfunktion

8 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt): Grundsätze Straßenräume von ihren Rändern her entwerfen (statt von der Fahrbahn aus). Flächenansprüche der Fußgänger und Radfahrer ernst nehmen. z.b. 2,50m als Mindestmaß für Gehwege

9 Folie Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Die Arbeitsweise: Typische Entwurfssituation Aus der Berücksichtigung des Umfeldes und der Verkehrssituation ergeben sich 12 typische Entwurfssituationen

10 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Die Arbeitsweise: Planungshilfe beim Querschnittsentwurf Die wesentlichen Parameter sind: Im Idealfall findet sich ein passender

11 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Die Arbeitsweise: Lösungen für Entwurfsituationen Dörfliche Hauptstraße

12 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Die Arbeitsweise: Lösungen für Entwurfsituationen rtliche Ge- Folie 1

13 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Die Arbeitsweise: Lösungen für Entwurfsituationen Gewerbestraße

14 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Aussagen zu Einzelfragestellungen Am Beispiel der Erfordernis von Abbiegefahrstreifen oft übersichtlich aufgearbeitet.

15 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) Aussagen zu Einzelfragestellungen Die RASt hat den Anspruch eines umfassenden Regelwerkes, das auch zum Radverkehr Aussagen trifft. z.b. Fahrradparken

16 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL)

17 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL): Der Gültigkeitsbereich

18 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL): Die Grundphilosophie Sichere Landstraßen: Die meisten Verkehrstoten sind auf den Landstraßen zu verzeichnen. Hauptunfallursachen sind das Überholen und zu hohe Geschwindigkeit. Selbsterklärende Straße durch wenige (4) Entwurfsklassen Zuordnung der Entwurfsklassen zu Verbindungsfunktion und Verkehrsstärke Zuordnung der Betriebsformen und ursprünglich auch zulässigen Geschwindigkeiten zu den Entwurfklassen.

19 Folie 1 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Die Grundphilosophie Die RAL ist vom Kfz-Verkehr her konzipiert. Es gibt kaum einen Bezug zum Umfeld. Andere Verkehrsarten, auch der Radverkehr spielen nur eine Nebenrolle.

20 Folie 2 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Die Arbeitsweise: Denken in Straßenkategorien

21 Folie 2 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Entwurfsklassen und Regelquerschnitt in der RAL

22 Seminar: Neue Regelwerke für den Radverkehr Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Entwurfsklassen und Betriebsform in der RAL RQ 15,5 TPF TPG PG KR RQ 11,5+ Folie 22

23 Folie 2

24 Folie 2 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Entwurfsklassen und Betriebsform in der RAL RQ 11 RQ 9 PG PG KR Radverkehr auf Radweg PG Radverkehr auf Fahrbahn

25 by Planungsbüro Markus VIA Lerner eg, Köln November Folie

26 Folie 2

27 Folie 2 ichtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) tandardmaße für Straßenbegleitenden Radwege außerorts

28 Folie 2

29 29 Folie 2 Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) Querungsstellen Musterlösungen nach RAL

30 Folie 3

31 Folie 3

32 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)

33 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Der Gültigkeitsbereich Die ERA gilt für Innerorts, wie für Außerorts und hat daher Bezüge zur RASt und zur RAL Die Netzkategorien im Radverkehr sind aus der RIN übernommen Kategoriengruppe innerhalb bebauter Gebiete außerhalb bebauter Gebiete Verbindungsfunktionsstufe IR AR überregional II IR II AR II regional III IR III AR III nahräumig IV IR IV AR IV kleinräumig V IR V - ERA zusätzlich H RaS

34 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Die Grundphilosophie Die aktuelle StVO-Novelle hebt die bevorzugte Stellung des Radweges auf und stellt alle Führungsformen gleichberechtigt nebeneinander. Wahl der Führungsform nach definierten Kriterien Aufhebung starrer Einsatzgrenzen, z.b. der Kfz-Belastung Inhaltliche Abstimmung mit den thematisch benachbarten Richtlinien und Empfehlungen Konzentration auf die Kernthemen. Alle Spezialthemen werden in Merkblättern behandelt.

35 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ERA und StVO: Zeitlicher Zusammenhang planerische Festlegungen werden wieder aus Verwaltungsvorschrift entfernt Verwaltungsvorschrift verweist statt dessen auf die ERA Novellierung ERA und StVO war deshalb zeitgleich notwendig Daraus ergibt sich ein neues Zusammenspiel:

36 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ERA und StVO: Inhaltlicher Zusammenhang Beispiel für das künftige Zusammenspiel: Verwaltungsvorschrift künftig: Überholen auf benutzungspflichtigen Radwegen ERA: Wann ist welche Breite zum Überholen erforderlich? statt starrer Grenzwerte also wissenschaftlich abgeleitete Einsatzkriterien eng weit

