Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur Ausführung und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen 2010

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1 Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur Ausführung und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen 2010 Dipl.-Ing. Dieter Rudat, München ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau Sachverständiger Planer für die Instandsetzung von Betonbauwerken (RAL/GUEP) Beratender Ingenieur - BayIKBau - Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS/IHK-Bildungszentrum Dresden; Reg )

2 DIN Was hat sich in der DIN von 2008 gegenüber 2001 im Hinblick auf Parkhäuser und Tiefgaragen geändert? Es geht natürlich hauptsächlich um die XD- Expositionsklassen, also die Anforderungen gegenüber Chlorideinwirkungen.

3 DIN /2001 Umgebungsbedingungen Expositionsklasse Mindest-betonfestigkeitsklasse Beispiele Mindestbetondeckung in mm Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung XC1 Trocken oder ständig nass Bauteile in Innenräumen mit normaler Luftfeuchte oder Bauteile, die sich ständig unter Wasser befinden. C16/20 10 XC3 Mäßige Feuchte Bauteile zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser) C20/25 20 XD1 Mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen C30/37 40 XD3 Wechselnd nass und trocken Bauteile im Spritzwasserbereich von Taumitteln behandelten Straßen; direkt befahrene Parkdecks. b C35/45 c 40 Betonangriff durch Frost, mit und ohne Taumittel XF1 Mäßige Wassersättigung ohne Taumittel Außenbauteile C25/30 XF4 Hohe Wassersättigung mit Taumittel Bauteile, die mit Taumitteln behandelt werden; Bauteile im Spritzwasserbereich von Taumittel behandelten Verkehrsflächen mit überwiegend horizontalen Flächen, direkt befahrene Parkdecks. 2 C30/37 b Ausführung direkt befahrener Parkdecks nur mit zusätzlichem Oberflächenschutzsystem für den Beton. c Eine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird.

4 DIN /2008 Expositions -klasse Mindest-betonfestigkeitsklasse Umgebungsbedingungen Beispiele Mindestbetondeckung in mm Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung XC1 Trocken oder ständig nass Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschl. Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist. C16/20 10 XC3 Mäßige Feuchte Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen; Innenräume mit hoher Luft-feuchtigkeit, z. B. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallen, Bädern und Viehställen. Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser) C20/25 20 XD1 Mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen C30/37 c 40 XD3 Wechselnd nass und trocken Betonangriff durch Frost, mit und ohne Taumittel Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks. b C35/45 c 40 XF1 Mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel Außenbauteile C25/30 XF4 Hohe Wassersättigung mit Taumittel Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone. b C30/37 (LP) b Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (rissüberbrückende Beschichtung, siehe auch DAfStb-Heft 525) c Bei Verwendung von Luftporenbeton, z. B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger.

5 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN Wie hat nun der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton diese Umformulierung der Fußnote b) interpretiert? Gegenüberstellung der diesbezüglichen Erläuterungen aus Heft 525, Auflage 2003 zu der Auflage 2010.

6 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , 2003 zu Tabelle 3, Fußnote b: Parkdecks in der Regel über mehrere Felder durchlaufende Flächentragwerke Im Bereich der Auflager aus Eigen- und Nutzlasten Zugbeanspruchung an Bauteiloberseite Zusätzlich Zwangbeanspruchungen infolge Behinderung der horizontalen Verformungen Rissbildung an Bauteiloberseite ist im Allgemeinen zu erwarten noch Tabelle 3, Fußnote b Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende Beschichtung) zulässig Horizontale Bauteile mit Rissbildung und Chloridbeaufschlagung von oben sind als Bauteile mit den schärfsten Beanspruchungen hinsichtlich Bewehrungskorrosion einzustufen Risse, die tiefer reichen als die obere Bewehrungslage (Trennrisse) besonders kritisch, da im Bereich der Risse rasche Depassivierung der Bewehrung auftritt Als Folge einer Makrokorrosionselementbildung muss mit extremen Korrosionsgeschwindigkeiten gerechnet werden Durch Fahrzeuge eingeschlepptes Tausalz ist für die Chloridbeanspruchung hinreichend

7 Chloridinduzierte Korrosion Diskussion über Orientierungswerte (einen Grenzwert für eine kritische Chloridkonzentration gibt es nicht!) Hohes Risiko, wenn das Verhältnis Chlor-Ionen (Cl - ) / Hydroxyl- Ionen (OH - ) > 0,6 Bei hohen Chloridgehalten/Chlorideinträgen In karbonatisiertem Beton, da OH - -Konzentration gering Bis zu ca. 0,40 % Chloridgehalt vom Zementgehalt können chemisch und absorptiv gebunden werden (gebundene Chloride unkritisch) Vorsicht: In karbonatisiertem Beton ist das Bindevermögen geringer! Höchstzulässiger freier Chloridgehalt von Beton bezogen auf den Zementanteil als Masse 0,40 % (Orientierungswert!)

