IHRE FRISEUR INNUNG INFORMIERT

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1 Friseur Innung Herne/Castrop Rauxel. Hermann Löns Straße Herne An alle Innungsmitglieder! Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: / Fax: / RS Nr.: 09/ August 2013 IHRE FRISEUR INNUNG INFORMIERT 1. Modefachinformation Herbst/Winter 2013/ Newsletter 09/2013 der KH Herne 3. Weitere wichtige Informationen Sehr geehrtes Innungsmitglied, aus organisatorischen Gründen wird die Friseur Innung Herne/Castrop Rauxel in diesem Herbst keine Modeproklamation veranstalten. Dennoch möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich über die neuen Trends zu informieren und übersenden anliegend die Einladung des Friseur und Kosmetikverbandes NRW zur Modefachinformation Herbst/Winter 2013/2014, der Sie alle weiteren Einzelheiten entnehmen können. Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Veranstaltung zu besuchen, erhalten Sie die Modehefte inkl. Technikposter wie gewohnt in der Innungsgeschäftsstelle. Die zur Frisurenmode Herbst/Winter 2013/2014 dazugehörigen Bilddatensätze können auf der Homepage bild.de downgeloadet werden. Der notwendige Modecode in dieser Saison lautet: perle13. Mit freundlichen Grüßen gez. B ö h l k e Obermeister Kontoverbindung: FIHCR e mail: info@khhcr.de Herner Sparkasse.. BLZ Konto Nummer:

2 W I C H T I G E Z U S A T Z I N F O R M A T I O N E N! Newsletter 09/2013 der KH Herne In der Anlage erhalten Sie den aktuellsten Newsletter der KH Herne. Neuer Dokumentenservice Mail & Fax Der Innungsgeschäftsstelle liegt die neueste Ausgabe des Dokumentenservices Mail & Fax vor. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, u. a. arbeitsrechtliche Vordrucke wie Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen etc. per E Mail oder Fax abzurufen. Bei Bedarf senden wir Ihnen die neueste Ausgabe gerne zu. Forderungen des Friseurhandwerks an die Politik Am ist die Bundestagswahl! Rechtzeitig vor der Endphase des Wahlkampfes hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks einen mit den sieben wichtigsten Forderungen (Wahlprüfsteine) des Friseurhandwerks zur Bundestagswahl fertiggestellt. Diesen Flyer überreichen wir anliegend. EU Kosmetikverordnung (EG KMVO) in Kraft getreten Seit dem gilt die neue EU Kosmetikverordnung. Sie ist vor allem eine Zusammenfassung der bisherigen Richtlinien in einem Gesetz, mit dem Ziel mehr Übersichtlichkeit und Produktionssicherheit zu schaffen. Sie wendet sich vorrangig an die Hersteller kosmetischer Mittel. Allerdings kann sie auch direkte Auswirkungen auf die Salonpraxis haben, nämlich dann, wenn der Friseur selbst auch als Händler von kosmetischen Produkten auftritt. Dies ist im Sinne der Verordnung dann gegeben, wenn er die Produkte seinen Kunden mitgibt, sei es gegen Entgelt oder gratis. In diesem Fall unterliegt er den neuen Meldepflichten, wonach ernste, unerwünschte Wirkungen innerhalb von 20 Tagen nach deren Bekanntwerden an die zuständige Behörde gemeldet werden müssen. Aufgrund der relativ kurzen Meldefrist ist sofortiges Handeln zwingend erforderlich. Insofern sollte bei Bekanntwerden jeder Art unerwünschter Nebenwirkungen umgehend der Hersteller kontaktiert werden. Letzteres empfiehlt der Verband in jedem Fall. Auch wenn der Friseur nur als Anwender der kosmetischen Mittel nicht der Meldepflicht unterliegt. Anliegend übersenden wir Ihnen den Informations Flyer Allergiefall im Friseursalon was ist zu tun?, der gemeinsam vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V (IKW) herausgegeben wird. Sollten Sie zu unserem Rundschreiben Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 2

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6 KH Newsletter Ihr Vorteil: Gebündelte Informationen durch starke Partner Sehr geehrte Damen und Herren, schon seit vielen Jahren sind die Kreishandwerkerschaft Herne, die IKK classic und die SIGNAL IDUNA Gruppe starke Partner, von denen Sie profitieren können. Auch in Zukunft wollen wir Ihnen gemeinsam zur Seite stehen. In unserem monatlichen Newsletter stellen wir Ihnen Neuheiten und Informationen rund um das Handwerk zur Verfügung. Gerne möchten wir auch Ihre Anliegen/Wünsche berücksichtigen. Wenn Sie etwas veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an uns unter oder 02323/ Freundliche Grüße Ihre Kreishandwerkerschaft Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel

