Unterschied. Greening. und. Biodiversitätsauflagen für UBB + BIO

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1 Unterschied Greening und Biodiversitätsauflagen für UBB + BIO

2 Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ Investitionsförderung Erstniederlassung Cross Compliance (CC) EU + Mitgliedsstaat HA 2014_DI Schübl 1

3 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (6) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen ab 2 ha Acker + gemähter G-Fläche 5 % von der Summe aus Acker + gemähten Grünlandfläche Gemähtes G: einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide (2- oder mehrnutzig) ohne Naturschutzflächen (WF, K20) und Gewässerschutzstilllegungen (GWSS) 30 ha Acker davon 0,70 ha K20 0,50 ha GWSS 20 ha gemähtes G davon 1 ha WF Berechnung - Beispiel 28,80 ha A 19,00 ha G WF, K20 und GWSS: Verringern 5%-Wert zählen nicht als Biodiversitätsflächen 5 % von 47,80 ha = 2,39 ha Greening ÖVF: 5 % vom Acker (30 ha) = 1,5 ha mind.1,5 ha am Acker Rest am A bzw. G HA 2014_DI Schübl 44

4 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (7) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Grundsätzlich auf Acker und/oder Grünland erfüllbar Ausnahme 5 % ÖVF (Greening) jedenfalls am Acker Bsp: 5 % UBB = 2 ha, 5 % ÖVF = 1,5 ha: 1,5 ha jedenfalls am Acker 0,5 ha am Acker und/oder G Biodiversitätsflächen auf Acker, 3 Typen: Neue Dauerbrachen Bienenweiden über 5 % hinausgehende (max. 10 %) Biodiversitätsflächen am Acker werden mit 450 /ha belohnt! HA 2014_DI Schübl 45

5 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (8) Auflagen Ansaat von Ansaat bis max. anrechenbar Umbruch Verbote Biodiversitätsflächen auf Acker Neue Dauerbrache Bienenweide Mind. 3 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens Besteht seit mind. MFA 2009 Mind. 5 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens ha pro Feldstück Ganzes FS Frühestens ab des 2. Jahres im 4. Jahr verpflichtende Neuanlage bzw. Nachsaat Düngung und Pflanzenschutz vom 1.1. bis Umbruch bzw. Umbenennung Pflege/Nutzung Max. 2 x/jahr Mahd oder Häckseln, 50 % ohne zeitliche Einschränkung, 50 % frühestens am 1.8., Nutzung (Abtransport) erlaubt frühestens am 1.8. Mahd, Häckseln oder Beweidung HA 2014_DI Schübl 46

6 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (9) Neue Biodiversitätsflächen auf Acker, max. 1 ha pro FS Beispiel 50 ha Acker => 5 % = 2,50 ha => mind. 3 neue Biodiversitätsflächen auf 3 verschiedenen Feldstücken Ziel: bessere Verteilung in der Ackerflur => mehr Lebensräume für Arten Ausnahme: zu wenige FS Beispiel von oben: Gäbe es nur 2 Acker-FS: auf jedem FS Biodiversitätsflächen anzulegen Max. 1 ha pro Biodiversitätsfläche auf einem FS 2 Biodiversitätsflächenschläge zulässig HA 2014_DI Schübl 47

7 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (10) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf gemähtem Grünland: Bis 2020 am gleichen Standort Einmähdige Wiese oder Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen: 1. Nutzung frühestens mit 2. Nutzung vergleichbar genutzter Schläge Nutzung = Mahd oder Beweidung Nutzung frühestens am 1.6. Jedenfalls ab 1.7. Verzicht flächigen Pflanzenschutz Düngung nur mit Festmist oder Kompost HA 2014_DI Schübl 48

8 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (11) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf Grünland: Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen - Nutzungstermine zweite Nutzung Vergleichsfläche früheste Nutzung der Biodiversitätsfläche ab 30. Mai (= frühest möglicher Termin) 15. Juni 15. Juni 6. Juli 1.7. (= jedenfalls erlaubt) HA 2014_DI Schübl 49

9 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (14) Prämien: Prämienelement Details Euro/ha Grundprämie (für A + G) zusätzliche Biodiversitäsflächen G + Ackerfutter: unter 0,5 RGVE/ha ab 0,5 unter 1,2 RGVE/ha ab 1,2 RGVE/ha Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 über 5 % am Acker bis max. 10 % 450 Zuschläge Blühkulturen, Heil-/Gewürzpfl. 55 je % LSE-Fläche an LN (max. 150 /ha = 25 % LSE an LN) Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel Teiche HA 2014_DI Schübl 52