8 Chloridinduzierte Korrosion Einflussgrößen auf den Korrosionsverlauf Feuchtigkeitsverteilung, Sauerstoffzutritt (Permeabilität) Gerissene, ungerissene Bereiche Kalibrierung der Potenzialfeldmessung mit Chloridgehalten Karbonatisierungsfortschritt im Beton, Chloridbindekapazität, Temperatureinfluss Gefälle Struktur des Tragwerks Zementart, Porosität und Dichtigkeit, Alkalitätspuffer

9 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , 2003 Rissüberbrückende Beschichtung bei direkt befahrenen Parkdecks, mindestens OS 11 (OS F), ist eine ausreichende Maßnahme, wenn die für Expositionsklasse XD3 geforderten Mindestbetondeckungen und festigkeiten eingehalten werden und wenn konstruktive Anforderungen an eine wirksame Entwässerung einschl. der Stützen und Wandanschlüsse erfüllt werden. Nutzungsdauer nach DIN fünfzig Jahre unter üblichen Instandhaltungsbedingungen Beschichtungen haben im Allgemeinen eine geringere Lebensdauer Deswegen sind auch beschichtete Parkdecks in die Expositionsklasse XD3 einzustufen Beschichtungsmaßnahmen, die Umwelteinflüsse dauerhaft vom Bauteil fernhalten, erlauben eine Zuordnung in die Expositionsklasse XD1 Projektbezogener Wartungsplan ist zu vereinbaren Bei kurzen Wartungsintervallen zweimal jährlich kann Betondeckung der Klasse XD1 um 10 mm (auf 30 mm) verringert werden Asphaltbelag mit darunter liegender Abdichtung entsprechend ZTV-ING gilt als dauerhafter Schutz, deswegen kann Expositionsklasse XC3 angewendet werden (c min = 20 mm) Bei Einwirkung von Frost zusätzliche Einstufung in Expositionsklasse XF Bei Asphaltbelag mit Abdichtung nach ZTV-ING in Verbindung mit Wartungsplan XF1 Bei freier Bewitterung ohne derartigen dauerhaften Schutz XF4 Bei überdachten Flächen in der Regel Einstufung in XF2 Einstufung in die Klassen XD ist davon unabhängig

10 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , 2003 Gleichwertige Maßnahmen zur Beschichtung: Vermeidung von Rissen auf der Bauteiloberseite, z. B. durch Vorspannung Vermeidung von obenliegender Bewehrung durch Einfeldsysteme (keine Trennrisse!) Bewehrung aus nicht rostendem Stahl auf Bauteiloberseite Bei Vermeidung von Rissbildung auf der Bauteiloberseite: Verwendung hochdichter Betone Gefällegebung regelmäßige Oberflächenreinigung Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen mit Aufnahme von Chloridprofilen ggf. späteres Aufbringen einer Oberflächenbeschichtung

11 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , (1) Anforderungen an den Beton im Hinblick auf WU- Betonbauwerke Bei Dicken von 400 mm C25/30 Bei den Mindestdicken der WU-Richtlinie wegen w/z 0,55 C30/ (2) Beispiel direkt befahrene Parkdecks für Expositionsklasse XF4 (Frost) wurde aus Tabelle 3 der DIN entfernt. Begründung: Dies sei nicht der Regelfall; Betontechnische Folge, nur LP-Beton verwenden zu dürfen, hat sich als nicht zielführend erwiesen und sei nicht beabsichtigt gewesen. Damit wurde den Praxiserfahrungen Rechnung getragen.

12 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , (2) Kellerfußböden und nicht standsicherheitsrelevante Bodenplatten: Diese Bauteile werden in DIN nicht explizit geregelt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit (i. A. 50 Jahre), auch zum Korrosionsschutz ggf. vorhandener Bewehrung, liegen im Verantwortungsbereich der Planer und können im Einzelfall abweichend von DIN festgelegt werden. 6.2 (2) Einstufung von Einzelgaragen in Expositionsklasse XD1 nach Tab. 3 der DIN : Betrifft nur tragende Bauteile unter einem PKW-Stellplatz oder einer Einzelgarage innerhalb eines EFH. Tausalzbeanspruchung auf Bauteile mit sehr geringer Nutzungsfrequenz durch Fahrzeuge sind im Einzelfall zu beurteilen. Kommentar: TG einer Wohnanlage sind damit sicher nicht gemeint!