7 KH Newsletter Ausgabe 09/2013 Aktuelles aus der Kreishandwerkerschaft Gewinnung neuer Innungsmitglieder Im Mai diesen Jahres trafen sich die Obermeister der bei der Kreishandwerkerschaft Herne/Castrop- Rauxel/Wanne-Eickel angeschlossenen Innungen mit Agenturen der SIGNAL IDUNA Gruppe. Innungsbeauftragte wurden benannt, die sich gemeinsam mit den anwesenden Obermeistern das Ziel setzten, den Inhabern von Handwerksbetrieben in unserer Region die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft aufzuzeigen und somit neue Mitglieder für die Innungen/Kreishandwerkerschaft Herne zu gewinnen. Obermeister und Innungsbeauftragte bekannten sich zu dem gemeinsamen Ziel, die Kreishandwerkerschaft und das Versorgungswerk zu stärken. Zwischenzeitlich konnten die ersten Ergebnisse erzielt werden. Folgende Firmen aus Herne wurden als neue Innungsmitglieder gewonnen: - Stahl GmbH - Tischlerei Bierwagen GmbH - maxx Holz-Werkstätten GmbH und Co. KG - Ralf Kremer Akustik Deckensysteme Einen wesentlichen Anteil bei der Mitgliedergewinnung hatten der Kreishandwerksmeister, Herr Hans Hausherr, sowie der Verkaufsdirektor der Landesdirektion West der SIGNAL IDUNA Gruppe, Herr Bernd Sarnow. Bis zum Jahresende sollen noch viele weitere Betriebe als Mitglieder gewonnen werden. Schön wäre es, wenn Sie als Innungsmitglied in Ihrem Umfeld die Werbung unterstützen würden.

8 KH Newsletter 09/2013 Seite 2 Silberner Meisterbrief für Dirk Röse Anlässlich des 25-jährigen Meisterprüfungsjubiläums verlieh die Maler- und Lackierer-Innung Herne/Castrop- Rauxel/Wanne-Eickel am Herrn Dirk Röse den Silbernen Meisterbrief. Der am geborene Jubilar legte am die Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk vor der Handwerkskammer Dortmund ab. Im Januar 2004 übernahm er den von seinem Vater Horst Röse im Februar 1958 gegründeten Malerbetrieb. Foto: KH Herne von links nach rechts: Andreas Wojcik (Handwerkskammer Dortmund), stv. Obermeister Detlef Meyke, Vorstandsmitglied Jan Noot, Christa Röse, Dirk Röse, Ehrenobermeister Horst Röse, Vorstandsmitglied Wigbert Heitkamp, Obermeister Ralf Peter Boginski

9 KH Newsletter 09/2013 Seite 3 Ehrungen bei der Fachinnung für Elektrotechnik Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel In der letzten Innungsversammlung der Fachinnung für Elektrotechnik Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel wurden zwei Meisterbriefe verliehen. Zum einen erhielt Herr Norbert Rösner anlässlich des 25-jährigen Meisterprüfungsjubiläums den Silbernen Meisterbrief. Zum anderen wurde Herrn Friedhelm Schwarz 60 Jahre nach seiner abgelegten Meisterprüfung der Diamantene Meisterbrief überreicht. Der am geborene Norbert Rösner legte am die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Dortmund ab. Am eröffnete er seinen Betrieb. Seither ist Herr Rösner Mitglied der Innung. Seit 2009 bekleidet er das Amt des stv. ordentlichen Mitgliedes des Kassen- und Rechnungsprüfungsausschusses. Friedhelm Schwarz, der am geboren wurde, bestand am erfolgreich seine Gesellenprüfung. Am legte er vor der Handwerkskammer Münster die Meisterprüfung ab. Im November 1953 eröffnete Herr Schwarz seinen Betrieb, der im Januar 1998 geschlossen wurde. Während seiner Selbstständigkeit engagierte sich Friedhelm Schwarz ehrenamtlich für das Elektrohandwerk. So war er jahrelang der Ausbilder der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sowie von 1974 bis 1988 Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses, in dem er zuvor bereits als Beisitzer tätig war. Weitere Ehrenämter, die er bekleidete, waren: nebenamtlicher Fachlehrer der Elektro-Fachklasse, Beisitzer im Zwischenprüfungsausschuss, Vertretungsberechtigter für die Lehrgemeinschaft Metall, stv. Lehrlingswart, Mitglied im Berufsbildungsausschuss, Mitglied im Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten sowie ordentliches Mitglied im gemeinsamen Gesellenprüfungsausschuss Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel.

