Agrarreform Was ist beim Greening zu beachten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Agrarreform 2015. Was ist beim Greening zu beachten?"

Transkript

1 Agrarreform 2015 Was ist beim Greening zu beachten? Die Landwirtschaftskammer informiert

2 Änderung des Prämiensystems Durch die Agrarreform 2015 wird das bisherige Prämiensystem grundlegend geändert. Die bisherige Betriebsprämie wird durch vier Einzelprämien ersetzt: l Basisprämie (ab 2019 rund 175 /ha) l Grüne Prämie (85 /ha) l Umverteilungsprämie (die ersten 30 ha 50 /ha, die weiteren 16 ha 30 /ha) l Junglandwirteprämie (bis 40 Jahre max. 5 Jahre für 90 ha rund 44 /ha) Die Greening-Prämie ist obligatorisch für alle Betriebe, die die Basis-Prämie beantragen. Die zusätzlichen Anforderungen für die Umwelt können erfüllt werden durch: l Dauergrünlanderhaltung l Anbaudiversifizierung l Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen Im Folgenden werden die einzelnen Anforderungen dargestellt. Es ist darauf zu achten, dass die Vorgaben genau eingehalten werden (z. B. Greening-Fläche im Verhältnis zur gesamt beantragten Fläche), da sonst Abzüge bei der Prämienzahlung drohen. Ökologisch wirtschaftende Betriebe ( green by definition ) sind ebenso wie Betriebe, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen (< Prämie), von den Greening-Auflagen befreit. Dauergrünlanderhaltung beachten Die Vorschriften zur Dauergrünlanderhaltung entsprechen den bisherigen Regelungen von Cross Compliance (< 5 % Abnahme des Dauergrünlandanteils). Für Schleswig-Holstein gilt in diesem Zusammenhang das Dauergrünlanderhaltungsgesetz aus Dieses Gesetz soll den Grünlandteil auf dem aktuellen Niveau sichern und dabei auch die Nicht-EU-Prämienempfänger mit einbeziehen. Für Dauergrünland in FFH-Gebieten gelten gesonderte Regelungen. Anbaudiversifizierung mehr Vielfalt auf dem Acker Dauerkulturen und Dauergrünland zählen nicht zu den landwirtschaftlichen Kulturen, die im Rahmen der Anbaudiversifizierung zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich gelten die Vorschriften nur für das Ackerland des Betriebes: l Zwischen 10 und 30 ha Ackerland: Es müssen hier mindestens zwei Kulturen angebaut werden, von denen die Hauptkultur höchstens einen Umfang von 75 % betragen darf. l Mehr als 30 ha Ackerland: Es müssen mindestens drei Kulturen angebaut werden, von denen die Hauptkultur höchstens 75 % und zwei Hauptkulturen zusammen höchstens 95 % betragen dürfen. Unter Kultur versteht man in diesem Zusammenhang jede Gattung einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze. Darüber hinaus werden aber auch Winter- und Sommerfrucht derselben Gattung als jeweils eigenständige Kultur angesehen und die Brache als eine Kultur definiert. Jegliches Ackergrünland, z. B. Ackergras, Kleegras oder Luzerne, wird hingegen zu einer Kultur zusammengefasst.

3 Freigestellt sind folgende Betriebe: l die unter 10 ha Ackerland bewirtschaften l die mehr als 75 % des Ackerlandes mit Ackergras oder sonstigen krautigen Futterpflanzen (kein Mais) bestellt haben l die mehr als 75 % des Ackerlandes stillgelegt haben l bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen Fläche Grünland ist (Dauergrünland/Ackergras/Stilllegung) l mit jährlichem Tausch von Flächen, mindestens 50 %, wenn auf allen Flächen Fruchtwechsel stattfindet (betrifft insbesondere Gemüse/Kartoffeln) Für die 75 %-Regelung gilt, dass der Anteil des übrigen Ackerlandes nicht mehr als 30 ha betragen darf. Der Anbau der Kulturen muss vom 1. Juni bis 15. Juli erfolgen, da die Hauptkulturen bis zum Beginn dieses Zeitraums normalerweise eingesät bzw. gepflanzt sind und bis zum Ende des Zeitraums in der Regel noch keine neuen Kulturen eingesät bzw. gepflanzt wurden. Der Umgang mit einem Fruchtwechsel innerhalb des Zeitraums (z. B. GPS) ist noch nicht abschließend geklärt. Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ÖVF sind verpflichtend für Betriebe über 15 ha Ackerfläche (Bruttofläche inklusive Landschaftselemente). Dabei gilt: l 5 % der Brutto- Ackerfläche sind 2015 als ÖVF einzurichten l Betriebe mit mehr als 75 % der beihilfefähigen Fläche mit Dauergrünland, Ackergras, usw. und einem Anteil des übrigen Ackerlandes von weniger als 30 ha sind freigestellt. l Betriebe mit mehr als 75 % der Ackerfläche mit Ackergras, Stilllegung, Leguminosen usw. und einem Anteil des übrigen Ackerlandes von weniger als 30 ha sind freigestellt. ÖVF und ihre Kriterien und Umrechnungsfaktoren sind der Tabelle zu entnehmen: Die bereits vorhandenen ökologische Vorrangfläche kann über den Sammelantrag unter im Summenblatt ÖFV berechnet werden. Die Ermittlung der Flächenanteile erfolgt dabei auf Basis der Angaben 2014 und ist nicht rechts- und verwaltungssicher. Kriterium l Verbot der Nutzung des Aufwuchses l kein Einsatz von Pflanzenschutz- und l mind. 1 x jährliche Pflege außerhalb vom 1. April bis 30. Juni. Brachland l Herbstaussaat möglich (ab 1. August, wenn 1 keine Ernte im selben Jahr) l Vertragsnaturschutzmuster Ackerlebensraum als ÖVF anrechenbar, dann aber reduzierte Ausgleichszahlung Kriterium