13 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , , Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton Nur mit zusätzlichen Maßnahmen Risse und Arbeitsfugen sind stets dauerhaft (50 Jahre) zu schließen und zu schützen Dieses Grundprinzip gilt sowohl für individuell zu behandelnde Einzelrisse als auch für zu beschichtende Flächen mit einer Vielzahl von feineren Rissen aufgrund Rissbreiten begrenzender Bewehrung Einstufung in XD3 mit den zugehörigen Mindestanforderungen bedingt übliche Instandhaltung Reduzierung der Betondeckung (Dicke und Dichtheit) innerhalb der Expositionsklassen XD und XF unter folgenden Voraussetzungen möglich: Dauerhafter und flächiger Schutz Regelmäßige erweiterte Wartung in definierten Abständen (über das übliche Maß hinausgehend) Hinweis auf das DBV-Merkblatt Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände) benötigen eine Beschichtung oder Abdichtung.

14 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , , Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton In DIN 1045 und DIN EN deskriptiv festgelegte Anforderungen an Mindestbetondeckung Betonzusammensetzung Wasserzementwert Mindestzementgehalt Betonfestigkeitsklasse Nachbehandlungsdauer Überwachungsklasse stellen bei einem unbeschichteten und ungerissenen Beton für die jeweilige Expositionsklasse eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sicher. Diese Aussagen setzen übliche Instandhaltung voraus. Damit werden auch unbeschichtete Parkdecks möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen insbesondere die der Rissefreiheit erfüllt werden. Aber Vorsicht: Die Aussage, wonach 40 mm Mindestbetondeckung für 50 Jahre einen ausreichenden Korrosionsschutz der Bewehrung bieten, wird zumindest bei CEM I- Beton schon heute infrage gestellt.

15 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , , Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton Werden Risse und Arbeitsfugen möglichst vor dem ersten Chlorideintrag dauerhaft geschlossen und geschützt, ist aus Gründen der Dauerhaftigkeit kein Gefälle erforderlich. Diese Aussage in Heft 525 war bei den Beratungen zum DBV- Merkblatt heftig umstritten. Kritik daran kam insbesondere von den Bayerischen Vertretern. Sie bezieht sich allerdings nur auf die Dauerhaftigkeit. Fragen der Verwendungseignung bzw. der Gebrauchstauglichkeit (Pfützenbildung) sind im Heft 525 kein Thema.

16 Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN , , Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton Tatsache ist wohl vielmehr, dass wir noch nicht über ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen, um diese Aussagen fundiert zu belegen. Wie verhält sich z. B. ein vermeintlich rissefreier Beton d. h. die Risse sind zunächst nicht sichtbar aber wenn der Beton gestrahlt wird, treten plötzlich eine Vielzahl von Rissen zutage (Praxiserfahrung)? Wer aber strahlt schon einen Beton, wenn Beschichten wegen vermeintlicher Rissefreiheit nicht vorgesehen ist? Weiterhin werden als zur Beschichtung gleichwertige Maßnahmen genannt: Vermeidung von Rissen durch Vorspannung Vermeidung von oben liegender Bewehrung (Einfeldsysteme) Einbau von Bewehrung aus nichtrostendem Stahl (auf der Bauteiloberseite) Die Gleichwertigkeit ist in jedem Einzelfall nachzuweisen.

17 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Wasserspiele in einer TG Kundenfreundliche TG eines Einkaufszentrums

18 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen In Heft 525 DAfStb von 2010 wird mehrfach auf das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen verwiesen Beratungszeitraum von Mai 2009 bis August 2010 Am Ende kommt immer ein Kompromiss heraus