10 KH Newsletter 09/2013 Seite 4 von links nach rechts: stv. Obermeister Detlef Haschek, Norbert Rösner und Obermeister Rüdiger Sprick von links nach rechts: stv. Obermeister Detlef Haschek, Friedhelm Schwarz und Obermeister Rüdiger Sprick Fotos: Fachinnung für Elektrotechnik Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel

11 KH Newsletter 09/2013 Seite 5 Dachdecker- und Zimmerer-Innung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel macht Werbung auf einem Linienbus Die Dachdecker- und Zimmerer-Innung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel macht seit einigen Wochen Werbung zur Förderung der Bekanntheit der Innungsbetriebe auf einem Bus der Straßenbahn Herne Castrop-Rauxel GmbH. Mit Beginn dieser Werbeaktion wurden alle Innungsbetriebe aufgefordert, das Verbandszeichen auf ihren Fahrzeugen zu führen sowie es auf ihren Briefbögen zu verwenden. Diese Werbeaktion soll als Vorreiter für andere Innungen gelten. Nur in einem starken Verbund sind wir stark. Nähere Informationen zur Buswerbung erhalten Sie bei Frau Krater: 02323/ Foto: Dachdecker- und Zimmerer-Innung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel

12 KH Newsletter 09/2013 Seite 6 Cranger Kirmes Umzug 2013 Wie in den vergangenen Jahren nahm die Kreishandwerkerschaft Herne auch dieses Mal am Cranger Kirmes Umzug teil. Am Samstag, fand das große Ereignis statt. Insgesamt waren 120 Gruppen vertreten. Das Motto der Kreishandwerkerschaft Herne war wie im letzten Jahr die Imagekampagne des Deutschen Handwerks. Neben Innungsmitgliedern waren auch Vertreter der SIGNAL IDUNA dabei. Foto: Handwerkskammer Dortmund

13 KH Newsletter 09/2013 Seite 7 Geburtstage und Jubiläen September Lothar Kram 50-jähriges Meister prüfungsjubiläum Dachdecker- und Zimmerer- Innung Herne/Castrop- Rauxel/Wanne-Eickel Wolfgang Schrammen 75. Geburtstag Fachinnung für Elektrotechnik Herne/Castrop-Rauxel/Wanne- Eickel Sylvia Goer 65. Geburtstag Friseur-Innung Herne/Castrop- Rauxel Klemens Waterkotte 80. Geburtstag Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Herne/Castrop- Rauxel/Wanne-Eickel und Metallbau-Innung Herne/Castrop- Rauxel/Wanne-Eickel

14 KH Newsletter 09/2013 Seite 8 Aktuelles aus dem Bereich Recht Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist wirksam Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 20. Juni AZR 805/11-) Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Sachverhalt: Die Klägerin war seit 1987 bei der Schuldnerin als Industriekauffrau beschäftigt. Am 1. Mai 2010 wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Bereits zuvor hatte die Geschäftsführung der Schuldnerin mit Zustimmung des Beklagten die vollständige Betriebsstilllegung beschlossen und den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung aller Arbeitsverhältnisse angehört. Mit Schreiben vom 3. Mai 2010 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Kündigungsschreiben führt im Weiteren aus, welche Kündigungsfristen sich aus 622 BGB ergeben und dass 113 InsO eine Begrenzung der gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist auf drei Monate bewirke, sofern sich eine längere Frist ergebe. Die Klägerin erhebt Klage gegen die Kündigung. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, die Kündigungserklärung sei unbestimmt. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klage ist unbegründet. Das Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf des 31. August 2010 geendet. Die Kündigungserklärung ist ausreichend bestimmt. Die Klägerin konnte dem Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit entnehmen, dass 113 InsO zu einer Begrenzung der Kündigungsfrist auf drei Monate führt, ihr Arbeitsverhältnis also zum 31. August 2010 enden sollte. Die Kündigung ist auch nicht aus anderen Gründen unwirksam.

15 KH Newsletter 09/2013 Seite 9 Bahnchaos in Mainz wirft Fragen auf - Ist ein Rückruf aus dem Urlaub zulässig? Wie ist die Rechtslage? Können in Notsituationen bereits genehmigte Urlaube widerrufen werden? Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen genehmigten Urlaub zu verschieben, abzubrechen oder zu unterbrechen. Der Arbeitgeber muss sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder nicht. An diese Erklärung ist der Arbeitgeber gebunden und kann den Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Ausnahmen sind wegen der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers nur bei unvorhersehbaren und zwingenden Notwendigkeiten denkbar, die einen anderen Ausweg nicht zulassen. Es müssen erhebliche Schäden drohen, die nur unter Mitwirkung des in Urlaub befindlichen Mitarbeiters abgewendet werden können. Hier wird eng ausgelegt. Allenfalls sind Katastrophenfälle gemeint, nicht aber beherrschbare betriebliche Schwierigkeiten. Höchstrichterlich wurde ein solcher Fall bis dato nicht positiv entschieden. Der Arbeitgeber ist im Fall des Rückrufs verpflichtet, dem Arbeitnehmer die dadurch anfallenden Kosten wie zum Beispiel Flugumbuchung oder Stornokosten zu erstatten. Auch ein Urlaub auf Abruf darf nicht vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom , - 9 AZR 405/99 -) rechtsunwirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob der Urlaub von vornherein im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer unter Vorbehalt gewährt wird oder ob er zunächst vorbehaltlos bewilligt wird und sich der Arbeitnehmer erst zeitlich später - vor Urlaubsantritt - verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stehen. In beiden Fällen wird der Arbeitnehmer für die Dauer der Freistellung entgegen 1 BUrlG nicht uneingeschränkt von seiner Arbeitspflicht befreit. Dies kann rechtswirksam nicht vereinbart werden. Weigert sich der Arbeitnehmer dann entgegen der Vereinbarung, aus dem Urlaub zurück zu kehren, kann dies nicht sanktioniert werden. Dagegen kann im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ein genehmigter Urlaub jederzeit geändert werden. Auf Wunsch des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer einwilligen, seinen Urlaub zu verschieben, abzubrechen oder zu unterbrechen. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten dem Arbeitnehmer zu erstatten.

