1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor?
|
|
- Karl Schmitz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lebensmittelrecht Geltungsbereich und Anforderungen 1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor? Die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene fordert, dass jeder Lebensmittelunternehmer dafür sorgt, dass die Lebensmittelsicherheit nicht gefährdet wird. Zur Erfüllung dieser Anforderungen müssen die Lebensmittelunternehmer insbesondere folgende Maßnahmen bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen: Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften der Verordnung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen Ggf. zusätzliche Beachtung der VO (EG) 853/2005 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Bei Erfordernis Einhaltung spezifischer Hygienemaßnahmen: Erfüllung mikrobiologischer Kriterien für Lebensmittel, Umsetzung von Verfahren zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung, Erfüllung der Temperaturerfordernisse für Lebensmittel, Aufrechterhaltung der Kühlkette, Probenahme und Analyse Gefahrenanalyse und Bewertung nach den Grundsätzen des HACCP Registrierung oder falls vorgeschrieben Zulassung des Betriebes Für Ihre tägliche Arbeit: Mit der Übertragung der vollen Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit auf den Lebensmittelunternehmer und ein integriertes Konzept von der Primärproduktion bis hin zum Endverbraucher möchte der Gesetzgeber hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten. 15
2 2 Auf welchen Grundsätzen basieren die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelunternehmer nach der neuen EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene? Der Lebensmittelunternehmer trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel. Er muss eine gute Hygienepraxis beachten und ein Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen einführen. Neben den allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer gelten nach der neuen Verordnung über Lebensmittelhygiene insbesondere folgende Grundsätze: Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels trägt der Lebensmittelunternehmer. Die Lebensmittelsicherheit muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette eingehalten werden, eingeschlossen der Primärproduktion. Keine Unterbrechung der Kühlkette bei Kühl- und Tiefkühlware. Stärkung der Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers durch Beachtung einer guten Hygienepraxis und den HACCP-Grundsätzen. Die Erarbeitung branchenspezifischer Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis wird ausdrücklich begrüßt. Anforderungen an Temperaturkontrollerfordernisse und mikrobiologische Kriterien müssen durch wissenschaftliche Risikobewertungen festgelegt werden. Eingeführte Lebensmittel müssen mindestens denselben oder gleichwertigen Hygieneanforderungen entsprechen. Für Ihre tägliche Arbeit: Denken Sie und Ihre Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit immer daran, dass es Ihre Aufgabe als Lebensmittelunternehmer ist, für ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zum Gesundheitsschutz der Verbraucher für die von Ihnen hergestellten, zubereiteten oder zum Verzehr angebotenen Lebensmittel oder Speisen zu sorgen. 16
3 3 Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie? Für die Gemeinschaftsverpflegung gelten generell die Hygieneanforderungen der neuen EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene. Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene VO (EG) Nr. 852/2004 gilt seit dem 1. Januar 2006 für alle Lebensmittelunternehmer über die gesamte Lebensmittelkette. Neben der Beachtungen der Anforderungen in Anlage II verpflichtet die Verordnung die Unternehmen zu einem vollständigen HACCP-System nach den sieben HACCP-Grundsätzen. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs dient als Ergänzung der Verordnung über Lebensmittelhygiene und löst die nationalen produktspezifischen Verordnungen wie beispielsweise die Fleischhygiene-Verordnung oder Fischhygiene- Verordnung etc. ab. Sie gilt nur für unverarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs, nicht aber für die Herstellung von Lebensmitteln, welche gleichzeitig tierische und pflanzliche Lebensmittel enthalten. Damit müssen diese Anforderungen in der Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung generell nicht berücksichtigt werden. Für Ihre tägliche Arbeit: Auch wenn die Anforderungen der Verordnung mit spezifischen Anforderungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs für Ihren Betrieb nicht gelten, müssen beispielsweise dort festgeschriebene Anforderungen an bestimmte Lebensmittel, wie Temperaturanforderungen, berücksichtigt werden. Artikel 1 Geltungsbereich VO (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. 4 Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Hygiene in der Ernährungsindustrie? Für die Ernährungsindustrie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneanforderungen je nach Art des Erzeugnisses darüber hinaus auch die spezifischen Hygienevorschriften der VO (EG) Nr. 853/2004. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 beinhaltet spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Diese müssen zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 beachtet werden. Die Anforderungen gelten für unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie für 17