4 Kriterium Knicks/Gehölzstreifen l nach den Cross Compliance-Vorgaben 2 l räumlicher Bezug zur Ackerfläche frei stehende Bäume l nach den Cross Compliance-Vorgaben l räumlicher Bezug zur Ackerfläche 1,5 Baumreihen l nach den Cross Compliance-Vorgaben l räumlicher Bezug zur Ackerfläche 2 l mind. 1 m bis max. 20 m breit l Verbot der Nutzung des Aufwuchses Feldränder l Streifen muss sich auf oder direkt neben Feldränder Ackerland befinden 1,5 l kein Einsatz von Pflanzenschutz- und l Herbstaussaat ab 1 August möglich, wenn keine Ernte im selben Jahr Gräben l nach den Cross Compliance-Vorgaben 2 l räumlicher Bezug zur Ackerfläche l mind. 1 m bis max. 20 m breit Pufferstreifen an l Streifen muss parallel zu einem Gewässer Gewässern verlaufen und sich auf oder direkt neben Ackerland befinden l Beweidung oder Schnittnutzung möglich, wenn 1,5 Unterscheidung zum Ackerland gegeben ist l kein Einsatz von Pflanzenschutz- und l Herbstaussaat ab 1 August möglich, wenn keine Ernte im selben Jahr l mind. 1 m bis max. 10 m breit l Beweidung oder Schnittnutzung möglich, wenn Unterscheidung zum Ackerland gegeben ist Waldrandstreifen l kein Einsatz von Pflanzenschutz- und 1,5 l Herbstaussaat ab 1 August möglich, wenn keine Ernte im selben Jahr Kurzumtriebsflächen l Zulässige Arten (siehe Anlage 1) l Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und 0,3