16 KH Newsletter 09/2013 Seite 10 Der Landesinnungsverband des Konditorhandwerks NRW stellt sich vor Der Landesinnungsverband des Konditorenhandwerks ist der Zusammenschluss der 21 Konditoreninnungen aus der Region Nordrhein-Westfalen. Er ist die Schnittstelle zu allen Landesinstitutionen für die jeweils angeschlossenen Konditoreninnungen und Konditorei-Café Betrieben. Dabei vertritt er auf dem Fachgebiet des Konditorenhandwerks die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder und unterstützt sie bei den gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben. Den Mitgliedern bietet der Landesinnungsverband ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot, das z.b. Themen des Arbeitsrechts, der Unternehmensführung und des Lebensmittelrechts beinhaltet. Er vertritt die Interessen seiner Betriebe in Tarifverhandlungen und vereinbart landesweite Tarifverträge. Der Landesinnungsverband regelt die Inhalte des Lehrlings- und Gesellenprüfungswesens, unterstützt die Aus- und Weiterbildung und leistet Öffentlichkeitsarbeit für das regionale Konditorenhandwerk. Dem Landesinnungsverband steht ein von der Mitgliederversammlung gewählter ehrenamtlicher Vorstand vor. Vorteile der Innungsmitgliedschaft 1. Maßvolle Lohntarife dämpfen die Lohnkosten! 2. Kraft Manteltarifvertrag: 40-Std.-Woche. Keine tariflich vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen! 3. Tarifverträge ohne Zahlungspflicht an Zusatzversorgungskassen oder Förderungswerke! 4. Rabatt bei der GEMA zahlt sich aus! 5. Gewusst wie! So erreiche ich die Freistellung meines Betriebs von der kostenträchtigen Regelbetreuung im Arbeitsschutz! 6. Betriebsberatung! 7. Hygienebuch! Leistungsübersicht 1. Eigene Tarifstruktur, ohne Ausbildungsvergütung In der eigenen Tarifstruktur des Konditorenhandwerks liegt der finanziell stärkste Anreiz für einen Beitritt zur Konditoreninnung! Der Sinn der Innungsmitgliedschaft liegt denn auch ganz wesentlich in der Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft des Konditorenhandwerks auf Innungs- bzw. auf Innungsverbandsebene. Die Innung ist in erster Linie eine Tarifgemeinschaft. (Nach der Rechtsprechung ist die Anwendung unterschiedlicher Tarife in demselben Betrieb unzulässig. Anwendbar ist entweder nur der Bäckertarif oder nur der Konditorentarif auf alle Beschäftigten, Einheitsprinzip).

17 KH Newsletter 09/2013 Seite 11 Gäbe es keine Konditoreninnungen, gäbe es keinen Konditoren-Tarif. Die Konditoren-Tariflöhne sind allein dem Bestehen von Konditoreninnungen bzw. dem Bestehen des Innungsverbandes zu verdanken. Auszubildende sind ausdrücklich vom Konditorentarif ausgenommen. 2. Mitglieder der Innung erhalten bei der GEMA einen Rabatt von 10% auf die zu zahlenden GEMA- Gebühren. Dieser Gesamtvertrags-Nachlass (GVNL) ist auf jeder Gebühren-Rechnung der GEMA gesondert aufgeführt. 3. Betriebsberatung Die Betriebe können auf die Leistungen der Informationsstelle für Unternehmensführung beim Deutschen Konditorenbund zurückgreifen. Die heutige Zeit ist von einem schonungslosen Verdrängungswettbewerb im Lebensmittelsektor gekennzeichnet. In der fachspezifischen betriebswirtschaftlichen Information kann der Schlüssel zum Überleben eines Unternehmens liegen. Nur Spezialisten mit herausragenden Branchenkenntnissen können unsere Betriebe beraten, in einer sehr individuellen Weise. Deshalb sind diese Arbeiten für Betriebe und für den Verband unverzichtbar. Die Vergleichs-Ringe sind ein wichtiges Bindeglied zur betrieblichen Praxis. Mitgliedschaft nur für Innungsmitglieder. 4. Rechtsschutzversicherung Der Landesinnungsverband NRW hat über einen Rechtsschutz-Gruppen-Vertrag eine Straf- Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Gegen eine geringe Jahresprämie erhalten die Mitglieder Rechtsschutz in allen Fällen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, einschließlich Beanstandungen oder Bußgeldverfahren der Lebensmittelüberwachung. Die günstige Prämie kommt nur durch das Bestehen von Konditoreninnungen zustande. Einzelbetriebe haben keine Chance, diese Rechtsschutzversicherung zu einer so geringen Prämie zu bekommen. Denken Sie an die hohen Rechtsanwaltsgebühren, die andernfalls anfallen würden. 5. Keine Lehrlingsbetreuungsgebühren für Innungsmitglieder Von Ausbildungsbetrieben, welche nicht Mitglied der Konditoreninnung sind, erhebt die Innung im Zuge der Zwischenprüfung, der Abschlussprüfung und der Gesellenprüfung Lehrlingsbetreuungsgebühren. Damit wird zusätzlich zu den Prüfungsgebühren der finanzielle Aufwand abgegolten, den die Innung durch die Verwaltung und Betreuung des Prüflings hat. Diese Betreuungsgebühren werden von Innungsmitgliedern nicht verlangt.