37 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Gliederung der ERA 0 Einordnung der ERA 07 1 Radverkehrskonzept 2 Entwurfsgrundlagen 3 Radverkehrsführung an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen 4 Entwurf von Knotenpunkten innerorts 5 Querungsanlagen und ähnliche Netzelemente 6 Radfahren in Erschließungsstraßen 7 Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung 8 Radfahren in Fußgängerbereichen 9 Radverkehr an Landstraßen 10 Selbständig geführte Radwege 11 Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen 12 Wirkungskontrolle und Qualitätssicherung ANHANG: Verfahren zur Bestimmung der Radverkehrsführung

38 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Wahl der Führungsform Grundtypen der Führungsformen Mischverkehr auf der Fahrbahn Teilseparation Trennen Erläuterung Mischen auf der Fahrbahn ist für den gesamten Radverkehr vertretbar. Für einen Teil des Radverkehrs ist Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen nicht mehr vertretbar. Die Fahrbahnnutzung soll dem Radverkehr aber möglich sein. Für alle Gruppen des Radverkehrs überwiegen die Sicherheitsvorteile der Trennung vom Kfz-Verkehr. Folie 3

39 Folie 3 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Wahl der Führungsform rundtypen r Führungsrmen Mischen Teilseparation Trennen geordnete hrungsformen Mischverkehr mit Kfz auf der Fahrbahn, ggf. Beeinflussung des Verkehrsablaufes Schutzstreifen / Gehweg mit Zusatz Radfahrer frei Radweg ohne Benutzungspflicht Kombinationen Radfahrstreifen Radweg mit Benutzungspflicht (auch Zweirichtungsradwege) Gemeinsamer Geh- und Radweg

40 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Die Arbeitsweise: Wahl des Führungsprinzips Diagramm zur Bestinnung der Hauptführungsform Die Hauptführungsformen Mischen und Tennen sowie die Möglichkeit einer weichen Trennung werden über das Kfz-Kriterium ermittelt. A B C D Regeleinsatzbereich für das Führungsprinzip Mischen Regeleinsatzbereich für das Führungsprinzip Teilseparation Das Führungsprinzip Trennen ist die Regel Das Führungsprinzip Trennen ist unerlässlich Die Übergangsbereiche sind nicht als harte Grenzen zu definieren

41 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Praxisbeispiel für die Anwendung in einer Gemeinde In den künftigen Tempo 30- Zonen fahren Radfahrer immer auf der Fahrbahn. Auf Hauptstraßen werden Schutzstreifenstreifen markiert. Ist dies nicht möglich, sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. Auf Landstraßen ist in der Regel ein Radweg erforderlich. [Kfz/h] Radwege sinnvoll Angebotsstreifen, Radstreifen Hauptstraßen Tempo 30 Zonen Fahren auf der Fahrbahn Radwege unbedingt erforderlich Landstraßen [km/h]

42 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Praxisbeispiel: Schutzstreifen in Übergangsbereichen Beispiel: Route d Esch Teilseparation ist erforderlich! Ab Fennange können die geeigneten Abschnitte mit Angebotsschreiben markiert werden. [Kfz/h] Radwege sinnvoll Angebotsstreifen, Radstreifen Fahren auf der Fahrbahn Radwege unbedingt erforderlich Route de Esch [km/h] V 85 7 Meter Fahrbahn (innerorts mit Rinne) Auf den Abschnitten zwischen den Ortslagen soll die Geschwindigkeit wirksam auf 50 km/h begrenzt werden. Parken ist der Hauptkonfliktpunkt in den ländlichen Ortsdurchfahrten Ausreichende Fahrbahnbreiten in Huncherange

43 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Die Flächenansprüche des Radverkehrs Die Regelbreiten und unteren Regelbreiten leiten sich aus den Bewegungsräumen direkt ab. Kriterium Richtungsradwege: Überholen Kriterium Zweirichtungsradwege: Begegnung Mindestbreite Richtungsradweg: 1,60m Überholen nur mit eingeschränktem Verkehrsraum (Ausnahmefall) Regelbreite: Richtungsradweg 2,00 m Überholen mit uneingeschränktem Verkehrsraum Regelbreite: Zweirichtungs- Radweg: 2,50 m Begegnung bei unverminderter Geschwindigkeit Mindestbreite: Zweirichtungs- Radweg: 2,00 m Begegnung bei verminderter Geschwindigkeit, da Sicherheitsabstand fehlt Anmerkung: Der Sicherheitsraum ist immer zu berücksichtigen. Muss aber nicht zum baulichen Radweg zählen! Anmerkung: Die regelmäßige Begegnung erfordert einen zusätzlichen Sicherheitsraum zwischen den Richtungen.