5 Kriterium l Anbau von Mischungen l zulässige Arten (siehe Anlage 2) l keine Art darf mehr als 60 % Samenanteil an der Mischung haben, wobei der Samenanteil von Gräsern ebenfalls nicht mehr als 60 % sein darf Zwischenfrucht l Mindeststandzeit bis 15. Februar danach 0,3 Nutzung möglich l im Jahr der Antragsstellung nur Beweidung von Schafen/Ziegen möglich l kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Mineraldünger und Klärschlamm l Aussaat vom 16. Juli bis 1. Oktober l Zulässige Arten (siehe Anlage 3) in Reinsaat oder in Form von Mischungen allein der stickstoffbindende genannten Kulturen 0,7 Pflanzen l nachfolgend Anbau einer Winterkultur oder - zwischenfrucht vorgegeben Teiche und Tümpel l nach den Cross Compliance-Vorgaben 1 l räumlicher Bezug zur Ackerfläche Anlage 1 Zulässige Arten bei Niederwald mit Kurzumtrieb, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden (Erntezyklus: max. 20 Jahre): Mandelweide 1, Korbweide 1, Silberpappel 1, Graupappel 1, Schwarzpappel 1, Zitterpappel 1, Gemeine Birke 1, Hängebirke 1, Schwarzerle 1, Grauerle 1, Gemeine Esche 1, Stieleiche 1, Traubeneiche 1. Anlage 2 Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden. Gräser: Knaulgras, Wiesenschweidel, Bastardweidelgras, Einjähriges und Welsches Weidelgras, Deutsches Weidelgras, Rauhafer, Mohrenhirse, Sudangras, Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanese. Andere: Hanf, Sojabohne, alle Arten der Gattung Platterbsen außer breitblättrige Platterbse, Linse, Hornschotenklee, Weiße Lupine, Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine, Gelbe Lupine, Hopfenklee (Gelbklee), Luzerne, alle Arten der Gattung Steinklee, alle Arten der Gattung Esparsetten, Seradella, Futtererbse (Felderbse, Peluschke), Alexandriner Klee, Schwedenklee (Bastardklee), Inkarnatklee, Rotklee, Weißklee, Persischer Klee, Sparriger Klee, Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee), Bockshornklee, Schabziger Klee, Ackerbohne, Pannonische Wicke, Saatwicke, Zottelwicke, Mangold, Äthiopischer Kohl, Abessinischer Senf, Sareptasenf, Raps, Schwarzer Senf, Futterkohl (Markstammkohl), Rübsen, Stoppelrüben, Leindotter, Rauke, Rucola, Gartenkresse, Ölrettich, Meliorationsrettich, Weißer Senf, Kornblume, Koriander, alle Arten der Gattung Pippau, Wilde Möhre, alle Arten der Gattung Karden, Gewöhnlicher Natternkopf, Fenchel, Echtes Labkraut, Echtes Johanniskraut, alle Arten der Gattung Taubnesseln, Margerite, alle Arten der Gattung Malven, alle Arten der Gattung Nachtkerzen, alle Arten der Gattung Dost, Klatschmohn, Petersilie, Spitzwegerich, alle Arten der Gattung Braunellen, alle Arten der Gattung Reseden, Wiesensalbei, alle Arten der Gattung Wiesenknopf, alle Arten der Gattung Leimkräuter, Mariendistel, Rainfarn, alle Arten der Gattung Königskerzen, Kornrade, Dill, Borretsch, Ringelblume, Färberdistel, Saflor, Kümmel, alle Arten der Gattung, Buchweizen, Ramtillkraut, Sonnenblume, Lein, alle Arten der Gattung Schwarzkümmel, Phazelie, alle Arten der Gattung Spinat, alle Arten der Gattung Tagetes Anlage 3 Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden. Sojabohne, alle Arten der Gattung Linsen, Hornschotenklee, Weiße Lupine, Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine, Gelbe Lupine, Hopfenklee (Gelbklee), Luzerne, Einjährige Luzerne, Bastardluzerne, Sandluzerne, alle Arten der Gattung Steinklee, Gartenbohne, Erbse, Alexandriner Klee, Schwedenklee (Bastardklee), Inkarnatklee, Rotklee, Weißklee, Persischer Klee, Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee), Michels Klee, Blasenfrüchtiger Klee, alle Arten der Gattung Esparsetten, Seradella, Ackerbohne, Pannonische Wicke, Saatwicke, Zottelwicke 1 einschließlich der Kreuzungen mit anderen Arten dieser Gattung

6 Die Nichteinhaltung der o. g. Greening-Vorgaben führen zunächst zur Kürzung der Greeningprämie. Kontrollverfahren und Höhe der Prämienkürzung sind noch nicht abschließend geklärt. Einen regelmäßig aktualisierten Greening-Rechner stellt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung ( Grundsätzlich wird empfohlen, die Vorgaben nicht auf den letzten Quadratmeter auszurechnen, sondern insbesondere im ersten Jahr einen ÖVF-Puffer vorzuhalten. Impressum Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Grüner Kamp Rendsburg Foto: Landwirtschaftskammer Gestaltung: Stand: November 2014

Greening. - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke

Greening. - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke Greening - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Bedingungen 2.1. Umweltleistungen 2.2. Betriebsstruktur 3. Details der Umweltleistungen

Mehr

Angaben zu den Tausendkorngewichten ausgewählter Pflanzen der Anlage 3 der DirektZahlDurchfV

Angaben zu den Tausendkorngewichten ausgewählter Pflanzen der Anlage 3 der DirektZahlDurchfV Angaben zu den Tausendkorngewichten ausgewählter Pflanzen der Anlage 3 der DirektZahlDurchfV Tausendkornmasse (g) Kategorie Botanischer Name Frucht Minimum Maximum Mittelwert Grasarten Kreuzblütler Leguminosen

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. Eingangsformel. 1 Anwendungsbereich. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: 03.11.2014. Vollzitat:

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. Eingangsformel. 1 Anwendungsbereich. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: 03.11.2014. Vollzitat: Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen- Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

Mehr

Zwischenfrüchte für Greening selber mischen (Anzahl Körner!! 60:40)

Zwischenfrüchte für Greening selber mischen (Anzahl Körner!! 60:40) Greening Maßnahmen Ökologische Vorrangflächen Zwischenfrüchte für Greening selber mischen (Anzahl Körner!! 60:40) Ziel: Aussaat von z.b. Kleegras mit sehr unterschiedlichem TKG 1. Reinsaatmenge Weidelgras:

Mehr

Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015

Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht

Mehr

Greening und KULAP 2015

Greening und KULAP 2015 Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015

Mehr

Mischungen mit Komponenten aus Feb 16 ökologischer Vermehrung

Mischungen mit Komponenten aus Feb 16 ökologischer Vermehrung Mischungen mit Komponenten aus Feb 16 ökologischer Vermehrung Tetra 5 Öko Saatmenge kg/ha Preis /kg ohne Mwst einjährige Kleegrasmischung, Aussaat ab Mitte Mai 40 60% Alexandrinerklee* 40% einjähriges

Mehr

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015: Ein Überblick GAP seit 2015 Grundsätzliches Verfall der früheren Zahlungsansprüche zum 1.1.2015 Zuweisung neuer Zahlungsansprüche zur Mehrfachantragstellung

Mehr

Mischungen mit Komponenten aus Feb 17 ökologischer Vermehrung

Mischungen mit Komponenten aus Feb 17 ökologischer Vermehrung Mischungen mit Komponenten aus Feb 17 ökologischer Vermehrung SemoPur 1.1/Tetra 5 Öko Saatmenge kg/ha Preis /kg ohne Mwst einjährige Kleegrasmischung, Aussaat ab Mitte Mai 40 60% Alexandrinerklee* 40%

Mehr

Mischungen mit Komponenten aus Feb 18 ökologischer Vermehrung

Mischungen mit Komponenten aus Feb 18 ökologischer Vermehrung Mischungen mit Komponenten aus Feb 18 ökologischer Vermehrung SemoPur 1.1/Tetra 5 Öko Saatmenge kg/ha Preis /kg ohne Mwst einjährige Kleegrasmischung, Aussaat ab Mitte Mai 40 60% Alexandrinerklee* 40%

Mehr

Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte.

Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte. 4. Schlüsselverzeichnis für Versuchs- und Vorfrüchte Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte. Versuchs- und Vorfrucht 891 Ackerbohne (Grünnutzung) 740 Ackerbohne (Körnernutzung)

Mehr

Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017

Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017 Übersicht Zwischenfruchtanbau konventionell Ernte 2017 Zwischenfruchtmischungen Futtergewinnung 2017 Sommerkleegras EW, 10 kg Saatstärke: 35-40 kg je ha Einj. Weidelgras, versch. Sorten 80% Alexandrinerklee

Mehr

Erläuterungen zum Greening-Check

Erläuterungen zum Greening-Check Erläuterungen zum Greening-Check Stand: 18.02.2016 Inhalt Programmaufbau... 2 Einstieg in das Programm... 2 Programmteil Anbaudiversifizierung... 3 Programmteil Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF)...

Mehr

Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin

Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin 1 SMUL R33, SMUL Eva-Maria 1 R33, Neumann Eva-Maria Neumann 03.09.2014 Überblick Energiepflanzen

Mehr

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform Greening Im Rahmen der GAP-Reform Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse

Mehr

Bio-Saatgut Katalog Februar 2019

Bio-Saatgut Katalog Februar 2019 Bio-Saatgut Katalog Februar 2019 Kleegras Mischungen SemoPur 1.1 Einjährige Kleegrasmischung Aussaat ab Mitte Mai - Mitte August 40 4,40 60% einjähriges Weidelgras 40% Alexandrinerklee SemoPur 1.2 Kleegras

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: 03.11.2014. Vollzitat:

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: 03.11.2014. Vollzitat: Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

Mehr

Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am

Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am 21.01.2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften

Mehr

Blühstreifen einjährig

Blühstreifen einjährig Ausgewählte Mischungen zur Anlage von Blühenden Rahmen Zusammenfassung der Händlerangaben. Der BBV übernimmt keine Gewähr. Hinweis: Preisunterschiede ergeben sich insbesondere aufgrund der unterschiedlichen

Mehr

Unterschied. Greening. und. Biodiversitätsauflagen für UBB + BIO

Unterschied. Greening. und. Biodiversitätsauflagen für UBB + BIO Unterschied Greening und Biodiversitätsauflagen für UBB + BIO Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) 2014-20 EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Stand: 18.09.2014 Lesen Sie bitte aufmerksam die nachfolgenden Hinweise. Obwohl die Inhalte der Seiten mit größter

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel

Mehr

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt

Mehr

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Ministerium für Ländliche Entwicklung Umwelt und Landwirtschaft Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Stand: 18.12.2014 Lesen Sie bitte aufmerksam die nachfolgenden Hinweise. Obwohl die Inhalte der

Mehr

Honigpflanzen für Brachen

Honigpflanzen für Brachen www.freudenberger.net n für Brachen Neuer Lebensraum für Bienen und andere Insekten Ab dem Jahr 2018 gibt es im Zuge der Novellierung der EU Agrarpolitik einige Änderungen und Anpassungen bei der Umsetzung

