ratgeber Weihnachtsgeld
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- Juliane Julia Krause
- vor 7 Jahren
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1 Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf haben. Aber wem steht diese Sonderzahlung des Arbeitgebers zu? Und in welcher Höhe? Hier gibt es die wichtigsten Informationen rund um die Bescherung vor dem Fest. Impressum Herausgeber: IG Metall-Vorstand - Onlinemedien Frankfurt am Main Text und Gestaltung: Sylvia Stahl-Schindler / Garfiele Röhrig Illustration: fotolia.com 1
2 Bald ist es wieder soweit: Mit dem Novemberentgelt kommt auch das. Doch nicht alle beschert der Arbeitgeber mit dem Extrabonus zu Weihnachten. Denn darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Am sichersten können Arbeitnehmer damit rechnen, wenn ihr Betrieb sie nach Tarif bezahlt. Wer bekommt? Grundsätzlich können Mitarbeiter auf bestehen, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder am sichersten im Tarifvertrag festgeschrieben ist. In letzterem Fall gehört die Firma einem Arbeitgeberverband an und muss sich an die vereinbarten Tarifverträge halten. Das gilt auch für Betriebe, die zwar nicht Mitglied in einem Verband sind, sich aber am Branchen- Tarif orientieren. Dann steht im Arbeitsvertrag, dass sich die Sonderzahlungen nach Tarif richten. Jedes Jahr aufs Neue Gibt es nur einen individuellen Arbeitsvertrag und wird darin ein nur in Aussicht gestellt, kann der Chef jährlich neu entscheiden, ob er zahlt oder nicht. Hat der Arbeitsgeber jedoch drei Jahre nacheinander vorbehaltlos 2 gezahlt,
3 kann er nicht plötzlich in diesem Jahr aussetzen. Die Mitarbeiter können sich dann auf das Gewohnheitsrecht berufen auch betriebliche Übung genannt. Ausnahmen bestätigen die Regel Selbst wenn all diese Kriterien zutreffen, können Arbeitnehmer leer ausgehen oder weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen bekommen etwa wegen längerer Krankheit, Elternzeit oder Kündigung. Eine eventuelle Kürzung des s muss aber im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung beschrieben sein. Der Arbeitgeber kann also nicht eigenmächtig kürzen. Besser mit Tarif: In der Metall-und Elektroindustrie beispielsweise haben Beschäftigte auch mit Langzeiterkrankung einen ungekürzten Anspruch auf tariflich abgesicherte Sonderzahlungen! Wie hoch ist das Extra? Wie viel es gibt, ist unterschiedlich - sowohl regional als auch in der Summe. Sie reicht von wenigen Euro bis zu einem vollen Bruttomonatslohn. In der Metallund Elektroindustrie beträgt die Jahressonderzahlung beispielsweise 50 bis 55 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens. In 3der Stahlbranche gibt es
4 einmal jährlich 110 Prozent extra inklusive Urlaubsgeld. ratgeber Doch auch auf die tarifliche Sonderzahlung haben in der Regel nur diejenigen Anspruch, die sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Und auch die Höhe des es ist oft an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt der volle Anspruch besteht meist nach 36 Monaten. zurückzahlen? Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie enthalten keine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nach dem Auszahlungsstichtag endet. Häufig gibt es aber einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln. Auch Betriebsvereinbarungen können eine solche Regelung festschreiben. Es gilt also: Rückzahlungsklauseln müssen vereinbart sein. Hier gibt es klare Grenzen über die Höhe der Rückzahlung: Ein bis zu 200 darf überhaupt nicht zurückgefordert werden. Liegt das über 200 aber noch unter einem Monatsverdienst, so ist nur eine Bindungsfrist von drei Monaten - gerechnet vom Auszahlungstermin 4 ab - einzuhalten.
5 Verlässt man drei Monaten nach Auszahlung den Betrieb, darf der Arbeitgeber nichts zurückfordern. ratgeber Nur wenn das eine volle Monatsvergütung oder mehr beträgt, ist eine Bindung über die drei Folgemonate hinaus möglich, und zwar bis zum Ablauf des danach einzuhaltenden nächstmöglichen Kündigungstermins. Fragen oder Probleme? Die IG Metall hilft! Bei Konflikten, Fragen oder Unklarheiten empfiehlt die IG Metall, den Betriebsrat zu fragen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten zudem kompetente Hilfe von der zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle. Sollte der Gerichtsweg unausweichlich sein, können Mitglieder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz nutzen. Doch meistens können Differenzen außergerichtlich geklärt werden. 5
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