Benützungsvertrag Kulturkantine 13

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1 Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe Abnahme Anzahl Teilnehmer Seite 1 von 6

2 Raum Anlass Infrastruktur Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Total Konzertraum Konzert Party Theater Kurs Private Feier Vorträge Bühne, Hellraumprojektor Konferenzraum Kurse Vorträge Versammlungen Küche Catering Benützung des Geschirrs bis 50 Personen Zwischentotal Kochen Benützung der Küche Welche Zusatzleistungen werden benötigt? Zusatzleistungen Zeit Anzahl Std. Personal Techn. Personal Uhr à Uhr à 70.- Hauspersonal Uhr à Uhr à 45.- Reinigungspersonal Uhr à Uhr à 45.- Reinigungspauschale Total Infrastruktur PA-Anlage DJ-Mischer Mikrofon Stück Hellraumprojektor Trainingsmatten Lichtanlage, Mischer Total Gebühren Seite 2 von 6

3 Definition des Anlasses Datum Kategorien Kat. 1: Öffentlich, mit Eintritt Kat. 2: Öffentlich, kein Eintritt Kat. 3: Nicht öffentlich, kein Eintritt Kommerzielle Veranstalter und Veranstaltungen / Konzerte, Partys, Theater, Kurse Kulturelle und gesellschaftliche Veranstalter und Veranstaltungen Nicht kommerzielle Konzerte, Theater, Kurse, Vorträge, Polit. Veranstaltungen, Privatanlässe / Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Privatfeste, Anlässe der Schulen, Jugendarbeit / Generalversammlungen Sicherheits-Dienst/ Firma Vertrag Der Vertrag der Sicherheitsfirma muss dem unterschriebenen Benützungsvertrag beigelegt werden Seite 3 von 6

4 Die Regionale Jugendarbeit Wynental überlässt dem Veranstalter das Jugendkulturhaus KK13 Menziken zum vertraglichen Gebrauch gemäß den folgenden Bestimmungen: 1. Mietgebühr Bei Vertragsunterzeichnung muss eine Kaution von Fr hinterlegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen aus diesem Vertrag damit zu verrechnen. Die Mietgebühr ist spätestens bei der Schlüsselrückgabe in bar der Leitung des Jugendkulturhauses KK13 zu bezahlen. Anfallende Zusatzleistungen werden verrechnet. 2. Übernahme und Abnahme Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel am Miet-Tag. Allfällige Mängel sind der Leitung bei deren Feststellung mitzuteilen. Am Abnahmetermin ist das Mietobjekt vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln und Inventargegenständen abzugeben. Falls der Mieter das Haus in ungenügend gereinigtem Zustand zurückgibt, werden die Reinigungskosten nach Zeitaufwand zu den oben aufgeführten Ansätzen in Rechnung gestellt. Bei massiven Verstößen gegen die Hausordnung kann das Depot zurückbehalten werden. 3. Gebrauch der Mietsache Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar mit Sorgfalt zu behandeln. Das Geschirr muss gereinigt und anschließend wieder in die Schränke versorgt werden. In den Räumen des Jugendkulturhauses KK13 darf nicht geraucht werden. 4. Teilnehmerzahl Maximale Besucherzahl; 200 Personen 75 Personen mit Bestuhlung 50 Personen mit Catering Seite 4 von 6

5 5. Wirtschaftsbetrieb Für die Führung eines Wirtschaftsbetriebes sowie für die Abgabe von alkoholischen Getränken ab Verkaufsstand hat der Veranstalter ein Gesuchs- und Meldeformular der Gemeinde auszufüllen und direkt der Gemeindekanzlei Menziken zu senden. Der Jugendschutz ist zwingend einzuhalten. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für fristgerechte Einreichung der erforderlichen Bewilligung. 6. Sicherheit Jugendliche Veranstalter im Alter von Jahren verpflichten sich bei Anlässen der Kategorie 1 und bei Anlässen der Kategorie 2 eine anerkannte Sicherheitsfirma zu beauftragen. Die Sicherheit ist durch eine anerkannte Sicherheitsfirma zu gewährleisten. Der Vertrag muss dem Benützungsvertrag beigelegt werden. 7. Ruhe und Ordnung Für Veranstaltungen, die länger als Uhr dauern, hat der Veranstalter bei der Gemeindekanzlei Menziken selber eine Verlängerungsbewilligung einzuholen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass ab 22:00 Uhr draußen keine Unruhen und kein Lärm mehr herrscht. Auf Anwohner ist Rücksicht zu nehmen. Sämtliche Fenster und Türen müssen ab 22:00 Uhr geschlossen sein. 8. Schäden / nachträglich entdeckte Mängel Schäden am Gebäude, an Einrichtungen und Mobiliar sowie an Geschirr/Inventar, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Verdeckte Schäden müssen von der regionalen Jugendarbeit Wynental sofort nach ihrer Feststellung, jedoch spätestens 10 Tage nach der Rückgabe, schriftlich beanstandet werden. 9. Haftung Der Veranstalter verpflichtet sich für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Anlasses, die Einhaltung der Nachtruhe und die Weisungen der RJAW zu befolgen. Die RJAW lehnt jede Haftung ab für Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung des Mietobjektes entstehen Seite 5 von 6

6 10. Annullierung Bei Rücktritt vom Benützungsvertrag durch den Mieter vor einer Veranstaltung wird eine Annullationsgebühr erhoben werden. Diese wird wie folgt verrechnet: Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 30% Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 60% Bis 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% der Mietkosten 11. Schlussbestimmung Bei Verletzung vertraglicher Pflichten wird auf das Depot teilweise oder ganz zurückgegriffen werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Das Benützungsreglement ist ein Bestandteil des Benützungsvertrages. Das Benützungsreglement muss in jedem Fall eingehalten werden. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Benützer die Bedingungen des Benützungsvertrags und des Benützungsreglements Menziken, den... Der Veranstalter Regionale Jugendarbeit Wynental Leitung Regionale Jugendarbeit Wynental Sonnmattstrasse Menziken Tel info@rjaw.ch Vom Vorstand an der Sitzung vom beschlossen. Verein Regionale Jugendarbeit Wynental Der Präsident Claudio Zanatta Seite 6 von 6

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