Mehr

Aktuelles zum Greening

Aktuelles zum Greening Aktuelles zum Greening 10. Ölmüllertage 26. Februar 2014, Fulda KONTAKT ADRESSE Udo Hemmerling Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 402 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax: 030 / 319 04 196 10117 Berlin

Mehr

Biogasproduktion in Nordfriesland Zwischenfruchtgemenge und Blühmischungen als nachwachsender Rohstoff für die Biogasproduktion

Biogasproduktion in Nordfriesland Zwischenfruchtgemenge und Blühmischungen als nachwachsender Rohstoff für die Biogasproduktion Biogasproduktion in Nordfriesland Zwischenfruchtgemenge und Blühmischungen als nachwachsender Rohstoff für die Biogasproduktion Dr. Edgar Techow, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Landwirtschaftlich

Mehr

Entwurf. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher

Entwurf. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Stand: 29.08.2014 (nach Abschluss der Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden und Ressorts) Entwurf Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

Mehr

- für alle Direktzahlungen, insbesondere zum aktiven Betriebsinhaber,

- für alle Direktzahlungen, insbesondere zum aktiven Betriebsinhaber, Bundesrat Drucksache 406/14 04.09.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV - U Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im

Mehr

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,

Mehr

Honigpflanzen für Brachen

Honigpflanzen für Brachen www.freudenberger.net Honigpflanzen für Brachen Honigpflanzen für Brachen Neuer Lebensraum für Bienen und andere Insekten Ab dem Jahr 2018 gibt es im Zuge der Novellierung der EU Agrarpolitik einige Änderungen

Mehr

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen

Mehr

Möglichkeiten für Blühstreifen

Möglichkeiten für Blühstreifen Blühstreifen Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft

Mehr

Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015

Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 Flächenförderung 2014 2020 Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften

Mehr

Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: November 2018

Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: November 2018 Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: November 2018 LfL-Information 2 1 Ziele des Zwischenfruchtanbaus Der Zwischenfruchtanbau erfüllt zahlreiche Funktionen im Ackerbau: Erosionsschutz Mulchsaat bei

Mehr

Greening und Freiwillige Vereinbarungen

Greening und Freiwillige Vereinbarungen Greening und Freiwillige Vereinbarungen Trinkwasserschutz in Niedersachsen 2015 Informationsveranstaltung für LehrerInnen der BBS Fachbereich Agrarwirtschaft Verden, 18. März 2015 Nr.: 1 Was verbirgt sich

Mehr

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!

Mehr

Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig

Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP), geförderten Aufforstungsflächen, Flächen

Mehr

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische

Mehr

BS 1 - Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland Die Förderung ist auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt!

BS 1 - Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland Die Förderung ist auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt! Lt. Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BS 1 - Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland Die Förderung ist auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt! BS 11 - Grundförderung

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei

Mehr

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns? Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)

Mehr

Agrarförderung Änderungen. Dorit Herr

Agrarförderung Änderungen. Dorit Herr Agrarförderung 2018 Änderungen Dorit Herr 04.04.2018 1 Was ist neu in diesem Jahr? Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2018 - Dokument ist im WebClient im Dokumentenbaum als PDF zu

Mehr

- 1. Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. Merkblatt

- 1. Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. Merkblatt - 1 Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Merkblatt zum Antrag auf Förderung des Anbaus vielfältiger Kulturen im Ackerbau nach den Richtlinien zur Förderung

Mehr

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Stand: April 2019

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Stand: April 2019 Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Stand: April 2019 müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP), geförderten Aufforstungsflächen, Flächen mit Miscanthus

Mehr

Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: Januar 2016

Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: Januar 2016 Greening und Zwischenfruchtanbau Stand: Januar 2016 LfL-Information 2 1 Ziele des Zwischenfruchtanbaus Der Zwischenfruchtanbau erfüllt zahlreiche Funktionen im Ackerbau: Erosionsschutz Mulchsaat bei Reihenkulturen

Mehr

Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis

Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Matthias Feierler Telefon: 0 83 41 / 90 02-32 E-Mail: matthias.feierler@aelf-kf.bayern.de Allgäuer Zeitung vom 12.03.2015:

Mehr

Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings?

Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings? Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings? Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Greening Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zunächst auf 5 %

Mehr

Alle Angaben sind daher nach besten Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr.

Alle Angaben sind daher nach besten Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen

Mehr

Greening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016

Greening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 1 21.03.2017 Jörg Renner, LfULG Auswertung Antragsjahr 2015 - Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015

Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Stand: 27.01.2015 Lesen Sie bitte aufmerksam die nachfolgenden Hinweise. Obwohl die Inhalte der Seiten mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann für die Rechtsverbindlichkeit

Mehr

Greening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018

Greening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Gliederung 1) Stand der Dinge 2) Auffrischung der allgemeinen Vorschriften Anbaudiversifizierung Erhalt von Dauergrünland Ökologisch

Mehr

Greening und FAKT welche Möglichkeiten gibt es für verschiedene Fruchtfolgen und wie sind sie ökonomisch zu beurteilen? Stgt.-Hohenheim, 22.1.