4 Lebensmittel, die als Verarbeitungserzeugnisse aus der Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer Erzeugnisse hervorgehen. Damit löst diese Verordnung viele bisher in Deutschland geltende, produktspezifische Vorschriften ab. Anders als bisher fallen Lebensmittel, die als Zutaten Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs und Zutaten pflanzlichen Ursprungs enthalten, nicht unter diese spezifischen Anforderungen. Ausgenommen sind ebenfalls grundsätzlich Einzelhandelsbetriebe (mit Ausnahmen) und Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung. Aufgrund der beschriebenen Ausnahmeregelung und den neuen Begriffsbestimmungen für Verarbeitungserzeugnisse sind Betriebe, die zusammengesetzte Lebensmittel, wie z. B. Pizza oder Speiseeis herstellen, zukünftig nicht mehr zulassungspflichtig, sondern unterliegen nur noch den Anforderungen der VO (EG) Nr. 852/2004 und einer Registrierungspflicht. Für Ihre tägliche Arbeit: Sollte Ihr Unternehmen nicht unter die Anforderungen der Verordnung tierischen Ursprungs fallen; nach dem neuen EU-Hygienerecht müssen sich alle Lebensmittelunternehmer bis Ende 2009 bei der zuständigen Behörde als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen. Artikel 1 Geltungsbereich VO (EG) Nr. 853/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und Artikel 6 Amtliche Kontrollen, Eintragung und Zulassung VO (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. 5 Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Hygiene im Handwerk (Bäcker, Fleischer, Lebensmittelhandel)? Für Handwerksbetriebe gelten in der Regel nur die Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) 852/2004. Für Bäckereien andere Handwerksbetriebe und den Lebensmittelhandel gelten, ebenso wie für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, die Anforderungen der Verordnung über Lebensmittelhygiene. Ob Fleischereien über diese Anforderungen hinaus auch die spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs der VO (EG) Nr. 853/2004 beachten müssen und zulassungspflichtig sind, ist davon abhängig, ob diese auch selber schlachten und ob die Belieferung anderer Unternehmen mit selbst hergestellten Produkten über einen lokalen und mengenmäßig beschränkten Umfang hinaus erfolgt. Für Ihre tägliche Arbeit: Fleischereien, welche aufgrund ihrer Tätigkeiten auch unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 fallen, müssen sich nicht nur registrieren lassen, sondern benötigen die gleiche Zulassung wie Industriebetriebe. 18
5 6 Was sind die wichtigsten hygienerechtlichen Vorschriften für einen Lebensmittelproduzierenden, -verarbeitenden bzw. in den Verkehr bringenden Betrieb? Seit Inkrafttreten des EU-Hygienepaketes zum befinden sich die wesentlichen Hygienevorschriften in den Verordnungen des EU-Hygienepaketes. Mit Inkrafttreten des neuen EU-Hygienerechts zum 1. Januar 2006 haben viele der nationalen, produktspezifischen Verordnungen wie beispielsweise die Fleischhygiene-Verordnung oder die Hackfleischverordnung etc. ihre Gültigkeit verloren. Die seit Jahresbeginn geltenden Hygieneanforderungen befinden sich in der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der VO (EG) Nr. 853/2004 mit speziellen Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie werden durch Ergänzungsvorschriften u. a. mit mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel und Temperaturkriterien sowie ggf. weitere nationale Bestimmungen ergänzt. Die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (VO (EG) Nr. 2073/2005) ist bei Druckfreigabe jedoch die bisher einzige Ergänzungsvorschrift. Für Ihre tägliche Arbeit: Fragestellungen, welche über das neue EU-Hygienerecht noch nicht vollständig abgedeckt werden, wie beispielsweise Temperaturanforderungen/Verbrauchsdatum für Hackfleisch, sollten Sie vorerst nach der bisher geltenden Gesetzeslage handhaben. Dadurch können Sie unnötigen Diskussionen und Beanstandungen durch die Überwachungsbehörden aus dem Weg gehen. 7 Welche wesentlichen Dinge schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor? Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet neben einem Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot bei bestimmten Erkrankungen auch Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers zur Vermeidung einer Übertragung von durch Lebensmittel übertragbare Erkrankungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Mitarbeiter mit den im Gesetzestext aufgeführten Erkrankungen oder Ausscheider der Krankheitserreger nicht in Bereichen Arbeiten, in denen leicht verderbliche Lebensmitteln hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, sowie in Küchen, Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Diese Krankheitserreger können über Lebensmittel besonders leicht auf größere Menschenmengen übertragen werden. Das Tätigkeitsverbot gilt bereits automatisch bei einem ersten Krankheitsverdacht und muss anders als im früheren Bundesseuchengesetz nicht ausdrücklich durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, den Betriebsinhaber bereits im Verdachtsfall unverzüglich zu informieren. Gleichzeitig ist es die Pflicht des 19
6 Lebensmittelunternehmers, entsprechende Maßnahmen festzulegen und den Mitarbeiter ggf. von seiner Arbeit freizustellen. Darüber hinaus gilt eine Belehrungspflicht durch das Gesundheitsamt sowie durch den Arbeitgeber selbst. Für Ihre tägliche Arbeit: Die Regelungen zum Infektionsschutzgesetz gelten seit dem 1. Januar Alte Gesundheitszeugnisse können Sie wie eine Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt handhaben. 42 Abs. 1 und 2 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote und 43 Abs. 2 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Infektionsschutzgesetz. 8 Was versteht man unter Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit? Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit bilden die Eckpfeiler für das heutige Prinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Die Begriffe Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit werden in der EU- Verordnung über Lebensmittelhygiene wie folgt definiert: Lebensmittelhygiene beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um eine Gefahr für den Menschen unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel für den Genuss durch den Menschen tauglich ist. Der Begriff Lebensmittelsicherheit umschreibt die Gewähr, dass ein Lebensmittel der Gesundheit des Endverbrauchers nicht schadet, wenn es zubereitet und/oder verzehrt wird. Für Ihre tägliche Arbeit: mit der Beachtung aller erforderlichen Maßnahmen bei der täglichen Arbeit mit Lebensmitteln stellen Sie sicher, dass diese bei ihrer Zubereitung, Verarbeitung oder beim Verzehr keine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen können. Artikel 2 Begriffsbestimmungen VO (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. 20
Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrBetriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:
Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und
MehrVerbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung
Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze
MehrHygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen
Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen 22 03 2017 Michael Gartner Hygienepaket Hygienepaket VO (EG) 178/2002 Verfahren zur
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION
MehrEU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Die Anwendung der VO(EG) Nr.852/2004 in Würzburg am 27.07.2010 Thomas Krampf, Spezialeinheit Übersicht über lebensmittelrechtliche Bestimmungen (in Auszügen)! EU-Basis-Verordnung
MehrUnterrichtseinheit 4. Betreiben von Ausgabestellen
Unterrichtseinheit 4 Betreiben von Ausgabestellen 53 Helfergrundausbildung Betreuungsdienst Folie 4-1 Helfergrundausbildung Betreuungsdienst Folie 4-2 Abbildungen Methoden/Medien Betreiben von Ausgabestellen
MehrWichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!
Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien
Mehr(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004
30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 139/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
MehrSeminar: Das neue Lebensmittelhygienerecht. Praktische Umsetzung der guten Hygienepraxis und HACCP
1 Seminar: Das neue Lebensmittelhygienerecht Seminarthemen und -inhalte Was ist neu im Lebensmittelhygienerecht? Umsetzung der guten Hygienepraxis Anwendung des HACCP-Verfahrens Erfüllung der Schulungs-
MehrAnpassung des nationalen Lebensmittelhygienerechts an die Vorgaben des EU-Hygienepakets
Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.v., Detmold Anpassung des nationalen Lebensmittelhygienerechts......an die Vorgaben des EU-Hygienepakets Dipl.-Ing. Sabine Botterbrodt EU-Lebensmittelhygiene Recht
MehrInhaltsverzeichnis
16 10 22 Information zur Benutzung der CD-ROM Herausgeber und Autoren Einführung HACCP was ist das? Die Umsetzung der DVO in der Gastronomie Das Infektionsschutzgesetz I Die praktische Umsetzung des HACCP-Konzepts
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrLeitlinie für gute Verfahrenspraxis gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVL) Deutscher Bauernverband e. V. (DBV) Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.
MehrFAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen
FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
MehrWICHTIGE LEBENSMITTELRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDER IM BEREICH LEBENSMITTELHERSTELLUNG UND LEBENSMITTELHANDEL
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel WICHTIGE LEBENSMITTELRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDER IM BEREICH LEBENSMITTELHERSTELLUNG UND LEBENSMITTELHANDEL Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrLebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrInformationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009
Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 In eigener Sache Unser zweiter Informationsbrief befasst sich mit den Hygieneanforderungen und Dokumentationspflichten, die an Betriebe gestellt werden, welche
MehrDas neue Lebensmittelhygienerecht. 2.11 Strafbestimmungen ( 58, 60) Teil II: Fleisch Fleischerzeugnisse
Teil II: Fleisch Fleischerzeugnisse Die bei der Durchführung des Lebensmittel-Monitorings erhobenen Daten werden an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Aufbereitung, Zusammenfassung,
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2012 COM(2012) 578 final 2012/0280 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2013R1337 DE 17.12.2013 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDN UNG (EU) Nr. 1337/2013
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU)
23.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 343/65 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden,
MehrMerkblatt Zulassungsverfahren
Schlüsselwörter: Zulassung Änderungs- Hinweis: durch Datum Unterschrift Erstellt Expertenfachgruppe Fleischhygiene Fachlich geprüft Dr. A. Wendlandt Leiter der EFG FlH 17.10.2008 gez. Wendlandt Formell
MehrEntwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom
Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,
MehrVermarktung von erlegtem Haarwild
Vermarktung von erlegtem Haarwild Dr. Barbara Frings Okt. 2006 Dr. Barbara Frings Okt. 2006 Rechtliche Grundlagen (1) Unmittelbar gültiges EU-Recht VO (EG) Nr. 178/2002 Basisvorschriften des Lebensmittelrechts
MehrFRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche
MehrBundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis
Standbild Bundesjägertag 2006 am 19. Mai 2006 Wildbrethygiene in der Praxis MR Gliederung 1. Welche Lebensmittelhygienevorschriften müssen für die verschiedenen Wege zur Nutzung oder Abgabe erlegten Wildes
MehrNeue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette
Neue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette LebensmittelgutachterInnentagung LMIV Geltungsbeginn alle(s) startklar? LebensmittelgutachterInnentagung
MehrMerkblatt. Zulassungsverfahren
Schlüsselwörter: Zulassung Änderungs- Hinweis: Link neu: Veröffentlichung zugelassener Betriebe 12/10/2014 durch Datum Unterschrift Erstellt Expertenfachgruppe Fleischhygiene Fachlich geprüft Wendlandt,
MehrVorschau. HACCP Schulung für das HACCP-Team
Vorschau Bitte beachten Sie, dies ist nur eine Vorschau! Hierbei können Sie die ersten 10 Folien ungeschützt einsehen. Die letzten 10 Folien stehen Ihnen geschützt zur Ansicht zur Verfügung. Nach Erwerb
MehrBfR Forum Verbraucherschutz
Pflanzliche Stoffe gesund und giftig zugleich? BfR Forum Verbraucherschutz III. Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben der Bundesländer Prof. Dr. Manfred Edelhäuser Ländlicher
MehrGesetzliche Verpflichtungen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz*
Gesetzliche Verpflichtungen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz* Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz zählen nicht gerade zu den beliebtesten Themen in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege.
MehrHygieneschulung 2014 erster Teil
Hygieneschulung 2014 erster Teil Susanne Greiner-Fischer, Amtstierärztin Folie 1 Hygieneschulung 2014 des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. mit Anh. II Kap. XII
Mehr0 Grundlagen des Hygienerechts aus der Sicht des Anwenders WOLFGANG KULOW
Inhalt I Grundlagen des Hygienerechts 0 Grundlagen des Hygienerechts aus der Sicht des Anwenders WOLFGANG KULOW 1 Einleitung DIETRICH GORNY 2 Hygienerechtliche Bedeutung des WTO/GATT 94 DIETRICH GORNY
MehrZweijährliche Belehrung gemäß 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
LANDKREIS CLOPPENBURG 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg I n f o r m a t i o n e n zu 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Zweijährliche Belehrung
MehrProgramm anklicken, Intro abwarten, es erscheint ein Startbutton, diesen anklicken, Anwendung startet dann automatisch.