18 KH Newsletter 09/2013 Seite Ausbildung und Prüfung in handwerklicher Selbstverwaltung Ohne Innung würden die Abschluss- und Gesellenprüfungen nicht mehr in Regie der Innungen durchgeführt. Ohne Innung wären in den Prüfungsausschüssen die richtigen Kollegen nicht mehr vertreten. Es gäbe keine Innung mehr, die Einfluss auf die praktischen und theoretischen Prüfungsaufgaben nehmen könnte. Die fachliche Qualität der Nachwuchskräfte wäre in Gefahr. Nur die Innung kann die fachlich geeigneten Prüfungsmeister stellen. 7. Lebensmittelrecht, Kakaoverordnung, Infektionsschutzgesetz etc. Nur dem Innungsmitglied stehen alle Fachinformationen offen, die der Deutsche Konditorenbund alleine oder gemeinsam mit Lebensmittel-Sachverständigen erarbeitet hat. Beispiele: Hygienebuch, Rezepturhinweise zur Verringerung von Acrylamid, Rezepturhinweise zur Verringerung der Keimanfälligkeit von Sahne- und Sahnecremeerzeugnissen, Aufklärung über die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, Hackfleischverordnung, Milchverordnung, Formblätter zum Infektionsschutzgesetz, Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Kakaoverordnung und Konfitüreverordnung, Checklisten zu QUID, zur Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, Informationen über Ladenschluss, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Markenschutz und Geschmacksmusterschutz. 8. Anwalt des Konditorenhandwerks in Berlin und Brüssel: Berlin verlangt bei lose angebotener Konditorware eine schriftliche Angabe bestimmter allergener Zutaten - Der DKB gewinnt einflussreiche Abgeordnete als Fürsprecher, um diese zusätzlichen bürokratischen Auflagen zu verhindern. Brüssel will den Konditoreien die Kosten für regelmäßige Laboruntersuchungen ihrer leichtverderblichen Artikel auferlegen! - Der DKB wehrt sich mit aller Kraft gegen neue Belastungen. Brüssel will Werbeverbote für zuckerhaltige und fetthaltige Lebensmittel! - Der DKB protestiert gegen Einschränkungen der Werbefreiheit. 9. Vor einigen Jahren war der Meisterbrief für das Konditorenhandwerk in höchster Gefahr. Dank des gemeinsamen Einsatzes der Konditoreninnungen, Innungsverbände und des DKB ist es gelungen, die Meisterpflicht im Konditorenhandwerk zu erhalten. Heute schützt uns der Meisterbrief als Voraussetzung für den Betrieb einer Konditorei oder eines Konditorei/Cafés vor Qualitätsverfall und vor Billigkonkurrenz!

19 KH Newsletter 09/2013 Seite 13 IKK classic informiert zur Organspende In diesen Tagen erhalten Versicherte ab 16 Jahren der IKK classic in Herne und Castrop-Rauxel Post von ihrer Krankenkasse: Darin enthalten sind eine Informationsbroschüre zur Organspende sowie ein Organspendeausweis. Damit setzt die IKK classic das geänderte Transplantationsgesetz um: Es verpflichtet alle Krankenkassen, ihre Versicherten über das Thema Organspende zu informieren und ihnen einen Organspendeausweis zuzusenden. Aufklärung ist nötig, denn aktuell warten in Deutschland rund Patienten auf neue Organe wie Niere, Leber, Herz, Lunge oder Bauchspeicheldrüse. Im Jahr 2012 wurden jedoch nur Organe gespendet, 2011 waren es noch weiß Dr. jur. Rainer Hess, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Der Trend ist auch im Jahr 2013 weiterhin rückläufig wohl auch deshalb, weil seit dem vergangenen Jahr immer wieder Organspendeskandale das Vertrauen der Bürger erschüttern. Obwohl bei Umfragen fast 75 Prozent der Befragten zu einer Spende bereit sind, besitzen nur 25 Prozent der Deutschen tatsächlich einen Organspendeausweis. Die Entscheidung darüber, Organspender zu sein oder nicht, ist eine sehr persönliche und private Angelegenheit sie erfordert Mut und Vertrauen, sagt Guido Stranghöner, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. Wir wollen unseren Versicherten Informationen und Denkanstöße geben und sie ermutigen, sich mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Ob Ja oder Nein dokumentieren Organspender in einem Spenderausweis. Er ist bindend für Ärzte und Angehörige und nimmt der Familie im Notfall eine schwere Entscheidung ab. Wer seine Meinung über die Bereitschaft zur Spende ändert, kann dies jederzeit tun einfach den Ausweis zerreißen und einen neuen ausfüllen. Die Daten werden nirgends gespeichert. Viele sind zu einer Spende bereit, aber nur wenige besitzen einen Organspendeausweis. Foto: IKK