10 Neue Flächenprämie Aufbau Junglandwirte-Regelung Top-up 25 % d. nat. Durchschnittes ca. 71 (für max. 40 ha) Flächenprämie (ca. 284 ) GREENING-Prämie Greening Auflagen zu jedem ZA + BASISPRÄMIE = Zahlungsanspruch (ZA) unterliegt Cross Compliance 30 % d. nat. Obergrenze als Aufschlag (45,5 %) von Basisprämie (=ZA) errechnet ca. 89 /ha (ab 2019) Grundlage/Ausgangswert für Übergangsregelung 67 % d. nat. Obergrenze ca. 195 /ha (ab 2019) Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

11 Greening Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (auf Acker) ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung (nat. Toleranz, einzelbetrieblich bei def. Natura Grünlandflächen) Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der einzelnen Bestimmungen Auflagen gem. Greening Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

12 Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Obst-, Weinbaubetriebe Grünlandbetriebe mit überwiegendem GL-Anteil an der landw. Nutzfläche (mehr als 75 % GL) Betriebe mit hohem Ackerfeldfutteranteil (mehr als 75 % Feldfutter auf Ackerflächen) Betriebe mit weniger als 10 ha Acker Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

13 Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe ohne UBB Ackerfläche zwischen ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen Hauptkultur: max. 75 % 2 Kulturen: max. 95 % Was ist eine Kultur? jede Getreideart, Sommer- und Winterkulturen, Brachen, jeweils eigene Kultur Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

14 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe ab 15 ha Acker) Was soll gelten (Maßnahmenkatalog): Brachen (wie bisher GLÖZ) Anrechnung 1:1 (Ausnahme GL-Werdung) definierte LSE (GLÖZ + CC) Kurzumtrieb ohne Düngung und Pflanzenschutz Anrechnung 1:0,3 stickstoffbindende Pflanzen Anrechnung 1:0,7 Zwischenfrüchte/Begrünungen Anrechnung 1:0,3 jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

15 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse - Beispiele Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (Anforderungen wie bei GLÖZ A) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen! Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

16 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Produktionsflächen mit Beitrag zur Biodiversität (Anrechnung: 0,7) Beurteilung von Artenvielfalt, Fruchtfolge, produktionstechn. Maßnahmen, Liste von zulässigen Kulturen zu erstellen (groß- und kleinkörnige Leguminosen) Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohne (?), Erbse (?) keine Mischkulturen (wie Kleegras, Erbsen-/Getreidegemenge ) Pflanzenschutz zulässig Nachfolgekultur nicht stickstoffbindend (zb Wintergetreide, Begrünungen) nicht im Wasserschutzgebiet für Betriebe (ohne UBB) denkbar mit Feldfutterbau, Veredelung, Marktfruchtbau (Brache nicht gewollt) Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

17 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Begrünung/Zwischenfrüchte Welche Begrünungen gelten? ÖPUL-Begrünungen Varianten 1 5 (Anlage bis spätestens 1.10.) Beantragung im MFA (zb Codierung) erstmals mit MFA 2015 Greening-Zwischenfrucht 2015 wird mit Begrünung 2015/2016 erfüllt keine Doppelförderung mit ÖPUL-Begrünung kann bedeuten: bis zu ca. 17 % Begrünung keine ÖPUL-Prämie Alternative für bestimmte Betriebstypen (Veredelung?) in produktiven Regionen (kein UBB, keine Brachen, keine N-bindende Kulturen gewollt) Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

18 Greening durch UBB (=ÖPUL-Maßnahme umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung ) Biodiversitätsflächen (mind. 5 % der Acker- und/oder gem. GL-Fläche) auf Acker: max. 1 ha/feldstück (bzw. Ausnahmen), insektenblütige Mischungen, max. 2 x pro Jahr Häckseln/Mahd (50 % frühestens am 1.8.) aber nicht erfüllbar mit Eiweißpflanzen, wie zb Soja Fruchtfolge (max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais) Erhaltung von Landschaftselementen Grünlanderhaltung (einzelbetrieblich mit Toleranzen) Schulung (5 Stunden) durch Auflagen bei UBB NUR AUF ACKER - wird Greening erfüllt und zusätzlich UBB- Prämie (auch für Biodiv.-Flächen) Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

19 Vergleich UBB Greening (einfaches Vergleichsbeispiel) Betrieb 100 ha Acker mit UBB-Teilnahme ohne UBB mind. 5 % Biodiversitätsflächen (A+GL) 5 ha Blühflächen max. 75 % Getreide + Mais max. 66 % einer Kultur 50 ha Weizen, 20 ha Körnermais, 10 ha Soja, 15 ha ZR UBB-Prämie Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014 Greening erfüllt mind. 5 % ÖVF (nur A) 10 ha Soja (mind. 7,15 ha) mind. 3 Kulturen (max. 75 % HK, max. 95 % aus 2 Kulturen) 50 ha Weizen, 25 ha Körnermais, 15 ha ZR + Soja

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