19 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Begriffe Offene Garagen: Unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen mit einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände Diese Öffnungen befinden sich in mindestens zwei gegenüber liegenden und nicht mehr als siebzig Meter voneinander entfernten Umfassungswänden Ständig freie Querlüftung im Gegensatz dazu geschlossene Garagen (TG) Instandhaltung Übliche Instandhaltung: Maßnahmen während der Nutzungsdauer zur Aufrechterhaltung des funktionsfähigen Zustandes bzw. der Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks oder Bauteils regelmäßige Reinigung Inspektion Wartung und Pflege sowie ggf. Konservierung Instandsetzung Erneuerung von Verschleißteilen (z. B. Beschichtungen und Fugen) Renovierung Erweitertes Instandhaltungskonzept Geplante und vereinbarte zusätzliche Maßnahmen der Inspektion, Wartung und Instandsetzung Ziel: Dauerhaftigkeit der Parkdecks mit angepassten Anforderungen an die Konstruktion oder an die zusätzlichen Maßnahmen sicherstellen

20 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Planungsgrundlagen Schnittstellen Objektplaner Tragwerksplaner Planer technische Gebäudeausrüstung ggf. Arbeitsvorbereitung vom Planer zu beachten: Zwangskräfte aus Schwinden, Kriechen und Temperaturänderungen können insbesondere bei großen Deckenfeldern zu Rissen und Undichtigkeiten führen Der Nachweis der Rissbreitenbegrenzung nur für f r den Lastfall abfließende ende Hydratationswärme rme genügt gt bei TG und Parkdecks mit Außenluftzutritt nicht, auch nicht für f r die Bodenplatte!

21 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Planungsgrundlagen Auswirkungen der Nutzungsart Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Gefälles der Parkflächen wird zwischen Dauerhaftigkeit und Nutzungsfreundlichkeit unterschieden Bauherr muss unter Berücksichtigung des Parkbaubetriebs entscheiden, ob Pfützen auf den Parkflächen im Sinne der Gebrauchstauglichkeit und Nutzungsfreundlichkeit akzeptabel sind oder nicht Anforderungen an Baukonstruktion und Entwässerung sind unter Bezug auf Nutzung und Wirtschaftlichkeit abzuwägen Entscheidung muss Inhalt sein von Planungs- und Bauverträgen Kauf- bzw. Nutzungsverträgen Ein ausgeprägtes Gefälle mit planmäßiger Entwässerung wird als nutzerfreundlich wegen der damit erzielbaren Pfützenfreiheit eingestuft

22 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Planungsgrundlagen Wartung und Instandhaltung Parkbauten sind grundsätzlich in regelmäßigen und definierten Abständen zu warten Für hochbeanspruchte Bauteile sollte immer ein Wartungsplan erstellt werden (DIN EN ) Risse in der Parkfläche sind durch geeignete Maßnahmen vor dem nächsten Chlorideintrag dauerhaft zu schließen Wiederholung der Rissbehandlung und Instandsetzung bei später auftretenden Rissen erforderlich Rissbehandlung ist auf zu erwartende Rissbreitenänderungen abzustimmen (z. B. Rissbandagen) Detailplanung Planung von Gefällen Wenn Pfützenfreiheit gefordert wird, ist planerisch ein Gefälle von 2,5 % vorzusehen Aber die BWA-RiLi 3 fordert auch für überdachte Parkdecks ein Mindestgefälle von 2,5 % Geringere Gefälle nur unter Anwendung besonderer konstruktiver Maßnahmen zur Einhaltung der Ebenheitstoleranzen Pfützenfreiheit bedeutet: Vermeidung von stehenden, größeren Wasserflächen mit Tiefen von mehr als 2 mm Gesammeltes Wasser sollte auf kürzestem Wege den Entwässerungseinrichtungen zugeführt werden

23 DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Detailplanung Planung von Gefällen Sind Risse und Arbeitsfugen dauerhaft geschlossen und geschützt, ist aus Dauerhaftigkeitsgründen kein Gefälle notwendig. (Bezug: Heft 525 DAfStb) Eine Ausführungsvariante mit dem Ziel Rissvermeidung auf Fahrbahnoberflächen ohne Oberflächenschutz erfordert Gefälleausbildung für diese ungeschützten Flächen Sicherstellung der Dauerhaftigkeit Normregelung mit Einstufung in XD3 deckt allgemein für gerissene Parkdecks den ungünstigsten Fall ab Dies entspricht z. B. dem Parkhaus eines Einkaufszentrums mit vielen Stellplätzen und hoher Fahrzeugfrequenz Herabstufungen innerhalb der Expositionsklassen XD und XF sind möglich bei Aufbringung eines dauerhaften und flächigen Schutzes unter Einbeziehung einer regelmäßigen und in definierten Abständen vorzunehmenden erweiterten Wartung (DAfStb-Heft 525) Mögliche Kompensationsmaßnahme z. B. Beschichtung mit erweitertem Wartungsund Instandhaltungskonzept Konzept ist vertraglich zu vereinbaren