20 KH Newsletter 09/2013 Seite 14 Wie Organspenden ablaufen Freiwillig: In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Das bedeutet, dass eine Organentnahme nur möglich ist, wenn der verstorbene Patient zu Lebzeiten eine schriftliche Zustimmung zum Beispiel im Organspendeausweis hinterlassen hat. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. In klar getrennten Schritten: Zunächst stellen zwei Ärzte unabhängig voneinander durch verschiedene Untersuchungen eine unumkehrbare Hirnschädigung auch Hirntod genannt beim Patienten fest. Die Organentnahme selbst führen wiederum andere Ärzte durch. In einem speziellen Transplantationszentrum findet dann die Verpflanzung statt. Dies organisiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Nach strengen Kriterien: Die Stiftung Eurotransplant führt die Wartelisten und wählt einen geeigneten Empfänger aus nach festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussichten einer Verpflanzung. Spender/Angehörige und Empfänger bleiben füreinander anonym. Die Spenderfamilie kann jedoch vom Transplantationserfolg erfahren. Fragen beantworten ab sofort die Experten der IKK-Beratungshotline Organspende: täglich von 7 bis 22 Uhr unter Das Angebot ist kostenlos auch für Personen, die nicht bei der IKK classic versichert sind. Viele weitere Infos und ein Organspendeausweis zum Download stehen unter bereit. Die Geschäftsstellen der IKK classic in Herne, Bebelstr. 22, Telefon: Wanne-Eickel, Gerichtsstr. 1, Telefon: Castrop-Rauxel, Obere Münsterstr. 5, Telefon:

21 Frage an die Politik: Wie stehen Sie eigentlich zu den 7 Wahlprüfsteinen des Friseurhandwerks? Name: Vorname: EINE INITIATIVE DES ZENTRALVERBANDES DES DEUTSCHEN FRISEURHANDWERKS WAHLPRÜFSTEINE FÜR DAS FRISEURHANDWERK Partei: 1. Reduzierung der Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil 2. Absenkung der Mehrwertsteuerfreigrenze für Kleinstbetriebe Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil 3. Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil 4. Begrenzung der Energiekosten Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil 5. Stärkung der Tariffähigkeit Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil 6. Sicherung des dualen Ausbildungssystems Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil für mehr Stabilität mehr Beschäftigung mehr Ausbildung weniger Schwarzarbeit mehr Chancengleichheit mehr Steuergerechtigkeit 7. Erhalt des handwerklichen Befähigungssystems Dafür trete ich ein! Lehne ich ab, weil Ort, Datum: Unterschrift: Elisenstraße 5-9 5O667 Köln JETZT FARBE BEKENNEN! Am ist Bundestagswahl! Flyer_Wahl_final.indd :31