Greening und FAKT welche Möglichkeiten gibt es für verschiedene Fruchtfolgen und wie sind sie ökonomisch zu beurteilen? Stgt.-Hohenheim, 22.1. Greening und FAKT welche Möglichkeiten gibt es für verschiedene Fruchtfolgen und wie sind sie ökonomisch zu beurteilen? Impulse für Mensch und Raum Stgt.-Hohenheim, 22.1.2015 Dr. Volker Segger, LEL Schwäbisch

Mehr

Sonstige. Ackerbohne Sommerraps Sonnenblume Futtererbse Winterraps Einjähriges Weidelgras Blaue Lupine Winterrübsen Alexandriner Klee

Sonstige. Ackerbohne Sommerraps Sonnenblume Futtererbse Winterraps Einjähriges Weidelgras Blaue Lupine Winterrübsen Alexandriner Klee 4.17 Zwischenfrüchte Das Kapitel Zwischenfrüchte der Richtlinienausgabe 2000 ist überarbeitet worden. Ab Juli 2005 werden die Wertprüfungen und Sortenversuche mit Zwischenfrüchten nach den folgenden Richtlinien

Mehr

Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1. Direktzahlungen (1. Säule) - Zahlungsansprüche - Zusammensetzung der künftigen Direktzahlungen - Greeningvorgaben Folien, die nach den Informationsveranstaltungen

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Wirtschaftlichkeit der Sojabohne. Robert Schätzl Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Wirtschaftlichkeit der Sojabohne. Robert Schätzl Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Wirtschaftlichkeit der Sojabohne Robert Schätzl Entwicklung des Sojaanbaus in Bayern 2 Bodeneignung zum Sojaanbau in Bayern 821.000 ha = 40 % 537.000 ha = 25

Mehr

Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,

Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Tabelle 1: Vorfruchtwert verschiedener Zwischenfrüchte gemessen am Mehrertrag von Sommergerste nach Zwischenfruchtanbau zur Futternutzung und im Vergleich zur Brache im Mittel von 5 Jahren Zwischenfrucht

Mehr

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Informationen zur Umsetzung ÖVF- eine Komponente des Greenings 1 ÖVF- Basisinformationen Die Berechnung der 5% erfolgt auf folgender Basis: Ackerland (kein GL und kein

Mehr

Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau. Juli bis 10. August bzw. bis Mitte September für Winterzwischenfr.

Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau. Juli bis 10. August bzw. bis Mitte September für Winterzwischenfr. Zwischenfruchtanbau Arten und Mischungen Tab. 1: Gräser-, Klee- und Hülsenfruchtgemenge für den Zwischenfruchtanbau Pflanzenart bzw. Gemisch Saatmenge /ha Trockenmasseertrag Wurzeltrockenmasse Gräser und

Mehr

Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015

Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen

Mehr

Nutzungsmöglichkeiten von kleinsamigen Leguminosen in Futterbau- und Zwischenfruchtgemengen im Rahmen des Greenings

Nutzungsmöglichkeiten von kleinsamigen Leguminosen in Futterbau- und Zwischenfruchtgemengen im Rahmen des Greenings Nutzungsmöglichkeiten von kleinsamigen Leguminosen in Futterbau- und Zwischenfruchtgemengen im Rahmen des Greenings 3. Leguminosentag Greening eine Chance für Leguminosen? 28. November 2013 Haus Düsse

Mehr

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick

Mehr

Niederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1

Niederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 1 Die Landwirtschaft wird ökologischer durch die EU-Agrarpolitik!!! Zauberwort: Greening? 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 2 Bestandteile Greening 1. Anbaudiversifizierung

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die unabhängig voneinander betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle

Mehr

Leguminosenanbau 2016 in Bayern und den bayerischen Regierungsbezirken

Leguminosenanbau 2016 in Bayern und den bayerischen Regierungsbezirken Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Leguminosenanbau 216 in Bayern und den bayerischen Regierungsbezirken Allgemeines Datengrundlage: InVeKoS-Datenbank, Nov. 215, Nov. 216 Weitere Informationen

Mehr

Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus?

Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Thünen Institut für Ländliche Räume Seite Dresden 0 Juni 2016 Greening: Kurze Einführung Im Rahmen der GAP-Reform eingeführt: seit 1.1.2015

Mehr

Direktzahlungen. Richtlinien-Kurzfassung für das Erntejahr 2017

Direktzahlungen. Richtlinien-Kurzfassung für das Erntejahr 2017 Direktzahlungen Richtlinien-Kurzfassung für das Erntejahr 2017 Erstellt von den Abteilungen Bildung und Beratung, Pflanzenproduktion und Tierproduktion. Stand: 2016-09 Inhaltsverzeichnis Direktzahlungen...