24 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Sicherstellung der Dauerhaftigkeit Sind Rissbreiten nach Aufbringen des Oberflächenschutzes nicht auszuschließen, muss die dynamische Rissüberbrückungsfähigkeit des gewählten Abdichtungs- bzw. Beschichtungssystems daran angepasst werden Hinweis 1: Beschichtungen erst nach weitestgehend abgeschlossener Rissbildung aufbringen (eher eine Illusion) Hinweis 2: Ergänzung von durchgehenden Oberflächenschutzsystemen durch Bandagen über einzelnen Rissen mit großen Rissbreitenänderungen in Verbindung mit Schutzsystemen. Beispiele für Rissbandagen

25 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Entwurfsgrundsätze Entwurfsgrundsatz a): Vermeidung von Rissen in der befahrenen Bauteilfläche Entwurfsgrundsatz b): Festlegung von Rissbreiten in der befahrenen Bauteilfläche, abgestimmt auf die statische bzw. dynamische Rissüberbrückungsfähigkeit des Oberflächenschutzsystems Entwurfsgrundsatz c): Festlegung von rechnerischen Rissbreiten in der befahrenen Bauteilfläche in definierten Bereichen Rechnerische Rissbreitenbegrenzung erfordert die Berücksichtigung konstruktiver Einwirkungen aus Zwang behinderte Schwindverformungen Verformungen infolge temperaturbedingter Längenänderungen bei Bauteilen mit Außenluftzugang Abweichungen der tatsächlichen von den gerechneten Rissbreiten beachten! In gerissenen Bereichen können Chloride aus Tausalz schon bei kurzzeitiger Einwirkung in die Risse eingedrungen sein und zur Korrosion der Bewehrung geführt haben. Derzeitiger Kenntnisstand: Bei kurzen Einwirkungszeiten von maximal einer Wintersaison in der Regel keine standsicherheitsrelevanten Korrosionsschäden zu erwarten. Alle Risse sind immer kurzfristig und dauerhaft unmittelbar nach der Winterperiode zu schließen.

26 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Ausführungsvarianten

27 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Ausführungsvarianten Variante 1 a): Ausführung mit den Anforderungen der Expositionsklasse XD3 (ggf. XF) mit zusätzlicher Maßnahme zum Schutz des Bauteils in gerissenen Bereichen (Entwurfsgrundsatz b) oder c)) Variante 1 b): Ausführung mit den Anforderung der Expositionsklasse XD3 (XF) bei gleichzeitiger Verhinderung von Rissen (Entwurfsgrundsatz a)) Variante 2 a): Ausführung mit den Anforderungen der Expositionsklasse XD1 (ggf. XF) mit flächiger Beschichtung und erweitertem Instandhaltungskonzept (Entwurfsgrundsatz b)) Variante 2 b): Wie Variante 2 a), aber zusätzlich mit reduzierter Mindestbetondeckung und flächiger Beschichtung mit erweitertem Instandhaltungskonzept (Entwurfsgrundsatz b), Wartungsintervall zweimal jährlich vor und nach der Winterperiode) Variante 3: Ausführung mit den Anforderungen der Expositionsklasse XC3 und dauerhafter Abdichtung im Verbund zum Beton nach DIN in Verbindung mit Schutzschicht Einstufung in Expositionsklasse XM1 in der Regel nicht erforderlich Auf unbeschichteten, stark mechanisch beanspruchten Fahrbahnen ist jedoch Einstufung in XM1 zweckmäßig

