Informationen und Tipps für Bauherren

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1 Informationen und Tipps für Bauherren

2 Sie wollen im Verbandsgebiet des WWL bauen? Wir haben in dieser kleinen Broschüre wichtige Informationen und Tipps zusammengestellt. Welche Unterlagen benötigen wir für die Bearbeitung Ihres Antrages? Um an die Trinkwasserversorgung und die Entwässerungsanlagen angeschlossen zu werden, müssen Sie einen Antrag beim WWL stellen. Den Antrag können Sie von der Internetseite des WWL unter für Bauherren herunterladen. Um den Antrag schnell bearbeiten zu können, sind die folgenden Unterlagen unbedingt erforderlich: ein einfacher Lageplan mit Angabe der Grundstücksgröße im Maßstab 1 : 1000 oder 1 : 500 mit eingezeichnetem Gebäude (TW) ein Kellergrundrissplan oder Erdgeschoss-Grundriss mit Angabe der einzuführenden Wasserleitung ein Katasterauszug mit Angabe der Grundstücksgröße (TW) die Entwässerungsplanung mit Beschreibung der Versickerungsanlage (falls vorhanden) und den eingezeichneten Anschlussschächten des WWL sowie der Dimensionierung der SW-Hausanschlussleitung Was passiert nach der Antragstellung? Nach dem Eingang Ihres Antrages beim WWL wird er auf Vollständigkeit geprüft. Liegen uns alle benötigten Unterlagen vor, wird er unterschrieben und zusammen mit einem Kostenvoranschlag und einer Abschlagsrechnung für den Baukostenzuschuss an Sie zurück gesandt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anschlussvertrag und dem Kostenvoranschlag erteilen Sie uns gleichzeitig den Auftrag zum Anschluss an die Trinkwasserversorgung und ggf. an die Abwasserbeseitigung. Woher bekommen Sie bereits während der Bauphase Wasser? Wenn Sie schon während der Bauphase Wasser benötigen, müssen Sie bereits in Ihrem Anschlussvertrag einen Bauwasseranschluss beantragen, da dieser eine Teilherstellung Ihres Trinkwasser-Hausanschlusses ist. Damit das Bauwasser pünktlich zum Baubeginn zur Verfügung steht, stellen Sie Ihren Antrag bitte 4 Wochen vorher. 1

3 Was sollte bei der Planung beachtet werden? Der Hausanschlussraum bei nicht unterkellerten Gebäuden oder die Hausanschlusswand bei Gebäuden mit einem Keller, sollte so nah wie möglich zur bereits vorhandenen Trinkwasser- Versorgungsleitung sowie dem Abwasserkanal liegen. Dadurch können die Ver- und Entsorgungsleitungen auf kürzestem Weg zu Ihrem Haus geführt werden. Eine schematische Darstellung zu den Möglichkeiten der Hauseinführung befindet sich im Anhang dieser Broschüre. Hinweis Sämtliche Versorgungsleitungen werden in einem Graben verlegt. In Absprache mit den anderen Versorgungsträgern wird nur eine Baufirma mit dem Verlegen der Leitungen beauftragt. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass alle Versorgungsträger schon mit der Herstellung der entsprechenden Anschlüsse beauftragt wurden. Wer stellt den Bauwasser- bzw. den Trinkwasserhausanschluss her? Mit der Herstellung des Bauwasser- bzw. Trinkwasserhausanschlusses wird eine Firma durch den WWL beauftragt. Der Trinkwasserhausanschluss geht vom Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung in Ihr Haus bis einschließlich Zählerarmatur. Der Bauwasseranschluss wird von der Hauptleitung bis ca. 1 m auf Ihr Grundstück und nach Errichtung des Hauses weiter bis ins Haus geführt. Wann erfolgt der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung? Sobald die Installationsarbeiten in Ihrem neuen Zuhause abgeschlossen sind, stellen Sie oder Ihr Installateur den Antrag auf Einbau der Wasserzählerarmatur und vereinbaren einen Termin mit uns zum Anschluss an das Versorgungsnetz. Bitte beachten Sie: Die Installationsarbeiten dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die durch den WWL dafür zugelassen wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Hausinstallation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Eine entsprechende Liste steht auf unserer Internetseite zur Verfügung. Möchten Sie einen Installateur beauftragen, der noch nicht im Installateur-Verzeichnis des WWL gelistet ist, muss dieser einen entsprechenden Antrag bei uns stellen. Erfüllt er die Anforderungen an die Zulassung, erhält er vom WWL einen Installateur-Ausweis und wird in das Installateur- Verzeichnis aufgenommen. Am vereinbarten Termin installiert ein Service-Monteur des WWL den Wasserzähler und stellt somit die Verbindung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung her. 2