22 ERST CHECKEN. Am 22. September ist Bundestagswahl. Und rund 25O.OOO Unternehmer, Beschäftigte und Auszubildende aus dem Friseurhandwerk sind aufgerufen, Parteien ihre Stimme zu geben. Doch viele Friseure sind noch unentschlossen oder verunsichert. Wie auch viele der bundesweit etwa 1 Million Friseurkunden pro Tag! Die bevorstehende Bundestagswahl wird da schnell zum Thema in den Friseursalons. Was ist mit der Wirtschaftskrise? Kommt sie auch zu uns? Denn mal ehrlich: Noch steht Deutschland vergleichsweise gut da robuster Arbeitsmarkt, hohe Beschäftigung, geringe Jugendarbeitslosigkeit. DANN WÄHLEN! Dafür gibt es Gründe. Gute Gründe. Wie das duale Ausbildungssystem als Basis für einen erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt. Oder das Recht auf eigenständige Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifparteien. Und es gibt Missstände. Wie die immer stärker wachsende Zahl von Minibetrieben, die den etablierten Friseurbetrieben einen unfairen und ruinösen Wettbewerb liefern. Oder die ständig steigenden Energiekosten und das Dauerthema Schwarzarbeit. Viele Punkte, die erst einmal gecheckt werden müssen. Und zwar jetzt! Vor der Wahl! Also: Wie stehen Sie zur Zukunft des Deutschen Friseurhandwerks? Zu unseren 7 Wahlprüfsteinen? Bekennen Sie Farbe! 7 Wahlprüfsteine für die Zukunft des Deutschen Friseurhandwerks bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2O13 Wir haben über 25O.OOO Stimmen X 1 Reduzierung der Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Stärkung der Tariffähigkeit Dienstleistungen X X Schwarzarbeit boomt. Kein Wunder, denn wer weder Steuern noch Sozialabgaben zahlt, kann seine Arbeit verboten günstig anbieten. Wenn auch auf Kosten der Allgemeinheit. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % steigert die Nachfrage bei Betrieben mit legalen Beschäftigungsverhältnissen und ist so eine solide Basis für sichere Arbeitsplätze, Neueinstellungen und Investitionen. 2 Absenkung der Mehrwertsteuerfreigrenze für Kleinstbetriebe X Kleinstbetriebe zeigen seit Jahren, wie gut man von einer X reduzierten Mehrwertsteuer profitieren kann. Sie zahlen nämlich keine. Gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Friseurunternehmen ist das mal eben ein Preisvorteil von 19 Prozent! Die Absenkung der Mehrwertsteuerfreigrenze oder deren Beschränkung auf Existenzgründungen sorgt für mehr Chancengleichheit. 3 Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge X X Erst schätzen. Dann zahlen. Und wenige Tage später das Ganze noch einmal von vorn. Mit realen Zahlen. Die Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet für Friseurunternehmer eine enorme bürokratische wie auch finanzielle Belastung. Die Rückkehr zu einem Zahlungstermin im Folgemonat baut Bürokratie ab und nimmt Friseurunternehmern die Last der Zwischenfinanzierung. 4 Keine Kostenexplosion im Bereich Energie und Entsorgung Friseurgeräte, Beleuchtung, Heizung, Warmwasseraufbereitung und Wäschepflege sind energie- und kostenintensiv. Dazu ständig steigende Abgaben für Abwasser und Abfallentsorgung. Die Energiewende darf nicht zu einer Kostenexplosion führen. Marktbedingte Energiekostenentwicklungen müssen begrenzt werden und Lasten fair verteilt, um die Leistungsfähigkeit vieler Friseurunternehmen und Verbraucher nicht zu überfordern. X X Gerechter Lohn für gute Arbeit! Eigentlich selbstverständlich! Aber ohne gleiche Wettbewerbsbedingungen? Schwierig! Die Festlegung der Entlohnung über Tarifverträge böte neue Perspektiven. Problem dabei: Die Bedingungen für allgemeinverbindliche Tarifverträge sind nur schwer zu erfüllen. Also weg mit den hohen Hürden für die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit. Antragsverfahren müssen einfacher werden. Zum Beispiel für die Einführung branchengerechter Mindestlöhne. Sicherung des dualen Ausbildungssystems Lernen unter realen Bedingungen. Mit realen Kunden. Im realen Friseurbetrieb. Ergänzt durch eine theoretische Ausbildung in der Berufsschule. Was kann besser auf das Berufsleben vorbereiten? Das duale Ausbildungssystem muss erhalten bleiben. Es garantiert eine hochwertige Ausbildung, zeigt Perspektiven auf und erleichtert den Einstieg ins Berufsleben. Erhalt des handwerklichen Befähigungssystems Der eigene Friseursalon. Das ist maximale Verantwortung. Für sich und andere. Die Meisterprüfung hat sich dabei als eine Art Reifeprüfung bewährt. Doch es gibt immer mehr Ausnahmeregelungen. Kleinstbetriebe. Ohne betriebswirtschaftlich tragfähiges Konzept. Weniger ausgebildet. Anfällig für Schwarzarbeit. Ausnahmeregelungen müssen Ausnahmen bleiben. Die Meisterprüfung als Voraussetzung für die Gründung eines Friseurunternehmens darf nicht abgewählt werden. GECHECKT? GEWÄHLT! Flyer_Wahl_final.indd :31

23 Was Sie im Falle einer unerwünschten Wirkung immer tun sollten: Soforthilfe bei einer starken allergischen Reaktion: Informieren Sie umgehend den Hersteller! Teilen Sie ihm folgende Informationen mit: Name der/des Kundin/Kunden Name des/der verwendeten Produkte(s) Artikel- und Chargennummer(n) des/der Produkte(s) Stellen Sie das (die) verwendete(n) Produkt(e) sicher. Herausgeber: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V., Frankfurt, Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Köln, Juli 2013, Fotos: MEV Verlag GmbH Bewahren Sie Ruhe! Verständigen Sie sofort den Notarzt, Telefon 112! Spülen Sie das Produkt lange, mindestens 10 Minuten, mit lauwarmem Wasser ab! Unterlassen Sie jede Eigenbehandlung, z. B. mit Pflegemitteln! Überwachen Sie Bewusstseinslage, Atmung und Puls! Sorgen Sie bei asthmatischen Zeichen für einen hoch gelagerten Oberkörper! Bei Schockzeichen: Beine hoch, Kopf tief! Allergiefall im Friseursalon was ist zu tun?