28 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit für Stahlbetonbauteile nach Variante 1 a) bzw. 1 b) Bauart Stahlbeton Bauteile befahrene Decken (Parkdecks) und Bodenplatten frei bewitterte Rampen innen liegende Rampen Stützen und Wände 1 zusätzliche Maßnahme erforderlich nach DIN [R27] bzw. DIN EN [R28]: nach Tabelle 7 oder Rissvermeidung z. B. durch Vorspannung (Variante 1b) Sockelschutz (siehe Bild 8) 3) 2 Expositions-klasse XC4, XD3, WA ggf. XF2 oderxf4 XC3, WF frei bewittert mit Frost: XC4, XF1 3 Mindestdruckfestigkeits-klasse C35/45 ggf. C30/37 (LP) 1) 2) C30/37 (LP) 1) 2) C35/45 ggf. C30/37 (LP) 1) 2) C20/25 ggf. C25/30 4 Abriebwiderstand Bei Parkflächen auftretende leichte Verschleißbeanspruchungen des Betons werden in der Regel durch die sich aus den Expositionsklassen ergebende Betonzusammensetzung aufgenommen. - 5 empfohlene Nachbehand-lung Nachbehandlung, bis ca. 70 % der charakteristischen Druckfestigkeit in der Randzone erreicht sind (durch Verdopplung der Nachbehandlungsdauer nach DIN bzw. DIN EN 13670) nach DIN , bzw. DIN EN Betondeckung 4) Oberseite: c min = 40 mm c min = 20 mm Unterseite: c min = 20 mm 1) Dauerhafte Beschichtung auf LP-Betonen kritisch 2) Druckfestigkeitsklasse C30/37 für LP-Betone zulässig 3) gilt auch für Bauteile am Hochpunkt ohne stehendes Wasser 4) zuzüglich Vorhaltemaß, ggf. Anforderungen an Feuerwiderstand maßgeblich

29 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit für Stahlbetonbauteile mit Beschichtung und erweitertem Instandhaltungskonzept nach Variante 2 a) bzw. 2 b) Bauart Bauteile Beschichtung 1) Expositionsklasse Mindestdruckfestigkeitsklasse Stahlbeton befahrbare Decken und Bodenplatten frei bewitterte und innen liegende Rampen nach Tabelle 7 XD1, XC3, WF, ggf. XF1 C30/37 4 Betondeckung 2) Variante 2a: c min = 40 mm Variante 2b: c min = 30 mm 1) Sockelschutz 2) zuzüglich Vorhaltemaß, ggf. Anforderungen an Feuerwiderstand maßgeblich

30 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit für Stahlbetonbauteile mit Beschichtung und erweitertem Instandhaltungskonzept nach Variante Bauart Bauteile Abdichtung Expositionsklasse Mindestdruckfestigkeitsklasse Betondeckung 2) Stahlbeton befahrbare Decken und Bodenplatten frei bewitterte und innen liegende Rampen nach DIN 18195, z. B. Polymerbitumen-Schweißbahn, mit einer Gussasphaltschicht XC3, WF (bei freier Bewitterung XF1) C20/25 (bei XF1: C25/30) c min = 20 mm 1) Sockelschutz 2) zuzüglich Vorhaltemaß, ggf. Anforderungen an Feuerwiderstand maßgeblich

31 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Bewährte Abdichtungs- und Oberflächenschutzsysteme für direkt befahrene Parkflächen Spalte Bauart Bauteil Stahlbeton, Stahlverbund (Ortbeton) Stahlbeton, Stahlverbund (Fertigteile mit Aufbeton) Stahlbeton (Fertigteile) 1 Parkdächer (frei bewittert) Variante 3 (Abdichtung nach DIN mit Schutzschicht), oder OS 10 mit Verschleißschicht 1) oder OS 11a nach RiliSIB [R8] 1) 2 Zwischengeschossdecken Abdichtung nach Variante 3 oder rissüberbrückend nach Variante 1a 2) oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) analog Spalte 1; an die berechnete Rissbreitenänderung angepasste Rissüberbrückungsfähigkeit des OS im Bereich über den Stößen der Elementplatten Abdichtung nach Variante 3 oder besondere Behandlung der Stoßbereiche 3 Bodenplatte (tragend oder aussteifend) Abdichtung nach Variante 3 oder rissüberbrückend nach Variante 1a 2) oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung WU-Bodenplatte in Bkl. 1 [R9] (drückendes Wasser) mit Trennriss-gefahr OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) - -

32 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Bewährte Abdichtungs- und Oberflächenschutzsysteme für direkt befahrene Parkflächen Spalte Bauart Bauteil Stahlbeton, Stahlverbund (Ortbeton) Stahlbeton, Stahlverbund (Fertigteile mit Aufbeton) Stahlbeton (Fertigteile) 5 Wände, Stützen Sockelschutz an Stützen und Wänden siehe Rampen frei bewittert Abdichtung nach Variante 3 oder Variante 1b Variante 1b 7 Rampen nicht frei bewittert Abdichtung nach Variante 3 oder Variante 1b oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) 1) Anforderungen an Nutzung und Dauerhaftigkeit in der Planung berücksichtigen 2) In stark beanspruchten Bereichen angepasste Schutzmaßnahmen vorsehen 3) Begleitende Rissbehandlung bei starrer Abdichtung immer erforderlich. Nicht rissüberbrückende starre Beschichtung OS 8 zweckmäßig, wenn hohe mechanische Beanspruchungen oder drückende Wasserbeaufschlagung durch Trennrisse zu erwarten sind (Gefahr von Schäden an OS 11)