44 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfsgrundlagen: mit RASt harmonisiert Die Regelbreiten und unteren Regelbreiten leiten sich aus den Verkehrsräumen ab. Ansprüche des Fußgängerverkehrs werden aus der EFA übernommen. Die Regelmaße finden sich (fast alle) in den Querschnitten der RASt wieder. Regelbreite Richtungsradweg 2,00 m eingeschränkte Breite Richtungsradweg 1,60 m Regelbreite Schutzstreifen 1,50 m Mindestbreite Schutzstreifen 1,25 m

45 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Wahl der Führungsform: Die Kriterien Kriterium Parameter Kfz-Kriterium Kriterium Schwerverkehr Flächenkriterium Kriterium Parken Knotenkriterium Geschwindigkeit und Kfz- Verkehrsstärke Lkw am Tag Befriedigung der Breitenansprüche in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität Art und Intensität des Parkens Anzahl der Einfahrten je km Kriterium Längsneigung Längsneigung in %

46 Folie 4 Wahl der Führungsform KO-Kriterium Fläche Beispiel: Tabelle zum Flächenkriterium beim Einsatz von Schutzstreifen Nutzungsanspruch Kfz-Verkehr (vgl. Tabelle B3) Verfügbarer Fahrbahnquerschnitt zuzüglich 0,50 m je Parkstreifen Punktwerte < 7,00 m nicht geeignet (Ausschluss) gering (Fahrstreifen Kfz 4,50 m) 7,00 - < 7,50 m 1 7,50 m 2 mittel (Fahrstreifen Kfz 4,75 m) < 7,25 m nicht geeignet (Ausschluss) 7,25 - < 7,75 m 1 7,75 m 2 hoch (Fahrstreifen Kfz 5,00 m) < 7,50 m nicht geeignet (Ausschluss) 7,50 - < 8,00 m 1 8,00 m 2

47 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Flächenansprüche von Radverkehrsanlagen Zusammenstellung der wichtigsten Breitenmaße in der ERA

48 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfselemente Führung an Hauptverkehrsstraßen Beispiel: Schutzstreifen Darstellung der Führungsform Dargestellt werden die Merkmale wie Markierung, Piktogramme, Parken, und Breite angrenzender Fahrstreifen Mindestbreite: 1,25 m Regelbreite: 1,50

49 Folie 4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfselemente Führung an Hauptverkehrsstraßen Beispiel: Radfahrstreifen Darstellung der Führungsform Dargestellt werden die Merkmale wie Markierung, Piktogramme, Parken, Breite angrenzender Fahrstreifen Mindestbreite 1,60 m zuzüglich 0,25 m Breitstrichmarkierung

50 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfselemente Führung an Hauptverkehrsstraßen Beispiel: Bauliche Radwege Darstellung der Führungsform Radwege können, müssen aber nicht, benutzungspflichtig sein. Breite für Richtungsradwege: 2,00 m (1,60 m) Sicherheitstrennstreifen: 0,75 m (0,50 m)

51 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfselemente Führung an Hauptverkehrsstraßen Bauliche Radwege Gestaltung von Grundstückszufahrten

52 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Entwurfselemente Führung an Hauptverkehrsstraßen Bauliche Radwege Gestaltung von Radwegenden

53 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Radverkehrsführung an Verkehrsknoten Die Vielzahl möglicher Lösungen für den Radverkehr lässt hier eine systematische Betrachtung notwendig erscheinen. Abbiegespur aufgeweitete Aufstellspur Veloweiche

54 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Knotenpunkte: Schritte zur Wahl der Entwurfselemente Bestimmung des Knotentyps i.d.r. vorgegeben sonst Gestaltung entsprechend der RASt Fahrbeziehungen des Radverkehrs als potenzieller Konflikt Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links Knotenpunkt mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen Kreisverkehr Signalgeregelter Verkehrsknoten Rechtsabbiegen Geradeausfahren Linksabbiegen Rang der Zufahrt Bevorrechtigt Untergeordnet Anzahl der Fahrstreifen Anzahl der Fahrstreifen Aufteilung in Richtungsfahrstreifen Führungsform des Radverkehrs Mischverkehr auf der Fahrbahn Trennen bzw. Teilseparation auf der Fahrbahn Führung über Seitenräume

55 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Knotenpunkte: Einsatz von Entwurfselementen Knotentyp: Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen Konflikttyp: Links abbiegen aus vorfahrtberechtigter Straße In untergeordneter Zufahrt immer direkt abbiegen Fahrstreifen: direkte Führung bei maximal zwei Richtungsfahrtreifen Führungsform hat keinen Einfluss Zusatzkriterium: Kfz- Verkehrsmenge Entwurfselemente: Beispiellösung für direktes Abbiegen Entwurfselemente: Beispiellösung für indirektes Abbiegen

56 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Ergänzende Knotenpunktlösungen...die in der RAL nicht behandelt sind

57 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Radverkehrsführung an Verkehrsknoten Versetzte Querungshilfe in der Verziehung der Linksabbiegespur

58 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Radverkehrsführung an Verkehrsknoten Gleicher Fall in der Rückverziehung erfordert zusätzliche Querung einer Straße und ist dafür weniger umwegig.

59 Folie 5 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Radverkehrsführung an Verkehrsknoten Die bevorrechtigte Führung über Einmündungen soll möglich sein. Der Radweg verläuft dann fahrbahnnah und vor dem Fahrbahnteiler.

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