24 Kosmetische Produkte sind sicher. Kosmetische Produkte sind sicher; dennoch kann es in seltenen Fällen auch in Ihrem Salon einmal zum Auftreten einer unerwünschten Wirkung, z. B. einer Hautreizung oder einer allergischen Reaktion, bei einer/einem Ihrer Kund(inn)en kommen. Eine gezielte Information für Ihre Kund(inn)en sowie insbesondere für Allergiker ist daher wichtig. Beratung vom Profi ist gefragt. Als professionelle(r) Friseur(in) wissen Sie, wie wichtig eine gute Beratung ist, um die Wünsche der Kunden zu erfüllen. Nutzen Sie Ihre Kompetenz aber auch, um sich beim Thema Sicherheit zu profilieren. Ihre Kunden danken es Ihnen! Bitte beachten Sie dazu unser Faltblatt Wichtige Hinweise für Friseure zur Haarfärbung. Allergiefall im Salon was tun? Wenn bei Ihrer/Ihrem Kundin/Kunden während der Haarbehandlung eine Reaktion wie z. B. eine Hautreizung oder ein Brennen der Kopfhaut auftritt, sollte das Produkt sofort mit lauwarmem Wasser gründlich ausgespült werden. Im Zweifel sollte der/dem Kundin/Kunden der Besuch eines Hautarztes empfohlen werden. Informieren Sie immer den Hersteller über aufgetretene unerwünschte Reaktionen. Was ist eine Allergie? Bei einer Allergie handelt es sich um eine Reaktion des Immunsystems auf Stoffe, sogenannte Allergene. Allergische Symptome können zum Beispiel Rötungen, starker Juckreiz oder Brennen der Haut sein. Eine Allergie kann sich durch vergleichsweise leichte Symptome zeigen, in äußerst seltenen Fällen aber auch schwere und schwerste Komplikationen verursachen. Symptome hierfür können sein: Schweißausbruch, Angstgefühl, Erregung, Atemnot, Blässe und blaue Lippen, blaue Ohrläppchen, beschleunigter Pulsschlag, Blutdruckabfall, Übelkeit, Erbrechen etc. Allergien gegen Produkte, die ein(e) Friseur(in) anwendet, sind selten, wenn man bedenkt, dass diese Produkte tagtäglich millionenfach angewendet werden. Friseure als Händler neue gesetzliche Meldepflicht. Ab Juli 2013 müssen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen der europäischen Kosmetik- Verordnung (EG-KMVO) so genannte ernste unerwünschte Wirkungen 1 (EUW) innerhalb von 20 Tagen nach deren Bekanntwerden der zuständigen Behörde gemeldet werden. Solche ernsten unerwünschten Wirkungen treten bei kosmetischen Mitteln natürlich nur sehr selten auf. Diese Meldeverpflichtung betrifft vor allem den Hersteller, aber unter Umständen auch die Händler kosmetischer Mittel, sofern die EUW dem Händler gemeldet wurde. Friseure, die Produkte im Rahmen ihrer Dienstleistung, also während einer Behandlung, am Kunden verwenden, sind kein Händler im Sinne der EG-KMVO und unterliegen dann für diese Anwendung grundsätzlich nicht der Meldepflicht. 2 Allerdings müssen Sie als Friseur(in) eine EUW dann selbst melden, wenn Sie als Händler im Sinne der EG-KMVO gelten. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine solche Reaktion auf ein kosmetisches Mittel auftritt, das Sie an die/ den Kundin/Kunden abgegeben haben (Verkaufsware oder Produktmuster). Da die Meldung innerhalb von 20 Tagen erfolgen muss, ist sofortiges Handeln zwingend erforderlich. Daher sollten Sie, wenn Ihnen eine ernste unerwünschte Wirkung bei der Anwendung eines kosmetischen Mittels bekannt wird, das Sie an eine/einen Kundin/Kunden abgegeben haben, also z. B. eine starke allergische Reaktion, in jedem Fall umgehend den Hersteller kontaktieren. Dieser weiß genau, was zu tun ist und unterstützt Sie bei der Meldung bzw. führt die Meldung selbst durch. 1 Eine ernste unerwünschte Wirkung ist eine unerwünschte Wirkung, die zu vorübergehender oder dauerhafter Funktionseinschränkung, Behinderung, einem Krankenhausaufenthalt, angeborenen Anomalien, unmittelbarer Lebensgefahr oder zum Tod führt, beispielsweise ein Fall einer sehr starken allergischen Reaktion. 2 Nach der EG-KMVO ist eine Person, die das kosmetische Mittel beruflich verwendet kein Händler, sondern einem Endverbraucher gleichgestellt.

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