Mehr

Fachinformationsveranstaltung. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators

Fachinformationsveranstaltung. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung 2 Themen: - Cross Compliance und Greening - Anforderungen an JGS Anlagen nach VO über Anlagen zum Umgang

Mehr

BSV. Saaten. Natur Plus+ BLÜHMISCHUNGEN. Beratung Service Vertrauen

BSV. Saaten. Natur Plus+ BLÜHMISCHUNGEN. Beratung Service Vertrauen BSV Saaten Natur Plus+ BLÜHMISCHUNGEN Beratung Service Vertrauen Blühmischungen und ihr Beitrag Blühmischungen auf landwirtschaftlichen Flächen, an Acker- und Waldrändern zeigen, dass moderne Landwirtschaft

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/16

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/16 Magdeburg, 29. Februar 2016 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/16 Inhalt 1. Entstehung von Dauergrünland...- 1-2. Strengere Cross-Compliance-Regeln bei der EU-Agrarförderung ab 2016.- 2-3. Aktiver

Mehr

Ansaat und Etablierung einjähriger Blühmischungen. 26. & 27. November 2013 Berlin Jenja Kronenbitter

Ansaat und Etablierung einjähriger Blühmischungen. 26. & 27. November 2013 Berlin Jenja Kronenbitter Ansaat und Etablierung einjähriger Blühmischungen 26. & 27. November 2013 Berlin Jenja Kronenbitter Warum einjährige Blühmischungen? Warum einjährige Blühmischungen? Überjährige? Mehrjährige? Das Projekt

Mehr

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB): Zuordnung der Kulturen betreffend die Fruchtfolgauflagen auf Ackerflächen

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB): Zuordnung der Kulturen betreffend die Fruchtfolgauflagen auf Ackerflächen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB): Zuordnung der Kulturen betreffend die Fruchtfolgauflagen auf Ackerflächen Kulturart A B E F ACKERBOHNEN - GETREIDE GEMENGE ACKERBOHNEN

Mehr

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr

Mehr

Sachstand Agrarreform 2015 (Gemeinsame Agrarpolitik GAP )

Sachstand Agrarreform 2015 (Gemeinsame Agrarpolitik GAP ) Sachstand Agrarreform 2015 (Gemeinsame Agrarpolitik GAP 2014 2020) Ortslandwirteversammlung Werra-Meißner-Kreis 1. November 2014 Witzenhausen Doris Ebert Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Mehr

REWE Group-Projekt PRO PLANET Rheinland. Ein Projekt der REWE Group in Kooperation mit dem NABU Bonn und Landwirten in der Region Bonn/Rhein-Sieg

REWE Group-Projekt PRO PLANET Rheinland. Ein Projekt der REWE Group in Kooperation mit dem NABU Bonn und Landwirten in der Region Bonn/Rhein-Sieg REWE Group-Projekt PRO PLANET Rheinland Ein Projekt der REWE Group in Kooperation mit dem NABU Bonn und Landwirten in der Region Bonn/Rhein-Sieg Im Rahmen des REWE Group-Projektes PRO PLANET haben sich

Mehr

Neue Strategien der Fruchtfolgeplanung und Düngung bei Leguminosen

Neue Strategien der Fruchtfolgeplanung und Düngung bei Leguminosen Gäa-Wintertagung 04. und 05.02.2016 Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie FG Ökologischer Landbau Neue Strategien der Fruchtfolgeplanung und Düngung bei Leguminosen

Mehr

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS MLUL, Referat 32 19.03.2018 Schulung BWB und Berater - AFA

Mehr

Geändertes Kapitel Zwischenfrüchte der Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen

Geändertes Kapitel Zwischenfrüchte der Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen BUNDESSORTENAMT Geändertes Kapitel Zwischenfrüchte der Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen Beinhaltet die Kapitel: 4.17 Zwischenfrüchte 4.17.1 Sommerzwischenfrüchte

Mehr

DUFT- UND HEILPFLANZEN

DUFT- UND HEILPFLANZEN DUFT- UND HEILPFLANZEN Aussaat Keimzeit Lieferzeit Preis Alant Januar-Dezember 14 Tage 2 Wochen o Angelika Juli-Oktober 20 Tage 1 Woche + Anis März-Mai 21-28 Tage 1 Woche + Baldrian März-April 15 Tage

