Anforderungen an den Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen

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1 Verband der TÜV e.v. Anforderungen an den Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen Dr. VdTÜV, Berlin

2 Allgemeines > Altes Regelwerk (TRB) Forderung nach Anfahrschutz ohne Anforderungen > VdTÜV-Mbl. 513 Flüssiggastankstellen 3.1 Abs. 8 (textgleich mit Entwurf TRBS Betankungsanlagen ): - Aufstellbedingungen, wie z. B. das zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Nähe der Lagerbehälter, die Art, die Masse, die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung der dort verkehrenden Fahrzeuge, berücksichtigen Folie 2

3 Grundlagen Dimensionierung > Kein kriminelles/absichtliches Verhalten > Energiebetrachtung physikalisch sinnvoll (1/2 mv 2 ) > Energiebetrachtung nicht für Dimensionierung (Masse x Beschleunigung) geeignet > Rechnerische Ermittlung der auftretenden Beschleunigung unpraktikabel wegen zu vieler erforderlicher Annahmen Folie 3

4 Umrechnung Energie in Ersatzlast > SD-STD Test Method for Vehicle Crash Testing of Perimeter Barriers and Gates, Revision A, Ausgabe März 2003 > Keine oder nur geringfügige plastische Verformung bei 7,5 t und ca. 80 km/h > Extrapolation von Messwerten zu geringeren Geschwindigkeiten - Zusammenhang Energie- statische Ersatzlast - Regressionskoeffizient ca. 99 % Folie 4

5 Ermittlung Energie > Festlegung Masse - Kfz mit zgg 3,5 t (Grenze PKW LKW nach StVZO, schließt Kleintransporter mit ein): Masse von 3,5 t - Kfz mit zgg > 3,5 t: Masse von 40 t > Festlegung Geschwindigkeiten - 4 geografische Bereiche an der Tankstelle - Mit jeweils max. 3 Geschwindigkeitsstufen Folie 5

6 Festlegung der Bereiche > Bereich 1 - Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern auf Betankungsanlagen zwischen einer Straße mit hoher Geschwindigkeit des Verkehrs (d. h. > 50 km/h) und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage - Z. B. direkt neben Bundesstraße, nur durch Fußweg/Grünstreifen getrennt - Kaum Abbremsung vor Lagerbehälter Folie 6

7 Festlegung der Bereiche > Bereich 2 - Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern auf Betankungsanlagen zwischen einer Straße mit geringerer Geschwindigkeit des Verkehrs ( 50 km/h) und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage - Z. B. direkt neben innerörtlicher Straße, nur durch Bordstein, Gehweg und evtl. Grünstreifen getrennt - Kaum Abbremsung vor Lagerbehälter Folie 7

8 Festlegung der Bereiche > Bereich 3 Folie 8 - Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern neben Verkehrswegen der Betankungsanlage (z. B. Zu- oder Abfahrt, Dichtflächen bei der Betankung mit flüssigen Kraftstoffen, Flächen für die Betankung mit gasförmigen Kraftstoffen) mit einem Abstand < 5 m zu den Verkehrswegen - Abstand < 5 m aus Entwurf TRBS Betankungsanlagen - Kaum Abbremsung vor Lagerbehälter

9 Festlegung der Bereiche > Bereich 4 - Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern - mit einem Mindestabstand von 5 m zu Verkehrswegen der Betankungsanlage oder - mit einem Mindestabstand von 3 m neben einer mit Bordstein gegenüber Verkehrswegen abgegrenzten Parkfläche oder - in einer Gebäude- oder Grundstücknische ohne Verkehr - Abbremsung vor Lagerbehälter Folie 9

10 Bundesstraße Innerörtliche Straße Bereich 1 Bereich 1 Bereich 2 Zapfsäule Bereich 3 Bereich 3 Gebäude Oberirdischer Lagerbehälter Bereich 3 Zapfsäulen Zapfsäulen Bereich 4 Parkfläche Folie 10

11 Festlegung Geschwindigkeiten > Geschwindigkeitsstufe 1 - Schrittgeschwindigkeit mit max. 10 km/h - Im Bereich der Zapfsäulen - Bei Rangierfahrten - Bei eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit Folie 11

12 Festlegung Geschwindigkeiten > Geschwindigkeitsstufe 2 - Maximale Geschwindigkeit > 10 km/h bis 30 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t - Maximale Geschwindigkeit > 10 km/h bis 20 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t - Nur mit technischen Maßnahmen zu erreichen - Z. B. Schweller - Z.B. Z-förmige Zufahrt Folie 12