FAQs Technische Fragen: 1. Die Button Welcher Button ist für welche Funktion zuständig? Mit dem Startbutton beginnt die Schulung automatisch durch anklicken. Das Häuschen steht für Home durch Anklicken
MehrMerkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen
Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen I. Ziel dieses Merkblattes Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Hessen werden immer wieder durch
MehrDer Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines
MehrInhalt. Grundlagen des Hygienerechts. Allgemeines Hygienerecht. 1 Einleitung DIETRICH GORNY
Inhalt I Grundlagen des Hygienerechts 1 Einleitung DIETRICH GORNY 2 Hygienerechtliche Bedeutung des WTO/GATT 94 DIETRICH GORNY 2.1 Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher
MehrMeldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Landkreis Lüneburg Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG)
MehrInstitut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
Überblick Lebensmittel- Recht Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Überblick Lebensmittel-Recht nationales
MehrFöderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben über die Genehmigung und Zulassung von Produzenten von Milcherzeugnissen im landwirtschaftlichen Betrieb und der Verwendung von Handbüchern
MehrRechtsgrundlagen für die EU-Zulassung von Großküchen
Rechtsgrundlagen für die EU-Zulassung von Großküchen Das Lebensmittelrecht unterscheidet Betriebe in drei Kategorien: Betriebe mit reinen Einzelhandelstätigkeiten Betriebe mit reinen Großhandelstätigkeiten
MehrLebensmittelhygiene-Recht 2006
Lebensmittelhygiene-Recht 2006 Geltungsbereiche Grundsätze Detailbestimmungen Gliederung Seite 1. 2 2. Nr. 3 3. Nr. 5 www.friedrich-sailer.de 4. Nr. 9 5. 10 Rechtssituation & Grundsätze Beginn der Anwendung
MehrDie Ausbildungseinheiten werden jeweils mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.
Anlage Zur Umsetzung der Anforderungen des 4 LMHV sollten Anforderungen an Schulungen zum Erlangen der erforderlichen Fachkenntnisse über Lebensmittelhygiene definiert werden. Da die Fachkenntnisse arbeitsplatzbezogen
MehrAbkommen vom 21. Juni 1999
Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des
MehrHauswirtschaft / Ernährung / Hygiene
Gesetzliche Hygienevorschriften - Umsetzung in der Einrichtung Der MDK prüft immer genauer, ob in den Einrichtungen ein angemessenes Hygienemanagement vorhanden ist und dieses auch gelebt wird. Die gesetzlichen
MehrVorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb
Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
MehrHinweise zur Anwendung der Regelung nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 MLR BW, Stand: November 2016
Hinweise zur Anwendung der Regelung zur Ausnahme einer für vorverpackte Lebensmittel verpflichtenden Nährwertdeklaration nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Stand: November 2016 Ministerium
MehrLebensmittelsicherheit in der Gastronomie
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittelsicherheit in der Gastronomie 27.11.2017 Gastro Zug / hotelleriesuisse Zugerland Grundsätze
MehrVKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart EU-Hygienepaket Praktische Hinweise
VKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart 24.04.2010 EU-Hygienepaket Praktische Hinweise Gesetzliche Grundlagen EU Basis Verordnung (VO (EG) 178/2002) Europäisches Hygiene-Paket (VO (EG) 852/2004) Europäisches
Mehr1 Inhaltsverzeichnisse
1 Inhaltsverzeichnisse I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Einsatzmöglichkeiten der Schulungsfolien 5 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische
MehrLebensmittelrecht und Normen in der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport Rudolf Glück
Lebensmittelrecht und Normen in der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport in Zusammenarbeit mit Uwe Mehmel Rudolf Glück GmbH ATP-Prüfstelle Ridlerstr. 57 D-80339 München Tel.:
MehrVorwort... 5 Die Autoren... 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den
Mehr1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Informationen zur Benutzung der CD-ROM
1 Inhaltsverzeichnis I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische und methodische Grundlagen, Schulung leicht
MehrSeite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrLebensmittelsicherheit und Tierseuchen. Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am
Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am 20.09.2006 Lebensmittelsicherheit System zu einem vorausschauenden, dynamischen undumfassenden Instrument, mit
MehrVorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?
MehrInhaltsverzeichnis. Die Autorin Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autorin Inhaltsverzeichnis Lebensmittelrecht - Geltungsbereich und Anforderungen...15 1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 vor?...15
MehrDokumentationspflichten
Dokumentationspflichten für Direktvermarkter - Aus Sicht der Verbraucherschutzbehörde - Direktvermarkter-Weiterbildung 14.03.2016 in Bernburg Direktvermarktung Sachsen-Anhalt e.v. Dr. Reichelt, Referat
MehrMerkblatt. EU-Zulassungsverfahren für Großküchen
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt EU-Zulassungsverfahren für Großküchen Wann besteht Zulassungspflicht? Verpflegungsvorgänge aller Art und damit auch Catering-Betriebe und Großküchen fallen lebensmittelrechtlich
MehrCharakteristika: VO (EG) 852/2004
VO (EG) 852/2004 Charakteristika: Ziel: ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit ist Basis des Lebensmittelrechts. HACCP bildet das Herzstück der Steuerung der Lebensmittelsicherheit (ausgenommen
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrFöderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben über die Genehmigung und Zulassung von Produzenten von Milcherzeugnissen im landwirtschaftlichen Betrieb und der Verwendung von Handbüchern
MehrDie EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Folie 2 Ziele der Verordnung Verbesserung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers
MehrMerkblatt. Regierungspräsidium Kassel. Wann besteht Zulassungspflicht?