Mehr

SÄVERFAHREN, SAATGUT, AUSSAAT UND BESTANDESAUFBAU

SÄVERFAHREN, SAATGUT, AUSSAAT UND BESTANDESAUFBAU 1) Getreide Wintergerste (zweizeilig) Kö, GPS 250-380 650-950 1) 38-64 110-220 10-15 - 2-4 20.9.-10.10. Winternacktgerste (zweizeilig) Kö 250-380 650-850 1) 33-45 100-170 10-15 - 2-4 20.9.-10.10. Wintergerste

Mehr

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober

Mehr

Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung

Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung Ökofeldtag Gülzow, 08.06.2017 Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung Andreas Titze, LFA M-V, Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Ziele des Zwischenfruchtanbaus Bodenaspekte:

Mehr

Buchholz Kietzstrasse

Buchholz Kietzstrasse Buchholz Kietzstrasse Buchholz Kietzstrasse (Bahnhofsfläche umbenannt in Steinkauzfläche) Diese Fläche wurde am 15.05.2017 mit vier verschiedenen Saatmischungen bestellt, nachdem sie zuvor gegrubbert wurde.

Mehr

Blühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Blühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Förderung von Blühflächen Förderprogramme..in der Landwirtschaft Einjährige Blühstreifen (BS1.1 und BS 1.2) Mehrjährige Blühstreifen (BS 2) Gewässerschutzstreifen

Mehr

vom 1. September 2012 von Kröcher Anlage 1 zur Bekanntmachung Nr. 18/12

vom 1. September 2012 von Kröcher Anlage 1 zur Bekanntmachung Nr. 18/12 Bekanntmachung Nr. 18/12 des Bundessortenamtes über die festgesetzten Höchstmengen von n sowie die Nettohöchstgewichte für Packungen mit Saatgut von Amateursorten von Gemüsearten gemäß Verordnung über

Mehr

Trockensubstanzgehalt. Ertragsniveau. Frischmasse

Trockensubstanzgehalt. Ertragsniveau. Frischmasse Tabelle 1.1: Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 2 DüV; ergänzt um den TS-Gehalt des Ernteproduktes, die bei der Nmin-Ermittlung

Mehr

GAP-Reform Greening und Co.

GAP-Reform Greening und Co. GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und

Mehr

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.

Mehr

Aktuelles zum Greening in Futterbau- und Biogasbetrieben: Welche Anbauverfahren lohnen sich. 63. Grünlandtag. 11. u. 12.

Aktuelles zum Greening in Futterbau- und Biogasbetrieben: Welche Anbauverfahren lohnen sich. 63. Grünlandtag. 11. u. 12. Aktuelles zum Greening in Futterbau- und Biogasbetrieben: Welche Anbauverfahren lohnen sich 63. Grünlandtag 11. u. 12. Februar 2015 in Hatten u. Harsefeld Dr. Jürgen Wilhelm Hannover 1. Rahmenbedingungen

Mehr

Mischkultur im Garten: Wer verträgt sich mit wem?

Mischkultur im Garten: Wer verträgt sich mit wem? Die Mischkultur im Garten macht nur dann wirklich einen Sinn, wenn sich die Pflanzen in einer guten Nachbarschaft befinden. Manche Pflanzen, wie beispielsweise Erbsen und Kartoffeln, sind sich einfach

Mehr

Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten?

Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Der Anbau von Zwischenfrüchten ist an sich nichts Neues. Er ist in vieler Hinsicht positiv, geht es um Nährstoffspeicherung,

Mehr

Zwischenfrüchte für Futternutzung und Gründüngung (Arbeitsgemeinschaft der Nordd. Landwirtschaftskammern)

Zwischenfrüchte für Futternutzung und Gründüngung (Arbeitsgemeinschaft der Nordd. Landwirtschaftskammern) Zwischenfrüchte für Futternutzung und Gründüngung (Arbeitsgemeinschaft der Nordd. Landwirtschaftskammern) Ziele des Zwischenfruchtanbaus Die pflanzenbaulichen, ökologischen und betriebswirtschaftlichen

Mehr

Fakten zum. Greening. Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt.

Fakten zum. Greening. Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt. Fakten zum Greening Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt. Greening Was ist das? ten Beitrag zum Klima-, Gewässer- und Naturschutz erbringen zu können. Dies ergänzt die vorhandenen Regelungen

Mehr

Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung

Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung Tag des ökologischen Landbaus Paulinenaue, 06.06.2018 Zwischenfrüchte - für jeden Zweck die richtige Mischung Fotos: Titze Andreas Titze LFA M-V, Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft

Mehr

Landesverband der Feldsaatenerzeuger

Landesverband der Feldsaatenerzeuger Landesverband der Feldsaatenerzeuger in Bayern e.v. Erdinger Straße 82a 85356 Freising Tel. 08161/989 071-0 Fax 08161/989 071-9 Email: info@baypmuc.de Bankverbindung: Stadtsparkasse München IBAN: DE77

Mehr