13 Festlegung Geschwindigkeiten > Geschwindigkeitsstufe 3 Folie 13 - Maximale Geschwindigkeit von > 30 km/h bis 70 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t - Maximale Geschwindigkeit > 20 km/h bis 50 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t - Z. B. Einfahrbereich von einer Bundesstraße - Z. B. Umfahrung Tankstelle an Raststätte - Betrachtung möglicher Aufprallgeschwindigkeiten auf Lagerbehälter, nicht Geschwindigkeit nach StVO

14 Festlegung Masse > Grundsätzlich gemeinsame Nutzung durch PKW und LKW > Ausnahme: z. B. durch Breite/Höhe Fahrspuren getrennt Folie 14

15 Matrix > In Abhängigkeit Aufstellung unterschiedliche Anforderungen an Seiten des Lagerbehälters > Technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen > Aufprall in Winkel > 45 nicht möglich: Reduktion um sin 45 (Ausnahme Poller) Folie 15

16 Bereich Geschwindigkeitsstufe Zu Grunde gelegte Geschwindigkeit Kfz mit zgg 3,5 t [kj] [kn] Kfz mit 3,5t < zgg 7,5 t [kj] [kn] Kfz mit 7,5 t < zgg 40 t [kj] [kn] km/h 30 km/h für zgg 3,5 t 20 km/h für Kfz > 3,5 t Die Kombinationen von Bereich und Geschwindigkeitsstufen sind logisch ausgeschlossen km/h für zgg 3,5 t 50 km/h für Kfz > 3,5 t km/h 30 km/h für zgg 3,5 t 20 km/h für Kfz > 3,5 t Die Kombinationen von Bereich und Geschwindigkeitsstufen sind logisch ausgeschlossen km/h für alle km/h für alle km/h für zgg 3,5 t 20 km/h für Kfz > 3,5 t km/h für alle Nicht erforderlich 2 Nicht erforderlich 2 Nicht erforderlich km/h für alle km/h für zgg 3,5 t 3 20 km/h für Kfz > 3,5 t Folie 16

17 Dimensionierung > Lastangriffhöhe 0,8 m (bei PKW und LKW de facto geringer) > Kein Unterfahren Anfahrschutz > Abstand Schutzplanke Lagerbehälter mind. 0,5 m wg. Arbeitssicherheit und wg. Durchstoß bei Schrägaufprall > Pollerabstand max. 1,33 m wg. Geometrie und Durchstoßen > Abstand Poller- Lagerbehälter max. 0,5xAbstand Poller Folie 17

18 Dimensionierung > VdTÜV-Mbl. 965 Teil 2 kurz vor Veröffentlichung > Gilt für Ersatzlast bis 64 kn > Beruht auf nachgewiesener Statik (einsehbar bei Finanziers) Folie 18

19 VdTÜV-Mbl. 965 Teil 2 > 4 Muster-Konstruktionen - Poller auf Fundamentplatte (an Geometrie gebunden, 2 Plattengrößen) - Poller mit Schutzplanke auf Fundamentplatte (an Geometrie gebunden, 2 Plattengrößen) - Poller mit Schutzplanke auf Streifenfundament (nicht an Geometrie gebunden) - Poller in vorgebohrtem Loch (nicht an Geometrie gebunden) Folie 19

20 VdTÜV-Mbl. 965 Teil 2 > frost- und tausalzbeständiger Beton C30/37 (LP) XC4 XD3 XF4 > Betonstahl BSt 500 S(A) und BSt 500 M(A) > Stahlbauteile S 235 oder besser > Qualifikation des Schweißbetriebs gem. DIN Teil 7 Klasse C oder höherwertig > 27 Zeichnungen zur Bausausführung Folie > Errichtererklärung 20 für nicht verifizierbare Sachverhalte

21 Anmerkungen > Anprall als elastischer Stoß, keine Energieaufnahme durch Fahrzeuge > Angenommene Fahrzeugmassen an der oberen Grenze gem. StVZO > Ungünstiger Anprallwinkel von 90 > Rechnerische und tats. Lastangriffshöhe 0,8m 0,5 0,6 m Folie 21

22 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Falls Sie Fragen haben, antworte ich Ihnen gerne jetzt oder rufen Sie mich doch einfach an, Tel.: +49(0) 30/ oder schicken Sie mir eine Folie 22

23

24 ERROR: undefined OFFENDING COMMAND: Dinkler-Vortrag-Anfahrschutz STACK: (07) /Title () /Subject (D: ) /ModDate () /Keywords (PDFCreator Version 0.9.5) /Creator (D: ) /CreationDate (claudia.hugo) /Author -mark-

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