33 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Ausführungsvarianten für aufgehende Bauteile Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände) werden nicht in XD-Expositionsklassen eingeordnet, wenn chloridhaltiges Spritzwasser Bauteile nicht erreichen kann Dreiecks- oder Hohlkehle mindestens 30/30 mm Horizontale Beschichtung bis OK Hohlkehle führen In der Vertikalen kann OS 4-Material sinnvoll sein. Schutzmaßnahmen Starre Systeme wie OS 8 nur bei Konstruktionen anwenden, bei denen keine Risse oder Risse nur an definierten Stellen zu erwarten sind. Bei Parkbauten mit hoher Nutzungsfrequenz und stark beanspruchten Bereichen (Kurven oder Rampen) sind OS 11-Systeme nur eingeschränkt verwendbar OS 13-Systeme sind als rissüberbrückende Zusatzmaßnahme nur bedingt tauglich Ausführungsvarianten für aufgehende Bauteile

34 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Schutzmaßnahmen: Dauerhafte Abdichtung nach Variante 3 Statt Grundierung aus EP-Reaktionsharz auch bitumenhaltiger Voranstrich als Alternative möglich für nicht frei bewitterte Flächen

35 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Schutzmaßnahmen: Abdichtung und Fahrbelag für frei bewitterte horizontale Flächen

36 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Schutzmaßnahmen: Wärmegedämmte Parkdecks/Parkdächer

37 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Abdichtungsaufbau für wärmegedämmte Parkdecks/Parkdächer (1) Deckschicht aus Gussasphalt, Dicke h 30 mm (2) Schicht aus Gussasphalt (2. Lage der Abdichtung), Dicke h 25 mm (3) Dichtungsschicht aus Polymerbitumen-Schweißbahn mit hochliegender Trägereinlage, flächig aufgeschweißt, über Fugen der Lastverteilungsplatte (4) Verstärkungsstreifen unter 3, Breite b 500 mm (5) Abtragend vorbereitete Unterlage, darauf Grundierung/Versiegelung aus lösemittelfreiem Reaktionsharz (6) Lastverteilungsplatte auf Trennschicht, ggf. Verdübelung einseitig gleitend (7) Dämmschicht nach statischen Anforderungen, auf Dampfsperre hohlraumfrei verlegt/verklebt, ggf. mit Deckaufstrich (8) Bitumenvoranstrich auf vorbereiteter Unterlage, Dampfbremse (z. B. Bitumenbahn oder Asphaltmastix) (9) Tragende Stahlbeton- oder Spannbetondecke Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen Oberflächen von Rampen erfordern wegen hoher mechanischer Beanspruchung durch Bremsen und Anfahren Oberflächenschutzsysteme mit hohem Verschleißwiderstand oder die Variante 3 Schichtdicke OS 8 mindestens 2,5 mm, begleitende Rissbehandlung erforderlich Sicherstellung der ausreichenden Griffigkeit auf Rampen durch Rutschhemmungsklasse R11 und Verdrängungsraum V4 (bei stark geneigten Rampen V6)

38 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Fugenausbildung bei Beschichtungen oder Abdichtungen Beispiel einer Fugenkonstruktion für polymere Beschichtungen Beispiel einer Fugenkonstruktion für bitumenhaltige Abdichtungen

39 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Wartungsplan 1) Allgemeine Projektangaben: Bauvorhaben, Lage, Bauherr, Planer, Nutzung 2) Spezielle Angaben zu den Parkdecks: Geschosse, Bauweise, Beschichtungsart, verwendete Materialien, Hersteller, Produktdatenblätter 3) Überprüfung: Intervalle (x-mal jährlich), ggf. anlassbezogen auf Anforderung von Prüfungsaufgaben: mechanischer Verschleiß, Spurrillen, Ablösungen, Korrosion, Risse, Fugenfunktion, Entwässerungseinrichtungen... Dokumentation, Aufmaß von Schädigungen, Betreibergespräch 4) Instandhaltungsmaßnahmen: Auswertung der Prüfergebnisse aus 3) Planung der Maßnahmen durch sachkundigen Planer (nach RiliSIB) Konzept der begleitenden Rissbehandlung (planmäßige Abdichtung von Rissen) Kontrolle, Projektüberwachung, Dokumentation, Aktualisierung Bauwerksbuch. Erweitertes Wartungs- und Instandhaltungskonzept Konstruktive Anforderungen der Norm zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit werden mit geplanter Instandhaltung in Beziehung gesetzt Anforderungen der Expositionsklasse XD3 mit zusätzlicher Maßnahme zunächst ohne spezifische Festlegungen zur Instandhaltung verknüpft (erwartete Lebensdauer bei üblicher Instandhaltung 50 Jahre)