4 Wie erfolgt der Anschluss an das öffentliche Kanalsystem? Wenn Sie mit dem Bau Ihres Hauses beginnen, sind die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Regel schon vorhanden. Die Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen reichen bis auf Ihr Grundstück und enden in einem Übergabeschacht. Dieser sogenannte Übergabeschacht liegt ca. 1 m von Ihrer Grundstücksgrenze entfernt. Von diesem Schacht bis zum Kanal in der Straße ist der WWL verantwortlich. Ihre Zuständigkeit beginnt am Übergabeschacht und reicht bis zur Hauseinführung. Das heißt, Sie beauftragen eine Firma mit dem Verlegen der Schmutz- und Regenwasserleitungen vom Übergabeschacht bis in das Haus. Zuständigkeit: Grundstückseigentümer Zuständigkeit: WWL Zuständigkeit: Grundstückseigentümer Zuständigkeit: WWL Hinweis In Neubaugebieten sind in der Regel je ein Übergabeschacht für Niederschlagswasser und Schmutzwasser vorhanden. Sollte kein Übergabeschacht vorhanden sein, endet und beginnt die jeweilige Zuständigkeit an der Grundstücksgrenze! Achtung! In Braunschweig und Königslutter beginnt und endet die jeweilige Zuständigkeit an der Grundstücksgrenze. 3

5 Wichtig! Um Schäden an Ihren und den öffentlichen Entwässerungsanlagen zu verhindern, ist nach dem Anschluss Ihres Grundstückes unbedingt eine Dichtigkeitsprüfung erforderlich. Sie können damit eine Firma beauftragen, die uns dann das Protokoll der Prüfung überreicht. Bei Bedarf informieren Sie unsere zuständigen Mitarbeiter gern in einem persönlichen Gespräch ausführlicher. Was Sie noch wissen sollten. Was ist ein Baukostenzuschuss und warum muss dieser bezahlt werden? Ein Baukostenzuschuss ist der Anteil an den Kosten für die Herstellung des öffentlichen Versorgungsnetzes, den der Anschlussnehmer übernimmt. 70 % der Kosten für die Erschließung eines Neubaugebietes können nach 9 AVBWasserV auf die Anschlussnehmer umgelegt werden. Das bedeutet, dass jeder Anschlussnehmer in einem Neubaugebiet den gleichen Baukostenzuschuss bezahlen muss. Da je nach Baugebiet für die Erschließung Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen, sind die Baukostenzuschüsse in den verschiedenen Baugebieten unterschiedlich hoch. Die Baukostenzuschüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser werden getrennt berechnet. Was sind Hausanschlusskosten? Die Hausanschlusskosten fallen für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses an. Dieser reicht von der Einbindung in die Versorgungsleitung (meist Straßenmitte) bis einschließlich Wasserzähleranlage. Die pauschalen Hausanschlusskosten umfassen eine Standardwasserzähleranlage und eine Anschlusslänge bis max. 12 Meter. Darüber hinaus entstehen Zusatzkosten. Was sind Grundstücksanschlusskosten? Grundstücksanschlusskosten sind die Kosten für den Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Entwässerungssystem. Die Anschlüsse für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung reichen von der Einbindung in die öffentliche Kanalisation bis einschließlich Revisionsschacht, der ca. 1 m auf dem Grundstück liegt. Diese Anschlüsse entstehen schon im Vorfeld im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebietes, sodass sie schon bei Baubeginn vorhanden sind. Von den Schächten bis zum Haus ist es Sache des Grundstückseigentümers, die Entsorgungsleitungen zu verlegen bzw. verlegen zu lassen. 4

6 Was ist ein Rückflussverhinderer und warum ist er wichtig? Rückflussverhinderer verhindern das Zurückfließen des Trinkwassers aus der Hausinstallation in das öffentliche Versorgungsnetz. Sie erlauben den Durchfluss nur in eine Richtung und schließen selbsttätig bei Umkehr der Strömungsrichtung. 5

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