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt EU-Zulassungsverfahren für Hersteller von Produkten, die sowohl Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs als auch unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten
MehrTierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I
P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine
MehrPflichtschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Pflichtschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz und in Lebensmittelhygiene Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dazu zählt unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal,
MehrMerkblatt EU-Zulassungsverfahren für Großküchen
Regierungspräsidium Darmstadt Merkblatt EU-Zulassungsverfahren für Großküchen Wann besteht Zulassungspflicht? Verpflegungsvorgänge aller Art und damit auch Catering-Betriebe und Großküchen fallen lebensmittelrechtlich
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5
MehrV orw ort... Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis V orw ort... Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis... V VII XV Kapitel I Rechtliche Regelungen und Verkehrsauffassungen... 1 1 Gibt es in Deutschland oder der Europäischen Union derzeit
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010 vom 1. März 2010 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und
MehrMikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Lebensmitteln (Stand: November 2015) Präambel (vom )
Mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Lebensmitteln (Stand: November 2015) Eine Empfehlung der Fachgruppe Lebensmittelmikrobiologie und hygiene, Ständige Arbeitsgemeinschaft Mikrobiologische
MehrInhalt. Grundlagen des Hygienerechts. Allgemeines Hygienerecht. 1 Einleitung DIETRICH GORNY
Inhalt I Grundlagen des Hygienerechts 1 Einleitung DIETRICH GORNY 2 Hygienerechtliche Bedeutung des WTO/GATT 94 DIETRICH GORNY 2.1 Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher
MehrÜbermittlung von Isolaten gemäß 38 Abs.1 Z 6 und 74 LMSVG / Änderung
Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz: Kontrolle, Hygiene und Qualität) Sachbearbeiter/in:
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.11.2017 C(2017) 7658 final VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 20.11.2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts
MehrAbstract Hygiene in Schulküchen Auswirkungen der neuen EU-Verordnung
Abstract Hygiene in Schulküchen Auswirkungen der neuen EU-Verordnung Maria Revermann, Lebensmittelwissenschaftlerin Projekte in Aus- und Weiterbildung, Hanau-Steinheim Verstärkt erlässt der Gesetzgeber
MehrFrau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. März 2014 (OR. en) 7193/14 AGRILEG 54 NLEG 55 VETER 27 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin
Mehr002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742
002067/EU XXV. GP Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 29.08.2014) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrVerordnung (EG) 1935/2004 des Europäischen Parlaments. hier. Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen
Verordnung (EG) 1935/2004 des Euroäischen Parlaments hier Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen Worum geht es? Verordnung (EG) 1935/2004 des Euroäischen Parlaments und des Rates über Materialien
MehrVO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:
VO (EU) 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV Stand Oktober 2014 Täuschungsschutz einst: Du sollst den Wein deiner Gäste nicht wässern! Täuschungsschutz
Mehr13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten
MehrTIZIAN: Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG Es handelt sich um eine Verfahrensbeschreibung in der Aufbauphase des Systems, die die Verfahrensbeschreibung für die Pilotphase ablöst.
MehrLebensmittelrecht: Herstellung und Vertrieb / Rechtliche Stolperfallen!
Lebensmittelrecht: Herstellung und Vertrieb / Rechtliche Stolperfallen! Rechtsanwältin Kerstin Dieter, Hamburg Lebensmittelrecht: Herstellung und Vertrieb / Rechtliche Stolperfallen! Rechtsanwältin Kerstin
MehrHygiene in der modernen Grossküche
Hygiene in der modernen Grossküche Christine Siegrist & Karl Suter Bau und Betrieb von Großküchen und moderner Betriebsgastronomie Quelle: Google Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
MehrMRSA und Schul-, Kindergartenbesuch?
MRSA und Schul-, Kindergartenbesuch? PD Dr. Ursel Heudorf MRE-Netz Rhein-Main Amt für Gesundheit Frankfurt/M (zusammengestellt auf Basis der Publikation Nassauer, Januar 2011, Epidemiologisches Bulletin)
Mehr