40 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Erweitertes Wartungs- und Instandhaltungskonzept Bei Modifikation der konstruktiven Anforderungen an die Dauerhaftigkeit durch Einordnung in andere Expositionsklassen oder Reduktion der Betondeckung müssen diese Maßnahmen durch höheren Aufwand in der Instandhaltung kompensiert werden Mögliche Schädigungen an der Beschichtung müssen frühzeitig detektiert und die Einwirkzeit von Chloriden zeitlich begrenzt werden Insbesondere bei Variante 2 ist eine Überprüfung der Beschichtung in verkürzten Intervallen während der gesamten Nutzungsdauer des Parkdecks durch fachkundige Personen erforderlich

41 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Entwässerung Auch bei Parkflächen ohne Entwässerungssystem muss für Havariefälle die Möglichkeit der Wasserabführung z. B. durch Pumpensümpfe bestehen Notwendigkeit von Gefälle und Entwässerungssystemen richtet sich u. a. nach DIN sowie den BWA- Richtlinien für Bauwerksabdichtungen von Parkdecks, Hofkellerdecken und ähnlichen Konstruktionen (Heft 3) Für Entwässerungsanlagen maßgeblich DIN EN sowie DIN als deutsche Restnorm

42 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen Entwässerung Parameter: Geplantes Gefälle mit der Rohdecke herstellen Abläufe und Rinnen an Tiefpunkten und nicht in der Nähe von aufgehenden Bauteilen Abstand Hochpunkt-Einlauf bzw. Rinne maximal 20 m Abstand Bodenabläufe m mit Gefälle zueinander Auf frei bewitterten Flächen ein Ablauf DN100 auf ca. 150 m² Auch nicht direkt bewitterte Parkebenen, die Schlagregen oder Pflugschnee ausgesetzt sind, müssen entwässert werden (auch wegen Schneeresten und Tropfwasser) Entwässerungsrinnen mit Abdeckrost und Einbauhöhe ca. 100 mm Entwässerungsrinnen am Rampenfuß mit Breite mm und Tiefe ca. 150 mm (an Wassermenge anpassen Ggf. bei großem Wasserandrang zweite Rinne erforderlich Ablaufrinnen in begehbaren oder befahrenen Bereichen erfordern entsprechende Abdeckungen Verdunstungsrinnen nur in Bereichen mit gesichert geringen Wassermengen Verdunstungsrinnen mit deutlichem Abstand zu aufgehenden Bauteilen anordnen Gefälle nicht gegen Wände, Stützen und Fugen führen Klärung mit örtlicher Behörde, welche Entwässerungssysteme vorliegen (Einstufung als Schmutzoder Regenwasser)

43 Planungsaufgaben für befahrene Parkdecks unter Chlorideinwirkung in Expositionsklasse XD3 Aufgaben der Objektplanung: Koordination der beteiligten Fachplaner für Tragwerk, technische Gebäudeausrüstung und Sonderfachleuten Entscheidung über Gefälle Planung der Entwässerung in Zusammenarbeit mit dem Planer für die technische Gebäudeausrüstung Tragwerksplaner: Abstimmung der Tragwerksplanung mit dem Objektplaner Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht über Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit Grundlegende Details und Hauptabmessungen einschließlich Fugen Festlegung von Mindestdruckfestigkeitsklasse des Betons Expositionsklassen XC, XD und ggf. XF Feuchtigkeitsklasse Betondeckung und statische Nutzhöhe Rissbreitenbegrenzung Eigenlasten aus Konstruktions- und Bodenaufbau Qualitative Festlegungen durch Entwurfsgrundsatz für Rissbreitenbegrenzung oder Rissvermeidung Rissüberbrückende flächige Beschichtung Rissüberbrückende lokale Beschichtung Abdichtung mit Schutzschicht Hinzuziehung des sachkundigen Planers nach RiLi SIB dringend empfohlen

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